Bundestag rückt weltweite Lage der Religionsfreiheit in den Fokus
Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit
Der Bundestag hat am Freitag, 6. November 2020, den zweiten Bericht der Bundesregierung „zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019)“ (19/23820) nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Christen leiden unter Diskriminierung und Verfolgung
Dem Bericht zufolge lässt sich in den letzten Jahren weltweit ein Trend zu vermehrten Einschränkungen des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit erkennen. Christen seien als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft weltweit von der Verletzung der Religionsfreiheit besonders betroffen. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen litten unter Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie selbst keinem Glauben anhängen.
Zur Stärkung des Engagements für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit geschaffen, heißt es in der Vorlage. Durch Kabinettsbeschluss vom 11. April 2018 sei es dem Abgeordneten Markus Grübel (CDU/CSU) übertragen worden. Das Amt drücke die Solidarität der Bundesregierung mit allen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung verfolgten oder benachteiligten Menschen und Minderheiten aus.
Menschenrechte sind „universell, unveräußerlich und unteilbar“
„Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehen in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den anderen Menschenrechten“, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) verankert. Menschenrechte verpflichteten Staaten dazu, Garanten der Freiheits- und Schutzrechte zu sein.
Die Menschenrechte seien universell, unveräußerlich und unteilbar, heißt es. Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit könne gleichwohl im Spannungsverhältnis mit anderen Rechten stehen – etwa dem der Meinungsfreiheit. Ebenso bestünden auch Synergien. „So bedeutet gerade das Zusammenwirken der Menschenrechte auch eine wechselseitige Stärkung der jeweiligen Freiheitsrechte“, schreibt die Bundesregierung. (hau/06.11.2020)