AfD fordert Vorrang für inländische Arbeitskräfte
Der Bundestag hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Inländische Arbeitskräfte zuerst – Verlängerung der Westbalkanregelung zurücknehmen“ (19/26543) beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD bezieht sich in ihrem Antrag auf die sogenannte „Westbalkanregelung“ (Paragraf 26 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer), die mit Wirkung zum 1. Januar 2021 um weitere drei Jahre verlängert wurde. Danach können Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 vorbehaltlich einer Vorrangprüfung Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden, schreibt die Fraktion. Die Anzahl der Zustimmungen sei auf bis zu 25.000 je Kalenderjahr begrenzt und dürfe nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Bei der Bundesagentur für Arbeit entstünden jährliche Vollzugsausgaben von bis zu vier Millionen Euro für die Erteilung der Zustimmungen. Bei den Auslandsvertretungen entstünden jährliche Vollzugsausgaben von bis zu 4,5 Millionen Euro für die Erteilung der Visa.
Die AfD erklärt, sie könne in der Westbalkanregelung kein „Erfolgsmodell“ erkennen. Ein zentrales Anliegen deutscher Politik sollte es ihrer Ansicht nach sein, zunächst die in Deutschland arbeitslos gewordenen Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen und die Einwanderung in das deutsche Sozialsystem zu reduzieren. Es hielten sich viele Menschen aus den Westbalkanstaaten in Deutschland auf. Ein großer Teil dieser Menschen sei erwerbsfähig und stehe damit der Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Verlängerung der Regelung sei daher und auch krisenbedingt nicht erforderlich. (hau/vom/10.02.2020)