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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Haushalt

Olaf Scholz sieht EU auf dem Weg in eine gemein­same Finanzpolitik

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht die EU auf dem Weg in eine gemeinsame Finanzpolitik. Mit dem europäischen Corona-Wiederaufbaufonds (Next Generation EU, NGEU), für den die EU erstmals auch Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnehmen soll, werde nicht nur die Krise bekämpft, sagte er am Donnerstag, 25. Februar 2021, im Bundestag.

Gesetzentwürfe der Regierung und der FDP

Anlass war die einstündige erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz, 19/26821), den der Bundestag zusammen mit einem Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des EUZBBG zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (NGEU, 19/26877) zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen hat. EUZBBG steht dabei für das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union.

Der EU-Eigenmittelbeschluss muss von allen nationalen Parlamenten der EU ratifiziert werden und ist Voraussetzung für das Inkrafttreten des Mehrjährigen Haushalts der EU von 2021 bis 2027 sowie die Schuldenaufnahme zur Finanzierung des Wiederaufbaufonds. 

Minister erntet Widerspruch vom Koalitionspartner 

Der Fonds lege mit Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung nicht nur die Grundlage für eine bessere Zukunft, sondern bedeute auch den „Weg in die Fiskalunion“, sagte Scholz. Damit vollende die EU, was mit Blick auf den Binnenmarkt und die gemeinsame Währung jahrelang als Problem erschienen sei. Scholz warb im Bundestag auch für die geplante Einführung eigener EU-Steuern etwa für CO2, digitale Konzerne und Finanztransaktionen. „Wir müssen dafür sorgen, dass es zur Finanzierung auch europäische Einnahmen gibt“, betonte der SPD-Politiker.

Unterstützung für diese Haltung bekam Scholz von den Grünen, klaren Widerspruch erntete er vonseiten der AfD, aber auch vom Koalitionspartner. So stellte Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) klar: „Eine Vergemeinschaftung der Schulden in Europa können Sie mit der Union im Bundestag nicht durchsetzen.“ Den Fonds selbst lobte er: „Wir als Deutsche werden am meisten profitieren, auch wenn wir viermal mehr einzahlen als wir zurückbekommen.“

Linke: Finanztransaktionsteuer einführen

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) appellierte an Scholz, insbesondere die seit der Finanzkrise versprochene Finanztransaktionsteuer einzuführen.

Die Einnahmen brauche Europa unbedingt, um mehr Verteilungsgerechtigkeit zu schaffen.

Grüne: Historischer Paradigmenwechsel

Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) betonte die Unterstützung seiner Fraktion für das Wiederaufbauinstrument der EU. Europa befinde sich sozial, ökonomisch und gesundheitlich in der schwersten Krise seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Dass die Bundesregierung ihre Blockadehaltung gegen gemeinsame Kredite aufgegeben habe, bedeute einen „historischen Paradigmenwechsel“.

Damit der NGEU zu einem zentralen Erfolg werde, müsse die EU aber sehr genau auf die konkrete Umsetzung in den Mitgliedsländern schauen. Die Gelder müssten klug eingesetzt werden, um „einen großen Aufbruch zu organisieren“. Auch beim nationalen Aufbauplan, den die Bundesregierung im Dezember vorgelegt hat, vermisste Kindler noch eine ambitionierte Klima- und Digitalstrategie.

FDP: Parlamentsrechte stärken

Die Redner der FDP signalisierten, dass sie vor der finalen Entscheidung über ihre Haltung zum Eigenmittelbeschluss die weiteren Beratungen im Bundestag abwarten wollen, etwa eine Expertenanhörung im Haushaltsausschuss im März. Konstantin Kuhle lobte zwar die Einigung auf den Wiederaufbaufonds, jedoch wolle seine Fraktion die Auswirkungen „ausgiebig diskutieren“. Wichtig sei eine klare Begrenzung des Instruments mit Blick auf Höhe, Dauer und Zweck. Auch sei eine begleitende Stärkung der Parlamentsrechte erforderlich.

Kuhles Fraktionskollege Otto Fricke sprach von einem „Next Generation EUZBBG“ ergänzend zum bestehenden Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG).

AfD: Eigenmittelbeschluss eine historische Zäsur

Für die AfD übte Peter Boehringer Fundamentalkritik am Eigenmittelbeschluss. Dieser stelle eine „historische Zäsur“ dar und markiere den letzten Schritt in eine „faktische, aber illegale EU-Fiskalunion“. Mit ihm stelle die Bundesregierung das Haushaltsrecht des Bundestages zur Disposition, die EU verstoße damit gegen zahlreiche Artikel des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV), in denen eine Schuldenaufnahme der EU insgesamt und eine Haftungsgemeinschaft prinzipiell verboten werde.

Der nun vollzogene „Dammbruch“ werde dazu führen, dass Brüssel immer wieder im Zuge einer begrenzten Einzelermächtigung Schulden aufnehme, warnte Boehringer. Wolle oder könne eine Mitgliedstaat seine Schulden nicht zurückzahlen, müsse Deutschland „bis zum Zehnfachen  des  offiziellen Tilgungsanteils haften“. Daraus könnte ein Schadenpotenzial von mehr als 750 Milliarden Euro entstehen. Die Milliardenzahlungen nannte er „Geldgeschenke“, die in vielen Mitgliedstaaten längst für andere Zwecke als Corona-Folgen verplant worden seien.

CDU/CSU: Balanceakt zwischen Ankurbelung und Fiskaldisziplin

Dr. André Berghegger (CDU/CSU) betonte demgegenüber, dass es für exportorientierte Länder wie Deutschland von „elementarem Interesse“ sei, „dass die EU wieder auf die Beine kommt“. Er sprach jedoch auch von einem „Balanceakt zwischen wirtschaftspolitischer Ankurbelung auf der einen und fiskalpolitischer Disziplin auf der anderen Seite“.

Klar müsse sein, dass die Ausgaben zusätzlich sein müssten und nicht im allgemeinen Haushalt der Mitgliedstaaten versickern dürften. Es gehe zeitlich begrenzt um die Bewältigung der negativen Folgen der Pandemie. Dass die Kreditaufnahme der EU durch die Haftung der Mitgliedstaaten abgesichert werde, bedeute ausdrücklich keine Vergemeinschaftung von Schulden und einen Einstieg in die Fiskalunion, betonte Berghegger. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bezüglich der Eigenmittelfinanzierung des EU-Haushalts sollen laut Regierungsentwurf (19/26821) gegenüber dem bisherigen Eigenmittelbeschluss einige Änderungen vorgenommen werden, die aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreiches und der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen erforderlich werden.

Als Beitrag zu einer angemesseneren Lastenteilung in der Finanzperiode 2021bis 2027 würden Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgenommen, „darunter auch Deutschland“. Zudem werde ab 2021 eine neue Eigenmittelkategorie in Form einer so genannten Plastikabgabe eingeführt.

750 Milliarden Euro für Aufbauinstrument „Next Generation EU“

Zur Finanzierung des Aufbauinstrumentes „Next Generation EU“ wird die Europäische Kommission im Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Die Aufnahme dieser Kredite am Kapitalmarkt und entsprechend auch die ersten Auszahlungen aus dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ an die Mitgliedstaaten könne erst beginnen, „wenn der neue Eigenmittelbeschluss in Kraft getreten ist“. Dies erfordere, dass er in allen Mitgliedstaaten entsprechend den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert wurde.

Die der Europäischen Kommission übertragene Befugnis zur Mittelaufnahme sei im Eigenmittelbeschluss hinsichtlich ihrer Höhe, der Dauer und ihrem Zweck klar begrenzt, heißt es weiter. Die generierten Mittel würden über die Instrumente und Programme des Mehrjährigen Finanzrahmens für Ausgaben verwendet sowie als Darlehen an die Mitgliedstaaten vergeben – allerdings nur zur Verwendung im Rahmen des Aufbauinstrumentes „Next Generation EU“ zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Krise. Die Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben aufgenommen wurden, würden aus dem EU-Haushalt zurückgezahlt, heißt es.

Gesetzentwurf der FDP

Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll nach dem Gesetzentwurf der FDP (19/26877) für das einmalig aufgelegte NGEU-Programm verstärkte und ausdifferenzierte Informationsrechte und erweiterte Möglichkeiten zur Stellungnahme erhalten. Dies soll die nationalen Aufbau- und Resilienzplänen der EU-Mitgliedstaaten, Änderungen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, alle Auszahlungsentscheidungen der Europäischen Kommission für finanzielle Beiträge und Darlehen sowie die Aktivierung des sogenannten Notbremsen-Mechanismus‘ (Befassung des Europäischen Rates im Fall schwerwiegender Abweichungen eines Mitgliedstaats von der zufriedenstellenden Zielerreichung) betreffen.

Das Unterrichtungsrecht des Haushaltsausschusses soll in Anlehnung an das Unterrichtungsrecht des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestaltet werden. Zudem soll das Evokationsrecht des Bundestagsplenums für alle mit NGEU zusammenhängenden Rechte des Haushaltsausschusses normiert werden. (joh/hau/25.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Olaf Scholz

Olaf Scholz

© SPD/ Photothek

Scholz, Olaf

Bundesminister der Finanzen

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Eckhardt Rehberg

© Eckhardt Rehberg

Rehberg, Eckhardt

CDU/CSU

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

André Berghegger

André Berghegger

© DBT/Thomas Trutschel

Berghegger, Dr. André

CDU/CSU

Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Die Linke

Christian Petry

Christian Petry

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Petry, Christian

SPD

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/26821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG)
    PDF | 10 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26877 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (Next-Generation-EUZBBG - NG-EUZBBG)
    PDF | 353 KB — Status: 23.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26821, 19/26877 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

EU-Mitteleinsatz zur wirtschaftlichen Erholung nach Corona befürwortet

Zeit: Montag, 22. März 2021, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz der Bundesregierung (19/26821) zur Finanzierung des mehrjährigen EU-Haushalts 2021-2027 und des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU)  ist am Montag, 22. März 2021, in einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses auf große Zustimmung bei Experten gestoßen. Eine Mehrheit unterstützte den zugrunde liegenden Beschluss des Rates, nach dem die EU-Kommission ermächtigt wird, für den NGEU einmalig und befristet Kredite in Höhe von bis zu 750 Milliarden Euro auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie europaweit abzufedern.

Zuvor müssen alle nationalen Parlamente in der EU den Ratsbeschluss ratifizieren. Der Bundestag will dies am Donnerstag, 25. März 2021, tun. Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (19/26877) vorgelegt, in dem sie verstärkte Informationsrechte des Haushaltsausschusses für das Next Generation-EU-Programm und die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der EU-Mitgliedstaaten fordert.

„Mittel zur Steigerung der Produktivität einsetzen“

In der zweistündigen Anhörung unter Leitung von Peter Boehringer (AfD) urteilten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Lars Feld, Prof Dr. Clemens Fuest und Prof. Dr. Margit Schratzenstaller, der Fonds habe bereits bei seiner Verabschiedung im vergangenen Jahr eine wichtige stabilisierende Wirkung in den Mitgliedstaaten zur Folge gehabt. Nun komme es darauf an, dass die Mittel tatsächlich zur Steigerung der Produktivität und des Produktionspotenzials in den Mitgliedstaaten eingesetzt würden, sagte Feld, der das Walter-Eucken-Institut an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg leitet.

Auch nach Ansicht von Clemens Fuest vom ifo-Institut werden die mittelfristigen Wirkungen des Fonds stark von der Mittelverwendung abhängen und von der Frage, ob und wie die nationalen Ausgabenpolitiken angepasst oder weitere wirtschaftspolitische Reformen ausgelöst werden.

„Aufbaupläne so schnell wie möglich in Brüssel einreichen“

Schratzenstaller vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung appellierte an die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Resilienz- und Aufbaupläne „so schnell wie möglich“ bei der EU-Kommission einzureichen. Von den ökonomischen Effekten des Rettungspakets würden alle Länder profitieren.

Céline Gauer von der Task Force Aufbau und Resilienz (Recover) des Generalsekretariats der Europäischen Kommission warnte, sollte es zu signifikanten Verzögerungen beim Start des NGEU kommen, würde dies zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes und einer Einschränkung der Wettbewerbsbedingungen in der EU führen. Aus ihrer Sicht ist der Nutzen stabiler Liefer- und Wertschöpfungsketten in Europa für Volkswirtschaften wie Deutschland „noch größer als der Nutzen, der direkt aus dem Fonds gezogen wird“.

„Keine akuten Auswirkungen“

Lucas Guttenberg vom Jacques Delors Centre der Hertie School nannte es wünschenswert, die EU mit einem dauerhaften Instrument auszustatten, das bei Bedarf ebenfalls über gemeinsame Anleihen finanziert werden könne. Dies bedürfe jedoch neuer politischer Beschlüsse. Gefragt nach möglichen Risiken des NGEU für den Bundeshaushalt, sagte Guttenberg, er sehe keine „akuten Auswirkungen“.

Durch die vorgesehene Rückzahlung über den EU-Haushalt sei das finanzielle Risiko für einzelne Mitgliedstaaten beim NGEU deutlich begrenzt. Auch sei ein möglicher „Zahlungsausfall“ anderer Mitgliedstaaten ein wenig überzeugendes Szenario für eine mögliche Zusatzbelastung. Dass Mitgliedstaaten sich über einen längeren Zeitraum weigerten, ihre Beiträge an den EU-Haushalt abzuführen, sei „unrealistisch“.

„Unzureichende Parlamentarisierung des Prozesses“

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßte Susanne Wixforth den Eigenmittelbeschluss, bemängelte jedoch eine unzureichende „Parlamentarisierung des Prozesses“ und fehlende Mitspracherechte der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner bei der Verwaltung der Aufbau- und Resilienzfazilität des NGEU.

Bei einem Erfolg sollte das Aufbauinstrument fortgesetzt werden, betonte Wixforth.

Warnung vor einer Verlangsamung der Entscheidungsprozesse

Die Forderung der FDP-Fraktion, ein erweitertes, auf den NGEU angepasstes Stellungnahmerecht des Bundestages einzuführen, damit der Gesetzgeber auf die Projektauswahl, Auszahlung und Zielerreichung des Aufbauinstruments Einfluss  nehmen kann, stieß bei den Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Thu Nguyen vom Jacques Delors Centre warnte vor einer erheblichen Verlangsamung der Entscheidungsprozesse. Die notwendige Kontrolle sollte einheitlich auf europäischer Ebene durch die Europäische Kommission unter Aufsicht des Europäischen Parlaments erfolgen.

Nguyen warf auch die Frage auf, warum nationale Parlamente Vorabkontrollrechte über das Wiederaufbauinstrument erhalten sollten, obwohl sie keine ähnlichen Rechte über Ausgaben im EU-Haushalt haben. Hier liege die Haushaltskontrolle auch „selbstverständlich“  beim Europäischen Parlament.

„Klare Fristen für die Vorkontrolle setzen“

Clemens Fuest nannte es hingegen sinnvoll, den Bundestag stärker in das Monitoring einzubinden. Das werde auch das Bundesverfassungsgericht „sicher“ vorschreiben, liege doch das Budgetrecht bei den nationalen Parlamenten. Jedoch müssten für die Vorkontrolle klare Fristen gesetzt werden, damit es nicht zu Verzögerungen komme, sagte Fuest.

Laut Klaus-Heiner Lehne vom Europäischen Rechnungshof bestehen noch viele Unsicherheiten in Bezug auf die genaue Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Beim Europäischen Rechnungshof sei daher zurzeit ein Entscheidungsfindungsprozess im Gange, um genau festzulegen, welcher Prüfungsansatz in Bezug auf das Aufbauinstrument verfolgt werden solle. Angesichts der absehbaren zusätzlichen Arbeitsbelastung habe der Hof außerdem beschlossen, im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens einen Antrag auf zusätzliches Personal ab 2022 zu stellen.

„Die Corona-Pandemie ist keine Naturkatastrophe“ 

Gegen den Eigenmittelbeschluss sprach sich der als einziger Experte der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider aus. Die Politik der Schuldenaufnahme habe „keinerlei Grundlagen in den Gründungsverträgen“, urteilte er, mit dem NGEU würde zudem die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages verletzt. Falsch sei auch, dass die Kommission sich beim NGEU auf die Ausnahmeklausel in Artikel 122 Absatz 2 der EU-Verträge berufe, die bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignisse finanzielle Hilfen der Union für einen Mitgliedstaat erlaube.

„Die Corona-Pandemie ist keine Naturkatastrophe und sie ist unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten auch kein außergewöhnliches Ereignis“, urteilte Schachtschneider. „Schon gar nicht ein solches, das sich der Kontrolle des Staates entzieht“. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zur Finanzierung des europäischen Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der den Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union umsetzen soll. Außerdem sollen einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss nachvollzogen werden, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts Großbritanniens aus der EU für nötig erachtet werden. Der Eigenmittelbeschluss regelt die wesentlichen Grundlagen der Finanzierung dieser Maßnahmen.

Die Europäische Kommission wird im Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Aufnahme und Auszahlung könnten erst beginnen, wenn alle Mitgliedstaaten den Beschluss ratifiziert haben, so die Bundesregierung. Die Befugnis zur Mittelaufnahme sei hinsichtlich ihrer Höhe, der Dauer und des Zwecks klar begrenzt. Die Mittel würden für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben. Die Rückzahlung der Mittel erfolge aus dem EU-Haushalt.

Als Beitrag zu einer angemessenen Lastenverteilung in der Finanzperiode 2021 bis 2027 würden Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgenommen, „darunter auch Deutschland“. Zudem werde ab 2021 mit der so genannten Plastikabgabe eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt.

Gesetzentwurf der FDP

Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll nach dem Gesetzentwurf der FDP (19/26877) für das einmalig aufgelegte Next-Gerenation-EU-Programm (NGEU) verstärkte und ausdifferenzierte Informationsrechte und erweiterte Möglichkeiten zur Stellungnahme erhalten. Dies soll die nationalen Aufbau- und Resilienzplänen der EU-Mitgliedstaaten, Änderungen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, alle Auszahlungsentscheidungen der Europäischen Kommission für finanzielle Beiträge und Darlehen sowie die Aktivierung des sogenannten Notbremsen-Mechanismus (Befassung des Europäischen Rates im Fall schwerwiegender Abweichungen eines Mitgliedstaats von der zufriedenstellenden Zielerreichung) betreffen.

Das Unterrichtungsrecht des Haushaltsausschusses soll in Anlehnung an das Unterrichtungsrecht des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestaltet werden. Zudem soll das Evokationsrecht des Bundestagsplenums für alle mit NGEU zusammenhängenden Rechte des Haushaltsausschusses normiert werden.

(joh/22.03.2021)

Dokumente

  • 19/26821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG)
    PDF | 10 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26877 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (Next-Generation-EUZBBG - NG-EUZBBG)
    PDF | 353 KB — Status: 23.02.2021

Tagesordnung

  • 91. Sitzung am Montag, 22. März 2021, öffentliche Anhörung
  • 1. Ergänzungsmitteilung zur 91. Sitzung - öffentliche Anhörung - am 22. März 2021

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll Nr. 91

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Clemens Fuest
  • Dr. Margit Schratzenstaller
  • Céline Gauer (Englisch)
  • Céline Gauer (Deutsch)
  • Lucas Guttenberg
  • Dr. Thu Nguyen
  • Susanne Wixforth
  • Klaus-Heiner Lehne
  • Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider
  • Prof. Dr. Lars Feld

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Bundestag stimmt dem Eigenmittelsystem der Europäischen Union zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz, 19/26821) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 478 Abgeordnete für den Entwurf, 95 lehnten ihn ab, es gab 72 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen, die FDP und die Grünen dafür gestimmt. Die AfD votierte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/27901) vor.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP (19/27923) zum Gesetzentwurf ab. Angenommen wurde hingegen ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD über zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (19/27838). Für diesen Antrag stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die Linksfraktion und die Grünen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zur Finanzierung des europäischen Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) hatte die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie ihren Gesetzentwurf eingebracht (19/26821). Mit dessen Annahme wird ein Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Außerdem werden einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss vollzogen, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs nötig seien, schreibt die Bundesregierung. Der Eigenmittelbeschluss regelt die wesentlichen Grundlagen der Finanzierung dieser Maßnahmen.

Die Europäische Kommission wird im Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Aufnahme und Auszahlung könnten erst beginnen, wenn alle Mitgliedstaaten den Beschluss ratifiziert haben, so die Bundesregierung. Die Befugnis zur Mittelaufnahme sei hinsichtlich ihrer Höhe, der Dauer und des Zwecks klar begrenzt. Die Mittel würden für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben. Zurückgezahlt würden die Mittel aus dem EU-Haushalt.

Als Beitrag zu einer angemessenen Lastenverteilung in der Finanzperiode 2021 bis 2027 würden Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgenommen, „darunter auch Deutschland“. Zudem werde ab 2021 mit der so genannten Plastikabgabe eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt.

Karlsruhe: Gesetz darf vorerst nicht ausgefertigt werden

Mit am 26. März veröffentlichtem Beschluss (Aktenzeichen: 2 BvR 547 / 21) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (sogenannter Hängebeschluss).

Abgelehnter Entschließungsantrag der FDP

Die FDP hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/27923) zu dem Gesetzentwurf unter anderem verlangt, dass die Aufnahme einer anleihebasierten Finanzierung in den Eigenmittelbeschluss nur ausnahmsweise, zeitlich begrenzt und automatisch auslaufend für das Aufbauinstrument Next Generation EU erfolgt und darüber hinaus nicht verlängert wird..

Auch sollte die Tilgung der Anleihen noch vor 2028, innerhalb des bis 2027 laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens der EU, einsetzen.

Stellungnahme zu EU-Vorschlägen

Der Bundestag stimmte darüber hinaus mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen einer Beschlussempfehlung des Europaausschusses (19/27921) zu, wonach der Bundestag gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu drei Vorschlägen der Europäischen Kommission (19/20243 Nr. A.27, A.28, A.35) abgeben soll. Zum einen geht es um den geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Ratsdokument 8140 / 20). Nach dem geänderten Vorschlag soll die Kommission ermächtigt werden, im Namen der EU Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 an den Kapitalmärkten aufzunehmen.

Zweitens geht es um den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der Covid-19-Pandemie (Ratsdokument 8141 / 20). Danach sollen 500 Milliarden Euro in nicht rückzahlbare Unterstützung, durch Finanzierungsinstrumente gewährte rückzahlbare Unterstützung oder die Dotierung von Haushaltsgarantien und damit verbundene Ausgaben fließen. 250 Milliarden Euro sollen verwendet werden, um die Mitgliedstaaten mit Darlehen zu unterstützen.

Der dritte Vorschlag bezieht sich auf eine Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (Ratsdokument 8403 / 20). Die Kommission schlägt darin unter anderem vor, die Potenziale des EU-Haushalts voll auszuschöpfen, um in den ersten Jahren des Aufschwungs Investitionen und finanzielle Unterstützung zu mobilisieren.

Entschließung als Stellungnahme des Bundestages

In der als Entschließung beschlossenen Stellungnahme  begrüßt der Bundestag das Maßnahmenpaket. Es ermögliche die Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise und unterstütze einen nachhaltigen Aufschwung.

Mit der strategischen Ausrichtung auf wirtschaftliche Konvergenz und Widerstandsfähigkeit trage das Maßnahmenpaket zu langfristigem und nachhaltigem Wachstum bei, heißt es in der Entschließung weiter. Durch höhere Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz, digitale Souveränität, Künstliche Intelligenz, Sicherheit sowie Forschung und Entwicklung werde die doppelte Wende hin zu einer umweltfreundlichen und digitalen Gesellschaft gefördert werden.

Angenommener Antrag von CDU/CSU und SPD 

In ihrem angenommenen Antrag über zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (19/27838) fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, das Parlament auf,  umfassend über den Entwicklungsstand des Aufbauinstruments zu unterrichten.

Die Berichte sollen dem Bundestag zusätzlich zu den bisherigen Unterrichtungen nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union übermittelt werden und dabei „überblicksartig und jeweils ergänzt um eine Bewertung der Bundesregierung“ ein Gesamtbild der Einnahmen und Ausgaben des Aufbauinstruments vermitteln. Der Bundestag soll auf Grundlage der Berichte in der Lage sein, die zweckgemäße Verwendung der Mittel sachgerecht zu beurteilen, heißt es weiter.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Der Bundestaglehnte zudem einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (19/26877) ab. Nur die FDP stimmte dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/27896).

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Next Generation EU ist unzulässig – Bundesregierung muss EU-Verschuldung stoppen“ (19/27210)ab, zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschuss vorlagt (19/27897). Abgelehnt wurde überdies ein Antrag der Grünen zu dem „Beschluss 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes“ (19/27824). Nur die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/26877), dass bei der Ausgestaltung des EU-Wiederaufbaupakets zur Bewältigung der Corona-Krise die Mitwirkungsrechte des Bundestages sichergestellt werden. Dazu sollte das bestehende Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und dem Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union entsprechend geändert werden.

Die Fraktion begründete dies mit Haftungsrisiken des Bundes im Zusammenhang mit dem 750-Milliarden-Euro-Paket der EU. Daher sei „eine Ausweitung der gegenwärtig im EUZBBG vorgesehenen Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte des Haushaltsgesetzgebers geboten“, schrieb die FDP.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion hält das 750-Milliarden-Euro-Programm der EU zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie für unzulässig. Deshalb sollte der Beschluss von Europäischem Rat und EU-Parlament, wonach sich die EU die dafür nötigen Finanzmittel selbst beschaffen darf, von deutscher Seite nicht ratifiziert werden, forderte sie in ihrem Antrag (19/27210). Die Bundesregierung sollte einen dazu eingebrachten Ratifizierungsgesetzentwurf wieder zurückziehen.

Die Abgeordneten führten eine Reihe von rechtlichen Argumenten an, die ihrer Ansicht nach dafür sprechen, dass die Eigenmittelbeschaffung der EU nicht europäischen Recht entspricht. Zudem sahen sie durch eine Ratifizierung das Grundgesetz sowie die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages verletzt.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (19/27824), dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich über die Durchführung des Aufbauinstruments informiert. Auch sollte sie sich verpflichten, den Bundestag über die bei der Durchführung des Instruments erzielten Fortschritte und die Verwendung der Mittel zu informieren, und in eine offene Debatte über die gewonnenen Erkenntnisse einzutreten. Eine nachvollziehbare und transparente Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans müsse auch durch den Bundestag sichergestellt sein.

Das gelte vor allem für die Kontrolle des sogenannten Europäischen Semesters. Das Europäische Semester ist ein Zyklus, in dessen Verlauf die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Fiskalpolitik aufeinander abstimmen. Es gehört zum Rahmenwerk für die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union. Der nationale Reformplan zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 der EU-Kommission im Europäischen Semester und vor allem der speziellere Aufbau- und Resilienzplan sollten nach Ansicht der Grünen im Bundestag debattiert und beschlossen werden. (ab/pst/sas/vom/ste/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Michael Roth

Michael Roth

© Michael Roth / Michael Farkas

Roth (Heringen), Michael

Staatsminister im Auswärtigen Amt

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Eckhardt Rehberg

© Eckhardt Rehberg

Rehberg, Eckhardt

CDU/CSU

Christian Dürr

Christian Dürr

© Christian Dürr/ Tobias Koch

Dürr, Christian

FDP

Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Die Linke

Dr. Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

© Dr. Franziska Brantner/ Florian Reichelt

Brantner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

Mario Mieruch

Mario Mieruch

© DBT/ Julia Nowak

Mieruch, Mario

fraktionslos

Florian Hahn

Florian Hahn

© Deutscher Bundestag/ Stella von Saldern

Hahn, Florian

CDU/CSU

Markus Töns

Markus Töns

© Markus Töns/ Benno Kraehahn

Töns, Markus

SPD

Petr Bystron

Petr Bystron

© Petr Bystron/ Christoph Höppel

Bystron, Petr

AfD

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/20243 - Unterrichtung: über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 11. bis 29. Mai 2020)
    PDF | 463 KB — Status: 19.06.2020
  • 19/26821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG)
    PDF | 10 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26877 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (Next-Generation-EUZBBG - NG-EUZBBG)
    PDF | 353 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/27210 - Antrag: Next Generation EU ist unzulässig - Bundesregierung muss EU-Verschuldung stoppen
    PDF | 961 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27824 - Antrag: zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/ EU, Euratom hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes
    PDF | 307 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27838 - Antrag: Zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument Next Generation EU
    PDF | 276 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27896 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Otto Fricke, Michael Georg Link, Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26877 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (Next-Generation-EUZBBG - NG-EUZBBG)
    PDF | 269 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27897 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Albrecht Glaser, Peter Boehringer, Dr. Bruno Hollnagel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27210 - Next Generation EU ist unzulässig - Bundesregierung muss EU-Verschuldung stoppen
    PDF | 254 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27901 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26821 - Entwurf eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG)
    PDF | 372 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27921 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 19/20243 Nr. A.27 - Geänderter Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union KOM(2020)445 endg.; Ratsdok. 8140/20 b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 19/20243 Nr. A.28 - Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie KOM(2020)441 endg.; Ratsdok. 81410/20 c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 19/20243 Nr. A.35 - Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität KOM(2020)408 endg.; Ratsdok. 8403/20 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
    PDF | 432 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27923 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26821, 19/27901 - Entwurf eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG)
    PDF | 278 KB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/26821 (Beschlussempfehlung 19/27901: Gesetzentwurf annehmen)
  • 13:25:51: Beginn der Abstimmung
  • 13:55:42: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 645 Ja: 478 Nein: 95 Enthaltungen 72
  • Gesetzentwurf 19/26821 angenommen


Entschließungsantrag 19/27923 abgelehnt
Antrag 19/27838 angenommen
Beschlussempfehlung 19/27921 (in Kenntnis der Unterrichtung 19/20243 eine Entschließung gemäß Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/27897 (Antrag 19/27210 ablehnen) angenommen
Antrag 19/27824 abgelehnt
Gesetzentwurf 19/26877 (Beschlussempfehlung 19/27896: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-eigenmittel-eu-821758

Stand: 13.06.2025