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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Kontroverse um die Fort­geltung der epide­mischen Lage

Der Bundestag hat sich am Freitag, 12. Februar 2021, in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) befasst. Der Entwurf wird nun im federführenden Gesundheitsausschuss weiterberaten.

CDU/CSU: Der Bundestag regelt das Wesentliche

Bei dem Gesetzentwurf handle es sich um eine Parlamentsinitiative, betonte zu Beginn der Debatte Karin Maag (CDU/CSU). „Wir Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen bringen den Entwurf ein. Wir Abgeordnete wollen und werden, falls es weiterhin notwendig sein sollte, alle drei Monate hier im Parlament über das Fortbestehen der epidemischen Lage entscheiden“, sagte sie. Alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen müssten ausschließlich an diesen Beschluss geknüpft werden. Sollte nach drei Monaten – also im Juni – die epidemische Lage nicht mehr festgestellt werden, müssten alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen aufgehoben werden, betonte Maag. Die jetzt existierenden starren Fristen würden bei Annahme des Gesetzentwurfes gestrichen.

Maag machte zudem deutlich, das Regelungen, die zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten getroffen werden, nur auf der Grundlage eines Bundestagsbeschlusses über das Fortgelten der pandemischen Lage überhaupt Rechtswirksamkeit entfalten könnten. „Wir regeln das Wesentliche – die Details setzen die Regierungen fest“, sagte die CDU-Abgeordnete.

AfD: Lockdown sofort beenden

Mit dem Gesetzentwurf sei der Zusammenbruch der ambulanten Gesundheitsversorgung vorprogrammiert, befand hingegen Dr. Robby Schlund (AfD). Es fehle an Schutzmaßnahmen für die niedergelassen Praxen. „Wir geben Ihnen jetzt schon die Schuld an der Enteignung der Vertragsärzte und dem Verlust der freien und unabhängigen Beruflichkeit“, sagte er. Es sei nicht hinnehmbar, dass Ermächtigungen und Grundrechtseinschränkungen „weiter unsere Landschaft beherrschen“. Eine Lösung hätte aus seiner Sicht das AfD-Rastermanagement sein können, das seine Fraktion vor einem Jahr vorgeschlagen habe.

Unter Bezugnahme auf Daten der Johns-Hopkins-Universität sagte Schlund, Länder mit einem weniger starken Lockdown als Deutschland hätten eine geringere Sterblichkeit bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Es sei an der Zeit, Fehler einzugestehen, so der AfD-Abgeordnete an Koalition und Regierung gewandt. „Der Lockdown ist sofort zu beenden. Die pandemische Lage ist sofort aufzuheben“, sagte Schlund.

SPD: Die Zahlen sinken und die Maßnahmen greifen

Sie gehe „mit Zuversicht, aber auch mit Vorsicht“ in die Debatte, sagte Hilde Mattheis (SPD). Mit Zuversicht, weil die Zahlen sinken und die Maßnahmen greifen würden. Mit Vorsicht, „weil uns das nicht ausreicht“. Es gelte, die Bevölkerung zu schützen. Die Akzeptanz dafür sei vorhanden. Das Parlament habe nun die Aufgabe, die pandemische Lage weiterhin festzustellen. „Lasst uns noch drei Monate alle Rechtsverordnungen weitergelten lassen und dann hier im Parlament die aktuelle Situation wieder diskutieren und schauen, ob weitere Lockerungen greifen können“, sagte Mattheis.

Das Parlament sei sich seiner Verantwortung bewusst. Es reiche nicht, die Maßnahmen fortzuführen – sie müssten auch konkretisiert und fortentwickelt werden, wie etwa mit der Impfstrategie. Damit würden auch Forderungen nach mehr Rechtssicherheit aufgegriffen. Die geplante Evaluierung, so die SPD-Abgeordnete, sei ein ganz wichtiger Punkt für ihre Fraktion. Gleichwohl seien ihr die diesbezüglichen Regelungen nicht weitgehend genug. „Wir hätten das Infektionsschutzgesetz gerne befristet“, sagte Mattheis.

FDP: Verfassungswidrigen Zustand beenden

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) begrüßte es, das in dem Gesetzentwurf Impfziele festgelegt werden. Gut sei auch, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite künftig alle drei Monate durch den Bundestag festgestellt werden muss. Beides seien Forderungen ihrer Fraktion gewesen, sagte die FDP-Abgeordnete. Nicht nachvollziehbar ist es aber aus ihrer Sicht, warum die Koalition sich weigere, „bei der Impfpriorisierung per Verordnung die Zustimmung des Bundestages einzuholen“. Das sei notwendig, „denn bei der Verteilung des Impfstoffes handelt es sich doch zweifelsfrei um einen ganz tiefen Grundrechtseingriff“.

Es sei daher die Pflicht des Bundestages, diese wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Sie hoffe hier auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren, „um diesen verfassungswidrigen Zustand zu beenden“, sagte Aschenberg-Dugnus. Blanko-Vollmachten für die Bundesregierung – auch wenn es nur drei Monate sind – wolle ihre Fraktion nicht. Erst recht könne es aber nicht sein, das die Ministerpräsidenten der Länder versuchen, die Impfpriorisierungen zu ändern. Das gehöre in die Zuständigkeit des Bundestages.

Linke vermisst eine langfristige Strategie 

Dr. Achim Kessler (Die Linke) kritisierte den Gesetzentwurf, durch den der Bundestag erneut Regelungskompetenzen an die Bundesregierung abgebe. Die wesentlichen Entscheidungen müssten aber durch das Parlament getroffen werden, sagte Kessler und bezog sich dabei auf eine Aussage des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Stephan Harbarth. „Je länger die Pandemie dauert, desto mehr verletzen Sie das Demokratieprinzip“, warf Kessler Union und SPD vor. „Beenden Sie diese zerstörerische Politik, die das Vertrauen in unseren Staat untergräbt“, forderte der Linken-Abgeordnete.

Die Bundesregierung kritisierte er dafür, nur auf Sicht zu fahren, obwohl eine langfriste Strategie benötigt werde. Mit Blick auf die Mutationen des Virus forderte er, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Produktion von Impfstoffen auszuweiten. Um diesen weltweit herstellen zu können, müssten die Patente für die Impfstoffe freigegeben werden, verlangte Kessler. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu habe der Bundesgesundheitsminister, „und die ethische Verantwortung erst recht“.

Grüne: Wir sind noch nicht über den Berg

Die Menschen sehnten sich nach Normalität und einer Perspektive für den Weg aus der Krise, sagte Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen). Aber: „Wir sind noch nicht über den Berg.“ Daher sei eine Fortschreibung der epidemischen Lage notwendig. Sie begrüßte es ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen – und nicht die Bundesregierung – dabei die Initiative übernommen haben. Inhaltlich allerdings sei der Gesetzentwurf unzureichend, urteilte Schulz-Asche. „Sie sind nicht bereit oder nicht in der Lage dazu, aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen“, warf sie Unions- und SPD-Fraktion vor.

Einschränkungen der Freiheitrechte müssten in einer Demokratie, „gerade während einer Pandemie“, begründet werden. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Benötigt werde auch ein nachvollziehbares Krisenmanagement. Stattdessen gebe es aber von der Bundesregierung im Dreiwochenrhythmus autoritäre Ansagen. Die Grünen-Abgeordnete plädierte für einen Stufenplan als einen Weg aus der Pandemie „mit bundesweiter Einheitlichkeit von Regeln und Anpassungen an das jeweilige Infektionsgeschehen regional“.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen mit ihrem Gesetzentwurf, dass die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Regelungen länger gelten. Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten.

Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen sind bis Ende März 2021 befristet.

Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 des IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in den Absätzen zwei bis fünf des Paragrafen 5 des IfSG sollen dem Entwurf zufolge nicht aufgehoben werden. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll jedoch als aufgehoben gelten, sofern der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.

Pandemie-Recht soll an epidemische Lage anknüpfen

Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen sollen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage anknüpfen. Sie sollen nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft treten.

Die Regelung in Paragraf 56 Absatz 1a des IfSG (Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern) soll ebenfalls an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft und die Befristung zum 31. März 2021 aufgehoben werden.

Impfziele sollen festgelegt werden

Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Damit werde der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt. In der Rechtsverordnung nach Paragraf 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden können, wenn darin ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 festgelegt wird.

In Paragraf 87b Absatz 2a des SGB V (Krankenversicherung) soll geregelt werden, dass durch die Pandemie gefährdete vertragsärztliche Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag trotz Rückgangs der Fallzahlen fortsetzen können.

Sonderregelungen im Bereich Pflege sollen verlängert werden

Ferner sollen die Sonderregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate verlängert werden. Um die Mehrausgaben zu decken, soll mittels einer Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält.

Schließlich soll das Bundesgesundheitsministerium eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorgelegt werden. (pk/eis/12.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Karin Maag

© Karin Maag / Andreas Krüger

Maag, Karin

CDU/CSU

Dr. Robby Schlund

Dr. Robby Schlund

© Dr. Robby Schlund/Karsten Hermsdorf

Schlund, Dr. Robby

AfD

Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Mattheis, Hilde

SPD

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Dr. Achim Kessler

Dr. Achim Kessler

© Achim Kessler/Ben Gross

Kessler, Dr. Achim

Die Linke

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Ulrich Oehme

Ulrich Oehme

© Ulrich Oehme/ Anja Stewig Penig

Oehme, Ulrich

AfD

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Dr. Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

© Dr. Wieland Schinnenburg/ Burgis Wehry

Schinnenburg, Dr. Wieland

FDP

Dr . Georg Nüßlein

Dr . Georg Nüßlein

© Dr. Georg Nüßlein / Marta Ifrim

Nüßlein, Dr. Georg

fraktionslos

Dr. Edgar Franke

Dr. Edgar Franke

© Edgar Franke/ Tino Basoukos

Franke, Dr. Edgar

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/26545 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
    PDF | 521 KB — Status: 09.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26545 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Experten begrüßen im Grund­satz Fort­geltung der epidemischen Lage

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 13.30 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E300

Die geplante Neufassung der gesetzlichen Grundlage zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird von Sozial-, Rechts- und Gesundheitsexperten im Grundsatz begrüßt. Vor allem die Regelung, wonach der Bundestag alle drei Monate die epidemische Lage erneut feststellen muss und diese andernfalls als aufgehoben gilt, findet breite Unterstützung, wie am Montag, 22. Februar 2022, eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/26545) ergab. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen sind bis Ende März 2021 befristet.

Angesichts der dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es in einem Gesetzentwurf.

Der Feststellungsbeschluss und seine Rechtsfolgen

Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in Paragraf 5 Absatz 2 bis 5 des IfSG sollen dem Entwurf zufolge nicht aufgehoben werden. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll jedoch als aufgehoben gelten, sofern der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.

Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen sollen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage anknüpfen. Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Das Bundesgesundheitsministerium soll eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben.

„Anknüpfungen an den Feststellungsbeschluss überprüfen“

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg erklärte, es sei zu begrüßen, wenn der Bundestag künftig in regelmäßigen Zeitabständen die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststelle. Er riet jedoch dazu, die Konstruktion, wonach durch einen einfachen Feststellungsbeschluss des Parlaments Regelungsbefugnisse der Exekutive ausgelöst würden, zu überprüfen.

Der Feststellungsbeschluss löse nicht nur die verfassungswidrigen Befugnisse des Bundesgesundheitsministeriums in den Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4, 7 bis 10 und 5a des IfSG aus, sondern sei auch Voraussetzung für die Anwendung von Paragraf 28a des IfSG, der die rechtlichen Voraussetzungen für den Lockdown normiere, sowie für diverse andere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen. Würde der Feststellungsbeschluss aufgehoben, könnten all diese Rechtsgrundlagen nicht mehr genutzt werden.

Kingreen schlug vor, den Paragrafen 28a konkreter zu fassen und den Erlass der Eindämmungsverordnungen durch normierte Stufenpläne an feste Zielmarken zu knüpfen. Dann wäre die Vorschrift selbstausführend.

„Für die Einreiseverordnung ein Geltungsende festlegen“

Aus Sicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, ist vor allem problematisch, dass die Geltungsdauer der Coronavirus-Einreiseverordnung unmittelbar an die Feststellung der epidemischen Lage anknüpfen solle. Es sei verfassungsrechtlich bedenklich, wenn verpflichtende untergesetzliche Regelungen an die Feststellung der epidemischen Lage anknüpften und die Feststellung damit automatisch deren Verlängerung zur Folge habe.

Daher müsse für die Einreiseverordnung ein Geltungsende festgelegt werden. Die in der Verordnung festgelegte Anmeldepflicht für Einreisende stelle einen wesentlichen Eingriff in grundrechtlich geschützte Positionen dar.

Ärztekammer begrüßt Festlegung weniger Impfziele

Grundsätzliche Zustimmung zu den Neufassungen kam von der Bundesärztekammer (BÄK), die erneut für gesetzliche Regelungen plädierte, um rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in der Sache richtigen Entscheidung auszuräumen. Grundlegende Entscheidungen müssten im Parlament getroffen werden, Detailfragen könnten der Exekutive überlassen werden.

Daher befürworte die BÄK die gesetzliche Regelung, die sich auf die Festlegung wesentlicher Impfziele und damit der Priorisierungskriterien beschränke und der Bundesregierung und den Ländern den nötigen Spielraum überlasse, die Details festzulegen und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.

„Aufgetretene Probleme müssen sichtbar werden“

Auch der Sozialverband Deutschland begrüßte die gesetzliche Verankerung der konkreten Impfziele sowie auch die geplante wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage. Die Pandemie verdeutliche die Stärken und die Notwendigkeit des Sozialstaates und seiner Sicherungssysteme.

Bei der Evaluation müssten daher auch Weiterentwicklung, Ausbau und Stabilisierung des Sozialstaates im Zentrum stehen. Es müsse sichtbar werden, was die Menschen in der Krise erlebt hätten und welche Probleme aufgetreten seien.

„Pandemiebekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, dass mit dem Entwurf auch die Geltungsdauer der Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich des Anspruchs auf Testungen und Impfungen verlängert werde. Daraus ergebe sich die Möglichkeit einer Verlängerung der Verpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Kostenübernahme dieser Leistungen.

Dies sei sachlich falsch und nicht zu rechtfertigen, da es sich um versicherungsfremde Leistungen für alle Bürger handele. Der Gesetzgeber müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle erforderlichen Maßnahmen im Zuge der Pandemiebekämpfung und des Seuchenschutzes als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen und über öffentliche Mittel finanziert würden. (pk/22.02.2021)

Dokumente

  • 19/26545 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
    PDF | 521 KB — Status: 09.02.2021

Protokolle

  • Protokoll der 137. öffentlichen Anhörung "Fortgeltung der Epidemischen Lage"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesärztekammer
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Thorsten Kingreen
  • Sozialverband Deutschland
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
  • Deutscher Berufsverband für Plfegeberufe
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
  • Einzelsachverständige Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger
  • Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
  • Deutsche Krankenhaus Gesellschaft
  • GKV Spitzenverband
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Bundesplegekammer
  • Sozialverband vdk Deutschland
  • Deutscher Landkreistag
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
  • Verband der Privaten Krankenversicherungen
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Michael Brenner
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Gesundheit

Regelungen aufgrund ei­ner festgestellten epidemi­schen Lage gelten länger

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/27291) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 367 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 293 dagegen, drei enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/27292) vor.

Änderungsantrag und Entschließungsanträge abgelehnt

In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen dafür und die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt, nachdem ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/27301), der die Verteilung von Impfstoff gesetzlich regeln wollte, abgelehnt worden war. Die AfD hatte den Änderungsantrag unterstützt, Linke und Grüne enthielten sich, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab.  In dritter Beratung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der Linken (19/27302) und Grünen (19/27303) ab. Die Linke forderte ein soziales Sicherungsprogramm für pflegende Angehörige, die Grünen unter anderem, die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests massiv zu erhöhen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen gelten die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Regelungen länger. Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es zur Begründung.

Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet.

Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 des IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in den Absätzen zwei bis fünf des Paragrafen 5 des IfSG wurden nicht aufgehoben. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.

Pandemie-Recht knüpft an epidemische Lage an

Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage an. Sie treten nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft.

Die Regelung in Paragrafen 56 Absatz 1a des IfSG (Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern) wurde ebenfalls an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft und die Befristung zum 31. März 2021 aufgehoben.

Impfziele festgelegt

Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Damit werde der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt, schreiben die Koalitionsfraktionen. In der Rechtsverordnung nach Paragraf 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) kann die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden, wenn darin ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 festgelegt wird. Ermöglicht werden auch Regelungen, die für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen die priorisierte Abgabe und Anwendung der Arzneimittel oder die priorisierte Nutzung dieser durch den Bund und die Länder zugunsten bestimmter Personengruppen vorsehen. 

In Paragraf 87b Absatz 2a des SGB V (Krankenversicherung) wurde geregelt, dass durch die Pandemie gefährdete vertragsärztliche Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag trotz Rückgangs der Fallzahlen fortsetzen können.

Sonderregelungen im Bereich Pflege verlängert

Ferner verlängerte der Bundestag die Sonderregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, wird mittels einer Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält.

Schließlich soll das Bundesgesundheitsministerium eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorliegen.

Fortbestehen der epidemischen Lage festgestellt

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag zudem einen Antrag von CDU/CSU und SPD (19/27196) an, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. Mit der Annahme des Antrags stellte der Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fest. Die Gefahr durch das Coronavirus bestehe fort, heißt es zur Begründung.

Die aktuelle Lage werde noch verschärft durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis gäben. Es handele sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Das Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Der Bundestag hatte erstmals am 25. März 2020 nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Am 18. November 2020 beschloss das Parlament deren Fortbestehen.

Minister: Wir sind noch in einer besonderen Lage

In der Schlussberatung über den Gesetzentwurf rügten Redner der Opposition die gesetzliche Neuerung als unzureichend. Mit Blick auf die Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März zur Corona-Pandemie warfen Oppositionspolitiker der Bundesregierung mangelnde Transparenz, fehlende Strategien und ein schlechtes Krisenmanagement vor. Redner der Koalition sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wiesen die Vorhaltungen zurück und warben dafür, in der Pandemie weiter mit Vorsicht und Rücksicht vorzugehen.

Spahn räumte ein, alle Bürger sehnten inzwischen das Ende der Pandemie herbei. Niemand wolle die Einschränkungen einen Tag länger als nötig. „Aber wir sind noch in einer besonderen Lage.“ Die zeige sich bei der Zahl der Intensivpatienten, den Infektionszahlen und auch mit Blick in die Nachbarländer. Die epidemische Lage dauere an und sei wegen der Virusmutationen dynamisch. „Die flexible Anpassung bleibt daher notwendige Strategie“, sagte Spahn in Anspielung auf die umstrittene gesetzliche Grundlage.

Ziel sei es, die Pandemie unter Kontrolle zu halten und einen Interessenausgleich zu erzielen. Die zehn Stunden lange Sitzung von Bund und Ländern am Mittwoch habe deutlich gemacht, dass es um viel gehe, nämlich die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz, wirtschaftlichen Folgen und sozialen Härten. Spahn fügte hinzu, mit der gesetzlichen Neuregelung werde die Pandemiegesetzgebung in Deutschland erstmals fest verankert. „Das ist eine neue Qualität, ein großer Schritt.“

CDU/CSU: Wiederanstieg der Fallzahlen vermeiden

Auch Rudolf Henke (CDU/CSU) forderte, in der Pandemie weiter vorsichtig zu agieren und die „diffuse Zirkulation“ der Viren zu unterbrechen. Ein Wiederanstieg der Fallzahlen müsse vermieden werden. Die britische Corona-Mutation erreiche inzwischen in Deutschland einen Anteil von 46 Prozent. Um das Virus effektiv bekämpfen zu können, sei neben der Hygiene, Testung und Kontaktnachverfolgung ein „umfassender Einsatz der Impfprävention“ nötig. Dass die Impfungen wirkten, zeige sich schon in den Alten- und Pflegeheimen, wo die Zahl der Infizierten deutlich zurückgegangen sei.

Henke wies Vorwürfe der Opposition zurück, wonach das Parlament im Kampf gegen die Pandemie nicht ausreichend beteiligt sei. Aus den kritischen Debatten seien Konsequenzen gezogen worden. So werde die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums neu gefasst. Im Gesetz würden neben der Inzidenz künftig weitere Kriterien für Beschränkungen wie der Reproduktionswert (R-Wert), die Impflage oder die Belastungslage im Gesundheitswesen festgeschrieben. Die Sonderkompetenzen des Gesundheitsministeriums würden konkretisiert. Die Rolle des Parlaments werde somit durch die Novelle gestärkt.

SPD: Virusmutanten erfordern konsequentes Handeln

Sabine Dittmar (SPD) sprach von einem gelungenen Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verbessert worden sei. Sie erinnerte daran, dass Deutschland bereits vor einem Jahr wichtige gesetzliche Regelungen getroffen habe, um flexibel auf die Pandemie reagieren zu können. Die Regelungen seien damals auf ein Jahr befristet worden, die Pandemie halte die Welt jedoch weiterhin in Atem. Auch in Deutschland gebe es keine Entwarnung. Die Virusmutanten erforderten ein konsequentes Handeln.

Somit sei die Fortgeltung der epidemischen Lage richtig. Diese werde jedoch mit dem neuen Gesetz auf drei Monate befristet, dann müsse neu entschieden werden. Dittmar betonte, der Wunsch nach Lockerungen sei verständlich, die Abwägung zwischen dem Infektionsgeschehen und Lockerung bleibe jedoch eine Gratwanderung. Mit Tests und Impfungen gebe es nun gleichwohl mehr Zuversicht. Es sei gut, dass Bund und Länder auch über Impf- und Teststrategien beraten hätten, denn es sei inakzeptabel, wenn große Mengen an Impfstoffen auf Halde lägen.

AfD: Chaotisches Krisenmanagement

Nach Ansicht der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung in der Corona-Krise komplett versagt. Dr. Robby Schlund (AfD) zeichnete ein düsteres Bild der Lage. So stelle sich für viele Mittelständler die Existenzfrage, psychische Krankheiten stiegen durch den Dauerlockdown exorbitant. „Die Corona-Pandemie ist längst nicht mehr nur ein gesundheitspolitisches, sondern mittlerweile auch ein gesamtgesellschaftliches Problem.“

Umso unverständlicher sei das „chaotische Krisenmanagement“ mit fehlenden Öffnungs- und Unterstützungsperspektiven und Einschränkungen der Grundrechte. Ein Gesetz zur Fortsetzung der epidemischen Lage werde nicht gebraucht, sinnvoller wäre ein Rastermanagement, mit dem Risikogruppen gezielt geschützt würden, ohne die Wirtschaft und das öffentliche Leben herunterzufahren. Russland zeige, dass diese Strategie besser funktioniere.

FDP: Eine solche Dauergenehmigung ist verfassungswidrig

Heftige Kritik an der gesetzlichen Grundlage für die Entscheidungen in der Pandemie kam von der FDP. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, positiv sei, dass der Bundestag künftig alle drei Monate über die Fortgeltung der epidemischen Lage entscheiden müsse und die Impfziele im Gesetz konkret aufgeführt würden. Auch die Verlängerung der Schutzschirme sei zu befürworten. Allerdings würden die verfassungsrechtlichen Verstöße in der Gesetzgebung nicht behoben.

So eröffne die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite dem Bundesgesundheitsministerium nach wie vor die Option für Verordnungen ohne Zustimmung des Bundestages. „Eine solche Dauergenehmigung ist verfassungswidrig.“ Damit werde der Parlamentsvorbehalt umgangen. Die Nennung von Impfzielen für die Priorisierung sei ebenfalls nicht ausreichend, dies müsse gesetzlich normiert sein, alles andere sei verfassungswidrig. Die FDP-Politikerin beklagte überdies das aus ihrer Sicht mangelhafte Impfmanagement, das Deutschlands einen schweren Imageschaden zugefügt habe: „Das ist eine Schande.“

Linke: Ordnung in dieses Chaos bringen

Auch Sicht der Linksfraktion ist die Fortgeltung der epidemischen Lage sinnvoll. Susanne Ferschl (Die Linke) beklagte jedoch „Chaos und Planlosigkeit“ sowie einen Mangel an Transparenz, Strategie und Beteiligung des Parlaments. Die Bund-Länder-Runde bezeichnete sie als „stundenlanges Spektakel im Kanzleramt“ und forderte: „Die Debatte gehört raus aus dem Kanzleramt und rein in das Parlament.“

Die in der Bund-Länder-Runde getroffenen Entscheidungen seien teilweise nicht nachvollziehbar. „Die Inzidenzwerte schwanken im Stundentakt zwischen 35, 50 und 100.“ Die Öffnungsschritte muteten seltsam an. „Das ist alles nicht logisch, das ist Willkür und keine Strategie.“ Ferschl kritisiere auch die Gesetzesnovelle, die weiterhin vorsehe, per Verordnung zu regieren. Nach einem Jahr Pandemie könnten die Bürger erwarten, dass die Regierung „Ordnung in dieses Chaos“ bringe.

Grüne: Ausgesprochen gefährliche Situation

Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink sprach mit Blick auf die aktuelle Lage von einer „ausgesprochen gefährlichen Situation“. Die Menschen hätten große Sehnsucht nach Kontakt und Gemeinsamkeit, aber die Virusvarianten seien auf dem Vormarsch. „Wir wissen, dass das eine gefährliche Entwicklung ist.“ Wichtig sei daher ein besonnenes Vorgehen. Genau das biete die neue Gesetzgebung jedoch nicht.

Im IfSG sei weiterhin nicht nachvollziehbar, was die Regierung in welcher Lage tun werde. Notwendig sei ein Stufenplan, der Verlässlichkeit und Berechenbarkeit schaffen könne. Die Bund-Länder-Runde beschließe neue, relevante Inzidenzwerte, die im Gesetz gar nicht vorkämen. Die Regierung habe es verschlafen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der klar und rechtssicher sei und den Menschen Orientierung biete. 

Oppositionsanträge abgelehnt

Der Bundestag lehnte einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sichere Bildung in der Krise – Schnellteststrategie für Kitas und Schulen einführen“ (19/27195) ab. Die Antragsteller stimmten dafür, die Koalitionsfraktionen und Teile der AfD-Fraktion dagegen. Die FDP und weitere Teile der AfD enthielten sich.

Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion, die zum einen die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission forderte (19/26899), zum anderen auf die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Lage drang (19/26903). Alle übrigen Fraktionen lehnten die Vorlagen ab, zu denen der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/27291) abgegeben hatte.

Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Die Fortführung der epidemischen Notlage ist wissenschaftlich fragwürdig“.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission. Für Grundrechtseinschränkungen beim Seuchenschutz bedürfe es einer eindeutigen wissenschaftlichen Fundierung, hieß es im ersten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/26899).

Die Epidemiekommission sollte anhand objektiver Kriterien Empfehlungen festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgehen und diese beschließen sollte.

Zweiter abgelehnter AfD-Antrag

Die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, forderte die AfD in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/26903). Die zur Begründung der epidemischen Lage herangezogenen Daten, der R-Wert, die Sieben-Tage-Inzidenz und die Auslastung der Intensivbetten, seien seit Wochen rückläufig.

Der Bundestag sollte daher die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben und sämtliche Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen gegenüber Bürgern außer Kraft setzen. Die Bundesregierung müsse ein Konzept entwickeln, wie ein erneutes Herunterfahren des öffentlichen Lebens verhindert werden könne.

Abgelehnter Antrag der Linken und Grünen

In ihrem abgelehnten gemeinsamen Antrag (19/27195) drangen die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen darauf, Schulen und Kitas durch „ein Sofortausstattungsprogramm für Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung in Höhe von einer Milliarde Euro“ zu unterstützen. So sollten Kinder, Lehrkräfte und Kita-Personal im Präsenzbetrieb und der Notbetreuung geschützt werden. 

Die Teststrategie müsse zwei bis drei kostenlose Tests pro Person und Woche umfassen, hieß es weiter. Schulen und Kitas gelte es mit Blick auf Öffnungen innerhalb des Lockdowns stets zu priorisieren, schrieben die Abgeordneten. (pk/eis/sas/ste/04.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Rudolf Henke

Rudolf Henke

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Henke, Rudolf

CDU/CSU

Dr. Robby Schlund

Dr. Robby Schlund

© Dr. Robby Schlund/Karsten Hermsdorf

Schlund, Dr. Robby

AfD

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

Bundesminister für Gesundheit

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Mattheis, Hilde

SPD

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Frauke Petry

Dr. Frauke Petry

© Dr. Frauke Petry/ Stefan Pick

Petry, Dr. Frauke

fraktionslos

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

Mario Mieruch

Mario Mieruch

© DBT/ Julia Nowak

Mieruch, Mario

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Johannes Fechner

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SPD

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/26545 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
    PDF | 521 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26899 - Antrag: Ständige Epidemiekommission einrichten - Unabhängige, ausgewogene und umfassende Expertise für den Seuchenschutz in Deutschland sicherstellen
    PDF | 272 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26903 - Antrag: Sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite - Ende mit dem Endlos-Lockdown
    PDF | 267 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/27195 - Antrag: Sichere Bildung in der Krise - Schnellteststrategie für Kitas und Schulen einführen
    PDF | 250 KB — Status: 02.03.2021
  • 19/27196 - Antrag: Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 260 KB — Status: 02.03.2021
  • 19/27291 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26545 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26899 - Ständige Epidemiekommission einrichten - Unabhängige, ausgewogene und umfassende Expertise für den Seuchenschutz in Deutschland sicherstellen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Robby Schlund, Peter Boehringer, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26903 - Sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite - Ende mit dem Endlos-Lockdown
    PDF | 1 MB — Status: 03.03.2021
  • 19/27292 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26545, 19/27291 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
    PDF | 296 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27301 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26545, 19/27291 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
    PDF | 328 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27302 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26545, 19/27291 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
    PDF | 262 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27303 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26545, 19/27291 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
    PDF | 288 KB — Status: 03.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/27301 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/26545 in 2. Ber angenommen


namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/26545 (Beschlussempfehlung 19/27291: Gesetzentwurf annehmen)
10:24:13: Beginn der namentlichen Abstimmung
10:59:57: Ende der namentlichen Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 663 Ja: 367 Nein: 293 Enthaltungen 3
Gesetzentwurf 19/26545 angenommen

Entschließungsantrag 19/27302 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/27303 abgelehnt
Antrag 19/27196 angenommen
Beschlussempfehlung 19/27291 Buchstabe b (Antrag 19/26899 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/27291 Buchstabe c (Antrag 19/26903 ablehnen) angenommen
Antrag 19/27195 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-pa-gesundheit-epidemische-lage-821860

Stand: 15.05.2025