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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung
Landwirtschaft

Bekämpfung un­lauterer Handels­prak­ti­ken in Agrar­lie­fer­ketten erörtert

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 27. Januar 2021, in erster Lesung mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (19/26102) befasst und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Entwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in Deutschland umgesetzt werden. Laut Bundesregierung wird damit zum 1. Mai 2021 innerhalb der Europäischen Union ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen. Ziel sei es, solche Praktiken einzudämmen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben“, heißt es im Entwurf. Somit sollen künftig unter anderem etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein – auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören.

Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, sollen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels greifen. Um die geplanten Änderungen umzusetzen soll laut Bundesregierung das bestehende Agrarmarktstrukturgesetz um die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert werden. Darüber hinaus soll es in „Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz – AgrarOLkG)“ umbenannt werden. (sas/27.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Wilhelm von Gottberg

Wilhelm von Gottberg

© Wilhelm von Gottberg / Waldemar Cohrs

Gottberg, Wilhelm von

AfD

Ursula Schulte

Ursula Schulte

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Schulte, Ursula

SPD

Gero Clemens Hocker

Gero Clemens Hocker

© Gero Hocker/Roland Furtwängler

Hocker, Dr. Gero Clemens

FDP

Kirsten Tackmann

Kirsten Tackmann

© DIE LINKE. Brandenburg/Jürgen Angelow

Tackmann, Dr. Kirsten

Die Linke

Friedrich Ostendorff

© DBT/Stella von Saldern

Ostendorff, Friedrich

Bündnis 90/Die Grünen

Albert Stegemann

Albert Stegemann

© Albert Stegemann/ Jens Jeske

Stegemann, Albert

CDU/CSU

Rainer Spiering

Rainer Spiering

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Spiering, Rainer

SPD

Dr. Matthias Heider

Dr. Matthias Heider

© Dr. Matthias Heider/Laurence Chaperon

Heider, Dr. Matthias

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/26102 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
    PDF | 904 KB — Status: 25.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26102 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Ernährung

Experten bewerten geplante Stärkung der Agrar-Lieferketten

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 600

Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortet die von der Bundesregierung geplante Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (19/26102, 19/26923). Ob die in der Neuregelung vorgesehenen Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten können, wurde von den Experten am Montag, 22. Februar 2021, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft unter Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU) indes kritisch beurteilt. Grundlage der Anhörung bildete zusammen mit dem Regierungsentwurf ein von der FDP-Fraktion vorgelegter Antrag (19/25794).

Die Sitzung wird am Dienstag, 23. Februar, ab 12 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Buth: Regulierung muss mehr Fairness garantieren

Die Sachverständige Birgit Buth befürwortete die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/633 (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht. In der Vergangenheit habe es sich gezeigt, dass eine Regulierung erforderlich ist, um mehr Fairness zu garantieren. Doch der faire Handel dürfe nicht an Umsatzgrenzen gekoppelt sein, sondern müsse für alle Unternehmen auf jeder Stufe gelten.

Derzeit sehe der Gesetzgeber eine Umsatzgrenze von rund 350 Millionen Euro vor. Für Expertin Buth hängt fehlendes Gleichgewicht nicht von Umsatzstaffeln ab, sondern vom individuellen Verhältnis der betroffenen Marktpartner. Die Sachverständige plädierte für eine Aufhebung der Umsatzgrenzen.

Foldenauer: Blick ist zu stark auf den Handel gerichtet

Der Einzelsachverständige Hans Foldenauer begrüßte aus der Sicht der Landwirte die geplante Umsetzung der UTP-Richtlinie. Kritisch äußerte sich der Experte jedoch darüber, dass dabei der Blick zu stark auf den Handel gelegt werde. Dass mit der Richtlinie eine Verbesserung der Marktstellung der Primärerzeuger erreicht werden kann, sah Foldenauer nicht. Denn 99 Prozent der Primärerzeuger hätten keinen direkten Zugang oder direkte Beziehungen zum Einzelhandel.

Die wirtschaftliche Situation der Primärerzeuger könne nicht verbessert werden, wenn kaum neue Abnehmer gefunden werden, die andere Bedingungen anbieten. Die Standards würden durch die Abnehmer diktiert. Der Experte sah unter anderem die Ursache der Problematik darin, dass die Agrarpolitik darauf ausgerichtet sei, die Verarbeitungsebene mit billigen Rohstoffen zu versorgen.

Feller: Das Problem ist die Angst vor Abstrafung

Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) bezeichnete den Lebensmittelhandel als den wichtigsten Absatzkanal von rund 6.000 Herstellern, denen wenige Händler gegenüber überstehen würden. Diese Verhandlungsmacht gehe in der Praxis oft über harte Verhandlungen hinaus, die die Produzenten durch den übermächtigen Handel überbeanspruche.

Ein Problem sei, dass die Unternehmen Angst vor Abstrafung hätten, ihre Listungen entfallen und daraus folgende wirtschaftliche Ausfälle nicht mehr kompensiert werden können. Insofern könnten in Zukunft verbotene Handelspraktiken geeignet sein, mehr Fairness zu bewirken. Feller monierte, dass der Lieferkettenschutz für alle Lieferanten gelten sollte. Der Geltungsbereich auf einen Schwellenwert von 350 Millionen Euro Umsatz festzulegen, sollte gestrichen werden.

Kartellamt ermuntert Erzeuger zu Zusammenschlüssen

Erzeuger könnten oft nur zeitverzögert auf veränderte Nachfrage reagieren, stellte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, fest. In den vergangenen Jahren sei dies besonders bei Fleisch und Milch zu beobachten gewesen. Ob die mit der UTP-Richtlinie vorgesehenen Verbote bestimmter unfairer Handelspraktiken die Situation der Erzeuger verbessern und inwiefern diese Maßnahmen wirksam sein werden, sei aus Sicht des Bundeskartellamts schwer einzuschätzen.

Um eine Verbesserung der Verhandlungen auf Augenhöhe zu erreichen, schlug Mundt mehr Kooperationen auf Erzeugerseite vor. Die Erzeuger könnten sich und ihr Angebot bündeln, um ihr Gewicht zu stärken. Das deutsche und auch das europäische Kartellrecht würden solchen Kooperationen nur in seltensten Fällen entgegenstehen.

Krüsken: Der Schutz muss für alle gelten

Auch Bernhard Krüsken begrüßte die geplante nationale Umsetzung der EU-Richtlinie. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) müsse aber der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten. Es sei problematisch, dass die geplanten Regelungen nur für Unternehmen bis zu einer Umsatzgröße von 350 Millionen Euro gelten sollen.

Viele von Landwirten getragene Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe würden oberhalb dieser Schwelle liegen und seien dennoch mit unlauteren Handelspraktiken konfrontiert. Der steigende Preis- und Kostendruck in der Lebensmittellieferkette und der viel zu geringe Anteil der Landwirte an der Wertschöpfung verdeutliche die Notwendigkeit der Erweiterung des Schutzes.

Künstner: Richtlinie verbessert die Erlössituation nicht

In seiner Stellungnahmen betonte Dr. Kim Manuel Künstner, dass eine Verbesserung des Tier-, Gesundheits- und Umweltschutzes für die Landwirte unter den aktuellen Bedingungen nicht zu finanzieren sei. Insofern bedürfe es einer Mindestumsetzung der UTP-Richtlinie. Allerdings würde selbst eine konsequente Durchsetzung der Richtlinie die Erlössituation im Agrarsektor nicht verbessern.

Die Verbote würden nichts an der Verteilung der Erlöse entlang der Lieferkette ändern und auch nicht direkt zur Erhöhung der Gesamteinnahmen der Lieferkette beitragen. Es würden besondere Risikoverlagerungen zulasten der Lieferanten reguliert. Letztlich bleibe es verhandlungsmächtigen Käufern möglich, der Lieferantenebene durch entsprechende Preisverhandlungen die vermeintlichen Vorteile zu entziehen.

Schröder: UTP-Richtlinie greift in die Vertragsfreiheit ein

Dezidiert gegen die Umsetzung der Richtlinie sprach sich Dr. Peter Schröder aus, weil die Regeln in die Vertragsfreiheit eingreifen würden. Damit sei die Gefahr von Effizienzverlusten verbunden und es würde die Gefahr schwerer Marktstörungen steigen. Im Ergebnis könnten am Ende auch Nachteile für die Verbraucher entstehen.

Schröder plädierte für die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf kleinere Lieferanten, weil es der Empfehlung des Bundeskartellamts entspreche. Eine Erweiterung könnte dagegen zu einer Ertragsverbesserung multinationaler Unternehmen der Lebensmittelindustrie führen und Konzentrationstendenzen verschärfen. Internationale Großkonzerne sind auch nicht schutzbedürftig, weil diese Margen erzielen könnten, die um ein Vielfaches über denen des Lebensmitteleinzelhandels liegen würden.

Wiggerthale: Schädliche Überschüsse für globalen Süden

Für Marita Wiggerthale ist eine Beschränkung des Machtungleichgewichts eine wichtige Voraussetzung für faire Preise, um die strukturellen Überschüsse in der landwirtschaftlichen Produktion zu vermeiden.

Dies müsse mit Blick auf das daraus resultierende Agrardumping der EU beendet werden. Andernfalls würden die Bemühungen zur Hungerbekämpfung in den Ländern des globalen Südens konterkariert.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf (19/26102) will die Bundesregierung die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen. Laut Regierung wird damit zum 1. Mai 2021 innerhalb der Europäischen Union ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen. Ziel sei es, solche Praktiken einzudämmen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben“, heißt es im Entwurf.

Somit sollen künftig unter anderem etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein. Auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören. Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, sollen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels greifen.

Vorgesehen ist, das bestehende Agrarmarktstrukturgesetz um die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken zu erweitern. Darüber hinaus soll es in „Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz)“ umbenannt werden.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/25794), „land- und forstwirtschaftliche Betriebe vor zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen und Verboten“ zu schützen. Als Beispiel nennen die Liberalen das Insektenschutzgesetz, das den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Gewässern künftig vollständig untersage. Es sei daher an der Zeit, das im April 2020 „vereinbarte Belastungsmoratorium endlich ernst zu nehmen“, schreiben die Abgeordneten.

Des Weiteren sollten umweltrelevante Gesetzgebungsverfahren „nur auf Basis von belastbaren wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Folgeabschätzungen“ eingeleitet werden. Die FDP-Fraktion befürchtet ineffiziente Maßnahmen, die der Wirtschaft mehr schaden, als dass sie der Umwelt nutzen. Neben dem Insektenschutzgesetz führt sie beispielhaft in diesem Zusammenhang auch die Düngeverordnung an. (eis/24.02.2021)

Dokumente

  • 19/25794 - Antrag: Faire Bedingungen für Lebensmittel aus deutscher Landwirtschaft im EU-Wettbewerb
    PDF | 250 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/26102 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
    PDF | 904 KB — Status: 25.01.2021
  • 19/26923 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes - Drucksache 19/26102 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 346 KB — Status: 24.02.2021

Tagesordnung

  • 72. Sitzung - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 22. Februar 2021, 12:00 Uhr

Protokolle

  • Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung am 22. Februar 2021 zur "Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Birgit Buth
  • Stellungnahme Bernhard Krüsken
  • Stellungnahme Dr. Kim Manuel Künstner
  • Stellungnahme Dr. Peter Schröder
  • Stellungnahme Marita Wiggerthale
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Ernährung

Abgesetzt: Schutz vor unfairen Prak­ti­ken im Lebens­mittelhandel

Auf einem Parkplatz stehen mehrere Kisten mit Tomaten.

Unlautere Praktiken im Lebensmittelhandel wie kurzfristige Stornierungen von Bestellungen sollen zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Der Bundestag setzte die Abstimmung darüber von der Tagesordnung ab. (© picture alliance/dpa/dpa-zb-zentralbild | Paul Zinken)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 4. März 2021, abgesetzt hat der Bundestag die halbstündige abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (19/26102, 19/26923, 19/27035 Nr. 1.8). Ebenfalls abschließend beraten sollte ursprünglich ein Antrag der FDP-Fraktion, in dem diese auf „faire Bedingungen für Lebensmittel aus deutscher Landwirtschaft im EU-Wettbewerb“ (19/25794) dringt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in Deutschland umgesetzt werden. Laut Bundesregierung wird damit zum 1. Mai 2021 innerhalb der Europäischen Union ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen.

Ziel sei es, solche Praktiken einzudämmen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben“, heißt es im Entwurf. Somit sollen künftig unter anderem etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein – auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören.

Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken 

Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, sollen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels greifen.

Um die geplanten Änderungen umzusetzen soll laut Bundesregierung das bestehende Agrarmarktstrukturgesetz um die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert werden. Darüber hinaus soll es in „Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz – AgrarOLkG)“ umbenannt werden.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/25794), „land- und forstwirtschaftliche Betriebe vor zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen und Verboten“ zu schützen. Als Beispiel nennen die Liberalen das Insektenschutzgesetz, das den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Gewässern künftig vollständig untersage. Es sei daher an der Zeit das im April 2020 „vereinbarte Belastungsmoratorium endlich ernst zu nehmen“, schreiben die Abgeordneten.

Des Weiteren sollten umweltrelevante Gesetzgebungsverfahren „nur auf Basis von belastbaren wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Folgeabschätzungen“ eingeleitet werden. Die FDP-Fraktion befürchtet ineffiziente Maßnahmen, die der Wirtschaft mehr schaden, als dass sie der Umwelt nutzen. Neben dem Insektenschutzgesetz führt sie beispielhaft in diesem Zusammenhang auch die Düngeverordnung an. (sas/eis/02.03.2021)

Dokumente

  • 19/25794 - Antrag: Faire Bedingungen für Lebensmittel aus deutscher Landwirtschaft im EU-Wettbewerb
    PDF | 250 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/26102 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
    PDF | 904 KB — Status: 25.01.2021
  • 19/26923 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes - Drucksache 19/26102 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 346 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/27035 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 21. Januar bis 24. Februar 2021)
    PDF | 290 KB — Status: 26.02.2021

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Landwirtschaft

Bundestag reglementiert unfaire Praktiken des Einzelhandels

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes“ (19/26102, 19/26923, 19/27035 Nr. 1.18) angenommen. Dem Entwurf wurde in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/29386) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken beschlossen. Hingegen abgelehnt wurden drei zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsanträge der AfD (19/29402), der Linken (19/29403) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/29404).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem angenommenen Gesetzentwurf (19/26102, 19/26923) wird die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in Deutschland umgesetzt. Laut Bundesregierung wird damit zum 1. Mai 2021 innerhalb der Europäischen Union ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen.

Ziel ist es, solche Praktiken einzudämmen, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben“, heißt es im Entwurf. Somit sind künftig unter anderem etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt – auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung gehören der Vergangenheit an.

Starker Druck durch unlautere Handelspraktiken

Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, greifen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für Unternehmen der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro und für den Verkauf von Milch- und Fleischprodukten sowie von Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukten einschließlich Kartoffeln durch Lieferanten, die einen Jahresumsatz im jeweiligen Verkaufssegment in Deutschland von höchstens vier Milliarden Euro haben, gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels.

Um die Änderungen umzusetzen, wurde das Agrarmarktstrukturgesetz um die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert. Darüber hinaus wurde es in „Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz – AgrarOLkG)“ umbenannt.

Einrichtung einer Ombudsstelle

Nachgebessert im Ausschuss wurde der Entwurf unter anderem mit der Forderung nach Einrichtung einer unabhängigen und weisungsungebundenen Ombudsstelle für mehr Fairness in der Lebensmittelversorgungskette. Drei Ombudspersonen sollen neutral und unparteiisch sein, damit von unfairen Praktiken Betroffene das notwendige Vertrauen in die Ombudsstelle haben. Die Ombudsstelle soll vor dem Hintergrund von erhaltenen Meldungen zu unfairen Handelspraktiken eine Untersuchung initiieren und Verstöße an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) weiterleiten dürfen. Die Namen der Informationsgeber sollen immer anonym bleiben.

Zudem sollen die Produktionskosten und die Preisentwicklung beobachtet werden. Die Erkenntnisse der Ombudsstelle über neue, bisher nicht in der UTP-Richtlinie und nicht im Agrarorganisationen-und-Lieferkettengesetz erfasste, unfaire Handelspraktiken sollen regelmäßig evaluiert und überarbeitet werden.

Entschließungsanträge von drei Fraktionen 

Die AfD forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/29402) die Bundesregierung unter anderem auf, die Ursachen dafür analysieren zu lassen, warum landwirtschaftliche Erzeuger die Ausnahmen vom Kartellverbot zugunsten der Landwirtschaft nicht intensiver nutzen. Auch sollten Fördermaßnahmen zugunsten der landwirtschaftlichen Direktvermarktung ausgebaut und vereinfacht werden.

Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/29403) unter anderem, eine Preisbeobachtungsstelle und eine Ombudsstelle einzurichten. Die Preisbeobachtungsstelle sollte Richtwerte für kostendeckende Preise ermitteln, die Ombudsstelle unlautere Handelspraktiken, Dumpingpreise und Verstöße bei Löhnen und Gehältern untersuchen.

Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/29404) unter anderem auf, alle unlauteren Handelspraktiken der sogenannten „grauen Lise“ der EU-Richtlinie 1019 / 633 grundsätzlich zu verbieten und dazu in das Gesetz eine Generalklausel aufzunehmen.  Auch sollte geprüft werden, inwieweit der Verkauf von Lebensmitteln unter den Erzeugerkosten als unlautere Handelspraktik in das Agrarmarktstrukturgesetz aufgenommen werden kann.

Anträge der FDP und der AfD abgelehnt

Abgelehnt wurde auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Faire Bedingungen für Lebensmittel aus deutscher Landwirtschaft im EU-Wettbewerb“ (19/25794). Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD, Linke und Grüne, dafür die FDP bei Stimmenthaltung der AfD. Der Abstimmung lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/29386) zugrunde.

Darüber hinaus mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion zur Stärkung der Landwirtschaft (19/27699) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/28972).

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/25794), „land- und forstwirtschaftliche Betriebe vor zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen und Verboten“ zu schützen. Als Beispiel nannten die Liberalen das Insektenschutzgesetz, das den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Gewässern künftig vollständig untersage. Es sei daher an der Zeit das im April 2020 „vereinbarte Belastungsmoratorium endlich ernst zu nehmen“, schrieben die Abgeordneten.

Des Weiteren sollten umweltrelevante Gesetzgebungsverfahren „nur auf Basis von belastbaren wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Folgeabschätzungen“ eingeleitet werden. Die FDP-Fraktion befürchtet ineffiziente Maßnahmen, die der Wirtschaft mehr schaden, als dass sie der Umwelt nutzen. Neben dem Insektenschutzgesetz führt sie beispielhaft in diesem Zusammenhang auch die Düngeverordnung an.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/27699), dem Prinzip der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Umwelt-, Natur- und Artenschutz stets Vorrang vor zusätzlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen in der Agrarpolitik einzuräumen. Bis zur Aufhebung der vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 getroffenen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollten keine neuen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe durch Gesetze und andere Regelungen mehr beschlossen werden.

Neue ordnungsrechtliche Belastungen und Verpflichtungen für die Landwirtschaft seien zu vermeiden. Falls das nicht möglich ist, sollten diese nur dann beschlossen werden, wenn die jeweiligen Maßnahmen vorab wissenschaftlich fundiert begründet und auf ihre Praxistauglichkeit überprüft wurden. EU-Richtlinien, die die deutsche Landwirtschaft betreffen, sollten laut Fraktion nur noch eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im EU-Vergleich nicht zu schwächen. (eis/hau/06.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Gitta Connemann

Gitta Connemann

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Connemann, Gitta

CDU/CSU

Wilhelm von Gottberg

Wilhelm von Gottberg

© Wilhelm von Gottberg / Waldemar Cohrs

Gottberg, Wilhelm von

AfD

Ursula Schulte

Ursula Schulte

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Schulte, Ursula

SPD

Gero Clemens Hocker

Gero Clemens Hocker

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Hocker, Dr. Gero Clemens

FDP

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Kirsten Tackmann

Kirsten Tackmann

© DIE LINKE. Brandenburg/Jürgen Angelow

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Die Linke

Katharina Dröge

Katharina Dröge

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Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Albert Stegemann

Albert Stegemann

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Stegemann, Albert

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

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Bundestagsvizepräsidentin

Johann Saathoff

Johann Saathoff

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Saathoff, Johann

SPD

Max Straubinger

Max Straubinger

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Straubinger, Max

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/25794 - Antrag: Faire Bedingungen für Lebensmittel aus deutscher Landwirtschaft im EU-Wettbewerb
    PDF | 250 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/26102 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
    PDF | 904 KB — Status: 25.01.2021
  • 19/26923 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes - Drucksache 19/26102 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 346 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/27035 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 21. Januar bis 24. Februar 2021)
    PDF | 290 KB — Status: 26.02.2021
  • 19/27699 - Antrag: Deutsche Landwirtschaft stärken - Bäuerliche Familienbetriebe in Deutschland nachhaltig schützen und erhalten
    PDF | 287 KB — Status: 18.03.2021
  • 19/28972 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27699 - Deutsche Landwirtschaft stärken - Bäuerliche Familienbetriebe in Deutschland nachhaltig schützen und erhalten
    PDF | 273 KB — Status: 23.04.2021
  • 19/29386 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/25794 - Faire Bedingungen für Lebensmittel aus deutscher Landwirtschaft im EU-Wettbewerb b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26102, 19/26923,19/27035 Nr. 1.8 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
    PDF | 947 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29402 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26102, 19/26923,19/27035 Nr. 1.8, 19/29386 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
    PDF | 252 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29403 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26102, 19/26923,19/27035 Nr. 1.8, 19/29386 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
    PDF | 254 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29404 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26102, 19/26923,19/27035 Nr. 1.8, 19/29386 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
    PDF | 252 KB — Status: 05.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/26102 und 19/26923 (Beschlussempfehlung 19/29386 Buchstabe b: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29402 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/29403 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/29404 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/29386 Buchstabe a (Antrag 19/25794 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28972 (Antrag 19/27699 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29386 Buchstabe c (eine Entschließung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-agrarmarktstrukturgesetz-824850

Stand: 11.07.2025