Kontroverse um Mehrheitsentscheide in der EU-Sozialpolitik
Zeit:
Montag, 15. März 2021,
13.30
bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Saal 4.900
Die von der EU-Kommission im Jahr 2019 vorgeschlagene Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik der Europäischen Union wird unter Experten kontrovers diskutiert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union unter Leitung von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) am Montag, 15. März 2021, urteilte ein Teil der geladenen Experten, der Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zu Mehrheitsentscheidungen würde zu mehr Effizienz und größerer sozialpolitischer Konvergenz in der EU führen.
Die Kritiker warnten hingegen, ein Mehr an Europa im Bereich der Sozialpolitik könne die Wettbewerbsfähigkeit gefährden, die nationalen Sozialpartner schwächen und höhere Transferzahlungen bedeuten. Als alternativen Weg befürworteten viele das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit. Dabei hat eine Gruppe von Mitgliedstaaten die Möglichkeit, vom Einstimmigkeitsprinzip zugunsten eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und/oder qualifizierter Mehrheit abzuweichen.
Die Kommission will bestehende Möglichkeiten in den Verträgen stärker nutzen, um die Beschlussfassung im Bereich Nichtdiskriminierung sowie die Annahme von Empfehlungen zur sozialen Sicherheit und zum sozialen Schutz von Arbeitnehmern zu erleichtern. Beim Kündigungsschutz, den Rechten der Sozialpartner und der Rechtsstellung von Nicht-EU-Arbeitnehmern soll es beim sogenannten besonderen Gesetzgebungsverfahren bleiben, bei dem der Rat einstimmig entscheidet.
„Gewachsene Unterschiede zwischen den Sicherungssystemen“
Explizit gegen Mehrheitsentscheidungen in der EU-Sozialpolitik sprachen sich in der Videokonferenz Prof. Dr. Michael Eilfort von der Stiftung Marktwirtschaft und Steffen Kampeter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aus. Eine subsidiär und dezentral auf der Ebene der Mitgliedstaaten organisierte Sozialpolitik weise gegenüber einer von der EU-Kommission „technokratisch“ regulierten erhebliche Vorteile auf, betonte Eilfort. Sie sei transparenter, ermögliche passgenaue Regelungen und verbinde Entscheidungskompetenz mit haushalterischer Verantwortung. Eilfort sprach von einem „gefährlichen Weg“ und verwies auf „gewachsene Unterschiede zwischen den sozialen Sicherungssystemen der Mitgliedstaaten“. Europaweit geltende soziale Regelungen würden „Fehlanreize aussenden, sich aus fremden Töpfen zu bedienen“.
Aus Sicht von Arbeitgebervertreter Kampeter geht es bei dem Vorschlag in erster Linie darum, die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommission auszuweiten. Die BDA lehne es jedoch ab, die EU zu einem sozialpolitischen Akteur zu machen und ihr etwa eine Mindestlohnkompetenz zuzusprechen. Statt durch mehr europäische Regulierung die Kosten für soziale Sicherung zu erhöhen, sollten Wachstum, Produktivitätssteigerung und Innovationen wieder stärker in den Fokus gerückt werden. Ziel müsse eine „Aufwärtskonvergenz“ sein, welche die Vielfältigkeit der sozialen Sicherungssysteme in Europa respektiere.
Notwendigkeit einer Volksabstimmung
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Emeritus der Universität Erlangen-Nürnberg, sagte, der Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik würde einen wesentlichen Schritt zu einem europäischen Bundesstaat bedeuten. Angesichts des „Demokratiedefizits“ in Europa müsse Sozialpolitik jedoch Aufgabe der Nationalstaaten bleiben. Der Kommission warf er vor, den Umbau Europas in eine Sozialunion zu betreiben. Für einen solchen Schritt sei aber eine Volksabstimmung notwendig, betonte Schachtschneider.
Prof. Dr. Frank Hoffmeister von der Universität Brüssel appellierte, nicht pauschal über den Vorschlag der Kommission zu urteilen, sondern nach Bereichen zu differenzieren. So habe der Rat im Bereich der Antidiskriminierungspolitik bereits konkrete Richtlinien erlassen, eine allgemeine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie sei nicht mehr notwendig. Der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im Bereich des sozialen Schutzes könne zudem die Ausgewogenheit der nationalen Sicherungssysteme beeinträchtigen, warnte er.
Im Bereich der Integration von Drittstaatsangehörigen sprach sich Hoffmeister hingegen für den Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen aus. Wenn die EU sich als attraktives Gebiet im Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitnehmer halten wolle, so müsse sie auch die soziale Absicherung dieser Personen während ihres legalen Verbleibs zügig regeln können. Auch beim Kündigungsschutz gebe es keinen überzeugenden Grund, warum Einzelbereiche mit qualifizierter Mehrheit im Rat beschlossen würden, eine generelle Richtlinie zum Kündigungsschutz aber weiterhin der Einstimmigkeit unterliegen solle.
Mehrwert gemeinsamer Instrumente
Prof. Dr. Miriam Hartlapp von der Freien Universität Berlin befürwortete qualifizierte Mehrheitsentscheidungen und warb insbesondere für ein neues EU-Instrument zur sozialen Mindestsicherung sowie eine rechtlich bindende EU-Antidiskriminierungspolitik. „Wir haben Veränderungen in der Arbeitswelt und Krisen, die beantwortet werden müssen“, betonte sie. Gemeinsame Instrumente hätten einen Mehrwert für alle Mitgliedstaaten der EU, sagte Hartlapp mit Verweis auch auf das Wohlstandsgefälle in der EU, Sozialtourismus und Armutsmigration.
Prof. Dr. Andreas Maurer von der Universität Innsbruck bezeichnete qualifizierte Mehrheitsentscheidungen als „erprobtes Instrument der Konsenserleichterung“, das in der Europäischen Union aber nur sehr selten genutzt werde. Er stellte klar, Sozialpolitik sei „kein Sahnehäubchen“, sie gehöre zum Binnenmarkt konstitutiv dazu.
Warnung vor Zerfall des europäischen Wohlfahrtsmodells
Susanne Wixforth vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Isabelle Schömann vom Europäischen Gewerkschaftsbund warben ebenfalls für eine europäische Sozialpolitik. Mehr Konvergenz und gemeinsames Handeln seien „dringlicher denn je“, sagte Wixforth, andernfalls drohe der Zerfall des europäischen Wohlfahrtsmodells. Sie betonte, mit dem Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen würden keine EU-Kompetenzen ausgeweitet, sondern lediglich bestehende Kompetenzen genutzt.
Schömann sprach sich für Mehrheitsentscheide in allen Bereichen der Sozialpolitik aus, da Einstimmigkeit für jeden Mitgliedstaat ein faktisches Vetorecht bedeute. Die EU brauche jedoch eine starke Sozialpolitik, die für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der EU Fortschritte bringe „und nicht nur für Teile der Gesellschaft in Europa“.
Mitteilung der Europäischen Kommission
Die Mitteilung der EU-Kommission trägt den Titel „Effizientere Entscheidungsfindung in der Sozialpolitik: Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit“ (Ratsdokument 8799 / 19).
Die Kommission schlägt darin unter anderem vor, dass zwei Bedingungen für eine qualifizierte Mehrheit erfüllt sein müssten: 55 Prozent der Mitgliedstaaten müssten zustimmen und der Vorschlag müsse von der Mehrheit der Mitgliedstaaten in Vertretung von mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung getragen werden. (joh/15.03.2021)