Parlament

Roland Jahn überreicht letzten Stasi-Unterlagen­bericht an Schäuble

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), Roland Jahn, hat am Freitag, 19. März 2021, seinen letzten Tätigkeitsbericht (19/27600) über die vergangenen zwei Jahre 2019 und 2020 an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble überreicht. „Die letzten zwei Jahre waren davon geprägt, dass wichtige Weichen für die Zukunft der Stasi-Unterlagen gestellt worden sind“, sagte Roland Jahn im Interview mit dem Parlamentsfernsehen. Ziel sei es, die Unterlagen dauerhaft zu sichern und der Gesellschaft zur Verfügung zur stellen. 

Der mittlerweile 15. Tätigkeitsbericht seines Hauses war auch der fünfte Bericht des Bundesbeauftragten Jahn, seitdem er der Stasi-Unterlagenbehörde vorsteht. Damit endet mit Ablauf des 17. Juni 2021 nach etwas mehr als 30 Jahren nach der friedlichen Revolution in der DDR nicht nur die Amtszeit der Institution des Bundesbeauftragten, sondern auch die Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde in ihrer jetzigen Form. Danach erfolgt die Eingliederung der Stasi-Unterlagen in die Verantwortung des Bundesarchivs. Jahn war am 28. Januar 2011 vom Bundestag erstmals zum Bundesbeauftragten gewählt worden.

Interesse auf Akteneinsicht weiter auf hohem Niveau

Das Interesse auf Einblick in die Stasi-Akten ist dem nunmehr 15. Bericht zufolge in den vergangenen zwei Jahren zwar gesunken, aber immer noch auf einem hohen Stand. Vor allem bei Angehörigen und Nachkommen verstorbener Personen. Sie stellten inzwischen 19 Prozent aller Anträge auf Akteneinsicht.

So seien 2019 35.554 Erstanträge und 14.156 Wiederholungsanträge auf Akteneinsicht gestellt worden, 2020 seien es noch 23.686 Erstanträge und 9.195 Wiederholungsanträge gewesen. Die niedrigere Zahl sei sicherlich auch auf die Bedingungen der Corona-Pandemie zurückzuführen, sagte Jahn vor der Presse. Insgesamt  haben fast 2,17 Millionen Menschen von ihrem Recht auf persönliche Akteneinsicht seit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) am 29. Dezember 1991 Gebrauch gemacht.

Überführung der Unterlagen ins Bundesarchiv

Die vergangenen zwei Jahre seien vor allem von der geplanten Überführung der Aktenbestände, des Ton-, Film- und Bildmaterials in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs geprägt gewesen, heißt es im Bericht. Im Juni dieses Jahres tritt die dazu von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, FDP und SPD eingebrachte Gesetzesnovelle (19/23709) in Kraft, die im November 2020 verabschiedet wurde. Die Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zum Recht auf Akteneinsicht bleiben aber erhalten.

Darüber hinaus wurde die Einrichtung eines Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beschlossen, der nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag angesiedelt sein soll. Gegenüber der Presse schloss Jahn aus, diesen Posten anzustreben. Seine Amtszeit endet mit der Auflösung der Stasi-Unterlagen-Behörde im Sommer dieses Jahres. Jahn war am 28. Januar 2011 vom Bundestag erstmals zum Bundesbeauftragten gewählt worden. 

Einbindung in die Gedenkstättenlandschaft

Das Gesetz sieht vor, dass das Archivgut an Standorten in Rostock, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig und Erfurt verwahrt wird. Über die Archivstandorte hinaus sollen Außenstellen zur Information, Beratung, Antragstellung und Akteneinsicht in Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl eingerichtet werden.

Ziel ist es, die Standorte und Außenstellen in die regionale Gedenkstättenlandschaft einzubinden. Zudem sind die quellenkundliche Forschung, die Vermittlung des besonderen Charakters und Symbolwertes des Stasi-Unterlagen-Archivs und die Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen erstmals als Aufgaben im Gesetz festgeschrieben. (aw/eis/19.03.2021)

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