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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
Landwirtschaft

Bundesregierung will Bundes­jagd­gesetz um­fassend novellieren

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Januar 2021, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (19/26024) in erster Lesung debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP mit dem Titel „Wald geht nur mit Wild – Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Novelle des Bundesjagdgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundesjagdgesetz seit 1976 erstmals umfassend novelliert werden. Ziel sei es unter anderem, einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern, so die Bundesregierung.

Konkret sieht die Novelle bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung vor, damit kein Tier unnötig lange leiden muss, bei gleichzeitiger Bleiminimierung. Zudem soll es künftig zur Verbesserung von Tierschutz und Jagdsicherheit erforderlich sein, einen Schießübungsnachweis vorzuweisen. Dies solle verbindlich werden, um an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen zu können. Auch sind bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vorgesehen. 

Wald- und Wildschutz 

Auch sollen mit dem Entwurf Ergebnisse des Waldgipfels umgesetzt werden: Wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung solle sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können.

Um den Waldschutz zu stärken wird in der Novelle erstmals „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ neben dem Erhalt eines artenreichen Wildbestandes als Ziel vorgegeben. Unter dem Schlagwort eines „angemessenen Ausgleichs zwischen Wald und Wild“ wird damit ein Paradigmenwechsel weg vom Einzäunen großer Flächen zum Schutz vor Wildverbiss hin zu einer stärkeren Bejagung vollzogen.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag eine „ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179). So gelte es etwa anzuerkennen, dass Waldumbau und Wiederaufforstung unabhängig vom Wildbestand mit Schutz- und Pflegemaßnahmen zu begleiten seien. 

Das Bundesjagdgesetz verpflichte Jägerinnen und Jäger in Deutschland zur Hege, schreiben die Abgeordneten. „Pauschal formulierte forstwirtschaftliche Ziele lassen sich damit nicht in Einklang bringen“, heißt es weiter. Ein Ausgleich zwischen Wald und Wild müsse realitätsnah vor Ort praktiziert werden. Eine Pflicht zur Vereinbarung von Mindestabschussquoten lehnt die FDP ab. Damit ließe sich kein Ausgleich herstellen, schreibt sie. (sas/ste/27.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Peter Felser

Peter Felser

© Peter Felser

Felser, Peter

AfD

Isabel Mackensen

Isabel Mackensen-Geis

© DBT/ Stella von Saldern

Mackensen, Isabel

SPD

Karlheinz Busen

Karlheinz Busen

© DBT/Thomas Koehler

Busen, Karlheinz

FDP

Kirsten Tackmann

Kirsten Tackmann

© DIE LINKE. Brandenburg/Jürgen Angelow

Tackmann, Dr. Kirsten

Die Linke

Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

Hermann Färber

Hermann Färber

© Hermann Färber/ photothek/ Thomas Tuchel

Färber, Hermann

CDU/CSU

Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/26024 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes
    PDF | 742 KB — Status: 20.01.2021
  • 19/26179 - Antrag: Wald geht nur mit Wild - Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes
    PDF | 247 KB — Status: 26.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26024 und 19/26179 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Landwirtschaft

Bundesjagdgesetz im Spannungsfeld zwischen Wildhege und Waldpflege

Zeit: Montag, 1. März 2021, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 600

Die geplante Reform des Bundesjagdgesetzes ist unter Sachverständigen nicht unumstritten. Im Spannungsfeld zwischen Wildhege und Waldpflege gebe es eine Reihe von Interessenkonflikten, die eine „Diskussion über die fällige Novelle des Bundesjagdgesetzes unausweichlich macht“, hat der Ausschussvorsitzende Alois Gerig (CDU/CSU), am Montag, 1. März 2021, in die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zur Regierungsvorlage eingeführt.

Grundlage der Anhörung war eine Vorlage zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (19/26024) sowie ein Antrag der FDP mit dem Titel „Wald geht nur mit Wild – Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179). Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundesjagdgesetz seit 1976 erstmals umfassend novelliert werden. Ziel sei es unter anderem, einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern, so die Bundesregierung.

Die Sitzung wird am Dienstag, 2. März, ab 12 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Dammann-Tamke: Verantwortung nicht abwälzen

Aus seiner Erfahrung als Jäger heraus lehnte Helmut Dammann-Tamke die den Jagdberechtigungsausübenden zugedachte Verantwortung für die Kalamitätsflächen und die Monokulturen ab. Natürlich sollten Jäger beim Wiederaufbau von Waldschadensflächen (Kalamitäten) und dem Umbau der Nadelholzflächen eine Aufgabe wahrnehmen, aber das Pferd dürfe dabei nicht von hinten aufgezäumt werden.

Dammann-Tamke kritisierte eine in der Reform angelegte einseitige Verschiebung der Verantwortung zulasten der Jägerschaft. Denn darin sei das Ziel einer Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen formuliert. Damit würde im Ergebnis das wirtschaftliche Risiko auf die Jagdgenossenschaften abgeladen und eine wesentliche Verantwortung auf die Jäger abgewälzt.

Herzog: Forstliches Umdenken ist notwendig

Prof. Dr. Dr. Sven Herzog problematisierte, dass seit Jahrzehnten immer mehr gejagt werde und die Schonzeiten verkürzt worden seien. Doch nach seiner Ansicht scheine es dabei einen Denkfehler zu geben, wenn zusätzliche Bejagung bei den Tieren mehr Stress verursache und dabei mehr Schäden produziere.

Wenn versucht werde, die nicht geringer werdenden Probleme mit immer mehr Jagd zu lösen, „macht man was falsch“, so Herzog. Der Wissenschaftler forderte ein forstliches Umdenken. Er plädierte unter anderem für positive Maßnahmen wie die Einrichtung von Ruhezonen für Wild. Herzog sprach sich für eine Rückbesinnung auf originäre forstliche Aufgaben aus, denn das Jagdgesetz könne die Probleme nicht lösen.

Jacob für standortgerechte Waldverjüngung

Dr. Jens Jacob begrüßte, dass mit der Novellierung das Bundesjagdgesetz an die heutigen Herausforderungen nach langer Zeit angepasst werde. Aus seiner Sicht wünschenswert sei eine begriffliche Ergänzung für eine artenreiche und standortgerechte Waldverjüngung, die zur Präzisierung der Ziele beitragen würde.

Darüber hinaus plädierte der Sachverständige dafür, die Regelung im Bereich gesetzlicher Vorgaben für Höchstabschüsse für Rehwild zu vereinfachen. Diese sollten den Standorten entsprechend angepasst erfolgen.

Klose fordert konkretere Hegedefinition

Moritz Klose forderte, das Jagdrecht deutlich stärker auf die gesamtgesellschaftlichen Erfordernisse auszurichten. Damit einhergehend müsse ein aktiver Beitrag für zukunftsfähige, artenreiche Wälder geleistet werden, um strukturreiche, artenreiche Kulturlandschaften mitzugestalten und den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen.

Den Jägern falle durch die Jagd und die Hege eine große Verantwortung für die Waldökosysteme zu. Deshalb sollte die Hegedefinition im Gegensatz zum Entwurf noch konkreter gefasst werden.

Neidhardt für Lösungen auf lokaler Ebene

Der Experte Gert Neidhardt störte sich daran, dass „immer von zu viel Wild gesprochen“ werde. Neidhardt stellte zuvor fest, dass die Schäden in den Wäldern hauptsächlich auf die Trockenheit zurückzuführen seien. Hingegen werde in den Diskussionen immer wieder pauschal behauptet, dass es in Deutschland zu viel Wild gebe.

Der Sachverständige führte aus, dass es zwar zweifellos Regionen gebe, in denen zu viel Wild existiere, aber das gelte nicht für ganz Deutschland. Deshalb brauche es Lösungen auf lokaler Ebene, die auf Basis eines Konsenses und Konzepten eine sinnvolle Bejagung gewährleisten.

Schraml warnt vor zu viel Administration

Prof. Dr. Ulrich Schraml setzte sich in seinem Beitrag für eine Weiterentwicklung des Hegegedanken ein. Ziel müsse es sein, in der jetzigen Generation Schäden zu vermeiden, um die Nutzungsmöglichkeiten der nächsten Generation zu erhalten. Dafür brauche es einen Dialog.

Die Vielfalt der unterschiedlichen Herausforderungen und Verhältnisse vor Ort sei so groß, dass man dies nicht mit vielfältigen Regelungen administrativ bewältigen könne. Die Akteure vor Ort sollten stattdessen aktiv unterstützt werden. So schlug Schraml vor, dass Experten ein regelmäßiges Feedback geben sollten. Auf Grundlage solcher fachlicher Rückmeldungen könnte dann der Situation angepasst gehandelt werden.

Bolte ist für Teilung der Verantwortung

Dass der Waldumbau im Wesentlichen nur durch künstliche Verjüngung erfolgen könne, stellte Prof. Dr. Andreas Bolte vom Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut, Institut für Waldökosysteme, fest. So hätten die aktuellen Waldschäden der Jahre 2018 bis 2020 die Wiederbewaldung einer Fläche von 285.000 Hektar erforderlich gemacht.

Darüber hinaus sah der Wissenschaftler die Notwendigkeit eines Waldumbaus von Risikobeständen auf eine Fläche von bis 2,85 Millionen Hektar in den nächsten 30 Jahren. Die dafür anfallenden Kosten schätze Bolte auf 13 bis 43 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050. Angesichts dieser zu erwartenden Kosten und des in vielerlei Hinsicht damit verbundenen Risikos sprach sich Bolte für eine faire Teilung der Verantwortung und zwischen Jagdpächtern und Waldeigentümern aus.

Mehl: Ein von Menschen verursachtes Problem

Dietrich Mehl von der Landeswaldoberförsterei Reiersdorf betrachtete die hohen Wildbestände als ein durch Menschen verursachtes Problem. Deshalb sei es falsch, daraus ein Problem zwischen dem Wald und dem Wild zu konstruieren.

In seiner Stellungnahme sah der Experte die Gründe unter anderem in einer Überbetonung des Hegebegriffes, in zweifelhaften Abschussplanungen sowie der Entkoppelung des Jagdrechts, gebunden an das Eigentum, von dem über Pacht erkauften Jagdausübungsrecht. Durch das erzwungene Abtreten der Jagdausübung hätten sich zwangsläufig Konflikte zwischen den Zielen der Grundeigentümer für einen natürlich verjüngten gemischten Wald und den Interessen vieler Jäger an hohen Wildbeständen ergeben.

Hackländer: Jagddruck ermöglicht keinen Waldumbau

Prof. Dr. Klaus Hackländer vom Institut für Waldbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ) warnte in seiner Stellungnahmen ebenfalls davor, dass der „Irrglaube, dass alleine ein erhöhter Jagddruck den Waldumbau ermöglichen wird“, nicht in ein Gesetz Eingang finden dürfe. Der Waldumbau könne nur in einem integralen Prozess geschehen, „bei dem die Büchse und die Motorsäge abgestimmt aufeinander zum Einsatz kommen“.

Im Hinblick auf die Novellierung als sinnvoll erachtete Hackländer die Verwendung bleiminimierter Munition sowie die Vereinheitlichung der Jagd- und Falknereiausbildung. Hingegen Ablehnung fand beim Wissenschaftler die Reduktion der Hege auf eine jagdliche Dienstleistung für die Forstwirtschaft, die Vorstellung, dass hoher Jagddruck dazu beitragen werde, den Wildeinfluss im Wald zu reduzieren sowie die Zielsetzung, dass eine Verjüngung des Waldes ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht werden könne.

Novelle des Bundesjagdgesetzes

Konkret sieht die Novelle der Bundesregierung (19/26179) bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung vor, damit kein Tier unnötig lange leiden muss, bei gleichzeitiger Bleiminimierung. Zudem soll es künftig zur Verbesserung von Tierschutz und Jagdsicherheit erforderlich sein, einen Schießübungsnachweis vorzuweisen. Dies solle verbindlich werden, um an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen zu können. Auch sind bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vorgesehen. 

Wald- und Wildschutz 

Auch sollen mit dem Entwurf Ergebnisse des Waldgipfels umgesetzt werden: Wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung solle sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können.

Um den Waldschutz zu stärken wird in der Novelle erstmals „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ neben dem Erhalt eines artenreichen Wildbestandes als Ziel vorgegeben. Unter dem Schlagwort eines „angemessenen Ausgleichs zwischen Wald und Wild“ wird damit ein Paradigmenwechsel weg vom Einzäunen großer Flächen zum Schutz vor Wildverbiss hin zu einer stärkeren Bejagung vollzogen.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag eine „ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179). So gelte es etwa anzuerkennen, dass Waldumbau und Wiederaufforstung unabhängig vom Wildbestand mit Schutz- und Pflegemaßnahmen zu begleiten seien. 

Das Bundesjagdgesetz verpflichte Jägerinnen und Jäger in Deutschland zur Hege, schreiben die Abgeordneten. „Pauschal formulierte forstwirtschaftliche Ziele lassen sich damit nicht in Einklang bringen“, heißt es weiter. Ein Ausgleich zwischen Wald und Wild müsse realitätsnah vor Ort praktiziert werden. Eine Pflicht zur Vereinbarung von Mindestabschussquoten lehnt die FDP ab. Damit ließe sich kein Ausgleich herstellen, schreibt sie. (eis/01.03.2021)

Dokumente

  • 19/26024 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes
    PDF | 742 KB — Status: 20.01.2021
  • 19/26179 - Antrag: Wald geht nur mit Wild - Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes
    PDF | 247 KB — Status: 26.01.2021

Tagesordnung

  • 74. Sitzung - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 1. März 2021, 12:00 Uhr

Protokolle

  • Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung am 1. März 2021 zur "Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Helmut Dammann-Tamke, MdL
  • Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Sven Herzog
  • Stellungnahme Dr. Jens Jacob
  • Stellungnahme Moritz Klose
  • Stellungnahme des Johann Heinrich von Thünen-Institutes, Institut für Waldökosysteme
  • Stellungnahme der Landeswaldoberförsterei Reiersdorf
  • Stellungnahme der Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Waldbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Landwirtschaft

Abgesetzt: Abstimmung über die Novelle des Bundes­jagd­gesetzes

Neben einem Jagdschein liegt ein Gewehr.

Der Bundestag setzte die abschließende Beratung des Novelle des Bundesjagdgesetzes von der Tagesordnung ab. (© picture alliance/imageBROKER | Martin Moxter)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 4. März 2021, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (19/26024) sowie des FDP-Antrags „Wald geht nur mit Wild – Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179).

Ebenfalls abgesetzt wurden die Abstimmungen über einen Antrag der AfD, die ein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten
durch die Hintertür ablehnt (19/22924), und über einen weiteren Antrag der FDP, der den Start einer Waldschutzoffensive (19/21036) fordert. Zu beiden Anträgen liegt je eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/25827) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundesjagdgesetz seit 1976 erstmals umfassend novelliert werden. Ziel sei es unter anderem, einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern, so die Bundesregierung.

Konkret sieht die Novelle bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung vor, damit kein Tier unnötig lange leiden muss, bei gleichzeitiger Bleiminimierung. Zudem soll es künftig zur Verbesserung von Tierschutz und Jagdsicherheit erforderlich sein, einen Schießübungsnachweis vorzuweisen. Dies solle verbindlich werden, um an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen zu können. Auch sind bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vorgesehen.

Wald- und Wildschutz

Auch sollen mit dem Entwurf Ergebnisse des Waldgipfels umgesetzt werden: Wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung solle sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können.

Um den Waldschutz zu stärken wird in der Novelle erstmals „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ neben dem Erhalt eines artenreichen Wildbestandes als Ziel vorgegeben. Unter dem Schlagwort eines „angemessenen Ausgleichs zwischen Wald und Wild“ wird damit ein Paradigmenwechsel weg vom Einzäunen großer Flächen zum Schutz vor Wildverbiss hin zu einer stärkeren Bejagung vollzogen.

Abgesetzter Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der AfD-Fraktion gegen „gebietsunabhängige generelle Verbotsvorhaben sowie unverhältnismäßige Einschränkungen von Blei in Munition auf europäischer wie nationaler Ebene, insbesondere für Jäger, Sportschützen und Waffensammler“ einsetzen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/22924) hervor. Danach soll die Bundesregierung zudem prüfen, „ob die in Deutschland bereits existierenden gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung der Verwendung von Bleimunition und das Verhalten der betroffenen Verwender im Rahmen der Freiwilligkeit und Eigenverantwortung nicht bereits genügen, um den Erfordernissen des Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend gerecht zu werden“.

Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage auf europäischer Ebene „im Hinblick auf eine durch die EU-Kommission vorgenommene Gesetzesinitiative zum Verbot von Bleimunition (Bleischrotmunition) in oder in der Nähe von Feuchtgebieten“ darauf hinwirken, dass eine von der sogenannten „Ramsar-Konvention abweichende eindeutigere Definition für Feuchtgebiete verwendet wird“. Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, im Falle eines Verbotes oder einer weiteren Verwendungseinschränkung von Bleimunition auf eine ausreichende Übergangs- oder Entschädigungsregelung auf nationaler wie europäischer Ebene hinzuwirken. Dabei sollte die Übergangsregelung dem Antrag zufolge mindestens drei Jahre betragen.

Erster abgesetzter Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem ersten abgesetzten Antrag eine „ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179). So gelte es etwa anzuerkennen, dass Waldumbau und Wiederaufforstung unabhängig vom Wildbestand mit Schutz- und Pflegemaßnahmen zu begleiten seien.

Das Bundesjagdgesetz verpflichte Jägerinnen und Jäger in Deutschland zur Hege, schreiben die Abgeordneten. „Pauschal formulierte forstwirtschaftliche Ziele lassen sich damit nicht in Einklang bringen“, heißt es weiter. Ein Ausgleich zwischen Wald und Wild müsse realitätsnah vor Ort praktiziert werden. Eine Pflicht zur Vereinbarung von Mindestabschussquoten lehnt die FDP ab. Damit ließe sich kein Ausgleich herstellen, schreibt sie.

Zweiter abgesetzter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/21036) umfassende Hilfen für den deutschen Wald. Eine Arbeitsgruppe aus Waldbesitzern, Waldökologen, Vertretern der Holzwirtschaft und den beteiligten Landes- und Bundesministerien soll danach eine bundesweit verbindliche Waldstrategie erarbeiten, die die Schadensbeseitigung und Wiederaufforstung umfassend regelt.

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein größeres Engagement in der Schadholzbeseitigung. Da die Holzpreise derzeit besonders niedrig seien und diese häufig nicht einmal die Bergungskosten decken, müsse der Bund bei der Beseitigung helfen. Das Holz aus Privat- und Körperschaftswäldern soll mit Bundesmitteln zum Selbstkostenpreis aufgekauft werden und anschließend auf geeigneten Flächen des Bundes zwischengelagert werden. Die Einnahmen aus einem späteren Verkauf sollen in den neu eingerichteten „Nothilfefonds für den deutschen Wald“ zurückgeführt werden. Der Antrag sieht weitere Maßnahmen vor, um die schnelle Entnahme von Schadholz zu ermöglichen. Die Abgeordneten wollen dadurch Waldbrände und weitere Kalamitäten verhindern. (sas/ste/02.03.2021)

Dokumente

  • 19/21036 - Antrag: Waldschutzoffensive starten - Schädlingsbefall stoppen, Schadholz bergen, Wälder retten
    PDF | 261 KB — Status: 13.07.2020
  • 19/22924 - Antrag: Kein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten durch die Hintertür - Spielräume zur weiteren Verwendung rechtzeitig schaffen sowie Freiwilligkeit und Eigenverantwortung stärken
    PDF | 295 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/25827 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/8274 - Hinterbliebene entlasten - Totenscheine durch die gesetzliche Krankenkasse finanzieren
    PDF | 250 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/26024 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes
    PDF | 742 KB — Status: 20.01.2021
  • 19/26179 - Antrag: Wald geht nur mit Wild - Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes
    PDF | 247 KB — Status: 26.01.2021

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Landwirtschaft

Abgesetzt: Abstimmung über die Novelle des Bundesjagdgesetzes

Eine Jägerin geht mit ihrer Bockbüchsflinte zu einem Hochsitz.

Der Bundestag setzte die abschließende Beratung der Novelle des Jagdrechts von der Tagesordnung ab. (© picture alliance/dpa | Philipp Schulze)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 25. März 2021, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (19/26024). Darüber hinaus sollten ursprünglich mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen zu dem Themenkomplex abgestimmt werden. Dazu zählen je ein Antrag der AfD, die ein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten durch die Hintertür ablehnt (19/22924) und ein fachlich fundiertes Miteinander zwischen Förstern und Jägern (19/27205) fordert. Darüber hinaus sollte über einen FDP-Antrag mit dem Titel „Wald geht nur mit Wild – Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179) abgestimmt werden. Ebenfalls entschieden werden sollte über eine weitere Vorlage der Liberalen, die den Start einer Waldschutzoffensive fordern, um den Schädlingsbefall zu stoppen, Schadholz zu bergen und Wälder zu retten (19/21036). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/25872) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundesjagdgesetz seit 1976 erstmals umfassend novelliert werden. Ziel sei es unter anderem, einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern, so die Bundesregierung.

Konkret sieht die Novelle bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung vor, damit kein Tier unnötig lange leiden muss, bei gleichzeitiger Bleiminimierung. Zudem soll es künftig zur Verbesserung von Tierschutz und Jagdsicherheit erforderlich sein, einen Schießübungsnachweis vorzuweisen. Dies solle verbindlich werden, um an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen zu können. Auch sind bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vorgesehen.

Wald- und Wildschutz

Auch sollen mit dem Entwurf Ergebnisse des Waldgipfels umgesetzt werden: Wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung solle sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können.

Um den Waldschutz zu stärken wird in der Novelle erstmals „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ neben dem Erhalt eines artenreichen Wildbestandes als Ziel vorgegeben. Unter dem Schlagwort eines „angemessenen Ausgleichs zwischen Wald und Wild“ wird damit ein Paradigmenwechsel weg vom Einzäunen großer Flächen zum Schutz vor Wildverbiss hin zu einer stärkeren Bejagung vollzogen.

Erster Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der AfD-Fraktion gegen „gebietsunabhängige generelle Verbotsvorhaben sowie unverhältnismäßige Einschränkungen von Blei in Munition auf europäischer wie nationaler Ebene, insbesondere für Jäger, Sportschützen und Waffensammler“ einsetzen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/22924) hervor. Danach soll die Bundesregierung zudem prüfen, „ob die in Deutschland bereits existierenden gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung der Verwendung von Bleimunition und das Verhalten der betroffenen Verwender im Rahmen der Freiwilligkeit und Eigenverantwortung nicht bereits genügen, um den Erfordernissen des Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend gerecht zu werden“.

Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage auf europäischer Ebene „im Hinblick auf eine durch die EU-Kommission vorgenommene Gesetzesinitiative zum Verbot von Bleimunition (Bleischrotmunition) in oder in der Nähe von Feuchtgebieten“ darauf hinwirken, dass eine von der sogenannten „Ramsar-Konvention abweichende eindeutigere Definition für Feuchtgebiete verwendet wird“. Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, im Falle eines Verbotes oder einer weiteren Verwendungseinschränkung von Bleimunition auf eine ausreichende Übergangs- oder Entschädigungsregelung auf nationaler wie europäischer Ebene hinzuwirken. Dabei sollte die Übergangsregelung dem Antrag zufolge mindestens drei Jahre betragen.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion spricht sich in einem weiteren Antrag für ein fachlich fundiertes Miteinander zwischen Förstern und Jägern (19/27205) aus. Der Vorlage zufolge soll die Bundesregierung den geplanten Waldumbau gemeinsam mit den Jägern, Grundeigentümern und den Forstleuten im gegenseitigen Dialog nach dem Motto „Wald mit Wild“ umsetzen.

Außerdem fordert die Fraktion unter anderem und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern „den Personalbestand in den Staats- und Kommunalforstbetrieben erheblich aufzustocken“.

Erster Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem ersten Antrag eine „ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179). So gelte es etwa anzuerkennen, dass Waldumbau und Wiederaufforstung unabhängig vom Wildbestand mit Schutz- und Pflegemaßnahmen zu begleiten seien.

Das Bundesjagdgesetz verpflichte Jägerinnen und Jäger in Deutschland zur Hege, schreiben die Abgeordneten. „Pauschal formulierte forstwirtschaftliche Ziele lassen sich damit nicht in Einklang bringen“, heißt es weiter. Ein Ausgleich zwischen Wald und Wild müsse realitätsnah vor Ort praktiziert werden. Eine Pflicht zur Vereinbarung von Mindestabschussquoten lehnt die FDP ab. Damit ließe sich kein Ausgleich herstellen, schreibt sie.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/21036) umfassende Hilfen für den deutschen Wald. Eine Arbeitsgruppe aus Waldbesitzern, Waldökologen, Vertretern der Holzwirtschaft und den beteiligten Landes- und Bundesministerien soll danach eine bundesweit verbindliche Waldstrategie erarbeiten, die die Schadensbeseitigung und Wiederaufforstung umfassend regelt.

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein größeres Engagement in der Schadholzbeseitigung. Da die Holzpreise derzeit besonders niedrig seien und diese häufig nicht einmal die Bergungskosten decken, müsse der Bund bei der Beseitigung helfen. Das Holz aus Privat- und Körperschaftswäldern soll mit Bundesmitteln zum Selbstkostenpreis aufgekauft werden und anschließend auf geeigneten Flächen des Bundes zwischengelagert werden. Die Einnahmen aus einem späteren Verkauf sollen in den neu eingerichteten „Nothilfefonds für den deutschen Wald“ zurückgeführt werden. Der Antrag sieht weitere Maßnahmen vor, um die schnelle Entnahme von Schadholz zu ermöglichen. Die Abgeordneten wollen dadurch Waldbrände und weitere Kalamitäten verhindern. (sas/eis/23.03.2021)

Dokumente

  • 19/21036 - Antrag: Waldschutzoffensive starten - Schädlingsbefall stoppen, Schadholz bergen, Wälder retten
    PDF | 261 KB — Status: 13.07.2020
  • 19/22924 - Antrag: Kein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten durch die Hintertür - Spielräume zur weiteren Verwendung rechtzeitig schaffen sowie Freiwilligkeit und Eigenverantwortung stärken
    PDF | 295 KB — Status: 29.09.2020
  • 19/25872 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/21036 - Waldschutzoffensive starten - Schädlingsbefall stoppen, Schadholz bergen, Wälder retten
    PDF | 292 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/26024 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes
    PDF | 742 KB — Status: 20.01.2021
  • 19/26179 - Antrag: Wald geht nur mit Wild - Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes
    PDF | 247 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/27205 - Antrag: Wald mit Wild - Fachlich fundiertes Miteinander zwischen Förstern und Jägern
    PDF | 260 KB — Status: 03.03.2021

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-bundesjagdgesetz-829556

Stand: 12.05.2025