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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Geplante Reform des BND-Gesetzes erstmals erörtert

Die Bundesregierung will das Bundesnachrichtendienstgesetz reformieren (19/26103). Ihren Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes und zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts hat der Bundestag am Freitag, 29. Januar 2021, erstmals erörtert und im Anschluss zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste (19/26221) zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Die Initiative der Grünen trägt den Titel „Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken – Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen“.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zentraler Bestandteil der geplanten Reform ist der Bundesregierung zufolge neben der Neuregelung der rechtlichen Grundlagen für die technische Aufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) auch die Einführung von Kontrollmechanismen, welche die Legitimation der Ausland-Fernmeldeaufklärung stärken sollen. 

Mit der Gesetzesänderung sollen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 (Aktenzeichen: 1 BvR 2835 / 17) umgesetzt und Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt werden. Zudem sind für den BND eine Rechtsgrundlage für Eingriffe in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland sowie Regelungen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr vorgesehen.

Neue Kontrollmechanismen

Mit der Einführung von Kontrollmechanismen soll die Legitimation der Ausland-Fernmeldeaufklärung gestärkt werden. So soll ein neu einzurichtender Unabhängiger Kontrollrat eingeführt werden, der die Kompetenz zur umfassenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit der gesamten technischen Aufklärung durch den BND erhält.

Durch die Neufassung des Bundesnachrichtendienstgesetzes solle die Arbeit des BND an zusätzlicher Rechtssicherheit gewinnen, schreibt die Bundesregierung. Die Befugnisse des BND im gesamten Bereich der technischen Aufklärung würden wesentlich präzisiert. Durch den geplanten Unabhängigen Kontrollrat gewinne zudem die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der strategischen Auslandsfernmeldeaufklärung an Qualität.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/26221) zu dem Tagesordnungspunkt, eine äquivalente Kontrolle der Nachrichtendienste dadurch zu ermöglichen, dass alle Kontrollorgane ihren Aufgaben entsprechend personell und finanziell ausgestattet werden und eine Erhöhung der Budgets der Nachrichtendienste immer auch eine entsprechende Erhöhung der Budgets der Kontrollorgane nach sich zieht.

Außerdem soll die parlamentarische Kontrolle ausgeübt durch das Parlamentarische Kontrollgremium, als Zentrum der Kontrolle der nachrichtendienstlichen Betätigung der Bundesregierung gestärkt werden. (sas/eis/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Helge Braun

Helge Braun

© Helge Braun/Susanne Hofmann

Braun, Prof. Dr. Helge

Bundesminister für besondere Aufgaben

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Uli Grötsch

Uli Grötsch

© Susi Knoll

Grötsch, Uli

SPD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

André Hahn

André Hahn

© DBT/ Stella von Saldern

Hahn, Dr. André

Die Linke

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

Roderich Kiesewetter

Roderich Kiesewetter

© Roderich Kiesewetter/ Tobias Koch

Kiesewetter, Roderich

CDU/CSU

Thomas Hitschler

Thomas Hitschler

© Photothek.net

Hitschler, Thomas

SPD

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/26103 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
    PDF | 2 MB — Status: 25.01.2021
  • 19/26221 - Antrag: Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken - Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen
    PDF | 370 KB — Status: 27.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26103 und 19/26221 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Kein ungeteilt positives Echo auf die Novelle des BND-Gesetzes

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 10 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die Vorstellungen der Bundesregierung zur Neufassung des BND-Gesetzes finden unter Sachverständigen kein ungeteilt positives Echo. In einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) mischte sich am Montag, 22. Februar 2021, prinzipielle Zustimmung mit mehr oder weniger ausgeprägter Kritik. Die Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs (19/26103) durch die teilnehmenden Experten oszillierte zwischen den Polen „beispielhaft“ und „verfassungsrechtlich unhaltbar“. Das Vorhaben soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Gegenstand der Anhörung waren auch ein Gesetzentwurf (19/19502) und ein Antrag (19/19509) der FDP-Fraktion sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26221).

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 festgestellt, dass sich der Schutz des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes auch auf im Ausland lebende Ausländer erstreckt, und das 2016 zuletzt novellierte BND-Gesetz in den Teilen verworfen, die sich auf die Überwachung ausländischer Datenverkehre beziehen. Kernpunkt der Neuregelung ist die Installierung eines „Unabhhängigen Kontrollrates“ als oberster Bundesbehörde, der eine strengere Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst (BND) gewährleisten soll. Berufsgruppen, deren Tätigkeit besonderer Vertraulichkeit bedürfen, genießen erhöhten Schutz.

„Gesetzentwurf kann Vorbildfunktion beanspruchen“

In der Anhörung bescheinigte Prof. Dr. Jan Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin dem Gesetzentwurf, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts „in jedem Fall“ gerecht zu werden. Er könne „unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit durchaus Vorbildfunktion“ beanspruchen. Unabhängig davon bleibe eine „Grundsatzreform des  Rechts der Nachrichtendienste“ dringend geboren, die in den letzten Wochen der laufenden Legislaturperiode allerdings nicht mehr zu leisten gewesen sei. Auch der vorliegende Entwurf enthalte in Einzelpunkten noch „Anpassungs- und Präzisierungsbedarf“.

Nach den Worten des Saarbrücker Juraprofessors Dr. Michael Elicker hatte es bereits vor der BND-Gesetzesnovelle 2016 genügend Hinweise gegeben, dass die Schutzgarantie des Artikels 10 auch für die strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland einschlägig sei. „Sehenden Auges“ und mit „absoluter Sturheit“ habe der Gesetzgeber solche Einwände „vom Tisch gewischt“. Hier könne durchaus von einer „bedingt vorsätzlichen Verfassungsverletzung“ die Rede sein, meinte Elicker.

„Schutz von Inländern ohne deutsche Staatsangehörigkeit unzureichend“ 

Dass die Reform den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genüge, stellte auch der Bonner Professor Dr. Klaus Gärditz fest. Als Defizit nannte er den unzureichenden Schutz von „Inländern ohne deutsche Staatsangehörigkeit“. Das Gericht habe diese Gruppe auf eine Stufe mit Deutschen stellen wollen, die Bundesregierung sei dem in ihrem Entwurf nicht gefolgt.

„An der Grenze zur Satire“ verortete Gärditz die Vorgaben für die Besetzung des Kontrallrates. Es sei nicht nachvollziehbar, dass dafür aus den Reihen der Justiz nur Vertreter des Bundesgerichtshofs, nicht aber auch des in der Materie viel erfahreneren Bundesverwaltungsgerichts infrage kommen sollten.

„Nicht durchgängig verfassungskonform“ 

Als „nicht durchgängig verfassungskonform“ bezeichnete der Kölner Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Gazeas den Regierungsentwurf, an dem er erhebliche Kritik übte. Er monierte den unzureichenden Schutz von Berufsgruppen mit besonderen Vertraulichkeitsbeziehungen, also Journalisten und Anwälten. Die Definition, wer als Journalist zu gelten habe, werde im Gesetzentwurf dem BND überlassen.

Geschützt sei zudem allein die Kommunikation der Medienleute mit ihren Informanten, nicht aber auch die mit ihren Redaktionen. Dasselbe gelte analog für Anwälte. Auch Gazeas kritisierte die Regelung für die Auswahl der Mitglieder des Kontrollrates. Außer Richtern und Staatsanwälten gehörten unbedingt auch „Vertreter der Rechte Betroffener“, also der Anwaltschaft, in diesen Kreis.

„Lizenz zur Online-Durchsuchung ist staatliches Hacking“

Grundsätzliche Kritik übte der Vizevorsitzende des Verbands der Internetwirtschaft Klaus Landefeld. Der Entwurf genüge nicht den Vorgaben des Gerichts. Der BND dürfe demnach weiterhin „in beliebigem Umfang ungefilterte Datenerhebung“ betreiben. Problematisch fand Landefeld auch die im Entwurf festgeschriebene Lizenz zur Online-Durchsuchung, aus seiner Sicht „staatliches Hacking“.

Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Verwaltungshochschule des Bundes bemängelte, dass im Entwurf zwischen „personen-“ und „sachbezogenen“ Daten unterschieden werde. Von einer solchen Differenzierung sei in Artikel 10 des Grundgesetzes keine Rede. Auch die Forderung des Karlsruher Gerichts nach „quantitativer Begrenzung“ werde mit der Ermächtigung für den BND, 30 Prozent der weltweiten Datenverkehre zu überwachen, nur unzureichend umgesetzt, da diese Kapazität ohnehin nie auszuschöpfen sei. Auf Seiten der Anwender erfordere die Komplexität des Entwurfs ein „ausgesprochen hohes Maß juristischer Vorbildung“, die von BND-Mitarbeitern nicht unbedingt zu erwarten sei.

„Ein so verabschiedetes Gesetz hätte in Karlsruhe keinen Bestand“

Fundamentalkritik äußerte die Münsteraner Professorin Dr. Nora Markard: „Der Entwurf lässt nicht nur viel zu wünschen übrig. Darüber hinaus weist er auch so viele Schwächen auf, dass ein so verabschiedetes Gesetz erneut in Karlsruhe keinen Bestand hätte.“

Markard bezweifelte die Effektivität des vorgesehenen Kontrollmachanismus und bemängelte den aus ihrer Sicht unzureichenden Schutz von Berufsgruppen mit besonderen Vertraulichkeitspflichten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 19. Mai 2020 (Aktenzeichen: 1 BvR 2835 / 17) zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung mehrere Paragrafen des BND-Gesetzes für nicht vereinbar mit den Grundgesetz-Artikeln 5 und 10 erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende 2021 gesetzt.

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, ist der gesetzliche Auftrag des BND die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind. Die strategische Fernmeldeaufklärung stelle in diesem Zusammenhang ein wesentliches Element dar. Durch sie sei der BND in der Lage, ohne Zeitverzug aktuelle Geschehnisse zu erfassen und politische Bedarfsträger und auch internationale Partner hierüber zu informieren.

2016 seien „spezielle rechtliche Grundlagen für die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland vom Inland aus sowie diesbezügliche Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen“ geschaffen worden sowie eine eigene Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen öffentlichen Stellen.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Mit seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht jedoch darüber hinausgehende Vorgaben gemacht, indem das Gericht vor allem den bis dahin nicht höchstrichterlich geklärten Geltungsbereich der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes definiert hat, heißt es in der Vorlage weiter. Demnach finde das vor allem durch die technische Aufklärung von Nachrichtendiensten betroffene Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Grundgesetz-Artikels 10 auch auf Ausländer im Ausland Anwendung.

Mit der vorgelegten Novelle der bestehenden Rechtslage des BND solle daher dessen Arbeit im Rahmen der technischen Aufklärung auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage gestellt werden, die dem von den Karlsruher Richtern gezogenen „verfassungsrechtlichen Rahmen ausreichend Rechnung trägt“.

Zusätzliche Hürden bei der Datenerhebung

So soll dem Entwurf zufolge beispielsweise die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung bestimmten qualifizierten Aufklärungszwecken auf der Grundlage eigens zuvor festgelegter Maßnahmen unterliegen müssen. Geregelt werden sollen zusätzliche Hürden bei besonderen Formen der Datenerhebung. Besondere Vorkehrungen zum Individualschutz beinhalten den Angaben zufolge Maßgaben zum Schutz bestimmter Vertraulichkeitsbeziehungen und der Gewährleistung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Weiteren Forderungen des Bundesverfassungsgerichts etwa nach konkreten Maßgaben zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern, einer Begrenzung des Volumens der zu erhebenden Daten sowie einer Erhebungsgrundlage für Verkehrsdaten ohne den vorherigen Einsatz von Suchbegriffen werde ebenfalls Rechnung getragen, heißt es in der Begründung weiter. Darüber hinaus sei die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung neu ausgestaltet und die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Maßstäbe im Rahmen der Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten umgesetzt worden.

Unabhängiger Kontrollrat als oberste Bundesbehörde

„Der nunmehr gesetzlich speziell geregelte Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland hegt eine solche Maßnahme ein in ein rechtsstaatlich strukturiertes System mit dem ebenfalls berücksichtigten Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“, heißt es ferner in der Begründung. Des Weiteren soll danach die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung zukünftig durch eine „starke und unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert werden“.

Dazu soll laut Vorlage ein Unabhängiger Kontrollrat eingeführt werden, der „als oberste Bundesbehörde seine Arbeit aufnehmen wird“. Dieses Kontrollorgan verfüge „über institutionelle Eigenständigkeit, was in seiner eigenen Personalhoheit und Verfahrensautonomie Ausdruck findet“.

Gesetzentwurf der FDP

Die Schaffung des Amtes eines parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten sieht ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/19502) vor. Danach soll der Nachrichtendienstbeauftragte vom Bundestag in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit für fünf Jahre gewählt werden mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Durch die Einrichtung des neuen Amtes werde die Effektivität der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste erheblich verbessert, schreibt die Fraktion. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste werde auch künftig im Kern im Parlamentarischen Kontrollgremium stattfinden, doch „durch das neu geschaffene Amt um den bislang vernachlässigten Aspekt der präventiven Kontrolle ergänzt“.

Dazu sollen dem parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten Befugnisse erteilt werden, um Erkenntnisse gewinnen zu können, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium bislang verborgen bleiben. Zentrales Element dieser Befugnisse stelle der uneingeschränkte und anlasslose Zugang zu Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste dar. Überdies soll ihm auch Zugangsrecht zu den Sitzungen der nachrichtendienstlichen Besprechungen im Bundeskanzleramt sowie zu den Sitzungen verschiedener Arbeitsplattformen, -gruppen und Kommissionen eingeräumt werden.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass mit der Position des Nachrichtendienstbeauftragten „auch eine greifbare Ombudsperson geschaffen“ würde. Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten sollten die Beschäftigten der Nachrichtendienste „eine unkomplizierte und rechtssichere Möglichkeit erhalten, um dienstbezogene Anliegen an eine unabhängige Stelle zu melden“.

Antrag der FDP

„Reform der Nachrichtendienste – Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/19509), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Darin verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch den BND „für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt“ habe. Nach dem Urteil habe der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, verfassungsgemäße Neuregelungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung sowie zu den weiteren für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zu treffen. „Diese Gelegenheit sollte er auch nutzen, um die Kontrolle der Nachrichtendienste umfassend neu zu strukturieren und effektiver zu gestalten“, schreiben die Abgeordneten weiter.

Dabei soll die sogenannte G 10-Kommission nach ihrem Willen „als gerichtsähnliches Gremium für die Anordnung der strategischen Telekommunikationsüberwachung durch die Nachrichtendienste insgesamt zuständig sein, auch soweit sie im Ausland erfolgt oder nur internationale Telekommunikation betrifft“. Alle Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung seien grundsätzlich vor ihrer Durchführung durch die G 10-Kommission zu genehmigen. Im Parlamentarischen Kontrollgremium sollen der Minderheit „Befugnisse ähnlich wie im parlamentarischen Untersuchungsausschuss“ zugebilligt werden. Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass die Mitglieder des Kontrollgremiums in „politisch bedeutsamen Fällen die Möglichkeit erhalten, ihre Fraktionsvorsitzenden über einen Sachverhalt zu informieren, damit er auf einer höheren politischen Ebene zur Sprache gebracht werden kann“.

Ferner wirbt die Fraktion dafür, dass „(anstelle des Ständigen Bevollmächtigten) ein parlamentarischer Beauftragter für die Nachrichtendienstkontrolle eingerichtet“ wird. „Anders als der ständige Beauftragte“ solle dieser „aus eigener Initiative und autonom die gesamte Arbeit der Nachrichtendienste kontrollieren“ können und uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen haben. Darüber hinaus soll sich dem Antrag zufolge die Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit „auf alle Bereiche der nachrichtendienstlichen Tätigkeit beziehen“.

Antrag der Grünen

„Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken - Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen“ lautet der Titel des Antrags der Grünen (19/26221). Darin dringt die Fraktion darauf, die parlamentarische Kontrolle, ausgeübt durch das Parlamentarische Kontrollgremium „als Zentrum der Kontrolle der nachrichtendienstlichen Betätigung der Bundesregierung zu stärken“. Dazu soll die Kontrolltätigkeit des Kontrollgremiums verbessert werden, etwa indem es grundsätzlich in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammentritt, „um eine dichtere und kontinuierlichere Kontrolle zu etablieren“.

Auch soll nach dem Willen der Fraktion „die vollständige, wahrheitsgemäße, zeitnahe und qualifizierte Unterrichtung“ des Kontrollgremiums durch Bundesregierung und Nachrichtendienste unter anderem durch eine gesetzliche Regelung gewährleistet werden, wonach im Falle eines relevanten Verstoßes gegen die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung Sanktionen angedroht werden können. Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass im „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ klargestellt wird, „dass die Bundesregierung auch hinsichtlich des Militärischen Nachrichtenwesens der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium unterliegt“.

Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Vorgaben gemacht habe, inwiefern die strategische Fernmeldeaufklärung durch den BND von einer unabhängigen, objektivrechtlichen Kontrolle zu flankieren ist. Diesem Kontrollrat sollen dem Grünen-Antrag zufolge auch die Aufgaben der sogenannten G10-Kommission zugewiesen werden. Ferner soll „die Bundeswehr hinsichtlich des Militärischen Nachrichtenwesens der Kontrolle des Unabhängigen Kontrollrats“ unterliegen. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, dass die Bundestagsfraktionen ein personelles Vorschlagsrecht für die Besetzung des Unabhängigen Kontrollrats erhalten. Darüber hinaus fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, „die Rechtsstaatlichkeit und Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Befugnisse grundsätzlich zu überprüfen“ und hierzu eine „Überwachungsgesamtrechnung“ vorzulegen. (wid/sto/23.02.2021)

Dokumente

  • 19/19502 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste
    PDF | 434 KB — Status: 26.05.2020
  • 19/19509 - Antrag: Reform der Nachrichtendienste - Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz
    PDF | 309 KB — Status: 26.05.2020
  • 19/26103 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
    PDF | 2 MB — Status: 25.01.2021
  • 19/26221 - Antrag: Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken - Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen
    PDF | 370 KB — Status: 27.01.2021

Tagesordnung

  • 120. Sitzung am Montag, dem 22. Februar 2021, 10.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 120. Sitzung - 22. Februar 2021, 10.00 Uhr - BND/PKGr

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Stand: 16.02.2021

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - BND-Gesetz - BT-Drucksache 19/26103 - Ausschussdrucksache 19(4)682
  • Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung - BND-Gesetz - BT-Drucksache 19/26103 - Ausschussdrucksache 19(4)711
  • Stellungnahme Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 A
  • Stellungnahme Prof. Dr. Florian Meinel, Georg-August-Universität Göttingen - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 B
  • Stellungnahme Prof. Dr. Markus Löffelmann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 C
  • Stellungnahme Prof. Dr. Nora Markard, Westfälische Wilhelms-Universität Münster - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 D
  • Stellungnahme Klaus Landefeld, Eco Verband der Internetwirtschaft e. V., Berlin - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 E
  • Stellungnahme Dr. Thorsten Wetzling, Stiftung Neue Verantwortung e. V., Berlin - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 F
  • Stellungnahme Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 G
  • Stellungnahme Prof. Dr. jur. Michael Elicker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 H
  • Stellungnahme Dr. Nikolaos Gazeas LL.M., GAZEAS NEPOMUCK Rechtsanwälte mbB, Köln - BND/PKGr - BT-Drucksachen 19/26103, 19/19502, 19/19509, 19/26221 - Ausschussdrucksache 19(4)731 I
  • Stellungnahme Amnesty International - BND/PKGr - BT-Drucksache 19/26103 - Ausschussdrucksache 19(4)735

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag novelliert das BND-Gesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (19/26103, 19/26829, 19/27035 Nr. 1.6) angenommen. Die Vorlage wurde in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/27811) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Zum Regierungsentwurf hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit abgegeben (19/27902).

Ein Entschließungsantrag der FDP (19/27880) wurde bei Zustimmung der Linken mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen. Darin forderte sie von der Bundesregierung unter anderem, die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation ausreichend zu schützen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der „grundlegenden Novelle“ des „Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst“ (BND) werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BND-Gesetzes (19/26103) hervor. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 19. Mai 2020 (Aktenzeichen: 1 BvR 2835/17) zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung mehrere Paragrafen des BND-Gesetzes für nicht vereinbar mit den Grundgesetz-Artikeln 5 und 10 erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende 2021 gesetzt.

Wie die Bundesregierung ausführt, ist der gesetzliche Auftrag des BND die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind. Hierdurch leiste der BND einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Die strategische Fernmeldeaufklärung stelle in diesem Zusammenhang ein wesentliches Element dar. Durch sie sei der BND in der Lage, ohne Zeitverzug aktuelle Geschehnisse zu erfassen und politische Bedarfsträger und auch internationale Partner hierüber zu informieren. 2016 seien „spezielle rechtliche Grundlagen für die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland vom Inland aus sowie diesbezügliche Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen“ geschaffen worden sowie eine eigene Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen öffentlichen Stellen.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Mit seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht jedoch darüberhinausgehende Vorgaben gemacht, indem das Gericht vor allem den bis dahin nicht höchstrichterlich geklärten Geltungsbereich der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes definiert hat, heißt es in der Vorlage weiter. Demnach finde das vor allem durch die technische Aufklärung von Nachrichtendiensten betroffene Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Grundgesetz-Artikels 10 auch auf Ausländer im Ausland Anwendung. Mit der vorgelegten Novelle der bestehenden Rechtslage des BND solle daher dessen Arbeit im Rahmen der technischen Aufklärung auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage gestellt werden, die dem von den Karlsruher Richtern gezogenen „verfassungsrechtlichen Rahmen ausreichend Rechnung trägt“.

So unterliegen im geänderten Gesetz beispielsweise die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung bestimmten qualifizierten Aufklärungszwecken auf der Grundlage zuvor festgelegter Maßnahmen. Geregelt wurden zusätzliche Hürden bei besonderen Formen der Datenerhebung. Besondere Vorkehrungen zum Individualschutz beinhalten den Angaben zufolge Maßgaben zum Schutz bestimmter Vertraulichkeitsbeziehungen und zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Weiteren Forderungen des Bundesverfassungsgerichts etwa nach konkreten Maßgaben zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern, einer Begrenzung des Volumens der zu erhebenden Daten sowie einer Erhebungsgrundlage für Verkehrsdaten ohne den vorherigen Einsatz von Suchbegriffen werde ebenfalls Rechnung getragen, heißt es in der Begründung weiter. Darüber hinaus sei die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung neu ausgestaltet und die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Maßstäbe im Rahmen der Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten umgesetzt worden.

„Der nunmehr gesetzlich speziell geregelte Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland hegt eine solche Maßnahme ein in ein rechtsstaatlich strukturiertes System mit dem ebenfalls berücksichtigten Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“, heißt es ferner in der Begründung. Des Weiteren wird die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung künftig durch eine „starke und unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert“. Eingeführt wird dazu ein Unabhängiger Kontrollrat, der „als oberste Bundesbehörde seine Arbeit aufnehmen wird“. Dieses Kontrollorgan verfüge „über institutionelle Eigenständigkeit, was in seiner eigenen Personalhoheit und Verfahrensautonomie Ausdruck findet“.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Nach namentlicher Abstimmung mit 441 gegen 77 Stimmen bei 121 Enthaltungen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der FDP „zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste“ (19/19502).Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste (19/19502).

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Liberalen mit dem Titel „Reform der Nachrichtendienste – Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz“ (19/19509) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Linksfraktion und Grünen. 

Darüber hinaus scheiterte auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken – Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen“ (19/26221). Er wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion und der FDP abgelehnt. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses zugrunde (19/27811).

Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP

Die Schaffung des Amtes eines parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten sah der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/19502) vor. Danach sollte der Nachrichtendienstbeauftragte vom Bundestag in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit für fünf Jahre gewählt werden mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Durch die Einrichtung des neuen Amtes werde die Effektivität der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste erheblich verbessert, schrieb die Fraktion. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste werde auch künftig im Kern im PKGr stattfinden, doch „durch das neu geschaffene Amt um den bislang vernachlässigten Aspekt der präventiven Kontrolle ergänzt“.

Dazu sollten dem parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten nach den Vorstellungen der Fraktion Befugnisse erteilt werden, „um Erkenntnisse gewinnen zu können, die dem PKGr eventuell bislang verborgen bleiben“. Zentrales Element dieser Befugnisse stelle der uneingeschränkte und anlasslose Zugang zu Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste dar. Überdies sollte ihm dem Entwurf zufolge auch Zugangsrecht zu den Sitzungen der nachrichtendienstlichen Besprechungen im Bundeskanzleramt sowie zu den Sitzungen verschiedener Arbeitsplattformen, -gruppen und Kommissionen eingeräumt werden.

„Das so entstehende umfassende Bild von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten wird im Rahmen der Teilnahme an den Sitzungen des PKGr den damit betrauten Abgeordneten und in regelmäßigen Berichten – unter strenger Berücksichtigung der Geheimschutzauflagen – allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages vermittelt“, hieß es in der Vorlage weiter. Damit werde parlamentarische Kontrolle nicht nur effektiver, sondern auch umfassender für alle Parlamentarier möglich. Zugleich verwies die Fraktion darauf, dass mit der Position des Nachrichtendienstbeauftragten „auch eine greifbare Ombudsperson geschaffen“ würde. Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten sollten die Beschäftigten der Nachrichtendienste „eine unkomplizierte und rechtssichere Möglichkeit erhalten, um dienstbezogene Anliegen an eine unabhängige Stelle zu melden“.

Abgelehnter Antrag der FDP

 „Reform der Nachrichtendienste – Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz“ lautete der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/19509). Darin verwies die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht am 19. Mai 2020 (Aktenzeichen: 1 BvR 2835/17) die Regelungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) „für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt“ habe. Nach dem Urteil habe der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, verfassungsgemäße Neuregelungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung sowie zu den weiteren für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zu treffen. „Diese Gelegenheit sollte er auch nutzen, um die Kontrolle der Nachrichtendienste umfassend neu zu strukturieren und effektiver zu gestalten“, schrieben die Abgeordneten weiter.

Dabei sollte die sogenannte G-10-Kommission nach ihrem Willen „als gerichtsähnliches Gremium für die Anordnung der strategischen Telekommunkationsüberwachung durch die Nachrichtendienste insgesamt zuständig sein, auch soweit sie im Ausland erfolgt oder nur internationale Telekommunikation betrifft“. Alle Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung seien grundsätzlich vor ihrer Durchführung durch die G-10-Kommission zu genehmigen. Im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) sollten der Minderheit laut Vorlage „Befugnisse ähnlich wie im parlamentarischen Untersuchungsausschuss“ zugebilligt werden. Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass die PKGr-Mitglieder „in politisch bedeutsamen Fällen die Möglichkeit erhalten, ihre Fraktionsvorsitzenden über einen Sachverhalt zu informieren, damit er auf einer höheren politischen Ebene zur Sprache gebracht werden kann“.

Ferner warb die Fraktion dafür, dass „(anstelle des Ständigen Bevollmächtigten) ein parlamentarischer Beauftragter für die Nachrichtendienstkontrolle eingerichtet“ wird. „Anders als der ständige Beauftragte“ solle dieser „ aus eigener Initiative und autonom die gesamte Arbeit der Nachrichtendienste kontrollieren“ können und uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen haben. Darüber hinaus sollte sich dem Antrag zufolge die Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) „auf alle Bereiche der nachrichtendienstlichen Tätigkeit beziehen“.

Abgelehnter Antrag der Grünen

„Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken – Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26221). Darin drang die Fraktion darauf, die parlamentarische Kontrolle durch das PKGr „als Zentrum der Kontrolle der nachrichtendienstlichen Betätigung der Bundesregierung zu stärken“. Dazu sollte die Kontrolltätigkeit des PKGr laut Vorlage verbessert werden, etwa indem das Gremium grundsätzlich in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammentritt, „um eine dichtere und kontinuierlichere Kontrolle zu etablieren“.

Auch sollte nach dem Willen der Fraktion „die vollständige, wahrheitsgemäße, zeitnahe und qualifizierte Unterrichtung des PKGr durch Bundesregierung und Nachrichtendienste“ unter anderem durch eine gesetzliche Regelung gewährleistet werden, wonach im Falle eines relevanten Verstoßes gegen die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung Sanktionen angedroht werden können. Ferner plädierte die Fraktion dafür, dass im „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ klargestellt wird, „dass die Bundesregierung auch hinsichtlich des Militärischen Nachrichtenwesens der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium unterliegt“. (sto/eis/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Roderich Kiesewetter

Roderich Kiesewetter

© Roderich Kiesewetter/ Tobias Koch

Kiesewetter, Roderich

CDU/CSU

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Uli Grötsch

Uli Grötsch

© Susi Knoll

Grötsch, Uli

SPD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

André Hahn

André Hahn

© DBT/ Stella von Saldern

Hahn, Dr. André

Die Linke

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Thomas Hitschler

Thomas Hitschler

© Photothek.net

Hitschler, Thomas

SPD

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/19502 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste
    PDF | 434 KB — Status: 26.05.2020
  • 19/19509 - Antrag: Reform der Nachrichtendienste - Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz
    PDF | 309 KB — Status: 26.05.2020
  • 19/26103 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
    PDF | 2 MB — Status: 25.01.2021
  • 19/26221 - Antrag: Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken - Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen
    PDF | 370 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26829 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts - Drucksache 19/26103 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 275 KB — Status: 19.02.2021
  • 19/27035 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 21. Januar bis 24. Februar 2021)
    PDF | 290 KB — Status: 26.02.2021
  • 19/27811 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26103, 19/26829, 19/27035 1.6 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/19502 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Benjamin Strasser, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/19509 - Reform der Nachrichtendienste - Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26221 - Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken - Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen
    PDF | 468 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27880 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26103, 19/26829, 19/27035 1.6 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
    PDF | 279 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27902 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26103, 19/26829, 19/27035 Nr. 1.6, 19/27811 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
    PDF | 268 KB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/26103 und 19/26829 (Beschlussempfehlung 19/27811 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/27880 abgelehnt


namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf 19/19502 (Beschlussempfehlung 19/27811 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen)
19:16:17: Beginn der namentlichen Abstimmung
19:47:12: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 639 Ja: 77 Nein: 441 Enthaltungen 121
Gesetzentwurf 19/19502 abgelehnt

Beschlussempfehlung 19/27811 Buchstabe c (Antrag 19/19509 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/27811 Buchstabe d (Antrag 19/26221 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-nachrichtendienst-830120

Stand: 12.05.2025