• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragter
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
    • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    • Digitales und Staatsmodernisierung
    • Europäische Union
    • Finanzen
    • Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
    • Gesundheit
    • Haushalt
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
    • Inneres
    • Kultur und Medien
    • Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionen
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Sport und Ehrenamt
    • Tourismus
    • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    • Verkehr
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft und Energie
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • weitere Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Wahlausschuss
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Frak­tionen unter­stützen Kampf gegen sexuali­sierte Ge­walt gegenüber Kin­dern

Härtere Strafen für Täter und eine wirksamere Prävention sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/23707) vor, den der Bundestag am Freitag, 20. Oktober 2020, in erster Lesung zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/23676) beriet. In dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sind vor dem Hintergrund der durch das Internet begünstigten Zunahme solcher Delikte unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse sowie eine verbesserte Qualifikation von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vorgesehen.

Mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ solle das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden. Im Anschluss an die anderthalbstündige Debatte wurden der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der Antrag der Grünen  in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Ministerin: Strafrecht allein reicht nicht

Wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eingangs der Debatte betonte, gibt es kaum widerlichere und erschütterndere Verbrechen als sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Sie träfen ins Mark und forderten dazu auf, mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu handeln. Sie sei daher froh, einen Gesetzentwurf vorstellen zu können, der genau diesen Ansatz verfolge.

In einem Dreiklang sollten die Strafen erhöht werden, sollten Ermittlerinnen und Ermittler jede Möglichkeit bekommen, um solche schrecklichen Straftaten verhindern zu können, und sollte die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die Opfer besser zu schützen. Es reiche nicht, allein mit dem Strafrecht zu reagieren.

CDU/CSU: Mehr für den Kinderschutz tun

Thorsten Frei (CDU/CSU) sagte, er sei froh und dankbar, dass man anders als in der Vergangenheit nicht bei öffentlicher Empörung stehenbleibe, sondern es mit zahlreichen Maßnahmen schaffe, effektiv etwas für mehr Kinderschutz zu tun. Die Koalition habe deshalb entschieden, den Gesetzentwurf gemeinsam einzubringen, um ihn zu beschleunigen.

Jeder Tag,  an dem der Gesetzentwurf früher im Gesetzblatt steht, sei ein guter Tag für den Kinderschutz. Im parlamentarischen Verfahren müsse die Diskussion über den Entwurf jetzt fortgesetzt werden, denn es könne noch viel mehr getan werden. Seine Fraktion gehe jeden Schritt mit, der mehr Kinderschutz bedeute.

SPD: Starken Fokus auf die Prävention legen

Auch Dirk Wiese (SPD) betonte  den Dreiklang des Gesetzentwurfs. Die Strafrechtsschärfungen seien richtig und notwendig und keine reine Symbolpolitik. Gleichzeitig sei es richtig, einen sehr starken Fokus auf die Prävention zu legen. Auch die Qualifizierung der Justiz und die Stärkung des Kindes bei Anhörungen sei elementar, denn dies trage dazu bei, dass Taten verhindert werden.

Deswegen sei es wichtig, dass die Koalition hier einen Schwerpunkt setze und gemeinsam vorangehen werde. Gleichzeitig sei es wichtig, die Kinderrechte generell zu stärken und in in den Blick zu nehmen. Hier habe es in der vergangenen Woche eine grundsätzliche Verständigung gegeben, Kindeswohlprinzipien im Grundgesetz zu verankern.

AfD fordert öffentliches Register von Sex-Tätern

Die Opposition unterstützte den Gesetzentwurf, forderte aber gleichzeitig weitergehende Maßnahmen. Tobias Peterka (AfD) warf der Koalition vor, mit dem Gesetz viel zu lange gewartet zu haben und dabei in hektischen Aktionismus verfallen zu sein. Der Entwurf konzentriere sich auf die richtige Hochstufung der Tatbestände.

Es erschließe sich jedoch nicht, sagte der Abgeordnete mit Verweis auf psychische Schäden, warum sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt milder bestraft werden soll und warum es nur ein Jahr Mindeststrafe für Tauschbörsenbetreiber geben soll. Peterka forderte unter anderem die Untersagung von Kettenbewährungen und ein öffentlich einsehbares Register von Sex-Tätern. 

FDP für eine evidenzbasierte Strafrechtspolitik

Dr. Jürgen Martens (FDP) sagte, es sei viel zu lange von sexuellem Missbrauch von Kindern gesprochen worden, als ob es einen zulässigen Gebrauch von Kindern gäbe. Es gebe Einigkeit in der Notwendigkeit zu handeln, um solche Taten zu bestrafen, zu verfolgen und, wo immer es gehe, zu verhindern. Die Frage sei jedoch, ob mit dem Gesetzentwurf immer das Richtige getan werde.

Martens sprach sich für eine evidenzbasierte Strafrechtspolitik aus. Die Heraufstufung der Taten zu Verbrechen ziehe Folgeprobleme nach sich. So würden mehr Richter und Staatsanwälte gebraucht. Bei Bagatellfällen bestehe die Gefahr der sogenannten Überstrafe. Auch neue Befugnisse der Ermittlungsbehörden nützten nichts, wenn diese nicht personell und sachlich besser aufgestellt werden, sagte Martens. Die FDP sehe den Schwerpunkt der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt in der Prävention. Dafür seien im Justizhaushalt aber keine Mittel eingestellt.

Linke: Keine Toleranz für sexualisierte Gewalt

Dr. André Hahn (Die Linke) betonte, dass es im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder keine Toleranz geben dürfe. Das Ziel des Entwurfs unterstütze seine Fraktion ausdrücklich. Allerdings habe sie Zweifel, ob dieses mit dem vorliegenden Entwurf erreicht werden kann. Mit Symbolpolitik lasse sich das komplexe gesellschaftliche Problem nicht bekämpfen. In der parlamentarischen Beratung müsse der Gesetzentwurf noch deutlich verbessert werden, gerade auch mit Blick auf die zahlreichen Anregungen und Vorschläge, die der Deutsche Anwaltverein dem Parlament übermittelt habe, unter anderem zum Wegfall der sogenannten minderschweren Fälle.

Für einen wirksamen Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt werde ein Kulturwandel gebraucht, betonte Hahn. Schweigen schütze die Falschen. Lediglich ein Drittel der sexualisierten Gewalterfahrungen werde überhaupt mitgeteilt und nur ein Prozent von Ermittlungsbehörden oder Jugendämtern verfolgt. Das müsse sich dringend ändern.

Grüne: Trauma-Ambulanz für Kinder einführen

Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es sei absolut richtig und wichtig, dass die Koalition diesen Gesetzentwurf vorlege und dass die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ganzheitlich angegangen werde. Es sei gut, das die Union endlich bereit sei, nicht nur auf das Strafrecht zu schauen. Viele Vorschläge der Grünen zur Verbesserung der familiengerichtlichen Verfahren seien in das Gesetz eingeflossen. Kinderschutz im umfassenden Sinne gelinge jedoch nur durch einen Perspektivwechsel in Bezug auf Kinder als Rechtssubjekte auch im juristischen Verfahren und nicht nur als Objekte.

Kinderschutz brauche Prävention und den im Gesetz vorgeschlagenen Dreiklang, sagte Baerbock. Zudem müsse unbedingt eine Trauma-Ambulanz für Kinder eingeführt werden. Der Entwurf könne daher nur der Anfang einer notwendigen Debatte sein. Dies sei man den betroffenen Kindern schuldig, denn trotz der Gesetzesreform gehe die sexualisierte Gewalt gegen Kinder weiter.

Gesetzentwurf der Koalition

Wie es in dem Entwurf heißt, ist die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit und zentrale Aufgabe des Staates. Trotz der Anstrengungen des Gesetzgebers bestehe weiterer Handlungsbedarf. Der Entwurf schlägt vor, den bisherigen Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufzuspalten, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehende Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.

Fehlende Abschreckungswirkung der Strafen

Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster zeigten in aller Deutlichkeit auf, dass das Strafrecht, das an sich bereits heute empfindliche Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Delikte der Kinderpornografie vorsehe, nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfalte.

Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik seien die Fallzahlen für die Delikte der Kinderpornografie im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 65 Prozent gestiegen. Für die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern weise die Statistik für 2019 einen Anstieg von von rund elf Prozent im Vergleich zu 2018 aus. Das die Taten kennzeichnende schwere Unrecht spiegele sich jedoch nicht immer in den verhängten Strafen wider. Vor diesem Hintergrund sei eine deutliche Verschärfung der Strafrahmen nötig.

Bisherige Gesetze nicht ausreichend

Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bisher als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht). Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre) vor. Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre). Der Verkauf, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild soll mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Zur Begründung des Verbots heißt es, es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung solcher Sexpuppen die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder absenke.

Zugleich seien Maßnahmen notwendig, um eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Da der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Kinderpornografie, die sexualisierte Gewalt zeigt, als Verbrechen eingestuft werden, soll auch in diesen Fällen die Telekommunikationsüberwachung, die Online-Durchsuchung sowie die Erhebung von Verkehrsdaten möglich sein. Mit einem ganzen Bündel weiterer Maßnahmen, die insbesondere auch die Prävention betreffen, soll der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt weiter verbessert werden.

Antrag der Grünen

Auch nach dem Willen der Grünen soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt deutlich erhöht werden. In ihrem Antrag (19/23676) fordern sie unter anderem, das Gerichtsverfassungsgesetz so zu ändern, dass spezifische Kenntnisse für Familienrichter auf den Gebieten des Kindschaftsrechts, des Kinder- und Jugendhilferechts, der Psychologie, der Pädagogik und der sozialen Arbeit festgeschrieben werden.

Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass im Bundeszentralregister Verurteilungen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern grundsätzlich zeitlich unbefristet und in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden. Für eine bessere Prävention sollen Kinder und Jugendliche besser vor Risiken durch Cybergrooming und Cybermobbing geschützt werden. (mwo/30.10.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Dr. Jürgen Martens

Dr. Jürgen Martens

© Leon Köhler

Martens, Dr. Jürgen

FDP

André Hahn

André Hahn

© DBT/ Stella von Saldern

Hahn, Dr. André

Die Linke

Annalena Baerbock

Annalena Baerbock

© Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / Stefan Kaminski

Baerbock, Annalena

Bündnis 90/Die Grünen

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Mariana Harder-Kühnel

Mariana Harder-Kühnel

© Mariana Harder-Kühnel

Harder-Kühnel, Mariana Iris

AfD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Rüthrich, Susann

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Annalena Baerbock

Annalena Baerbock

© Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / Stefan Kaminski

Baerbock, Annalena

Bündnis 90/Die Grünen

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/23676 - Antrag: Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen
    PDF | 274 KB — Status: 26.10.2020
  • 19/23707 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    PDF | 1 MB — Status: 27.10.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/23707 beschlossen
  • Überweisung 19/23676 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Entwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder kritisiert

Eine kaputte Puppe liegt auf dem Boden.

Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt beschäftigt die Abgeordneten. (© picture alliance/imageBROKER)

Zeit: Montag, 7. Dezember 2020, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Zwei gleichlautende Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 7. Dezember 2020. In der von Mechthild Heil (CDU/CDU) geleiteten Sitzung nahmen acht Sachverständige Stellung zu Vorlagen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung (19/23707, 19/24901), Entwürfen der Grünen für Gesetze zur Fortbildung der Richterinnen und Richter (19/20541) und zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540) sowie einem Antrag der Grünen zur Präventionsstärkung (19/23676). Über den  Gesetzentwurf der Koalition und den Grünen-Antrag hatte der Bundestag in erster Lesung Ende Oktober beraten.

Experte moniert einseitige Strafrechtsverschärfungen

Die Sachverständigen unterstützten das Anliegen, Kinder besser zu schützen. Die geplanten begrifflichen und strafrechtlichen Änderungen trafen jedoch auf deutliche Kritik. Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, war nicht der einzige Experte, der den Regierungsentwurf da ablehnte, wo er einseitig auf Strafrechtsverschärfungen setzt.

Die Vorlage entspreche in weiten Bereichen nicht den Anforderungen an eine „evidenzbasierte Kriminalpolitik“, zu der sich die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode bekannt haben, erklärte Kinzig. Bei einer Kriminalpolitik nach den Vorgaben der Boulevardpresse drohe der Verlust des rechtsstaatlichen Kompasses. Stattdessen sollten die Anstrengungen zum Schutz der Kinder auf dem Gebiet der Prävention verstärkt werden.

Ablehnung des Begriffs „sexualisierte Gewalt“

Kinzig stieß sich wie auch die meisten anderen Sachverständigen an der Einführung des Begriffes der „sexualisierten Gewalt“. Dieser könne eine rationale Auslegung des Strafgesetzbuches gefährden und vernebele den eklatanten Unterschied zwischen der Vornahme sexueller Handlungen mit und ohne Anwendung von Gewalt.

Dr. Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erklärte, bewährte Prinzipien sollten nicht unnötig einer gesetzgeberischen Umgestaltung unterworfen werden, die zu neuen Auslegungsschwierigkeiten führen könnten. Während der Begriff des sexuellen Missbrauchs mittlerweile etabliert und gesellschaftlich durchgängig negativ besetzt ist, bestehe bei einer Umbenennung des Terminus die nicht zu unterschätzende Gefahr einer irreführenden gesellschaftlichen Bewertung. Die Strafrahmenverschärfung gehe weit über das Ziel hinaus.

Diskussion über die Terminologie

Prof. Dr. Jörg Eisele, Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen, erklärte, mit dem Titel des Gesetzentwurfs meine der Gesetzgeber, das Unrecht der Taten klarer beschreiben zu können. Damit würden auch solche Delikte, die nicht mit Körperkontakt einhergehen, als sexualisierte Gewalt angesehen. Es handele sich um reine Symbolik, die die tatbestandliche Beschreibung verfehle. Zudem entspreche der Begriff „sexueller Missbrauch“ der einschlägigen EU-Richtlinie.

Darauf verwies auch Prof. Dr. Tatjana Hörnle, geschäftsführende Direktorin der Abteilung Strafrecht des Max-Planck-Instituts in Freiburg. Der Gesetzentwurf blende die internationale Diskussion zur angemessenen Terminologie aus. Sie gab zu bedenken, dass durch die Kategorisierung aller Formen der sexuellen Gewalt an Kindern als „sexualisierte Gewalt“ die Begriffe verloren gingen, die zur Charakterisierung brutaler körperlicher Attacken erforderlich seien. Besonders verwunderlich sei es, auch Fälle ohne jeden körperlichen Kontakt „Gewalt“ zu nennen. Auch das Argument, der Begriff „Missbrauch“ sei problematisch, weil er als Gegenbegriff einen straflosen „Gebrauch“  von Kindern voraussetze, sei ein Fehlschluss. Tatsächlich sei „sexueller Missbrauch“ eine Kurzformel von „Missbrauch von Abhängigkeit und Unterlegenheit für sexuelle Zwecke“.

Gefahr von Missverständnissen

Dr. Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund (djb) erklärte, die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ sei in der Sache treffend und spiegele das menschenrechtliche Verständnis von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung wider. Allerdings sei mit dieser Begriffsänderung auch die Gefahr von Missverständnissen und Unklarheit verbunden, da der Gewaltbegriff im deutschen Strafrecht wesentlich enger verstanden werde als im Völkerrecht und insbesondere im Kontext der Sexualstraftatbestände lediglich körperliche Gewalt impliziere. Sie schlug den Begriff „sexualisierte Übergriffe“ vor.

Die Essener Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer warnte davor, das Thema zu instrumentalisieren. Zudem eigene sich der Entwurf nicht zur Prävention. Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ werde Unklarheit geschaffen. Die Heraufstufung des Grundtatbestands des sexuellen Missbrauchs zum Verbrechen lehnte Lederer ab. Dafür fehle eine rationale Begründung, und es gebe auch keine empirische Belege für die Wirksamkeit. Mit Bezug auf die beabsichtigte Pönalisierung des Inverkehrbringens, Erwerbs und vor allem des Besitzens von kindlichen „Sexpuppen“ sprach Lederer von einer weiteren Kriminalisierung von Verhaltensweisen, bei denen wissenschaftlich nicht belegt sei, ob und dass es zu Hands-on-Delikten kommen wird und die den Anforderungen an den Ultima-Ratio-Grundsatz nicht entspreche.

Noch viele ungeregelte Bereiche

Barbara Stockinger, Co-Vorsitzende des Deutscher Richterbundes (DRB), erklärte, Strafandrohungen allein entfalteten erfahrungsgemäß wenig Abschreckungswirkung. Hinzu komme, dass die Anhebung des Strafrahmens  eine massive Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Folge haben werde. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf den Ermittlungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gibt. Der DRB bedauere jedoch, dass eine rechtssichere Umsetzung von Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten noch immer nicht erfolgt ist. Damit fehle in der Praxis ein ganz entscheidendes Ermittlungsinstrument, um Fälle von Kinderpornografie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder rasch aufzuklären. Darauf wies auch Bussweiler hin.

Dr. Franziska Drohsel von der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend verwies auf erhebliche Hürden und Belastungen für Betroffene in Gerichtsverfahren. So sehr einzelne Regelungen begrüßt würden, so sehr sehe ihre Organisation kritisch, dass viele Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf bestehe, nicht neu geregelt würden. Das Gesetzespaket solle daher ergänzt werden durch mehr Opferschutz, die Abschaffung des Begriffs „Kinderpornografie“, die Vermittlung von mehr Fachwissen der Richter und Richterinnen im Umgang mit traumatisierten Kindern sowie durch eine Verfahrensverkürzung. Der Begriff „sexueller Missbrauch“ sollte nicht mehr verwendet werden, sagte Drohsel, die den Regierungsentwurf grundsätzlich begrüßte.

Gesetzentwürfe der Koalition und der Regierung

Die Koalitionsfraktionen (19/23707) und die Bundesregierung schlagen in ihren gleichlautenden Gesetzentwürfen Gesetzesänderungen vor, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründen, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nimmt. Vorgesehen sind unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse, eine verbesserte Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte sowie eine stärkere Prävention. Mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ soll das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden, wie es in der Vorlage heißt. Der Entwurf schlägt vor, den bisherigen Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufzuspalten, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. 

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Den Strafverfolgungsbehörden sollen weitergehende Ermittlungsbefugnisse im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und im Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften an die Hand gegeben werden. Dies betreffe vor allem Änderungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.

Erster Gesetzentwurf der Grünen

Der Entwurf der Grünen zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (19/20541) sieht die Aufnahme des Rechts und der Pflicht der Richterinnen und Richter zur Fortbildung und entsprechend für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Statusrecht in das Deutsche Richtergesetz vor.

Wie die Abgeordneten schreiben, gibt es im Richtergesetz keine ausdrückliche Regelung zur Fortbildung der Richterinnen und Richter, obwohl die Qualitätssicherung in der Rechtspflege ebenso wie die Rechtseinheit eine der wesentlichen gesamtstaatlichen Aufgaben sei. Die Absichtserklärungen in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD und im Pakt für den Rechtsstaat müssten und könnten kurzfristig in die Tat umgesetzt werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Grünen

In ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540) wollen die Abgeordneten die Eingangsqualifikation für Familienrichter und Familienrichterinnen im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeben und das familiengerichtliche Verfahren im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verbessern.

Außerdem solle es grundsätzlich keine Berufungszurückweisung mehr ohne mündliche Verhandlung geben, was den Bundesgerichtshof von bisher möglichen Nichtzulassungsbeschwerden entlasten und Raum schaffen würde für die neue Rechtsbeschwerde in Familiensachen.

Antrag der Grünen

In ihrem Antrag (19/23676) fordert die Fraktion eine Reihe von Gesetzesänderungen und Maßnahmen. So solle das Gerichtsverfassungsgesetz so geändert werden, dass spezifische Kenntnisse für Familienrichter auf den Gebieten des Kindschaftsrechts, des Kinder- und Jugendhilferechts, der Psychologie, der Pädagogik und der Sozialen Arbeit festgeschrieben werden. Zudem solle im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht zur kostenlosen Fortbildung verankert werden.

Darüber hinaus will die Fraktion das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit so ändern, dass in familiengerichtlichen Verfahren eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde zulässig ist, dass nach Anhörung von Kindern und Jugendlichen schriftliche Stellungnahmen von Verfahrensbeiständen, Jugendämtern und Sachverständigen zur Interpretation der Aussagen der Kinder und Jugendlichen eingeholt werden, dass die Anhörung von Kindern unter 14 Jahren ab dem dritten Lebensjahr vorzusehen ist und dass Kinder und Jugendliche das Recht erhalten, die vom Gericht bestellten Verfahrensbeistände abzulehnen oder zu wechseln. (mwo/07.12.2020)

Dokumente

  • 19/20540 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren
    PDF | 380 KB — Status: 30.06.2020
  • 19/20541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter)
    PDF | 320 KB — Status: 30.06.2020
  • 19/23676 - Antrag: Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen
    PDF | 274 KB — Status: 26.10.2020
  • 19/23707 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    PDF | 1 MB — Status: 27.10.2020
  • 19/24901 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    PDF | 606 KB — Status: 02.12.2020

Tagesordnung

  • 115. Sitzung am Montag, den 7. Dezember 2020 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Julia Bussweiler
  • Stellungnahme Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung
  • Stellungnahme Prof. Dr. Jörg Eisele
  • Stellungnahme Prof. Dr. Tatjana Hörnle
  • Stellungnahme Prof. Dr. Jörg Kinzig
  • Stellungnahme Dr. Jenny Lederer
  • Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Richterbund e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/23707)
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/..., BR-Drs. 634/20)
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/20541)
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/20540)
  • Antrag (BT-Drs. 19/23676)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Mehrheit für Gesetz zur Be­kämpfung sexuali­sierter Gewalt gegen Kinder

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD hat der Bundestag am Donnerstag, 25. März 2021, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/23707) bei Enthaltung der übrigen drei Oppositionsfraktionen beschlossen. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24901) wurde im Nachgang der Abstimmung, zu der eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/27928) vorlag, für erledigt erklärt. 

Gesetzentwürfe der Koalition und der Regierung

Wie es in den wortgleichen Entwürfen (19/23707, 19/24901) heißt, ist die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen und zentrale Aufgabe des Staates. Trotz der Anstrengungen des Gesetzgebers bestehe weiterer Handlungsbedarf. Mit dem Gesetz soll nun der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufgespaltet werden, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehenden Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.

Fehlende Abschreckungswirkung der Strafen

Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die von 2017 bis 2020 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster zeigten in aller Deutlichkeit auf, dass das Strafrecht, das an sich bereits heute empfindliche Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Delikte der Kinderpornografie vorsehe, nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfalte.

Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik seien die Fallzahlen für die Delikte der Kinderpornografie im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 65 Prozent gestiegen. Für die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern weise die Statistik für 2019 einen Anstieg von rund elf Prozent im Vergleich zu 2018 aus. Das die Taten kennzeichnende schwere Unrecht spiegele sich jedoch nicht immer in den verhängten Strafen wider. Vor diesem Hintergrund sei eine deutliche Verschärfung der Strafrahmen nötig.

„Bisherige Gesetze nicht ausreichend“

Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bisher als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht). Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre). Der Verkauf, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild soll mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Zur Begründung des Verbots heißt es, es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung solcher Sexpuppen die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder absenke. 

Zugleich seien Maßnahmen notwendig, um eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Da der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Kinderpornografie, die sexualisierte Gewalt zeigt, als Verbrechen eingestuft werden, soll auch in diesen Fällen die Telekommunikationsüberwachung, die Online-Durchsuchung sowie die Erhebung von Verkehrsdaten möglich sein. Mit weiteren Maßnahmen, die vor allem die Prävention betreffen, sollen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.

Keine Mehrheit für Änderungsanträge von FDP und Grünen

Zum Koalitionsentwurf lagen Änderungsanträge der FDP (19/27932) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/27933) vor, die beide mehrheitlich abgelehnt wurden. Die FDP wollte unter anderem, dass die Mindeststrafe auch für diejenigen gelten solle, die kinderpornografische Inhalte in großer Menge verbreiten, auch wenn sie nicht gewerbs- oder bandenmäßig handeln. Grüne und AfD votierten für den Vorschlag, die Linke enthielt sich.

Die Grünen wollten unter anderem die Verbreitung, den Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie als Verbrechenstatbestand so ausgestalten, dass eine Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen gewesen wäre. Auch sie konnten sich gegen das Votum der Koalition bei Enthaltung von FDP und AfD und Zustimmung von der Linksfraktion nicht durchsetzen.

Weitere Oppositionsvorlagen abgelehnt

Keine Mehrheit fanden außerdem vier weitere Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. So wurde ein erster Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter“, 19/20541) trotz Zustimmung durch FDP und Linksfraktion mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Ein zweiter Gesetzentwurf der Grünen „zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren“ (19/20540) wurde bei Enthaltung der FDP und ansonsten identischen Mehrheitsverhältnissen ebenfalls negativ beschieden. 

Abgelehnt mit den Stimmen der Koalition und der AfD und bei Enthaltung der FDP wurde auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Prävention stärken – Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen“ (19/23676). Die Linke votierte für die Vorlage. Der AfD-Antrag mit dem Titel „Kinder gegen sexuelle Gewalt wirksam schützen“ (19/20677) stieß hingegen bei allen übrigen Fraktionen auf Ablehnung. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (19/27928) sowie im Falle des AfD-Antrags des Familienausschusses (19/24287) zugrunde.

Erster abgelehnter Gesetzentwurf der Grünen

Mit ihrem Gesetzentwurf (19/20541) wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Deutsche Richtergesetz ändern. So forderte sie, das Recht und die Pflicht der Richterinnen und Richter zur Fortbildung und entsprechend für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Statusrecht in das Deutsche Richtergesetz aufzunehmen.

Zur Begründung hieß es: Obwohl die Qualitätssicherung in der Rechtspflege ebenso wie die Rechtseinheit eine der wesentlichen gesamtstaatlichen Aufgaben sei, gebe es im Deutschen Richtergesetz keine ausdrückliche Regelung zur Fortbildung der Richterinnen und Richter, weder ein ausdrückliches Recht auf Fortbildung noch eine ausdrückliche Pflicht dazu. Das hätte nach Ansicht der Fraktion geändert werden sollen. Fortbildungspläne und Fortbildungsprogramme sollten Sache der zuständigen Dienstherrn im Bund und in den Ländern sein.

Zweiter abgelehnter Gesetzentwurf der Grünen

Mit einem zweiten Gesetzentwurf (19/20540) wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kinderschutz im familiengerichtlichen Verfahren stärken. Vorgesehen waren unter anderem die Qualitätssicherung und Stärkung des Kindesschutzes durch die Vorgabe der Eingangsqualifikation für Familienrichter und Familienrichterinnen im Gerichtsverfassungsgesetz sowie Verbesserungen des familiengerichtlichen Verfahrens im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 

Wie die Abgeordneten in der Vorlage schrieben, sei die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens ein seit Langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichterinnen und Familienrichter, die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Zur Begründung hieß es: In familiengerichtlichen Verfahren würden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihren Familien hätten. Umso mehr könnten Verfahrensfehler zu gravierenden Folgen führen.

Abgelehnter Antrag der Grünen

In ihrem Antrag (19/23676) forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Reihe von Gesetzesänderungen und Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche wirksamer vor sexualisierter Gewalt zu schützen. So sollte das Gerichtsverfassungsgesetz so geändert werden, dass spezifische Kenntnisse für Familienrichter auf den Gebieten des Kindschaftsrechts, des Kinder- und Jugendhilferechts, der Psychologie, der Pädagogik und der sozialen Arbeit festgeschrieben werden. Zudem sollte im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht zur kostenlosen Fortbildung verankert werden. 

Darüber hinaus sollte das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit so geändert werden, dass in familiengerichtlichen Verfahren eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde zulässig sei, dass nach Anhörung von Kindern und Jugendlichen schriftliche Stellungsnahmen von Verfahrensbeiständen, Jugendämtern und Sachverständigen zur Interpretation der Aussagen der Kinder und Jugendlichen eingeholt würden, dass die Anhörung von Kindern unter 14 Jahren ab dem dritten Lebensjahr vorzusehen sei und dass Kinder und Jugendliche das Recht erhielten, die vom Gericht bestellten Verfahrensbeistände abzulehnen oder zu wechseln.

Mehr Fachberatungsstellen und Therapieplätze

Ebenso sprachen sich die Grünen dafür aus, dass im Bundeszentralregister Verurteilungen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern grundsätzlich zeitlich unbefristet und in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden. Zudem sollte die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs gesetzlich verankert werden. Im Achten Buch Sozialgesetzbuch wollte die Fraktion eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten und im Jugendschutzgesetz den Schutz im digitalen Raum vor Risiken wie Cybergrooming und Cybermobbing vorsehen.

Die Bundesregierung forderten die Grünen unter anderem auf, auf die Bundesländer einzuwirken, damit diese die Fachberatungsstellen sowie ambulante und stationäre Therapieplätze ausbauen. Ebenso müssten in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Vereinen Schutzkonzepte entwickelt und in allen Ländern das Amt eines Missbrauchsbeauftragten eingerichtet werden, hieß es in der Vorlage.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/20677) auf, zusammen mit den Ländern Gerichte und Ermittlungsbehörden in die Lage zu versetzen, Straftaten wegen sexuellem Kindesmissbrauch oder sexueller Belästigung aufzuklären. Zudem müssten die Höchst- und Mindeststrafen für sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie für die Verbreitung von Kinderpornografie „angemessen“ angehoben und die Möglichkeiten der Sicherheitsverwahrung für pädophile Serienstraftäter erleichtert werden. 

Darüber hinaus sprach sich die AfD für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten, ein effizienteres Hilfesystem für Opfer sexuellen Missbrauchs und für klare gesetzliche Regeln für Krippen, Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen aus, um sexuellen Missbrauch zu verhindern. (irs/ste/07.04.2021) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Rüthrich, Susann

SPD

Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

AfD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Dr. Jürgen Martens

Dr. Jürgen Martens

© Leon Köhler

Martens, Dr. Jürgen

FDP

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Die Linke

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Katja Keul

Katja Keul

© DBT/Thomas Koehler

Keul, Katja

Bündnis 90/Die Grünen

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/20540 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren
    PDF | 380 KB — Status: 30.06.2020
  • 19/20541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter)
    PDF | 320 KB — Status: 30.06.2020
  • 19/20677 - Antrag: Kinder gegen sexuelle Gewalt wirksam schützen
    PDF | 292 KB — Status: 01.07.2020
  • 19/23676 - Antrag: Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen
    PDF | 274 KB — Status: 26.10.2020
  • 19/23707 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    PDF | 1 MB — Status: 27.10.2020
  • 19/24287 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Reichardt, Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/20677 - Kinder gegen sexuelle Gewalt wirksam schützen
    PDF | 270 KB — Status: 13.11.2020
  • 19/24901 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    PDF | 606 KB — Status: 02.12.2020
  • 19/27928 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/23707 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24901 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20541 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter) d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Katja Dörner, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20540 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Annalena Baerbock, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23676 - Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen
    PDF | 639 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27932 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/23707, 19/27928 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    PDF | 271 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27933 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/23707, 19/27928 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    PDF | 285 KB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • 14:11:17: gibt Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu TOP 10 bekannt


Änderungsantrag 19/27932 abgelehnt
Änderungsantrag 19/27933 abgelehnt
Gesetzentwurf 19/23707 (Beschlussempfehlung 19/27928 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/27928 Buchstabe b (Gesetzentwurf 19/24901 für erledigt erklären) angenommen
Gesetzentwurf 19/20541 (Beschlussempfehlung 19/27928 Buchstabe c: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Gesetzentwurf 19/20540 (Beschlussempfehlung 19/27928 Buchstabe d: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/27928 Buchstabe e (Antrag 19/23676 ablehnen) angenommen
BeschlEmfp 19/24287 (Antrag 19/20677 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-sexualisierte-gewalt-kinder-830108

Stand: 23.06.2025