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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Menschenrechte

Bundes­tag rückt welt­weite Lage der Religions­freiheit in den Fokus

Der Bundestag hat am Freitag, 6. November 2020, den zweiten Bericht der Bundesregierung „zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019)“ (19/23820) nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

Christen leiden unter Diskriminierung und Verfolgung

Dem Bericht zufolge lässt sich in den letzten Jahren weltweit ein Trend zu vermehrten Einschränkungen des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit erkennen. Christen seien als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft weltweit von der Verletzung der Religionsfreiheit besonders betroffen. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen litten unter Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie selbst keinem Glauben anhängen.

Zur Stärkung des Engagements für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit geschaffen, heißt es in der Vorlage. Durch Kabinettsbeschluss vom 11. April 2018 sei es dem Abgeordneten Markus Grübel (CDU/CSU) übertragen worden. Das Amt drücke die Solidarität der Bundesregierung mit allen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung verfolgten oder benachteiligten Menschen und Minderheiten aus.

Menschenrechte sind „universell, unveräußerlich und unteilbar“

„Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehen in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den anderen Menschenrechten“, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) verankert. Menschenrechte verpflichteten Staaten dazu, Garanten der Freiheits- und Schutzrechte zu sein.

Die Menschenrechte seien universell, unveräußerlich und unteilbar, heißt es. Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit könne gleichwohl im Spannungsverhältnis mit anderen Rechten stehen – etwa dem der Meinungsfreiheit. Ebenso bestünden auch Synergien. „So bedeutet gerade das Zusammenwirken der Menschenrechte auch eine wechselseitige Stärkung der jeweiligen Freiheitsrechte“, schreibt die Bundesregierung. (hau/06.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Markus Grübel

Markus Grübel

© Markus Grübel/Tobias Koch

Grübel, Markus

CDU/CSU

Jürgen Braun

Jürgen Braun

© Jürgen Friedrich Braun/Hans-Martin Fischer

Braun, Jürgen

AfD

Dr. Bärbel Kofler

Dr. Bärbel Kofler

© Photothek Media Lab/ Thomas Köhler

Kofler, Dr. Bärbel

SPD

Gyde Jensen

Gyde Jensen

© Gyde Jensen/ Tobias Holzweiler

Jensen, Gyde

FDP

Christine Buchholz

Christine Buchholz

© Christine Buchholz / Wolfgang Hörnlein

Buchholz, Christine

Die Linke

Kai Gehring

Kai Gehring

© DBT/Inga Haar

Gehring, Kai

Bündnis 90/Die Grünen

Volker Kauder

© Volker Kauder/ Laurence Chaperon

Kauder, Volker

CDU/CSU

Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Prof. Dr. Lars

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/23820 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019)
    PDF | 3 MB — Status: 29.10.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/23820 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Menschenrechte

Lob und Kritik für Bericht zur welt­weiten Religions­freiheit

Der zweite Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit ist bei Experten auf Zustimmung, aber auch Kritik im Detail gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe unter der Leitung von Gyde Jensen (FDP) am Mittwoch, 14. April 2021, lobten die Sachverständigen die gründliche Beschäftigung mit dem Thema, regten jedoch an, in künftigen Berichten auch die Situation der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland und anderen europäischen Staaten in den Blick zu nehmen.  

In ihrem Bericht für den Zeitraum 2018 und 2019 (19/23820) hatte die Bundesregierung einen weltweiten Trend zur Einschränkung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verzeichnet. Neben der digitalen Kommunikation seien insbesondere Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze eine aktuelle Herausforderung bei der Gewährleistung dieses Menschenrechts: Diese würden sich „unter dem Vorwand des Schutzes der Religions- und Weltanschauungsfreiheit oft als Einfallstor für die Einschränkung von Menschenrechten, unter anderem der Religions- und Weltanschauungsfreiheit selbst“ erweisen, so die Bundesregierung. 

„Ein vielfältig verletztes und verdrehtes Menschenrecht“

Prof. Dr. Dr. h. c. Heiner Bielefeldt, Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg wies darauf hin, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei ein „vielfältig verletztes Menschenrecht“. Häufiges Motiv dafür sei Korruption, betonte der frühere Berichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats. Wo Korruption grassiere, erodiere Vertrauen, der öffentliche Raum schrumpfe. „Dann wird es eng, stickig und giftig in einer Gesellschaft.“

Die Religionsfreiheit sei zudem ein oftmals „verdrehtes“, von Staaten etwa für ihre Identitätspolitik missbrauchtes Recht: „Doch Religionsfreiheit ist ein Recht der Menschen, nicht der Staaten“, hob Bielefeldt hervor. Es sei ein Freiheitsrecht – und dürfe zudem keinesfalls „als eine Art Gegenrecht“ gegen andere Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit aufgebaut werden. 

„Religionsfreiheit ist kein Anhängsel“

Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins, Direktorin des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster, nahm es positiv zur Kenntnis, dass die Bundesregierung mit ihrem Bericht ein „Signal für die Bedeutung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ setze. Dieses sei kein Anhängsel anderer Grundrechte, sondern ein „eigenständiges, elementares Freiheitsrecht“.

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit schütze das Individuum vor Beschränkungen des Rechts, seine Religion auszuüben. Es schütze aber nicht Religionen und Weltanschauungen als solche – zum Beispiel vor Kritik und Satire, stellte die Expertin klar. In kommenden Berichten müsse zudem die Situation der Religionsfreiheit in Deutschland und anderen europäischen Staaten kritisch beleuchtet werden, mahnte sie an. Dass es hier keine „nennenswerten Probleme“ gebe, sei schließlich nicht realistisch.

„Keine Religionsfreiheit ohne Demokratisierung“

Prof. Dr. Mouhanad Khorchide, Leiter des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster, hielt die Aufnahme europäischer Staaten zwar für richtig, gab aber zu bedenken, dass dies den Missbrauch der Rede vom antimuslimischen Rassismus durch Islamisten weiter befördern könne. Sinnvoller wäre stattdessen, stärker zwischen innerislamischen Strömungen zu differenzieren. So werde etwa die Situation liberaler Muslime, die auch unter Repressionen litten, kaum beachtet.

Der Bericht weise zwar außerdem darauf hin, dass sich die Lage der Religionsfreiheit in fast allen islamischen Ländern verschlechtert habe. Doch die dahinterstehenden politisch-strukturellen Probleme würden zu wenig benannt, monierte Khorchide. Ohne Demokratisierung lasse sich Religionsfreiheit aber nicht herstellen. Die Instrumentalisierung der Religion gegen Pluralität sei meist politisch gewollt. 

„Alle Signale stehen längst auf Alarm“

Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, nahm in ihrer Stellungnahme ebenfalls die Verletzungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Staaten in den Fokus. Diese nannte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen als „am beunruhigendsten“ und warnte vor der Expansion des „politischen Islamismus“ in Richtung Europa.

Davor verschließe die Bundesregierung in ihrem Bericht die Augen, „obwohl alle Signale längst auf Alarm stehen“, kritisierte Steinbach. Das berge für die Demokratie auch in Deutschland Gefahren. 

„Religionen nicht gegeneinanderstellen“

Viel Anerkennung für den Bericht äußerte Prof. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher, Direktor des International Institute für Religious Freedom: Der Bericht enthalte substanzielle Informationen, beleuchte zentrale Querschnittsthemen und nehme die Lage der Religionsfreiheit allgemein und nicht nur die Lage der Christen „vorurteilsfrei“ in den Blick.

Letztlich kämen alle Berichte, die sich allgemein mit Bedrohungen der Religionsfreiheit beschäftigten und die, welche nur die Christenverfolgung in den Blick nähmen, sowieso zu einem „fast identischem Ergebnis“. Es sei daher zu vermeiden, unterschiedliche Religionen und die Situation der Gläubigen gegeneinander zu stellen, so der Theologe und Religionswissenschaftler. 

Expertin lenkt den Blick auf andere Freiheitsrechte

Prof. Dr. Sabine Schiffer, Leiterin des Instituts für Medienverantwortung, beurteilte den Bericht zwar als „wertvoll“, warf jedoch dennoch in ihrer Stellungnahme die Frage auf, weshalb die Bundesregierung die Religionsfreiheit mit ihrem Bericht so herausgreife, während die Meinungsfreiheit weltweit ebenso zunehmend unter Druck stehe.

Die Medienpädagogin äußerte sich „mit Blick auf die Mechanismen der Aufmerksamkeitsökonomie“ zudem skeptisch, ob bei der Umsetzung von gleichen Rechten für alle die Betonung von Gruppenzugehörigkeiten wirklich ein Vorteil sei. 

Bericht schließt eine „Lücke“

Der Pfarrer und Kirchenrechtler Dr. Patrick Roger Schnabel, Beauftragter für den kirchlichen Entwicklungsdienst im Berliner Missionswerk, hingegen fand es „begrüßenswert“, dass die Bundesregierung religionsbezogenen Themen in der Außen- und Entwicklungspolitik sowie dem Schutz der Religionsfreiheit ein zunehmend größeres Maß an Beachtung schenke. Dies erhöhe die Qualität ihres analytischen und strategischen auswärtigen Handelns erheblich.

Der Religionsfreiheit komme historisch eine Schlüsselstellung für die Entwicklung von Grund- und Menschenrechten zu – bis heute sei sie ein „Gradmesser für die Freiheitlichkeit und Rechtstaatlichkeit eines Gemeinwesens“. Durch die Einbeziehung der Expertise möglichst vieler unabhängiger Akteure helfe der Bericht, die „Lücke wirklich belastbaren Materials“ zu diesem Thema zu schließen.

Zweiter Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung erkennt in ihrem zweiten Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit für den Zeitraum 2018 und 2019 (19/23820) einen weltweiten Trend zur Einschränkung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Besonders betroffen von der Verletzung der Religionsfreiheit seien Christen als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen litten unter Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie selbst keinem Glauben anhängen, heißt es in dem Bericht.

Zur Stärkung des Engagements für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit habe die Bundesregierung das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit geschaffen. Durch Kabinettsbeschluss vom 11. April 2018 sei es dem CDU-Abgeordneten Markus Grübel übertragen worden. „Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehen in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den anderen Menschenrechten. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) verankert“, schreibt die Bundesregierung.

Drei aktuelle Herausforderungen

Menschenrechte verpflichteten Staaten dazu, Garanten der Freiheits- und Schutzrechte zu sein. Die Menschenrechte seien universell, unveräußerlich und unteilbar. Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit könne gleichwohl im Spannungsverhältnis mit anderen Rechten stehen – etwa dem der Meinungsfreiheit. Ebenso bestünden auch Synergien. So bedeute gerade das Zusammenwirken der Menschenrechte auch eine wechselseitige Stärkung der jeweiligen Freiheitsrechte.

Drei aktuelle Herausforderungen identifiziert die Bundesregierung für die Gewährleistung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze, die digitale Kommunikation sowie den Bereich staatlicher Bildungsangebote. „Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze erweisen sich unter dem Vorwand des Schutzes der Religions- und Weltanschauungsfreiheit oft als Einfallstor für die Einschränkung von Menschenrechten, unter anderem der Religions- und Weltanschauungsfreiheit selbst“, so die Bundesregierung.

Wachsende Herausforderung durch digitale Kommunikation

Die Anzahl einzelner nationaler Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetzgebungen steige weltweit an. Auch die digitale Kommunikation und der Einfluss von Online-Hassrede stelle eine wachsende Herausforderung dar. Ein Manko erkennt der Bericht zudem im Bereich staatlicher Bildungsangebote: „In internationalen Bildungsagenden wurden bisher Fragen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit kaum berücksichtigt“, heißt es weiter.

Im Länderteil informiert die Bundesregierung über die demografische und rechtliche Situation sowie über staatliche und gesellschaftliche Einschränkungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in den einzelnen Staaten. Schließlich stellt der Bericht mit einer Übersicht das Engagement der Bundesregierung zur Stärkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Berichtszeitraum dar. Die weltweite Verwirklichung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, so heißt es dort, unterstütze die Bundesregierung „im Rahmen ihrer menschenrechtsbasierten Außen- und Entwicklungspolitik“. (sas/15.04.2021)

Dokumente

  • 19/23820 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019)
    PDF | 3 MB — Status: 29.10.2020

Tagesordnung

  • 78. Sitzung, Mittwoch, 14.04.2021, 14.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Protokoll der öffentlichen Anhörung vom 14. April 2021

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt
  • Stellungnahme der Sachverständigen Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Mouhanad Khorchide
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. iur. utr. Patrick Roger Schnabel
  • Stellungnahme der Sachverständigen Prof. Dr. Sabine Schiffer
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher
  • Stellungnahme der Sachverständigen Erika Steinbach

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Menschenrechte

Bundestag fordert Einsatz für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit

Der Bundestag hat am Freitag 23. April 2021, eine halbe Stunde lang über den zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit im Zeitraum 2018 bis 2019 (19/23820) debattiert. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/28843) vorgelegt.

Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit

Die Bundesregierung erkennt in ihrem Bericht einen weltweiten Trend zur Einschränkung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Besonders betroffen von der Verletzung der Religionsfreiheit seien Christen als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen litten unter Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie selbst keinem Glauben anhängen, heißt es in dem Bericht.

Drei aktuelle Herausforderungen identifiziert sie für die Gewährleistung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze, die digitale Kommunikation sowie den Bereich staatlicher Bildungsangebote. „Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze erweisen sich unter dem Vorwand des Schutzes der Religions- und Weltanschauungsfreiheit oft als Einfallstor für die Einschränkung von Menschenrechten, unter anderem der Religions- und Weltanschauungsfreiheit selbst“, so die Bundesregierung. Die Anzahl einzelner nationaler Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetzgebungen steige weltweit an. Auch die digitale Kommunikation und der Einfluss von Online-Hassrede stelle eine wachsende Herausforderung dar. Ein Manko erkennt der Bericht zudem im Bereich staatlicher Bildungsangebote: „In internationalen Bildungsagenden wurden bisher Fragen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit kaum berücksichtigt“, so die Bundesregierung.

Entschließung verabschiedet

Auf Empfehlung des  Menschenrechtsausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Bericht, die mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linken und Grünen bei Enthaltung von AfD und FDP angenommen wurde. Darin wird hat die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, auf multilateraler Ebene den Einsatz für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch durch die Verstetigung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fortzusetzen. In der EU soll sich die Regierung dafür einsetzen, das Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU zeitnah neu zu besetzen, zu verstetigen und mit angemessenen Mitteln auszustatten.

Darüber hinaus soll sich die Regierung für die Umsetzung und Einhaltung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit einsetzen und die Kooperation auch mit Religionsgemeinschaften weiter verstärken. Im Rahmen der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen soll der Einbezug des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit deutlich gestärkt werden. Um diese Ziele im Hinblick auf ihre soziale, ökologische, politische und kulturelle Dimension zu stärken, müssten die Potenziale von Religionsgemeinschaften noch stärker einbezogen werden, heißt es in der Entschließung. (sas/vom/23.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

Jürgen Braun

Jürgen Braun

© Jürgen Friedrich Braun/Hans-Martin Fischer

Braun, Jürgen

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

SPD

Peter Heidt

Peter Heidt

© Peter Heidt/ Laurence Chaperon

Heidt, Peter

FDP

Zaklin Nastic

Zaklin Nastic

© Zaklin Nastic/Konstantin Eulenberg

Nastic, Zaklin

Die Linke

Kai Gehring

Kai Gehring

© DBT/Inga Haar

Gehring, Kai

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/23820 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019)
    PDF | 3 MB — Status: 29.10.2020
  • 19/28843 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 19/23820 - Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019)
    PDF | 323 KB — Status: 21.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/28843 (in Kenntnis des Berichts der Bundesregierung 19/23820 eine Entschließung annehmen) angenommen


Bekanntgabe Ergebnis Namentliche Abstimmung zu TOP 33

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-pa-menschenrechte-829826

Stand: 25.06.2025