• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragter
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
    • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
      • Kinderkommission
    • Digitales und Staatsmodernisierung
    • Europäische Union
    • Finanzen
    • Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
    • Gemeinsamer Ausschuss
    • Gesundheit
    • Haushalt
      • Bundesfinanzierungsgremium
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
      • Vertrauensgremium
    • Inneres
    • Kultur und Medien
    • Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionen
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Sport und Ehrenamt
    • Tourismus
    • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    • Verkehr
    • Vermittlungsausschuss
    • Verteidigung
    • Wahlprüfungsausschuss
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft und Energie
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • weitere Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Wahlausschuss
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Regelung gegen Umgehung der Grunderwerb­steuer mithilfe von Share Deals

Maßnahmen gegen sogenannte Share Deals, bei denen Investoren beim Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer umgehen können, hat der Bundestag am Freitag, 27. September 2019, In erster Lesung beraten. Grundlage war der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437). Dazu lag auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (19/13546). Der Gesetzentwurf wurde zusammen mit Anträgen der AfD dem Titel „Änderung des Steuerrechts – Besteuerung der sogenannten Share Deals im Immobilienbereich“ (19/13532) sowie der Fraktion Die Linke, die „Share Deals – Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen“ will (19/10067) im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die AfD hatte für ihren Antrag die Federführung beim Bauausschuss gewünscht, wurde von den übrigen Fraktionen aber überstimmt.

„Missbräuchliche Steuergestaltung eindämmen“

Ziel des geplanten Gesetzes sei die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Die Praxis habe gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen – wie Share Deals – die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. „Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind.“

Um künftig „missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer“ einzudämmen, sei zunächst geplant, die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent abzusenken. Zudem soll ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt und die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe soll darüber hinaus im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen Anwendung finden. Ferner sollen die Vorbehaltensfrist in Paragraf 6 des Grunderwerbsteuergesetzes auf fünfzehn Jahre verlängert und die Begrenzung des Verspätungszuschlags aufgehoben werden.

Antrag der Linken

Auch Die Linke will sogenannte Share Deals bekämpfen und dazu ein gestuftes quotales Besteuerungssystem für unmittelbare und mittelbare Anteilsänderungen an grundbesitzenden Personen- und Kapitalgesellschaften einführen. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Damit soll der Erwerb einer Anteilsmehrheit an einer grundbesitzenden Gesellschaft zu einer Besteuerung des Immobilienwertes im Umfang der erreichten relativen Beteiligung beziehungsweise der überschrittenen Beteiligungsschwelle führen. Gelten soll das neue Besteuerungssystem ab einer Mindestbeteiligung von mehr als 50 Prozent. „Wird beispielsweise eine Beteiligung von 58 Prozent an der grundbesitzenden Gesellschaft erworben, ist der zu besteuernde Immobilienwert mit 50 Prozent anzusetzen, bei einer Beteiligung von zum Beispiel 81 Prozent mit 80 Prozent“, erläutert die Fraktion.

Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass auch der Erwerb einer Anteilsmehrheit durch mehrere Personen oder Gesellschaften gemeinsam entsprechend deren kumulierter Beteiligungsquote besteuert wird. Außerdem sollen die geltenden Fristen für Steuervergünstigungen von fünf auf 15 Jahre verlängert werden, um Gestaltungsmodelle wie zeitlich gestreckte Share Deals zu erschweren. Auch eine sogenannte Konzernklausel soll gestrichen werden, weil sie Mitnahmeeffekte und missbräuchliche Gestaltungen begünstige.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Regierung dazu auf, die Voraussetzungen zu schaffen und Maßnahmen ergreifen, um die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung der Entlastung von Familien einheitlich auf bundesweit maximal 3,5 Prozent zu begrenzen. Den Länderfinanzausgleich will die Fraktion dahingehend reformieren, dass Fehlanreize zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. Ferner will die AfD auch Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Grunderwerbsteuer im Rahmen von Anteilskäufen an Gesellschaften nur dann anfällt, wenn ein Anteil von mehr als 50 Prozent an einem „echten“ Immobilienunternehmen erworben wird.

Echte Immobilienunternehmen in diesem Sinne seien Unternehmen, bei denen der Verkehrswert des Immobilienvermögens 80 Prozent oder mehr des für den Anteilserwerb vereinbarten Kaufpreises ausmacht. Der Kaufpreis sei dabei um den Kassenbestand zu vermindern, soweit dieser durch Gesellschafterdarlehen und/oder Darlehen verbundener Unternehmen abgedeckt ist. Die Höhe der zu zahlenden Steuer solle richtet sich nach dem gegebenenfalls anteiligen Wert des so erworbenen Immobilienvermögens richten. (hle/sas/27.09.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Sarah Ryglewski

Sarah Ryglewski

© SPD-Bundestagsfraktion/@photothek

Ryglewski, Sarah

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

Udo Theodor Hemmelgarn

Udo Theodor Hemmelgarn

© Udo Hemmelgarn

Hemmelgarn, Udo Theodor

AfD

Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

FDP

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Kiziltepe, Cansel

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/10067 - Antrag: Share Deals - Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen
    PDF | 131 KB — Status: 10.05.2019
  • 19/13437 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
    PDF | 640 KB — Status: 23.09.2019
  • 19/13532 - Antrag: Änderung des Steuerrechts - Besteuerung der sogenannten Share Deals im Immobilienbereich
    PDF | 253 KB — Status: 25.09.2019
  • 19/13546 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Drucksache 19/13437 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungahme des Bundesrates
    PDF | 246 KB — Status: 25.09.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/13437, 19/13546 und 19/10067 beschlossen
  • Überweisung 19/13532 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Zweifel an einer Ein­däm­mung von Share Deals zur Steuer­vermeidung bleiben

Stempel mit Aufschrift Grunderwerbsteuer und Geld

Die Bundesregierung will Steuerausfälle bei der Grunderwerbsteuer vermeiden. (© picture alliance/imageBroker)

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bezweifeln, dass die zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer vorgenommenen Share Deals mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in Zukunft reduziert werden können. Umgehungsgestaltungen würden mit dem Gesetzentwurf keinesfalls effektiv verhindert, erklärten die Spitzenverbände in einer von der Ausschussvorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 14. Oktober 2019. Dem Gesetzentwurf fehle eine zielgenaue Ausrichtung, sodass mit erheblichen „Kollateralschäden“ für sämtliche Branchen zu rechnen sei. Vor „Kollateralschäden“ wurde auch von mehreren anderen Sachverständigen gewarnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut Gesetzentwurf wird Grunderwerbsteuer immer dann fällig, wenn das Eigentum an einem Grundstück übergeht. Um Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werde häufig ein Unternehmen gegründet, dessen einziger Vermögensgegenstand ein Grundstück sei. Wenn statt des Grundstücks tatsächlich Anteile an dieser Gesellschaft erworben würden, bleibe die Gesellschaft rechtlich Eigentümerin des Grundstücks. Ein Eigentumswechsel finde nicht statt.

Nach der bisherigen Steuerregelung wird bei einem Erwerb von weniger als 95 Prozent der Anteile einer solchen Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren keine Grunderwerbsteuer fällig. Es werde davon ausgegangen, dass das Gestaltungsmodell Share Deals in der gegenwärtigen Rechtslage bei hochpreisigen Transaktionen zu durchaus nennenswerten Steuermindereinnahmen führen dürfte, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

„Schlüssiges, effektives und systematisches Gesamtkonzept“

Die Neuregelung sieht vor, dass die Beteiligungsschwelle, ab der ein Grundstückserwerb angenommen wird, auf 90 Prozent abgesenkt wird. Außerdem soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer die Anteilskäufe der neuen Eigentümer berücksichtigt werden. Sie soll statt fünf in Zukunft zehn Jahre betragen. Der als Sachverständiger geladene niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) erklärte dazu, wer eine Gestaltung auf 94,9 Prozent hinbekomme, bekomme auch 89,9 Prozent hin. Der Gesetzentwurf erreiche die Ziele nicht, warnte Hilbers, der sich für ein „schlüssiges, effektives und systematisches Gesamtkonzept“ aussprach.

Die Spitzenverbände kritisierten, dass in Zukunft Unternehmen erfasst würden, die Immobilien für die operativen Geschäfte des Unternehmens benötigen würden, zum Beispiel Produktionshallen und Bürogebäude. Bei diesen würden zukünftig wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen unter Beteiligung von grundbesitzenden Gesellschaften behindert. Ebenfalls würden Immobilien als Kapitalanlage, beispielsweise für Altersvorsorgeprodukte, getroffen, obgleich derartige Investitionen ebenfalls nicht aus Steuerspargründen getätigt würden.

„Share Deals werden nicht unattraktiver“

Kritik kam auch aus der Wissenschaft, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. So erläuterte Prof. Dr. Henning Tappe von der Universität Trier, dass die Absenkung der maßgeblichen Beteiligungschwelle von 95 auf 90 Prozent mit Blick auf die Verhinderung von Gestaltungen ein Schritt in die richtige Richtung sei. Share Deals würden jetzt aber nicht unattraktiver. Sicher verhindert würden sie auf diese Weise nicht. Die Absenkung der Grenze sei nicht ausreichend.

Tappe brachte eine Absenkung der Grenze auf 75 Prozent ins Spiel. Es werde zwar das Scheunentor geschlossen, „aber die Flügeltür bleibt offen“. Auf Fragen von Abgeordneten erklärte er, es sei schwer zu rechtfertigen, dass private Erwerber bis zu 6,5 Prozent Steuern entrichten müssten, große Unternehmen, die ganze Straßenzüge kaufen würden, aber nicht. Für eine Absenkung auf 75 Prozent plädierte auch Prof. Dr. Rainer Wernsmann (Universität Passau). Die Absenkung der Beteiligungsschwelle auf 90 Prozent in Kombination mit der Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre erscheine „unzureichend zur Verhinderung von Steuerumgehungen“.

„Zehnjahresfrist möglicherweise verfassungswidrig“

Prof. Dr. Ulrich Hufeld (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) sagte, Umgehungsgestaltungen würden zwar unattraktiver, doch würden sie bis zur Grenze von 89,9 Prozent attraktiv bleiben. Eine weitere Senkung der Grenze sah er kritisch. Die Zehnjahresfrist bezeichnete er als möglicherweise verfassungswidrig.

Nach Ansicht des Instituts Finanzen und Steuern kann bei großen Immobilientransaktionen gestalterisch die Grunderwerbsteuer umgangen werden, während andererseits jedoch zahlreiche Share Deals besteuert würden, bei denen eine grunderwerbsteuerbezogene Umgehungsabsicht fern liege. „Der vorliegende Gesetzentwurf verschärft diese Situation“, so das Institut.

Prof. Dr. Heribert Anzinger (Universität Ulm) erwartet sogar, dass mit dem Gesetzentwurf neue Steuergestaltungen zum Beispiel über Stiftungen abgesichert werden könnten. Die von der Regierung geplanten Maßnahmen „erscheinen wenig geeignet, um das Ziel des Gesetzentwurfs zu erreichen“.

„Regelungen untauglich und weitgehend nicht erfüllbar“

Unter Berufung auf Praxis und Wissenschaft stellte der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), die Spitzenorganisation der Immobilienwirtschaft in Deutschland, fest, dass die Regelungen „untauglich und weitgehend nicht erfüllbar“ seien. Es würden Konzernumstrukturierungen erschwert, und bei Unternehmen sowie bei der Finanzverwaltung werde es einen immensen Verwaltungsmehraufwand geben.

„Die drohende zusätzliche grunderwerbsteuerliche Belastung, die sich beispielsweise auch im Rahmen der Projektentwicklung auswirkt, würde ferner kontraproduktiv bei dem Bemühen wirken, mehr Wohnraum zu schaffen und die Kosten der Nutzer zu senken. Denn die das Grundstück doppelt belastende Grunderwerbsteuer wird am Ende vom Erwerber zu tragen sein, der sie an den Nutzer weiter belastet“, stellte der ZIA in seiner Stellungnahme fest.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut Bundesregierung hat die Praxis gezeigt, dass es besonders bei hochpreisigen Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn das Eigentum an einem Grundstück übergeht. Um Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werde häufig ein Unternehmen gegründet, dessen einziger Vermögensgegenstand ein Grundstück sei. Wenn statt des Grundstücks tatsächlich Anteile an dieser Gesellschaft erworben würden, bleibe die Gesellschaft rechtlich Eigentümerin des Grundstücks. Ein Eigentumswechsel finde nicht statt.

Nach der bisherigen Steuerregelung wird bei einem Erwerb von weniger als 95 Prozent der Anteile einer solchen Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren keine Grunderwerbsteuer fällig. Die Regierung nimmt an, dass das Gestaltungsmodell Share Deals in der gegenwärtigen Rechtslage bei hochpreisigen Transaktionen zu nennenswerten Steuermindereinnahmen führt, die allerdings in der Höhe nicht genau bestimmbar seien, da die Länder steuerfreie Transaktionen nicht aufzeichnen.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Beteiligungsschwelle, ab der ein Grundstückserwerb angenommen wird, auf 90 Prozent abgesenkt wird. Außerdem soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer die Anteilskäufe der neuen Eigentümer berücksichtigt werden. Sie soll statt fünf in Zukunft zehn Jahre betragen.

Einwände des Nationalen Normenkontrollrates

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erhebt der Nationale Normenkontrollrat Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Gesetzentwurf. Da das Bundesministerium der Finanzen den entstehenden Erfüllungsaufwand nicht beziffert habe, entspreche der Entwurf nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bundesregierung. Da die Regierung weder den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft noch den als nicht unerheblich anzusehenden zusätzlichen laufende Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beziffere, sieht sich der Normenkontrollrat nach eigener Aussage nicht in der Lage, die Darstellung des Erfüllungsaufwands auf Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit zu prüfen, wie es sein gesetzlicher Auftrag sei.

Die Bundesregierung hat diese Einwände zurückgewiesen. Eine komplette Bezifferung des Erfüllungsaufwands im Gesetzentwurf sei nicht möglich, da die durch die Neuregelungen betroffenen Steuergestaltungen bisher nicht steuerbar seien und die Länder Transaktionen, die nicht steuerbar sind, nicht aufzeichneten.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die vorgesehenen Regelungen begrüßt. Es sei nicht hinnehmbar, dass etwa der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet werde, während die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen nicht selten unter Umgehung der Grunderwerbsteuer gestaltet werden könne.

Allerdings fordern die Länder, börsennotierte Kapitalgesellschaften von einigen Regelungen des Gesetzentwurfs auszunehmen. Die Ausgabe von Anteilen und deren Verbreitung über die Börse sei für Kapitalgesellschaften ein gängiges Mittel zur Kapitalbeschaffung. Dabei stünden andere Gründe als die Einsparung von Grunderwerbsteuer im Vordergrund. Der Handel mit Anteilen über eine Börse würde zu Wechseln der Anteilseigner und somit zu einer Besteuerung führen, obwohl regelmäßig keine missbräuchliche Gestaltung vorliege.

Daher sei ebenso eine Ausnahmeregelung für solche Kapitalgesellschaften erforderlich wie eine Regelung, um Konzerne steuerneutral umstrukturieren zu können. Bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung würde bereits der einfachste denkbare Sachverhalt, ein Verkauf von Grundstück zwischen Tochterunternehmen, der Grunderwerbsteuer unterliegen, argumentiert der Bundesrat. Für Konzerne müsse daher eine zusätzliche Lösung gefunden werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung dazu (19/13546) dem Anliegen des Bundesrates zu, dass börsennotierte Aktiengesellschaften bei Veränderungen der Aktionärsstruktur nicht zur Grunderwerbsteuer herangezogen werden sollen.

Die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags müsse jedoch vertieft geprüft werden. Auch die Bitte des Bundesrates, bei Grundstückstransaktionen zwischen Konzerntöchtern auf die Grunderwerbsteuer zu verzichten, will die Regierung prüfen. (hle/14.10.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Heribert Anzinger, Universität Ulm
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
  • Reinhold Hilbers, Finanzminister des Landes Niedersachsen
  • Prof. Dr. Ulrich Hufeld, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
  • Institut Finanzen und Steuern e. V.
  • Prof. Dr. Henning Tappe, Universität Trier
  • ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.

Dokumente

  • 19/13437 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
    PDF | 640 KB — Status: 23.09.2019
  • 19/13546 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Drucksache 19/13437 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungahme des Bundesrates
    PDF | 246 KB — Status: 25.09.2019

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Regelungen gegen Share Deals bei der Grund­erwerb­steuer beschlossen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. April 2021, Maßnahmen gegen sogenannte Share Deals, bei denen Investoren beim Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer umgehen können, beschlossen. Grundlage war der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28528). Zum Gesetzentwurf lag auch die Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung vor (19/13546).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes sei die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf (19/13437). Die Praxis habe gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen – wie sogenannte Share Deals – die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. „Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind.“

Um künftig „missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer“ einzudämmen, wurde die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent abgesenkt. Zudem wurden ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt und die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird darüber hinaus im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Ferner werden die Vorbehaltensfrist in Paragraf 6 des Grunderwerbsteuergesetzes auf 15 Jahre verlängert und die Begrenzung des Verspätungszuschlags aufgehoben.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Der Bundestag fügte darüber hinaus eine Börsenklausel und eine Anwendungsregelung zum Paragrafen 1 Absatz 2b des Grunderwerbsteuergesetzes ein. Die bereits im Jahressteuergesetz 2020 umgesetzten Änderungen zur Fests3tzung des Verspätungszuschlags wurden gestrichen.

Anträge der Opposition abgelehnt

Abgelehnt wurden vier Anträge der Opposition: den AfD-Antrag „Änderung des Steuerrechts – Besteuerung der sogenannten Share Deals im Immobilienbereich“ (19/13532) lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Beim FDP-Antrag „Gestaltungsmissbrauch durch Share Deals verhindern“ (19/15053) enthielt sich die AfD, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Beim Antrag der Linken, die „Share Deals – Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen“ wollte (19/10067), enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern votierten dagegen. Zu diesen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/28528).

Direkt abgestimmt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Keine Spekulation mit Land und Immobilien – Steuerschlupfloch Share Deals schließen“ (19/16501). FDP und Linksfraktion enthielten sich, während die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern dagegen stimmten.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/13532) die Regierung auf, die Voraussetzungen zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung der Entlastung von Familien einheitlich auf bundesweit maximal 3,5 Prozent zu begrenzen. Den Länderfinanzausgleich wollte die Fraktion dahingehend reformieren, dass Fehlanreize zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. Ferner wollte die AfD auch Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Grunderwerbsteuer im Rahmen von Anteilskäufen an Gesellschaften nur dann anfällt, wenn ein Anteil von mehr als 50 Prozent an einem „echten“ Immobilienunternehmen erworben wird.

Echte Immobilienunternehmen in diesem Sinne seien Unternehmen, bei denen der Verkehrswert des Immobilienvermögens 80 Prozent oder mehr des für den Anteilserwerb vereinbarten Kaufpreises ausmacht. Der Kaufpreis sei dabei um den Kassenbestand zu vermindern, soweit dieser durch Gesellschafterdarlehen und/oder Darlehen verbundener Unternehmen abgedeckt ist. Die Höhe der zu zahlenden Steuer sollte sich nach dem gegebenenfalls anteiligen Wert des so erworbenen Immobilienvermögens richten.

Abgelehnter Antrag der FDP

Den Gestaltungsmissbrauch durch sogenannte Share Deals wollte die FDP-Fraktion verhindern. In ihrem abgelehnten Antrag (19/15053) warf sie der Bundesregierung vor, mit ihrem Regierungsentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes keine effektive Bekämpfung von Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Share Deals erreichen zu können.

Die FDP forderte, dass eine Steuerpflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen nur dann entstehen sollte, wenn eine Gesellschaft erworben wird, die nicht operativ tätig ist und deren Vermögen überwiegend (mindestens 50 Prozent) aus dem Eigentum an Grundstücken besteht. Grunderwerbsteuer sollte anfallen, sobald ein Erwerber mindestens eine Beteiligung von 50 Prozent plus einem Gesellschaftsanteil an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwirbt. Interne Umstrukturierungen von Gesellschaftsanteilen sollten nach Ansicht der FDP von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

Abgelehnter Antrag der Linken

Auch Die Linke wollte sogenannte Share Deals bekämpfen und dazu ein gestuftes quotales Besteuerungssystem für unmittelbare und mittelbare Anteilsänderungen an grundbesitzenden Personen- und Kapitalgesellschaften einführen. In ihrem abgelehnten Antrag (19/10067) forderte sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Damit sollte der Erwerb einer Anteilsmehrheit an einer grundbesitzenden Gesellschaft zu einer Besteuerung des Immobilienwertes im Umfang der erreichten relativen Beteiligung beziehungsweise der überschrittenen Beteiligungsschwelle führen.

Gelten sollte das neue Besteuerungssystem ab einer Mindestbeteiligung von mehr als 50 Prozent. „Wird beispielsweise eine Beteiligung von 58 Prozent an der grundbesitzenden Gesellschaft erworben, ist der zu besteuernde Immobilienwert mit 50 Prozent anzusetzen, bei einer Beteiligung von zum Beispiel 81 Prozent mit 80 Prozent“, erläuterte die Fraktion. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass auch der Erwerb einer Anteilsmehrheit durch mehrere Personen oder Gesellschaften gemeinsam entsprechend deren kumulierter Beteiligungsquote besteuert wird. 

Abgelehnter Antrag der Grünen

Das Steuerschlupfloch Share Deals wollten Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem abgelehnten Antrag (19/16501) schließen. Ziel sei es, die Spekulation mit Land und Immobilien einzudämmen. Wie die Abgeordneten erläuterten, würden bei Millionendeals, in denen große Wohnungsbestände oder Gewerbekomplexe übertragen werden, oft nur 94,9 Prozent der Anteile in andere Hände übergehen, sodass man gerade unter der Grenze der Steuerpflicht bei der Grunderwerbsteuer bleibe. Zwischen 1999 und 2017 seien zwei Drittel der Wohnungsportfolios mit über 800 Wohneinheiten als Share Deals verkauft worden. Bei der Hälfte von ihnen seien weniger als 95 Prozent der Anteile erworben worden, sodass keine Grunderwerbsteuer gezahlt worden sei. Unter Berufung auf Schätzungen bezifferten die Grünen den Steuerausfall  auf eine Milliarde Euro jährlich.

Die Fraktion forderte als weiteren Grundtatbestand neben dem klassischen Eigentumsübergang von Immobilien mit Rechtsträgerwechsel ein rechtsformunabhängiges Besteuerungssystem für die Übertragung von Anteilen an Grundbesitz in den Gesellschaften. Danach sollte es eine quotale Besteuerung des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von Anteilen ab einer kumulierten Anteilshöhe von mehr als 50 Prozent in entsprechender Höhe des erworbenen Prozentsatzes geben. (hle/sas/21.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Udo Theodor Hemmelgarn

Udo Theodor Hemmelgarn

© Udo Hemmelgarn

Hemmelgarn, Udo Theodor

AfD

Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Kühn (Tübingen), Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Kiziltepe, Cansel

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/10067 - Antrag: Share Deals - Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen
    PDF | 131 KB — Status: 10.05.2019
  • 19/13437 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
    PDF | 640 KB — Status: 23.09.2019
  • 19/13532 - Antrag: Änderung des Steuerrechts - Besteuerung der sogenannten Share Deals im Immobilienbereich
    PDF | 253 KB — Status: 25.09.2019
  • 19/13546 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Drucksache 19/13437 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungahme des Bundesrates
    PDF | 246 KB — Status: 25.09.2019
  • 19/15053 - Antrag: Gestaltungsmissbrauch durch Share Deals verhindern
    PDF | 236 KB — Status: 12.11.2019
  • 19/16501 - Antrag: Keine Spekulation mit Land und Immobilien - Steuerschlupfloch Share Deals schließen
    PDF | 256 KB — Status: 15.01.2020
  • 19/28528 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13437, 19/13546 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/13532 - Änderung des Steuerrechts - Besteuerung der sogenannten Share Deals im Immobilienbereich c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/15053 - Gestaltungsmissbrauch durch Share Deals verhindern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Fabio De Masi, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10067 - Share Deals - Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen
    PDF | 545 KB — Status: 15.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/13437 und 19/13546 (Beschlussempfehlung 19/28528 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28528 Buchstabe b (Antrag 19/13532 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28528 Buchstabe c (Antrag 19/15053 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28528 Buchstabe d (Antrag 19/10067 ablehnen) angenommen
  • Antrag 19/16501 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-grunderwerbsteuergesetz-834810

Stand: 16.07.2025