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Gesundheit

Heftiger Streit über neues Bevölkerungs­schutzgesetz

Die von der Bundesregierung geplante einheitliche Notbremse im Kampf gegen die rapide steigenden Corona-Infektionszahlen ist bei der Opposition teils auf heftige Gegenwehr gestoßen. Redner von FDP, der Linken und der AfD warfen der Regierung am Freitag, 16. April 2021, in einer von Zwischenrufen und harten Vorwürfen geprägten Debatte vor, den Bürgern unzumutbare und nicht zu rechtfertigende Auflagen zumuten zu wollen. Auch die Grünen kritisierten, die Vorlage sei in der jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Union und SPD verteidigten ihren Gesetzentwurf im Grundsatz, zeigten sich aber offen für Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Das sogenannte vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) soll am 21. April vom Bundestag und am 22. April vom Bundesrat beschlossen werden.

Bundesweite Notbremse

Zur Eindämmung des Coronavirus soll künftig bundesweit eine automatische Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten. Die bundesweit einheitlichen Schutzvorkehrungen werden in einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konkret aufgeführt, darunter Kontaktbeschränkungen sowie Auflagen für Freizeiteinrichtungen, Geschäfte, Kultur, Sport oder Gaststätten. Vorgesehen ist unter anderem auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz außerdem dazu ermächtigt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 durch Rechtsverordnungen Gebote und Verbote zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Beraten wurde im Zuge der Debatte zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Er wurde ebenso wie der Koalitionsentwurf im Anschluss an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Kanzlerin: Das Virus versteht keine Halbherzigkeit

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) machte in ihrer Rede den Ernst der Lage deutlich. „Es führt kein Weg daran vorbei, wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen.“ Dazu müssten die Kräfte von Bund und Ländern besser gebündelt werden. Die bundesweite Notbremse sei überfällig, denn die Lage sei sehr ernst. „Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff.“ Das zeigten unter anderem die belegten Intensivbetten. Merkel betonte: „Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen“ und fügte hinzu: „Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sei die mit den Ländern bereits vereinbarte Notbremse künftig nicht mehr Auslegungssache, sondern greife automatisch. Die Kanzlerin räumte ein, dass damit harte Einschränkungen verbunden seien und nannte die geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Die Einwände dagegen nehme sie ernst, es gehe aber darum, Kontakte und Mobilität zu reduzieren, darunter „abendliche Besuchsbewegungen“. Dies sei zwar kein Allheilmittel, könne aber zusammen mit anderen Auflagen eine Wirkung entfalten. Sie halte die Auflagen für geeignet, verhältnismäßig und erforderlich, um die Infektionswelle zu brechen. Merkel betonte, die Pandemie habe gezeigt, dass das Virus keine Halbherzigkeiten verzeihe. „Es verzeiht auch kein Zögern, das Virus versteht nur die Sprache der Entschlossenheit.“ Das helfe am Ende allen. Die Notbremse sei das geeignete Instrument, um die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. 

AfD: Alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens

Die AfD-Fraktion hielt der Bundesregierung schwere Fehler und Machtmissbrauch zulasten der Bürger und der Wirtschaft vor. Mit Blick auf den Gesetzentwurf sagte Fraktionschefin Dr. Alice Weidel, noch nie habe es eine Bundesregierung gewagt, „in so wenigen Sätzen so viele Angriffe auf die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, auf Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prinzipien unterzubringen“. Die vorgeschlagene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes sei „ein alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens“ und offenbare ein tiefes Misstrauen gegenüber Bürgern und demokratischen Institutionen. Weidel rügte: „Sie misstrauen den Bürgern, deswegen wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachts einsperren.“ 

Die Bundesregierung lege zudem die Axt an die föderalen Wurzeln der Republik, entmachte Ministerpräsidenten, Landräte und Bürgermeister, indem eine „Ermächtigung“ in das Gesetz geschrieben werde, Rechtsverordnungen zu erlassen. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen nannte die AfD-Politikerin „unverhältnismäßig und verfassungswidrig“, zudem nutzlos und kontraproduktiv. Die festgelegten Inzidenzzahlen seien willkürlich. Und wenn jemand Widerspruch anmelde, werde das als Verschwörungstheorie abgetan. Weidel forderte ein differenziertes Vorgehen und den gezielten Schutz von Risikogruppen, statt die Grundrechte für alle einzuschränken und das ganze Land „an die Wand zu fahren“.

Linke: Bundestag wird faktisch entmachtet

Harsche Kritik kam auch von Linksfraktionschef Dr. Dietmar Bartsch, der den Gesetzentwurf als Beleg dafür wertete, dass die Pandemiebekämpfung über die Bund-Länder-Gespräche gescheitert sei. Die Bundesregierung habe mit ihrem verfehlten Krisenmanagement das Land in die dritte Welle manövriert. Das Versagen der Verantwortlichen erscheine vielen Bürgern inzwischen als unverzeihlich. Andere Länder hätten sich mit konsequenten Impfungen schon Freiheiten geschaffen, Deutschland hingegen habe in der Impfkampagne versagt. 

Bartsch fügte hinzu, es sei inakzeptabel, dass der Bundestag mit diesem Gesetz nicht gestärkt, sondern faktisch entmachtet werde und die Regierung sich einen Blankoscheck ausstellen wolle. „Das ist keine Stärkung des demokratischen Verfahrens, sondern eine Abrissbirne des Parlamentarismus.“ Die geplanten Auflagen seien auch nicht durchdacht. Aerosolforscher bestätigten, dass die Gefahr in Innenräumen lauere, nicht beim Abendspaziergang. Es sei richtig, Kontakte zu beschränken, eine Ausgangsbeschränkung sei aber nicht die Lösung. Bartsch warnte insbesondere vor den Folgen des Lockdowns für Kinder und Jugendliche. „Kinder sind der blinde Fleck in der Pandemiebekämpfung.“ Hingegen sei das Verständnis für die Wirtschaft stets groß.

FDP hat „verfassungsrechtliche Fragen“

Nach Ansicht der FDP wirft der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verfassungsrechtliche Fragen auf. Fraktionschef Christian Lindner räumte zwar ein, dass die Lage ernst und die Entwicklung auf den Intensivstationen problematisch sei. Die Ausgangssperre sei jedoch rechtlich und praktisch fragwürdig. So würde künftig auch ein geimpftes Ehepaar daran gehindert, nach 21 Uhr vor die Tür zu treten. Lindner warnte vor den sozialen Folgen eines Dauerlockdowns, wenn Menschen über Wochen in engen Wohnungen bleiben müssten. „Das ist ein enormer sozialer Schaden, der damit verbunden ist.“

Lindner mahnte, niemand könne ein Interesse daran haben, dass die Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht scheitere. Er forderte: „Es muss nun schnell, wirksam und rechtssicher gehandelt werden.“ Dazu gehöre eine Teststrategie und mehr Tempo beim Impfen. Es sei auch richtig, künftig den Bundestag stärker zu beteiligen und nicht nur auf die Bund-Länder-Gespräche zu setzen. Wenn nun aber gar keine Beteiligung der Länder mehr vorgesehen sei, wäre das die falsche Konsequenz aus dem Scheitern der Osterruhe. 

Grüne: Nicht warten, bis die Schulen in Flammen stehen

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) monierte eine fehlende Perspektive für die Bürger nach vielen Monaten in der Pandemie. Die Bürger verhielten sich solidarisch, würden aber inzwischen einseitig belastet. Die geplante Gesetzesänderung reiche nicht aus, um die dritte Welle zu brechen. Die Fraktionschefin bezweifelte, dass mit Einschränkungen ab einer Inzidenz von 100 die nötige Wirkung zu erzielen ist, und forderte einen niedrigeren Referenzwert. Den für Schulen geltenden Inzidenzwert von 200 lehnte sie auch ab. Man dürfe nicht warten, bis die Schulen „in Flammen“ stünden, zumal sich durch die Mutationen viele Kinder infizierten. 

Göring-Eckardt rügte, dass der Entwurf nicht im Eilverfahren durch das Parlament geht und mahnte. „Es kommt jetzt auf jeden Tag an.“ Sie forderte zugleich lebensnahe Regeln. So müsse eine Ausgangsbeschränkung angemessen und verhältnismäßig sein. Zudem dürften die Regeln für die Wirtschaft nicht weiter locker ausfallen, während auf der anderen Seite eine Ausgangssperre gelte. 

SPD: Länder sollen Notbremse schon jetzt umsetzen

Redner der Koalitionsfraktionen forderten die Opposition auf, konstruktiv an der gesetzlichen Änderung mitzuarbeiten. Bärbel Bas (SPD) sagte, viele Menschen erwarteten bundeseinheitliche Regelungen und keinen Flickenteppich. Sie forderte die Länder auf, schon jetzt von der Notbremse Gebrauch zu machen und nicht auf die Bundesgesetzgebung zu warten. Corona-Infektionen seien keine Kleinigkeit, manche Betroffene hätten noch lange damit zu tun, wenn die akute Krankheit auch schon überstanden sei.

Zunächst gehe es darum, die dritte Welle zu bekämpfen, danach könne und sollte über Stufenpläne gesprochen werden, „denn wir brauchen auch eine Öffnungsperspektive“. Dies sei insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig. Bas forderte ein rasches und entschlossenes Vorgehen, es sei „fünf nach zwölf“. 

CDU/CSU: Licht am Ende des Tunnels

Thorsten Frei (CDU/CSU) appellierte an die Bürger, jetzt nicht den Mut zu verlieren, wo bereits Licht am Ende des Tunnels erkennbar sei. So sei zuletzt die Zahl der Impfungen deutlich gestiegen. Impfen allein reiche aber nicht, es müssten die notwendigen Begleitmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Er wandte sich entschieden gegen die Darstellung der Linken, wonach mit dem Gesetzentwurf die Rolle des Bundestages geschmälert werde. Der Entwurf gebe dem Parlament so viele Möglichkeiten wie nie zuvor. „Mehr Parlamentarismus geht doch überhaupt nicht.“

Es sei falsch, von einem Freibrief für die Bundesregierung zu sprechen. So gebe es einen Zustimmungsvorbehalt von Bundestag und Bundesrat für Verordnungen der Regierung. Frei sagte, entscheidend im Kampf gegen die Pandemie sei ein Mix aus unterschiedlichen Maßnahmen. Er sprach sich dafür aus, den „guten Gesetzentwurf“ in den folgenden Beratungen noch besser zu machen. Einen Ansatzpunkt sehe er etwa bei der Regelung für Schulen. 

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollen dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben werden, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen greifen. Demnach sollen private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt werden. Ausgenommen dabei sind Kinder unter 14 Jahren. 

Außerdem sollen zwischen 21 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen gelten. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums sollen allerdings gestattet bleiben, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen.

Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften

Untersagt werden soll bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen. Gleiches soll für Gaststätten gelten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sollen dagegen weiterhin möglich sein. Schließen sollen laut Vorlage auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.

Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken soll untersagt werden können. Die Regelungen sollen außer Kraft treten, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.

Regelungen für den Schulbetrieb

Weitere Einschränkungen sind für den Schulbetrieb vorgesehen. So sollen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 den Präsenzunterricht einstellen müssen. Ausnahmen sollen allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich sein.

Außerdem sieht der Entwurf eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert mehr Schnelltests und Selbsttests. Selbsttests ermöglichten es den Menschen, sich aktiv an der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beteiligen und andere zu schützen, heißt es in dem Antrag der Fraktion (19/27960).

Die Abgeordneten fordern, flächendeckend die Möglichkeit zu schaffen, mehrmals pro Woche für alle kostenlose Selbsttests zu erhalten. Für Kitas und Schulen sollten verpflichtend mindestens zweimal in der Woche Schnelltests für Kinder und Personal angeboten werden. (pk/ste/eis/19.04.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dr. Angela Merkel

© CDU/ Dominik Butzmann

Merkel, Dr. Angela

Bundeskanzlerin

Alice Weidel

Alice Weidel

© Dr. Alice Weidel/Hagen Schnauss

Weidel, Dr. Alice

AfD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

SPD

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

FDP

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

SPD

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

FDP

Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Dr. Frauke Petry

Dr. Frauke Petry

© Dr. Frauke Petry/ Stefan Pick

Petry, Dr. Frauke

fraktionslos

Dirk Wiese

Dirk Wiese

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Wiese, Dirk

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

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Hilse, Karsten

AfD

Dirk Wiese

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© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Mario Mieruch

Mario Mieruch

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Mieruch, Mario

fraktionslos

Johannes Fechner

Johannes Fechner

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Fechner, Dr. Johannes

SPD

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/27960 - Antrag: Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle
    PDF | 241 KB — Status: 25.03.2021
  • 19/28444 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 465 KB — Status: 13.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/28444 und 19/27960 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Infektionsschutzgesetz in Anhörung kontrovers diskutiert

Zeit: Freitag, 16. April 2021, 14.30 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (19/28444) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Freitag, 16. April 2021, deutlich. Künftig soll zur Eindämmung des Coronavirus bundesweit eine automatische Notbremse greifen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100 überschreiten (Inzidenz 100). Vorgesehen ist unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und fünf Uhr. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 gilt ein Verbot für Präsenzunterricht an Schulen.

Grundlage der Anhörung waren neben dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen (19/24453) und zu den Lockdown-Maßnahmen (19/25882).

Einschränkungen sollen Infektionen eingrenzen

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg sieht in der durch die Bundesgesetzgebung verbundenen Zentralisierung des Rechtsschutzes beim Bundesverfassungsgericht „kein Rechtsschutzdefizit“. Vielmehr verbürgt die Verfassungsbeschwerde effektiven Individualrechtsschutz gerade mit Blick auf die im Zentrum stehenden Grundrechtsfragen, befand er.

Gelungen ist der Gesetzentwurf nach Auffassung von Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er enthalte „verhältnismäßige Grundrechtseinschränken“, die dem Ziel dienten, die Infektionszahlen einzugrenzen. Verhältnismäßig sei auch die geplante Ausgangssperre, deren Beginn aber aus Praktikabilitätsgründen auf 22 Uhr verschoben werden sollte, regte er. Die Bezugnahme auf eine Inzidenzzahl von 100 ist aus Sicht Brenners ebenfalls ein sinnvoller Maßstab.

Unüberschaubar viele Grundrechtseingriffe

Verfassungsrechtliche Probleme sieht hingegen Prof. Dr. Christoph Möllers von der Humboldt Universität Berlin. Es gebe Tausende von Grundrechtseingriffen in unüberschaubar vielen Konstellationen, die künftig einzig vom Bundesverfassungsgericht zu bewältigen seien. „Wenn das kein Problem wäre, bräuchten wie keine Verwaltungsgerichtsbarkeit“, sagte er. Problematisch seien auch die Ausgangssperren, zu denen es Alternativen wie etwa zweckgerichtete Kontaktsperren gebe. Die Festlegung auf den Inzidenzwert 100 sah Möllers auch kritisch und befürchtet ein „Einpegeln rund um den Wert“.

Aus Sicht von Dr. Ulrich Vosgerau von der Universität zu Köln hat das Gesetz mit einer klassischen Gefahrenabwehr nichts zu tun, sondern sei eine Notstandsgesetzgebung. Beleg dafür sei, das auch „Nicht-Störer“, also nicht Infizierte, ihre grundrechtlichen Freiheiten aufgeben müssten. Auch die Abstellung auf den Inzidenzwert von 100 sei nicht geeignet, um die Maßnahmen zu begründen. Eine positive Testung sage bei symptomfreien Personen nichts darüber aus, ob diese die Viren verbreiten können, sagte Vosgerau. Ihm scheine, so sagte er weiter mit Blick auf die Einschränkung des Weges der Klage auf das Bundesverfassungsgericht, der Zweck des Gesetzes bestehe darin, „die Oberverwaltungsgerichte auszuschalten“.

Widersprüchlichkeiten und Rechtsunsicherheit

Für Prof. Dr. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg wirft der Gesetzentwurf „diverse neue Probleme auf, ohne die bestehenden Herausforderungen anzugehen“. Er kritisierte die nächtlichen Ausgangssperren. Besser, so Kingreen sei es, wenn der Bund lediglich die Voraussetzungen festschreiben würden, unter denen die Länder die Ausgangssperren anordnen müssten. Es werde im Übrigen in dem Gesetzentwurf nicht erklärt, warum der Aufenthalt im Freien vor 21 Uhr infektionsschutzrechtlich ungefährlicher ist als danach.

Die bundesweite Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen durch eine gesetzliche Regelung führt aus Sicht von Dr. Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum zu Rechtsunsicherheit und schränkt die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bevölkerung ein. Das aktuelle Infektionsgeschehen und die Situation in den Krankenhäusern in Deutschland erfordere gleichwohl dringend das Ergreifen „wirksamer Schutzmaßnahmen“. Eine Ausgestaltung der „Notbremse“, die das Infektionsgeschehen nur um den Inzidenzwert von 100 verstetigt, sei für eine nachhaltige Eindämmung des Infektionsgeschehens ungeeignet. „Notwendig ist keine Bremse, sondern eine Schubumkehr“, betonte Kießling.

Einschätzungen und weitere Forderungen

Prof. Dr. Kai Nagel von der Technischen Universität Berlin räumte ein, das nächtliche Ausgangssperren den R-Wert reduzieren könnten. Simulationen zeigten aber, dass der Erfolg fünfmal so hoch sei, wenn ganztägig der Aufenthalt im öffentlichen Raum „zum Zweck eines privaten Besuches“ verboten würde. Großbritannien und Portugal hätten mit einer derartigen Regelung gute Erfahrungen gemacht. Auf die extrem angespannte Situation auf den Intensivstationen deutscher Krankenhäuser machte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) aufmerksam. Es gebe derzeit pro Station nur noch ein Bett, hieß es. Benötigt werde eine Notbremse, „besser gestern als heute“.

Auch Dr. Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamtes im Kreis Gütersloh, sprach von steigenden Inzidenzen innerhalb kürzester Zeit. Begründet seien diese durch die Virusmutationen. Sie sprach sich eindeutig für eine bundesweite Regelung aus. Seitens der Gesellschaft für Aerosolforschung wurde darauf verwiesen, dass 99 Prozent aller Infektionen in Innenräumen stattfänden. Daher müsse sich die Gefahrenabwehr auf diesen Bereich richten.

Eine Verpflichtung für Arbeitgeber zu mehr Home-Office wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verlangt. Außerdem müsse das Testgeschehen in den Betrieben ausgeweitet werden. Der Sozialverband Deutschland (VdK) sprach sich für das Ende der Besuchseinschränkungen in Heimen aus. Bei geimpften Heimbewohnern sei dies nicht mehr verfassungsgemäß. In die gleiche Richtung ging auch die Kritik der Caritas. Für die Beibehaltung der „Click und Collect“-Einkaufsmöglichkeiten plädierte der Handelsverband Deutschland. Auch die Wissenschaft habe ein generell niedriges Infektionsrisiko im Einzelhandel festgestellt. Eine pauschale Schließung der Non-Food-Geschäfte sehe der Verband kritisch. 

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollen dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben werden, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen greifen. Demnach sollen private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt werden. Ausgenommen dabei sind Kinder unter 14 Jahren. 

Außerdem sollen zwischen 21 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen gelten. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums sollen allerdings gestattet bleiben, wenn diese zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen.

Schließung von Geschäften und Schulen

Untersagt werden soll bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen. Gleiches soll für Gaststätten gelten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sollen dagegen weiterhin möglich sein. Schließen sollen laut Vorlage auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.

Weitere Einschränkungen sind für den Schulbetrieb vorgesehen. So sollen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 den Präsenzunterricht einstellen müssen. Ausnahmen sollen allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich sein. Außerdem sieht der Entwurf eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. 

Erster Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert eine Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen. Die Abgeordneten verlangen in ihrem Antrag (19/24453) unter anderem, einen vorrangigen Versorgungsauftrag zugunsten dauerhaft gefährdeter Personengruppen in einer epidemischen Notlage für Schutzausrüstungen, Testmöglichkeiten und Impfkapazitäten zu verankern.

Außerdem sollen alle Menschen mit Pflegebedarf, auch die in häuslicher Pflege ohne Nutzung von Pflegesachleistungen, ihre pflegenden Angehörigen sowie asymptomatische Kontaktpersonen einen Anspruch auf infektionshygienische Beratung erhalten. Als Haushalt sollen dabei auch betreute Wohnformen gelten.

Zweiter Antrag der Linken

Nach Ansicht der Linksfraktion muss der Corona-Lockdown per Gesetz und nicht über eine Verordnung geregelt werden. Alle für das Gemeinwesen wesentlichen Entscheidungen benötigten die Zustimmung der Parlamente und dürften nicht an Regierungen oder andere Stellen delegiert werden, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen, heißt es in einem Antrag (19/25882) der Fraktion.

Es müsse sichergestellt werden, dass alle Entscheidungen von substanziellem Gewicht vom Bundestag getroffen werden. Die bereits geltenden Rechtsverordnungen des Bundes müssten als Gesetzentwurf vorgelegt werden. Es müsse klar definiert werden, welche Maßnahmen die Landesregierungen oder andere Behörden unter welchen konkreten Voraussetzungen beim Erreichen oder Unterschreiten welcher Kennzahlen für die einzelnen Kreise treffen müssten oder sollten. (hau/eis/ste/pk/16.04.2021)

Dokumente

  • 19/24453 - Antrag: Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft
    PDF | 249 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/25882 - Antrag: Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen
    PDF | 250 KB — Status: 14.01.2021
  • 19/28444 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 465 KB — Status: 13.04.2021

Protokolle

  • 154. Protokoll zur öffentlichen Sitzung am 16. April 2021

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutscher Kulturrat
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Möllers
  • Sozialverband VdK Deutschland
  • Deutscher Landkreistag
  • Deutsche Krankengesellschaft
  • Einzelsachverständige Dr. Andrea Kießling
  • Gesellschaft für Aerosolforschung
  • Handelsverband Deutschland
  • Deutscher Caritasverband
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Bundesärztekammer
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
  • Sozialverband Deutschland
  • Bund Deutscher Verwaltungsrichter und -richterinnen
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Michael Brenner
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Thorsten Kingreen
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
  • Einzelsachverständiger Prof Dr. Ferdinand Wollenschläger

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Bevölkerungsschutzgesetz: Bundesweite Notbremse beschlossen

Begleitet von Demonstrationen in Berlin und unter Protest der Opposition hat der Bundestag am Mittwoch, 21. April 2021, das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) beschlossen, das eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. In namentlicher Abstimmung stimmten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung, 250 lehnten ihn ab, 64 Abgeordnete enthielten sich. 

Mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ werden das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert. In zweiter Lesung hatten CDU/CSU und SPD ihrem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zugestimmt, während AfD, FDP und Linksfraktion ihn ablehnten. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/28692) und einen Bericht (19/28732) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/28733) vorgelegt.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (19/28444) werden dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, greifen künftig bundeseinheitliche Regelungen. Danach werden private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Außerdem gelten zwischen 22 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen. Der Koalitionsentwurf hatte ursprünglich eine Beschränkung ab 21 Uhr vorgesehen, der Bundestag verschob den Beginn auf 22 Uhr. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums bleiben allerdings gestattet, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen. Der Bundestag beschloss eine weitere Ausnahme für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 und 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.

Darüber hinaus wird der Umgang mit Personen geregelt, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Hierzu ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung geplant, die vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Zustimmung des Bundestages ist künftig auch für andere Corona-Rechtsverordnungen vorgesehen. Die Abgeordneten verständigten sich zudem auf eine Befristung des Gesetzes bis Ende Juni 2021.

Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften

Untersagt wird bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie von Gaststätten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sind dagegen weiterhin möglich. Schließen sollen auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.

Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch das Bereitstellen von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken kann untersagt werden. Die Regelungen treten außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.

Regelungen für den Schulbetrieb

Zusätzliche Einschränkungen betreffen den Schulbetrieb. So müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Inzidenzwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.

Außerdem sieht das Gesetz eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.

So viel Homeoffice wie möglich

Beschäftigte müssen im Homeoffice arbeiten, wenn ihnen dies möglich ist. Gründe, dass es nicht möglich ist, können räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Arbeitgeber müssen gegenüber der zuständigen Behörde darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist, wenn die Behörde dies verlangt. 

Auch wird klargestellt, dass Kontakte bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, der Teilnahme an Streiks, der Wahrnehmung politischer Mandate, ehrenamtlicher Tätigkeiten oder behördlicher Termine nicht als Kontakte im Rahmen privater Zusammenkünfte zählen. Zudem werden bei Trauerfeiern statt 15 nun 30 Personen zugelassen, um dem Bedürfnis nach einem angemessenen Rahmen zu entsprechen.

CDU/CSU: Kompromisse sind ein Zeichen von Stärke

In der Schlussberatung warben Vertreter der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU/CSU und SPD um Zustimmung zu der Novelle. Um die dritte Infektionswelle zu brechen, seien schnell einheitliche Auflagen notwendig. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus erinnerte an die vielen Kranken und Toten, die das Virus bereits gefordert hat. Angesichts der eingeschränkten Freiheitsrechte werde oft mit dem Grundgesetz argumentiert, die Verfassung sichere aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Es ist unsere Aufgabe, das Leben und die Gesundheit zu schützen.“

Deswegen müsse nun gehandelt werden, sagte Brinkhaus und fügte hinzu, die Vorlage sei in den Beratungen noch geändert worden, „um Brücken zu bauen für alle, die kritisch sind“. Die erzielten Kompromisse seien auch kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Das Gesetz respektiere zudem den Föderalismus, denn der Bund steige erst bei Inzidenzen ab 100 mit bundeseinheitlichen Regelungen ein, vorher seien die Länder zuständig. Brinkhaus betonte mit Blick auf die notwendige Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen des Bundes: „Nie war so viel Demokratie in der Pandemie-Bekämpfung wie jetzt.“

AfD: Ein Angriff auf Freiheitsrechte

Die AfD-Fraktion hingegen wertete die Novelle als Beleg für undemokratische und untaugliche Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Fraktionschef Alexander Gauland rügte, die Regelungen seien ein Angriff auf Freiheitsrechte, Föderalismus und den gesunden Menschenverstand. Wenn zudem Gegenargumente als politische Profilierung abgetan würden, sei jede sachliche Auseinandersetzung zu Ende. „Sie stecken in ihren Schützengräben fest und werfen der Opposition Destruktion vor.“ Tatsächlich habe die Regierung bei der Impfstoffbeschaffung versagt. Statt ausreichend Impfstoff zu beschaffen, würden Freiheitsrechte eingeschränkt.

Statt so viel wie möglich Bewegung an frischer Luft zu ermöglichen, werde aufgrund einer jederzeit manipulierbaren Inzidenz das öffentliche Leben stillgestellt. Gauland mutmaßte, dass die Einschränkungen auch als Experiment gedacht seien für ein mögliches künftiges Vorgehen, etwa in der Klimapolitik. „Im Grunde lassen sich für jeden Bereich der Politik Inzidenzen festlegen.“ Mit Blick auf die Demonstranten sagte er: „Die da draußen protestieren, sind nicht alle Querulanten. Sie können nicht das halbe Volk zu Querulanten machen.“ Grundrechte seien auch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. „Das Gesetz ist ein Tabubruch, auch wenn Sie versucht haben, die Giftzähne ein wenig abzuschleifen.“

FDP: Inzidenz als alleiniger Maßstab völlig ungeeignet

Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken, die nach wie vor nicht ausgeräumt seien. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) begrüßte zwar die bundeseinheitlichen Regelungen im Grundsatz ebenso wie die Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen, denn: „Eine parlamentarische Beteiligung ist immer auch eine Qualitätskontrolle.“ Der Gesetzentwurf beinhalte jedoch erhebliche handwerkliche Mängel. So seien Ausgangssperren keine geeigneten Maßnahmen. Es gebe keine Evidenz, dass Ausgangssperren die Verbreitung des Virus verhindern könnten. Ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff sei nicht gerechtfertigt.

„Wir benötigen wissenschaftliche Erkenntnisse und keine Behauptungen“, sagte die FDP-Politikerin und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Sie kritisierte überdies die alleinige Ausrichtung der Auflagen an den Inzidenzen. Die Inzidenz als alleiniger Maßstab sei völlig ungeeignet, das Infektionsgeschehen abzumildern. Besser geeignet wäre eine gewichtete Inzidenz. Sie mahnte zudem: „Die Notbremse darf nicht dazu führen, dass die wichtigen Modellprojekte wie in Tübingen abgebrochen werden.“

Linke: Regierung taumelt von einem Murks zum nächsten

Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Wirtschaft bei den Auflagen zu sehr verschont, während die Hauptlast von den Bürgern zu tragen sei. Die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali kritisierte: „Die Bundesregierung taumelt von einem Murks zum nächsten.“ Die großen Probleme würden nicht gelöst. Zugleich werde versucht, Grundrechtseinschränkungen im Vorbeigehen zu beschließen. Ausgangssperren seien ein Eingriff in die Grundrechte, derweil steckten sich viele Menschen am Arbeitsplatz an. „Nach wie vor nehmen Sie die Arbeitgeber nicht richtig in die Pflicht.“

Auch die Schulregelungen seien nicht nachvollziehbar. Es sei verständlich, wenn Eltern angesichts der Vorgaben nur mit dem Kopf schüttelten. Die Linken-Politikerin forderte außerdem, soziale Härten in der Pandemie besser zu berücksichtigen. So sei letztlich das Risiko für Menschen mit niedrigem Einkommen höher. Unbürokratische Hilfen seien auch für kleine Unternehmen wichtig, ebenso ein Gesundheitswesen, bei dem nicht der Profit im Vordergrund stehe.

Grüne: Das Fahren auf Sicht ist verantwortungslos

Wie andere Redner machte auch Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass die Lage sehr ernst ist. „Wir brauchen einen schnell wirksamen Wellenbrecher.“ Sie kritisierte, die Bundesregierung habe zu spät und zu zögerlich gehandelt. Es sei gut, wenn der Bund jetzt die Verantwortung wahrnehme. Das Fahren auf Sicht sei verantwortungslos, es lasse viele Menschen an der Handlungsfähigkeit des Staates zweifeln.

Gleichwohl könne der Notbremse in dieser Form nicht zugestimmt werden. Zwar habe es bei den Beratungen noch Verbesserungen gegeben, insgesamt reiche das aber nicht aus, um eine Trendumkehr zu schaffen. Der Gesetzentwurf sei handwerklich schlecht gemacht und in sich inkonsistent. Die unterschiedlichen, maßgeblichen Inzidenzen seien weder verständlich noch wissenschaftlich hergeleitet. Die Auflagen seien auch nicht verhältnismäßig.

Spahn: Impfkampagne hat sich stark beschleunigt

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumte ein, dass die Einschränkungen hart seien, aber angesichts der Lage angemessen, verhältnismäßig und geeignet. „Die Notbremse ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses.“ Der Kampf gegen das Virus präge den Alltag und verursache Leid, Härten und Kosten. Daher müssten nun tiefgreifende Entscheidungen getroffen werden. In den Intensivstationen würden immer mehr Patienten versorgt, die Lage in den Krankenhäusern sei wieder dramatisch, eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vermieden werden.

Laut Spahn werden derzeit viele Ausbrüche bei jungen Leuten registriert. Die Notbremse ziele unter anderem auf den betrieblicher Alltag, Schulen und Kitas. Der Minister verwies auf die Erfolge beim Impfen und Testen. So gebe es inzwischen mehr als 15.000 Teststellen im Land, die Impfkampagne habe sich stark beschleunigt. Impfen und testen allein reiche aber nicht, um die dritte Welle zu brechen. „Wir können das Virus nicht wegtesten.“ Daher sei das bewährte Mittel, Kontakte zu reduzieren.

Scholz: Wir brauchen jetzt Klarheit und Konsequenz

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stellte die Bevölkerung darauf ein, dass der Kampf gegen die Pandemie noch länger dauern könnte, mit allen wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Es sei daher richtig, „mit enormen fiskalischen Mitteln“ Leben zu retten. Scholz betonte: „Was wir jetzt brauchen ist Klarheit und Konsequenz.“ Er zeigte sich überzeugt, dass mit den allgemein gültigen Regeln die Akzeptanz in der Bevölkerung wachsen werde, auch wenn die Lage für viele Menschen schwierig sei.

Scholz mahnte, die enorme Kraftanstrengung der Pfleger und Ärzte in der Pandemie im Blick zu behalten. „Sie können fast nicht mehr, sie schuften jeden Tag.“ Zugleich müsse auch die Hoffnung in den Blick genommen werden, fügte der SPD-Politiker hinzu und nannte die neuen Testmöglichkeiten und die Fortschritte beim Impfen. Scholz versprach: „Es geht nicht um einen Dauerzustand, es geht darum, die Pandemie zu überwinden.“

Änderungs- und Entschließungsanträge abgelehnt

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag in zweiter Lesung vier Änderungsanträge der FDP (19/28752, 19/28753, 19/28755, 19/28756) ab. Dem ersten Änderungsantrag (19/28752) stimmten 88 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 116 enthielten sich. Dem zweiten Änderungsantrag (19/28753) stimmten 149 Abgeordnete zu, 450 lehnten ihn ab, 61 enthielten sich. Dem dritten Änderungsantrag (19/28755) stimmen 90 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 114 enthielten sich. Dem vierten Änderungsantrag (19/28756) stimmten ebenfalls 90 Abgeordnete zu, 460 lehnten ihn ab, 110 enthielten sich.

Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/28760). 117 Abgeordnete stimmten dafür, 457 dagegen, 78 enthielten sich. 

Zwei weitere Änderungsanträge der FDP (19/28754, 19/28757) wurden per Handzeichen bei Enthaltung der Linken und der Grünen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch zwei Änderungsanträge der Linken (19/28758, 19/28759). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten sie ab, die FDP und die Grünen enthielten sich.

In dritter Lesung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der FDP (19/28761) und der Linken (19/28762) ab. Beim FDP-Entschließungsantrag enthielt sich die Linksfraktion, die FDP stimmte zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab.

Drei Anträge der Linken abgelehnt

Keine Mehrheit fanden auch drei Anträge der Fraktion Die Linke: Darin forderten die Abgeordneten zum einen eine „Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft“ (19/24453), „Lockdown-Maßnahmen durch Gesetz, nicht durch Verordnungen“ (19/25882) sowie „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Beim ersten und zweiten Antrag enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Dem dritten Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen zu, die übrigen Fraktionen votierten dagegen. 

Auch zur Abstimmung über diese drei Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vorgelegt (19/28692, 19/28732).

Erster abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert ein ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/24453) eine Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen.

Die Abgeordneten verlangten unter anderem, einen vorrangigen Versorgungsauftrag zugunsten dauerhaft gefährdeter Personengruppen in einer epidemischen Notlage für Schutzausrüstungen, Testmöglichkeiten und Impfkapazitäten zu verankern.

Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

Nach Ansicht der Linksfraktion muss der Corona-Lockdown per Gesetz und nicht über eine Verordnung geregelt werden. Alle für das Gemeinwesen wesentlichen Entscheidungen benötigten die Zustimmung der Parlamente und dürften nicht an Regierungen oder andere Stellen delegiert werden, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen, hieß es im zweiten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/25882).

Es müsse sichergestellt werden, dass alle Entscheidungen von substanziellem Gewicht vom Bundestag getroffen werden. Die bereits geltenden Rechtsverordnungen des Bundes müssten als Gesetzentwurf vorgelegt werden. Auch müsse klar definiert werden, welche Maßnahmen die Landesregierungen oder andere Behörden unter welchen konkreten Voraussetzungen beim Erreichen oder Unterschreiten welcher Kennzahlen für die einzelnen Kreise treffen müssten oder sollten.

Dritter abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte mehr Schnelltests und Selbsttests. Selbsttests ermöglichten es den Menschen, sich aktiv an der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beteiligen und andere zu schützen, hieß es im dritten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/27960).

Die Abgeordneten forderten, flächendeckend die Möglichkeit zu schaffen, mehrmals pro Woche für alle kostenlose Selbsttests zu erhalten. Für Kitas und Schulen sollten verpflichtend mindestens zweimal in der Woche Schnelltests für Kinder und Personal angeboten werden. (pk/eis/ste/sas/vom/22.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Ralph Brinkhaus

Ralph Brinkhaus

© Ralph Brinkhaus/TOKORAPHY/Tobias Koch

Brinkhaus, Ralph

CDU/CSU

Dr. Alexander Gauland

Dr. Alexander Gauland

© Dr. Alexander Gauland/Deutscher Bundestag, Foto- und Bildstelle

Gauland, Dr. Alexander

AfD

Olaf Scholz

Olaf Scholz

© SPD/ Photothek

Scholz, Olaf

Bundesminister der Finanzen

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Die Linke

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

Bundesminister für Gesundheit

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Dr. Rolf Mützenich

Dr. Rolf Mützenich

© Rolf Mützenich / Photothek Media Lab

Mützenich, Dr. Rolf

SPD

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Frauke Petry

Dr. Frauke Petry

© Dr. Frauke Petry/ Stefan Pick

Petry, Dr. Frauke

fraktionslos

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Mario Mieruch

Mario Mieruch

© DBT/ Julia Nowak

Mieruch, Mario

fraktionslos

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/24453 - Antrag: Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft
    PDF | 249 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/25882 - Antrag: Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen
    PDF | 250 KB — Status: 14.01.2021
  • 19/27960 - Antrag: Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle
    PDF | 241 KB — Status: 25.03.2021
  • 19/28444 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 465 KB — Status: 13.04.2021
  • 19/28692 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/28444 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24453 - Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25882 - Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27960 - Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle
    PDF | 359 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28732 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/28444 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24453 - Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25882 - Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27960 - Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle
    PDF | 495 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28733 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 259 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28752 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 333 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28753 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 269 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28754 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 280 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28755 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 270 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28756 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 260 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28757 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 250 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28758 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 251 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28759 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 241 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28760 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 289 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28761 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 308 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28762 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/28444, 19/28692, 19/28732 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 306 KB — Status: 20.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/28754 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/28757 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/28758 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/28759 abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Änderungsanträgen 19/28752, 19/28753, 19/28755 und 19/28756
12:48:22: Beginn der Abstimmung
13:21:34: Ende der Abstimmung

Gesamt: 660 Ja: 88 Nein: 456 Enthaltungen: 116
Änderungsantrag 19/28752 abgelehnt

Gesamt: 660 Ja: 149 Nein: 450 Enthaltungen: 61
Änderungsantrag 19/28753 abgelehnt

Gesamt: 660 Ja: 90 Nein: 456 Enthaltungen: 114
Änderungsantrag 19/28755 abgelehnt
endg. Ergebnis
Gesamt: 659 Ja: 90 Nein: 459 Enthaltungen: 110
Änderungsantrag 19/28756 abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 19/28760
13:47:06: Beginn der Abstimmung
14:19:29: Ende der Abstimmung
endg. Ergebnis
Gesamt: 652 Ja: 117 Nein: 457 Enthaltungen: 78
Änderungsantrag 19/28760 abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/28444 (Beschlussempfehlung 19/28692 und 19/28732 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
14:53:49: Beginn der Abstimmung
15:27:06: Ende der Abstimmung
Gesamt: 656 Ja: 342 Nein: 250 Enthaltungen: 64
Gesetzentwurf 19/28444 in Ausschussfassung angenommen

Entschließungsantrag 19/28761 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/28762 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/28692 und 19/28732 Buchstabe b (Antrag 19/24453 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/28692 und 19/28732 Buchstabe c (Antrag 19/25882 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/28692 und 19/28732 Buchstabe d (Antrag 19/27960 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-infektionsschutzgesetz-834802

Stand: 12.07.2025