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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Verbraucherschutz

Verbesserung des Verbraucherschutzes auf Online-Marktplätzen

Die Bundesregierung will den Verbraucherschutz beim Kauf digitaler Dienstleistungen verbessern. Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (19/27873) beraten. Mitberaten wurde im Rahmen der halbstündigen Debatte auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und zu den vertraglichen Regelungen der Modernisierungsrichtlinie (19/27655). Anschließend wurden die beiden Entwürfe zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Schutz vor unlauteren geschäftlichen Handlungen

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz von Verbrauchern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen insbesondere im Kontext digitaler Geschäftsmodelle verbessert werden. Konkret enthält der Entwurf Regelungen zur Verbesserung der Verbraucherinformation bei Rankings und Verbraucherbewertungen.

Geplant ist zudem ein Anspruch auf Schadensersatz bei schuldhaften Verstößen von Unternehmern gegen verbraucherschützende Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei Verstößen in mehreren EU-Mitgliedstaaten sollen die zuständigen Behörden die Möglichkeit bekommen, im Rahmen von gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen ein umsatzabhängiges Bußgeld zu verhängen. Die neue Öffnungsklausel soll für Verschärfungen der für Kaffeefahrten geltenden Regelungen über Wanderlager genutzt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf Klarstellungen zum Anwendungsbereich des UWG vor, insbesondere zur Abgrenzung von privater Meinungsäußerung und kommerzieller Kommunikation im Internet.

Mehr Schutz auf Online-Marktplätzen

Der Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ sowie der Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften“ zielen auf Verbesserungen beim Kauf von Software, Apps oder E-Books sowie beim Einkauf auf bekannten Online-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay.

Betreiber sollen künftig verpflichtet werden, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können, aufzuklären. Dazu zählen die wesentlichen Kriterien und die Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten, also zum Beispiel die Anzahl der Aufrufe des Angebots, das Datum der Einstellung des Angebots, seine Bewertung oder die des Anbieters, die Anzahl der Verkäufe des Produkts oder die Nutzung der Dienstleistung („Beliebtheit“), Provisionen oder Entgelte.

Vergleichsportale sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden. Ticketbörsen sollen verpflichtet werden, über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis Auskunft zu geben. Zudem sollen Betreiber eines Online-Marktplatzes künftig über wirtschaftliche Verflechtungen zwischen ihm und den dortigen Anbietern informieren und anzeigen, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer oder Verbraucher handelt. (sas/26.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Christian Lange

© Susie Knoll/Benno Kraehahn

Lange (Backnang), Christian

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz

Prof. Dr. Lothar Maier

Prof. Dr. Lothar Maier

© Lothar Maier

Maier, Prof. Dr. Lothar

AfD

Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

© Sebastian Steineke/ Tobias Koch

Steineke, Sebastian

CDU/CSU

Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Willkomm, Katharina

FDP

Thomas Lutze

Thomas Lutze

© Thomas Lutze/ Felix Schulz

Lutze, Thomas

Die Linke

Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/27655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    PDF | 891 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
    PDF | 1 MB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/27873 und 19/27655 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verbraucherschutz

Verbraucher­schutzpläne im Wett­be­werbs- und Ge­wer­be­recht bewertet

Um die Stärkung des Verbraucherschutzes ging es am Montag, 19. April 2021, bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung begrüßten die acht eingeladenen Sachverständigen die mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung (19/27873, 19/27655) geplante Umsetzung der EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz, machten aber gleichzeitig eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Während Unternehmensverbände sich gegen eine zu weitgehende Umsetzung aussprachen, forderten Verbraucherschützer ergänzende Maßnahmen.

„Unnötige Belastungen des Einzelhandels vermeiden“

Dr. Peter Jens Schröder vom Handelsverband Deutschland betonte, dass sich die Unternehmen des Einzelhandels durch die Covid-19-Pandemie in einer schweren Krise befänden. Daher sei es umso wichtiger, dass der Gesetzgeber unnötige Belastungen des Einzelhandels durch neue Regulierungen vermeidet.

Schröder regte einige Klarstellungen und geringfügige Änderungen an, um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten und unnötige Belastungen des Einzelhandels zu verhindern. Es gelte, nicht über die EU-Vorgaben hinauszugehen.

„Belastungen vermeiden“

Jochen Clausnitzer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland (BDD), ging in seiner Stellungnahme unter anderem auf den geplanten  Schadensersatzanspruch des Verbrauchers ein. Nach Auffassung des BDD sollte dies nur möglich sein, wenn nicht bereits das geltende Recht einen Ausgleich von Schäden ermögliche, die durch eine unlautere geschäftliche Handlung entstehen.

Eine über die Verjährungsfrist von sechs Monaten hinausgehende Verjährungsfrist für den Schadenersatzanspruch, wie sie noch im Referentenentwurf enthalten gewesen sei, wie auch ein Verbot des unbestellten Hausbesuchs lehne der BDD ab. Clausnitzer sprach sich dafür aus, „Abzockern“ die Gewerbeerlaubnis zu entziehen.

„Influencer und Blogger in die Verantwortung nehmen“

Dr. Peer-Robin Paulus von der Vereinigung der Familienunternehmer begrüßte die Bemühungen der Bundesregierung, das bestehende Recht behutsam an die Entwicklungen der Digitalökonomie anzupassen. Er halte es für wünschenswert, wenn große Plattformen mit einer starken Marktdominanz auf ein Mindestmaß an technischen Vorkehrungen zur Bekämpfung von „fake reviews“ verpflichtet werden würden.

Influencer und Blogger sollten mehr in Verantwortung genommen werden. Auch Paulus sprach sich gegen ein pauschales Verbot des unbestellten Hausbesuchs aus.

Kritik von Verbraucherschützern

Die Verbraucherschützer begrüßten die Gesetzesänderungen, hielten jedoch einige Punkte für kritikwürdig. Roland Stuhr vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützte die Einführung eines Schadensersatzanspruchs für Verbraucherinnen und Verbraucher im Lauterkeitsrecht. Für eine praxisnahe und unionsrechtskonforme Ausgestaltung seien allerdings einige Anpassungen erforderlich.

Die Verjährungsfrist beim Schadensersatzanspruch müsse verlängert werden, sie sei mit sechs Monaten viel zu kurz. Außerdem sollte eine Pflicht zur Einwilligung für Haustürbesuche eingeführt werden. Der Schutz bei sogenannten Kaffeefahrten müsse zudem nachgebessert werden.

„Eingriff mit erheblichen Auswirkungen“

Prof. Dr. Felix Buchmann von der Hochschule Pforzheim nahm Stellung zum geplanten  Schadensersatz für Verbraucher. Die Änderung stelle zwar keinen Paradigmenwechsel im deutschen Lauterkeitsrecht dar, weil es ähnliche Regelungen in der Vergangenheit bereits gab, sei jedoch ein Eingriff, der erhebliche Auswirkungen haben werde. Die geplante Umsetzung dürfte in der vorgeschlagenen Form europarechtswidrig sein. 

Buchmanns Pforzheimer Kollege Prof. Dr. Tobias Brönneke sprach sich für die Schaffung von Rechtsgrundlagen aus, die ein konsequentes gewerberechtliches Vorgehen gegen solche Unternehmer ermöglichen, die systematisch gesetzlich geschützte Verbraucherinteressen missachten, sowie für die Möglichkeit, von Verbänden erstrittene Gerichtsurteile ohne „unsinnige gerichtliche Parallelprozesse gegen inhaltsgleich rechtswidrig Handelnde“ verbindlich zu machen.

„Personalisierte Preise, überschießende Informationspflichten“

Professor Niko Härting vom Deutscher Anwaltverein (DAV) erklärte, der DAV habe sich nachdrücklich kritisch geäußert zu der stückweisen Umsetzung verschiedener Richtlinien in unterschiedlichen Gesetzespaketen. Dies erschwere allen Beteiligten den Überblick. Gesetzesänderungen, die nicht der Umsetzung der Richtlinie dienen und daher einer besonders kritischen Prüfung bedürfen, beträfen unter anderem personalisierte Preise sowie überschießende Informationspflichten für Online-Marktplätze.

In der Anhörung ging es um Gesetzentwürfe zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (19/27873) und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006 / 2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (19/27655) sowie einen Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes“ (19/25808). 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (19/27873) will die Bundesregierung das deutsche Recht an die europäischen Entwicklungen anpassen. Verwiesen wird auf die EU-Richtlinie 2019 / 2161, die auf eine effektivere Sanktionierung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherschutz-Vorschriften, den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Rechtsbehelfen sowie auf eine bessere Transparenz im Online-Handel abzielt.

Zudem ermögliche die Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten, Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken im Zusammenhang mit Verkaufsfahrten einzuführen. Unabhängig von diesen europäischen Entwicklungen hätten eine Reihe divergierender Entscheidungen deutscher Gerichte aus der jüngeren Vergangenheit gezeigt, so der Entwurf, dass im Hinblick auf das Influencer-Marketing gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf dazu bestehe, in welchen Fällen Inhalte im Internet einem kennzeichnungspflichtigen kommerziellen Zweck dienen.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Verschiedene Anpassungen des Bürgerlichen Gesetzbuches an eine EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher sieht der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27655). Dabei geht um missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Klauselrichtlinie) sowie Anpassungen der EU-Verbraucherrechterichtlinie im Hinblick auf Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.

Weitere wesentliche Änderungen, die mit diesem Gesetz umgesetzt werden sollen, betreffen die Einführung neuer Sanktionsvorschriften, die Einführung zusätzlicher Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und die Einführung einer Informationspflicht bei Personalisierung des Preises aufgrund automatisierter Entscheidungsfindung.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag mit dem Titel „Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes“ (19/25808) auf, einen rechtlichen Rahmen zu entwickeln, der es erlaubt, freiwillige Verhaltenscodes für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Anbietern und Verbrauchern zu entwickeln und zu formulieren.

Die Einhaltung dieser Verhaltenscodes müsse die Regierung garantieren. Auch müsse sie Sanktionsmechanismen wie Vertragsstrafen oder Entzug von Gütesiegeln für den Fall der Nichtbeachtung durch die unterzeichneten Anwender der Codes einführen, heißt es in dem Antrag. (mwo/19.04.2021)

Dokumente

  • 19/25808 - Antrag: Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes
    PDF | 291 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/27655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    PDF | 891 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
    PDF | 1 MB — Status: 24.03.2021

Tagesordnung

  • 141. Sitzung am Montag, den 19. April 2021 - öffentlich
  • 141. Sitzung - 1. Änderungsmitteilung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Tobias Brönneke
  • Stellungnahme Prof. Dr. Felix Buchmann
  • Stellungnahme Bundesverband Direktvertrieb e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Stellungnahme Verbraucherzentrale Bayern e.V.
  • Stellungnahme Die Familienunternehmen e.V.
  • Stellungnahme Handelsverband Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27873)
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27655)
  • Antrag (BT-Drs. 19/25808)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verbraucherschutz

Mehr Verbraucherschutz bei digitalen Inhalten beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ (19/27655) zugestimmt. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. 

Verbraucherschutz im Wettbewerbs- und Gewerberecht

Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (19/27873) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30527) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und der Linken bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. 

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der AfD mit dem Titel „Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes“ (19/25808). Ebenfalls zurückgewiesen wurde ein Antrag der Grünen, der mit „Umsetzung der europäischen Modernisierungsrichtlinie – Lücken im Verbraucherschutz schließen“ (19/29767) überschrieben ist. Dagegen votierten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung Linksfraktion. Der Verbraucherschutzausschuss hatte zu den Vorlagen Beschlussempfehlungen abgegeben (19/30019, 19/30527).

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beim ersten Regierungsentwurf (19/27655) geht es um missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Klauselrichtlinie) sowie Anpassungen der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU im Hinblick auf Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.

Weitere wesentliche Änderungen, die mit diesem Gesetz umgesetzt wurden, betreffen die Einführung neuer Sanktionsvorschriften, die Einführung zusätzlicher Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und die Einführung einer Informationspflicht bei Personalisierung des Preises aufgrund automatisierter Entscheidungsfindung. 

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (19/27873) wurde das deutsche Recht an die europäischen Entwicklungen angepasst. Verwiesen wird auf die EU-Richtlinie 2019 / 2161, die auf eine effektivere Sanktionierung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherschutz-Vorschriften, den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu angemessenen und wirksamen Rechtsbehelfen sowie die Verbesserung der Transparenz im Online-Handel abzielt.

Zudem ermöglicht die Richtlinie laut Regierung den EU-Mitgliedstaaten, Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken im Zusammenhang mit Verkaufsfahrten einzuführen. Unabhängig von diesen europäischen Entwicklungen hätten eine Reihe divergierender Entscheidungen deutscher Gerichte aus der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass im Hinblick auf das Influencer-Marketing gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf dazu bestehe, in welchen Fällen Inhalte im Internet einem kennzeichnungspflichtigen kommerziellen Zweck dienen.

Antrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag mit dem Titel „Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes“ (19/25808) auf, einen rechtlichen Rahmen zu entwickeln, der es erlaubt, freiwillige Verhaltenscodes für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Anbietern und Verbrauchern zu entwickeln und zu formulieren.

Die Einhaltung dieser Verhaltenscodes müsse die Regierung garantieren. Auch müsse sie Sanktionsmechanismen wie Vertragsstrafen oder Entzug von Gütesiegeln für den Fall der Nichtbeachtung durch die unterzeichneten Anwender der Codes einführen, hieß es in dem Antrag.

Antrag der Grünen

Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag zur Umsetzung der europäischen Modernisierungsrichtlinie (19/29767) aufgefordert, die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Umsetzung der europäischen Modernisierungsrichtlinie anzupassen und dabei unter anderem zur praxisgerechten Umsetzung des individuellen Schadenersatzanspruchs im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Verjährungsfrist wie im Referentenentwurf vorgesehen auf drei Jahre anzuheben.

Die Transparenzpflichten für Online-Marktplätze sollten auch auf Online-Marktplätze für Finanzdienstleistungen angewendet werden. Zum besseren Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften sollte die Widerrufsfrist für Verträge, die aufgrund eines unbestellten Haustürbesuchs zustande kommen, auf 30 Tage verlängert werden. (mwo/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Prof. Dr. Lothar Maier

Prof. Dr. Lothar Maier

© Lothar Maier

Maier, Prof. Dr. Lothar

AfD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/25808 - Antrag: Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes
    PDF | 291 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/27655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    PDF | 891 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
    PDF | 1 MB — Status: 24.03.2021
  • 19/29767 - Antrag: Umsetzung der europäischen Modernisierungsrichtlinie - Lücken im Verbraucherschutz schließen
    PDF | 279 KB — Status: 18.05.2021
  • 19/30019 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Maier, Stephan Brandner, Jens Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/25808 - Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes
    PDF | 270 KB — Status: 21.05.2021
  • 19/30527 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27873 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27655- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz c) zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/29767 - Umsetzung der europäischen Modernisierungsrichtlinie - Lücken im Verbraucherschutz schließen
    PDF | 371 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Fechner, Dr. Johannes (SPD), Bär, Dorothee (CDU/CSU), Willkomm, Katharina (FDP), Pau, Petra (Die Linke), Rößner, Tabea (B90/Grüne), Lauterbach, Prof. Dr. Karl (SPD), Steineke, Sebastian (CDU/CSU)


Gesetzentwurf 19/27655 (Beschlussempfehlung 19/30527 Buchstabe b: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Gesetzentwurf 19/27873 (Beschlussempfehlung 19/30527 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30019 (Antrag 19/25808 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30527 Buchstabe c (Antrag 19/29767 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-pa-recht-verbraucherschutz-831988

Stand: 23.06.2025