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  • 1. Lesung (Linke, Grüne)
  • 1. Lesung
  • 1. Lesung (Regierung)
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Anträge der Linken und Grünen zum Ver­fassungs­schutz erörtert

Der Bundestag hat am Freitag, 5. April 2019, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes“ (19/8700) und einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zivilgesellschaft stärken, Verfassung wirksam schützen“ (19/8960) nach erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überweisen.

Antrag der Grünen

Nach dem Willen der Grünen soll der Schutz der Verfassung im Bund strukturell wie inhaltlich neu organisiert werden. Dazu sollen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung (ISV) sowie ein entsprechend verkleinertes Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr (BfGS) eingerichtet werden. 

Die Grünen stellen fest, das das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), seine Befugnisse, aber auch seine Struktur zu Recht regelmäßig in der Kritik stehe. Die seit Jahren erkennbaren Missstände bezüglich Strukturen, Arbeitsweisen, Personal und Kontrollierbarkeit des BfV würden eine umfassende Antwort erfordern.

„Kleine Reformen reichen nicht aus“

Um die Sicherheit im Einklang mit individuellen Freiheitsrechten rechtsstaatlich zu gewährleisten, reichten kleine Reformen nicht aus. Es brauche eine Zäsur und eine strukturelle Neuorganisation des Verfassungsschutzes in Deutschland. Dabei müsse Leitbild sein, dass in einem Rechtsstaat das Handeln der Nachrichtendienste sowohl kontrollierbar als auch nachvollziehbar sein muss.

Neben den organisatorischen Änderungen solle die Bundesregierung zudem die Effektivität der Strukturen der Sicherheitsbehörden im föderalen Staat überprüfen und den Informationsaustausch verbessern. Um Datenschutz und Verteidigungsrechte zu wahren, müsse der Kreis der im Einzelfall beteiligten Behörden und die Menge und Art der auszutauschenden Daten möglichst eng gefasst sein. Das Gesetz solle die Verantwortung von Behörden im Einzelfall regeln. Die politische Aufsicht und Kontrolle solle beim Innenministerium liegen.

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, eine Koordinierungsstelle einzurichten, die für Zwecke des Verfassungsschutzes lediglich über umstürzlerische Tätigkeiten Unterlagen sammelt, ohne eigene Befugnisse zur Informationsbeschaffung zu besitzen. Sie solle Erkenntnisse von Behörden des Bundes und der Länder sowie aus dem Ausland entgegennehmen und den Austausch dieser Erkenntnisse zwischen den Ländern koordinieren. Als Stelle unter der Rechtsaufsicht eines Bundesministeriums solle sie das bisherige Bundesamt für Verfassungsschutz ablösen.

Darüber hinaus wird die Errichtung einer „Bundesstiftung zur Beobachtung, Erforschung und Aufklärung aller Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft“ als bundesunmittelbare, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verlangt. Ihr Zweck solle der Schutz der Menschenwürde sowie der Grundrechte und des demokratischen Gemeinwesens durch wissenschaftliche Untersuchung, Information, Dokumentation und Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft sein. des(hau/eis/03.04.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

Armin Schuster

Armin Schuster

© Armin Schuster/Laurence Chaperon

Schuster (Weil am Rhein), Armin

CDU/CSU

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Uli Grötsch

Uli Grötsch

© Susi Knoll

Grötsch, Uli

SPD

Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

FDP

André Hahn

André Hahn

© DBT/ Stella von Saldern

Hahn, Dr. André

Die Linke

Hans-Jürgen Irmer

Hans-Jürgen Irmer

© DBT/Stella von Saldern

Irmer, Hans-Jürgen

CDU/CSU

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/8700 - Antrag: Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes
    PDF | 191 KB — Status: 25.03.2019
  • 19/8960 - Antrag: Zivilgesellschaft stärken, Verfassung wirksam schützen
    PDF | 143 KB — Status: 03.04.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/8700 und 19/8960 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 30. Januar 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Justiz (19/16781) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz soll geändert werden, um die EU-Verordnung 2017 / 2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden in deutsches Recht umzusetzen. Der Entwurf beinhaltet auch Regelungen, die es dem Bundesamt für Justiz künftig gestatten, seine Akten elektronisch zu führen und mit Einsendern elektronisch zu kommunizieren.

Diskriminierung der Pflegekinder: „Diskriminierung der Pflegekinder abschaffen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/16858). Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt, konnte sich damit aber gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen nicht durchsetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regelung im Achten Kapitel Abschnitt 1 und 2 des Sozialgesetzbuches VIII und die entsprechenden Durchführungsvorschriften zur Kostenheranziehung von jungen Menschen in Vollzeitpflege abzuändern. Danach sollen Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege von ihren Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit keinen finanziellen Beitrag dafür erbringen müssen, dass sie eine vollstationäre Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12330) biete mit einem Freibetrag und der Reduzierung des Kostenanteils auf 50 Prozent nur eine oberflächliche, aber wenig wirksame Lösung des Problems, da sowohl die inhärente Chancenungleichheit als auch der bürokratische Mehraufwand und Willkür der Jugendämter weiter bestehen bleiben. Aus Sicht der AfD bliebe der in ihrem Antrag aufgegriffene Missstand weiterhin bestehen.

Aufstiegsfortbildung: „Aufstiegsfortbildung praxisnah und umsetzbar fördern“ lautet der Titel eines weiteren Antrags der AfD (19/16859), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Anreize für die Länder zu schaffen, damit diese unbürokratische und vereinfachte Verfahren sowohl für die Antragstellung zur Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung als auch für das Aufstiegs-BAföG einführen können. Die Bundesmittel für die Verbesserung der Aufstiegsfortbildung sollten erhöht werden. Evaluationen mit Blick auf Teilnehmerzahlen, die Wahl der Fortbildungsmaßnahmen sowie die Wahl der Bildungseinrichtungen sollten alle zwei Jahre vorgenommen werden. Bundesländer, in denen die Angebote der Aufstiegsfortbildung zurückhaltend wahrgenommen werden, will die AfD besonders umwerben und Anreize schaffen, damit deren Probleme gelöst werden können. Weitere Anreize sollten laut AfD geschaffen werden, damit Bildungsträger den Teilnehmern, die eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, im Nachhinein die Kosten erlassen können.

Investitionen für Deutschland: „Sinnvolle Investitionen für Deutschland ohne neue Schulden“ (19/16860) ist ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion überschrieben, der federführend im Haushaltsausschuss beraten wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sich bei der Investitionsplanung nicht von aggregierten Gesamtsummen leiten zu lassen und Anstiege derselben nicht per se als Erfolgsmeldung zu verbuchen. Stattdessen solle sie sich an Bedarfskatalogen und am Werteverzehr des Anlagevermögens orientieren und die Einzelfallprüfung von Kosten und Nutzen bei der Beurteilung von Investitionen wieder in den Vordergrund stellen, um so auch einen besseren Mittelabfluss zu gewährleisten. Ferner verlangt die Fraktion, den Schwerpunkt der Investitionen wieder stärker auf Sachinvestitionen und vor allem Infrastrukturinvestitionen in Deutschland zu legen. Die Deregulierung solle vorangetrieben werden, damit sinnvolle Investitionen nicht an der eigenen Bürokratie scheitern.

Kohleregionen: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen zukunftsfähig machen“ (19/16845) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Die Abgeordneten fordern unter anderem darin für Beschäftigte in der Kohleindustrie eine staatliche Weiterbeschäftigungs- und Einkommensgarantie im geplanten Gesetzentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (19/13398) zu verankern. Dazu seien in enger Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften, mit den Betreibern der Braunkohletagebaue und -kraftwerke Verträge abzuschließen, mit dem Ziel betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen, ohne die Betreiber von ihren Pflichten zur Sanierung der Tagebaue sowie von ihren finanziellen Verpflichtungen zu entheben. Entsprechende finanzielle Mittel soll durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Wo auch ein entsprechender Wechsel in ein anderes Unternehmen in der Region nicht möglich oder nicht zumutbar sei, müsse die Weiterbeschäftigungs- und Einkommensgarantie über Transfergesellschaften oder staatliche Beschäftigungsgesellschaften gewährleistet seien.

Clubszene: „Die ,Blackbox' Clubszene – Kreativ und wirtschaftlich“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16833), der federführend im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten wird. Danach soll die Bundesstiftung Baukultur beauftragt werden, zu überprüfen, ob und inwieweit Clubs insbesondere in Städten als baukulturelles Erbe angesehen werden können. Außerdem soll die Baunutzungsverordnung entsprechend dahingehend verändert werden, Clubs und sonstige Kulturorte dieser Art in die Kategorie der „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“  neu einzuordnen.

Clubkultur: „Elektronische Tanz- und Clubkultur als immaterielles Kulturerbe unterstützen“ ist ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (19/16832) überschrieben, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen wurde. Danach soll die Bundesregierung potentielle Bewerbungen unterstützen, elektronische Tanz- und Clubkultur in das bundesweite Verzeichnis immateriellen Kulturgutes zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzunehmen. Dafür geworben werden soll auch im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens zur Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes bei den Ländern, der Kulturministerkonferenz und der Deutschen Unesco-Kommission, potenzielle Bewerbungen zu unterstützen.

Verfassungsschutz: „Bürgerrechte und Sicherheit schützen – für einen wirksamen Verfassungsschutz“ (19/16875) lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion, der zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen wurde. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP „im Rahmen ihrer Vorschläge zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts auf eine Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) ebenso verzichten wie auf eine „Streichung der strengeren Voraussetzungen“ für die Speicherung der Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, auf die Einführung eines Betretungsrechts von Privaträumen zur Anbringung von Überwachungseinrichtungen für das BfV zu verzichten. Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssten die bestehenden Maßnahmen in einer „Überwachungsgesamtschau“ bewertet werden. Eine solche Gesamtschau zeige Lücken bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden auf, stelle aber auch sicher, „dass die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger das erträgliche Maß nicht übersteigt“.

Schuldenbremse und Investitionen: Im federführenden Haushaltsausschuss beraten wird ein Antrag der FDP-Fraktion (19/16831) mit dem Titel „Schuldenbremse und Investitionen nicht gegeneinander ausspielen – Ausgabeprioritäten setzen statt Schuldenbremse verletzen“. Danach soll die Bundesregierung keine zusätzlichen konsumtiven Ausgaben anstoßen und zusätzliche Spielräume im Bundeshaushalt für Investitionen und Entlastungen nutzen. Bei den Investitionen soll nicht auf Masse, sondern auf Bedarfe und Notwendigkeiten gesetzt und der Anteil an Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung, Digitalisierung und Infrastruktur gesteigert werden.

Zukunftsinvestitionen: „In die Zukunft investieren – Kreditspielräume nutzen und erweitern“ lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/16841), der ebenfalls federführend im Haushaltsausschuss beraten wird. Die Bundesregierung soll danach angesichts der Klimakrise und der enormen Investitionsbedarfe bei Digitalisierung, öffentlicher Infrastruktur, Bildung, Wohnungsbau, Mobilität, angesichts niedriger Zinsen und der stagnierenden Konjunktur die Möglichkeiten der Kreditfinanzierung von Investitionen in Klimaschutz nutzen. Die Schuldenbremse soll zudem im Grundgesetz weiterentwickelt und mit einer verbindlichen Investitionsregel verknüpft werden. Für Nettoinvestitionen soll eine Neuverschuldung bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes möglich sein, solange der Schuldenstand unter der Maastricht-Marke von 60 Prozent liege. Diese Gelder seien in einen Bundesinvestitionsfonds zu überführen, der als Sondervermögen im Bundeshaushalt nicht der Jährlichkeit des Haushalts unterliegen soll.

Einwanderung und Gesundheitswesen: „Hohe Versorgungsqualität in der Einwanderungsgesellschaft sicherstellen, interkulturelle Öffnung im Gesundheitswesen fördern“ lautet der Titel eines weiteren Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/16844), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Darin fordern die Grünen bundesweite Standards für Anerkennungsverfahren bei Pflege- und Gesundheitsberufen für Inhaberinnen und Inhaber von Qualifikationen aus dem Ausland bundesweit zu schaffen. Um bestehende Rechtsunsicherheiten sowie den hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Antragstellenden so weit wie möglich zu reduzieren, sollen die Verfahren transparent und effizient ausgestaltet werden. Außerdem soll die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Führungsgremien des Gesundheitswesens zu sowie eine diversitätsorientierte Beschäftigungspolitik im deutschen Gesundheitswesen gefördert werden.

USA-Iran-Konflikt: „Im Konflikt zwischen den USA und Iran auf Deeskalation setzen, Krisendiplomatie verstärken und Bundeswehr aus dem Irak abziehen“ ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/16847) überschrieben, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten wird. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, den Bundeswehreinsatz „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“ zu beenden und alle deutschen Soldatinnen und Soldaten aus dem Irak abzuziehen. Darüber hinaus soll die Eskalation zwischen den USA und dem Iran verurteilt werden. Der Eskalation sollen stattdessen diplomatische Lösungsansätze entgegengesetzt und die Brüche des Völkerrechts auf beiden Seiten unmissverständlich benannt werden. (vom/30.01.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 18/12330 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
    PDF | 753 KB — Status: 15.05.2017
  • 19/13398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
    PDF | 1 MB — Status: 23.09.2019
  • 19/16781 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
    PDF | 1 MB — Status: 27.01.2020
  • 19/16831 - Antrag: Schuldenbremse und Investitionen nicht gegeneinander ausspielen - Ausgabeprioritäten setzen statt Schuldenbremse verletzen
    PDF | 306 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/16832 - Antrag: Elektronische Tanz- und Clubkultur als immaterielles Kulturerbe unterstützen
    PDF | 267 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/16833 - Antrag: Die Blackbox-Clubszene - Kreativ und wirtschaftlich
    PDF | 288 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/16841 - Antrag: In die Zukunft investieren - Kreditspielräume nutzen und erweitern
    PDF | 273 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/16844 - Antrag: Hohe Versorgungsqualität in der Einwanderungsgesellschaft sicherstellen, interkulturelle Öffnung im Gesundheitswesen fördern
    PDF | 368 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/16845 - Antrag: Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen zukunftsfähig machen
    PDF | 313 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/16847 - Antrag: Im Konflikt zwischen den USA und Iran auf Deeskalation setzen, Krisendiplomatie verstärken und Bundeswehr aus dem Irak abziehen
    PDF | 329 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/16858 - Antrag: Diskriminierung der Pflegekinder abschaffen
    PDF | 253 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/16859 - Antrag: Aufstiegsfortbildung praxisnah und umsetzbar fördern
    PDF | 276 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/16860 - Antrag: Sinnvolle Investitionen für Deutschland ohne neue Schulden
    PDF | 302 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/16875 - Antrag: Bürgerrechte und Sicherheit schützen - Für einen wirksamen Verfassungsschutz
    PDF | 289 KB — Status: 29.01.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen
  • Überweisung 19/16858 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzrechts beraten

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 7. Mai 2021, erstmals über einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (19/24785) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einem Gesetzentwurf „zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ (19/24785, 19/24900) will die Bundesregierung „insbesondere auf die aktuellen Ereignisse im Bereich des Rechtsterrorismus“ und -extremismus reagieren. „Diese gebieten, auch Einzelpersonen gezielt in den Blick zu nehmen“ sowie die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gerade bei der Aufklärung des Rechtsextremismus zu verbessern, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Angesichts gewandelter Kommunikationsgewohnheiten sieht die Vorlage zudem für die Nachrichtendienste „ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messengerdiensten“ vor. Laut Bundesinnenministerium ist die „Quellen-TKÜ“ insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt.

Quellen-TKÜ soll im Endgerät ansetzen

Die Quellen-TKÜ setzt danach im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind. Die Regelung zur Quellen-TKÜ erweitere die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht, sondern sorge dafür, „dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können“. Flankierend sollen den Angaben zufolge die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ durch die sogenannte G10-Kommission geschaffen werden.

Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen. Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes erfordere gerade nach den Anschlägen in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 19. Februar 2020 „angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können“, heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Danach soll zugleich der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem MAD durch die erweiterte Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung technisch unterstützt werden. Damit werde auch die übergreifende Analysefähigkeit bei Auswertung vorhandener Informationen unter Einbezug des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums verbessert. Schließlich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes angepasst werden, „um die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht zu erleichtern und zu verbessern“. (sto/eis/07.05.2021)

Dokumente

  • 19/24785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
    PDF | 609 KB — Status: 27.11.2020
  • 19/24900 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts - Drucksache 19/24785 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 218 KB — Status: 02.12.2020

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Geplante Ausweitung des Ver­fassungs­schutz­rechts kritisiert

Die vorgesehene Erweiterung der Möglichkeiten zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) hat sich als der heikelste Punkt erwiesen, als Experten am Montag, 17. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (19/24785) bewerteten. Der Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter der Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) lagen zudem Anträge der FDP-Fraktion (19/16875), der Fraktion Die Linke (19/8960) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8700) zugrunde.

„Unzureichend geregeltes Informationssystem“

Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität stellte fest, das nachrichtendienstliche Informationssystem sei nach wie vor unzureichend geregelt. Die teilnehmenden Behörden seien ermächtigt, umfangreiche und sensible Datenbestände mit Bezug auch zu unverdächtigen Personen anzulegen und nahezu anlasslos weiterzuverarbeiten. Dies trage der hohen Eingriffsintensität eines so umfassenden Datenverbunds nicht Rechnung.

Die geplante Ausweitung auf Einzelpersonen gehe außerordentlich weit. Die vorgesehene Ermächtigung zur Quellen-TKÜ führe die zahlreichen verfassungsrechtlichen Mängel des Artikel-10-Gesetzes fort und vertiefe sie. Er forderte, ein Verbot für das Ausnutzen von Sicherheitslücken festzuschreiben.

„Eigenständige Vorschrift könnte für Klarheit sorgen“

Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) vertrat die Ansicht, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen einer rechtlichen Überprüfung standhalte. Er hob auf die zunehmende und gewünschte Verbreitung von Verschlüsselungstechnologien ab, auf die der Gesetzentwurf reagieren wolle.

Die Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachungen werfe allerdings Fragen auf, insbesondere, wenn es um das Auslesen gespeicherter Kommunikation gehe. Eine eigenständige Vorschrift für diesen Bereich könnte beim Rechtsanwender für Klarheit sorgen, so Dietrich.

„Befugnis genügt Verhältnismäßigkeitsanforderungen nicht“

Für den früheren Bundesverwaltungsrichter Prof. Dr. Kurt Graulich ist die vorgesehene Ausdehnung der Beobachtung auf Einzelpersonen ein fundamentaler Schritt. Er schließe sich in diesem Punkt dem Entwurf an, der einen gangbaren Weg aufzeige. Er gab zu bedenken, dass es sich nicht immer um kopfstarke Bewegungen handeln müsse, die beträchtliche politische Auswirkungen haben können.

Bei der geplanten Ausweitung der Quellen-TKÜ könne es sich im Grunde auch um eine Online-Recherche mit Festplattendurchsicht handeln. Dies sei ein äußerst schwerer Eingriff. Diese vorgesehene Befugnis genüge den Verhältnismäßigkeitsanforderungen auf alle Fälle nicht.

„Verfassungsfeindliche Bestrebungen haben sich verstärkt“

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, verwies darauf, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen verstärkt hätten. Der Bereich der inneren Sicherheit sei den aktuellen Entwicklungen derart unterworfen, dass folgerichtig die gesetzlichen Regelungen dringend an die Veränderungen angepasst werden müssten. So stelle die geplante Stärkung des personenbezogenen Aufklärungsansatzes eine entscheidende Verbesserung für die Bearbeitung von Vorgängen mit noch nicht gewaltorientierten Einzelpersonen dar.

Insbesondere die Radikalisierung von Einzelpersonen, die im Internet agierten und dabei oftmals keine strukturelle Einbindung in Organisationen oder Gruppierungen hätten, müsse noch vor der Verfestigung einer Gewaltorientierung in den Blick genommen werden. Für ihn gehe es beim Gesetzentwurf nicht um die Erweiterung von Befugnissen, sondern um in der heutigen Welt anzukommen.

„Spannungsfeld zwischen IT-Sicherheit und Verfassungsschutz“

Prof. Dr. Ralf Poscher (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht) ging auf die im Entwurf enthaltene „Mischform“, wie er es nannte, bei der Quellen-TKÜ ein. Es gehe um Überwachung der laufenden und zugleich der ruhenden Kommunikation mit Hilfe eines Zielsystems.

Es handle sich nicht nur um eine Verfahrensregelung, sondern um eine neuartige Befugnis. Er sprach von einem Spannungsfeld zwischen IT-Sicherheit und Verfassungsschutz. Für ihn sei fraglich, ob der Nutzen der Online-Durchsuchung die Risiken überwiege.

„Ganz erhebliches Missbrauchspotenzial“

Dr. Benjamin Rusteberg von der Göttinger Georg-August-Universität meinte, die Erweiterung mit der Einbeziehung der Beobachtung von Einzelpersonen sei abzulehnen und auch nicht erforderlich. Die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung zu eröffnen, sei offensichtlich als verfassungswidrig einzuschätzen.

Der Gesetzentwurf sehe weitgehende Mitwirkungs- und Duldungspflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten vor, die ein ganz erhebliches Missbrauchspotenzial ermöglichten. Es könne im Prinzip jedem alles auf den Rechner gespielt werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf „zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ (19/24785, 19/24900) will die Bundesregierung „insbesondere auf die aktuellen Ereignisse im Bereich des Rechtsterrorismus“ und -extremismus reagieren. „Diese gebieten, auch Einzelpersonen gezielt in den Blick zu nehmen“ sowie die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gerade bei der Aufklärung des Rechtsextremismus zu verbessern, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Angesichts gewandelter Kommunikationsgewohnheiten sieht die Vorlage zudem für die Nachrichtendienste „ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messengerdiensten“ vor. Laut Bundesinnenministerium ist die „Quellen-TKÜ“ insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt.

Quellen-TKÜ soll im Endgerät ansetzen

Die Quellen-TKÜ setzt danach im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind. Die Regelung zur Quellen-TKÜ erweitere die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht, sondern sorge dafür, „dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können“. Flankierend sollen den Angaben zufolge die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ durch die sogenannte G10-Kommission geschaffen werden.

Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen. Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes erfordere gerade nach den Anschlägen in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 19. Februar 2020 „angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können“, heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Danach soll zugleich der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem MAD durch die erweiterte Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung technisch unterstützt werden. Damit werde auch die übergreifende Analysefähigkeit bei Auswertung vorhandener Informationen unter Einbezug des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums verbessert. Schließlich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes angepasst werden, „um die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht zu erleichtern und zu verbessern“. 

Antrag der FDP

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion „im Rahmen ihrer Vorschläge zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts auf eine Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) ebenso verzichten wie auf eine „Streichung der strengeren Voraussetzungen“ für die Speicherung der Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. In ihrem Antrag (19/16875) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, auf die Einführung eines Betretungsrechts von Privaträumen zur Anbringung von Überwachungseinrichtungen für das BfV zu verzichten.

Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssten die bestehenden Maßnahmen in einer „Überwachungsgesamtschau“ bewertet werden, heißt es in der Vorlage. Eine solche Gesamtschau zeige Lücken bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden auf, stelle aber auch sicher, „dass die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger das erträgliche Maß nicht übersteigt“.

Ferner schreiben die Abgeordneten, dass es „angesichts der im Rahmen der Mordserie des so genannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufgedeckten strukturellen Mängel bei der Arbeit des Verfassungsschutzverbundes sowie der Fehler im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016“ einer Reform des Föderalismus im Bereich der Inneren Sicherheit bedürfe. Zu diesem Zweck müssten Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur einsetzen.

Antrag der Linken

„Zivilgesellschaft stärken, Verfassung wirksam schützen“ lautet der Antrag der Fraktion Die Linke (19/8960), in dem die Fraktion auf eine Neuorganisation des Verfassungsschutzes dringt. Danach solle eine „ministerialfreie Koordinierungsstelle“ eingerichtet werden, „die für Zwecke des Verfassungsschutzes lediglich über umstürzlerische Tätigkeiten Unterlagen sammelt, ohne eigene Befugnisse zur Informationsbeschaffung zu besitzen“. Sie solle Erkenntnisse von Behörden des Bundes und der Länder sowie aus dem Ausland entgegennehmen und den Austausch dieser Erkenntnisse zwischen den Ländern koordiniert sowie das bisherige „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) ablösen.

Auch soll nach dem Willen der Fraktion eine „Bundesstiftung zur Beobachtung, Erforschung, und Aufklärung aller Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft“ errichtet werden. „Ihr Zweck ist der Schutz der Menschenwürde sowie der Grundrechte und des demokratischen Gemeinwesens durch wissenschaftliche Untersuchung, Information, Dokumentation und Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft“, heißt es in dem Antrag. Diese Bundesstiftung soll die von der Koordinierungsstelle gesammelten Informationen entgegennehmen und daneben selbstständig allgemein zugängliche Informationen erheben und wissenschaftlich aufarbeiten sowie unter anderem die Bundesregierung, ihre nachgeordneten Behörden und den Bundestag beraten.

Neue Bundesanstalt für Geheim- und Spionageschutz

Zudem soll beim Bundeskriminalamt der Vorlage zufolge eine mit Geheimschutzmaßnahmen gesicherte Stelle eingerichtet werden, die anstelle des BfV Hinweise und Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste entgegennehmen soll. Des Weiteren sieht der Antrag die Einrichtung einer „Bundesanstalt für Geheim- und Spionageschutz“ vor, „die im Rahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes öffentliche und nicht-öffentliche Stellen berät“ und durch Registerabfragen bei Polizeibehörden und Finanzeinrichtungen zentral für alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen Sicherheits- beziehungsweise Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchführt.

Darüber hinaus fordert die Fraktion von der Bundesregierung die Vorlage eines Konzepts, „wie der wirtschaftliche Spionageschutz und die illegale Ausfuhr von Rüstungsgütern (Proliferation) in einer nachgeordneten Stelle des Bundeswirtschaftsministeriums effektiver durchgeführt werden kann“. Ferner will die Fraktion evaluiert wissen, welche Maßnahmen bislang vom BfV „im Bereich der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit informationstechnischer Systeme tatsächlich vorgenommen und welche fachlichen Kompetenzen tatsächlich erworben wurden, um auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie diese Tätigkeiten zukünftig auf das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übertragen werden können“.

Antrag der Grünen

Die Grünen dringen in ihrem Antrag (19/8700) auf einen „Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes“. Danach soll der Schutz der Verfassung im Bund „strukturell wie inhaltlich neu organisiert werden“. Im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sollen dazu nach dem Willen der Fraktion ein unabhängiges „Institut zum Schutz der Verfassung (ISV)“ sowie ein „ Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr (BfGS)“ geschaffen werden.

Das neue Institut solle nur öffentliche Quellen analysieren und dabei zuständig sein für die laufende wissenschaftliche Beobachtung und Erforschung von Strukturen und Zusammenhänge demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen, die gegen den Rechtsstaat und die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Alle Bestrebungen, die sich gegen die Grund- und Menschenrechte, die nicht veränderbaren Grundsätze der Verfassung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten, sollen dem Antrag zufolge laufend erforscht und transparent gemacht werden. Das Institut erfülle damit einen Teil der Aufgaben, denen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV ) bisher nicht in vollem Umfang gerecht geworden sei.

Neues Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr

Ferner sieht der Antrag vor, neben dem ISV ein „strukturell völlig neues Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr“ aufzubauen, „das mit rechtsstaatskonformen nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen Aufgaben arbeitet“. Es soll nach dem Willen der Fraktion Informationen über Bestrebungen im Vorfeld konkreter Gefahren sammeln, „die sich gegen die Grund- und Menschenrechte, die nicht veränderbaren Grundsätze der Verfassung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten“ und sich zu diesem Zweck „auf die Anwendung von Gewalt und den Aufbau von auf Gewalt ausgerichteter Handlungsstrukturen vorbereiten oder fortgesetzt solche gewalttätigen Akteure unterstützen oder Kontakt zu diesen suchen“. Außerdem solle das BfGS als Schnittstelle zu ausländischen Nachrichtendiensten fungieren.

In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass das BfV, seine Befugnisse, aber auch seine Struktur „zu Recht regelmäßig in der Kritik“ stünden. Die „seit Jahren erkennbaren Missstände bezüglich Strukturen, Arbeitsweisen, Personal und Kontrollierbarkeit des BfV“ erforderten eine umfassende Antwort. Um die „rechtsstaatliche Gewährleistung der Sicherheit wieder in Einklang mit individuellen Freiheitsrechten zu bringen“, brauche es eine strukturelle Neuorganisation des Verfassungsschutzes in Deutschland. Leitbild müsse dabei sein, „dass in einem Rechtsstaat das Handeln der Nachrichtendienste sowohl kontrollierbar als auch nachvollziehbar sein muss“. (fla/sto/vom/17.05.2021)

Dokumente

  • 19/8700 - Antrag: Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes
    PDF | 191 KB — Status: 25.03.2019
  • 19/8960 - Antrag: Zivilgesellschaft stärken, Verfassung wirksam schützen
    PDF | 143 KB — Status: 03.04.2019
  • 19/16875 - Antrag: Bürgerrechte und Sicherheit schützen - Für einen wirksamen Verfassungsschutz
    PDF | 289 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/24785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
    PDF | 609 KB — Status: 27.11.2020
  • 19/24900 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts - Drucksache 19/24785 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 218 KB — Status: 02.12.2020

Tagesordnung

  • 139. Sitzung am Montag, dem 17. Mai 2021, 12.00 Uhr - Öffentliche Anhörung
  • Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)641
  • Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)837

Protokolle

  • Protokoll - 139. Sitzung - 17. Mai 2021, 12.00 Uhr - Verfassungsschutzrecht

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Bäcker, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)844 A
  • Stellungnahme Thomas Haldenwang, Präsident - Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)844 B
  • Stellungnahme Prof. Dr. Kurt Graulich, Humboldt-Universität zu Berlin, Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D. - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)844 C
  • Stellungnahme Dr. Benjamin Rusteberg, Georg-August-Universität, Göttingen - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)844 D
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ralf Poscher, Geschäftsführender Direktor - Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)844 E
  • Stellungnahme Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)844 F
  • Stellungnahme eco Verband der Internetwirtschaft e. V., Berlin - Verfassungsschutzrecht - BT-Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Ausschussdrucksache 19(4)846

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag ändert das Recht des Verfassungs­schutzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ (19/24785, 19/24900) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/30477) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 355 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 280 lehnten ihn ab, es gab vier Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten die Oppositionsfraktionen gegen den Regierungsentwurf gestimmt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung reagiert der Bundestag insbesondere auf die aktuellen Ereignisse im Bereich des Rechtsterrorismus und -extremismus. Diese Ereignisse machten es erforderlich, auch Einzelpersonen gezielt in den Blick zu nehmen sowie die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gerade bei der Aufklärung des Rechtsextremismus zu verbessern, schreibt die Bundesregierung in der Begründung.

Angesichts gewandelter Kommunikationsgewohnheiten erhalten die Nachrichtendienste „ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messenger-Diensten“. Laut Bundesinnenministerium ist die „Quellen-TKÜ“ insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messenger-Dienste erfolgt.

Die Quellen-TKÜ setzt danach im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind. Die Regelung zur Quellen-TKÜ erweitere die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht, sondern sorge dafür, „dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können“. Flankierend werden den Angaben zufolge die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ durch die sogenannte G10-Kommission geschaffen.

Erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen

Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen.

Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes erfordere gerade nach den Anschlägen in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 19. Februar 2020 „angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können“, heißt es in der Vorlage.

Gesetzentwürfe der AfD

Erstmals befassten sich die Abgeordneten mit zwei Gesetzentwürfen der AfD zur Stärkung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit im Bundesverfassungsschutzgesetz (19/30406) sowie zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz, 19/30412).

Beide Initiativen wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.  

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt wurden auch Anträge der FDP-Fraktion mit den Titel „Freiheit und Sicherheit schützen – Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte“ (19/23695) und „Bürgerrechte und Sicherheit schützen – Für einen wirksamen Verfassungsschutz“ (19/16875). Den ersten Antrag lehnten die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der AfD und der Linken bei Zustimmung von FDP und Grünen ab. Den zweiten Antrag lehnten die Koalition und die Linksfraktion bei Enthaltung von AfD und Grünen ab.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke „Zivilgesellschaft stärken, Verfassung wirksam schützen“ (19/8960). Für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes“ (19/8700) stimmten nur die Antragsteller, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Zu den beiden FDP-Anträgen hatte der Innenausschuss ebenso Beschlussempfehlungen (19/29350, 19/30477) vorgelegt wie zu den Anträgen der Linken und Grünen (19/30477).

Erster Antrag der FDP

Die FDP drang in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/23695) auf eine „Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte“. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, „beim Vorschlag neuer Überwachungsbefugnisse Zurückhaltung walten zu lassen“. Ziel müsse es sein, das „Gesamtmaß staatlicher Überwachung, dem die Bürgerinnen und Bürger durch Eingriffsbefugnisse und Zugriffspraxis der Sicherheitsbehörden täglich ausgesetzt sind“, so gering wie möglich zu halten. Das bislang nur abstrakt in der Wissenschaft entwickelte Modell einer „Überwachungsgesamtrechnung“ sollte zu diesem Zweck für die Anwendung innerhalb von Gesetzgebungsverfahren und für eine gesamtgesellschaftliche Debatte „praktisch handhabbar gemacht werden“.

Dazu sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „eine Methodik für eine Überwachungsgesamtrechnung“ entwickeln, mit der alle bestehenden Datenspeicherungen und Überwachungsbefugnisse zusammengestellt und in ihrer Gesamtheit evaluiert werden. Bis dahin sollte die Bundesregierung laut Vorlage keine neuen Sicherheitsgesetze vorschlagen, „die Überwachungsbefugnisse beinhalten“.

Evaluierungsklauseln für Überwachungsbefugnisse

Ferner plädierte die Fraktion in dem Antrag dafür, in Entwürfe neuer Sicherheitsgesetze Mechanismen wie etwa „Evaluierungsklauseln für Überwachungsbefugnisse“ einzuführen, „die zur Schaffung einer besseren Datengrundlage für eine Überwachungsgesamtrechnung beitragen“. Zudem forderte sie, dass für alle Gesetzgebungsverfahren im Sicherheitsbereich eine Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen wird, „die von den Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung ausgehende Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darlegt und bewertet“.

Darüber hinaus wurde in dem Antrag die Einsetzung einer „Freiheitskommission“ als unabhängiges Gremium nach dem Vorbild der „Wirtschaftsweisen“ oder des Deutschen Ethikrats mit Experten aus Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gefordert zur „kontinuierlichen Bewertung von freiheitseinschränkenden und Überwachungsmaßnahmen“. Des Weiteren sollte die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem Forschungsvorhaben fördern, die „Auswirkungen von Überwachungsmaßnahmen und dem staatlichen Zugriff auf private und staatliche Datenbestände auf Freiheit und Demokratie untersuchen“.

Zweiter Antrag der FDP

Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der FDP-Fraktion „im Rahmen ihrer Vorschläge zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts auf eine Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) ebenso verzichten wie auf eine „Streichung der strengeren Voraussetzungen“ für die Speicherung der Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/16875) forderte die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, auf die Einführung eines Betretungsrechts von Privaträumen zur Anbringung von Überwachungseinrichtungen für das BfV zu verzichten.

Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssten die bestehenden Maßnahmen in einer „Überwachungsgesamtschau“ bewertet werden, hieß es in der Vorlage. Eine solche Gesamtschau zeige Lücken bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden auf, stelle aber auch sicher, „dass die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger das erträgliche Maß nicht übersteigt“. Ferner schrieben die Abgeordneten, dass es „angesichts der im Rahmen der Mordserie des so genannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufgedeckten strukturellen Mängel bei der Arbeit des Verfassungsschutzverbundes sowie der Fehler im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016“ einer Reform des Föderalismus im Bereich der Inneren Sicherheit bedürfe. Zu diesem Zweck müssten Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur einsetzen.

Antrag der Linken 

Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19/8960) auf, eine Koordinierungsstelle einzurichten, die für Zwecke des Verfassungsschutzes lediglich über umstürzlerische Tätigkeiten Unterlagen sammelt, ohne eigene Befugnisse zur Informationsbeschaffung zu besitzen. Sie sollte Erkenntnisse von Behörden des Bundes und der Länder sowie aus dem Ausland entgegennehmen und den Austausch dieser Erkenntnisse zwischen den Ländern koordinieren. Als Stelle unter der Rechtsaufsicht eines Bundesministeriums sollte sie das bisherige Bundesamt für Verfassungsschutz ablösen.

Darüber hinaus wurde die Errichtung einer „Bundesstiftung zur Beobachtung, Erforschung und Aufklärung aller Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft“ als bundesunmittelbare, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verlangt. Ihr Zweck sollte der Schutz der Menschenwürde sowie der Grundrechte und des demokratischen Gemeinwesens durch wissenschaftliche Untersuchung, Information, Dokumentation und Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft sein. 

Antrag der Grünen

Nach dem Willen der Grünen (19/8700) sollte der Schutz der Verfassung im Bund strukturell wie inhaltlich neu organisiert werden. Dazu sollten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung (ISV) sowie ein entsprechend verkleinertes Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr (BfGS) eingerichtet werden. Die Grünen stellten fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), seine Befugnisse, aber auch seine Struktur zu Recht regelmäßig in der Kritik stünden. Die seit Jahren erkennbaren Missstände bezüglich Strukturen, Arbeitsweisen, Personal und Kontrollierbarkeit des BfV erforderten eine umfassende Antwort.

Um die Sicherheit im Einklang mit individuellen Freiheitsrechten rechtsstaatlich zu gewährleisten, reichten kleine Reformen nicht aus. Es brauche eine Zäsur und eine strukturelle Neuorganisation des Verfassungsschutzes in Deutschland. Dabei müsse Leitbild sein, dass in einem Rechtsstaat das Handeln der Nachrichtendienste sowohl kontrollierbar als auch nachvollziehbar sein muss. Neben den organisatorischen Änderungen sollte die Bundesregierung zudem die Effektivität der Strukturen der Sicherheitsbehörden im föderalen Staat überprüfen und den Informationsaustausch verbessern. Um Datenschutz und Verteidigungsrechte zu wahren, müsse der Kreis der im Einzelfall beteiligten Behörden und die Menge und Art der auszutauschenden Daten möglichst eng gefasst sein. Das Gesetz sollte die Verantwortung von Behörden im Einzelfall regeln. Die politische Aufsicht und Kontrolle sollte beim Innenministerium liegen.

Erster Gesetzentwurf der AfD

In ihrem ersten neuen Gesetzentwurf (19/30406) stellt die AfD fest, dass es dem Bundesamt für Verfassungsschutz nach der geltenden Rechtslage zumindest teilweise unmöglich sei, nach rechtsstaatlichen Prinzipien im Sinne des Artikels 20 Absatz 3 des Grundgesetzes zu arbeiten. Verantwortlich hierfür sei die „in Teilen verfassungswidrige Ausgestaltung“ des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die fehlende Verwirklichung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Rechtsstaatlichkeit durch die einfache Gesetzgebung zeige sich an vielen Teilen des Gesetzes.

Der Entwurf der Fraktion zielt darauf ab, die von ihr diagnostizierten Mängel zu beheben.

Zweiter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will in ihrem zweiten neuen Gesetzentwurf (19/30412), dass durch eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes die Möglichkeit eingeführt wird, radikalisierte Kinder ohne Altersbegrenzung zu beobachten. Nach dem Willen der Fraktion soll die Mindestaltersgrenze von 14 Jahren für die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten über Minderjährige wegfallen. Wie die Fraktion schreibt, geht nach Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz von dschihadistischen Familien in Deutschland ein „nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial“ aus. Dies gelte auch für Familien, die nicht in Kampfgebiete in Syrien und Irak gereist seien. Dabei würden sich auch Minderjährige unter 14 Jahren radikalisieren, begründet die Fraktion ihre Forderung. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, „die Möglichkeit der Bundesregierung zur Einflussnahme auf den Verfassungsschutzbericht aufzuheben“. Da für den Erlass und die Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, sondern das Bundesministerium des Innern zuständig sei, sei es geboten, das Bundesverfassungsschutzgesetz an entsprechender Stelle zu ändern. (irs/sto/hau/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Dr. Roland Hartwig

Dr. Roland Hartwig

© DBT / Inga Haar

Hartwig, Dr. Roland

AfD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Uli Grötsch

Uli Grötsch

© Susi Knoll

Grötsch, Uli

SPD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

André Hahn

André Hahn

© DBT/ Stella von Saldern

Hahn, Dr. André

Die Linke

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

Michael Kuffer

Michael Kuffer

© Michael Kuffer / Gilla Hof

Kuffer, Michael

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/8700 - Antrag: Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes
    PDF | 191 KB — Status: 25.03.2019
  • 19/8960 - Antrag: Zivilgesellschaft stärken, Verfassung wirksam schützen
    PDF | 143 KB — Status: 03.04.2019
  • 19/16875 - Antrag: Bürgerrechte und Sicherheit schützen - Für einen wirksamen Verfassungsschutz
    PDF | 289 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/23695 - Antrag: Freiheit und Sicherheit schützen - Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte
    PDF | 291 KB — Status: 27.10.2020
  • 19/24785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
    PDF | 609 KB — Status: 27.11.2020
  • 19/24900 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts - Drucksache 19/24785 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 218 KB — Status: 02.12.2020
  • 19/29350 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Manuel Höferlin, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23695 - Freiheit und Sicherheit schützen - Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte
    PDF | 266 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/30406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit im Bundesverfassungsschutzgesetz
    PDF | 435 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30412 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz - Bundesverfassungsschutzgesetz -
    PDF | 287 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30477 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16875 - Bürgerrechte und Sicherheit schützen - Für einen wirksamen Verfassungsschutz c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/8960 - Zivilgesellschaft stärken, Verfassung wirksam schützen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/8700 - Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes
    PDF | 399 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung Gesetzentwurf 19/24785, 19/24900 (Beschlussempfehlung 19/30477 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 13:07:54: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 13:38:03: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Gesamt: 639 Ja: 355 Nein: 280 Enthaltungen 4
  • Gesetzentwurf 19/24785, 19/24900 (Beschlussempfehlung 19/30477 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen


Beschlussempfehlung 19/30477 Buchstabe c (Antrag 19/8960 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30477 Buchstabe d (Antrag 19/8700 ablehnen) angenommen
Überweisung 19/30406, 19/30412 beschlossen
Beschlussempfehlung 19/29350 (Antrag 19/23695 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30477 Buchstabe b (Antrag 19/16875 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-verfassungsschutzrecht-839442

Stand: 16.06.2025