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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (Koalition)
Gesundheit

Bundestag beschließt Ausnahmen für Corona-Geimpfte und -Genesene

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung des Coronavirus Covid-19 beschlossen. Einer Verordnung der Bundesregierung (19/29257) stimmte er auf Empfehlung des Rechtsausschusses (19/29397) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD stimmte gegen die Verordnung, die FDP enthielt sich. Ein Entschließungsantrag der FDP (19/29405) wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt.

In einer weiteren Beschlussempfehlung (19/29246, 19/29398) hatte der Rechtsausschuss darüber hinaus Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen, die das Parlament in namentlicher Abstimmung in zweiter Lesung billigte. 482 Abgeordnete stimmten für die Änderungen, 81 lehnten sie ab, 70 enthielten sich. Die übrigen Teile der Beschlussempfehlung, die sich auf den Beschluss des Gerichtsvollzieherschutzgesetzes (19/27636) bezogen, wurden in zweiter Lesung bei Enthaltung der FDP angenommen. In dritter Lesung wurde das Gerichtsvollzieherschutzgesetz bei Enthaltung der FDP-Fraktion mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. 

Einen neuen Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (19/29287) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss. 

Verordnung der Bundesregierung

Ziel der angenommenen Verordnung der Bundesregierung (19/29257) ist es, hinsichtlich bereits bestehender Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für getestete Personen eine Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen vorzunehmen. Konkret soll es geimpften und genesenen Personen künftig wieder möglich sein, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten. Gleiches gilt auch für den Besuch von Zoos oder botanischen Gärten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern.

Zugleich sieht die Verordnung für geimpfte und genesene Personen Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und dem Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vor. Auch mit Blick auf Quarantänepflichten greifen Ausnahmeregelungen. Die Bundesregierung verweist zudem auf die Gefahr der „Entstehung und Verbreitung neuer besorgniserregender Virusvarianten, bei denen keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer Immunisierung durch Impfungen oder einer vorherigen Infektion bestehen“. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten solche Varianten Anlass für Änderungen der Verordnung geben, schreibt die Regierung. 

Abgelehnter Entschließungsantrag der FDP

Die FDP wollte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/29405) unter anderem auffordern, eine Verordnung vorzulegen, der geimpfte und genesene Personen grundsätzlich von den Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Sars-CoV-2 ausnimmt.

Freizeit- und Kultureinrichtungen, Gastronomie und Hotellerie sollte die Öffnung für geimpfte und genesene Personen ermöglicht werden, hieß es weiter.

Abschließende Beratung im Rechtsausschuss

Bei der abschließenden Beratung im Rechtsausschuss erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), am Mittwoch, 5. Mai, die nach seinen Worten in Rekordzeit erarbeitete Verordnung. Lange sagte, mit der zunehmenden Gewissheit, dass von geimpften und genesenen Personen eine geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, eröffne sich die Möglichkeit von Erleichterungen für diese Personengruppen. Da nach den fachlichen Auskünften des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts von genesenen und geimpften Personen weniger Risiken für andere ausgehen als von getesteten Personen, könnten nicht nur Gleichstellungen der geimpften und genesenen Personen mit Getesteten erfolgen, sondern für erstere auch mehr Ausnahmen vorgesehen werden.

Konkret heiße das vor allem: Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten grundsätzlich nicht mehr für geimpfte und genesene Personen. Natürlich dürfe dabei der Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen nicht aus dem Blick verloren werden, sagte Lange. Kontaktbeschränkungen sollten hier zwar fallen, es brauche aber noch Schutzkonzepte, um das soweit erforderlich abzusichern. Da es aber keinen vollständigen Schutz für geimpfte und genesene Personen gebe, blieben auch für diese insbesondere Gebote zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und Abstandsgebote unberührt. Schließlich erhielten die Länder dort, wo sie noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben, durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, auch dort Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen vorzusehen. Die Sperrwirkung des Bundesrechts werde mithin insoweit aufgehoben.

Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Mit den vom Bundestag übernommenen Änderungen des Rechtsausschusses am Infektionsschutzgesetz (19/29246, 19/29398) wird klargestellt, dass die Bundesregierung mit dem Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Virus vorlegen können, zugleich die Landesregierungen ermächtigen kann, solche Ausnahmen auch hinsichtlich landesrechtlicher Maßnahmen vorzunehmen. Die Länder können bis zum Erlass einer Verordnung gemäß Paragraf 28c des Infektionsschutzgesetzes bereits bestimmte Erleichterungen und Ausnahmen vorsehen.

Zusammen mit diesen Änderungen wurde das Gerichtsvollzieherschutzgesetz beschlossen. Es ist in derselben Beschlussempfehlung (19/29246, 19/29398) enthalten, hat aber inhaltlich keine Berührungspunkte mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Das Gerichtsvollzieherschutzgesetz (19/27636) zielt darauf ab, den Schutz von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt zu verbessern sowie weitere zwangsvollstreckungsrechtliche Vorschriften zu ändern. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

CDU/CSU und SPD sehen Änderungsbedarf an einzelnen Stellen im Infektionsschutzgesetz. Ihr neuer Gesetzentwurf (19/29287) sieht vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Dies soll zu einem erleichterten Zugang insbesondere für nachträgliche Einträge in digitale Impfausweise führen. Ferner sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes ausgenommen werden.

Die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf Schulen und sei nicht ohne Weiteres auf die Abläufe in Hochschulen übertragbar, heißt es dazu in der Vorlage. Geplant sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.

Ausnahmen von Schutzvorkehrungen werden auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder geschaffen. Die Voraussetzungen für Flugreisen werden konkretisiert, um Infektionen vorzubeugen.

Mit einer Corona-Testung vor dem Abflug solle die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen reisen und andere anstecken. Schließlich wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.  (ste/mwo/pk/06.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Ulrich Oehme

Ulrich Oehme

© Ulrich Oehme/ Anja Stewig Penig

Oehme, Ulrich

AfD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/27636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG)
    PDF | 882 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/29246 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27636 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG)
    PDF | 515 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29257 - Verordnung: Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV)
    PDF | 299 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29287 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
    PDF | 245 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29397 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksache 19/29257- Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV)
    PDF | 280 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29398 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27636 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG)
    PDF | 325 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29405 - Entschließungsantrag: zu der Beratung der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 19/29257, 19/29397 - Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV)
    PDF | 246 KB — Status: 05.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/29397 (Verordnung der Bundesregierung 19/29257 zustimmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29405 abgelehnt
  • Überweisung 19/29287 beschlossen


namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/27636 Artikel 6 (Beschlussempfehlung 19/29246 und 19/29398: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
13:05:33: Beginn der Abstimmung
13:44:47: Ende der Abstimmung
Gesamt: 633 Ja: 482 Nein: 81 Enthaltungen: 70
Gesetzentwurf 19/27636 Artikel 6 in der Ausschussfassung angenommen

Gesetzentwurf 19/27636 Artikel 6 (Beschlussempfehlung 19/29246 und 19/29398: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Fachverbände stellen Ände­run­gen im Infektions­schutz­gesetz nicht infrage

Die geplanten Änderungen und Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden von Fachverbänden im Grundsatz nicht infrage gestellt. Die Verbände werten die Änderungen als sinnvolle Korrekturen zum vierten Bevölkerungsschutzgesetz, der sogenannten Bundesnotbremse. Allerdings fordern die Verbände einige weitergehende Regelungen, wie die Anhörung zum Gesetzentwurf von Union und SPD (19/29287) am Montag, 17. Mai 2021, im Gesundheitsausschuss unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) ergeben hat. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Ferner sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 des IfSG ausgenommen werden. Geplant sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.

Ausnahmen von Schutzvorkehrungen werden auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder geschaffen. Die Voraussetzungen für Flugreisen werden konkretisiert, um Infektionen vorzubeugen. Mit einer Corona-Testung vor dem Abflug solle die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen reisen und andere anstecken. Auch wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.

Über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen werden weitere Neuregelungen ergänzt. So sollen die Kosten für Tests und Impfungen nach den Verordnungen des Bundes aus Steuermitteln finanziert werden, was sowohl die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung positiv bewerten.

„Pflegeschulen in den Ausnahmekatalog aufnehmen“

Der Caritasverband begrüßte, dass die Bundesregierung angesichts der dynamischen Lage in der Pandemie die rechtlichen Regelungen kontinuierlich anpasse und nun Ausnahmeregelungen für Schulschließungen vorsehe, die Ausbildungen in den Bereichen der Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge beträfen. Das Gleiche müsse für Schulen des Gesundheitswesens gelten. Die Pflegeschulen und übrigen Schulen des Gesundheitswesens müssten in den Ausnahmekatalog mit aufgenommen werden.

Zudem müsse klarer geregelt werden, in welchen Fällen die nach Landesrecht zuständigen Stellen eine Notbetreuung bei Kita- und Schulschließung vorsehen sollten. Dabei sollten Fälle berücksichtigt werden, bei denen das Kindeswohl gefährdet oder prekäre Wohnverhältnisse ein Homeschooling nicht ermöglichten. Der Caritasverband gab außerdem zu bedenken, dass der Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen Ende Juni auslaufe und die Ausgleichszahlungen bis Ende Dezember 2021 verlängert werden sollten.

„Notbremse schon Ende Mai auslaufen lassen“

Der Deutsche Landkreistag begrüßte die geplanten Neuregelungen, forderte die Bundesregierung jedoch zugleich dazu auf, angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens die Chance zu nutzen, um die Geltungsfrist des Paragrafen 28b des IfSG (Notbremse) insgesamt schon Ende Mai auslaufen zu lassen oder eine verkürzte Geltungsfrist für den Bildungsbereich vorzusehen.

Die Bundesärztekammer hob die Neuregelung im Zusammenhang mit möglichen Impfschäden hervor. Für die Impfbereitschaft der Bevölkerung sei es wichtig, dass alle Bürger wüssten, dass sie im Fall eines Impfschadens durch Versorgungsansprüche abgesichert seien. Kritisch sehen die Ärzte die geplante Regelung, wonach Apotheker im digitalen Impfausweis Nachtragungen vornehmen können. Bei der Impfdokumentation trügen Ärzte alle notwendigen Daten in den Impfausweis ein. Von dieser Regelung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden können.

„Rechtliche und technische Vorgaben konkretisieren“

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände forderte mit Blick auf den geplanten digitalen Impfausweis eine Konkretisierung der rechtlichen und technischen Vorgaben. Zudem könnten Apotheker wie auch Ärzte nur eine allgemeine Prüfpflicht haben, ob die Impfdokumentation vollständig und nicht offensichtlich gefälscht sei.

Die Hochschulrektorenkonferenz monierte zu unbestimmte Vorgaben bezüglich der vorgeschriebenen Tests mit Bezug zu den praktischen Ausbildungsanteilen und verlangte eine veränderte Fassung.

„Epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht weiter“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ging auf die teilweise existenzgefährdende Lage von Betrieben in der Corona-Pandemie ein. Die politischen Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie hätten unmittelbare Auswirkungen auf Betriebe, Beschäftigte und Kunden. Der Verband forderte, die geplanten Präzisierungen zur praktischen Ausbildung mit Ausnahmeregelungen auf handwerksspezifische Fort- und Weiterbildungen auszudehnen.

Ein Vertreter des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes machte in der Anhörung auf die Dauerbelastung der Mediziner in dem Sektor aufmerksam. Es sei schwer, Nachwuchs zu bekommen. Er warnte trotz der rückläufigen Infektionszahlen vor einer zu frühen Entwarnung in der Corona-Krise. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite bestehe weiter. (pk/17.05.2021)

Dokumente

  • 19/29287 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
    PDF | 245 KB — Status: 04.05.2021

Tagesordnung

  • 165. Sitzung am Montag, dem 17. Mai 2021 von 9:00 Uhr

Protokolle

  • Protokoll der 165. öffentlichen Anhörung "Infektionsschutzgesetz-ÄndG"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Deutscher Cartiasverband
  • Deutscher Landkreistag
  • Deutscher Landkreistag
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
  • Bundesärztekammer
  • Bundeszahnärztekammer
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft
  • Hochschulrektorenkonferenz
  • Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände
  • Verband der Privaten Krankenkassen
  • Chaos Computer Club
  • Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie e. V.
  • Bundesverband der Träger beruflicher Bildung
  • Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunnhämtatologie
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Werner Bergholz

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Bundestag stimmt für Änderung des Infektions­schutz­gesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze (19/29287) zur Anpassung einzelner Stellen im Infektionsschutzgesetz befürwortet. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Die Linke in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/29870) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/29871) zugrunde.

Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Realistische Corona-Strategie umsetzen – nachhaltigen Schutz ermöglichen“ (19/29784) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde ein angekündigter Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Bund plant in der Corona-Krise weitere Änderungen und Präzisierungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Koalitionsentwurf (19/29287) sieht vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Dies soll zu einem erleichterten Zugang insbesondere für nachträgliche Einträge in digitale Impfausweise führen.

Ferner sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 des IfSG ausgenommen werden. Die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf Schulen und sei nicht ohne weiteres auf die Abläufe in Hochschulen übertragbar, heißt es dazu in der Vorlage. Geplant sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.

Ausnahmen von Schutzvorkehrungen werden auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder geschaffen. Die Voraussetzungen für Flugreisen werden konkretisiert, um Infektionen vorzubeugen. Mit einer Corona-Testung vor dem Abflug solle die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen reisen und andere anstecken. Schließlich wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.

Der Gesundheitsausschuss hatte am 19. Mai zudem beschlossen, dass der Gesundheitsfonds mehr Zuweisungen aus Bundesmitteln erhält, um Kosten durch die Corona-Krise aufzufangen und die Krankenversicherungen und damit die Beitragszahler zu entlasten.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/29784) die Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Um einen angemessenen Infektionsschutz zu gewährleisten seien stattdessen andere gesundheitspolitische Maßnahmen zu ergreifen, beizubehalten, auszubauen oder zu verbessern.

So sollten etwa Risikogruppen in den Gesundheitseinrichtungen durch diagnostische Tests und Schnelltests zielgenauer geschützt werden. Außerdem gelte es, die Intensivpflege zu fördern und die Gesundheitsämter auszubauen, schreiben die Abgeordneten.(pk/sas/ste/20.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

Parlamentarischer Staatssekretär für Gesundheit

Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Mattheis, Hilde

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/29287 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
    PDF | 245 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29784 - Antrag: Realistische Corona-Strategie umsetzen - Nachhaltigen Schutz ermöglichen
    PDF | 277 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29870 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/29287 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
    PDF | 747 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29871 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/29287, 19/2987- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
    PDF | 264 KB — Status: 19.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Aschenberg-Dugnus, Christine (FDP), Weinberg, Harald (Die Linke), Schulz-Asche, Kordula (B90/Grüne), Henke, Rudolf (CDU/CSU), Dittmar, Sabine (SPD), Pilsinger, Stephan (CDU/CSU)


Gesetzentwurf 19/29287 (Beschlussempfehlung 19/29870: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
Überweisung 19/29784 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-infektionsschutzgesetz-840236

Stand: 14.05.2025