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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Soziales

Anträge zum sechsten Armuts- und Reich­tums­bericht beraten

Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lehren aus dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht ziehen“ (19/30403), ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schutz vor Armut und Ausgrenzung garantieren – Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht“ (19/30388) und ein Antrag der Grünen, der ein „Zukunftsprogramm gegen Armut“ fordert (19/30394), waren am Mittwoch, 9. Juni 2021, erstmals Gegenstand einer halbstündigen Aussprache. Im Anschluss überwies der Bundestag alle drei Anträge zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. 

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/30403) die Bundesregierung dazu auf, ihren Armuts- und Reichtumsbericht dem Bundestag künftig in der Mitte einer jeweiligen Legislaturperiode vorzulegen. Dies sei trotz anders lautender Beschlusslage in dieser Wahlperiode nicht geschehen.

Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Reihe von Maßnahmen zur „Bewahrung“ der sozialen Gerechtigkeit in Deutschland. Unter anderem soll durch die Einführung einer verbindlichen Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festgeschrieben werden. Steuern und Abgaben, heißt es, sollten in Zukunft nicht mehr beliebig erhöht werden können.

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/30388), bei der Erarbeitung der kommenden Armuts- und Reichtumsberichte armutsbetroffene Menschen künftig „ausführlich“ zu beteiligen. Außerdem solle bei der Erstellung ein besonderer Fokus auf verdeckte Armut und die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie gelegt werden, heißt es in dem Antrag.

Die Regierung solle darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, „der geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Armut und Ungleichheit beinhaltet“. So solle etwa, um zusätzliche soziale Härten der Pandemie auszugleichen, ein Corona-Zuschlag auf Grundsicherungsleistungen eingeführt werden, „der die im Zusammenhang mit der Pandemie entstanden Mehrbedarfe und Einkommensverluste ausgleicht“, heißt es beispielhaft. 

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern, die Grundsicherung zu einer „sanktionsfreien Garantiesicherung“ weiterzuentwickeln. Damit solle das soziokulturelle Existenzminimum garantiert sowie gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt werden, heißt es in ihrem Antrag (19/30394). Zudem sei der Regelsatz neu zu ermitteln sowie schrittweise auf ein „existenzsicherndes Niveau“ anzuheben, heißt es. 

Außerdem gelte es, die Leistungen für Nichtverheiratete zu individualisieren, die Vermögensprüfung durch eine „rechtsverbindliche Selbstauskunft“ zu ersetzen und die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu verbessern, schreiben die Abgeordneten. Auch eine Kindergrundsicherung fordert die Fraktion. Erklärtes Ziel dahinter sei ein „Aufwachsen ohne Armut“.

Sechster Armuts- und Reichtumsbericht

Knapp 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch deutliche Unterschiede in der Einkommensverteilung bei Ost- und Westdeutschen. Das geht aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervor (19/29815). Die Einkommen betrugen demnach im Jahr 2016 im Mittel 19.489 Euro in Ostdeutschland und 23.395 Euro in Westdeutschland. Damit erhöhte sich der Abstand der Nettoäquivalenzeinkommen zwischen Ost und West von 2.480 Euro im Jahr 2006 auf zuletzt 3.906 Euro im Jahr 2016.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, geht das niedrigere Einkommensniveau in Ostdeutschland mit einer höheren Armutsrisikoquote einher. Diese lag dort im Jahr 2016 bei knapp 23 Prozent und im Westen bei knapp 15 Prozent. Gegenüber 2006 ist das ein deutlicher Anstieg von vier Prozent in Ostdeutschland und rund zwei Prozent in Westdeutschland. Die gesamtdeutsche Armutsrisikoquote lag bei 16,6 Prozent.

„Vermögen ungleicher verteilt als Einkommen“

Der Bericht stellt fest, dass das Vermögen deutlich ungleicher verteilt ist als das Einkommen. Hier hat der Gini-Koeffizient etwa 0,71 (Nettovermögen der Haushalte) beziehungsweise 0,78 (individuelle Nettovermögen) betragen. Der Gini-Koeffizient gibt den Grad der Gleich- oder Ungleichverteilung zwischen den Werten 0 (vollständige Gleichverteilung) und 1 (eine Person besitzt alles, alle anderen nichts) an.

Haushalte in der oberen Hälfte der Verteilung besaßen demnach etwa 97,5 Prozent, Personen in der oberen Hälfte der Verteilung etwa 99,5 Prozent des Gesamtvermögens. Die zehn Prozent der Bevölkerung mit den geringsten Vermögen hatten ein negatives Vermögen, also mehr Schulden als Vermögensbestände, weitere Teile der Bevölkerung hatten kein Vermögen, aber auch keine Schulden. (che/ste/09.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

Matthias Zimmer

Matthias Zimmer

© Matthias Zimmer / Anja Noetzel

Zimmer, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Daniela Kolbe

Daniela Kolbe

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Kolbe, Daniela

SPD

Katja Kipping

Katja Kipping

© Katja Kipping / Anke Illing

Kipping, Katja

Die Linke

Dr. Wolfgang Stengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Stengmann-Kuhn

© Wolfgang Stengmann-Kuhn/ Stefan Kaminski

Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang

Bündnis 90/Die Grünen

Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/29815 - Unterrichtung: Sechster Armuts- und Reichtumsbericht - Lebenslagen in Deutschland
    PDF | 16 MB — Status: 14.05.2021
  • 19/30388 - Antrag: Schutz vor Armut und Ausgrenzung garantieren - Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehen
    PDF | 277 KB — Status: 08.06.2021
  • 19/30394 - Antrag: Ein Zukunftsprogramm gegen Armut - Armut bekämpfen, Teilhabe garantieren, Chancen und Zusammenhalt stärken
    PDF | 278 KB — Status: 08.06.2021
  • 19/30403 - Antrag: Lehren aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht ziehen
    PDF | 325 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/30403, 19/30394 und 19/30388 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Experten ziehen gemischte Schlüsse aus dem Armuts- und Reichtums­bericht

Über Konsequenzen aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (19/29815) haben Sachverständige während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 21. Juni 2021, diskutiert. Zu dem Bericht hatten die AfD-Fraktion (19/30403), die Fraktion Die Linke (19/30388) und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30394) Anträge vorgelegt. 

„Armut verfestigt sich im Lebensverlauf“

Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes zeigt der Armuts- und Reichtumsbericht, dass in Deutschland eine große Zahl von Menschen in verfestigter Armut lebt oder von Armut bedroht ist. Die Armutsrisiken-Quote habe im Berichtszeitraum stabil zwischen 15 und 16 Prozent gelegen, sagte Caritas-Vertreterin Dr. Birgit Fix in der von Matthias W. Birkwald (Die Linke) geleiteten Sitzung.

Die gute wirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung habe nicht zu einem Sinken der Ungleichheit geführt, so Fix. Sozialpolitisch besonders bedenklich sei der Befund, wie sehr sich Armut im Lebensverlauf verfestigt. Die Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Fünfjahresperiode noch der sozialen Lage „Armut“ anzugehören, liege bei heute armen Menschen bei 70 Prozent – in den 1980er Jahren seien es nur 40 Prozent gewesen.

„Vermögensungleichheit ist gesunken“

Die Einkommensverteilung sei in den letzten Jahren stabil geblieben, die Vermögensungleichheit sogar gesunken, hießt es hingegen von Seiten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Zudem habe es positive Entwicklungen bei der Zahl der Langzeitarbeitslosen sowie bei Löhnen und Gehältern gegeben. Dennoch, so BDA-Vertreterin Renate Hornung-Draus, glaube eine Mehrheit, dass durch das anhaltende Wachstum von Armut und Reichtum eine Polarisierung entstanden sei, „die nicht von der Datenlage bestätigt wird“. Künftig müssten bestehende Diskrepanzen zwischen der positiven Faktenlage und der verzerrten Wahrnehmung abgebaut und deren Ursachen erforscht werden.

Der Bericht lasse konkrete Ziele der Bundesregierung vermissen, sagte die Einzelsachverständige Dr. Irene Becker. Eine ausführlichere Darstellung normativer Leitlinien wäre aber notwendig, „um vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen politische Maßnahmen aus Sicht der Regierung als förderlich oder unzureichend erkennen zu können“, hieß es in ihrer Stellungnahme. 

Problematik der „verdeckten Armut“

Der Volkswirt Dr. Maximilian Stockhausen sieht in dem Bericht eine Fortsetzung der positiven Entwicklung fundamentaler Kennzahlen des Arbeitsmarkts, der Einkommen sowie der Vermögen, die sich bereits im vorherigen Armuts- und Reichtumsbericht abgezeichnet habe. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Finanzkrise 2007/2008 sowie durch die Flüchtlingszuwanderung könne die Stabilisierung des sozialen Gefüges bei durchschnittlich steigenden Realeinkommen aller Einkommensgruppen als positiv bewertet werden, urteilt er. 

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Georg Cremer, früherer Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, nannte es in seiner Stellungnahme „wünschenswert“, wenn sich der nächste Armuts- und Reichtumsbericht der Problematik der „verdeckten Armut“ intensiver zuwendet. Dies sollte seiner Auffassung nach nicht allein beinhalten, den Umfang des Problems erneut abzuschätzen, sondern auch zu erforschen, warum Menschen trotz materiellem Mangel die ihnen zustehenden sozialen Leistungen nicht beantragen. 

„Bericht an vielen Stellen fragmentarisch“

Der Bericht bleibt laut Ruxandra Empen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an vielen Stellen fragmentarisch und damit hinter den Erwartungen des DGB zurück. Zum Thema Prekäre Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit und Armut fehlten tiefergehende Analysen. Ebenso wenig gehe der Bericht der Frage nach, wie es sein könne, dass bei einer guten wirtschaftlichen Lage und einem Rekordtief bei der Arbeitslosigkeit das Armutsrisiko in 2019, also laut der aktuellsten Zahlen aus dem Mikrozensus, in Deutschland auf dem Höchststand ist.

Prof. Dr. Markus Promberger, vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) verwies auf sinkende Werte bei den niedrigen Einkommen, während die höheren Einkommen steigen würden. „Es gibt also eine Art Schere“, sagte er und forderte, auf die unteren Einkommen aufzupassen, „damit diese Menschen nicht von der Wachstumsentwicklung abgehängt werden“. 

„Neuberechnung der Regelsätze von elementarer Bedeutung“

Der Bundesverband Arbeiterwohlfahrt (AWO) sieht in den Ergebnissen des Berichts erneut einen dringlichen politischen Auftrag, wirksame Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung sowie gegen soziale Ungleichheit zu ergreifen. Dies bedeute nach Aussage des AWO-Vertreters Valentin Persau, das Sicherheitsversprechen des Sozialstaates zu erneuern, indem unter anderem die sozialen Mindestsicherungssysteme weiterentwickelt und Zukunftsinvestitionen in die soziale Infrastruktur vorgenommen werden. Ferner erwarte die Mehrheit der Menschen mehr soziale Gerechtigkeit bei der Besteuerung. 

Es gehe darum, Armut in all ihren Erscheinungsformen abzuschaffen und gute Arbeit zu fördern, hieß es von Seiten des Vertreters des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Dr. Joachim Rock. Das Hartz IV-System müsse überwunden werden, weil es Hartz IV-Bezieher nicht vor Armut schütze. Für die menschenwürdige Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sei eine Neuberechnung der Regelsätze von elementarer Bedeutung. Die aktuellen Regelsätze seien künstlich klein gerechnet und hielten die Betroffenen in Armut, wird kritisiert. 

Prof. Dr. Olaf Groh-Samberg vom Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, hält die Verfestigung von Armut für den Kernbefund des Berichts. Der Anteil der Menschen, die in Deutschland in Armutslagen leben, werde nicht nur im Zeitverlauf größer. Gleichzeitig würden auch die Aufstiegschancen dieser Menschen aus der Armutslage geringer, befand Groh-Samberg. Der deutliche Rückgang der Aufstiege aus Armut sei ein entscheidender Treiber der Armutsentwicklung der letzten drei Jahrzehnte in Deutschland, der von einer temporären Zunahme der Abstiege aus Prekarität und unterer Mitte noch verstärkt worden sei.

Sechster Armuts- und Reichtumsbericht

Knapp 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch deutliche Unterschiede in der Einkommensverteilung bei Ost- und Westdeutschen, wie aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervorgeht, der selbst nicht Gegenstand der Anhörung ist. Die Einkommen betrugen demnach im Jahr 2016 im Mittel 19.489 Euro in Ostdeutschland und 23.395 Euro in Westdeutschland. Damit erhöhte sich der Abstand der Nettoäquivalenzeinkommen zwischen Ost und West von 2.480 Euro im Jahr 2006 auf zuletzt 3.906 Euro im Jahr 2016.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, geht das niedrigere Einkommensniveau in Ostdeutschland mit einer höheren Armutsrisikoquote einher. Diese lag dort im Jahr 2016 bei knapp 23 Prozent und im Westen bei knapp 15 Prozent. Gegenüber 2006 ist das ein deutlicher Anstieg von vier Prozent in Ostdeutschland und rund zwei Prozent in Westdeutschland. Die gesamtdeutsche Armutsrisikoquote lag bei 16,6 Prozent.

Der Bericht stellt fest, dass das Vermögen deutlich ungleicher verteilt ist als das Einkommen. Hier hat der Gini-Koeffizient etwa 0,71 (Nettovermögen der Haushalte) beziehungsweise 0,78 (individuelle Nettovermögen) betragen. Der Gini-Koeffizient gibt den Grad der Gleich- oder Ungleichverteilung zwischen den Werten 0 (vollständige Gleichverteilung) und 1 (eine Person besitzt alles, alle anderen nichts) an. Haushalte in der oberen Hälfte der Verteilung besaßen demnach etwa 97,5 Prozent, Personen in der oberen Hälfte der Verteilung etwa 99,5 Prozent des Gesamtvermögens. Die zehn Prozent der Bevölkerung mit den geringsten Vermögen hatten ein negatives Vermögen, also mehr Schulden als Vermögensbestände, weitere Teile der Bevölkerung hatten kein Vermögen, aber auch keine Schulden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (19/30403), Lehren aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht zu ziehen. Darin kritisiert die Fraktion den Umgang der Regierung mit der Berichterstattung. So würde der Bericht nicht, wie vorgeschrieben, in der Mitte, sondern stets am Ende einer Legislaturperiode erscheinen. Dies verhindere eine der Sache angemessene Behandlung im Parlament, heißt es in dem Antrag.

Die AfD-Fraktion bezeichnet den Bericht ferner als „Dokument des Scheiterns“. Vor allem niedrige Einkommen würden seit Jahren kaum mehr steigen, gleichzeitig gebe es einen starken Zuwachs bei den Vermögen. Der Aufstieg aus unteren sozialen Schichten gelinge immer seltener, was auch die Integrationspolitik der vergangenen Jahre zum Scheitern verurteile, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die soziale Gerechtigkeit in Deutschland bewahrt beziehungsweise wieder herstellt. Dieser solle unter anderem die Einführung einer verbindlichen Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz festlegen, die „kalte Progression“ bei der Einkommensteuer beenden, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung absenken und ein existenzsicherndes Rentenniveau sicherstellen. Ferner geht es um die Themen Kinderarmut, Zahlung von Grundsicherungsleistungen an EU-Ausländer und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert einen intensiveren Kampf gegen Ausgrenzung und Armut. In ihrem Antrag (19/30388) bezeichnet sie die Erkenntnisse aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht als eindringlichen Appell an die Bundesregierung. Die Abgeordneten kritisieren zugleich methodische Mängel des Berichts, zum Beispiel beim Lebenslagen-Ansatz, und die Ausklammerung von bestimmten Themen.

Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, bei der Erarbeitung der kommenden Armuts- und Reichtumsberichte armutsbetroffene Menschen ausführlich zu beteiligen und besondere Aufmerksamkeit auf verdeckte Armut und die Folgen der Corona-Pandemie zu legen. Außerdem solle die Regierung einen Gesetzentwurf mit Maßnahmen zur Verhinderungen von Armut und Ungleichheit vorlegen. Dieser solle unter anderem einen Corona-Zuschlag auf Grundsicherungsleistungen beinhalten sowie die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen, um die durch die Pandemie bedingte Bildungsungleichheit nicht zu verstärken. Weitere Aspekte sind eine sanktionsfreie Mindestsicherung und die Eindämmung prekärer Beschäftigungsverhältnisse.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (19/30394) ein Zukunftsprogramm gegen Armut, um Teilhabe zu garantieren und den Zusammenhalt zu stärken. Deutschland sei ein reiches Land, in dem es dennoch seit Jahrzehnten eine soziale Schieflage gebe. Dies betreffe sowohl die Einkommens- als auch die Vermögensverteilung, die Armut und Ungleichheit verfestigten, kritisiert die Fraktion. Die Armutsrisikoquote stagniere seit vielen Jahren auf einem zu hohen Niveau zwischen 15 und 16 Prozent, die Pandemie habe die Situation ärmerer Bevölkerungsgruppen zusätzlich verschärft, heißt es in dem Antrag weiter.

Von der Bundesregierung verlangen die Grünen unter anderem, die Grundsicherung zu einer sanktionsfreien Garantiesicherung weiterzuentwickeln, eine Kindergrundsicherung und einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde einzuführen, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln und Konzepte gegen Altersarmut vorzulegen. (hau/che/21.06.2021)

Dokumente

  • 19/29815 - Unterrichtung: Sechster Armuts- und Reichtumsbericht - Lebenslagen in Deutschland
    PDF | 16 MB — Status: 14.05.2021
  • 19/30388 - Antrag: Schutz vor Armut und Ausgrenzung garantieren - Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehen
    PDF | 277 KB — Status: 08.06.2021
  • 19/30394 - Antrag: Ein Zukunftsprogramm gegen Armut - Armut bekämpfen, Teilhabe garantieren, Chancen und Zusammenhalt stärken
    PDF | 278 KB — Status: 08.06.2021
  • 19/30403 - Antrag: Lehren aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht ziehen
    PDF | 325 KB — Status: 09.06.2021

Tagesordnung

  • 133. Sitzung am Montag, den 21. Juni 2021, 14:30 Uhr - öffentlich via Live-Übertragung

Protokolle

  • 133. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Caritasverband e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - AWO Bundesverband e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
  • Stellungnahme einer eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Irene Becker, Riedstadt
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Maximilian Stockhausen, Köln
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Georg Cremer, Merzhausen
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Olaf Groh-Samberg, Bremen
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Debatte zum Armuts- und Reichtums­bericht der Bundesregierung

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2021, im Rahmen einer halbstündigen Debatte über den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (19/29815) beraten.

Sechster Armuts- und Reichtumsbericht

Knapp 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch deutliche Unterschiede in der Einkommensverteilung bei Ost- und Westdeutschen. Das geht aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervor (19/29815). Die Einkommen betrugen demnach im Jahr 2016 im Mittel 19.489 Euro in Ostdeutschland und 23.395 Euro in Westdeutschland. Damit erhöhte sich der Abstand der Nettoäquivalenzeinkommen zwischen Ost und West von 2.480 Euro im Jahr 2006 auf zuletzt 3.906 Euro im Jahr 2016.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, geht das niedrigere Einkommensniveau in Ostdeutschland mit einer höheren Armutsrisikoquote einher. Diese lag dort im Jahr 2016 bei knapp 23 Prozent und im Westen bei knapp 15 Prozent. Gegenüber 2006 ist das ein deutlicher Anstieg von vier Prozent in Ostdeutschland und rund zwei Prozent in Westdeutschland. Die gesamtdeutsche Armutsrisikoquote lag bei 16,6 Prozent.

„Vermögen ungleicher verteilt als Einkommen“

Der Bericht stellt fest, dass das Vermögen deutlich ungleicher verteilt ist als das Einkommen. Hier hat der Gini-Koeffizient etwa 0,71 (Nettovermögen der Haushalte) beziehungsweise 0,78 (individuelle Nettovermögen) betragen. Der Gini-Koeffizient gibt den Grad der Gleich- oder Ungleichverteilung zwischen den Werten 0 (vollständige Gleichverteilung) und 1 (eine Person besitzt alles, alle anderen nichts) an.

Haushalte in der oberen Hälfte der Verteilung besaßen demnach etwa 97,5 Prozent, Personen in der oberen Hälfte der Verteilung etwa 99,5 Prozent des Gesamtvermögens. Die zehn Prozent der Bevölkerung mit den geringsten Vermögen hatten ein negatives Vermögen, also mehr Schulden als Vermögensbestände, weitere Teile der Bevölkerung hatten kein Vermögen, aber auch keine Schulden.

Abstimmung über Oppositionsinitiativen

Gegenstand der Debatte waren auch 13 Anträge der Opposition, die im Anschluss an die Aussprache allesamt abgelehnt wurden. So scheiterte etwa ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lehren aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht ziehen“ (19/30403) am Votum aller anderen Fraktionen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses zugrunde (19/31083 Buchstabe a). 

Abgelehnt wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP auch ein gemeinsamer Antrag von Linken und Grünen, der die Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II forderte (19/15078). Eine Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses hatte die Ablehnung des Antrags zuvor empfohlen (19/30504 Buchstabe h). 

Sechs Anträge der Linken abgelehnt

Keine Mehrheit fand trotz Zustimmung durch die Grünen und Enthaltung der FDP auch ein Antrag der Linken, in dem sie sich für „zehn Tage Elternschutz zusätzlich“ aussprach (19/26979). Zu der Initiative lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (19/30908). Ein weiterer Antrag, der eine „soziale, zukunftsweisende und krisenfeste Familienpolitik“ (19/30605) forderte, scheiterte am Votum der Koalition, der AfD und der FDP. Die Grünen stimmten abermals mit den Linken.

Abgelehnt mit den Stimmen der Koalition wurden auch die Anträge der Linksfraktion mit den Titeln „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ (19/29439), „Getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug entlasten – Umgangsmehrbedarf einführen“ (19/29749), „Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindern“ (19/24454) und „Schutz vor Armut und Ausgrenzung garantieren – Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht“ (19/30388). Im Falle des ersten und vierten Antrags enthielten sich die Grünen, dem zweiten und dritten Antrag stimmten sie zu. FDP und AfD enthielten sich bei der Abstimmung über den dritten Antrag, lehnten die übrigen Vorlagen jedoch allesamt ab. Zugrunde lagen den Abstimmungen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/30540, 19/31083). 

Fünf Anträge der Grünen abgelehnt

Trotz der Zustimmung durch Die Linke scheiterte auch ein Antrag der Grünen, in dem sich die Fraktion dafür einsetzte, das „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft zu sichern und Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent zu bekämpfen“ (10/7734). Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Bau- und Wohnungsausschusses (19/9697). Mit denselben Mehrheiten wurde auch ein Antrag abgelehnt, mit dem die Fraktion auf eine „gesetzliche Verbesserung der Arbeitsqualität und Beratungsqualität in Jobcentern“ (19/15975) drang.

Die übrigen drei Anträge zur Einführung einer Kindergrundsicherung (19/14326), für eine „Garantiesicherung statt Hartz IV“ (19/25706) und für ein „Zukunftsprogramm gegen Armut“ (19/30394) scheiterten am Votum von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Die Linke enthielt sich jeweils. Zu den Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Arbeits- und Sozialausschusses (19/30504 Buchstabe i; 19/31083 Buchstabe c; 19/29973) sowie des Familienausschusses vor (19/24882 Buchstabe b).

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD forderte in ihrem Antrag (19/30403) die Bundesregierung dazu auf, ihren Armuts- und Reichtumsbericht dem Bundestag künftig in der Mitte einer jeweiligen Legislaturperiode vorzulegen. Dies sei trotz anders lautender Beschlusslage in dieser Wahlperiode nicht geschehen.

Darüber hinaus forderte die Fraktion eine Reihe von Maßnahmen zur „Bewahrung“ der sozialen Gerechtigkeit in Deutschland. Unter anderem sollte durch die Einführung einer verbindlichen Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festgeschrieben werden. Steuern und Abgaben, hieß es, sollten in Zukunft nicht mehr „beliebig“ erhöht werden können.

Abgelehnter Antrag von Linken und Grünen

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten in einem gemeinsamen Antrag (19/15078) die Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II. Sie bezogen sich zur Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Sanktionspraxis eingeschränkt hatte. Linke und Grüne gingen in dem Antrag allerdings darüber hinaus und forderten eine generelle Abschaffung von Sanktionen.

Ferner sollten die Jobcenter bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln zur Eingliederung und für die Verwaltung ausgestattet werden. Auch sollte das Fallmanagement verbessert werden, damit Arbeitssuchende passgenaue Hilfen und garantierte Angebote zur Weiterbildung erhielten.

Erster abgelehnter Antrag der Linken

Mit ihrem ersten Antrag forderte Die Linke von der Bundesregierung ein gesetzgeberisches Maßnahmenpaket für eine „soziale, zukunftsweisende und krisenfeste Familienpolitik“ (19/30605).

So sollten etwa Wohnkosten verringert werden – beispielsweise durch ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild. Auch gelte es, Kinderarmut zu bekämpfen, indem etwa eine eigenständige Kindergrundsicherung eingeführt wird. Auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien zu ergreifen, forderte die Fraktion.

Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion plädierte für die Einführung eines zehntägigen Elternschutzes. In einem Antrag (19/26979) forderte sie die Bundesregierung auf, das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln. In dessen Rahmen sollte eine zehntägige bezahlte Freistellung von der Arbeit für den zweiten Elternteil oder eine von der leiblichen Mutter benannte soziale Bezugsperson unmittelbar nach der Geburt eines Kindes gewährt werden. Jeweils fünf Tage der Lohnfortzahlung sollten durch den Arbeitgeber und durch den Bund finanziert werden. Zudem sei ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz sowie ein Diskriminierungs- und ein Kündigungsverbot im Elternschutz zu verankern.

Nach Ansicht der Linksfraktion müssten mehr Maßnahmen als bisher ergriffen werden, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse verbessert und die Übernahme der Sorgearbeit durch Väter beziehungsweise den zweiten Elternteil gefördert werden.

Dritter abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem dritten Antrag (19/29439) die Überwindung von Hartz IV und die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung.

Sie schrieb: „Die Leistungen für Erwerbslose und für Menschen in der Grundsicherung müssen vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützen und dürfen nicht zu deren Verfestigung beitragen. Zudem muss das Grundsicherungssystem eine nachhaltige Integration der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt befördern. Diese Ziele sind innerhalb des Sanktionsregimes Hartz IV nicht zu erreichen.“

Vierter abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte einen Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung für getrennt lebende Eltern. In ihrem entsprechenden Antrag (19/29749) verwies sie auf die sozialen und ökonomischen Belastungen, denen Trennungsfamilien ausgesetzt seien. Dies gelte vor allem für Eltern in der Grundsicherung, die sich die Erziehungsverantwortung für die Kinder aufteilen.

„In dieser Situation sieht das geltende Recht eine tageweise Aufteilung des Regelbedarfs des Kindes zwischen den Elternteilen vor. Bei vielen Kosten ist die Vorstellung, dass eine genaue Zurechnung auf ein Elternteil möglich ist, jedoch höchst praxisfremd. Bestimmte Ausgaben fallen zudem doppelt an“, erläuterten die Abgeordneten.

Fünfter abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke wollte verhindern, dass Rentnern Grundsicherungsleistungen gekürzt werden. In einem entsprechenden Antrag (19/24454) begründete sie die Initiative mit einer gesetzlichen Regelungen, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 1. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 1. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt. Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ würden generell „vorschüssig“, also zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, schrieb Die Linke.

Durch die Änderung des Auszahlungszeitpunkts komme es für Rentner, die ihre Rente mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssten und ihre Rente erstmals im April 2004 oder später erhalten haben, im Juli (dem Monat der jährlichen Rentenanpassung) regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung. Grund hierfür sei das sogenannte Zuflussprinzip, nach dem Einkommen immer in dem Kalendermonat angerechnet werden, in dem sie real zufließen. Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeute das Zuflussprinzip, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt werde, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird, hieß es in dem Antrag.

Sechster abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte einen intensiveren Kampf gegen Ausgrenzung und Armut. In einem entsprechenden Antrag (19/30388) bezeichnete sie die Erkenntnisse aus dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht als eindringlichen Appell an die Bundesregierung. Die Abgeordneten kritisierten zugleich methodische Mängel des Berichts, zum Beispiel beim Lebenslagen-Ansatz und die Ausklammerung von bestimmten Themen.

Sie verlangten deshalb von der Bundesregierung, bei der Erarbeitung der kommenden Armuts- und Reichtumsberichte armutsbetroffene Menschen ausführlich zu beteiligen und besondere Aufmerksamkeit auf verdeckte Armut und die Folgen der Corona-Pandemie zu legen. 

Erster abgelehnter Antrag der Grünen

Ein nationales Aktionsprogramm gegen Obdachlosigkeit – das forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (19/7734). Unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ riefen die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, mit einem Bündel von Maßnahmen bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen.

Mit weiteren vielfältigen Projekten sollte zudem darauf hingewirkt werden, dass Wohnungslosigkeit gar nicht erst entstehe. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage ging es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte eine Kindergrundsicherung einführen. In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/14326) forderte sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in der neuen Leistung zusammenzufassen.

Nach dem Willen der Fraktion sollte die Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung ausgestaltet werden, die nicht als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Sozialleistung sollte sich aus einem fixen Garantie-Betrag für jedes Kind und einem ergänzenden „GarantiePlus“-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet, zusammensetzen. Je niedriger das Einkommen der Eltern sei, desto höher sollte der „GarantiePlus“-Betrag ausfallen. Der Garantie-Betrag sollte nach den Vorstellungen der Grünen so hoch sein, dass der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach Freistellung des kindlichen sächlichen Existenzminimums und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Besteuerung des Elterneinkommens entsprochen würde. Für das Jahr 2019 bezifferten die Grünen die Höhe der Kindergrundsicherung auf die Maximalbeträge von 364 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 475 Euro für Kinder bis 13 Jahre und 503 Euro für Kinder bis 17 Jahre.

Dritter abgelehnter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte, die bisherigen Hartz-IV-Leistungen zu einer sanktionsfreien Garantiesicherung weiterzuentwickeln. In ihrem abgelehnten Antrag (19/25706) begründete sie ihre Initiative mit den „sozialen Schieflagen“, die die im vergangenen Jahr verabschiedeten Sozialschutzpakete der Bundesregierung aufweisen würden. „Die Erfahrungen der Corona-Pandemie machen deutlich, wie kommende Krisen und notwendige wirtschaftliche Transformationsprozesse die Grundsicherung herausfordern werden. Die temporären Regelungen der Sozialschutz-Pakete zeichnen bereits den Weg zu einer vereinfachten, umfassenderen und digitaleren Leistungsgewährung vor. Sie sollten aber keine krisenbedingte Eintagsfliege, sondern der positive Ansatzpunkt für die Verbesserung der bestehenden Leistungen für alle Menschen mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen sein“, schrieben die Grünen.

Zu den Forderungen gehörten unter anderem, die Regelungen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung so zu ändern, dass diese kostendeckend, rechtssicher und weniger streitanfällig sind. Das soziokulturelle Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern sollte neu ermittelt und die Regelsätze deutlich angehoben werden. Die Regelbedarfsermittlung sollte auf eine reine Statistikmethode umgestellt werden. Ferner verlangten die Grünen Verbesserungen bei der Arbeitsberatung in den Jobcentern und die Einführung einer Kindergrundsicherung.

Vierter abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten, die Grundsicherung zu einer „sanktionsfreien Garantiesicherung“ weiterzuentwickeln. Damit sollte das soziokulturelle Existenzminimum garantiert sowie gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt werden, hieß es in ihrem Antrag (19/30394). Zudem sei der Regelsatz neu zu ermitteln sowie schrittweise auf ein „existenzsicherndes Niveau“ anzuheben, hieß es.

Außerdem sollten die Leistungen für Nichtverheiratete individualisiert, die Vermögensprüfung durch eine „rechtsverbindliche Selbstauskunft“ ersetzt und die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden, schrieben die Abgeordneten. Auch eine Kindergrundsicherung forderte die Fraktion. Erklärtes Ziel dahinter sei ein „Aufwachsen ohne Armut“.

Fünfter abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorzulegen. Dabei müsse Freiwilligkeit zum Ausgangspunkt der Unterstützungsleistungen im SGB II gemacht werden. Das umfasse einerseits ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich einzelner Maßnahmen und Integrationsschritte und andererseits die Abschaffung der Sanktionen. Den Vorrang von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung wollte die Fraktion abschaffen.

Zudem dürfe sich die Arbeitsförderung in den Jobcentern nicht ausschließlich am Ziel einer unmittelbaren Aufnahme irgendeiner Erwerbstätigkeit orientieren, hieß es. Bei der Entscheidung für Maßnahmen und Unterstützungsleistungen müssten soziale Teilhabe und notwendige Zwischenschritte zur Arbeitsmarktintegration als gleichberechtigte Ziele einbezogen werden. Auch sollten die Arbeitslosen einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung erhalten, um ihren beruflichen Status zu verbessern. Um Aus- und Weiterbildung zu stärken, sollten die Arbeitslosen ein Weiterbildungsgeld bekommen, das höher ist als ihre Arbeitslosengeld-II-Auszahlung. Weiterbildungen mit Abschluss müssten unabhängig vom aktuellen Fachkräftebedarf über die gesamte Laufzeit gefördert werden, forderten die Grünen. (che/aw/pez/eis/sas/ste/25.06.2021)

Dokumente

  • 19/7734 - Antrag: Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen - Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen
    PDF | 174 KB — Status: 13.02.2019
  • 19/9697 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübingen), Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7734 – Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen
    PDF | 182 KB — Status: 26.04.2019
  • 19/14326 - Antrag: Faire Chancen für jedes Kind - Kindergrundsicherung einführen
    PDF | 325 KB — Status: 22.10.2019
  • 19/15078 - Antrag: Für soziale Garantien ohne Sanktionen
    PDF | 175 KB — Status: 13.11.2019
  • 19/15975 - Antrag: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern
    PDF | 327 KB — Status: 16.12.2019
  • 19/24454 - Antrag: Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindern
    PDF | 349 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/24882 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17768 - Kinderarmut überwinden, Kindergrundsicherung einführen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Katja Dörner, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14326 - Faire Chancen für jedes Kind - Kindergrundsicherung einführen
    PDF | 338 KB — Status: 01.12.2020
  • 19/25706 - Antrag: Garantiesicherung statt Hartz IV - Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise
    PDF | 372 KB — Status: 06.01.2021
  • 19/26979 - Antrag: Zehn Tage Elternschutz zusätzlich einführen
    PDF | 260 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/29439 - Antrag: Hartz IV überwinden - Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen
    PDF | 332 KB — Status: 06.05.2021
  • 19/29749 - Antrag: Getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug entlasten - Umgangsmehrbedarf einführen
    PDF | 271 KB — Status: 18.05.2021
  • 19/29815 - Unterrichtung: Sechster Armuts- und Reichtumsbericht - Lebenslagen in Deutschland
    PDF | 16 MB — Status: 14.05.2021
  • 19/29973 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/29268 - Mit dem Führerschein gegen Langzeitarbeitslosigkeit b) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/15975 - Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern
    PDF | 288 KB — Status: 20.05.2021
  • 19/30388 - Antrag: Schutz vor Armut und Ausgrenzung garantieren - Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehen
    PDF | 277 KB — Status: 08.06.2021
  • 19/30394 - Antrag: Ein Zukunftsprogramm gegen Armut - Armut bekämpfen, Teilhabe garantieren, Chancen und Zusammenhalt stärken
    PDF | 278 KB — Status: 08.06.2021
  • 19/30403 - Antrag: Lehren aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht ziehen
    PDF | 325 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30504 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/29768 - Armutsbekämpfung bei Rentnern - Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 19/29742 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch c) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/15040 - Liberales Bürgergeld einführen - Einstiegs- und Aufstiegsdynamik im Arbeitsmarkt verbessern - Hartz IV reformieren d) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/10619 - Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24454 - Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindern f) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/29439 - Hartz IV überwinden - Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen g) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/29749 - Getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug entlasten - Umgangsmehrbedarf einführen h) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/15078 - Für soziale Garantien ohne Sanktionen i) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25706 - Garantiesicherung statt Hartz IV - Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise
    PDF | 454 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30540 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27673, 19/30495 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
    PDF | 228 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30605 - Antrag: Für eine soziale, zukunftsweisende und krisenfeste Familienpolitik
    PDF | 350 KB — Status: 10.06.2021
  • 19/30908 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/26979 - Zehn Tage Elternschutz zusätzlich einführen
    PDF | 282 KB — Status: 22.06.2021
  • 19/31083 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Martin Sichert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/30403 - Lehren aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht ziehen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/30388 - Schutz vor Armut und Ausgrenzung garantieren - Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/30394 - Ein Zukunftsprogramm gegen Armut - Armut bekämpfen, Teilhabe garantieren, Chancen und Zusammenhalt stärken
    PDF | 312 KB — Status: 23.06.2021

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Stand: 24.06.2025