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Naturschutz

Regierung will den Schutz von Insekten forcieren

Mit dem Insektensterben hat sich ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (19/28182) befasst, der am Donnerstag, 15. April 2021, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten wurde. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In dem Gesetzentwurf heißt es, Insekten seien ein „integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielen in Ökosystemen eine wichtige Rolle“. Allerdings sei sowohl die Gesamtmasse der Insekten als auch ihre Artenvielfalt in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Der Gesetzentwurf zielt dabei unter anderem auf die Eindämmung von Lichtverschmutzung sowie die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope. 

Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz, das das Bundeskabinett 2019 verabschiedet habe, habe es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, das Insektensterben zu bekämpfen. Mit dem vorgelegten Entwurf seien „große wirtschaftliche Nutzen des zu schützenden Naturkapitals“ verbunden. In einer Studie werde für Deutschland die Bestäubungsleistung durch Insekten mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtwert der Ernte auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt, so die Bundesregierung. (irs/15.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

Stephan Protschka

Stephan Protschka

© DBT/Haar

Protschka, Stephan

AfD

Dr. Klaus-Peter Schulze

Dr. Klaus-Peter Schulze

© Dr. Klaus-Peter Schulze/ Carsten Handrick

Schulze, Dr. Klaus-Peter

CDU/CSU

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Steffi Lemke

Steffi Lemke

© Steffi Lemke/ Klaus Mellenthin

Lemke, Steffi

Bündnis 90/Die Grünen

Rainer Spiering

Rainer Spiering

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Spiering, Rainer

SPD

Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/ Anne Hufnagl

Breher, Silvia

CDU/CSU

Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/28182 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 773 KB — Status: 31.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/28182 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Naturschutz

Landwirte kritisieren Gesetz­entwurf zum Insektenschutz

Sachverständige haben am Montag, 19. April 2021, in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Insektenschutzpolitik der Bundesregierung einer kritischen Würdigung unterzogen und dabei insbesondere das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Insektenschutz thematisiert. Gegenstand der Anhörung, die unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) stand, waren der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182) sowie ein Antrag (19/26779) der FDP-Fraktion mit dem Titel „Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen“. 

Während sich der Antrag der FDP-Fraktion für eine verstärkte Forschung in Bezug auf das Insektensterben und für Kooperationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ausspricht, sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf unter anderem ein Verbot der Verwendung von bestimmten Schädlingsbekämpfungsmitteln (Bioziden) in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen vor. Außerdem sollen zukünftig strengere Regeln für Straßenbeleuchtungen und leuchtende Werbeanlagen gelten, um die schädlichen Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf Insekten einzudämmen. 

„40 Prozent der Bienenarten gefährdet“

Klare Zustimmung zum Gesetzentwurf äußerte Dr. Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Er wies allerdings darauf hin, dass der Insektenschutz nicht mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ende. Vielmehr müssten die Regelungen vor Ort in den Kommunen umgesetzt und überwacht werden, wofür es ausreichend Personal brauche.

Den aktuellen Wissensstand über das Insektensterben fasste Prof. Dr. Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung zusammen. Festzustellen seien massive Rückgänge der Biomasse von Insekten sowie der Zahl und der Arten von Insekten. Das gelte insbesondere für wildlebende Bestäuber; so seien international über 40 Prozent der Bienenarten gefährdet. Grundsätzlich sei es erforderlich, mit der Landwirtschaft zusammen nach Lösungen beim Insektenschutz zu suchen, sagte Settele. Dabei sei der Gesetzentwurf ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Kritik aus der landwirtschaftlichen Praxis

Die Sicht der Praktiker vertrat Georg Mayerhofer jun. von der Mayerhofer Agrar GbR, einem Familienbetrieb in Niederbayern. Er sprach sich gegen mehr Gesetze und Regelungen und für gemeinsame Anstrengungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Biodiversität aus, da die Regelungen häufig an der Praxis vorbeiliefen. 

Das Aktionsprogramm Insektenschutz, zu dem der Gesetzentwurf der Bundesregierung gehört, setze zu sehr auf Verbote und Auflagen, kritisierte auch Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband. Die Landwirte stellten sich dem Ziel des Insektenschutzes; es sei aber erforderlich, dabei alle gesellschaftlichen Gruppen einzubeziehen und nicht nur die Landwirtschaft. Als „nicht sachgerecht und nicht verhältnismäßig“ bezeichnete Pingen das vorgesehene Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten.

„Schutz der Nachtlandschaft“

Zustimmung zum Gesetzentwurf äußerte hingegen Prof. Dr. Sabine Schlacke vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er setze Anreize für verstärkten Insektenschutz und verankere nötige Verbote. Allerdings unterbreitete Schlacke punktuelle Änderungsvorschläge. So wäre es nach ihren Worten sinnvoll, die Begrenzung von Lichtverschmutzung durch ein neues Ziel „Schutz der Nachtlandschaft“ zu unterstützen.

Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf FFH-Gebiete (Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) nicht in das Verbot von Pestiziden einbeziehe, kritisierte Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau. Denn der Einsatz von Pestiziden sei die Hauptursache für den Rückgang von Insekten. Das jetzt vorgesehene Verbot betreffe nur 0,35 Prozent der Ackerfläche in Deutschland und gefährde damit die Landwirtschaft nicht. 

Ruf nach einem „kooperativen Ansatz“

Der Einbezug der FFH-Gebiete „wäre aus Sicht der Landwirtschaft eine Katastrophe gewesen“, sagte hingegen Dr. Hubert Heilmann von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Den Gesetzentwurf kritisierte er, da dieser keinen kooperativen Ansatz verfolge und den Graben zwischen Landwirtschaft und Naturschutz vertiefe, statt ihn zuzuschütten.

Kritik am Gesetzentwurf äußerte auch Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. Er lobte den niedersächsischen Weg, der vorrangig auf freiwillige Maßnahmen der Landwirte setze. Viele der niedersächsischen Maßnahmen würden durch das Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes gefährdet, erklärte Hennies. Er forderte deshalb die Einführung einer Länderöffnungsklausel.

„Attraktive Anreize nötig“

Der Gesetzentwurf gehe zwar erste wichtige Schritte, sagte Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Landschaftspflege. Aber die vorgesehenen Instrumente passten noch nicht. In der Umsetzung des Gesetzes müssten Spielräume gewährt und fachlich begründete Ausnahmen ermöglicht werden. Um Gemeinwohlleistungen von landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern, seien zudem attraktive Anreize nötig. 

Der Insektenrückgang sei eine Tatsache, der durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt sei, erklärte Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz. Sie begrüßte den vielseitigen Ansatz des Gesetzentwurfs, betonte aber auch, dass noch deutlich weiterreichende Schritte notwendig seien, um die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland langfristig zu verbessern. Dabei komme der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Verantwortungsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums besondere Bedeutung zu.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland zu verbessern, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen und die zentralen Ursachen für das Insektensterben – die intensive Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, den Verlust von Blühpflanzenvielfalt sowie die Lichtverschmutzung in und um Siedlungen – zu reduzieren. Zugleich will die Bundesregierung auch die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen.

Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern sollen künftig als zusätzliche Biotoptypen gesetzlich geschützt werden, die wichtige Rückzugsgebiete für Insekten darstellen. Auch in der Landschaftsplanung soll der Insektenschutz künftig eine stärkere Rolle spielen.

Biozid-Verbot

Der Gesetzentwurf verbietet den Einsatz gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, sogenannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten. In ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, Nationalparks oder gesetzlich geschützten Biotopen würden damit strengere Vorgaben für den Insektenschutz gelten.

Um die schädlichen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten einzudämmen, ist in Naturschutzgebieten ein grundsätzliches Verbot für neue Straßenbeleuchtungen und für leuchtende Werbeanlagen geplant. Außerdem soll es künftig möglich sein, den Betrieb von so genannten Skybeamern zu beschränken und Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen zu verbieten.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat die zentrale Rolle im Ökosystem betont, die Insekten zukommt. Der dramatische Verlust der Artenvielfalt gelte neben dem Klimawandel zu Recht als zweite globale Krise existentiellen Ausmaßes. Die Ursachen des Artensterbens seien vielfältig – daher müsse auch deren Bekämpfung alle relevanten Bereiche umfassen.

So bedürfe es bundesgesetzlicher Regelungen nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den besiedelten Raum. Damit die Trendwende gelingt, müssten alle Teile der Gesellschaft Problembewusstsein entwickeln – und zur Lösung beitragen.

Ambitioniertere Landesregeln

Dem Erhalt beziehungsweise der Wiederbelebung der Biodiversität komme eine herausgehobene Rolle zu, schreibt die Länderkammer. Zugleich müssten die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft darauf abgestimmt sein. In einigen Bundesländern sei es bereits gelungen, gemeinsame Lösungen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung zu finden.

Gerade zum Verbot bestimmter Biozide und Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten existierten auf Landesebene schon ambitioniertere Regelungen als von der Bundesregierung aktuell vorgeschlagen – diese dürften durch Bundesrecht nicht infrage gestellt werden, warnt der Bundesrat.

Unterstützung für den ökologischen Landbau

Er fordert die Bundesregierung auf, den ökologischen Landbau mit seiner positiven Biodiversitätswirkung weiter zu unterstützen – auch durch finanzielle Maßnahmen. Ebenso erforderlich sei die Stärkung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie zusätzliche Aktivitäten zur Änderung des Verbraucherverhaltens.

Die geplanten Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung und zum Verbot von Bioziden sollten auch in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten gelten, schlägt der Bundesrat vor. Außerdem plädiert er für deutlich höhere Sanktionen bei Naturschutzverstößen durch Unternehmen: Damit Bußgelder eine abschreckende Wirkung entfalten, müssten sie verzehnfacht werden - im Einzelfall sollten sie sogar bis zu zwei Prozent des Firmenumsatzes betragen.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/26779) die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Grundlage für einen erfolgreichen Insektenschutz zu schaffen. Wo Wissen über Ausgangszustand und Wirkungsmechanismen fehle, müsse geforscht werden, damit die Insektenschutzpolitik kein Schuss ins Blaue werde, schreiben die Antragsteller.

Im Einzelnen verlangt die FDP-Fraktion, die Insektenschutzpolitik auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse aufzubauen. Dabei sei zu entscheiden, ob für den Naturschutz eine große Insektenbiomasse, eine große biologische Vielfalt oder ein Kompromiss aus beidem am besten sei. Außerdem sollen nach dem Willen der Antragsteller alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer Folgeabschätzung unterzogen werden. Dabei sollen erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz berücksichtigt werden, um das bestehende Miteinander nicht aufs Spiel zu setzen. (chb/lbr/19.04.2021)

Dokumente

  • 19/26779 - Antrag: Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen
    PDF | 258 KB — Status: 17.02.2021
  • 19/28182 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 773 KB — Status: 31.03.2021

Protokolle

  • 105. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Dr. Torsten Mertins, A.-Drs. 19(16)559-B
  • Prof. Dr. Josef Settele, A.-Drs. 19(16)559-I
  • Prof. Dr. Josef Settele, A.-Drs. 19(16)559-J
  • Georg Mayerhofer, A.-Drs. 19(16)559-G
  • Steffen Pingen, A.-Drs. 19(16)559-F
  • PPT Steffen Pingen
  • Prof. Dr. Sabine Schlacke, A.-Drs. 19(16)559-D
  • Dr. Carsten Brühl, A.-Drs. 19(16)559-C
  • Dr. Holger Hennies, A.-Drs. 19(16)559-A
  • Dr. Jürgen Metzner, A.-Drs. 19(16)559-E
  • Prof. Dr. Beate Jessel, A.-Drs. 19(16)559-H

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Naturschutz

Abgesetzt: Abstimmung über Novelle des Bundes­naturschutzgesetzes

Weg zum Strand durch die rosenbewachsene Dünen von Rantum, Naturschutzgebietschild.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung den Schutz von Insekten verbessern. (© picture alliance/blickwinkel/McPHOTO/I. Schulz | McPHOTO/I. Schulz)

Von der Tagesordnung am Freitag, 7. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die geplante Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182). 

Ebenfalls abgestimmt werden sollten ursprünglich Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen“ (19/26779) und der AfD-Fraktion gegen Aktionismus beim Insektenschutz (19/28457). Darüber hinaus sollte über einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei (19/17767) entschieden werden. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/28081 Buchstabe b) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Schutz von Insekten ist das Ziel des Regierungsentwurfs (19/28182). Er basiert auf dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz, mit dem es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht hat, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen.

Insekten seien integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielten in Ökosystemen eine wichtige Rolle, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Allerdings seien sowohl die Gesamtmasse der Insekten als auch die Vielfalt der Arten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Um die Lebensbedingungen der Insekten zu verbessern, sei die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen erforderlich. Der Gesetzentwurf zielt dabei unter anderem auf die Eindämmung von Lichtverschmutzung sowie die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope.

Aktionsprogramm der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ihr Aktionsprogramm Insektenschutz „Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben“ vorgelegt (19/13031, 19/13637 Nr. 3). Das Programm soll eine Trendumkehr einleiten und den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenwirken, schreibt die Bundesregierung darin. Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Das Aktionsprogramm enthält Erläuterungen zu den Zielen und den Bezügen zu anderen Strategien. Weiter definiert es konkrete Maßnahmen des Bundes in neun Handlungsbereichen. Um das Insektensterben zu stoppen, sei darüber hinaus Unterstützung auf Länder- und kommunaler Ebene sowie aus der Gesellschaft wichtig, schreibt die Regierung.

Bestandteil der Maßnahmen sollen ein Insektenschutz-Gesetz und parallele Rechtsverordnungen sein, durch die Insektenlebensräume und Strukturvielfalt gefördert und Schutzgebiete gestärkt werden sollen. 100 Millionen Euro sollen jährlich für die Förderung von Insektenschutz und den Ausbau der Insektenforschung bereitgestellt werden. Auch gehe es darum, „klare Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden“ und eine deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Böden und Gewässer zu erreichen, schreibt die Bundesregierung.

Das Aktionsprogramm soll auch dazu genutzt werden, den Staubsaugereffekt auf Insekten durch Licht einzudämmen. Über die Umsetzung des Aktionsprogramms werde die Bundesregierung im Rahmen der bestehenden Berichterstattung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) regelmäßig Rechenschaft ablegen, heißt es in der Unterrichtung weiter. Auch ein „Runder Tisch Insektenschutz“ werde eingerichtet, bei dem sich gesellschaftliche Akteure über die Fortschritte des Aktionsprogramms austauschen können.

Antrag der AfD

Viele der Maßnahmen in dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz belasteten die landwirtschaftlichen Betriebe unverhältnismäßig stark und gefährdeten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungsgütern, schreibt die AfD in ihrem Antrag (19/28457).

In ihrer Vorlage fordert sie die Bundesregierung auf, die Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz nicht umzusetzen, solange keine validen wissenschaftlichen Fakten zu den Ursachen des Insektenrückgangs vorlägen. Außerdem sei die Forschung zu den Ursachen des Insektenrückgangs in Deutschland zu intensivieren, wobei die nicht landwirtschaftlichen Einflussfaktoren wie Windenergieanlagen und Lichtverschmutzung besonders zu berücksichtigen seien.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/28457) die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Grundlage für einen erfolgreichen Insektenschutz zu schaffen. Wo Wissen über Ausgangszustand und Wirkungsmechanismen fehle, müsse geforscht werden, damit die Insektenschutzpolitik kein Schuss ins Blaue werde, schreiben die Liberalen.

Im Einzelnen verlangt die FDP-Fraktion, die Insektenschutzpolitik auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse aufzubauen. Dabei sei zu entscheiden, ob für den Naturschutz eine große Insektenbiomasse, eine große biologische Vielfalt oder ein Kompromiss aus beidem am besten sei. Außerdem sollen nach dem Willen der Abgeordneten alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer Folgeabschätzung unterzogen werden. Dabei sollen erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz berücksichtigt werden, um das Miteinander nicht aufs Spiel zu setzen.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/17767) mit dem Ziel vorgelegt, Pflanzenschutz auf den Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei auszurichten. Die Linke will erreichen, dass im Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Versuche und Studien zur Bewertung von Wirkstoffen, die vom Antragsteller vorzulegen sind, nicht von diesem selbst in Auftrag gegeben und bezahlt werden, sondern dass diese Versuche und Studien von einer unabhängigen Stelle in Auftrag gegeben, transparent gelistet und die Ergebnisse nach Abschluss der Versuche und Studien öffentlich zugänglich gemacht werden.

Diese Versuche und Studien sollen aus einem Fonds finanziert werden, in den die Antragsteller entsprechend dem Prüfumfang einzahlen. Die Fraktion will sicherstellen, dass weder Institutionen der Risikobewertung noch die beteiligten Wissenschaftler Interessenkonflikten unterliegen. (chb, hau/eis//04.05.2021)

Dokumente

  • 19/13031 - Unterrichtung: Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung - Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben
    PDF | 2 MB — Status: 09.09.2019
  • 19/13637 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 29. August bis 17. September 2019)
    PDF | 249 KB — Status: 27.09.2019
  • 19/17767 - Antrag: Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 285 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/26779 - Antrag: Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen
    PDF | 258 KB — Status: 17.02.2021
  • 19/28081 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26894 - Integrierten Pflanzenschutz bewahren - Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Eva-Maria Schreiber, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17767 - Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 350 KB — Status: 29.03.2021
  • 19/28182 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 773 KB — Status: 31.03.2021
  • 19/28457 - Antrag: Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus - Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen
    PDF | 269 KB — Status: 14.04.2021

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Naturschutz

Abgesetzt: Abstimmung über Entwurf zum Natur- und Insektenschutz

Auf einem Schild mit der Aufschrift Naturschutzgebiet, welches in einer Graslandschaft steht, ist eine Eule abgebildet.

Die Abgeordneten beraten Vorlagen zur Naturschutzpolitik. (© picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach)

Von der Tagesordnung am Freitag, 21. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182). Er basiert auf dem Aktionsprogramm Insektenschutz, das als Unterrichtung vorliegt (19/13031, 19/13637). Für die Debatte war ursprünglich eine halbe Stunde eingeplant. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung angekündigt.

Ebenfalls abschließend beraten werden sollte im Rahmen der Debatte über einen FDP-Antrag mit dem Titel „Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen“ (19/26779) sowie einen AfD-Antrag gegen Aktionismus beim Insektenschutz (19/28457). Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatte dazu eine Beschlussempfehlung angekündigt.

Abgestimmt werden sollte ursprünglich zudem über einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei (19/17767) sowie über einen gemeinsamen Antrag von Linken und Grünen für einen Stopp gefährlicher Pestizidexporte (19/23988). Zu ersterem liegt eine ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/28081 Buchstabe b) vor, zu letzterem eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/27438).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Schutz von Insekten ist das Ziel des Regierungsentwurfs (19/28182). Er basiert auf dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz, mit dem es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht hat, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen. Insekten seien integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielten in Ökosystemen eine wichtige Rolle, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.

Allerdings seien sowohl die Gesamtmasse der Insekten als auch die Vielfalt der Arten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Um die Lebensbedingungen der Insekten zu verbessern, sei die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen erforderlich. Der Gesetzentwurf zielt dabei unter anderem auf die Eindämmung von Lichtverschmutzung sowie die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope.

Aktionsprogramm der Bundesregierung

Das Aktionsprogramm Insektenschutz „Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben“ (19/13031, 19/13637 Nr. 3) soll eine Trendumkehr einleiten und den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenwirken, schreibt die Bundesregierung. Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Das Aktionsprogramm enthält Erläuterungen zu den Zielen und den Bezügen zu anderen Strategien. Weiter definiert es konkrete Maßnahmen des Bundes in neun Handlungsbereichen. Um das Insektensterben zu stoppen, sei darüber hinaus Unterstützung auf Länder- und kommunaler Ebene sowie aus der Gesellschaft wichtig, schreibt die Regierung.

Bestandteil der Maßnahmen sollen ein Insektenschutz-Gesetz und parallele Rechtsverordnungen sein, durch die Insektenlebensräume und Strukturvielfalt gefördert und Schutzgebiete gestärkt werden sollen. 100 Millionen Euro sollen jährlich für die Förderung von Insektenschutz und den Ausbau der Insektenforschung bereitgestellt werden. Auch gehe es darum, „klare Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden“ und eine deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Böden und Gewässer zu erreichen, schreibt die Bundesregierung. Das Aktionsprogramm soll auch dazu genutzt werden, den Staubsaugereffekt auf Insekten durch Licht einzudämmen. Über die Umsetzung des Aktionsprogramms werde die Bundesregierung im Rahmen der bestehenden Berichterstattung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) regelmäßig Rechenschaft ablegen, heißt es in der Unterrichtung weiter. Auch ein „Runder Tisch Insektenschutz“ werde eingerichtet, bei dem sich gesellschaftliche Akteure über die Fortschritte des Aktionsprogramms austauschen können.

Antrag der AfD

Viele der Maßnahmen in dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz belasteten die landwirtschaftlichen Betriebe unverhältnismäßig stark und gefährdeten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungsgütern, schreibt die AfD in ihrem Antrag (19/28457).

In ihrer Vorlage fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, die Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz nicht umzusetzen, solange keine „validen wissenschaftlichen Fakten“ zu den Ursachen des Insektenrückgangs vorlägen. Außerdem sei die Forschung zu den Ursachen des Insektenrückgangs in Deutschland zu intensivieren, wobei die nicht landwirtschaftlichen Einflussfaktoren wie Windenergieanlagen und Lichtverschmutzung besonders zu berücksichtigen seien.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/28457) die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Grundlage für einen erfolgreichen Insektenschutz zu schaffen. Wo Wissen über Ausgangszustand und Wirkungsmechanismen fehle, müsse geforscht werden, damit die Insektenschutzpolitik kein Schuss ins Blaue werde, schreiben die Liberalen.

Dabei sei zu entscheiden, ob für den Naturschutz eine große Insektenbiomasse, eine große biologische Vielfalt oder ein Kompromiss aus beidem am besten sei. Außerdem sollen nach dem Willen der Abgeordneten alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer Folgeabschätzung unterzogen werden. Dabei sollen erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz berücksichtigt werden, um das Miteinander nicht aufs Spiel zu setzen.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke hat ihren ersten Antrag (19/17767) mit dem Ziel vorgelegt, Pflanzenschutz auf den Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei auszurichten. Die Linke will erreichen, dass im Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Versuche und Studien zur Bewertung von Wirkstoffen, die vom Antragsteller vorzulegen sind, nicht von diesem selbst in Auftrag gegeben und bezahlt werden, sondern dass diese Versuche und Studien von einer unabhängigen Stelle in Auftrag gegeben, transparent gelistet und die Ergebnisse nach Abschluss der Versuche und Studien öffentlich zugänglich gemacht werden.

Diese Versuche und Studien sollen aus einem Fonds finanziert werden, in den die Antragsteller entsprechend dem Prüfumfang einzahlen. Die Fraktion will sicherstellen, dass weder Institutionen der Risikobewertung noch die beteiligten Wissenschaftler Interessenkonflikten unterliegen.

Antrag vom Linken und Grünen

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem gemeinsamen Antrag (19/23988) einen Stopp gefährlicher Pestizidexporte. So solle die Bundesregierung unter anderem eine Verordnung auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes erlassen, die den Export von Pestiziden untersagt, die in der EU oder in Deutschland aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken über keine Zulassung verfügen. Für bereits produzierte Wirkstoffe soll eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. (chb/hau/eis/sas/18.05.2021)
 

Dokumente

  • 19/13031 - Unterrichtung: Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung - Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben
    PDF | 2 MB — Status: 09.09.2019
  • 19/13637 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 29. August bis 17. September 2019)
    PDF | 249 KB — Status: 27.09.2019
  • 19/17767 - Antrag: Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 285 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/23988 - Antrag: Gefährliche Pestizidexporte stoppen - Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken
    PDF | 382 KB — Status: 04.11.2020
  • 19/26779 - Antrag: Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen
    PDF | 258 KB — Status: 17.02.2021
  • 19/27438 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24738 - Gefährliche Pestizidexporte stoppen - Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken
    PDF | 273 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/28081 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26894 - Integrierten Pflanzenschutz bewahren - Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Eva-Maria Schreiber, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17767 - Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 350 KB — Status: 29.03.2021
  • 19/28182 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 773 KB — Status: 31.03.2021
  • 19/28457 - Antrag: Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus - Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen
    PDF | 269 KB — Status: 14.04.2021

Tagesordnung

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Abgesetzt: Regierungs­entwurf zum Insekten­schutz

Eine Biene krabbelt auf einem Blatt entlang.

Insekten sollen künftig besser geschützt werden. (© picture alliance/dpa | Nicolas Armer)

Von der Tagesordnung am Freitag, 11. Juni 2021, abgesetzt hat der Bundestag die namentliche Abstimmung über den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182). Er basiert auf dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung (19/13031, 19/13637 Nummer 3). 

Abstimmung über Oppositionsanträge

Ebenfalls abgestimmt werden sollten Anträge der FDP-Fraktion mit den Titeln „Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen“ (19/26779) und „Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten“ (19/18603). Zum zweiten FDP-Antrag hat der Umweltausschuss bereits eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/26818 Buchstabe a). Entschieden werden sollte ferner über den AfD-Antrag „Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus – Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen“ (19/28457). Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird auch dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen.

Abgestimmt werden sollte zudem über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten“ (19/17767) sowie über einen gemeinsamen Antrag der Linken und Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“ (19/23988). Zu ersterem liegt eine ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/28081 Buchstabe b) vor, zu letzterem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/27438) mit dem gleichen Votum.

Schließlich wollte die Abgeordneten über einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Naturschutz ist Klimaschutz – Mit natürlichem Klimaschutz das Arten-Aussterben und die Klimakrise bekämpfen“ (19/29752) abstimmen, zu dem der Umweltausschuss eine Beschlussvorlage abgibt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Schutz von Insekten ist das Ziel des Regierungsentwurfs (19/28182). Er basiert auf dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz, mit dem es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht hat, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen. Insekten seien integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielten in Ökosystemen eine wichtige Rolle, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.

Allerdings seien sowohl die Gesamtmasse der Insekten als auch die Vielfalt der Arten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Um die Lebensbedingungen der Insekten zu verbessern, sei die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen erforderlich. Der Gesetzentwurf zielt dabei unter anderem auf die Eindämmung von Lichtverschmutzung sowie die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope.

Aktionsprogramm der Bundesregierung

Das Aktionsprogramm Insektenschutz „Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben“ (19/13031, 19/13637 Nr. 3) soll eine Trendumkehr einleiten und den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenwirken, schreibt die Bundesregierung. Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Das Aktionsprogramm enthält Erläuterungen zu den Zielen und den Bezügen zu anderen Strategien. Weiter definiert es konkrete Maßnahmen des Bundes in neun Handlungsbereichen. Um das Insektensterben zu stoppen, sei darüber hinaus Unterstützung auf Länder- und kommunaler Ebene sowie aus der Gesellschaft wichtig, schreibt die Regierung.

Bestandteil der Maßnahmen sollen ein Insektenschutzgesetz und parallele Rechtsverordnungen sein, durch die Insektenlebensräume und Strukturvielfalt gefördert und Schutzgebiete gestärkt werden sollen. 100 Millionen Euro sollen jährlich für die Förderung von Insektenschutz und den Ausbau der Insektenforschung bereitgestellt werden. Auch gehe es darum, „klare Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden“ und eine deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Böden und Gewässer zu erreichen, schreibt die Bundesregierung.

Antrag der AfD

Viele der Maßnahmen in dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz belasteten die landwirtschaftlichen Betriebe unverhältnismäßig stark und gefährdeten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungsgütern, schreibt die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (19/28457).

Sie fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, die Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz nicht umzusetzen, solange keine „validen wissenschaftlichen Fakten“ zu den Ursachen des Insektenrückgangs vorlägen. Außerdem sei die Forschung zu den Ursachen des Insektenrückgangs in Deutschland zu intensivieren, wobei die nicht landwirtschaftlichen Einflussfaktoren wie Windenergieanlagen und Lichtverschmutzung besonders zu berücksichtigen seien.

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/28457) die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Grundlage für einen erfolgreichen Insektenschutz zu schaffen. Wo Wissen über Ausgangszustand und Wirkungsmechanismen fehle, müsse geforscht werden, damit die Insektenschutzpolitik kein Schuss ins Blaue werde, schreiben die Liberalen.

Dabei sei zu entscheiden, ob für den Naturschutz eine große Insektenbiomasse, eine große biologische Vielfalt oder ein Kompromiss aus beidem am besten sei. Außerdem sollen nach dem Willen der Abgeordneten alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer Folgenabschätzung unterzogen werden. Dabei sollen erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz berücksichtigt werden, um das Miteinander nicht aufs Spiel zu setzen.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (19/18603) einen rechtssicheren und transparenten Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln. Sie fordert die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene auf eine Harmonisierung der Wirkstoffgenehmigungen in den Mitgliedstaaten hinzuwirken.

Künftig sollten sämtliche Produktzulassungen für die Dauer der Wirkstoffgenehmigungen in allen Mitgliedstaaten der EU gelten. Nationale Ausnahmen und Verbote, die zu weiteren Wettbewerbsungleichheiten führen, seien zu verhindern. 

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke hat ihren ersten Antrag (19/17767) mit dem Ziel vorgelegt, Pflanzenschutz auf den Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei auszurichten. Die Linke will erreichen, dass im Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Versuche und Studien zur Bewertung von Wirkstoffen, die vom Antragsteller vorzulegen sind, nicht von diesem selbst in Auftrag gegeben und bezahlt werden, sondern dass diese Versuche und Studien von einer unabhängigen Stelle in Auftrag gegeben, transparent gelistet und die Ergebnisse nach Abschluss der Versuche und Studien öffentlich zugänglich gemacht werden.

Diese Versuche und Studien sollen aus einem Fonds finanziert werden, in den die Antragsteller entsprechend dem Prüfumfang einzahlen. Die Fraktion will sicherstellen, dass weder Institutionen der Risikobewertung noch die beteiligten Wissenschaftler Interessenkonflikten unterliegen.

Antrag der Linken und Grünen

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem gemeinsamen Antrag (19/23988) einen Stopp gefährlicher Pestizidexporte. So solle die Bundesregierung unter anderem eine Verordnung auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes erlassen, die den Export von Pestiziden untersagt, die in der EU oder in Deutschland aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken über keine Zulassung verfügen.

Für bereits produzierte Wirkstoffe solle eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung gelten.

Antrag der Grünen

Einen umfangreichen Forderungskatalog für Natur- und Klimaschutz legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (19/29752) vor. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, zur Erreichung der Biodiversitäts- und Klimaschutzziele ein umfassendes Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ zu initiieren, für das jährlich zehn Prozent der Gelder aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung gestellt werden sollen.

Im Rahmen dieses Aktionsprogramms soll die Bundesregierung schnellstmöglich das Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie von 2011 umsetzen, 15 Prozent der degradierten Ökosysteme wiederherzustellen. (chb/hau/eis/09.06.2021)

Dokumente

  • 19/13031 - Unterrichtung: Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung - Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben
    PDF | 2 MB — Status: 09.09.2019
  • 19/13637 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 29. August bis 17. September 2019)
    PDF | 249 KB — Status: 27.09.2019
  • 19/17767 - Antrag: Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 285 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/18603 - Antrag: Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten
    PDF | 267 KB — Status: 20.04.2020
  • 19/23988 - Antrag: Gefährliche Pestizidexporte stoppen - Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken
    PDF | 382 KB — Status: 04.11.2020
  • 19/26779 - Antrag: Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen
    PDF | 258 KB — Status: 17.02.2021
  • 19/26818 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18603 - Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Bettina Hoffmann, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14090 - Mängel in Pestizidzulassungsverfahren beheben - Umwelt und Gesundheit wirksam schützen
    PDF | 356 KB — Status: 19.02.2021
  • 19/27438 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24738 - Gefährliche Pestizidexporte stoppen - Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken
    PDF | 273 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/28081 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26894 - Integrierten Pflanzenschutz bewahren - Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Eva-Maria Schreiber, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17767 - Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 350 KB — Status: 29.03.2021
  • 19/28182 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 773 KB — Status: 31.03.2021
  • 19/28457 - Antrag: Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus - Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen
    PDF | 269 KB — Status: 14.04.2021
  • 19/29752 - Antrag: Naturschutz ist Klimaschutz - mit natürlichem Klimaschutz das Arten-Aussterben und die Klimakrise bekämpfen
    PDF | 321 KB — Status: 18.05.2021

Tagesordnung

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Naturschutz

Bundestag billigt Regierungsentwurf zum Insektenschutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182) in namentlicher Abstimmung mit 355 Ja-Stimmen bei 276 Gegenstimmen und vier Enthaltungen angenommen. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen den Entwurf gestimmt. Er basiert auf dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung (19/13031, 19/13637 Nummer 3).

Zur Abstimmung über die vom Umweltausschuss geänderte Fassung (19/30713) lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30721) vor. Sechs Anträge aus den Reihen der Opposition fanden im Anschluss an die Aussprache keine Mehrheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Schutz von Insekten ist das Ziel des nun beschlossenen Regierungsentwurfs (19/28182). Er basiert auf dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz, mit dem es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht hat, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen. Insekten seien integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielten in Ökosystemen eine wichtige Rolle, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.

Allerdings seien sowohl die Gesamtmasse der Insekten als auch die Vielfalt der Arten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen, so die Regierung. Um die Lebensbedingungen der Insekten zu verbessern, sei die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen erforderlich. Der Gesetzentwurf zielt dabei unter anderem auf die Eindämmung von Lichtverschmutzung sowie die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope.

Entschließung angenommen

Mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion hat der Bundestag zudem eine Entschließung zu dem Gesetzentwurf angenommen, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, den Insektenschutz bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stärker zu berücksichtigen – etwa mit Blick auf den Bau geplanter Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen. AfD und FDP stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Auch soll die „Förderung für die Entwicklung robuster Sorten und die Implementierung robuster Anbausysteme“ erhöht werden, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu reduzieren, heißt es. In Zusammenarbeit mit den Ländern soll die Regierung außerdem Anreize für das Anlegen, die Pflege und den Erhalt von Streuobstwiesen und „anderen besonders wertvollen Biotopen“ schaffen. Verbessert werden sollen in diesem Zuge auch die Möglichkeiten zur Vermarktung von Produkten aus solchen Biotopen.

Aktionsprogramm der Bundesregierung

Das Aktionsprogramm Insektenschutz „Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben“ (19/13031, 19/13637 Nr. 3) soll eine Trendumkehr einleiten und den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenwirken, schreibt die Bundesregierung. Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Das Aktionsprogramm enthält Erläuterungen zu den Zielen und den Bezügen zu anderen Strategien. Weiter definiert es konkrete Maßnahmen des Bundes in neun Handlungsbereichen. Um das Insektensterben zu stoppen, sei darüber hinaus Unterstützung auf Länder- und kommunaler Ebene sowie aus der Gesellschaft wichtig, schreibt die Regierung.

Bestandteil der Maßnahmen sollen ein Insektenschutzgesetz und parallele Rechtsverordnungen sein, durch die Insektenlebensräume und Strukturvielfalt gefördert und Schutzgebiete gestärkt werden sollen. 100 Millionen Euro sollen jährlich für die Förderung von Insektenschutz und den Ausbau der Insektenforschung bereitgestellt werden. Auch gehe es darum, „klare Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden“ und eine deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Böden und Gewässer zu erreichen, schreibt die Bundesregierung.

Oppositionsanträge abgelehnt

Im Anschluss an die Aussprache abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP mit den Titeln „Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen“ (19/26779) und „Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten“ (19/18603). Beide stießen bei CDU/CSU, SPD, der Linken und Grünen auf Gegenwind, während die AfD mit der FDP dafür stimmte. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Umweltausschuss vor (19/30713, 19/26818 Buchstabe a).

Mit allen übrigen Stimmen abgewiesen wurde auch ein Antrag der AfD mit dem Titel „Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus – Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen“ (19/28457). Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/30713).

Am Votum der Koalition, der AfD und der FDP scheiterte der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten“ (19/17767). Die Grünen stimmten für die Vorlage. Ein gemeinsamer Antrag der Linken und Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“ (19/23988) scheiterte an den Stimmen der übrigen Fraktionen. Zum ersten Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/28081 Buchstabe b), zum zweiten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/27438) vor.

Mit den Stimmen der Koalition, der AfD und der FDP wurde schließlich der Antrag der Grünen mit dem Titel „Naturschutz ist Klimaschutz – Mit natürlichem Klimaschutz das Arten-Aussterben und die Klimakrise bekämpfen“ (19/29752) abgelehnt. Die Linke stimmte mit den Grünen dafür. Hierzu lag eine Beschlussvorlage des Umweltausschusses vor (19/30713).

Abgelehnter Antrag der AfD

Viele der Maßnahmen in dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz belasteten die landwirtschaftlichen Betriebe unverhältnismäßig stark und gefährdeten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungsgütern, schrieb die AfD-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag (19/28457).

Sie forderte die Bundesregierung deshalb auf, die Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz nicht umzusetzen, solange keine „validen wissenschaftlichen Fakten“ zu den Ursachen des Insektenrückgangs vorlägen. Außerdem sei die Forschung zu den Ursachen des Insektenrückgangs in Deutschland zu intensivieren, wobei die nicht landwirtschaftlichen Einflussfaktoren wie Windenergieanlagen und Lichtverschmutzung besonders berücksichtigt werden sollten, hieß es.

Erster abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/28457) die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Grundlage für einen erfolgreichen Insektenschutz zu schaffen. Wo Wissen über Ausgangszustand und Wirkungsmechanismen fehle, müsse geforscht werden, damit die Insektenschutzpolitik kein Schuss ins Blaue werde, schrieben die Liberalen.

Dabei sei zu entscheiden, ob für den Naturschutz eine große Insektenbiomasse, eine große biologische Vielfalt oder ein Kompromiss aus beidem am besten sei. Außerdem sollten nach dem Willen der Abgeordneten alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer Folgenabschätzung unterzogen werden. Dabei sollten erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz berücksichtigt werden, um das Miteinander nicht aufs Spiel zu setzen.

Zweiter abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem zweiten Antrag (19/18603) einen rechtssicheren und transparenten Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln. Sie forderte die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene auf eine Harmonisierung der Wirkstoffgenehmigungen in den Mitgliedstaaten hinzuwirken.

Künftig sollten sämtliche Produktzulassungen für die Dauer der Wirkstoffgenehmigungen in allen Mitgliedstaaten der EU gelten. Nationale Ausnahmen und Verbote, die zu weiteren Wettbewerbsungleichheiten führen, seien zu verhindern, schrieben die Liberalen.

Erster abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke hatte ihren ersten Antrag (19/17767) mit dem Ziel vorgelegt, Pflanzenschutz auf den Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei auszurichten. Die Linke wollte erreichen, dass im Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Versuche und Studien zur Bewertung von Wirkstoffen, die vom Antragsteller vorzulegen sind, nicht von diesem selbst in Auftrag gegeben und bezahlt werden, sondern dass diese Versuche und Studien von einer unabhängigen Stelle in Auftrag gegeben, transparent gelistet und die Ergebnisse nach Abschluss der Versuche und Studien öffentlich zugänglich gemacht werden.

Diese Versuche und Studien sollten aus einem Fonds finanziert werden, in den die Antragsteller entsprechend dem Prüfumfang einzahlen. Die Fraktion wollte so sicherstellen, dass weder Institutionen der Risikobewertung noch die beteiligten Wissenschaftler Interessenkonflikten unterliegen.

Abgelehnter Antrag der Linken und Grünen

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem gemeinsamen Antrag (19/23988) einen Stopp gefährlicher Pestizidexporte. So sollte die Bundesregierung unter anderem eine Verordnung auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes erlassen, die den Export von Pestiziden untersagt, die in der EU oder in Deutschland aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken über keine Zulassung verfügen.

Für bereits produzierte Wirkstoffe sollte eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung gelten.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Einen umfangreichen Forderungskatalog für Natur- und Klimaschutz legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag (19/29752) vor. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, zur Erreichung der Biodiversitäts- und Klimaschutzziele ein umfassendes Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ zu initiieren, für das jährlich zehn Prozent der Gelder aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung gestellt werden sollten.

Im Rahmen dieses Aktionsprogramms sollte die Bundesregierung schnellstmöglich das Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie von 2011 umsetzen, 15 Prozent der degradierten Ökosysteme wiederherzustellen. (chb/hau/eis/sas/ste/24.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Gero Clemens Hocker

Gero Clemens Hocker

© Gero Hocker/Roland Furtwängler

Hocker, Dr. Gero Clemens

FDP

Kirsten Tackmann

Kirsten Tackmann

© DIE LINKE. Brandenburg/Jürgen Angelow

Tackmann, Dr. Kirsten

Die Linke

Steffi Lemke

Steffi Lemke

© Steffi Lemke/ Klaus Mellenthin

Lemke, Steffi

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Klaus-Peter Schulze

Dr. Klaus-Peter Schulze

© Dr. Klaus-Peter Schulze/ Carsten Handrick

Schulze, Dr. Klaus-Peter

CDU/CSU

Svenja Schulze

Svenja Schulze

© Svenja Schulze/ Photothek Meida Lab

Schulze, Svenja

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/13031 - Unterrichtung: Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung - Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben
    PDF | 2 MB — Status: 09.09.2019
  • 19/13637 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 29. August bis 17. September 2019)
    PDF | 249 KB — Status: 27.09.2019
  • 19/17767 - Antrag: Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 285 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/18603 - Antrag: Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten
    PDF | 267 KB — Status: 20.04.2020
  • 19/23988 - Antrag: Gefährliche Pestizidexporte stoppen - Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken
    PDF | 382 KB — Status: 04.11.2020
  • 19/26779 - Antrag: Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen
    PDF | 258 KB — Status: 17.02.2021
  • 19/26818 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18603 - Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Bettina Hoffmann, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14090 - Mängel in Pestizidzulassungsverfahren beheben - Umwelt und Gesundheit wirksam schützen
    PDF | 356 KB — Status: 19.02.2021
  • 19/27438 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24738 - Gefährliche Pestizidexporte stoppen - Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken
    PDF | 273 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/28081 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26894 - Integrierten Pflanzenschutz bewahren - Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Eva-Maria Schreiber, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17767 - Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten
    PDF | 350 KB — Status: 29.03.2021
  • 19/28182 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 773 KB — Status: 31.03.2021
  • 19/28457 - Antrag: Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus - Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen
    PDF | 269 KB — Status: 14.04.2021
  • 19/29752 - Antrag: Naturschutz ist Klimaschutz - mit natürlichem Klimaschutz das Arten-Aussterben und die Klimakrise bekämpfen
    PDF | 321 KB — Status: 18.05.2021
  • 19/30713 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28182 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Andreas Bleck, Karsten Hilse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/28457 - Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus - Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26779 - Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/29752 - Naturschutz ist Klimaschutz - Mit natürlichem Klimaschutz das Arten-Aussterben und die Klimakrise bekämpfen e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 19/13031, 19/13637 Nr. 3 - Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung - Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben
    PDF | 648 KB — Status: 15.06.2021
  • 19/30721 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28182, 19/30713 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 272 KB — Status: 15.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/28182 (Beschlussempfehlung 19/30713 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Kenntnis 19/13031 in der Ausschussfassung annehmen)
  • 20:41:36: Beginn der Abstimmung
  • 21:16:39: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 637 Ja: 355 Nein: 278 Enthaltungen: 4
  • Gesetzentwurf 19/28182 in der Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 19/30713 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30713 Buchstabe c (Antrag 19/28457 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30713 Buchstabe d (Antrag 19/26779 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30713 Buchstabe e (Antrag 19/29752 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/26818 Buchstabe a (Antrag 19/18603 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/28081 Buchstabe b (Antrag 19/17767 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/27438 (Antrag 19/23988 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-bundesnaturschutzgesetz-843510

Stand: 14.05.2025