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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 1. Lesung (Regierungsentwurf)
  • 2./3. Lesung
Jugend

Koalition plant Rechts­anspruch auf Ganztags­schule

Der Bund will den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule vorantreiben. Dazu soll es für jedes Grundschulkind einen entsprechenden Rechtsanspruch geben. Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, in erster Lesung den von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, 19/29764) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Ausbau der Ganztagsbetreuung

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er soll laut Bundesregierung zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. 

Geplant ist, dass der Bund den Ländern für den Ausbau des Ganztages an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereitstellt. Darüber hinaus soll er sich auch an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb beteiligen. Vorgesehen ist die Umsetzung über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. (sas/21.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

Anja Karliczek

Anja Karliczek

© Anja Karliczek/ Sabine Braungart

Karliczek, Anja

Bundesministerin für Bildung und Forschung

Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

© DBT/ Stella von Saldern

Seestern-Pauly, Matthias

FDP

Norbert Müller

Norbert Müller, Die Linke.

© Norbert Müller/Katharina Rösler

Müller (Potsdam), Norbert

Die Linke

Ekin Deligöz

Ekin Deligöz

© Ekin Deligöz / Martin Ebert

Deligöz, Ekin

Bündnis 90/Die Grünen

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

SPD

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/29764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
    PDF | 731 KB — Status: 18.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/29764 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Jugend

Pro und Contra Rechts­anspruch auf Ganz­tags­be­treu­ung für Grundschüler

Zeit: Montag, 31. Mai 2021, 13 bis 14.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die geplante stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab 2026 stößt bei Sozial-und Familienverbänden, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie Wissenschaftlern auf große Zustimmung. Angemahnt wird jedoch der Mangel an Fachkräften in den kommenden Jahren.

Vertreter der Kommunen bewerten den Gesetzentwurf hingegen äußerst kritisch. Sie befürchten eine finanzielle Überbelastung. Der Bund müsse sich stärker engagieren. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 31. Mai 2021, zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/29764) und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22117) deutlich.

„Beitrag zur Teilhabe von Kindern“

Claudia Linsel vom Paritätischen Landesverband begrüßte die Verankerung des Rechtsanspruchs im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die bereits bestehenden Rechtsansprüche auf Betreuung vor dem Schuleintritt würden so logisch weitergeführt. Die Kindertagesbetreuung könne dazu beitragen, soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern sicherzustellen, sagte Linsel.

Maria Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wies darauf hin, dass eine Verankerung im SGB VIII die einzige Möglichkeit für den Bund darstelle, bundesweit für gleichwertige Lebensverhältnisse für Familien und Kinder zu sorgen. Allerdings sei es fraglich, ob der Bund den Kommunen weitere Aufgaben im SGB VIII zuweisen könne.

Gewerkschaften begrüßen Rechtsanspruch

Elke Alsago von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und Björn Köhler von der Gewerkschaft Erziehung und Erziehung (GEW) begrüßten die Verankerung des Rechtsanspruchs im SGB VIII ausdrücklich.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die Länder nur dann ausreichend Plätze für die Ganztagsbetreuung von Kindern zur Verfügung stellten, wenn bundesweit ein entsprechender Rechtsanspruch gelte, führte Alsago aus.

„Lücke in der Kindertagesbetreuung wird geschlossen“

Übereinstimmend vertraten alle Sachverständigen die Auffassung, dass der Rechtsanspruch für Grundschüler eine gravierende Lücke in der Kindertagesbetreuung schließt. Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter führte aus, dass sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern bei Beginn der Schulzeit ihrer Kinder bislang sehr schwierig gestalte. Vor allem für Alleinerziehende sei der Rechtsanspruch besonders wichtig, da sie ansonsten in vielen Fällen keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen könnten. Zugleich monierte sie, dass der Rechtsanspruch erst ab 2026 stufenweise eingeführt werden soll.

Auch Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut kritisierte, dass der Rechtsanspruch faktisch erst bis zum Ende des Jahrzehnts für alle vier Klassenstufen der Grundschule umgesetzt werde.

„100.000 Betreuer müssen zusätzlich eingestellt werden“

Ebenfalls einstimmig mahnten alle Sachverständigen eine Offensive zur Gewinnung von ausreichend pädagogischem Fachpersonal an. Nach Schätzung des Deutschen Jugendinstituts würden bei Umsetzung des Rechtsanspruchs etwa eine Million Betreuungsplätze geschaffen und etwa 100.000 Betreuer zusätzlich eingestellt werden müssen, führte Alsago an. Der Gesetzentwurf mache jedoch keine Angaben dazu, wie dieses Personal gewonnen werden soll. Eine Fachkräfteoffensive wie von den Grünen in ihrem Antrag gefordert, sei deshalb notwendig.

Dieser Forderung schloss sich die deutliche Mehrheit der Sachverständigen an. Donata Kluxen-Pyta von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnte allerdings den von den Grünen geforderten Rechtsanspruch auf Weiterbildung, um den Einstieg in den Erzieher-Beruf zu erleichtern, ab. Dies gehe am Sinn der Förderung von beruflicher Weiterbildung vorbei.

Massive Kritik von Kommunen und Landkreisen

Auf massive Kritik stößt der Gesetzentwurf hingegen bei Kommunen und Landkreisen. Übereinstimmend lehnten Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag, Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund und Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag die Verankerung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler im SGB VIII ab. Sie machten einerseits verfassungsrechtliche Gründe geltend, da der Bund mit diesem Gesetz in die Kompetenz der Länder im Bildungssektor eingreife. Ein Rechtsanspruch müsse vielmehr in den jeweiligen Schulgesetzen der Länder verankert werden.

Hahn, Lübking und Freese argumentierten zudem, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Kommunen nicht getragen werden könnten. Trotz der geplanten finanziellen Beteiligung des Bundes müssten Länder und Kommunen dauerhaft mehr als die Hälfte der Investitionskosten und knapp 80 Prozent der Betriebskosten tragen, führt Hahn in seiner schriftlichen Stellungsnahme aus. Die drei Sachverständigen bekannten sich allerdings ebenfalls ausdrücklich dazu, die Ganztagsangebote für Grundschulkinder auszubauen. Um dies zu gewährleisten, müssten Bund und Länder jedoch eine verfassungsrechtlich und finanziell tragfähige Lösung finden.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/29764) sieht vor, den Rechtsanspruch mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 zunächst für Grundschüler der ersten Klasse einzuführen und dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe auszuweiten. Vom 1. August 2029 an sollen somit alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Der Bund stellt den Bundesländern zur Realisierung des Rechtsanspruchs Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus soll er sich auch an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Finanziert werden soll dies über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. So sollen im Jahr 2026 rund 100 Millionen Euro, 2027 rund 340 Millionen Euro, 2028 rund 580 Millionen Euro und 2029 rund 820 Millionen Euro an die Länder fließen.

In den Folgejahren rechnet der Bund mit rund 960 Millionen Euro, die an die Länder umverteilt werden sollen. Die Investitionskosten der Länder abzüglich der Bundesmittel beziffert der Bund je nach Betreuungsbedarf auf 1,38 bis 3,18 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2030 sollen sich die Betriebskosten der Länder auf 2,22 bis 3,42 Milliarden belaufen.

Antrag der Grünen

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen die gesetzlichen Grundlagen für den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zügig geschaffen werden. In ihrem Antrag (19/22117) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorzulegen, um den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 realisieren zu können. Der Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung soll unabhängig vom Umfang der Berufstätigkeit der Eltern an fünf Tagen in der Woche für mindestens neun Stunden pro Tag für jedes Kind gelten und ein Mittagessen umfassen.

Zudem fordern die Grünen eine gemeinsame Qualifizierungsoffensive für pädagogisches Fachpersonal an Schulen und Horten von Bund und Ländern. So sollen unter anderem bundesweit die ausbildungsbezogenen Schulgelder entfallen und ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung geschaffen werden, um den Einstieg in den Erzieherberuf zu erleichtern.

Das Sondervermögen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Finanzierung der Investitionskosten soll nach dem Willen der Grünen in den Jahren 2020 und 2021 auf vier Milliarden Euro aufgestockt werden. Auf Grundlage einer realistischen Bedarfsanalyse soll zudem eine faire Aufteilung der Investitions- und Betriebskosten zwischen Bund, Ländern und Kommen erreicht werden. (aw/31.05.2021)

Dokumente

  • 19/22117 - Antrag: Zeit für mehr - Recht auf gute Ganztagsbildung im Grundschulalter umsetzen
    PDF | 271 KB — Status: 08.09.2020
  • 19/29764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
    PDF | 731 KB — Status: 18.05.2021

Tagesordnung

  • 98. Sitzung am Montag, dem 31. Mai 2021, 13.00 bis ca. 14.45 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • aktuelle Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Dr. Elke Alsago
  • Dr. Donate Kluxen-Pyta
  • Björn Köhler
  • Claudia Linsel
  • Maria Theresia Münch
  • Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
  • Prof. Dr. C. Katharina Spieß
  • Stefan Hahn
  • Uwe Lübking
  • Jörg Freese

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Jugend

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Die Abgeordneten haben sich am Mittwoch, 9. Juni 2021, erstmals mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, 19/30236) befasst. Dabei geht es um die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Vorlage wurde ohne Beratung an den Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Befassung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll stufenweise ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Der Rechtsanspruch soll mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 zunächst für Grundschüler der ersten Klasse gelten und dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab dem 1. August 2029 sollen somit alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Über den gleichlautenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/29764) hat der Bundestag bereits im Mai in erster Lesung beraten. Der Entwurf der Bundesregierung wurde gemäß Artikel 76 Grundgesetz zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren der gleichzeitigen Einbringung zweier identischer Gesetzentwürfe wird angewendet, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen.

Zur Realisierung des Rechtsanspruchs stellt der Bund Ländern und Kommunen Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus soll er sich auch an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Finanziert werden soll dies über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. So sollen im Jahr 2026 rund 100 Millionen Euro, 2027 rund 340 Millionen Euro, 2028 rund 580 Millionen Euro und 2029 rund 820 Millionen Euro an die Länder fließen. In den Folgejahren rechnet der Bund mit rund 960 Millionen Euro, die an die Länder umverteilt werden sollen. Die Investitionskosten der Länder abzüglich der Bundesmittel beziffert der Bund je nach Betreuungsbedarf auf 1,38 bis 3,18 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2030 sollen sich die Betriebskosten der Länder auf 2,22 bis 3,42 Milliarden belaufen. (aw/09.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/29764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
    PDF | 731 KB — Status: 18.05.2021
  • 19/30236 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
    PDF | 577 KB — Status: 02.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/30236

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Ja zum Rechtsanspruch auf Ganztags­betreuung für Grundschüler

Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, nach halbstündiger Aussprache einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler beschlossen. Den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/29764) nahm er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Grünen bei Enthaltung von AfD, FDP und Linksfraktion in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (19/30512) an. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/30236) erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt. Zudem hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30529) vorgelegt. Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/30556) wurde auch von den Grünen unterstützt. Die Koalition lehnte ihn ab, die AfD und die Linkfraktion enthielten sich.

Darüber hinaus beschloss der Bundestag einen weiteren Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze“ (19/29765) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (19/30507). Auch dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30526) vor.

Erster Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter tritt stufenweise ab dem 1. August 2026 in Kraft (19/29764). Der Rechtsanspruch gilt mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 zunächst für Grundschüler der ersten Klasse und wird dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 haben somit alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Der Bund stellt den Ländern zur Realisierung des Rechtsanspruchs Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt er sich an den laufenden Betriebskosten. Finanziert werden soll dies über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder.

Der Familienausschuss hatte am Regierungsentwurf einige Änderungen vorgenommen. Diese sehen vor, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel für Investitionskosten nicht nur für den Neubau, den Umbau sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur verwendet werden dürfen, sondern auch für die Ausstattung, soweit damit zusätzliche Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen werden. Zudem wird im Ganztagsfinanzierungsgesetz die Frist zum Erwerb von Anwartschaften auf die Bonusmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Entschließung verabschiedet

Der Bundestag verabschiedete zudem mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD, der FDP und der Linken eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die vom Bund bereitgestellte Beteiligung an den jährlichen Betriebsausgaben vollumfänglich an die mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs beauftragten Träger weiterzuleiten.

Darüber hinaus sollen die Länder gemeinsam mit dem Bund eine Fachkräfteoffensive starten, um den zusätzlichen Bedarf an pädagogischem Betreuungspersonal zu decken.

Zweiter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem Gesetz „zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze“ (19/29765) will die Koalition unter anderem erreichen, dass die Bewilligungen der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2022 ausgesprochen werden können.

Mit der Verlängerung der Akuthilfen soll sichergestellt werden, dass die Sonderregelungen für pflegende Angehörige und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aus Anlass der Covid-19-Pandemie über den 30. Juni 2021 hinaus gültig bleiben.

Oppositionsanträge abgelehnt

Abgelehnt wurden mehrere Oppositionsvorlagen. Zum Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gutes Essen für alle in Kita und Schulen“ (19/25786) lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft vor (19/30010). Die Linke stimmte für ihren Antrag, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Zum Antrag der Grünen „Zeit für mehr – Recht auf gute Ganztagsbildung im Grundschulalter umsetzen“ (19/22117) hatte der Familienausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/30512). Die Linke und die Grünen stimmten dafür, die FDP enthielt sich, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Die Beschlussempfehlung zum zweiten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Jedes Kind ist exzellent – Förderprogramm für Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren“ (19/29280) hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eingebracht (19/30528 Buchstabe f). Die Linke und die Grünen stimmten dafür, die FDP enthielt sich, die übrigen Fraktionen votierten dagegen.

Die Beschlussempfehlung (19/30528 Buchstabe a bis d) bezieht sich auch auf Anträge der AfD mit dem Titel „Lernförderliche Bedingungen schaffen – Gelder für bundesweites Nachhilfeprogramm zielführend einsetzen“ (19/29298), der FDP mit den Titeln „Aus der Corona-Krise lernen, kluge Bildungsreformen jetzt anpacken – Eine nationale Einrichtung für Bildungsinnovationen und Qualitätssicherung schaffen“ (19/29217), „Jugend im Lockdown – Zeit für eine generationengerechte Krisenpolitik“ (19/28436) und „Bundesprogramm Lern-Buddys – Studierende helfen im Corona-Schuljahr“ (19/26880).

Den AfD-Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab, den ersten FDP-Antrag lehnten ebenfalls alle übrigen Fraktionen ab. Beim zweiten und dritten FDP-Antrag enthielten sich jeweils die Linksfraktion und die Grünen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem abgelehnten Antrag (19/29298) eine Verdopplung der Mittel für das geplante bundesweite Nachhilfeprogramm. Um entstandene Lernrückstände auszugleichen und weitere Schulschließungen zu verhindern, verlangte die Fraktion, die in Aussicht gestellte Summe von einer Milliarde Euro auf zwei Milliarden Euro zu erhöhen. So sollte jedem Schüler ein verbindliches Angebot gemacht werden, das Versäumte aufzuholen, schreiben die Abgeordneten. Zudem sollte zügig der Umfang der Lernrückstände ermittelt und zusammen Konzepte mit den Ländern für Fördermaßnahmen entwickelt werden.

Um Schulschließungen zu vermeiden und allen Schülern „umgehend wieder Präsenzunterricht zu ermöglichen“, drang die AfD-Fraktion auf „stimmige und konsistente Hygiene- und Schutzkonzepte“. Es brauche massive Investitionen in neues Lehrpersonal, um kleinere Klassen einrichten zu können. Weitere Forderungen zielten auf Investitionen in neue Schulgebäude und Sanierungen, um das Bildungswesen „corona-resistent“ zu machen. Von einer allgemeinen Masken- und Testpflicht insbesondere für jüngere Kinder sei aber generell abzusehen, hieß es in dem Antrag.

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion plädierte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/29217) für die Schaffung einer nationalen Einrichtung für Bildungsinnovationen und Qualitätssicherung. Wie die Abgeordneten darin kritisierten, mangelt es im Bereich der Bildung an „klaren, evidenzbasierten Entscheidungen“. In der Corona-Krise habe sich zudem endgültig gezeigt, dass der Bildungsföderalismus überfordert sei. „Jedes Land kocht sein eigenes Süppchen“, monierte die FDP. Wo etwa in der Medizin eine Behandlungsmethode erst eingeführt werde, wenn ihr Wirksamkeit wissenschaftlich belegt sei, sei das Handeln in der Bildungspolitik „oft durch ideologische Vorstellungen geprägt“, so ein weiterer Vorwurf der Fraktion.

Konkret forderte sie deshalb eine nationale Einrichtung, welche die „besten, wissenschaftlich basierten“ Bildungskonzepte erarbeitet. Das bestehende, von den Kultusministern gegründete Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) sollte dazu zu einer „nationalen Instanz bei der wissenschaftlichen Formulierung von Empfehlungen für Aus- und Fortbildungsinhalte“ fortentwickelt werden. Von der Bundesregierung forderte FDP-Fraktion außerdem, mit den Ländern auf eine Satzungsänderung hinzuwirken, um dem Bund eine Mitgliedschaft im IQB zu ermöglichen.

Als eine der Kernaufgaben des künftigen Instituts nannte die Fraktion das systematische Monitoring des gesamten Bildungswesens. Außerdem sollte es, ausgebaut zu einem „beratenden Think Tank“, Handlungsempfehlungen für die Bildungspolitik erarbeiten.

Zweiter Antrag der FDP

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/28436) setzte sich die FDP dafür ein, persönliche Aufstiegschancen junger Menschen auch in der Krise zu fördern. Unter anderem sollten über einen Digitalpakt 2.0 Mittel bereitgestellt werden, um die digitale Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich digitaler Methodik und Didaktik zu finanzieren. Zudem sollten damit professionelle IT-Kräfte an den Schulen finanziert werden können. Um die technische Wartung von Servern und Betriebssystemen sollten sich nicht Pädagogen kümmern, sondern dafür ausgebildete IT-Fachkräfte. Durch regelmäßige Schnelltests vor Schulbeginn sollte sichergestellt werden, dass sich Infektionen nicht unbemerkt ausbreiten. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollten kostenfreie FFP2-Masken zur Verfügung stehen.

Ferner sollte die Gesundheit junger Menschen in der Corona-Krise sichergestellt werden. Auch junge Menschen bräuchten eine konkrete Impfperspektive. Die Bundesregierung sollte auf eine solide Studienlage zur Wirkung von Sars-CoV-2-Impfstoffen bei jungen Menschen mit dem Ziel hinwirken, Impfungen in dieser Personengruppe rasch auf einer fundierten Datenlage durchführen zu können. Ferner sollte mit Hilfe innovativer Ideen sichergestellt werden, dass Isolation vermieden wird und soziale Nähe sowie gemeinsame Veranstaltungen unbedenklich stattfinden können, indem unter anderem bei allen einschränkenden Maßnahmen auch die Nutzung innovativer Werkzeuge in die Betrachtung der Verhältnismäßigkeit einfließen. Das schließe Lösungen ein, die dem Nachweis dienen, dass ein Mensch zumindest aktuell nicht ansteckend ist.

Dritter Antrag  der FDP

Studierende sollten die Schulen und den Schulunterricht kostenfrei unterstützen, forderte die FDP-Fraktion in ihrem dritten Antrag (19/26880). Dazu sollte nach Ansicht der Liberalen ein bundesweites Lern-Buddy-Programm gemeinsam mit den Ländern und den Hochschulen aufgesetzt werden. So sollten die in der Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufgeholt werden. Schulen sollten in Abhängigkeit der Schülerzahl aus dem Lern-Buddy-Programm ein festes Kontingent an Unterstützungsstunden erhalten.

Lehrkräfte sollten im Fern- oder Präsenzunterricht Unterstützung erhalten, oder sie sollten in Kleingruppen oder für eine individuelle Eins-zu-eins-Betreuung bei besonders unterstützungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler verwendet werden können. Das Lern-Buddy-Programm sollte nach den Vorstellungen der Abgeordneten bis zum Ende des Schuljahrs 2021/22 mit insgesamt einer Milliarde Euro aus Bundesmitteln gefördert werden und wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/25786) ein Konzept für eine beitragsfreie Verpflegung an Schulen und in Kitas. Dabei seien die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) einzuhalten, heißt es.

Außerdem gelte es, den dafür nötigen Aus- und Umbau von Küchen in Schulen und Kitas, die Ausstattung von Räumlichkeiten zum Essen und die Anlage von Schulgärten voranzutreiben. Auch müssten, so die Fraktion, „kompetitive Verpflegungsangebote“, etwa private Cafeterien, Kioske und Verkaufsautomaten reguliert werden.

Erster Antrag der Grünen

Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22117) auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorzulegen, um den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 realisieren zu können. Der Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung sollte unabhängig vom Umfang der Berufstätigkeit der Eltern an fünf Tagen in der Woche für mindestens neun Stunden pro Tag für jedes Kind gelten und zudem ein Mittagessen umfassen.

Zudem forderten die Grünen eine gemeinsame Qualifizierungsoffensive für pädagogisches Fachpersonal an Schulen und Horten von Bund und Ländern. So sollten unter anderem bundesweit die ausbildungsbezogenen Schulgelder entfallen und ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung geschaffen werden, um den Einstieg in den Erzieherberuf zu erleichtern.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Fraktion verlangte zudem ein Förderprogramm für Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren. Das geht aus ihem zweiten abgelehnten Antrag (19/29280) hervor. Gleichberechtigter Zugang zu guter Bildung sei Grundlage für gesellschaftliche Weiterentwicklung und Zusammenhalt, hieß es in der Vorlage. Doch dieser sei in Deutschland noch immer nicht gewährleistet. Die Corona-Pandemie habe die Situation zusätzlich verschärft.

Um der „Bildungsungerechtigkeit“ in Deutschland ein Ende zu setzen, forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, mit Bundestag und Ländern die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten zu nutzen und „perspektivisch weitere zu öffnen“. So sollte die Regierung vor allem ein Bundesmodellprogramm auf den Weg bringen, um Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren zu unterstützen. 400 Millionen Euro sollten nach dem Willen der Grünen dafür innerhalb von fünf Jahren eingesetzt werden. Damit sollten unter anderem „multiprofessionelle Teams“ an Schulen etabliert werden, die Lehrkräfte entlasten und damit individuelle Förderung, „systematische Präventionsarbeit“ und Nachhilfe ermöglichen.

Weitere Forderungen bezogen sich auf den umfassenden Ausbau der Ganztagsschulen, die Verbesserung der digitalen Grundausstattung sowie den Abbau des „immensen Investitionsstaus“ an Schulen über eine Verlängerung und Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderfonds über 2023 hinaus. (sas/aw/hau/11.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Ulrike Bahr

Ulrike Bahr

© SPD Bundestagsfraktion/ photothek

Bahr, Ulrike

SPD

Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

Marcus Weinberg, CDU/CSU

Marcus Weinberg, CDU/CSU

© Marcus Weinberg / Romy Oberender

Weinberg (Hamburg), Marcus

CDU/CSU

Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

© DBT/ Stella von Saldern

Seestern-Pauly, Matthias

FDP

Norbert Müller

Norbert Müller, Die Linke.

© Norbert Müller/Katharina Rösler

Müller (Potsdam), Norbert

Die Linke

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Margit Stumpp

Margit Stumpp

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Stumpp, Margit

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Dietlind Tiemann

Dr. Dietlind Tiemann

© Dr. Dietlind Tiemann/ Franziska Günther

Tiemann, Dr. Dietlind

CDU/CSU

Marja-Liisa Völlers

Marja-Liisa Völlers

© Marja-Liisa Völlers / Photothek

Völlers, Marja-Liisa

SPD

Maik Beermann

Maik Beermann

© Maik Beermann/Jördis Zähring

Beermann, Maik

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/22117 - Antrag: Zeit für mehr - Recht auf gute Ganztagsbildung im Grundschulalter umsetzen
    PDF | 271 KB — Status: 08.09.2020
  • 19/25786 - Antrag: Gutes Essen für alle in Kita und Schulen
    PDF | 248 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/26880 - Antrag: Bundesprogramm Lern-Buddys - Studierende helfen im Corona-Schuljahr
    PDF | 241 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/28436 - Antrag: Jugend im Lockdown - Zeit für eine generationengerechte Krisenpolitik
    PDF | 286 KB — Status: 13.04.2021
  • 19/29217 - Antrag: Aus der Corona-Krise lernen, kluge Bildungsreformen jetzt anpacken - Eine nationale Einrichtung für Bildungsinnovationen und Qualitätssicherung schaffen
    PDF | 264 KB — Status: 03.05.2021
  • 19/29280 - Antrag: Jedes Kind ist exzellent - Förderprogramm für Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren
    PDF | 278 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29298 - Antrag: Lernförderliche Bedingungen schaffen - Gelder für bundesweites Nachhilfeprogramm zielführend einsetzen
    PDF | 282 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
    PDF | 731 KB — Status: 18.05.2021
  • 19/29765 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (Kitafinanzhilfenänderungsgesetz - KitaFinHÄndG)
    PDF | 449 KB — Status: 18.05.2021
  • 19/30010 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25786 - Gutes Essen für alle in Kita und Schulen
    PDF | 305 KB — Status: 21.05.2021
  • 19/30236 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
    PDF | 577 KB — Status: 02.06.2021
  • 19/30507 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/29765 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (Kitafinanzhilfenänderungsgesetz - KitaFinHÄndG)
    PDF | 333 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30512 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/30236 - Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/29764 - Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Margit Stumpp, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/22117 - Zeit für mehr - Recht auf gute Ganztagsbildung im Grundschulalter umsetzen
    PDF | 400 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30526 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/29765, 19/30507 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (Kitafinanzhilfenänderungsgesetz - KitaFinHÄndG)
    PDF | 277 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30528 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/29298 - Lernförderliche Bedingungen schaffen - Gelder für bundesweites Nachhilfeprogramm zielführend einsetzen b) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26880 - Bundesprogramm Lern-Buddys - Studierende helfen im Corona-Schuljahr c) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/28436 - Jugend im Lockdown - Zeit für eine generationengerechte Krisenpolitik d) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/29217 - Aus der Corona-Krise lernen, kluge Bildungsreformen jetzt anpacken - Eine nationale Einrichtung für Bildungsinnovationen und Qualitätssicherung schaffen e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/28903 - Bildungsföderalismus reformieren und Bildungsgerechtigkeit zukunftsfest gestalten f) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/29280 - Jedes Kind ist exzellent - Förderprogramm für Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren
    PDF | 423 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30529 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/29764, 19/30512 - Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
    PDF | 270 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30556 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/29764, 19/30512 - Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
    PDF | 253 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/29764 (Beschlussempfehlung 19/30512 Buchstabe b: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30512 Buchstabe c (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/30556 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/30512 Buchstabe a (Gesetzentwurf 19/30236 für erl erkl) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30010 (Antrag 19/25786 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30512 Buchstabe d (Antrag 19/22117 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30528 Buchstabe a (Antrag 19/29298 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30528 Buchstabe d (Antrag 19/29217 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30528 Buchstabe c (Antrag 19/28436 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30528 Buchstabe b (Antrag 19/26880 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30528 Buchstabe f (Antrag 19/29280 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/29765 (Beschlussempfehlung 19/30507: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 23.05.2025