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  • 1. Lesung
  • Anhörung (Grüne)
  • Anhörung (Linke, Grüne)
Inneres

Mehrheit der Fraktionen gegen den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz

Im Bundestag zeichnet sich eine klare Mehrheit dafür ab, den Begriff „Rasse“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“) ersetzen zu wollen. Dies wurde am Freitag, 27. November 2020, im Parlament bei der ersten Lesung von fünf Initiativen der Opposition zur Bekämpfung von Rassismus deutlich. Dabei machten insbesondere Vertreter der Koalition und der FDP-Fraktion deutlich, dass dabei aber nicht hinter das bestehende Schutzniveau zurückgegangen werden dürfe und dies nicht einfach werde. Kritik an dem Vorhaben kam von der AfD-Fraktion.

Überweisung mehrerer Anträge

Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Fraktion sich für eine „antirassistische, chancengerechte Einwanderungsgesellschaft“ (19/24636) einsetzt, wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, um den Begriff der Rasse in Artikel 3 Absatz 3 zu ersetzen (19/24434), wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Ein weiterer Antrag der Grünen, die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken (19/24431), wurde federführend an den Familienausschuss überwiesen, obwohl die Grünen und die Linksfraktion die Federführung beim Rechtsausschuss beantragt hatten.

In der Abstimmung konnten sie sich aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen. Federführend ist der Rechtsausschuss dagegen bei einem Gesetzentwurf der Linksfraktion, die den Begriff der Rasse ebenfalls aus dem Grundgesetz streichen will (19/20628). Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufheben“ (19/24654) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Innenausschuss.

Regierung legt Maßnahmenkatalog vor

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU), verwies darauf, dass der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus in seinem am Mittwoch vorgelegten Maßnahmenkatalog als eine von 89 Maßnahmen vorsehe, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz zu ersetzen, denn „Sprache prägt das Denken“. Dabei solle jedoch nicht der „Schutzgehalt aus Artikel 3“ geschmälert werden.

Grüne: Noch laufende Legislaturperiode nutzen

Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, ihre Fraktion lege einen konkreten Vorschlag zur Ersetzung des Wortes „Rasse“ im Grundgesetz vor. Dies müsse jedoch Hand in Hand gehen „mit einer Gewährleistungspflicht des Staates“. Dabei würde sie sich freuen, wenn dieses Vorhaben noch in der laufenden Legislaturperiode mit breiter Mehrheit im Parlament verabschiedet würde.

Nach dem Grünen-Gesetzentwurf sollen in der genannten Grundgesetzpassage die Worte 'seiner Rasse' gestrichen und vor dem Wort 'benachteiligt' die Worte 'oder rassistisch' eingefügt werden; angefügt werden soll der Satz  'Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin'.

CDU/CSU: Den Begriff „Rasse“ ersetzen

Thorsten Frei (CDU/CSU) betonte: „Es gibt keine menschlichen Rassen.“ In diesem Bereich sei die biologisch-naturwissenschaftliche Forschung so klar wie bei kaum einem anderen Thema. Gleichwohl gebe es Rassismus in der Gesellschaft. Man müsse eine Lösung finden, die nicht „zu einer Verkürzung des absoluten Diskriminierungsschutzes führt, sondern im Gegenteil das hohe Niveau des Schutzes unseres Grundgesetzes“ erhält.

Es gehe darum, den Begriff „Rasse“ zu ersetzen und nicht nur zu streichen, fügte Frei hinzu, der sich zugleich dagegen aussprach, in das Grundgesetz auch die vorgeschlagene „Gewährleistungsfunktion“ aufzunehmen.

SPD: Bestehendes Schutzniveau nicht aufweichen

Auch Dirk Wiese (SPD) unterstrich, „dass es keine Rassen gibt“. Dennoch sei Rassismus leider immer noch allgegenwärtig. Es sei richtig, dass der Kabinettsausschuss das Koalitionsvorhaben bestätigt habe, den Begriff „Rasse“ zu ersetzen.

Die gemeinsame Herausforderung sei nun, dabei das bestehende Schutzniveau nicht aufzuweichen. Dies werde „juristisch nicht ganz einfach sein. Dieser Aufgabe solle man sich parteiübergreifend stellen. Noch könne er “keine Formulierung auf den Punkt bringen, die letztendlich rechtssicher dieses Schutzniveau halten wird„.

FDP: Dies ist keine triviale Aufgabe

Stephan Thomae (FDP) verwies darauf, dass die Verwendung des Begriffs “Rasse„ in Grundgesetz voraussetze, dass es Rassen gibt. Doch “Menschenrassen gibt es eben nicht„.

Deshalb müsse man sich von diesem Begriff lösen, ohne “den Schutzraum einzuengen„ und die “Unrechtskennzeichnung von Rassismus„ aufzuheben. Dies sei eine “nicht triviale Aufgabe„, bei der noch niemand den “Stein des Weisen„ gefunden habe.

Linke fordert Verbot rassistischer Diskriminierung

Gökay Akbulut (Die Linke) sagte, es gebe “Rassismus, aber keine Rassen„. Sie warb dafür, das Wort “Rasse„ im Grundgesetz durch ein “Verbot von rassistischer Diskriminierung„ zu ersetzen, wodurch keine Schutzlücke entstehe. Schon jetzt hätten einige EU-Staaten den Begriff “Rasse„ aus ihrer nationalen Gesetzgebung verbannt.

Der Linken-Gesetzentwurf sieht neben der Streichung der Wörter “seiner Rasse„ in dem Verfassungsabsatz vor, nach Niemand darf die Wörter rassistisch oder einzufügen und nach dem Satz die Formulierung Der Staat gewährleistet den tatsächlichen Schutz vor Diskriminierung, fördert die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin anzufügen.

AfD kritisierte Forderung nach einer Tilgung

Marc Jongen (AfD) kritisierte die Forderung nach einer Tilgung des Begriffs “Rasse„ aus dem Grundgesetz. “Wie das Geschlecht in der Gender-Ideologie, so sollen auch alle sonstigen naturgegebenen Unterschiede zwischen den Menschen nur noch eine böswillige gesellschaftliche Konstruktion sein„, monierte er.

Zweifellos könne man darüber diskutieren, ob der Begriff “Rasse„ heute noch angemessen sei. Es sei aber nicht “das Benennen von natürlichen Unterschieden bereits rassistisch, sondern einen Überlegenheitsanspruch, eine Unterdrückung daraus abzuleiten„.

Erster Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem ersten Antrag (19/24636) die Bundesregierung auf, einen “Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft„ als gesetzlich verankertes unabhängiges Gremium mit Vertretern aus der “(post-)migrantischen Zivilgesellschaft„, sowie Wissenschaft und Forschung, ähnlich dem Deutschen Ethikrat, einzurichten und damit unter anderem einen fortlaufenden gesellschaftlichen Diskurs über die Einwanderungsgesellschaft und deren rassismuskritischen Ausgestaltung zu fördern. Zudem soll dafür eine Arbeitsdefinition aller Rassismen in ihren Gemeinsamkeiten und Wechselwirkungen erarbeitet werden, die Eingang in den Gesetzgebungsprozess finden soll.

Des Weiteren soll das Leitbild “Einheit in Vielfalt„ als Gemeinschaftsaufgabe der Gestaltung einer rassismuskritischen und chancengerechten Einwanderungsgesellschaft gesetzlich verankert werden, damit dieses von Bund, Ländern und Kommunen zukünftig stärker als gesamtstaatliche Verantwortung angesehen wird.

Gesetzentwurf der Grünen

im Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen, 19/24434) heißt es, das Wort Rasse könne zu Missbrauch und falscher Rechtfertigung abwertenden Verhaltens führen werde zu Recht als Beleidigung empfunden. Es gebe daher keine Rassen, sondern Rassismus, den es zu bekämpfen gelte. Im Grundgesetz fehle zudem ein ausdrücklicher Handlungsauftrag an den Staat, Schutz gegen alle Erscheinungsformen gruppenbezogener Verletzung der gleichen Würde aller Menschen zu gewährleisten.

Die Fraktion schlägt vor, das Wort Rasse in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes durch das Wort rassistisch zu ersetzen, in Verbindung mit der Anfügung einer Gewährleistungsverpflichtung als neuem Satz 3: “Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.„

Zweiter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) stärken. Ihrem zweiten Antrag (19/24431) zufolge soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorzulegen. Danach soll die ADS künftig als Bundesoberbehörde errichtet und deren Leitung künftig auf Vorschlag einer Fraktion oder der Bundestagsabgeordneten in Fraktionsstärke durch den Bundestag gewählt werden.

Durch die Schließung bestehender Lücken im privaten und öffentlichen Bereich soll der Schutz vor rassistischer Diskriminierung sowie vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) deutlich verbessert werden, und die finanzielle und personelle Ausstattung der ADS soll deutlich aufgestockt werden.

Gesetzentwurf der Linken

Auf die Streichung des Begriffs Rasse im Grundgesetz zielt der Gesetzentwurf der Linken (19/20628) ab. Darin plädiert die Fraktion dafür, Grundgesetz-Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 (“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.„) entsprechend zu ändern. Danach sollen nach den Wörtern “Niemand darf„ die Wörter “rassistisch oder„ eingefügt und die Wörter “seiner Rasse„ sowie das Komma dahinter gestrichen werden.

In der Vorlage führen die Abgeordneten aus, dass rassistische Diskriminierung “auf der Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen„ fuße. “Das Konstrukt der ,Rasse' dient seit dem 18. Jahrhundert als Rechtfertigung von Sklaverei und kolonialer Herrschaft„, schreibt die Fraktion weiter. Schließlich seien auch die “Rassentheorien„ als Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie dazu verwendet worden, den planmäßigen Massenmord an Juden, Sinti und Roma und zahlreichen anderen Menschengruppen zu rechtfertigen. Auch heutzutage seien Rassismus und “racial profiling„ Bestandteile des Lebensalltags vieler Menschen in Deutschland.

“Begriff der Rasse streichen„

Der Fraktion zufolge haben Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts in einer Erklärung “deutlich gemacht, dass das Konzept der Rasse das Ergebnis von Rassismus ist und nicht dessen Voraussetzung„. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiere, dass die Verwendung des Begriffs “Rasse„ im Grundgesetz “Vorstellungen von der Existenz menschlicher Rassen perpetuiert„. “Auf die Erkenntnis, dass der Begriff Rasse im Grundgesetz Rassismus fortsetzt und damit fördert, muss die logische Konsequenz folgen, diesen Begriff zu streichen„, heißt es in der Vorlage ferner.
Darin sprechen sich die Abgeordneten zugleich dafür aus, stattdessen “ein ausdrückliches Verbot rassistischer Diskriminierung„ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verankern. Dieser Absatz soll nach ihrem Willen ergänzt werden um den Satz “Der Staat gewährleistet den tatsächlichen Schutz vor Diskriminierung, fördert die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin„.

Antrag der AfD

Die AfD fordert, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) frühestmöglich ersatzlos aufzuheben (19/24654). Zur Begründung heißt es, das Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung in Bielefeld, das die deskriptiven Grundlegungen für den NAP bereitgestellt habe, orientiere sich nicht an wissenschaftlichen, sondern an ideologischen Kategorien. So würde das Institut offen marxistisches Vokabular bedienen, schreiben die Abgeordneten.

Des Weiteren solle die Bundesregierung das Konzept des “Rassismus ohne Rassen wegen seiner wissenschaftlichen Unhaltbarkeit und seiner gesellschaftsspaltenden Konsequenzen in ihrer Kommunikation„ nicht mehr benutzen. Außerdem gelte es, keine wissenschaftlichen Projekte oder Forschungsvorhaben mehr zu fördern, die auf dem “ideologisch geprägten Konzept des Rassismus ohne Rassen„ fußten. Dieses Konzept, so fasst es die Fraktion unter Berufung auf den französischen Philosophen Étienne Balibar zusammen, “postuliere ,nicht mehr die Überlegenheit bestimmter Gruppen oder Völker über andere', sondern beschränke sich darauf, ,die Schädlichkeit jeder Grenzverwischung und die Unvereinbarkeit der Lebensweise und Traditionen zu behaupten'„. Mit diesem Konzept, so die AfD, werde der Rassismusbegriff entgrenzt. (sto/mwo/27.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Die Linke

Annette Widmann-Mauz

Annette Widmann-Mauz

© Annette Widmann-Mauz/ Tobias Koch

Widmann-Mauz, Annette

Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration

Dr. Marc Jongen

Dr. Marc Jongen

© Dr. Marc Jongen/ privat

Jongen, Dr. Marc

AfD

Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

Grigorios Aggelidis

Grigorios Aggelidis

© Julia Deptala Photography

Aggelidis, Grigorios

FDP

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Martin Patzelt

Martin Patzelt

© Martin Patzelt/Katja Frenkel

Patzelt, Martin

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/20628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Streichung des Begriffs Rasse)
    PDF | 347 KB — Status: 01.07.2020
  • 19/24431 - Antrag: Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
    PDF | 365 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/24434 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 - Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen)
    PDF | 368 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/24636 - Antrag: Für eine antirassistische und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft - Rassismus bekämpfen, Vielfalt stärken
    PDF | 340 KB — Status: 24.11.2020
  • 19/24654 - Antrag: Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken - Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufheben
    PDF | 294 KB — Status: 25.11.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/24636, 19/24434 ,19/20628, 19/24654, 19/24431 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Expertinnenmehrheit will Reform der Anti­dis­kri­mi­nierungs­stelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll reformiert und unabhängiger und im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Dies war am Montag, 12. April 2021, das mehrheitliche Plädoyer von drei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24431). Lediglich die Vertreterin der Arbeitgeberverbände widersprach diesen Forderungen.

Die Sitzung wird am Dienstag, 13. April, ab 12 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Für die Umwandlung in eine oberste Bundesbehörde

Übereinstimmend sprachen sich die ehemalige Leiterin der ADS, Christine Lüders, Sotiria Midelia vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen, und die Hamburger Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Sibylle Raasch für ein höheres Maß an Unabhängigkeit der ADS und ihre Umwandlung in eine oberste Bundesbehörde aus. Dies sei auch im Sinne der vom Europarat und der Europäischen Kommission angemahnten Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Gleichbehandlungsstellen „zielführend“, sagte Lüders. Sie wies ebenso wie Midelia und Raasch darauf hin, dass die Leitung der ADS derzeit wegen Konkurrentenklagen im Auswahlverfahren nur kommissarisch besetzt sei. Dies führe zu einer faktischen Schwächung der ADS, da sie ihre Wirksamkeit bei der Bekämpfung nicht in Gänze entfalten könne, argumentierte Midelia.

Alle drei Sachverständigen sprachen sich dafür aus, die Leitung der ADS analog zum Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auszugestalten und durch den Bundestag auf fünf Jahre zu wählen. Alle drei Sachverständigen plädierten zudem dafür, die Klagefristen im AGG von zwei auf sechs Monate zu verlängern und ein Verbandsklagerecht einzuführen. Ebenso übereinstimmend sprachen sich Lüders, Midelia und Raasch für eine bessere finanzielle Ausstattung der ADS aus. Kein europäisches Nachbarland gebe für den Diskriminierungsschutz so wenig Geld aus wie Deutschland, sagte Lüders. So gebe beispielsweise Schweden 1,10 Euro pro Kopf für seine nationale Gleichbehandlungsstelle aus, Deutschland hingegen nur sechs Cent.

Gegen die Umwandlung in eine oberste Bundesbehörde

Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen sprach sich gegen diese Forderungen aus. Diskriminierungsschutz sei auch für die Arbeitgeber ein wichtiges Anliegen, dieses lasse sich jedoch nicht durch schärfere gesetzliche Auflagen, sondern durch einen Mentalitätswandel herbeiführen, führte Benz aus. Dezidiert wandte sich Benz gegen die Umwandlung der ADS in eine oberste Bundesbehörde. Der Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, die ADS als selbstständige und fachunabhängige Organisationseinheit des Bundesfamilienministeriums einzurichten. Dies entspreche den Vorgaben der Europäischen Union.

Ebenso sprach sich Benz gegen ein Verbandsklagerecht und gegen eine Verlängerung der Klagefristen im AGG aus. Ein Verbandsklagerecht sei mit dem deutschen Rechtssystem grundsätzlich inkompatibel. Eine Verlängerung der Klagefristen führe zu Rechtsunsicherheit und belaste die Arbeitsbeziehungen. Gegenüber der Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag zeigte sich Benz zwar offen, allerdings wies sie darauf hin, dass eine solche Wahl im Widerspruch zur Auswahl nach fachlicher Kompetenz stehen könnte.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorzulegen. Danach soll die Antdiskriminierungsstelle künftig als Bundesoberbehörde errichtet und deren Leitung künftig auf Vorschlag einer Fraktion oder der Bundestagsabgeordneten in Fraktionsstärke durch den Bundestag gewählt werden.

Durch die Schließung bestehender Lücken im privaten und öffentlichen Bereich soll der Schutz vor rassistischer Diskriminierung sowie vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im AGG deutlich verbessert werden. Auch will die Fraktion die finanzielle und personelle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle deutlich aufstocken. (aw/12.04.2021)

Dokumente

  • 19/24431 - Antrag: Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
    PDF | 365 KB — Status: 18.11.2020

Tagesordnung

  • 88. Sitzung am Montag, dem 12. April 2021, 14.00 bis ca. 15.45 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste aktuell

Stellungnahmen

  • Tabea Benz
  • Christine Lüders
  • Sotiria Midelia
  • Prof. Dr. Sibylle Raasch

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Experten mehrheitlich für Ersetzung des „Rasse“-Begriffs im Grundgesetz

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen den Begriff „Rasse“ aus dem Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes streichen. Um entsprechende Gesetzentwürfe der beiden Fraktionen (19/20628, 19/24434) ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 21. Juni 2021. In der von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung begrüßten die eingeladenen Sachverständigen mehrheitlich die beiden Vorlagen. 

Experte: Gesetzentwürfe unterschieden sich in Nuancen

Prof. Dr. Mehrdad Payandeh von der Hamburger Hochschule für Rechtswissenschaft erklärte in seiner Stellungnahme, die beiden Gesetzentwürfe unterschieden sich in Nuancen, zielten aber in der Sache im Wesentlichen auf die Streichung des Begriffs „Rasse“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes und die Ersetzung durch den Begriff „rassistisch“ sowie die Verankerung einer staatlichen Verpflichtung zum Schutz vor Diskriminierung.

Er halte die Vorschläge für verfassungspolitisch überzeugend: Sie adressierten ein gesellschaftlich wichtiges Problem und setzten ein wichtiges Signal im Umgang mit rassistischer Diskriminierung sowie mit den Folgen derartiger Diskriminierung. Sie stärkten den verfassungsrechtlichen Rahmen zum Umgang mit Diskriminierung und fügten sich in das bestehende verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und unionsrechtliche Gefüge ein.

Schutz vor rassistischer Diskriminierung

Prof. Dr. Tarik Tabbara von Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erklärte, die Grundgesetzänderung sei nachdrücklich zu begrüßen, da mit ihr die begründete Erwartung bestehe, dass hiermit die Voraussetzungen für einen effektiveren Schutz vor rassistischer Diskriminierung in der Rechtspraxis geschaffen würden. Der Umgang mit dem grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot „wegen seiner Rasse“ erweise sich im Recht insgesamt als nicht besonders entwickelt und weise Probleme auf.

Die in den vorliegenden Gesetzesentwürfen vorgeschlagenen Formulierungen seien auch gegenüber dem Vorschlag, auf den sich die Bundesregierung geeinigt hatte, vorzuziehen. Durch die Ersetzung des Rassebegriffs würde Deutschland auch nicht mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Konflikt geraten, betonte Tabbara.

Bedenken aus antidiskriminierungsrechtlicher Sicht

Bernhard Franke, Kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, verwies ebenfalls auf Bestrebungen der Bundesregierung zur Änderung der Grundgesetz-Formulierung. Grundsätzlich werde jedes Vorhaben, das den Begriff der „Rasse“ im Grundgesetz ersetzen wolle, begrüßt. Gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Formulierung „aus rassistischen Gründen“ habe es jedoch aus antidiskriminierungsrechtlicher Sicht Bedenken gegeben.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes habe deshalb damals für die Formulierung „rassistische Benachteiligung“ geworben, also für eben jene Formulierung, die die jetzigen Entwürfe der beiden Fraktionen vorsehen. Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle seien die Entwürfe beider Fraktionen daher unterstützenswert. 

Widerspiegelung der Sprache der Menschenrechte im Jahr 1949

Auch Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte befürwortete die vorgeschlagene Änderung. Der Grundgesetztext spiegele die Sprache der Menschenrechte im Jahr 1949 wider, erklärte Cremer. Er stehe hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Rasse“ schon lange in der Kritik. Der Gebrauch des Begriffs „Rasse“ im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes trage dazu bei, rassistisches Denken zu verstetigen, da er einem Menschenbild Vorschub leiste, wonach es unterschiedliche menschliche „Rassen“ gebe.

Dies betonte auch Prof. Dr. Hannes Ludyga von der Universität des Saarlandes. Das Grundgesetz knüpfe hinsichtlich der Rasse an ein völlig ungeeignetes Kriterium zur Einteilung von Menschen an. Die Formulierung „Rasse“ sei in Bezug auf Menschen ein unbestimmter und willkürlicher Rechtsbegriff, der nicht konkretisierbar sei und Rechtsunsicherheit hervorrufe. Objektiv könne kein Mensch einen anderen Menschen wegen seiner „Rasse“ benachteiligen, weil es unterschiedliche Menschenrassen nicht gebe. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ führe zu dem Glauben, dass unterschiedliche biologische „Menschenrassen“ existierten. Dies könne zur Förderung rassistischen Denkens beitragen. In die Wertewelt der Bundesrepublik Deutschland passe der Begriff der „menschlichen Rasse“ nicht.

„Schönheitsreparatur mit noch nicht absehbaren Folgen“

Gegen eine Streichung sprach sich Prof. Dr. Christian Kirchberg, Vorsitzender des Ausschusses Verfassungsrecht der  Bundesrechtsanwaltskammer, aus. Es sei ein historischer und auch rechtsdogmatischer Irrtum, aus der Verwendung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz zu schließen, damit werde die nationalsozialistische Rasseideologie perpetuiert oder gar legitimiert.

Das Gegenteil sei der Fall: Der Begriff „Rasse“ im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes antworte auf einen kulturell-sozial bestimmten Rassenbegriff, aus dem ein Überlegenheitsanspruch hergeleitet werde und der prinzipiell durch seine Irrationalität und seine Anfälligkeit für pseudowissenschaftliche Theorien von der Höherwertigkeit oder der Minderwertigkeit bestimmter Menschengruppen gekennzeichnet sei. Um rassistisch motivierten Herabwürdigungen, Benachteiligungen oder Verfolgungen zu begegnen, müsse der Begriff „Rasse“ nicht gestrichen werden. Es bedürfe keiner Schönheitsreparatur mit noch nicht absehbaren Folgen. 

„Verfassungsrecht regelt Verbot jeglicher Rassendiskriminierung“

Auch Prof. Dr. Uwe Kischel von der Universität Greifswald betonte in seiner Stellungnahme, die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ durch „rassistisch“ würde zu inakzeptablen Konsequenzen führen. Das geltende Verfassungsrecht regele das Verbot jeglicher Rassendiskriminierung in klarer und angemessener Weise. Eine Streichung wäre demgegenüber wenig sinnvoll und geschichtsvergessen.

Die geforderte Einfügung des Begriffs „rassistisch“ würde sich aufgrund der von der Rassendiskriminierung völlig abgekoppelten, extrem weiten Bedeutung von Rassismus weit vom gesellschaftlichen Konsens entfernen und gehöre daher nicht in das Grundgesetz.

Kritik am Ansatz der Anträge

Der Evolutionsbiologe Prof. Dr. Ulrich Kutschera, der nach eigenen Angaben seit über 40 Jahren zu Rasse- und Artbildungsprozesse im Tierreich forscht, plädierte dafür, im Grundgesetz darzulegen, was dort unter „Rasse“ gemeint ist. Viele der mit dem „Rasse“-Begriff verbundenen Fakten seien in Deutschland weitgehend unbekannt. Die derzeitige Formulierung sei für für biowissenschaftliche Laien missverständlich und daher korrekturbedürftig.

Ebenso sei die Phrase „rassistische Diskriminierung“ unakzeptabel, da der Rassismus, als religiös-politische Ideologie, nicht mit den real existierenden, gleichwertigen, biogenetisch adaptierten geographischen Varietäten des Homo sapiens begründet werden könne. Er sei strikter Antirassist, betonte Kutschera. Rassismus müsse bekämpft werden, aber nicht so, sagte er mit Blick auf die Gesetzentwürfe. 

Forderung in der Beratung

Bei der ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag Ende  November 2020 hatte sich eine klare Mehrheit dafür abgezeichnet, den Begriff „Rasse“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“) ersetzen zu wollen.

Dies hatten Vertreter aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD deutlich gemacht. Abgeordnete der Koalition und der FDP hatten allerdings zugleich hervorgehoben, dass dabei nicht hinter das bestehende Schutzniveau zurückgegangen werden dürfe und dies nicht einfach werde.

Gesetzentwurf der Linken

Auf die Streichung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz zielt der Gesetzentwurf der Linken ab (19/20628) ab. Darin plädiert die Fraktion dafür, Grundgesetz-Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 („Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“) entsprechend zu ändern. Danach sollen nach den Wörtern „Niemand darf“ die Wörter „rassistisch oder“ eingefügt und die Wörter „seiner Rasse“ sowie das Komma dahinter gestrichen werden.

Die Abgeordneten schreiben, dass rassistische Diskriminierung „auf der Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen“ fuße. „Das Konstrukt der ,Rasse' dient seit dem 18. Jahrhundert als Rechtfertigung von Sklaverei und kolonialer Herrschaft“, schreibt die Fraktion weiter. Schließlich seien auch die „Rassentheorien“ als Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie dazu verwendet worden, den planmäßigen Massenmord an Juden, Sinti und Roma und zahlreichen anderen Menschengruppen zu rechtfertigen. Auch heutzutage seien Rassismus und „racial profiling“ Bestandteile des Lebensalltags vieler Menschen in Deutschland.

Für ein Verbot rassistischer Diskriminierung

Der Fraktion zufolge haben Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts in einer Erklärung „deutlich gemacht, dass das Konzept der Rasse das Ergebnis von Rassismus ist und nicht dessen Voraussetzung“. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiere, dass die Verwendung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz „Vorstellungen von der Existenz menschlicher ,Rassen' perpetuiert“. „Auf die Erkenntnis, dass der Begriff ,Rasse' im Grundgesetz Rassismus fortsetzt und damit fördert, muss die logische Konsequenz folgen, diesen Begriff zu streichen“, heißt es in der Vorlage ferner.

Darin sprechen sich die Abgeordneten zugleich dafür aus, stattdessen „ein ausdrückliches Verbot rassistischer Diskriminierung“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verankern. Dieser Absatz soll nach ihrem Willen ergänzt werden um den Satz „Der Staat gewährleistet den tatsächlichen Schutz vor Diskriminierung, fördert die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Gesetzentwurf der Grünen

Im Entwurf der Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen) heißt es, das Wort Rasse könne zu Missbrauch und falscher Rechtfertigung abwertenden Verhaltens führen und werde zu Recht als Beleidigung empfunden. Es gebe daher keine Rassen, sondern Rassismus, den es zu bekämpfen gelte. Im Grundgesetz fehle zudem ein ausdrücklicher Handlungsauftrag an den Staat, Schutz gegen alle Erscheinungsformen gruppenbezogener Verletzung der gleichen Würde aller Menschen zu gewährleisten.

Die Fraktion schlägt vor, das Wort durch das Wort rassistisch zu ersetzen, in Verbindung mit der Anfügung einer Gewährleistungsverpflichtung als neuem Satz 3: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (mwo/21.06.2021)

Dokumente

  • 19/20628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Streichung des Begriffs Rasse)
    PDF | 347 KB — Status: 01.07.2020
  • 19/24434 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 - Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen)
    PDF | 368 KB — Status: 18.11.2020

Tagesordnung

  • 159. Sitzung am Montag, den 21. Juni 2021, 9.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
  • Stellungnahme Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Prof. Dr. Uwe Kischel 17. Juni 2021 LL.M. (Yale), attorney-at-law (New York)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ulrich Kutschera
  • Stellungnahme Prof. Dr. Mehrdad Payandeh
  • Stellungnahme Prof. Dr. Tarik Tabbara, LL.M. (McGill)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/20628)
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/24434)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 20.07.2025