Wahlprüfung

Einspruch gegen Bundestags­wahl 2021 noch bis zum 26. November

(picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich)

Bis zum 26. November 2021, 24 Uhr, kann noch Einspruch gegen die Bundestagswahl 2021 eingelegt werden. Einsprüche werden laut Wahlprüfungsgesetz (§ 2 Absatz 4) nur mit eigenhändiger Unterschrift per Brief oder Fax anerkannt. Ein per E-Mail eingereichter Einspruch ist nicht zulässig, auch nicht, wenn ein pdf-Dokument mit Unterschrift angehängt wird.

Schriftliche Begründung notwendig

Der Einspruch ist außerdem schriftlich zu begründen. Die Begründung muss mindestens den Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, erkennen lassen und genügend konkrete Tatsachen enthalten, wodurch die Wahlrechtsvorschriften als verletzt angesehen werden.

Einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages. Eine persönliche Betroffenheit ist nicht erforderlich.

Das Schreiben ist zu richten an den Deutschen Bundestag, Wahlprüfungsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin oder per Telefax an +49 (0)30 227-36097. (mj/23.11.2021)

Marginalspalte