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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Arbeit

Gesetzentwurf zur Ver­längerung des Kurz­arbeitergeldes überwiesen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 16. Februar 2022, zu Beginn des Sitzungstages ohne vorherige Debatte einen Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld, den die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht haben (20/688), überwiesen. Demnach will die Ampelkoalition die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni verlängern. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich federführend mit der Vorlage.

Corona-Sonderregeln für die Kurzarbeit

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate zu verlängern. Auch die bestehenden Zugangserleichterungen für Kurzarbeit sowie die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), die während der Kurzarbeit aufgenommen werden, sollen über den 31. März hinaus gelten. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.

Wie die Fraktionen schreiben, hat sich Kurzarbeit vor allem wegen der verlängerten Bezugsdauer und den Zugangserleichterungen als „wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen“ während der Pandemie erwiesen. Zwar habe sich die wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt allgemein deutlich verbessert. Dennoch gebe es Branchen, die nach wie vor unter der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen litten. Aus Sicht der Ampelkoalition stellt die Verlängerung der Corona-Sonderregeln sicher, dass Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert, Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden sowie Einkommensverluste für bereits lange von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte abgemildert werden. 

Akuthilfen für pflegende Angehörige

Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert werden. Demnach können Beschäftigte unter anderem in einer akut aufgetretenen Pflegesituation unter den Voraussetzungen des Paragraf 2 des Pflegezeitgesetzes befristet weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

Wie es in der Vorlage heißt, sind pflegende Angehörige von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie besonders betroffen. Ausfälle von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistern etwa führten dazu, dass viele Berufstätige eine häusliche Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen müssten. Die Regelungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz sollen ebenfalls bis zum 30. Juni gelten.

Zu Beginn der Plenarsitzung hatte der Bundestag die Tagesordnung gegen die Stimmen der AfD-Fraktion genehmigt, nachdem es vorab darüber zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen gegeben hatte.(eis/irs/vom/16.02.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/688 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
    PDF | 249 KB — Status: 15.02.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/688 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Sachverständige begrüßen Verlängerung der Sonder­regeln zur Kurzarbeit

Zeit: Mittwoch, 16. Februar 2022, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die geplante Verlängerung der Sonderregeln zur Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2022 wird von Sachverständigen als notwendig begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Bernd Rützel (SPD) am Mittwoch, 16. Februar 2022, zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP betonten alle geladenen Verbändevertreter den volkswirtschaftlichen Nutzen des Kurzarbeitergeldes während der Pandemie (20/688). Insbesondere Wirtschaftsvertreter kritisierten jedoch, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen, die diese aktuell zu 50 Prozent erstattet bekommen, auslaufen soll. Auch der Plan, die Leiharbeitsbranche künftig nicht mehr in die Kurzarbeit-Sonderregeln einzubeziehen, stieß vereinzelt auf Kritik. 

Corona-Sonderregeln für die Kurzarbeit

Mit dem Gesetzentwurf will die Ampelkoalition die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate verlängern. Die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes beziehen sich im Wesentlichen auf die Absenkung der Mindesterfordernisse, den Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügigen Beschäftigung und den Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze für Beschäftigte ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat, wenn deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist. 

Ferner soll der Gesetzentwurf die  Akuthilfen für pflegende Angehörige ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 verlängern. Damit wollen die Koalitionsfraktionen besondere Härten für pflegende Angehörige durch Einschränkungen infolge der Pandemie abwenden. Beschäftigte sollen demnach zum Beispiel in einer akut auftretenden Pflegesituation weiter bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben können, um eine bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren.

Auslaufen der Sonderregeln für die Leiharbeit umstritten

In der Anhörung plädierten unter anderem die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen für eine weitere Einbeziehung der Leiharbeit. Für die Zeitarbeitsunternehmen verwies Sven Kramer auf die nach wie vor bestehenden Lieferkettenprobleme, die sich durch ein Ausbreiten von Omikron in China auf ein „bisher nicht gekanntes Maß“ verschärfen könnten. „Genau dafür brauchen wir die Kurzarbeit auch für die Leiharbeit“, forderte Kramer. „Warum sollte die Leiharbeit nicht weiter unter diese Regelungen fallen?“, fragte Susanne Uhl von der NGG.

Für die Bundesagentur für Arbeit entgegnete Anke Eidner, das Auslaufen für die Leiharbeit sei berechtigt, denn der Arbeitsmarkt erweise sich als stabil, Leiharbeitsfirmen suchten wieder verstärkt Fachkräfte. Deren Einbeziehung in die Kurzarbeit-Regelungen habe sich auf eine außergewöhnliche Krisensituation bezogen, so Eidner. Dieser Einschätzung schloss sich auch Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung an.

Weitere Erstattung der Sozialbeiträge gefordert

Eine weitere Erstattung der Sozialbeiträge über den 30. März hinaus forderte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in ihrer Stellungnahme, aber auch der Handelsverband Deutschland HDE und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft in der Anhörung. So betonte Steven Haarke vom Handelsverband, die Rahmenbedingungen seien weiter sehr schwierig und die Ungewissheit über die Entwicklung groß. Selbst bei gesunden Unternehmen sei die Liquidität inzwischen angekratzt, so Kramer.

Bertram Brossardt von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft betonte, dass selbst bei jetzt beschlossenen Öffnungen die Firmen einige Zeit brauchen, um sich der neuen Situation anzupassen. „Wir brauchen diesen Zeitrahmen bis zum 30. Juni, denn natürlich bleibt die Lage für Hotels und Gaststätten weiter extrem angespannt“, sagte er. (che/16.02.2022)

Dokumente

  • 20/688 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
    PDF | 249 KB — Status: 15.02.2022

Tagesordnung

  • 5. Sitzung am Mittwoch, den 16. Februar 2022, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 5. Sitzung Wortprotokoll COVID-19-Pandemie Kurzarbeitergeld

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - Handelsverband Deutschland - HDE e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • Schriftliche Stellungnahme - Verband der deutschen Messewirtschaft - AUMA
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • Schriftliche Stellungnahme - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
  • Weitere schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Bundestag beschließt Sonder­regelung zum Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Februar 2022, nach halbstündiger Debatte den von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld (20/688) beschlossen. Demnach werden die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni verlängert. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Der Entscheidung zu dem Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/734) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (20/735) zugrunde. Ein zu dem Entwurf vorgelegter Entschließungsantrag der Linksfraktion (20/751) wurde abgelehnt.

Corona-Sonderregeln für die Kurzarbeit

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate zu verlängern. Auch die bestehenden Zugangserleichterungen für Kurzarbeit sowie die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, die während der Kurzarbeit aufgenommen werden, sollen über den 31. März hinaus gelten. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.

Wie die Fraktionen schreiben, hat sich Kurzarbeit vor allem wegen der verlängerten Bezugsdauer und den Zugangserleichterungen als „wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen“ während der Pandemie erwiesen. Zwar habe sich die wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt allgemein deutlich verbessert. Dennoch gebe es Branchen, die nach wie vor unter der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen litten. Aus Sicht der Ampelkoalition stellt die Verlängerung der Corona-Sonderregeln sicher, dass Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert, Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden sowie Einkommensverluste für bereits lange von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte abgemildert werden. 

Akuthilfen für pflegende Angehörige

Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert werden. Demnach können Beschäftigte unter anderem in einer akut aufgetretenen Pflegesituation unter den Voraussetzungen des Paragraf 2 des Pflegezeitgesetzes befristet weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

Wie es in der Vorlage heißt, sind pflegende Angehörige von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie besonders betroffen. Ausfälle von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistern etwa führten dazu, dass viele Berufstätige eine häusliche Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen müssten. Die Regelungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz sollen ebenfalls bis zum 30. Juni gelten.

Die Änderungen durch den Ausschuss betreffen zahlreiche detaillierte Regelungen zu den digitalen Pflegeanwendungen im SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch), aber auch die Durchführung von Verfahren im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sowie die Verlängerung der Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten bis 31. Dezember 2022.

Entschließungsantrag der Linken

Wie es in ihrem Entschließungsantrag heißt, begrüßt die Linksfraktion die geplante Verlängerung der Corona-Sonderregeln für die Kurzarbeit. Allerdings, so die Linken-Abgeordneten, werde  der Gesetzentwurf den durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten in zwei wesentlichen Punkten nicht gerecht.

Nach dem Willen der Linksfraktion soll das Kurzarbeitergeld für die Dauer der Pandemie einheitlich auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht und ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro bei Vollzeit-Tätigkeit sowie entsprechend anteilig bei Teilzeit eingeführt werden. Darüber hinaus verlangen die Antragsteller, dass Leiharbeit in die Gewährung des Kurzarbeitergeldes miteinbezogen bleibt. (irs/18.02.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Tina Winklmann

Tina Winklmann

© Stefan Kaminski/ Auswärtiges Amt

Winklmann, Tina

Bündnis 90/Die Grünen

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/688 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
    PDF | 249 KB — Status: 15.02.2022
  • 20/734 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/688 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
    PDF | 307 KB — Status: 16.02.2022
  • 20/735 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/688, 20/734 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
    PDF | 155 KB — Status: 16.02.2022
  • 20/751 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/688, 20/734 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
    PDF | 163 KB — Status: 16.02.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/688 (Beschlussempfehlung 20/734: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/751 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-covid-kurzarbeitergeld-880804

Stand: 17.07.2025