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Gesundheit

Kontroverse Debatte über die allgemeine Impfpflicht

In einer kontroversen Debatte haben die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag, 17. März 2022, erstmals über konkrete Vorschläge zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus beraten. Fünf Entwürfe stehen zur Diskussion, drei fraktionsübergreifende Initiativen – zwei Gesetzentwürfe (20/899, 20/954) und ein Antrag (20/680) – sowie zwei Anträge der Fraktionen von Union (20/978) und AfD (20/516). Nach der Aussprache überwies das Parlament alle Vorlagen zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss. 

Die Vorschläge reichen von einer Impfpflicht ab 18 Jahren, über eine Impfpflicht ab 50 Jahren bis hin zur Ablehnung einer Impfpflicht und einem Vorsorgebeschluss, falls die Coronalage gefährlich außer Kontrolle geraten sollte. In der ersten Beratung gingen die Meinungen über die Impfpflicht entsprechend weit auseinander. Ob ein Antrag letztlich die notwendige Mehrheit erreicht, ist derzeit nicht absehbar. 

Baehrens kritisiert „zu große Impflücke“

Heike Baehrens warb für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und begründete dies unter anderem mit der zu großen Impflücke. Deutschland erlebe die größte Infektionswelle seit Beginn der Corona-Pandemie und die höchste Inzidenz. Krankenhäuser müssten wieder Operationen verschieben, das medizinische Personal stehe unter großer Anspannung.

Baehrens betonte: „Das Virus ist nicht berechenbar.“ Daher müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, um nicht bald von einer weiteren Infektionswelle überrollt zu werden. Um die Gesellschaft und das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen, sei eine hohe Grundimmunisierung nötig. Je mehr Menschen geimpft seien, umso eher seien auch wieder mehr Freiheiten möglich, sagte sie. Das sei auch dringend nötig. „Um vor die Welle zu kommen, müssen wir eine hohe Impfquote bis zu Herbst erreicht haben.“ Sie warb für einen „Weg der Vernunft“.

Müller: Die Impfpflicht ist tot

Sepp Müller erklärte hingegen: „Die Impfpflicht ist tot. Es gibt keine Mehrheit in diesem Haus für eine Impfpflicht ab 18.“ Er warb stattdessen für den Vorschlag der Union, einen Vorsorgemechanismus zu beschließen. Die Union wolle auch ein Impfregister und einen regelmäßigen Bericht der Bundesregierung zur Coronalage. 

Dieser Vorschlag könne in der Diskussion eine einigende Wirkung entfalten statt zu trennen und sei mehrheitsfähig, versicherte Müller. 

Weidel: Weder geeignet, noch angemessen 

Dr. Alice Weidel wertete die Vorlagen zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als das „Produkt von verbohrter Besessenheit und ignoranter Tatsachenverweigerung“. Eine Impfpflicht baue auf falschen Tatsachenbehauptungen auf, denn die Impfung schütze weder wirksam vor Ansteckung, noch verhindere sie die Ausbreitung des Virus. Das seien alles „Fake News“. Auch der Schutz vor schweren Verläufen sei fragwürdig. 

Weidel fügte hinzu: „Eine das Gesundheitssystem gefährdende Überlastung der Krankenhäuser gab es nie, es gibt sie nicht, sie droht auch nicht.“ Dafür gebe es jedoch zu wenige Erkenntnisse über mögliche Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe. Sie betonte: „Es gibt keine verfassungsrechtlich zulässige Rechtfertigung für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.“ Die allgemeine Impfpflicht verletze zentrale Grundrechte und sei weder geeignet, noch erforderlich oder angemessen, denn es gebe mildere Mittel. Weidel rief den Befürwortern der Impfpflicht zu: „Sie reiten ein totes Pferd, bitte steigen Sie ab.“

Kubicki und Höferlin setzen auf Freiwilligkeit 

Gegen die allgemeine Impfpflicht positionieren sich auch Abgeordnete um den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki, die Corona-Impfungen nicht ablehnen, sondern auf eine freiwillige und verantwortliche Entscheidung der Menschen setzen. Manuel Höferlin argumentierte für diese Gruppe, wer eine Impfpflicht einführen wolle, müsse erklären, wozu das führen solle. Eine Herdenimmunität sei nicht zu erreichen. Die Impfung schütze auch nicht verlässlich vor einer Ansteckung oder der Ansteckung anderer Menschen. Es könne auch keine neue Infektionswelle verhindert werden. 

Allerdings schütze die Impfung vor schweren Verläufen und sei daher unbedingt zu empfehlen. Daraus resultiere aber keine Impfpflicht. Die Entscheidung sollte den Bürgern selbst überlassen werden, statt auf eine staatliche Bevormundung zu setzen. Letztlich liege die Entscheidung über das eigene Leben bei jedem selbst. Er forderte dazu auf, offen und ehrlich zu diskutieren, was helfe und was rechtlich möglich sei.

Ullmann: Impflücke bis zum Herbst schließen

Eine andere Gruppe von Abgeordneten plädiert für ein gestuftes Vorgehen mit einer verpflichtenden Beratung und einer späteren möglichen Impfpflicht ab 50 Jahren. Der für dieses Konzept eintretende Dr. Andrew Ullmann sagte, es gehe vornehmlich darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen und die Krankheitslast zu reduzieren. Dazu sei eine Grundimmunisierung nötig.

Es sei richtig, den Menschen zu vertrauen, dass sie die richtige Entscheidung treffen. Dazu sei eine gute, verpflichtende Aufklärung erforderlich, um Ängsten und Unsicherheiten zu begegnen. Ullmann argumentierte, dies wäre das mildere Mittel gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht. Er betonte zugleich: „Wir wollen die Impflücke bis zum Herbst schließen.“ Mit dem vorliegenden Konzept würden Brücken gebaut zu andern Anträgen. Es gehe darum, eine Lösung zu finden, um auch wieder normal Weihnachten feiern zu können.

Habeck: Alles unternehmen, um Vorsorge zu treffen 

Dr. Robert Habeck, der für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren eintritt, mahnte, Gruppenanträge könnten die Abgeordneten nicht von ihrer Pflicht entbinden, eine Lösung zu finden und fügte hinzu: „Das schlimmste wäre, wenn wir keine Lösung hätten.“ Es müsse alles unternommen werden, um Vorsorge zu treffen, das bedeute konkret auch, in Eventualitäten zu denken. Das Corona-Virus sei viel variantenreicher als angenommen.

Zu viele Menschen wollten sich nicht mit einer Impfung schützen. Die Freiheitsforderungen von Wenigen dürften jedoch nicht zu Einschränkungen für Viele führen, sagte Habeck. Die Bevölkerung habe es satt. „Bringen wir diese Pandemie endlich hinter uns.“

Sorge kritisiert Corona-Management der Regierung

Tino Sorge hielt der neuen Bundesregierung schwere Fehler im Corona-Management vor. Kanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hätten nicht die Kraft gehabt, einen kompromissfähigen Antrag einzuführen. Daher gebe es nun die Situation mit Gruppenanträgen, ohne sichere Mehrheiten.

Niemand könne sagen, wie die Sache ausgehe. Daher habe die Unionsfraktion einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Es gehe angesichts der neuen Rahmenbedingungen unter der Omikron-Variante nicht um pauschale Lösungen, sondern um Differenzierung.

Sichert: Allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig

Martin Sichert schilderte die aus seiner Sicht absurden Kontaktbeschränkungen im Fall einer Corona-Infektion auch für Kinder. Die Corona-Impfungen entfalteten weder einen wirksamen Fremd- noch einen Eigenschutz. Eine allgemeine Impfpflicht ohne ausreichende Wirksamkeit und Sicherheit sei jedoch verfassungswidrig.

Sichert fügte hinzu, es sei „Realsatire“, wenn im Bundestagspräsidium alle geimpft seien, vier von sechs Mitgliedern nun aber an Corona erkrankt seien und der Bundestag „trotz dieser offensichtlichen Unwirksamkeit über eine Impfpflicht diskutiert“.

Rößner fordert weniger Alarmismus, mehr Sachlichkeit

Tabea Rößner hält eine allgemeine Impfpflicht ebenfalls für das falsche Mittel. Die Bedenken bezüglich möglicher Impfschäden müssten ernstgenommen werden, sagte sie, zumal sich die Ausgangslage mit der Omikron-Variante verändert habe. Eine sogenannte sterile Immunität könne mit einer Impfung nicht erreicht werden. Diese Erwartung dürfe auch nicht geweckt werden.

Eine allgemeine Impfpflicht wäre aus ihrer Sicht schwierig zu rechtfertigen. Sie forderte mehr Aufklärung und fügte hinzu: „Wir brauchen weniger Alarmismus und mehr Sachlichkeit.“

Lindholz kritisiert Abschaffung der Maskenpflicht 

Andrea Lindholz ging auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ein, mit der künftig alle tiefgreifenden Auflagen gegen die Verbreitung des Coronavirus fallen sollen. Sie rügte, die Maskenpflicht solle quasi abgeschafft werden, während die Inzidenz neue Höchststände markiere und viele Corona-Tote zu beklagen seien. 

Sie mahnte: „Die Maske schützt direkt und unmittelbar.“ Das sei kein großer Eingriff, sondern das mildeste und geeignetste Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus. Auf die Maskenpflicht künftig zu verzichten, sei verantwortungslos und stehe im Widerspruch zur geplanten Impfpflicht. Sie warf der Ampel-Koalition vor: „Das ist Chaos, was bei Ihnen in der Gesundheitspolitik herrscht.“

Interfraktioneller Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Für die Initiative mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen Sars-CoV-2“ (20/899) zeichnen unter anderen die Abgeordneten Heike Baehrens (SPD), Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Helling-Plahr (FDP), Dagmar Schmidt (Wetzlar, SPD), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Dirk Wiese (SPD) verantwortlich. 

Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf. Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.

Nachweis ab dem 1. Oktober 2022

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. 

Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden. 

Gesetzentwurf zur Beratungspflicht und altersbezogenen Impfpflicht

Die Parlamentarier Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen), Gyde Jensen (FDP), Konstantin Kuhle (FDP), Franziska Mascheck (SPD), Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen), Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP), Dr. Herbert Wollmann (SPD) und weitere Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf „zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“ (20/954) vorgelegt. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen. Daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Entwurf.

Die Abgeordneten plädieren für ein mehrstufiges Vorgehen. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung. Ausgenommen von der verpflichtenden Beratung sollen Personen unter 18 Jahren sein oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. 

Voraussetzungen schaffen für Impfpflicht ab 50

In einem zweiten Schritt sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren einzuführen. Ein Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag stelle sicher, dass die altersbezogene Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr für den erfassten Personenkreis nur dann ausgelöst werde, wenn die epidemiologische Lage dies gebiete, heißt es in dem Entwurf weiter. 

Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, soll der Bundestag ab dem 15. September 2022 festlegen können, dass diese über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis zum Jahresende 2023 befristet werden.

Interfraktioneller Antrag

Der sich gegen eine Impfpflicht wendende interfraktionelle Antrag (20/680) zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Für die Vorlage zeichnen unter anderen die Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Jana Schimke (CDU/CSU), Jens Koeppen (CDU/CSU), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke) verantwortlich. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen. Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag.

In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht. Insbesondere steige der Begründungsaufwand für eine solche Pflicht, je öfter die verpflichtende Impfung wiederholt werden müsse. Der Bundestag könne eine allgemeine Impfpflicht nicht beschließen, solange er nicht einmal die Häufigkeit der mit der Pflicht verbundenen Schutzimpfungen kenne. Zudem sei fraktionsübergreifend immer wieder das Versprechen bekräftigt worden, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben werde, heißt es in dem Antrag weiter. Der Bruch dieses Versprechens würde langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in ihrem entsprechenden Antrag (20/978). 

Die Abgeordneten schlagen die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus

Parallel soll die Impfkampagne fortgesetzt und ausgeweitet werden, um auch bisher nicht geimpfte Bürger zu erreichen. Ferner gelte es, die Impfinfrastruktur vor Ort zu stärken. Das Ziel seien breitflächige Impfungen unter anderem in Impfzentren, mit mobilen Impfteams, in Arztpraxen, Apotheken sowie Zahn- und Tierarztpraxen. Das Bundesgesundheitsministerium soll dem Bundestag alle zwei Wochen über die Corona-Lage berichten. Schließlich werden Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus genannt: Die voraussichtliche Krankheitslast einer Virusvariante, deren Übertragbarkeit, die Wirksamkeit des verfügbaren Impfstoffs, die Immunität der Bevölkerung nach Altersgruppen und die Zahl der erforderlichen Impfungen. 

Personen ab 60 beziehungsweise 50 Jahren sowie bestimmte Berufsgruppen, etwa Beschäftigte in Schulen, Kitas, Einrichtungen gemäß Paragraf 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Einrichtungen der kritischen Infrastruktur oder der Polizei, kämen für den Impfmechanismus wie auch für eine darüber hinausgehende Impfpflicht in Betracht. Der Bundestag soll die Möglichkeit bekommen, bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen die Aktivierung des Impfmechanismus zu beschließen. Der Beschluss soll befristet sein. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen sieht das Konzept ein Bußgeld vor.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Covid-19- Virus“ (20/516). Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid 19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/hau/irs/17.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

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Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Heike Baehrens

Heike Baehrens

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SPD

Sepp Müller

Sepp Müller

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Müller, Sepp

CDU/CSU

Alice Weidel

Alice Weidel

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Weidel, Dr. Alice

AfD

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

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Höferlin, Manuel

FDP

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

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Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Robert Habeck

Robert Habeck

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Habeck, Dr. Robert

Bündnis 90/Die Grünen

Tino Sorge

Tino Sorge

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Sorge, Tino

CDU/CSU

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Tabea Rößner

Tabea Rößner

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Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

Paula Piechotta

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Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

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Helling-Plahr, Katrin

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

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Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Portrait

Dr. Andreas Bovenschulte

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Bovenschulte, Dr. Andreas

Bürgermeister der Hansestadt Bremen

Gregor Gysi

Gregor Gysi

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Gysi, Dr. Gregor

Die Linke

Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

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Vogler, Kathrin

Die Linke

Herbert Wollmann

Herbert Wollmann

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Wollmann, Dr. Herbert

SPD

Emilia Fester

Emilia Fester

© Emilia Fester/ Stefan Kaminski

Fester, Emilia

Bündnis 90/Die Grünen

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Kaweh Mansoori

Kaweh Mansoori

© SPD-Fraktion/ photothek

Mansoori, Kaweh

SPD

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Matthias Helferich

Matthias Helferich

© Matthias Helferich

Helferich, Matthias

fraktionslos

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/516 - Antrag: Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus
    PDF | 219 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/680 - Antrag: Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen
    PDF | 68 KB — Status: 15.02.2022
  • 20/899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)
    PDF | 637 KB — Status: 03.03.2022
  • 20/954 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
    PDF | 466 KB — Status: 10.03.2022
  • 20/978 - Antrag: Impfvorsorgegesetz - Ein guter Schutz für unser Land
    PDF | 204 KB — Status: 14.03.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/899, 20/954, 20/680, 20/978, 20/516 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Streit über Nutzen und Recht­mäßig­keit einer Impfpflicht

Zeit: Montag, 21. März 2022, 10 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal Anhörungssaal 3 101

Die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus stößt bei Experten neben Zustimmung auch auf praktische und systematische Bedenken. Fachleute von Gesundheits- und Sozialverbänden beleuchteten am Montag, 21. März 2022, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) eine Impfpflicht aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Rechtsexperten rieten, eine verpflichtende Impfung überzeugend zu begründen, um eine Niederlage vor Gericht zu verhindern. Die Sachverständigen äußerten sich in der rund dreistündigen Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Grundlage der Anhörung waren fünf verschiedene Konzepte aus den Reihen der Abgeordneten für und gegen die allgemeine Impfpflicht (20/899, 20/954, 20/680, 20/978, 20/516).

DKG für allgemeine Impfpflicht ab 18

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach sich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren aus. Aktuell versorgten die Krankenhäuser täglich mehr als 23.000 Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet seien. Die Belegungszahlen stiegen wieder deutlich an, auf Intensiv- und Normalstationen.

Die Belegungszahlen und die neuen Rekordwerte bei der bundesweiten Inzidenz machten deutlich, dass die aktuelle Impfquote noch nicht hoch genug sei, um die Krankenhäuser nachhaltig vor einer dauerhaften Überlastung zu schützen.

VdK fordert fachärztliche Beratung und Ausnahmen

Der Sozialverband VdK verzichtete auf eine Positionierung zur allgemeinen Impfpflicht und argumentierte, es handele sich um eine gesellschaftlich ethische Frage. Letztlich gehe es dabei um die verfassungsrechtliche Seite, da eine solche Impfpflicht einen Grundrechtseingriff für Millionen Menschen mit sich bringe. Sollte es zu einer Impfpflicht kommen, forderte der Verband eine begleitende fachärztliche Beratung sowie Ausnahmen für Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen.

Der VdK warnte auch davor, dass Menschen nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden dürften. Zudem müsse es bei einer Impfpflicht mehr Impfangebote denn je geben sowie die Verknüpfung von Kontrolle und Impfangebot.

Deutsche Städtetag verlangt „bessere Vorbereitung“

Der Deutsche Städtetag hält die Einführung der allgemeinen Impfpflicht für richtig, fordert aber eine bessere Vorbereitung als bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, deren Umsetzung teilweise immer noch unklar sei.

Ähnliche Webfehler müssten dringend vermieden werden, zumal die Kommunen derzeit zusätzlich gefordert seien durch die vielen Flüchtlinge aus der Ukraine. 

BVÖGD: Pauschale Impfpflicht derzeit nicht durchsetzbar

Bedenken äußerte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Die derzeit vorhandenen Impfstoffe könnten die Verbreitung des Virus nicht verhindern und das Virus auch nicht eliminieren, die Verläufe bei der Omikron-Variante seien in der Regel mild. Die Gesundheitsämter seien zudem nach zwei Jahren Pandemie und immer neuen Aufgaben am Ende ihrer Kräfte und Ressourcen.

Der Verband kommt zu dem Schluss, dass eine pauschale Impfpflicht derzeit nicht kontrollierbar und damit nicht durchsetzbar sei.

Caritas: Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden

Nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes kann die schrittweise oder bedingte Ausweitung der Impfpflicht einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems leisten. Auch wenn die Impfung nicht vollständig vor einer Infektion schütze, könne sie doch zuverlässig vor einem schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf mit Covid-19 schützen.

Je geringer die Impfquote, desto größer sei das Risiko einer erneuten Infektionswelle im Herbst mit der Folge erheblicher Personalausfälle und Versorgungsengpässe, etwa in der Pflege oder anderen sozialen Einrichtungen.

bvkj fordert Solidarität mit den Kindern

Mit möglichen Versorgungsproblemen sowie den Rechten der Kinder argumentierte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene nachdrücklich befürwortete. Ungeimpfte Erwachsene schränkten mit ihrem Verhalten insbesondere die Grundrechte der Kinder ein, das sei nicht hinnehmbar.

Es sei jetzt die Solidarität der Erwachsenen mit den Kindern gefragt. Ohne vermehrte Impfungen könne es im Herbst und Winter wieder große Probleme und Versorgungslücken geben.

BDA plädiert für Intensivierung der Impfkampagne

Der Arbeitgeberverband BDA plädierte für eine Intensivierung der Impfkampagne, sieht in der Impfpflicht aber auch Risiken. Eine Impfpflicht könne ein sinnvoller Beitrag zur notwendigen Steigerung der Impfquote sein, sofern sie praktikabel und umsetzbar sei und die Kontrolle und Durchsetzung sachgerecht geregelt werde.

Allerdings gebe es weder ein Impfregister, noch sei die elektronische Patientenakte (ePA) verbreitet. Somit könne die Umsetzung einer Impfpflicht über die gesetzlichen Krankenkassen aufwendig und fehlerhaft werden.

Impfpflicht und Verfassungsrecht

Nach Ansicht des Medizinrechtlers Prof. Dr. Josef Franz Lindner ist die Einführung einer Impfpflicht gegen Sars-Cov-2 grundsätzlich verfassungsrechtlich legitim. Der Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung sei ein verfassungsrechtlich hinreichend legitimer Zweck zur Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Allerdings wäre seiner Ansicht nach eine allgemeine Impfpflicht, die sofort oder zeitnah umgesetzt würde, als „Vorratsimpfpflicht“ verfassungsrechtlich problematisch. Mit Blick auf den legitimen Zweck der Verhinderung einer Überlastung der Krankenhäuser bestehe derzeit kein konkretes „Zweckverwirklichungsbedürfnis“. Den Gesetzgeber treffe die Pflicht zur Schaffung eines Vorratsgesetzes, nicht hingegen die einer Vorratsimpfpflicht „ins Blaue“ hinein.

Auch der Verfassungsrechtler Dr. Robert Seegmüller hält das vorliegende Konzept einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren derzeit für verfassungsrechtlich nicht ausreichend begründet, anders als die Konzepte für eine verpflichtende Impfberatung und eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt sowie für ein Impfvorsorgegesetz. Der Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 18 Jahren sei verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet. Es gelinge nicht, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in der gebotenen Weise darzulegen.

Der Rechtsexperte Franz Mayer kam hingegen zu dem gegenteiligen Schluss, dass eine Impfpflicht ab 18 Jahren am besten den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Für die verhältnismäßige Ausgestaltung der Impfpflicht komme dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zu. Gegen die Impfpflicht sprächen weder die begrenzte Schutzwirkung der Impfstoffe, noch etwa das Fehlen eines Impfregisters oder die fehlende zwangsweise Durchsetzung einer Impfpflicht. Dass es keine letzten medizinischen Gewissheiten gebe, bedeute nicht, dass nicht gehandelt werden solle, sagte Mayer in der Anhörung.

Offene Fragen bei der Durchsetzung

Die Juristin Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski gab in der Anhörung hingegen zu Bedenken, dass eine Impfpflicht mit einer erheblichen Begründungslast einhergehe. Eine allgemeine Impfpflicht könne nicht mit hypothetischen Risiken begründet werden. Es müsse mit vielen Verweigerern gerechnet werden und mit gesellschaftlichen Verwerfungen. Zudem blieben ungeklärte Fragen nach der praktischen Durchsetzung. Sie warb dafür, Menschen für eine freiwillige Impfung zu motivieren.

Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Hinnerk Wissmann riet in der Anhörung nachdrücklich zu einfachen und unbürokratischen Lösungen. So sei etwa eine Beratungspflicht in der Umsetzung schwierig. Es stelle sich die Frage, wer das praktisch machen solle. Die Virologin Melanie Brinkmann betonte in der Anhörung, es sei sinnvoll, die Menschen über Impfungen systematisch aufzuklären, weil auch viele Falschinformationen dazu im Umlauf seien und viele Menschen Angst hätten und verunsichert seien. Für solche Aufklärungen werde aber unbedingt geschultes, fachkundiges Personal benötigt.

Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Vorschlag für Corona-Impfpflicht ab 50 und Pflichtberatung

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren ermöglichen. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen. Daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/954).

Die Abgeordneten plädieren für ein mehrstufiges Vorgehen. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung.

Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht

Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki haben einen Antrag (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen.

Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht.

Unionsfraktion plädiert für Impfvorsorgegesetz

Die Unionsfraktion schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Antrag (20/978) der Fraktion. 

Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

AfD legt Antrag gegen eine Impfpflicht vor

Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in einem Antrag (20/516) der Abgeordneten. Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde. 

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/21.03.2022)

Dokumente

  • 20/516 - Antrag: Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus
    PDF | 219 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/680 - Antrag: Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen
    PDF | 68 KB — Status: 15.02.2022
  • 20/899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)
    PDF | 637 KB — Status: 03.03.2022
  • 20/954 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
    PDF | 466 KB — Status: 10.03.2022
  • 20/978 - Antrag: Impfvorsorgegesetz - Ein guter Schutz für unser Land
    PDF | 204 KB — Status: 14.03.2022

Tagesordnung

  • 18. Sitzung am Montag, den 21. März 2022, 10:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 18. Sitzung vom 21. März 2022

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Sozialverband vdk Deutschland
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Bundeszahnärztekammer
  • BAG Selbsthilfe
  • Deutscher Städtetag
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V.
  • GKV Spitzenverband
  • GKV Spitzenverband
  • GKV Spitzenverband
  • GKV Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V.
  • Deutscher Caritasverband
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Josef Franz Lindner
  • Deutscher Kulturrat
  • Einzelsachverständiger Tom Lausen
  • Einzelsachverständiger Dr. Robert Seegmüller
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
  • Deutscher Landkreistag
  • Deutscher Pflegerat
  • Sozialverband Deutschland
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Franz Mayer
  • Long Covid Ärztinnen und Ärzte
  • Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
  • Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.
  • Prof. Dr. Andreas Radbruch

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Initiativen zur Corona-Impfpflicht fallen im Bundestag durch

Verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht sind am Donnerstag, 7. April 2022, im Deutschen Bundestag durchgefallen. Die Parlamentarier haben in namentlicher Abstimmung alle Vorlagen (20/899, 20/954, 20/680, 20/978, 20/516) abgelehnt. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung (20/1353) des Gesundheitsausschusses zugrunde. In dieser Beschlussempfehlung wurden zuvor die Gesetzentwürfe (20/899) und (20/954) zusammengeführt, die eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vorsah. 296 Abgeordnete des Bundestages stimmten in namentlicher Abstimmung für den zusammengeführten Gesetzentwurf, dagegen stimmten 378 Parlamentarier. Neun Abgeordnete haben sich enthalten. Damit wurde der Kompromissentwurf abgelehnt.

In einer weiteren namentlichen Abstimmung haben die Abgeordneten einen von der Unionsfraktion vorgelegten Antrag für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit bei 172 Ja-Stimmen, 496 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht. Für den Antrag haben 85 Abgeordnete gestimmt und 590 Parlamentarier haben dagegen votiert. Insgesamt zwölf Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Schließlich fand auch keine Mehrheit ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag (20/516) gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Gestützt wurde der Antrag von 79 Parlamentariern, abgelehnt wurde die Vorlage von 606 Abgeordneten.

Emotionale Schlussdebatte

In der Schlussdebatte warben zahlreiche Redner um Zustimmung für die von ihnen jeweils vertretenen Konzepte. In der emotionalen und erneut kontroversen Debatte warfen sich insbesondere Abgeordnete von SPD und Union gegenseitig vor, einen mit breiter Mehrheit getragenen Kompromiss verhindert zu haben.

Die AfD-Fraktion hielt ihrerseits der Ampel-Koalition völliges Versagen und eine Bevormundung der Bürger in der Corona-Pandemie vor. Auch Redner anderer Fraktionen wandten sich gegen eine verpflichtende Impfung und machten dabei neben medizinischen auch rechtliche Bedenken geltend.

Schmidt: Das Virus wird nicht einfach verschwinden

Dagmar Schmidt (SPD) warb für die allgemeine Impfpflicht und den kurzfristig gefundenen Kompromiss. Es gehe nicht darum, wie die Lage jetzt sei, sondern um das, was im nächsten Herbst und Winter zu erwarten sei, wenn womöglich neue Virusvarianten aufträten. Sie warnte: „Das Virus wird nicht einfach verschwinden.“  Daher müsse Vorsorge getroffen werden, um das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Entweder es gelinge, die Impflücke zu schließen und eine Grundimmunisierung zu erreichen, oder es müssten notfalls wieder Schutzvorkehrungen getroffen und Freiheitseinschränkungen in Kauf genommen werden.

Sie hielt der Union vor, sich einer Verständigung entzogen zu haben. Es sei jedoch Aufgabe der verantwortlichen Politiker, Verhandlungen zu führen und Kompromisse zu schließen. Mit dem neuen Konzept verbunden sei die Möglichkeit, die Impfpflicht auszusetzen oder zu auch zu erweitern in einer schwierigen Lage. Was die für eine Grundimmunisierung notwendige Zahl an Impfungen angehe, stellte Schmidt klar, die Impfpflicht im Konzept beziehe sich auf drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung. Damit könnten schwere Erkrankungen verhindert werden.

Sorge: Keine Impfpflicht auf Vorrat

Nach Ansicht von Tino Sorge (CDU/CSU) bietet der Antrag seiner Fraktion einen geeigneten Kompromiss. Auch er sprach von der Notwendigkeit, Vorsorge zu treffen für den Herbst. Es könne jedoch „nicht sofort und pauschal“ über eine Impfpflicht entschieden werden. Vielmehr komme es auf die konkreten Umstände an. Derzeit gingen die Inzidenzen wieder zurück, die Krankenhäuser seien nicht überlastet, auch sei nicht absehbar, welche Corona-Variante im Herbst grassiere und ob der dann verfügbare Impfstoff dagegen wirke.

Sorge wandte sich gegen eine Impfpflicht auf Vorrat, das sei der falsche Weg. Vorsorge heiße nicht, jetzt pauschal eine Impfpflicht für alle Menschen zu beschließen. Eine Pflichtberatung wäre überdies bürokratisch und werde von den Kassen abgelehnt. Es gehe im Übrigen um die Abwägung von Grundrechten, über Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Der Antrag der Union liege als Kompromiss seit Wochen auf dem Tisch. Die Ampel-Koalition habe für ihr Konzept keine Mehrheit, wolle über den Unions-Vorschlag aber nicht ernsthaft diskutieren. Sorge betonte: „Wir sollten uns die Tür zur Versöhnung offen halten.“

Weidel: Impfpflichtgeschacher der Ampel ist blamabel

Dr. Alice Weidel (AfD) wies alle Versuche zur Einführung einer Impfpflicht als untauglich und unangemessen zurück. Die Verfassung habe den Zweck, Freiheitsrechte zu garantieren, das  Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit rage dabei hervor. „Das ist unsere letzte Verteidigungslinie.“ Wenn eine Regierung sich anmaße, dieses höchste Recht nach Belieben zu verbiegen, handele sie verfassungsfeindlich. Weidel betonte: „Die Impfpflicht ist nicht nur radikal verfassungsfeindlich, sie ist eine totalitäre Anmaßung, eine Entwürdigung des Individuums.“

Bürger würden zu ihrem vermeintlichen Glück gezwungen. Das sei eine furchteinflößende Sichtweise. Sie argumentierte, die verfügbaren Impfstoffe seien nicht konventionell und in ihren Nebenwirkungen unklar. Die Impfung in Werbekampagnen als Pieks zu verballhornen, sei „eine Infantilisierung der Bürger“. Sie mutmaßte, die Impfpflicht diene nur dazu, Impfdosen loszuwerden. „Das sind die Probleme eines überforderten Gesundheitsministers.“ Weidel rügte: „Das unwürdige Impfpflichtgeschacher der Ampel ist blamabel und verantwortungslos.“ Der neu vorgelegte Gesetzentwurf sei ein Trojanisches Pferd und sehe in Wahrheit eine Impfpflicht für alle vor. Verlogener gehe es nicht.

Kubicki fordert selbstbestimmte Entscheidung

Wolfgang Kubicki (FDP), der die Corona-Impfungen für sinnvoll hält, warb erneut für eine selbstbestimmte Entscheidung der Bürger. Es sei problematisch, wenn in der Debatte der Eindruck entstehe, dass die Argumente weniger auf Evidenz basierten als vielmehr „auf dem unbedingten Willen, die eigene Position durchzusetzen“. Er argumentierte, auch mit einer Impfpflicht werde eine Herdenimmunität nicht erreicht, eine gefährlichere Virusvariante im Herbst sei zudem nicht das wahrscheinlichste Szenario. Zudem: „Ungeimpfte sind nicht schuld daran, dass sich andere Menschen infizieren.“

Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei ebenfalls nicht abzusehen. Schließlich sei eine Impfpflicht mit einem nur bedingt zugelassen Impfstoff verfassungsrechtlich ein Problem. Er fügte hinzu, Impfungen dienten dem Selbstschutz und nicht dem Fremdschutz. „Es ist nicht Aufgabe des Staates, erwachsene Menschen gegen ihren Willen zum Selbstschutz zu zwingen.“ Kubicki warb für eine sachorientierte Debatte, in der es darum gehen müsse, die rechtlich, gesundheitspolitisch und gesellschaftlich beste Lösung zu finden. Eine allgemeine Impfpflicht, ob ab 18 oder 60, sei weder rechtlich noch gesellschaftspolitisch zu rechtfertigen.

Ullmann: Gesundheitssystem vor Überlastung schützen

Dr. Andrew Ullmann (FDP), der mit anderen Abgeordneten für eine verpflichtende Beratung und eine Impfpflicht mit 50 Jahren geworben hatte, setzte sich für den neu ausgearbeiteten Gesetzentwurf ein. Das Ziel sei, Vorsorge zu treffen, damit es keinen dritten Corona-Winter gebe und Freiheiten zurückgewonnen werden könnten.

Das Gesundheitssystem könne nur über eine gute Immunisierung vor Überlastung geschützt werden. Niemand wisse, wie die mögliche nächste Welle im Winter aussehen werde, sagte er und fügte hinzu, dass sie kommen werde, sei klar. „Wir dürfen den Winter nicht in einer Katastrophe enden lassen.“ Seiner Einschätzung nach sind viele Bürger aufklärungswillig. Mit einer verpflichtenden Aufklärung könne daher die Impfquote erhöht werden.

Warken: Ampel-Koalition hat Schuld am „Wirrwarr“

Nina Warken (CDU/CSU) gab der Ampel-Koalition die Hauptschuld an dem entstandenen „Wirrwarr“ rund um die Impfpflicht. Die Koalition habe sich in Gruppenanträge geflüchtet. Damit habe die Gefahr bestanden, dass am Ende keine Entscheidung stehe. „Das war ein falsches Signal.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hätte energischer um einen Kompromiss ringen müssen. „Wir lassen uns nicht vorwerfen, dass wir nicht kompromissbereit waren.“ Sie mahnte, eine Impfpflicht auf Vorrat wäre unverhältnismäßig. Impfen sei ein körperlicher Eingriff und nicht lapidar. Eine solche Entscheidung würde womöglich vor Gericht nicht standhalten. Sie versicherte, die Union bleibe gesprächsbereit.

Dahmen warnt vor Pandemie im Herbst

Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte die Entscheidung, das ursprüngliche Konzept mit einer Impfpflicht ab 18 Jahren über eine Impfpflicht ab 50 Jahren bis hin zu einer verpflichtenden Impfung ab 60 Jahren zu ändern. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sei vernünftig, wirksam und rechtssicher. 

Die Altersgrenze sei auch nicht willkürlich gewählt, sondern medizinisch begründet, weil das Risiko für schwere Verläufe mit dem Alter deutlich steige. Geschützt würden damit besonders gefährdete Menschen und das Gesundheitssystem vor Überlastung. So könne ein neuer Pandemie-Winter verhindert werden. Die Pandemie dürfe nicht wieder im Herbst das öffentliche Leben lahmlegen. „Wir haben die Verantwortung, jetzt Vorsorge für den Herbst zu treffen.“

Sichert erinnert an Versprechen vor der Bundestagswahl

Martin Sichert (AfD) kritisierte, die verantwortlichen Politiker hätten die Bürger in der Corona-Pandemie belogen. Vor der Wahl sei von allen Seiten das Versprechen abgegeben worden, dass es keine Impfpflicht geben werde. Er forderte, es müssten die Lügen beendet werden, auf denen die Corona-Politik fuße. Alle Auflagen müssten fallen.

Sichert bezeichnete explizit auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als Lügner, was Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mit einer Rüge quittierte.

Lauterbach warnt vor gefährlichen Virus-Varianten

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wandte sich entschieden gegen den Standpunkt, wonach die vergleichsweise milde Omikron-Variante als Argument gegen eine Impfpflicht angeführt werden könne. Die Verläufe bei dieser Variante seien auch deswegen milder, weil schon so viele Menschen geimpft seien. „Wenn sich niemand hätte impfen lassen, hätten wir eine lupenreine Katastrophe“ und das Land befände sich im totalen Lockdown.

Lauterbach warnte vor einer möglichen gefährlichen Variante, die im Herbst auftreten könnte. Es sei auch jetzt schon inakzeptabel, täglich 200 bis 300 Corona-Todesfälle einfach hinzunehmen. Er mahnte: „Wir haben es in der Hand.“ Mit einer Impfpflicht gebe es die Chance, 90 Prozent der vermeidbaren Todesfälle zu verhindern.

Wagenknecht: Die Impfung ist eine persönliche Entscheidung

Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke), wandte sich gegen eine staatliche Impfpflicht. Die Impfstoffe schützten nicht vor Infektionen, schwere Verläufe seien selten geworden, Krankenhäuser seien auch nicht überlastet. Sie mutmaßte: „Sie wollen den Leuten eine Impfpflicht aufzwingen, weil der Kanzler Durchsetzungsfähigkeit demonstrieren muss.“ Und weil ein „kopfloser Gesundheitsminister, der sich durch sein erratisches Agieren längst unmöglich gemacht“ habe, sein Gesicht wahren wolle. Sie forderte: „Hören Sie auf, die Menschen zu bevormunden.“ Die Corona-Impfung müsse eine persönliche Entscheidung bleiben.

Ausschuss führt Gesetzentwürfe zusammen 

Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch, 6. April, mehrheitlich für die Zusammenführung der beiden bisherigen Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren (20/899) sowie für eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt mit verpflichtender Impfberatung (20/954) gestimmt. Der neue Gesetzentwurf zur „Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ sieht laut Änderungsantrag eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vor. Zudem beinhaltet der Entwurf eine Impfberatungspflicht für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die spätestens bis zu 15. Oktober 2022 zu erfüllen ist.

Der Bundestag kann der Vorlage zufolge nach Auswertung der Daten des aktuellen Infektionsgeschehens beschließen, entweder die Immunitätsnachweispflicht auszusetzen oder auf Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren auszudehnen, dies frühestens mit Wirkung zum 15. Oktober 2022. Zudem ist der Aufbau eines Impfregisters vorgesehen. Gegenstand der Schlussberatung im Plenum sollen neben dem neu gefassten  Gesetzentwurf auch der Antrag der AfD-Fraktion gegen eine Impfpflicht (20/516), der Gruppenantrag für eine Stärkung der Impfbereitschaft ohne Impfpflicht (20/680) sowie der Antrag der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) sein. 

Ursprüngliche Gesetzentwürfe

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen hatten ursprünglich einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, hieß es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen. Die Abgeordneten hatten vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten wollte ursprünglich eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren ermöglichen, hieß es in dem Gesetzentwurf (20/954). Die Abgeordneten hatten für ein mehrstufiges Vorgehen plädiert. Demnach sollten in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollten alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung.

Unionsfraktion plädiert für Impfvorsorgegesetz

Die Unionsfraktion schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Antrag (20/978) der Fraktion. 

Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht

Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki haben wiederum einen Antrag (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen.

Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht.

AfD legt Antrag gegen eine Impfpflicht vor

Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in einem Antrag (20/516) der Abgeordneten. Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde. 

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/eis/07.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

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Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Tino Sorge

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Sorge, Tino

CDU/CSU

Alice Weidel

Alice Weidel

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Weidel, Dr. Alice

AfD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

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Kubicki, Wolfgang

FDP

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

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Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Sichert

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© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Bärbel Bas

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© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

SPD

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

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Baum, Dr. Christina

AfD

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

SPD

Max Lucks

Max Lucks

© Max Lucks/ Jelle Siemer

Lucks, Max

Bündnis 90/Die Grünen

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

© Erich Irlstorfer/Foto Krammer

Irlstorfer, Erich

CDU/CSU

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Sahra Wagenknecht

Sahra Wagenknecht

© DIE LINKE/DIG/Trialon

Wagenknecht, Dr. Sahra

Die Linke

Franziska Mascheck

Franziska Mascheck

© Franziska Mascheck/ Marc Mascheck

Mascheck, Franziska

SPD

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier/ Angelika Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Stefan Schwartze

Stefan Schwartze

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Schwartze, Stefan

SPD

Johannes Huber

Johannes Huber

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Huber, Johannes

fraktionslos

Nina Stahr

Nina Stahr

© Nina Stahr/Sonja Macholl

Stahr, Nina

Bündnis 90/Die Grünen

Dieter Janecek

Dieter Janecek

© DBT/ Inga Haar

Janecek, Dieter

Bündnis 90/Die Grünen

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Friedrich Merz

Friedrich Merz

© Friedrich Merz/Tobias Koch

Merz, Friedrich

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/ Stefan Finger

Vogel, Johannes

FDP

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Jan Korte

Jan Korte

© Fraktion Die Linke./Olaf Kr

Korte, Jan

Die Linke

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/516 - Antrag: Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus
    PDF | 219 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/680 - Antrag: Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen
    PDF | 68 KB — Status: 15.02.2022
  • 20/899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)
    PDF | 637 KB — Status: 03.03.2022
  • 20/954 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
    PDF | 466 KB — Status: 10.03.2022
  • 20/978 - Antrag: Impfvorsorgegesetz - Ein guter Schutz für unser Land
    PDF | 204 KB — Status: 14.03.2022
  • 20/1353 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Heike Baehrens und weiter Abgeordner - Drucksache 20/899 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCoVImpfG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dieter Janecek und weiterer Abgeordneter - Drucksache 20/954 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 c) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Kubicki und weiterer Abgeordneter - Drucksache 20/680 - Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen d) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/978 - Impfvorsorgegesetz - Ein guter Schutz für unser Land e) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sicher, weiterer Abgeordneter der Fraktion der AfD - Drucksache 20/516 - Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus
    PDF | 457 KB — Status: 06.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Abstimmung über die Reihenfolge der namentlichen Abstimmungen
  • 11:53:54: Beginn der Abstimmung
  • 12:03:08: Ende der Abstimmung
  • 12:03:23:Beginn der Sitzungsunterbrechung
  • 12:16:06: Ende der Sitzungsunterbrechung
  • Gesamt: 686 Reihenfolge 1: 345 Reichenfolge 2: 339 Enthaltungen: 2


2. Beratung
Namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf der Gruppe Baehrens/Janecek u.a. in der Ausschussfassung 20/899, 20/954 und 20/1353
12:19:27: Beginn der namentlichen Abstimmung
12:34:43: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 683 Ja: 296 Nein: 378 Enthaltungen 9
Gesetzentwurf in der Ausschussfassung 20/899, 20/954 und 20/1353 abgelehnt
12:34:55: Beginn der Sitzungsunterbrechung
12:42:07: Ende der Sitzungsunterbrechung

Namentliche Abstimmung über den Antrag der CDU/CSU 20/978
12:44:14: Beginn der namentlichen Abstimmung
12:54:02: Ende der namentlichen Abstimmung
Endg. Ergebnis
Gesamt: 677 Ja: 172 Nein: 496 Enthaltungen: 9
Antrag 20/978 abgelehnt
12:54:10: Beginn der Sitzungsunterbrechung
13:00:50: Ende der Sitzungsunterbrechung

Namentliche Abstimmung über den Antrag der Gruppe Kubicki u.a. 20/680
13:02:27: Beginn der namentlichen Abstimmung
13:11:56: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 687 Ja: 85 Nein: 590 Enthaltungen 12
Antrag 20/680 abgelehnt
13:12:07: Beginn der Sitzungsunterbrechung
13:20:52: Ende der Sitzungsunterbrechung

Namentliche Abstimmung über den Antrag der AfD 20/516
13:22:19: Beginn der namentlichen Abstimmung
13:31:15: Ende der namentlichen Abstimmung
Endg. Ergebnis
Gesamt: 685 Ja: 79 Nein: 606 Enthaltungen 0
Antrag 20/516 abgelehnt
13:31:25: Beginn der Sitzungsunterbrechung
13:37:54: Ende der Sitzungsunterbrechung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566

Stand: 22.05.2025