Parlamentarisches Kontrollgremium

Wahlvorschläge zum PKGr und zum Vize­präsidenten abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. April 2022, Vorschläge der AfD-Fraktion zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes und im dritten Wahlgang zur Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin (20/393) abgelehnt. Darin schlug die AfD zum dritten Mal ihren Abgeordneten Michael Kaufmann für das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages vor. Für Kaufmann stimmten 95 Abgeordnete, 538 votierten gegen ihn und 15 enthielten sich. Der Ingenieur aus Thüringen war bereits bei der konstituierenden Sitzung des Parlaments im Oktober sowie im Dezember 2021 gescheitert. Darüber hinaus legte die AfD-Fraktion einen Wahlvorschlag zum PKGr (20/1287) vor und stellte wiederholt den Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) zur Wahl auf. Wundrak erhielt 98 Ja-Stimmen, 536 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen.

Ein von der Fraktion Die Linke angekündigter Wahlvorschlag wurde inzwischen von der Tagesordnung wieder abgesetzt. Die Wahl erfolgte mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, war eine erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen notwendig. Bereits in der vergangenen Sitzungswoche am Donnerstag, 24. März, waren die Mitglieder für die 20. Wahlperiode auf Grundlage von Wahlvorschlägen von allen Fraktionen bestimmt worden. Dabei nicht gewählt wurden der von der AfD-Fraktion nominierte Abgeordnete Joachim Wundrak (90 Ja-Stimmen, 435 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen, 87 ungültige) und Dr. André Hahn, der für die Linksfraktion aufgestellt wurde (341 Ja-Stimmen, 180 Nein-Stimmen, 72 Enthaltungen, 49 ungültige).

Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (eis/07.04.2022)

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