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  • Anhörung
Parlament

Anträge zur ein­richtungs­bezogenen Impfpflicht überwiesen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals mit zwei Anträgen der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Planungssicherheit geben und gemeinsam europäisch handeln, Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anheben und einheitliche Quarantäneerleichterungen für reisende Familien mit Kindern“ (20/690) sowie „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“ (20/687) befasst. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. 

Erster Antrag der Unionsfraktion

Die Unions-Fraktion fordert, die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es dem Antrag der Fraktion. Dem habe auch die Bundesregierung zugestimmt. Gleichzeitig sei in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Dies sei ein schwerer Fehler, denn die für den Alltag vieler Bürger weitreichende Entscheidung sei intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die zulässige Frist zum Nachweis einer vorherigen Infektion wieder von 90 auf 180 Tage zu erhöhen. Im Hinblick auf die Dauer des Genesenenstatus sollten zudem die jüngsten Hinweise des Bundesverfassungsgerichts geprüft und gegebenenfalls für gesetzliche Klarstellungen genutzt werden. Ferner sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Ausnahmen für reisebezogene Quarantäne/Selbstisolierung für Kinder entsprechend der Empfehlung des EU-Rates anzuwenden.

Zweiter Antrag der Unionsfraktion

Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung in einem weiteren Antrag eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien, heißt es. Viele Einrichtungen und Dienste befürchteten, ab dem 16. März 2022 die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Von der Bundesregierung werde erwartet, dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereite.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Dabei müssten insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung. 

 (pk/17.02.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

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Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

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Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

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Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

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Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/687 - Antrag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten
    PDF | 182 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/690 - Antrag: Planungssicherheit geben und gemeinsam europäisch handeln - Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anheben und einheitliche Quarantäneerleichterungen für reisende Familien mit Kindern
    PDF | 216 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/690 beschlossen
  • Überweisung 20/687 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Experten sehen guten Schutz auch für von Corona-Genesene

Zeit: Mittwoch, 6. April 2022, 14.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Mediziner sehen nicht nur für Geimpfte, sondern auch für die von einer Corona-Infektion Genesenen einen wirksamen Schutz vor einer Reinfektion mit schwerem Verlauf. Einige Sachverständige machten in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags unter Vorsitz der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) über einen Antrag der Unionsfraktion zum Genesenenstatus deutlich, dass die in Deutschland geltende 90-Tage-Regelung rein regulatorisch und weniger medizinisch begründet sei. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 6. April 2022, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Unions-Fraktion fordert, die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es in einem Antrag (20/690) der Fraktion. Dem habe auch die Bundesregierung zugestimmt. Gleichzeitig sei in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Dies sei ein schwerer Fehler, denn die für den Alltag vieler Bürger weitreichende Entscheidung sei intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

Meyer: Hauptverantwortung liegt bei den Mitgliedsstaaten

Der Rechtsexperte Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld erklärte allerdings, die Dauer des Genesenenstatus könne auf Ebene der einzelnen EU-Mitgliedsländer festgelegt werden, auch wenn es andere europäische Vorgaben gebe. Die EU-Vorgaben seien in dem Bereich unverbindlich. In der Folge liege in der verkürzten Zeitspanne der Genesenenfrist von 90 Tagen in Deutschland kein Verstoß gegen Grundfreiheitsgarantien.

Die EU habe im Bereich der Gesundheitspolitik insgesamt nur wenige Handlungsmöglichkeiten. Aus der geringen Kompetenzausstattung der EU im Bereich der Gesundheit folge, dass die Hauptverantwortung bei den Mitgliedsstaaten liege.

Streeck: Impfungen schützten vor schwerem Verlauf

Der Virologe Prof. Dr. Hendrik Streeck sagte, Corona-Impfungen schützten vor einem schwerem Verlauf. Aber mit der Omikron-Variante komme es häufig zu Infektionen auch bei doppelt Geimpften und Geboosterten. Studien zeigten, dass eine durchgemachte Infektion einen ebenso langen Schutz vor einer Reinfektion biete wie eine Impfung.

Auch biete eine Infektion einen sehr guten und mindestens ebenso langen Schutz vor einem künftigen schweren Verlauf im Vergleich zur Impfung. Genesene mit Impfung hätten sogar einen überlegenen Immunschutz. Insofern könnte über eine Verlängerung des Genesenenstatus nachgedacht werden.

Voshaar: Eine rein regulatorische Maßnahme

Der Lungenspezialist Dr. Thomas Voshaar betonte, in der Medizin gebe es streng genommen keine zeitliche Befristung für Genesene. Dies sei eine rein regulatorische Maßnahme, die damals getroffen worden sei. Entscheidend sei, schwere Verläufe und den Tod durch das Virus zu verhindern.

Der Schutz vor einem schweren Verlauf finde in hervorragender Weise durch Impfungen statt wie auch durch eine durchgemachte Erkrankung, die Genesung. Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund, Genesene schlechter zu stellen als Geimpfte. Mit Blick auf die 90-Tage-Regel gab Voshaar zu bedenken, dass vielen Menschen unklar sei, was sie eigentlich tun sollten, wenn der Genesenenstatus offiziell ablaufe.

GfV: Abgrenzung von Nachbarstaaten ist sinnlos

Auch aus Sicht der Gesellschaft für Virologie (GfV) spricht nichts dagegen, die durch Infektion erworbene Immunität mit Geimpften gleichzusetzen. In der jetzigen Lage schütze weder eine durchgemachte Infektion noch eine Impfung vor einer möglichen Reinfektion. Nach einem Durchbruch könne das Virus weitergegeben werden.

Es mache keinen Sinn, sich mit der 90-Tage-Regelung von den Nachbarstaaten abzugrenzen, wo die Lage ganz ähnlich sei wie in Deutschland.

Antrag der CDU/CSU

Die Unions-Fraktion fordert, die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es in ihrem Antrag. Dem habe auch die Bundesregierung zugestimmt.

Gleichzeitig sei in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Dies sei ein schwerer Fehler, denn die für den Alltag vieler Bürger weitreichende Entscheidung sei intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

Union will Frist für Genesenenstatus von sechs Monaten

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die zulässige Frist zum Nachweis einer vorherigen Infektion wieder von 90 auf 180 Tage zu erhöhen. Im Hinblick auf die Dauer des Genesenenstatus sollten zudem die jüngsten Hinweise des Bundesverfassungsgerichts geprüft und gegebenenfalls für gesetzliche Klarstellungen genutzt werden.

Ferner sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Ausnahmen für reisebezogene Quarantäne/Selbstisolierung für Kinder entsprechend der Empfehlung des EU-Rates anzuwenden. (pk/05.04.2022)

Dokumente

  • 20/690 - Antrag: Planungssicherheit geben und gemeinsam europäisch handeln - Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anheben und einheitliche Quarantäneerleichterungen für reisende Familien mit Kindern
    PDF | 216 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 20. Sitzung am Mittwoch, den 6. April 2022, 14:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 20. Sitzung vom 6. April 2022

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Franz Mayer

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-pa-oeffentl-anhoerung-gesundheit-885642

Stand: 06.12.2025