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Arbeit

Minister Heil: Wir dürfen nicht Rente und Rüstung gegeneinander ausspielen

Kaum wurde der Schatten der Corona-Pandemie über dem Haushalt für Arbeit und Soziales etwas kleiner, da zieht mit dem Ukraine-Krieg ein neuer Schatten über dem Sozialetat, dem größten Einzelposten des Bundeshaushalts, auf. Dass man darauf nicht unvorbereitet sein dürfe, machten alle Abgeordneten in der Debatte über den Haushaltsplan des Bundesarbeitsministeriums am Freitag, 25. März 2022, deutlich. Der Etat des Ministeriums muss in diesem Jahr mit einem leichten Rückgang von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auskommen. Laut Haushaltsentwurf 2022 (20/1000) kann Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) 160,12 Milliarden Euro (2021: 164,92 Milliarden Euro) ausgeben. 

116 Milliarden Euro für die Rente

Die größten Ausgabenposten sind Kosten für die Rentenversicherung und die Zuschüsse des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Dafür sieht der Entwurf insgesamt 116,15 Milliarden Euro (2021: 114,67 Milliarden Euro) vor. Diese Summe setzt sich zusammen aus den Leistungen an die Rentenversicherung von 107,67 Milliarden Euro (2021: 106,23 Milliarden Euro). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt der Bund 8,35 Milliarden Euro (2021: 8,3 Milliarden Euro) aus.

Ebenfalls ein Schwergewicht im Haushaltsplan sind die Kosten für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme: Dafür plant der Bund einschließlich eines Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit – zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit – 42 Milliarden Euro ein und damit deutlich weniger als 2021 (48,8 Milliarden Euro). 40,61 Milliarden Euro (2021: 45,03 Milliarden Euro) entfallen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dazu gehören wiederum Leistungen in Höhe von 20,99 Milliarden Euro (2021: 23,7 Milliarden Euro) für das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind 9,7 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als im Vorjahr eingeplant (2021: 11,2 Milliarden Euro).

Minister: Diese Krise darf den Sozialstaat nicht schwächen

Bundesminister Heil bezeichnete es als seine wichtigste Aufgabe, in diesen Krisenzeiten dafür zu sorgen, dass ein sozialer Ausgleich sichergestellt wird. „Wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Gerade jetzt geht es darum, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, gerade jetzt geht es darum, dass sich alle auf soziale Sicherheit verlassen können“, sagte Heil.

Stabilität durch sichere Arbeitsplätze, Abfederung der durch den Krieg entstehenden Folgen, Solidarität mit den Geflüchteten seien die Gebote der Stunde. „Diese Krise darf nicht missbraucht werden, um den Sozialstaat zu schwächen. Wir dürfen nicht Rente gegen Rüstung gegeneinander ausspielen“, warnte der Minister.

Union: Kurzarbeitergeld allein löst nicht die Probleme

Stephan Stracke (CDU/CSU) verwies auf die Herausforderungen, die mit der Ankunft tausender ukrainischer Flüchtlinge verbunden sind. Die Menschen bräuchten eine schnelle Integration in Kita und Schule, aber auch, wenn möglich, in den Arbeitsmarkt.

Stracke betonte die wirtschaftlichen Folgen des Krieges, die sich schon jetzt in vielen Firmen bemerkbar machten. Das Kurzarbeitergeld allein werde nicht ausreichen, die Probleme zu lösen, gerade für energieintensive Betriebe brauche es weitergehende Lösungen als die von der Koalition geplanten Entlastungen.

Grüne: Am Ende muss man Kompromisse finden

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Zuschläge in der Grundsicherung und die Energiekostenpauschale im Entlastungspaket der Bundesregierung. „Das ist das, was wir jetzt brauchen“, auch wenn er sich mehr Entlastung in der Grundsicherung gewünscht und die Spritpreisbremse so nicht umgesetzt hätte, betonte er.

„Aber es geht hier um was anderes. In einer solchen Krise kommt es darauf an, dass man am Ende Kompromisse findet. Zudem schaffen wir damit den Einstieg in ein Energiegeld“, sagte Audretsch.

AfD: Der Bedarf in der Grundsicherung wird steigen

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) kritisierte die Kürzungen im Haushaltsplan, vor allem bei den Kosten der Grundsicherung: „Was verleitet Sie zu der Annahme, dass wir dort weniger Kosten haben werden? Der Bedarf wird steigen, denn die Rezession durch den Krieg wird kommen. Das sehen wir doch schon nach vier Wochen Krieg.“

Außerdem bezeichnete sie die „Rentenpolitik nach Kassenlage“ als „Fahren auf Sicht“. So spare die Bundesregierung immer noch nicht für kommende Kosten wie die Rentenlücke ab 2025, kritisierte die Abgeordnete.

FDP: Mit weniger Mitteln zu besseren Ergebnissen

Claudia Raffelhüschen (FDP) betonte: „Kein Einzelplan ist so relevant für fiskalische Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit wie dieser.“ Sie verwies auf die „höchste Steuerquote am Bruttoinlandsprodukt in unserer Geschichte“ und darauf, dass der Bund nun dennoch gezwungen sei, neue Schulden aufzunehmen.

„Dabei darf es auf Dauer nicht bleiben“, warnte sie und appellierte daran, an einer nachhaltigen Haushaltsplanung zu arbeiten, die „mit weniger Mitteln bessere Ergebnisse“ erziele.

Linke: Nicht streichen, sondern vorsorgen

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) nannte es angesichts der aktuellen Krisenlage „falsch“, die Ausgaben für Arbeit und Soziales zu kürzen. Der Rüstungsetat werde erhöht, was aber nichts mit dem Krieg zu tun habe, sondern „lange vorbereitet“ gewesen sei.

„Die Bundesregierung geht mit diesem Haushaltsentwurf von sinkenden Arbeitslosenzahlen aus. Aber in Anbetracht einer globalen Wirtschaftskrise und von Kriegen ist das mehr als fraglich. Hier muss also vorgesorgt und nicht gestrichen werden“, sagte Lötzsch.

SPD: Keine Bundesagentur der Schulden

Kathrin Michel (SPD) sagte: „Es muss unser Anspruch sein, alle mitzunehmen, es ist Zeit für eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit.“ Es sei existenziell, mit dem Kurzarbeitergeld weiter eine Möglichkeit zu haben, auf die nach Corona nun neue Krise durch den Ukraine-Krieg reagieren zu können und die Risiken für Arbeitnehmer abfedern zu können. „Wir finanzieren Arbeit statt Arbeitslosigkeit“, sagte sie. Dafür brauche auch die Bundesagentur für Arbeit die finanziellen Mittel und dürfe keine Agentur der Schulden werden. (che/25.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

Claudia Raffelhüschen

Claudia Raffelhüschen

© Claudia Raffelhüschen/Stefan Trocha Photography

Raffelhüschen, Claudia

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Martin Rosemann

Martin Rosemann

© Dr. Martin Rosemann/ Fionn Große

Rosemann, Dr. Martin

SPD

Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Rasha Nasr

Rasha Nasr

© Photothek

Nasr, Rasha

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Bundesregierung legt Mindest­lohn­erhöhungs­gesetz vor

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals über einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zum Mindestlohn debattiert. Hierfür hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes (20/1408) vorgelegt. Darüber hinaus haben die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns“ (20/1503) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.

Bundesregierung: Zeichen des Respekts

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der Debatte: „Heute geht es darum, ein Versprechen einzulösen: Mehr Respekt für diejenigen, die den Laden am Laufen halten.“ Es könne nicht sein, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen am stärksten belastet werden, deshalb müsse der höhere Mindestlohn schnell kommen.

Auch mit zwölf Euro sei der Mindestlohn nur eine absolute Untergrenze, deshalb müsse es parallel darum gehen, die Tarifbindung zu stärken, betonte Heil.

CDU/CSU: Kalte Progression muss abgeschafft werden

Stephan Stracke (CDU/CSU) unterstützte, so wie alle Rednerinnen und Redner, die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro. Dies sei „angemessen und richtig“. Er forderte aber, sicherzustellen, dass die Erhöhung auch bei den Menschen ankommt und nicht durch Steuern und Abgaben aufgefressen wird.

Deshalb müsse die Bundesregierung endlich dafür sorgen, die kalte Progression abzuschaffen und den drohenden „Beitragssatztsunami“ in den Sozialversicherungen zu verhindern. „Hier liefert die Regierung aber nichts“, kritisierte er.

Grüne: Stärkung der Tarifbindung

Frank Bsirske (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest, dass Deutschland europaweit zu den Schlusslichtern bei der Höhe des Mindestlohns gehöre. Mit der Erhöhung auf zwölf Euro bringe die Regierung den deutschen Mindestlohn nun endlich in die Nähe des von der EU für notwendig erachteten Richtwerts von 60 Prozent des Medianlohns.

„Das reicht aber nicht, denn ohne die Stärkung der Tarifbindung wird sich die Ungleichheit in der Lohnentwicklung nicht reduzieren“, betonte er.

AfD: Ohne Deregulierung wäre der Mindestlohn überflüssig

Jürgen Pohl (AfD) warf der Mindestlohnkommission monatelange Untätigkeit angesichts der seit letztem Herbst schon steigenden Preise vor. Er erinnerte außerdem an Berechnungen, wonach mittlerweile ein Stundenlohn von 12,63 Euro nötig sei, um später eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen.

„Somit fällt das Wahlgeschenk doch nicht so generös aus“, stellt er fest. Außerdem kritisierte er die Deregulierung des Arbeitsmarktes unter Rot-Grün vor 20 Jahren, die einen Mindestlohn erst nötig gemacht habe.

FDP: Endlich Dynamik bei Minijobs

Pascal Kober (FDP) freute sich vor allem über die Änderungen bei den Minijobs: „Nach neun Jahren Stillstand wird nun erstmals wieder die Verdienstobergrenze erhöht und zum ersten Mal seit 23 Jahren wird die Minijobgrenze dynamisiert.

Das wird dazu führen, dass alle Minijobber auch bei Lohnerhöhungen wirklich mehr in der Tasche haben.“ Denn bisher sei es ja so, dass Beschäftigte bei einer Lohnerhöhung ihre Arbeitszeit reduzieren müssten, um nicht über die Verdienstobergrenze von  450 Euro zu kommen, erläuterte Kober.

Linke: Minijobs sind Sinnbild für prekäre Arbeit

Susanne Ferschl (Die Linke) konnte sich dieser Argumentation gar nicht anschließen. Sie kritisierte, wie auch ihre Fraktion in dem eingebrachten Antrag, Minijobs als „Sinnbild für prekäre und nicht existenzsichernde Arbeit“.

Diese nun auszuweiten, unterwandere das eigentlich gute Projekt der Erhöhung des Mindestlohns, sagte Ferschl. Grüne und SPD hätten noch vor der Bundestagswahl ebenfalls für eine massive Reduzierung von Minijobs geworben, warf sie den Koalitionsfraktionen vor.

SPD: Der Goldstandard sind Tarifverträge

Bernd Rützel (SPD) betonte: „Die innere und äußere Sicherheit sind genauso wichtig wie die soziale Sicherheit. Wer Vollzeit arbeitet, muss auch von seinem Lohn leben können.“ Gleichwohl sei der Mindestlohn auch nach der Erhöhung kein „Normallohn“, sondern nur eine Untergrenze.

Alles, was darunter liege, sei sittenwidrig. „Er ist kein Goldstandard. Goldstandard sind Tarifverträge und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, sagte Rützel.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Zugleich will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen. Durch die Regelungen zur Anhebung des Mindestlohns entstünden für die öffentliche Hand zusätzliche Kosten durch erforderliche Anhebungen von Löhnen und Gehältern von geschätzt rund 4,41 Millionen Euro im Jahr 2022 und von rund 14,9 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023, schreibt die Bundesregierung. Soweit durch das Gesetz eine Anhebung der Arbeitsentgelte erforderlich werde, komme es bei den betroffenen Arbeitgebern zu höheren Lohnkosten von geschätzt rund 1,63 Milliarden Euro im Jahr 2022 und zu geschätzt rund 5,63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Als Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns könnten sich zudem bei vollständiger Überwälzung der Lohn- und Gehaltssteigerungen die Preise für Güter und Dienstleistungen moderat erhöhen. Eine Quantifizierung dieses Effekts sei jedoch nicht möglich.

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion Die Linke kritisiert in einem Antrag (20/1503) die geplanten Änderungen bei den Minijobs im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro je Stunde. Dass zeitgleich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) ausgeweitet, dynamisiert und als Zukunftsmodell zementiert werden sollen, sei fatal, schreibt Die Linke. Denn Minijobs stünden sinnbildlich für prekäre und nicht existenzsichernde Arbeit. 

Die Abgeordneten fordern deshalb Änderungen an dem von der Bundesregierung dazu formulierten Gesetzentwurf. So soll unter anderem jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen und damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. Ferner soll ein verlässliches, objektives und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtend eingeführt werden. Der Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns soll als Untergrenze für die jährliche Anpassung der Mindestlohnhöhe durch die Mindestlohnkommission vorgeschrieben werden. Ausnahmen von der Geltung des Mindestlohns soll es nach dem Willen der Linken nicht mehr geben. (che/eis/28.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

Jürgen Pohl

Jürgen Pohl

© Jürgen Pohl

Pohl, Jürgen

AfD

Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

Mathias Papendieck

Mathias Papendieck

© Mathias Papendieck/ Christine Fiedler

Papendieck, Mathias

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Axel Knoerig

Axel Knoerig

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Knoerig, Axel

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Annika Klose

Annika Klose

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Klose, Annika

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Max Straubinger

Max Straubinger

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Straubinger, Max

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Yasmin Fahimi

Yasmin Fahimi

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Fahimi, Yasmin

SPD

Petra Pau

Petra Pau

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Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
    PDF | 541 KB — Status: 13.04.2022
  • 20/1503 - Antrag: Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
    PDF | 220 KB — Status: 26.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/1408, 20/1503 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Kontroverse um gesetzliche Anhebung des Mindestlohns

Zeit: Montag, 16. Mai 2022, 13 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die geplante gesetzliche Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro ab 1. Oktober 2022 stößt bei Verbänden und Sachverständigen auf ein unterschiedliches Echo. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 16. Mai 2022, begrüßte Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Erhöhung. Dies sei eine seit langem bestehende Forderung der Gewerkschaften.

Kritisch äußerte sich unter anderen Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der mit Blick auf die gesetzliche Regelung von einem fundamentalen Eingriff in die Tarifautonomie sprach. Grundlage der Anhörung war ein von der Bundesregierung vorgelegter Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes (20/1408). 

„Das ist kein Job-Killer“

DGB-Vertreter Körzell verwies auf eine hohe Zustimmung innerhalb der Bevölkerung für die Erhöhung des Mindestlohns. 88 Prozent fänden das in Ordnung, so Körzell. 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien davon betroffen – „vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen“, betonte der DGB-Vertreter. Insofern schließe man damit auch ein Stück weit den Gender-Pay-Gap.

Besondere Wirkung werde die Erhöhung in den Wirtschaftsbereichen der Gastronomie, dem Taxigewerbe, dem Einzelhandel und der Landwirtschaft entfalten. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung seien nicht zu erwarten, so Körzell. „Das ist kein Job-Killer“, betonte er.

„Kipppunkt für den Mindestlohn“

Die Kritik des BDA, so Hauptgeschäftsführer Kampeter, richte sich nicht gegen eine bestimmte Lohnhöhe. „Sie richtet sich vor allen gegen das hier gewählte Verfahren.“ Obwohl die Arbeit der Mindestlohnkommission über viele Jahre lang positiv bewertet wurde, sei „im Rahmen einer Wahlkampfkampagne“ eine bestimmte Lohnhöhe politisch vorgegeben worden. Dies sei ein erheblicher Eingriff in die Tarifautonomie und in die konsensual gefundenen Entscheidungen der Mindestlohnkommission.

Unsicher, so Kampeter, sei man mit Blick auf die Beschäftigungswirkung. Es gebe einen Kipppunkt für den Mindestlohn, ab dem eine starke negative Beschäftigungswirkung zu erwarten sei. Diesen Kipppunkt in der aktuellen Krise ausloten zu wollen, sei falsch, befand er.

Überbietungswettbewerb befürchtet

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehne die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns unmittelbar durch den Gesetzgeber ebenfalls ab, sagte HDE-Vertreter Steven Haarke. Damit werde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, der den gesetzlichen Mindestlohn zum Spielball der Politik werden lasse.

Es sei zu befürchten, dass ein entsprechender Überbietungswettbewerb der Parteien fortan die Wahlkämpfe zu den Bundestagswahlen prägen werde, sagte Haarke.

„Angemessen und verfassungskonform“

Professor Dr. Raimund Waltermann von der Universität Bonn hält die Neuregelung für „angemessen und verfassungskonform“. Der Einwand, das geplante Gesetz konterkariere die Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro festgelegt hat, verfange nicht, urteilte er. Der Gesetzgeber dürfe an der Mindestlohnkommission vorbei gestalten.

Die Erhöhung ist nach Auffassung von Professor Dr. Gerhard Bosch von der Universität Duisburg-Essen ein richtiger und fälliger zweiter Schritt, „nachdem im ersten Schritt der Mindestlohn niedrig angesetzt wurde“. Das Hauptproblem in der Zukunft sei aber, dass der aktuelle Anpassungszeitraum für den Mindestlohn von zwei Jahren angesichts hoher Inflationsraten nicht akzeptabel sei. „Da hängt man zu lange hinterher“, sagte Bosch und forderte eine Verkürzung auf ein Jahr.

Kritik an Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze

Die geplante Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs auf 520 Euro und die Kopplung an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, lehnte der Politikwissenschaftler Frederic Hüttenhoff von der Universität Duisburg-Essen ab. In der Praxis kämen bei Minijobs die eigentlich verpflichtenden arbeits- und tarifrechtlichen Regelungen, wie etwa die Entgeltfortzahlung, bezahlter Mindesturlaub oder Elternzeit „nicht oder nur begrenzt zur Anwendung“. Gesetzesverstöße seien „eher die Regel als die Ausnahme“.

Außerdem entfalteten Minijobs „starke Klebeeffekte“ und erschwerten sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen systematisch Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sagte Hüttenhoff.

„Minijobs sind wichtig für den Arbeitsmarkt“

Aus Sicht von Peggy Horn von der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind Minijobs hingegen „wichtig für den Arbeitsmarkt“. Sie verdrängten keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sondern führten zu einer Reduzierung der Schwarzarbeit.

Durch neue Geringfügigkeitsgrenzen sei im Übrigen auch keine Zunahme von Minijobs zu erwarten, wie die Vergangenheit gezeigt habe, sagte Horn.

Reform zum Abbau geringfügiger Beschäftigung gefordert

Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo attraktiver, befand Bernd Fitzenberger, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns drohten eine Stärkung der geringfügigen Beschäftigung und eine Vergrößerung der mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme, sagte er. Es brauche daher eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung.

Forderung nach Absenkung der Geringfügigkeitsgrenze

Die Arbeitnehmerkammer Bremen begrüße die Erhöhung des Mindestlohns, sehe aber die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro und ihre dynamische Anpassung an die künftige Höhe des Mindestlohns „aus arbeitsmarktpolitischer Sicht kritisch“, sagte Carsten Sieling. Er plädierte ebenfalls für eine perspektivische Absenkung der Geringfügigkeitsgrenze und die Abschaffung der Steuer- und Abgabenprivilegierung der geringfügigen Beschäftigung als Nebentätigkeit.

Durch die Mindestlohnanhebungen im Jahr 2022 entkoppelt sich laut Christoph Schröder vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln der Mindestlohn spürbar von der allgemeinen Tariflohndynamik. Allein im Jahr 2022 ergäben sich Steigerungen von 22,2 Prozent. Damit nähere sich der Mindestlohn einer kritischen Grenze, die den Arbeitsmarkt herausfordern werde „und zweifellos wirtschaftliche Auswirkungen auf die Güterpreise und auf die Unternehmensgewinne haben wird“, gab er zu bedenken.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Zugleich will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen. Durch die Regelungen zur Anhebung des Mindestlohns entstünden für die öffentliche Hand zusätzliche Kosten durch erforderliche Anhebungen von Löhnen und Gehältern von geschätzt rund 4,41 Millionen Euro im Jahr 2022 und von rund 14,9 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023, schreibt die Bundesregierung. Soweit durch das Gesetz eine Anhebung der Arbeitsentgelte erforderlich werde, komme es bei den betroffenen Arbeitgebern zu höheren Lohnkosten von geschätzt rund 1,63 Milliarden Euro im Jahr 2022 und zu geschätzt rund 5,63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Als Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns könnten sich zudem bei vollständiger Überwälzung der Lohn- und Gehaltssteigerungen die Preise für Güter und Dienstleistungen moderat erhöhen. Eine Quantifizierung dieses Effekts sei jedoch nicht möglich. (che/eis/hau/16.05.2022)

Dokumente

  • 20/1408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
    PDF | 541 KB — Status: 13.04.2022

Tagesordnung

  • 13. Sitzung am Montag, den 16. Mai 2022, 13.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 13. Sitzung Wortprotokoll Mindestlohn

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Mindestlohn

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Handelsverband Deutschland - HDE - e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Gerhard Bosch, Duisburg
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Raimund Waltermann, Bonn
  • Schriftliche Stellungnahme - Frederic Hüttenhoff, Duisburg
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Minijob-Zentrale / Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Zentralverband Deutsches Baugewerbe
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

495,8 Milliarden Euro für den Bundes­haushalt 2022 geplant

Geldkassette mit Bundesadler aus der viele Geldscheine quellen. Symbolbild

Der Bundestag plant in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro. (© picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten)

Nach mehr als 14-stündigen Beratungen hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 20. Mai 2022, den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Gegenüber dem Ergänzungshaushalt sind bei gleichbleibender Neuverschuldung im Ergebnis höhere Ausgaben geplant. Danach sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Der Ende April von der Bundesregierung vorgelegte Ergänzungshaushalt (20/1200)  hatte noch Ausgaben in Höhe von 483,9 Milliarden Euro (+ 11,9 Milliarden Euro) vorgesehen. Der im März eingebrachte Regierungsentwurf (20/1000) taxierte die Ausgaben auf 457,6 Milliarden Euro (+ 38,2 Milliarden Euro). 2021 hatte der Bund 556,6 Milliarden Euro ausgegeben (Soll 2021: 572,7 Milliarden Euro).

Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen

Die geplanten Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen deutlich. Zum Ausgleich ist – wie im Ergänzungshaushalt – eine Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro avisiert. Im ursprünglichen Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung mit 99,7 Milliarden Euro gerechnet. 2021 hatte der Bund Kredite in Höhe von 215,4 Milliarden Euro aufgenommen. Die Neuverschuldung liegt damit wie 2020 und 2021 über der von der Schuldenregel des Grundgesetzes regulär zulässigen Kreditaufnahme. Für die Aufnahme wird der Bundestag erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel beschließen müssen.

Die Steuereinnahmen sollen in diesem Jahr nunmehr 328,4 Milliarden Euro betragen. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger, als im Ergänzungshaushalt und im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Die Bundesregierung hatte zwischenzeitlich steuerliche Entlastungen beschlossen. 2021 lagen die Steuereinnahmen bei 313,5 Milliarden Euro. Die sonstigen Einnahmen fallen demgegenüber im diesem Jahr mit 28,4 Milliarden Euro um 15,9 Milliarden Euro höher aus als im Ergänzungshaushalt und liegen etwas über dem Vorjahresniveau. Für Investitionen werden im Haushalt nun 51,5 Milliarden Euro ausgewiesen, etwas mehr als die 50,8 Milliarden Euro des Ergänzungshaushaltes und des ursprünglichen Regierungsentwurfes. 2021 waren es laut Haushaltsabschluss 45,8 Milliarden Euro.

Der durch den Ausschuss veränderte Entwurf wird in der Woche vom 30. Mai bis 3. Juni abschließend im Plenum beraten. In den vergangenen Wochen hatte der Haushaltsausschuss jeden Einzelplan separat beraten und erste Änderungen vorgenommen. Auch in der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Veränderungen an der Vorlage vor. Der Gesamtentwurf passierte den Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. (scr/20.05.2022)

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

161 Milliarden Euro für Arbeit und Soziales beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juni 2022, nach einer zweistündigen Debatte dem Einzelplan 11 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201), also dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Minister Hubertus Heil (SPD), in der Ausschussfassung zugestimmt. Für den Einzelplan votierten die Koalitionsfraktionen, dagegen stimmte die Opposition. Ein Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/2052) fand hingegen keine Mehrheit. Gegen die Stimmen der CDU/CSU und der AfD wies der Bundestag die Vorlage zurück. 

Mehrheitlich sprach sich der Bundestag darüber hinaus für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab Oktober 2022 aus. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1408; 20/1916) zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung stimmten die Koalitionsfraktionen und Die Linke. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich. Auf Antrag der Linken wurde über Artikel 7 des Gesetzentwurfs, die von der Linken heftig kritisierten Änderungen bei den Minijobs, in namentlicher Abstimmung separat abgestimmt. Für den Artikel 7 stimmten dabei 398 Abgeordnete, dagegen 41 und 248 der insgesamt abgegebenen Stimmen waren Enthaltungen. Zur Abstimmung des Gesetzentwurfs hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/1916) vorgelegt. Einen Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/2057) wies der Bundestag bei Enthaltung der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurück. Darin kritisierte die Unionsfraktion die beabsichtigte politische Festlegung der Mindestlohnhöhe und forderte zukünftig eine Festlegung durch die Mindestlohnkommission.

Gegen die Stimmen der Antragsteller wurde zudem eine Vorlage der Linksfraktion mit dem Titel „Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns“ (20/1503) abgelehnt. Dazu hatten der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/1916) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1917) vorgelegt. Einen erstmals beratenen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „12 Euro Mindestlohn sicherstellen – Kontrollen unterstützen und ausbauen“ (20/2058) überwiesen die Abgeordneten zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Bundesregierung: Es geht auch um sozialen Fortschritt

Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil (SPD) betonte die Besonderheiten des Etats und der damit verbundenen Aufgaben: „Es geht darum, in diesen schwierigen Zeiten den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu organisieren.“ Ein robuster Arbeitsmarkt, gute Löhne und sichere Renten sowie ein funktionierender Sozialstaat sicherten diesen Zusammenhalt ab.

Mit Blick auf das geplante Bürgergeld sagte er: „Der Sozialstaat muss funktionieren. Dabei geht es nicht nur um sozialen Ausgleich, sondern auch um sozialen Fortschritt.“

AfD: Die Regierung rechnet sich die Welt schön

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf der Regierung vor, sich die Welt schönzurechnen. Dies habe sie bereits vor Beginn des Ukraine-Krieges getan, nur so sei zu erklären, warum der Etat trotz der damals schon steigenden Inflation um knapp fünf Milliarden Euro gekürzt wurde

Einmalzahlungen, bei denen die große Gruppe der Rentner zudem vergessen worden sei, reichten bei weitem nicht aus, um die Preissteigerungen auszugleichen, kritisierte die Abgeordnete.

Grüne: Wir bieten Chancen und Perspektiven

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte die Einmalzahlungen und verwies auf den kommenden Herbst, in dem man mit einem dramatischen Anstieg der Gas- und Lebensmittelpreise rechnen müsse. Auch dann müsse die Regierung mit Entlastungsmaßnahmen reagieren, wenn es nötig sei.

Audretsch hob die Entfristung des Programms für den sozialen Arbeitsmarkt hervor. Künftig stünden 200 Millionen Euro zusätzlich zu Verfügung, um langzeitarbeitslose Menschen auf dem Weg zurück in Beschäftigung zu unterstützen. „Wir bieten damit Chancen und Perspektiven“, sagte er.

Linke: Ein Mietendeckel wäre eine echte Entlastung

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) attestierte der Bundesregierung dagegen, nicht genug für die Entlastung der Bürger zu sorgen und nicht energisch genug der Inflation gegenzusteuern. So wäre es beispielsweise kurzfristig möglich, einen bundesweiten Mietendeckel zu beschließen. „Das wäre eine echte Entlastung“, betonte sie.

Sie kritisierte außerdem, dass Rentner nicht die Energiepauschale von 300 Euro erhalten und forderte einen Energiepreisdeckel.

FDP: Zur Schuldenbremse zurückkehren

Claudia Raffelhüschen (FDP) bezeichnete den Etat als „den“ Zukunftsetat des Bundeshaushaltes und begründete dies mit den großen Reformprojekten der Einführung des Bürgergeldes und der kapitalgedeckten Rente.

Sie würdigte unter anderem den noch nachträglich beschlossenen Zuschuss für die Künstlersozialkasse, ohne den die Beiträge drastisch steigen müssten. Gleichzeitig forderte sie aber eine solide Finanzplanung für die Zukunft, zu der auch gehöre, zur Schuldenbremse zurückzukehren.

Union: Bundesagentur braucht Zuschüsse und kein Darlehen

Hermann Gröhe (CDU/CSU) betonte, der Sozialstaat habe in den vergangenen zwei Jahren einen einmaligen Stresstest erlebt und bestanden. „Darauf können wir stolz sein“, sagte er unter Verweis auf die aktuelle Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Gröhe kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Haushalt zusätzliche Mittel für die BA nicht über einen festen Zuschuss, sondern nur über ein Darlehen regele. Dies werde den kommenden Aufgaben der BA nicht gerecht.

SPD: Rentenniveau über 2025 sichern

Dr. Martin Rosemann (SPD) verwies auf die Folgen von Inflation und Krieg und betonte: „Die Koalition handelt. Wir konzentrieren uns auf diejenigen, bei denen das Geld vorher schon knapp war.“ Der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro sei der erste Schritt zur Kindergrundsicherung.

Respekt und sozialer Fortschritt seien die zentralen Versprechen der Ampel-Koalition. „Daran halten wir uns“, sagte er. Dazu gehöre, das Rentenniveau über 2025 hinaus zu sichern sowie die Kindergrundsicherung und das Bürgergeld einzuführen.

Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales

Der Einzelplan 11 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201) umfasst Ausgaben von 161,1 Milliarden Euro und ist damit der mit Abstand größte Einzelplan des Bundeshaushalt. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsentwurf von Minister Hubertus Heil (SPD) in seinen Beratungen (20/1611, 20/1626) um weitere 962,75 Millionen Euro aufgestockt. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben des Ministeriums auf 164,92 Milliarden Euro.

Die Aufstockungen entfallen mit 630 Millionen Euro vor allem auf den zusätzlichen Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung. Um jeweils 100 Millionen Euro steigen die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II) und für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung der Bezieher von Grundsicherung.

Rentenversicherung und Grundsicherung

Die größten Ausgabenposten sind Kosten für die Rentenversicherung und die Zuschüsse des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Dafür sieht der Entwurf insgesamt 116,78 Milliarden Euro (2021: 114,67 Milliarden Euro) vor. Diese Summe setzt sich zusammen aus den Leistungen an die Rentenversicherung von 108,3 Milliarden Euro (2021: 106,23 Milliarden Euro). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt der Bund 8,35 Milliarden Euro (2021: 8,3 Milliarden Euro) aus.

Ebenfalls ein Schwergewicht im Haushaltsplan sind die Kosten für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme: Dafür plant der Bund einschließlich eines Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit – zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit – 42,2 Milliarden Euro ein und damit deutlich weniger als 2021 (48,8 Milliarden Euro). 40,8 Milliarden Euro (2021: 45,03 Milliarden Euro) entfallen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dazu gehören wiederum Leistungen in Höhe von 21,1 Milliarden Euro (2021: 23,7 Milliarden Euro) für das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind 9,8 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als im Vorjahr eingeplant (2021: 11,2 Milliarden Euro).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro zu erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.

Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke kritisierte in ihrem abzustimmenden Antrag (20/1503) die geplanten Änderungen bei den Minijobs im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro je Stunde. Dass zeitgleich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) ausgeweitet, dynamisiert und als Zukunftsmodell zementiert werden sollen, sei fatal, schrieb die Fraktion. Denn Minijobs stünden sinnbildlich für prekäre und nicht existenzsichernde Arbeit.

Die Abgeordneten forderten deshalb Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. So solle unter anderem jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen und damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. Ferner solle ein verlässliches, objektives und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtend eingeführt werden. Der Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns solle als Untergrenze für die jährliche Anpassung der Mindestlohnhöhe durch die Mindestlohnkommission vorgeschrieben werden. Ausnahmen von der Geltung des Mindestlohns sollte es nach dem Willen der Linken nicht mehr geben.

Neuer Antrag der Linken

In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion (20/2058), den Mindestlohn von 12 Euro durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem soll eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssen, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben.

Ferner soll der Bund darauf hinwirken, dass die Länder durch Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besondere Zuständigkeiten der Gerichte bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen und gegen Schwarzarbeit dafür sorgen, dass die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ins Leere laufen. (che/03.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Claudia Raffelhüschen

Claudia Raffelhüschen

© Claudia Raffelhüschen/Stefan Trocha Photography

Raffelhüschen, Claudia

FDP

Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Michael Bennett

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Dr. Wolfgang Stengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Stengmann-Kuhn

© Wolfgang Stengmann-Kuhn/ Stefan Kaminski

Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang

Bündnis 90/Die Grünen

Pascal Kober

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© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

Martin Rosemann

Martin Rosemann

© Dr. Martin Rosemann/ Fionn Große

Rosemann, Dr. Martin

SPD

Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
  • 20/1002 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksache 20/1000 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 27.04.2022
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022
  • 20/1201 - Unterrichtung: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksache 20/1200 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 173 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
    PDF | 541 KB — Status: 13.04.2022
  • 20/1503 - Antrag: Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
    PDF | 220 KB — Status: 26.04.2022
  • 20/1611 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksache 20/1200 -
    PDF | 211 KB — Status: 29.04.2022
  • 20/1626 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksachen 20/1200, 20/1201 -
    PDF | 2 MB — Status: 25.05.2022
  • 20/1916 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der der Bundesregierung - Drucksache 20/1408 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/1503 - Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
    PDF | 251 KB — Status: 20.05.2022
  • 20/1917 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1408, 20/1916 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
    PDF | 174 KB — Status: 19.05.2022
  • 20/2052 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1000, 20/1002, 20/1611, 20/1627, 20/1628 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des für Arbeit und Soziales zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksachen 20/1200, 20/1201 -
    PDF | 153 KB — Status: 30.05.2022
  • 20/2057 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1408, 20/1916 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
    PDF | 185 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2058 - Antrag: 12 Euro Mindestlohn sicherstellen - Kontrollen unterstützen und ausbauen
    PDF | 186 KB — Status: 31.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/2052 abgelehnt
  • Einzelplan 11, 20/1611, 20/1626 in Ausschussfassung angenommen


namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/1408 Artikel 7
11:50:06: Beginn der Abstimmung:
12:11:00: Ende der Abstimmung:
Gesamt: 687 Ja: 398 Nein: 41 Enthaltungen 248
...
Beginn der Sitzungsunterbrechung
12:08:46: Präsidentin Pau begrüßt weitere Besucher auf der Besuchertribüne und erklärt den Besuchern den derzeitigen Ablauf des Plenums. Sie weist darauf hin, dass die Abstimmung in Kürze geschlossen wird.
Ende der Sitzungsunterbrechung


Gesetzentwurf 20/1408 (Beschlussempfehlung 20/1916 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/2057 abgelehnt
Beschlussempfehlung 20/1916 Buchstabe b (Antrag 20/1503 ablehnen) angenommen
Überweisung 20/2058 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Bundestagsdebatte über den Mindestlohn

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „12 Euro Mindestlohn sicherstellen – Kontrollen unterstützen und ausbauen“ (20/2058) mit breiter Mehrheit abgelehnt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/3989). Die AfD enthielt sich ihrer Stimme, alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Antrag. 

Erstmals beraten hat das Parlament den von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Mindestlohnkommission stärken“ (20/4319). Er wurde anschließend an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion Die Linke forderte, den Mindestlohn von 12 Euro durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem sollte eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssten, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben.

Ferner sollte der Bund darauf hinwirken, dass die Länder durch Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besondere Zuständigkeiten der Gerichte bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen und gegen Schwarzarbeit dafür sorgen, „dass die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ins Leere laufen“.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag einen flexibleren Werkzeugkasten für die Mindestlohnkommission, um den Mindestlohn zeitnah erhöhen zu können. Darin kritisiert sie es als für Krisen völlig ungeeignet, dass die Mindestlohnkommission nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes ab 2023 nur alle zwei Jahre über eine Lohnempfehlung entscheiden soll. Auf kurzfristige Änderungen der Umstände könne so nicht zeitnah reagiert werden.

„Es ist daher die Kommission aus dem strengen Zeitkorsett zu lösen und eine flexible Beschlussfassung auch innerhalb des 2-Jahres-Rahmens zu ermöglichen“, fordert die Fraktion. Bei der Festsetzung des Mindestlohns solle die aktuelle und zu erwartende Preisentwicklung als wesentliches Abwägungskriterium berücksichtigt und dazu Paragraf 9 des Mindestlohngesetzes entsprechend geändert werden. (che/hau/ste/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2058 - Antrag: 12 Euro Mindestlohn sicherstellen - Kontrollen unterstützen und ausbauen
    PDF | 186 KB — Status: 31.05.2022
  • 20/3989 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Victor Perli, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/2058 - 12 Euro Mindestlohn sicherstellen - Kontrollen unterstützen und ausbauen
    PDF | 214 KB — Status: 13.10.2022
  • 20/4319 - Antrag: Mindestlohnkommission stärken - Krisenfesten Mindestlohn gewährleisten
    PDF | 173 KB — Status: 08.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Mansoori, Kaweh (SPD); Gerdes, Michael (SPD)
  • Beschlussempfehlung 20/3989 (Antrag 20/2058 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 20/4319 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 23.05.2025