Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, über mehrere Gesetzentwürfe und Anträge entschieden:

Haager Übereinkommen: Mit der Mehrheit aller Fraktionen außer der Linksfraktion, die sich bei dem Votum enthielt, nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung“ (20/2164) in der vom Ausschuss geänderten Fassung an. Dazu hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/3584). Das Übereinkommen regelt den Angaben zufolge die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus weiteren Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union. Es erhöhe die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, indem es die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung und ihre Grenzen in Gestalt einheitlich geregelter Anerkennungshindernisse festlegt. Zur Durchführung des Übereinkommens sollen in erster Linie Vorschriften des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes genutzt werden. Denn dieses Gesetz enthalte bereits Durch- und Ausführungsvorschriften für vergleichbare Rechtsinstrumente. Daneben sieht der Entwurf Änderungen des autonomen Vollstreckbarerklärungsverfahren für ausländische Urteile in Paragraf 722 Zivilprozessordnung vor.

Petitionen: Darüber hinaus stimmte das Parlament elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 140 bis 150 (20/334020/334120/334220/334320/334420/334520/334620/334720/334820/334920/3350).

Abschaffung der Zeitumstellung gefordert

Darunter befand sich auch eine Eingabe mit der Forderung, die zweimal jährlich vorzunehmende Zeitumstellung abzuschaffen. Sofern zeitnah keine gesamteuropäische Lösung gefunden werden könne, solle zunächst nach dem Vorbildprinzip zumindest eine nationale Lösung realisiert werden, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 127160).

Aus Sicht des Petenten entfaltet die allhalbjährliche Zeitumstellung keine Einsparpotentiale. Zudem werde dadurch alle sechs Monate „vermeidbares Chaos verursacht“. In der Begründung zu der Petition wird auch auf damit verbundene negative physiologische Effekte verwiesen. „Da bisherige Bemühungen noch zu keinem Ergebnis geführt haben, soll hiermit erneut daran erinnert werden“, schreibt der Petent.

Petitionsausschuss empfiehlt Zuleitung an das Europäische Parlament

Die vom Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, „soweit es um die EU-weite Abschaffung der Zeitumstellung geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

Der Petitionsausschuss habe grundsätzlich Verständnis für die von den Petenten erhobene Forderung, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten seien sich bewusst, dass die zweimalige Umstellung der Uhren im Jahr Aufwand bedeutet und biorhythmische Störungen sowie temporäre Anpassungsschwierigkeiten für den menschlichen und tierischen Organismus hervorrufen kann.

„Kann nur auf EU-Ebene geändert werden“

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Sommerzeit bereits seit Anfang der 1980er Jahre auf europäischer Ebene festgelegt wird. Die Zeitumstellung beruhe auf einer für alle Mitgliedstaaten verbindlichen EU-Richtlinie, die in Deutschland durch die Sommerzeitverordnung umgesetzt worden sei. „Die EU-Richtlinie sieht die jährliche Zeitumstellung zwingend vor und belässt den Mitgliedstaaten kein Wahlrecht“, schreibt der Petitionsausschuss. Die Zeitumstellung könne daher nur auf EU-Ebene geändert werden. Für eine entsprechende Änderung liege das lnitiativrecht bei der Europäischen Kommission.

In der Vorlage wird daran erinnert, dass die EU-Kommission nach Durchführung einer öffentlichen Konsultation zur EU-Sommerzeitregelung im September 2018 einen Vorschlag vorgelegt hat, der die Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung vorsieht. Danach könnten die Mitgliedstaaten ihre Standardzeit wählen.

Bundesregierung begrüßt Vorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung

Die Bundesregierung, so heißt es weiter, habe den Vorschlag zur Abschaffung der saisonalen Zeitumstellung begrüßt. Zu bedenken sei jedoch, dass wegen der Wahlfreiheit der Staaten für ihre zukünftige Standardzeit eine Fragmentierung der Zeit in der EU und damit ein Flickenteppich entstehen könne.

Dies könne sich besonders nachteilig auf den Binnenmarkt auswirken und sei zu vermeiden. Die Bundesregierung spricht sich daher – wie auch der Petitionsausschuss – für eine harmonisierte Regelung aus, um den Binnenmarkt in den verschiedenen betroffenen Sektoren nicht zu belasten.

(irs/emu/hau/22.09.2022)

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