Antrag zu Corona-Soforthilfe-Rückforderungen debattiert
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 28. September 2022, mit den Corona-Hilfen befasst. Ein dazu von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Corona-Soforthilfe-Rückforderungen stoppen und auf Basis einheitlicher Kriterien Transparenz und Gerechtigkeit herstellen“ (20/3683) wurde nach der Debatte zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll demnach eine sofortige Verlängerung der Rückzahlungsfristen von Corona-Soforthilfen veranlassen, um Kleinunternehmen und Freiberuflern die durch die Rückzahlungsforderung in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind, kurzfristig einen finanziellen Spielraum einzuräumen. Außerdem sollen bundesweit einheitliche Vorgaben für die Rückforderungen der Bundesmittel verbindlich festgelegt werden.
Die Abgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass die Rückforderungen nicht immer gerechtfertigt seien. Die Gründe dafür seien unterschiedlich. Ein Teil der Antragsteller sei seit Einführung der Fördermittel des Bundes einer vollkommen unklaren und uneinheitlichen Förderpraxis ausgesetzt. Denn weder der Bund noch die Länder hätten einheitliche Regelungen für die vom Bund eingerichteten Fördermittel getroffen. Vorschriften, Richtlinien und Förderkriterien seien uneinheitlich und seien während der Antrags- und Genehmigungsverfahren von zuständigen Landesbehörden mehrfach geändert worden. Die Folge sei eine eklatante Ungleichbehandlung der Antragsteller zwischen den Bundesländern sowie innerhalb verschiedener Bundesländer zwischen den Antragstellern vor und nach Änderung der Vorschriften. Nach Angaben der Abgeordneten hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Fällen Klagen von Empfängern der Corona-Soforthilfen gegen die Rückzahlung stattgegeben. Das Gericht habe missverständliche, unklare und widersprüchliche Vorschriften und Kriterien beanstandet. (hle/eis/irs/28.09.2022)