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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Initiativen zur Durchsetzung von Sanktionen gegen Russland beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 11. November 2022, erstmals einen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/4326, Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) beraten. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Sanktionierte russische Oligarchen wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ (20/4314) zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen, dass Sanktionen in Zukunft besser durchgesetzt werden können. Eine der wichtigsten Maßnahmen besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. 

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt werden, um Synergieeffekte vor allem zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen. Aus Effizienzgründen soll die Zentralstelle zunächst an eine bestehende Behörde angegliedert werden. Im späteren Verlauf soll sie in die neu zu errichtende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt die Schaffung von schlagkräftigen Behörden und die Änderung von mehreren Gesetzen, um sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen zu können. Derzeit seien in Deutschland erhebliche Defizite bei der Durchsetzung von Sanktionen festzustellen, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/4314). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die gesamte Gesetzgebung im Bereich der Sanktionen zusammenzuführen. Dazu würden insbesondere auch die einschlägigen Bestimmungen aus dem Außenwirtschaftsgesetz gehören. Die bisherigen polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Zoll sollen zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gebündelt werden. Eine Zollpolizei würde zum Abbau der bestehenden Doppel- und Dreifachstrukturen zwischen den Kontrolleinheiten, dem Zollfahndungsdienst und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen, begründet die CDU/CSU-Fraktion ihren Vorstoß. Die zentrale Verantwortung des Zolls für das Aufspüren und die Sicherung sanktionierter und verdächtiger Vermögen würde zu einer operativen Effizienzsteigerung führen.

Zudem soll die Zollpolizei operative Aufgaben in der Geldwäschebekämpfung übernehmen, um diese zu vereinheitlichen und bestehende Gesetze konsequent durchzusetzen. Zu den weiteren Forderungen gehören unter anderem neben einem Barzahlungsverbot für Immobilien die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank. (hle/irs/11.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

Dr. Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

© Dr. Franziska Brantner/ Florian Reichelt

Brantner, Dr. Franziska

Parlamentarische Staatssekretärin für Wirtschaft und Klimaschutz

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Fiedler, Sebastian

SPD

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4314 - Antrag: Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen
    PDF | 157 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4326 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
    PDF | 817 KB — Status: 08.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4326 und 20/4314 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Zentralstelle für Sanktions­durchsetzung stößt auf Ablehnung

Zeit: Montag, 21. November 2022, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Gewerkschaften und andere Sachverständige haben die von den Koalitionsfraktionen geplante Errichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung abgelehnt. Die neue Zentralstelle sei entbehrlich, erklärte die Gewerkschaft der Polizei in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CDU/CSU) am Montag, 22. November 2022.

Die Errichtung einer solchen Zentralstelle ist ein zentraler Punkt in dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II, 20/4326). In der Anhörung ging es auch um einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/4314), in dem diese verlangt, sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung zu ziehen und eine Zollpolizei zu schaffen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Bei der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt werden, um Synergieeffekte vor allem zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen.

Aus Effizienzgründen soll die Zentralstelle zunächst an eine bestehende Behörde angegliedert werden. Im späteren Verlauf soll sie in die neu zu errichtende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf.

Sachverständige: Bestehende Strukturen ertüchtigen

Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei ist es deutlich sinnvoller, schneller realisierbar und in der Wirkung effektiver, bereits bestehende Behördenstrukturen zu ertüchtigen und ihnen diese Aufgabe zu übertragen. In diesem Fall könnte auf bereits erfahrene Ermittlungsbeamte sofort zurückgegriffen werden.

Statt einer neuen Direktion in der Generalzolldirektion sollte der Zollfahndungsdienst mit seinem Zollkriminalamt und den nachgeordneten Zollfahndungsämtern mit der Durchsetzung der Sanktionen beauftragt und entsprechend ausgestattet werden. Die neue Behörde sei in der Fläche nicht verankert und somit ohne Unterbau, der zur Bekämpfung der Kriminalität wichtig sei. Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, berichtete, dass ihre Behörde sich bereits mit Hochdruck auf die Schaffung der neuen Einrichtung vorbereite.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hält die kurzfristige Einrichtung einer neuen Behörde in Form eines Bundesfinanzkriminalamts in der vorgesehenen Form für „weder erforderlich, praktikabel noch zielführend“. Es sollten vielmehr die bestehenden Strukturen der Generalzolldirektion genutzt werden. Prof. Dr. Christian Pelz von der Partnergesellschaft Noerr wies auf den erheblichen Zeitbedarf für die Errichtung einer neuen Bundesbehörde hin. Es sollte geprüft werden, ob nicht die stärkere Nutzung bestehender Instrumente vorzuziehen sei.

Forderung nach einer generellen Bargeldobergrenze

Das geplante Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen wurde von der Bundesnotarkammer „ausdrücklich“ unterstützt. Da Bargeld aufgrund seiner Anonymität grundsätzlich zur Geldwäsche geeignet sei, sei das Verbot im Bereich der Immobiliengeschäfte richtig. Auch der mit Durchsetzung des Verbots verbundene Mehraufwand für die Notarbüros wurde von der Kammer unterstützt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter befürwortete das Verbot ebenfalls.

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit begrüßte das Barzahlungsverbot, wies aber auch darauf hin, dass besonders in Bezug auf komplexe Geldwäsche und Oligarchenvermögen Barzahlungen im Immobilienbereich nur eine untergeordnete Rolle spielen würden. Es sollte wie in den meisten anderen europäischen Ländern eine generelle Bargeldobergrenze eingeführt werden. Für eine effektive Bekämpfung von Kriminalität inklusive der Steuerhinterziehung wäre eine möglichst niedrige Bargeldgrenze von zum Beispiel 2.000 Euro wünschenswert.

Das Netzwerk kritisierte darüber hinaus eine seiner Ansicht nach fehlende Finanzmarkttransparenz. So würden es börsennotierte Unternehmen im Streubesitz, Investmentfonds und andere große finanzmarktorientierte Finanzvermögen einzelnen Investoren ermöglichen, Millionenbeträge zu investieren und gleichzeitig einen so kleinen und schnell handelbaren Anteil zu halten, dass eine Nachverfolgung über das Transparenzregister in seiner jetzigen Form nicht sinnvoll und weder für die Behörden noch für die betroffenen Unternehmen möglich sei.

Experten äußern verfassungsrechtliche Bedenken

Prof. Dr. Kilian Wegner, Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, bescheinigte dem Entwurf, in einigen bedeutsamen Punkten für Verbesserungen zu sorgen. Viele Regelungen könnten und sollten aber noch verbessert werden. Die mit Strafandrohung versehene Selbstauskunftspflicht sei bei natürlichen Personen als verfassungswidrig anzusehen, wenn der Verpflichtete sich durch die Offenlegung einer Straftat bezichtigen würde. Dies verstoße gegen den verfassungsrechtlichen verankerten Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Viktor Winkler bestätigte diese Auffassung und sagte, der Entwurf gehe bei Anzeigepflichten und Beweislastumkehr in eine Richtung, die verfassungsrechtlich problematisch sei.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt die Schaffung von schlagkräftigen Behörden und die Änderung von mehreren Gesetzen, um sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen zu können. Derzeit seien in Deutschland erhebliche Defizite bei der Durchsetzung von Sanktionen festzustellen, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/4314). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die gesamte Gesetzgebung im Bereich der Sanktionen zusammenzuführen.

Dazu würden insbesondere auch die einschlägigen Bestimmungen aus dem Außenwirtschaftsgesetz gehören. Die bisherigen polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Zoll sollen zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gebündelt werden. Eine Zollpolizei würde zum Abbau der bestehenden Doppel- und Dreifachstrukturen zwischen den Kontrolleinheiten, dem Zollfahndungsdienst und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen, begründet die CDU/CSU-Fraktion ihren Vorstoß. Die zentrale Verantwortung des Zolls für das Aufspüren und die Sicherung sanktionierter und verdächtiger Vermögen würde zu einer operativen Effizienzsteigerung führen.

Zudem solle die Zollpolizei operative Aufgaben in der Geldwäschebekämpfung übernehmen, um diese zu vereinheitlichen und bestehende Gesetze konsequent durchzusetzen. Zu den weiteren Forderungen gehören unter anderem neben einem Barzahlungsverbot für Immobilien die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank. (hle/21.11.2022)

Dokumente

  • 20/4314 - Antrag: Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen
    PDF | 157 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4326 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
    PDF | 817 KB — Status: 08.11.2022

Tagesordnung

  • TO "Sanktionsdurchsetzungsgesetz II"
  • 1. Änderungs- und Ergänzungsmitteilung

Protokolle

  • Protokoll der Öffentlichen Anhörung zum "Sanktionsdurchsetzungsgesetz II" am 21. November 2022, 13:00 Uhr (34. Sitzung)

Sachverständigenliste

  • SV-Liste "Sanktionsdurchsetzungsgesetz"

Stellungnahmen

  • Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V.
  • Bundesnotarkammer
  • Gewerkschaft der Polizei - Bezirksgruppe Zoll
  • Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbH
  • Netzwerk Steuergerechtigkeit
  • Wegner, Prof. Dr. Kilian, Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Initiative zur „effektiven Durchsetzung von Sanktionen“ angenommen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, ein zweites Gesetz „zur effektiven Durchsetzung von Sanktionen“ beschlossen. Für den Entwurf der Koalitionsfraktion (20/4326) votierten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, Union und AfD waren dagegen, die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4727) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4728) vorgelegt. Eine wortgleiche Vorlage der Bundesregierung (20/4534, 20/4687) erklärte das Parlament für erledigt. 

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken nahm das Parlament außerdem eine Entschließung an, nach der die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wird, zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen zu schaffen. Diese soll den zuständigen Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung sowie den Stellen für die Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten ermöglichen.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ (20/4314). Auch dieser Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde (20/4727).

Gesetzentwürfe von Koalition und Regierung

Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung wollen mit ihrem „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ auf Bundesebene eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung einrichten, bei der auch eine Hinweisannahmestelle geschaffen werden soll. Vorgesehen ist außerdem, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf.

Zur Begründung heißt es, Sanktionen der Europäischen Union hätten als außenpolitisches Instrument an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang habe sich gezeigt, dass auf Vollzugsebene strukturelle Verbesserungen notwendig seien. Der Nationale Normenkontrollrat hält die von der Regierung dargestellten Regelungsfolgen für „nachvollziehbar und methodengerecht“.

Stellungnahme des Bundesrates

In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates heißt es, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz sehe vor, dass verschiedene Behörden zur Durchsetzung von EU-Sanktionsmaßnahmen personenbezogene Daten an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung übermitteln dürften. Im Katalog der in dem Gesetzentwurf aufgeführten Behörden seien zwar die Landesfinanzbehörden enthalten, nicht jedoch die Börsenaufsichtsbehörden. Es sei aber geboten, auch den Börsenaufsichtsbehörden die Möglichkeit einzuräumen, Daten an die Zentralstelle übermitteln zu dürfen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, diesen und andere Vorschläge des Bundesrates prüfen zu wollen. Andere Vorschläge der Länder lehnt sie hingegen ab.

Änderung im Ausschuss

Beim Kauf von Immobilien darf in Zukunft nicht mehr mit Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten bezahlt werden. Der Finanzausschuss fügte in seiner Sitzung am Mittwoch, 30 November, eine entsprechende Vorschrift sowie weitere Änderungen ein. Ein Verbot der Barzahlung bei Immobiliengeschäften war bereits im Ursprungsentwurf enthalten.

Eine weitere Maßnahme zur besseren Sanktionsdurchsetzung besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt werden, um Synergieeffekte vor allem zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen. Aus Effizienzgründen soll die Zentralstelle zunächst an eine bestehende Behörde angegliedert werden. Im späteren Verlauf soll sie in die neu zu errichtende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden. 

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion verlangte in ihrem abgelehnten Antrag (20/4314) die Schaffung von schlagkräftigen Behörden und die Änderung mehrerer Gesetze, um sanktionierte russische Oligarchen zur Verantwortung ziehen zu können. Derzeit seien in Deutschland erhebliche Defizite bei der Durchsetzung von Sanktionen festzustellen, so die Abgeordneten. Sie forderten die Bundesregierung auf, die Gesetzgebung im Bereich der Sanktionen zusammenzuführen. Dazu zählten auch die einschlägigen Bestimmungen aus dem Außenwirtschaftsgesetz.

Die bisherigen polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Zoll sollten nach dem Willen der Fraktion zu einer schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gebündelt werden. Eine Zollpolizei würde zum Abbau der bestehenden Doppel- und Dreifachstrukturen zwischen den Kontrolleinheiten, dem Zollfahndungsdienst und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen, heißt es zur Begründung. Die zentrale Verantwortung des Zolls für das Aufspüren und die Sicherung sanktionierter und verdächtiger Vermögen würde effizienzsteigernd wirken, so die Fraktion.

Zudem sollte die Zollpolizei operative Aufgaben in der Geldwäschebekämpfung übernehmen, um diese zu vereinheitlichen und Gesetze konsequent durchzusetzen. Zu den weiteren Forderungen gehörten unter anderem neben einem Barzahlungsverbot für Immobilien die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank. (vom/hle/01.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4314 - Antrag: Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen
    PDF | 157 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4326 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
    PDF | 817 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4534 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
    PDF | 224 KB — Status: 21.11.2022
  • 20/4687 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) - Drucksache 20/4534 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 292 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4727 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4326 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/4534, 20/4687 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) c) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4314 - Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen
    PDF | 972 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4728 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4326, 20/4727 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/4534, 20/4687, 20/4728 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
    PDF | 193 KB — Status: 30.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/4326 (Beschlussempfehlung 20/4727 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annnehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/4727 Buchstabe d (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/4727 Buchstabe b (Gesetzentwurf 20/4534 und 20/4687 für erledigt erklären) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/4727 Buchstabe c (Antrag 20/4314 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-sanktionsdurchsetzungsgesetz-923082

Stand: 15.07.2025