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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Wohnen

Bundesregierung will Raumordnungs­gesetz novellieren

Die Bundesregierung will das Raumordnungsgesetz novellieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur „Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften“ (20/4823) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2022, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Novelle ist es, Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. Um Planungsprozesse zu modernisieren, soll etwa das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen weiter digitalisiert werden. Um mehr Flexibilität in der Landes- und Regionalplanung zu erreichen, sollen Abweichungen von Zielfestlegungen in Raumordnungsplänen erleichtert werden. Auch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes ist mit der Neuregelung verbunden, teilt die Regierung mit. Bei der Erstellung von Landes- und Regionalplänen werde die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert, indem bei Änderungen bereits diskutierter Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden. 

Außerdem geht es um die Beschleunigung der Verfahren. Eine zeitliche Verzögerung beim Raumordnungsverfahren zur Prüfung von Standortalternativen bei Großvorhaben solle künftig nicht mehr den Beginn des nachfolgenden Zulassungsverfahrens verzögern können. „Es soll einen verbindlichen Zeitrahmen für das Raumordnungsverfahren geben, so dass es spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen ist“, schreibt die Bundesregierung. (hau/15.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Michael Breilmann

Michael Breilmann

© Michael Breilmann/ Tobias Koch

Breilmann, Michael

CDU/CSU

Christina-Johanne Schröder

Christina-Johanne Schröder

© Christina-Johanne Schröder/Claus G. Pagel

Schröder, Christina-Johanne

Bündnis 90/Die Grünen

Roger Beckamp

Roger Beckamp

© Roger Beckamp

Beckamp, Roger

AfD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Franziska Mascheck

Franziska Mascheck

© Franziska Mascheck/ Marc Mascheck

Mascheck, Franziska

SPD

Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
    PDF | 556 KB — Status: 07.12.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4823 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bau

Sachverständige mahnen Nachbesserungen an geplanter Raumordnungsnovelle an

Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2023, 11.30 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.800

Sachverständige haben am Mittwoch, 25. Januar 2023, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Nachbesserungen an der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Novelle des Raumordnungsgesetzes (20/4823) angemahnt.

Zwar lobten einige Experten das Ziel, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Infrastruktur und der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und zu verschlanken, sahen jedoch Bedarf für Änderungen und weitergehende Regelungen. Umweltschutzverbände sehen umwelt- und artenschutzrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt. 

Forderung nach Gesamtnetzplanung

Dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) gehe der Gesetzentwurf angesichts von Wohnungsnot, Energie- und Klimakrise der Gesetzentwurf nicht weit genug, erklärte ZIA-Vertreterin Tine Fuchs. Die Bundesraumordnungsplanungen sollten auch die Grundlagen zur Bewältigung der Energiewende, zur Flächeninanspruchnahme und für den heimischen Rohstoffabbau und die Rohstoffsicherung schaffen.

Der ZIA halte unter anderem eine Gesamtnetzplanung erforderlich, um bundesweit für erforderlichen Ausbau von Windenergie zu sorgen. Beim Bau von Wohnungen sollten die Stadt-Umlandbeziehungen stärker in den Blick genommen werden. Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. Willy Spannowsky, Professor für Öffentliches Recht an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau. 

Klare Standards für Windenergie-Ausbau

Die Vertreterinnen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Deutschen Städtetages, Marianna Roscher und Eva Maria Levold, forderten klare Standards für den Ausbau der Windenergie und kritisierten unter anderem die Pläne, eine „Soll-Bestimmung“ bei den Zielabweichungsverfahren einzuführen. Dies würde bedeuten, dass dem Antrag auf Zielabweichung regelmäßig zu entsprechen wäre, heißt es in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

Die zu erwartende spürbare Zunahme von Zielabweichungsverfahren würde die Planungsbehörden außerdem zusätzlich belasten. In Bezug auf die Beschleunigung des Raumverträglichkeitsverfahrens sprachen sie sich dafür aus, den Prüfumfang konkreter zu fassen. Bisher bleibe offen, in welchem Umfang die „überschlägige Prüfung“ hinter einer üblichen Prüfung von Umweltbelangen zurückbleiben dürfe. 

Anpassungspflicht für Raumordnungspläne der Länder

Prof. Dr. Rainer Danielzyk von der Akademie für Raumentwickung in der Leibniz-Gemeinschaft ergänzte, die Stärke der Raumverträglichkeitsprüfung, frühzeitig verschiedene Varianten eines Vorhabens auf ihre Raumverträglichkeit hin zu betrachten, komme im Entwurf nicht ausreichend zur Geltung.

Dr. Lutz Mehlhorn vom Niedersächsischen Landkreistag bekräftigte im Namen der kommunalen Spitzenverbände deren Ablehnung einer strikten Anpassungspflicht für Raumordnungspläne der Länder und der regionalen Planungsträger an Raumordnungspläne des Bundes. Sie trage nicht zur Beschleunigung von Verfahren bei, sondern ziehe Planänderungen und erneute Planungs- und Beteiligungsprozesse nach sich, je nachdem, wie häufig die Bundesebene von der Möglichkeit zur Aufstellung von Bundesraumordnungsplänen Gebrauch mache oder Änderungen vornehme.

Die Erleichterung von Windenergievorhaben nannte Mehlhorn von ihrer Zielrichtung her begrüßenswert. Er äußerte aber die Sorge, dass dies eine vertiefte natur- und artenschutzrechtliche Prüfung bereits auf Ebene der Regionalpläne bedeuten könnte. 

Priorisierung nach Klima- und Umweltnutzen gefordert

Nach Ansicht von Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe sollten Infrastrukturprojekte strikt nach ihrem Klima- und Umweltnutzen priorisiert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf werde dem aber nur in Teilen gerecht.

So könne der Ersatz der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch eine lediglich überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen eine reguläre UVP im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung nicht ersetzen. Bei der Strategischen Umweltprüfung (SUP) müssten zudem artenschutzrechtliche Belange angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus äußerte sie die Sorge, dass die vorgesehene Soll-Regelung im Zielabweichungsverfahren die Bindungswirkung der Ziele aufheben könne. 

Entscheidung über Zielabweichung

Der Rechtsanwalt Dr. Holger Schmitz bezeichnete die mögliche Entscheidung der Raumordnungsbehörde über die Zielabweichung hingegen als angemessenen Weg. Die in der Praxis teilweise bestehende Zurückhaltung bei Gewährung der Zielabweichung sei ein wesentlicher Grund für die Verzögerung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen. Die Gefahr einer ungezügelten Inanspruchnahme von Freiraum sah er ausdrücklich nicht.

Anne-Kathrin Tögel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bezeichnete langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren als Hemmnisse für die Wirtschaft. Daher gehe der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Allerdings seien „grundlegende Überarbeitungen des Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrechts für alle Wirtschaftsbereiche“ nötig. Langwierige Doppelprüfungen müssten vermieden werden, Vorhabensträger sollten Raumverträglichkeitsprüfungen in integrierten Verfahren durchführen können.

Magnus J. K. Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) zufolge wird die Gesetzesnovelle dem Anspruch, die Flächeninanspruchnahme zu verringern und einen sparsamen Umgang mit Boden zu erreichen, nicht gerecht. Eine erleichterte Abweichung von bestehenden Zielen der Raumordnung lehnte er ab. Umweltverträglichkeitsprüfungen für Raumordnungspläne und Raumordnungsverfahren müssten unter Beachtung des EU-Rechts erstellt werden, was aus dem Gesetzentwurf aber nicht hervorgehe.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das Raumordnungsgesetz und andere Vorschriften novellieren, um Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch eine Digitalisierung der Beteiligungsverfahren zu beschleunigen. In ihrem dazu vorgelegten Gesetzentwurf schlägt sie außerdem eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren vor. Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz und dem Erneuerbaren-Energien Gesetz 2023 will sie außerdem den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie an Land, verstärken.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem Erleichterungen bei abweichenden Zielfestlegungen in Raumordnungsplänen, mehr Planungs- und Investitionssicherheit durch erweiterte Regelungen zur Planerhaltung sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren durch eine engere Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren vor. (joh/ste/25.01.2023)

Dokumente

  • 20/4823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
    PDF | 556 KB — Status: 07.12.2022

Tagesordnung

  • 31. Sitzung am Montag, 25. Januar 2023, 11.30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 31. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zur öffentlichen Anhörung am 25. Januar 2023

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Spannowsky, (Prof. für Öffentl. Recht a. d. Rheinland-Pfälzischen TU Kaiserslautern-Landau) für die öffentliche Anhörung am 25. Januar 2023 - A-Drs. 20(24)093-A
  • Stellungnahme Prof. Dr. Danielzyk, (Akademie für Raumentwicklung in der Leibnitz-Gesellschaft) für die öffentliche Anhörung am 25. Januar 2023 - A-Drs. 20(24)093-B
  • Stellungnahme Anne-Kathrin Tögel (Referatsleiterin für Stadtentwicklung und Flächenpolitik bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für die öffentliche Anhörung am 25. Januar 2023- A-Drs. 20(24)093-C
  • Stellungnahme Tine Fuchs (Abteilungsleiterin Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.) für die öffentliche Anhörung am 25. Januar 2023 - A-Drs. 20(24)093-D
  • Gemeinsame Stellungnahme Eva-Maria Levold (Hauptreferentin Baurecht und Liegenschaften Gemeinsame Stellungnahme Dr. Lutz Mehlhorn (Beigeordneter des Niedersächsischen Landkreistages) Gemeinsame Stellungnahme Marianna Roscher (Referatsleiterin Städtebaurecht, Stadtentwicklung, Städtebauförderung, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Wohnungswesen) für die öffentliche Anhörung am 25. Januar 2023 - A-Drs. 20(24)093-E
  • Stellungnahme Dr. Holger Schmitz (Rechtsanwalt und Dipl. Geograph) für die öffentliche Anhörung am 25. Januar 2023 - A-Drs. 20(24)093-F
  • Stellungnahme Dr. Cornelia Nicklas (Leiterin der Abteilung Recht, Deutsche Umwelthilfe) für die öffentliche Anhörung am 25. Januar 2023, - A-Drs. 20(24)093-G
  • Stellungnahme Magnus J. K. Wessel (Leiter Naturschutzpolitik und -koordination, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) für die öffentliche Anhörung am 25. Januar 2023 - A-Drs. 20(24)093-J

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wohnen

Ausschuss berät ein weiteres Mal über geplante Reform des Raumordnungsgesetzes

Ein leerer Ausschusssaal mit Stühlen und Tischen.

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen befasste sich in seiner Anhörung mit dem Raumordnungsgesetz. (© Thomas Trutschel/ photothek)

Zeit: Mittwoch, 1. März 2023, 14.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.800

Bereits ein zweites Mal haben insgesamt fünf Sachverständige am Mittwoch, 1. März 2023, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen über die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Raumordnungsgesetzes (20/4823) gesprochen. In der Sitzung ging es vor allem um die EU-Notfall-Verordnung vom 22. Dezember 2022, mit der der Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden sollen.

Wie bereits bei der Anhörung am 25. Januar 2023 lobten einige Experten das Ziel, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Infrastruktur und der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und zu verschlanken, jedoch gab es auch massive Kritik daran, dass die Anhörung zu kurzfristig einberufen worden sei und dass ein Teil der Sachverständigen die Gesetzesänderungen eher vorliegen gehabt hätten als einzelne Abgeordnete. Diese Kritik kam vor allem von der CDU/CSU-Fraktion.

Wegfall von Doppelprüfungen

Dr. Thorsten Müller, Initiator und Mitgründer der Stiftung Umweltenergierecht, hob lobend hervor, die EU-Notfallverordnung habe das Potential, den Ausbau der Erneuerbaren Energien erheblich zu beschleunigen. In bestimmten Flächen bestimmte Verfahren nicht mehr durchzuführen, wenn bei der Ausweisung der Flächen bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden habe, sei richtig.

Die EU verfolge damit den Ansatz, einmal geprüfte Verfahren nicht ein zweites oder ein drittes Mal zu überprüfen. Das sei für Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und den Übertragungsnetzausbau festgestellt worden. Die Regelungen gälten befristet, danach müsse man sehen, ob sich die Verfahren bewährten.

Lob für Artenschutzhilfsprogramme

Thorsten Fritsch, Fachgebietsleiter Umweltrecht beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), beantwortete die Frage der CDU/CSU-Fraktion, wann er den Gesetzentwurf mit den Änderungen bekommen habe, dass ihm die Unterlagen am Dienstagabend zugegangen seien.

Das Neue und das Begrüßenswerte in dem Entwurf sei, dass nun Artenschutzhilfsprogramme dazukommen sollten. Das sei eine Maßnahme, den Artenschutz proaktiv zu gestalten, bisher reagiere man immer nur auf Ereignisse. Ob es sich um ein grundsätzlich neues Vorgehen beim Artenschutz handele, ließe sich nicht sagen. Mit dem Entwurf würden die Verfahren jedoch beschleunigt, gab sich Thorsten Fritsch sicher.

Sachverständiger: EU-Vorgabe zügig ausgestalten

Dieser Ansicht ist auch Wolfram Axthelm, Geschäftsführer beim Bundesverband Windenergie. Die EU-Notfallverordnung werde eine Verfahrensbeschleunigung mit sich bringen, zudem würden Doppelprüfungen entfallen.

Die Koalition solle die EU-Vorgabe nun zügig ausgestalten, auch bei Fragen, die außerhalb der Notfallverordnung lägen. Beim Ausbau der Netze gehe der Koalitionsvorschlag deutlich über das hinaus, was die EU vorschlägt, und das sei auch notwendig, vor allem bei der 110-KV-Ebene. 

Kritik an zu wenig Vorbereitungszeit

Dr. Gerd Rojahn, bis Oktober 2015 Referatsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, sah sich außerstande, eine Beurteilung des Regierungsentwurfes abzugeben, er habe die Unterlagen erst am Mittwochmorgen erhalten. Es sei mehr „als anspruchsvoll“, sich solche Entwürfe in aller Kürze anzuschauen. Im Änderungstext für das ROG seien in acht Paragrafen 14 Änderungen vorgesehen, von redaktionellen Änderungen mal ganz abgesehen. Dazu kämen vier weitere Gesetze, die sich mit der EU-Notfallverordnung vom Dezember 2022 beschäftigten.

„Wir haben es nicht mit kleinen, sondern mit sehr gewichtigen Änderungen zu tun, mit denen man sich in der Kürze der Zeit nicht auseinandersetzen kann“, sagte Rojahn. Er habe 25 Jahre lang in der Landes- und Regionalplanung gearbeitet und dort auch regelmäßig Prüfungen für Windenergieanlagen vorgenommen. Dieses Thema sei kompliziert und nicht durch eine Vereinfachung von einzelnen Verfahrensansätzen erreichbar, so sein Fazit.

„Erheblicher Ausbau“ des Verteilnetzes gefordert

Dr. Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer der 8KU GmbH, ist anderer Ansicht: „Gut ist, dass an der Beschleunigung der Energiewende gearbeitet wird“, sagte er. Was mehrheitlich zur Erleichterung beim Planungsrecht von den Vorrednern gesagt worden sei, dem könne er sich anschließen. Er verwies noch darauf, dass mit der Änderung nun Flächenareale geschaffen würden, die unter Schutz stünden, auf denen keine Bebauung oder Nutzung stattfinden werde.

Es zeige sich jedoch auch, dass in den vergangenen 15 Jahren viel zu wenig getan worden sei, um das Verteilnetz auszubauen. Es sei gut zu sehen, dass das Verteilnetz nun auch Gegenstand der Vereinfachung werde. Besonders bei Wind an Land und Photovoltaik brauche es einen „erheblichen Ausbau“ des Verteilnetzes. Vor allem im Norden von Bayern stünden bereits heute PV-Anlagen vor Verteilnetzen, die nicht angeschlossen werden könnten.

Regierungsentwurf in der Ausschussfassung

Mit dem im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderten und sachlich erweiterten Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird unter anderem die Umsetzung der am 22. Dezember 2022 verabschiedeten EU-Notfallverordnung ((EU) 2022 / 2577) ermöglicht. Grundlage dieser Änderungen waren Ende Januar vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfen zur Umsetzung der Verordnung.

Laut Begründung sieht die Verordnung vor, dass Mitgliedstaaten bei Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und für deren Ausbau erforderlicher Stromnetze unter bestimmten Bedingungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichten können, wenn diese in Gebieten errichtet werden, die für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Mit den Änderungen werden laut Änderungsantrag die entsprechenden Durchführungsregelungen für die Bereiche Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie Offshore-Anbindungsleitungen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die Stromnetze geschaffen. Die Verordnung und die Durchführungsregelungen sollen für Genehmigungsverfahren gelten, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden.

Der eigentliche Regierungsentwurf hatte vor allem zum Ziel, das Raumordnungsgesetz und andere Vorschriften zu novellieren. Die Regierung hatte zur Begründung des Entwurfes darauf verwiesen, dass der Ausbau erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie am Land, beschleunigt werden müssen. So sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch eine Digitalisierung die Beteiligungsverfahren zeitlich gestrafft werden. Auch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen. Zudem sollen Verfahrenserleichterungen in Windenenergiegebieten eingeführt werden. (nki/02.03.2023)

Dokumente

  • 20/4823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
    PDF | 556 KB — Status: 07.12.2022

Tagesordnung

  • 34. Sitzung am Mittwoch, 1. März 2023, 14.30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 34. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Weitere Informationen

  • EU-Notfallverordnung wird umgesetzt
  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bauwesen

Abgeordnete beschließen mehr Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energie

Der Bundestag macht den Weg frei, um Erneuerbare Energie und Infrastrukturprojekte schneller und unbürokratischer umzusetzen, und hat am Freitag, 3. März 2023, für eine Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften sowie die Umsetzung der EU-Notfallverordnung gestimmt. Der geänderte und erweiterte Gesetzesentwurf der Bundesregierung (20/4823) wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, dagegen votierten CDU/CSU, AfD und Die Linke. Das Parlament nahm zudem eine Entschließung an, in welcher unter anderem gefordert wird, umgehend eine „Task Force“ einzurichten, „um gezielt rechtssichere Beschleunigungspotentiale beim Stromnetzausbau zu identifizieren und auszuschöpfen“ sowie „zeitnah“ konkrete Vorschläge zu erarbeiten, die Planungs- und Genehmigungszeiten möglichst auf maximal sechs Monate zu begrenzen.

Die Unionsfraktion war zuvor mit dem Vorschlag gescheitert, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurück zu überweisen. Einen entsprechenden Antrag auf Rücküberweisung gemäß Paragraf 82 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages wies der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zurück. Auch Entschließungsanträge von AfD und Linke (20/5842, 20/5843) blieben ohne Mehrheit. 

Regierungsentwurf in geänderter Fassung

Mit der geänderten Fassung des Raumordnungsgesetzes (ROG) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch eine Digitalisierung der Beteiligungsverfahren zeitlich gestrafft werden. Auch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen. 

Die EU-Notfallverordnung soll für vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen an Land und auf See sorgen. Zudem bringt die Verordnung neue Regelungen für den Artenschutz, unter bestimmten Voraussetzungen können Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen für einzelne Projekte entfallen, wenn solche Prüfungen zuvor bereits für die betroffenen Gebiete stattgefunden haben. Es soll aber bei der Pflicht zu Schutzmaßnahmen oder einem finanziellen Ausgleich zugunsten von Artenhilfsprogrammen bleiben.

Kritik an Omnibusverfahren

Die Art und Weise, wie das Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht wurde, stieß bei der Opposition auf heftige Kritik. Bis Mittwoch, 1. März 2023, sei der Entwurf den Fraktionen der Opposition nicht bekannt gewesen. Der Koalitionsausschuss hatte beschlossen, die EU-Notfallverordnung als „Omnibus“ an den Entwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes anzuhängen. Mit dem durchaus gängigen sogenannten Omnibusverfahren sparen Politiker Zeit und Aufwand, wenn sie strittige neue Gesetze durchbringen wollen. Bei der Methode wird ein neues Gesetz an ein anderes, das schon in der Bearbeitung ist, angehängt.

Die Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke kritisierten, dass eine Anhörung und eine Sitzung des zuständigen Bauausschusses für Mittwochnachmittag mit einem Vorlauf von vier Stunden einberufen worden sei. Es sei weder Zeit gewesen, Experten einzuladen, noch Gelegenheit zur fachlichen Vorbereitung. Beide Fraktionen reichten schriftliche Beschwerden bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ein.

SPD: Verfahren straffen und digitalisieren

Vor diesem Hintergrund debattierte der Bundestag am Freitagmorgen über die Novellierung des Raumordnungsgesetzes. Die Regierungsfraktionen stellten „die Vorteile der Gesetzesänderungen“ in den Vordergrund.

Franziska Maschek (SPD) betonte, dass die Eile angebracht sei. Angesichts der Klimakrise und des Krieges in der Ukraine sei es dringend erforderlich, dass in Deutschland die Erneuerbare Energie ausgebaut werde und die dazu notwendigen Verfahren gestrafft und digitalisiert würden.

Union nennt Novelle „kommunal- und regionalunfreundlich“

Michael Breilmann (CDU/CSU) begrüßte zwar den Ausbau von Erneuerbaren Energien, nannte das Gesetzgebungsverfahren jedoch „einen hausgemachten Skandal“. Der Bundestag sei die „Herzkammer der Demokratie“, in der rechtsstaatliche Regeln gälten.

Die Änderungen am ROG würden dazu führen, dass  die Anzahl der Verfahren „stark zunehmen“, die Planungsträger würden geschwächt. Die Novelle sei „kommunal- und regionalunfreundlich“, so Breilmann.

Grüne: EU hat mit Verordnung „ein Geschenk“ gemacht

Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen lobte vor allem die Entscheidung, die EU-Notfallverordnung mit abstimmen zu lassen. Die EU habe mit der Verordnung „ein Geschenk“ gemacht, nun sei der Weg frei für den beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarenergie.

Projekte wie der Bau der LNG-Terminals und des Tesla-Autowerkes hätten gezeigt, dass in Deutschland „Tempo beim Ausbau von Infrastruktur“ möglich sei.

FDP für Verlängerung der EU-Notfallverordnung

Dem schloss sich Dr. Lukas Köhler (FDP) an. Geschwindigkeit beim Ausbau moderner Infrastruktur und beschleunigte Verfahren seien auch deshalb nötig, weil der Bedarf an Strom weiter steigen werde und es „bezahlbare Energie“ brauche. Er plädierte auch dafür, die EU-Notfallverordnung zu verlängern.

AfD nennt Zustandekommen der Änderungen „rücksichtslos“

Roger Beckamp (AfD) kritisierte das Gesetz und das Verfahren. Er sprach sich gegen den Ausbau von Windanlagen aus und nannte das Zustandekommen der Gesetzesänderungen „rücksichtslos“.

Linke kritisiert Umgang mit der Opposition

Auch Susanne Hennig-Wellsow (Die Linke) bemängelte das Vorgehen, „das ist kein Umgang mit dem Parlament und kein Umgang mit der Opposition“, klagte sie. Gesetze bräuchten Akzeptanz, das sei in diesem Fall zu kurz gekommen. Die Änderungen am ROG halte sie zudem fachlich für unausgewogen. (nki/03.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Franziska Mascheck

Franziska Mascheck

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Michael Breilmann

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Breilmann, Michael

CDU/CSU

Christina-Johanne Schröder

Christina-Johanne Schröder

© Christina-Johanne Schröder/Claus G. Pagel

Schröder, Christina-Johanne

Bündnis 90/Die Grünen

Roger Beckamp

Roger Beckamp

© Roger Beckamp

Beckamp, Roger

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Roger Beckamp

Roger Beckamp

© Roger Beckamp

Beckamp, Roger

AfD

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Thomas Gebhart

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Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

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Sebastian Münzenmaier

© Sebastian Münzenmaier

Münzenmaier, Sebastian

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Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

AfD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

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Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

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Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
    PDF | 556 KB — Status: 07.12.2022
  • 20/5842 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/4823, 20/5830 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
    PDF | 135 KB — Status: 01.03.2023
  • 20/5843 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/4823, 20/5830 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
    PDF | 164 KB — Status: 01.03.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • GO-Antrag auf Rücküberweisung abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/4823 (Beschlussempfehlung 20/5830 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/5830 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/5842 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/5843 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-raumordnungsgesetz-924576

Stand: 19.06.2025