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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Nachbesserungen an Entwurf für mehr Tempo bei Planung und Genehmigung gefordert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar 2023, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ (20/5165) beraten. Nach der Debatte im Parlament überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den Beratungen übernimmt der Rechtsausschuss die Federführung. Ziel des Entwurfes ist es, bei bedeutsamen Infrastrukturvorhaben Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschleunigen. Dazu sieht der Entwurf unter anderem ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot in der Verwaltungsgerichtsordnung vor. 

In der Debatte stellten sich die Abgeordneten allesamt hinter das grundsätzliche Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen sahen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) allerdings sehr kritisch. Deutlich mehr Zustimmung kam von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen – doch auch sie drangen teils auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Justizminister: LNG-Tempo als Richtgeschwindigkeit

Für die Bundesregierung sagte Justizminister Buschmann, dass Deutschland mehr Tempo bei Planung und Genehmigung brauche. Diese Verfahren dauerten auch im internationalen Vergleich zu lange.

Dabei zeige das Beispiel der LNG-Terminals, dass es möglich sei. „Das LNG-Tempo muss die neue Richtgeschwindigkeit bei Planung- und Genehmigung sein“, forderte Buschmann. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei dazu ein „erster Schritt“. 

Union kritisiert Klageerwiderungsfrist

Für die CDU/CSU-Fraktion drückte Stephan Mayer die grundsätzliche Unterstützung seiner Fraktion für das übergeordnete Vorhaben aus. Allerdings sei die Beschleunigung der Gerichtsverfahren nur ein erster Schritt. Deutlich mehr Potential sei – mit einem Faktor fünf zu eins – bei Planung und Genehmigung vorhanden, sagte Mayer.

Im Detail kritisierte der Christsoziale die geplanten Neuregelungen im Gesetzentwurf, so etwa den vorgesehenen Erörterungstermin nach zwei Monaten. Die größten Bedenken habe er aber mit Blick auf die geplante Einführung einer Klageerwiderungsfrist im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und der damit verbundene Herausforderung für die öffentliche Hand, in dieser Zeitspanne alle vom Kläger angebrachten Punkte substantiiert zu erwidern. 

SPD: Frage nach Priorisierung von Verfahren

Für die SPD-Fraktion sprach Kaweh Mansoori von einem mutigen, aber auch streitbarem Entwurf aus Buschmanns Haus. Die Koalition wolle „einen neuen Pragmatismus im Umgang mit Planung und Genehmigung“, betonte der Sozialdemokrat. Mit Verweis auf die lange Umsetzungsdauer von Vorhaben sagte Mansoori, dass sich das kein Industrieland der Welt leisten könne.

Einen kritischen Blick empfahl er auf die Frage, welche Verfahren künftig priorisiert werden sollen. „Überholspuren sind gut, aber wenn am Ende alle links fahren, dann ist halt trotzdem Stau“, sagte Mansoori. Er kündigte zudem Diskussionen mit den Praktikern an mit Blick auf die von Mayer genannten Punkte, früher Erörterungstermin und Klageerwiderungsfrist. 

AfD fordert personelle Aufstockung der Gerichte

Für die AfD-Fraktion stelle Tobias Matthias Peterka fest, dass Deutschland ein Infrastrukturproblem habe. Es sei schon fast unwirklich, dass man vor 50 Jahren die Kernkraft in Deutschland systematisch und stringent umsetzen konnte. Heute stecke man im „Morast von Bedenken, Beklagen und Verklagen“ fest, sagte der AfD-Abgeordnete und nannte als Beispiele den Berliner Flughafen, Stuttgart 21, Hochwasserschutzmaßnahmen und Windkraftanlagen sowie Stromtrassen.

Den frühen Erörterungstermin sah Peterka ebenfalls kritisch. „Personelle Aufstockung der Gerichte wäre der Schlüssel zu echter Beschleunigung“, meinte der Abgeordnete. 

Grüne sehen in Umweltschutz kein Hindernis für „zügige Modernisierung“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Lukas Benner, dass es Planungsbeschleunigung und „Deutschlandtempo“ brauche. Dass es gehe, wenn der politische Wille vorhanden ist, habe man mit den LNG-Terminals gezeigt. Benner sprach sich aber dagegen aus, LNG nun als Vorbild für alle anderen Vorhaben zu nehmen und „beim Umweltschutz ein bisschen halblang“ zu machen. „Der Umweltschutz steht der zügigen Modernisierung dieses Landes nicht im Weg“, sagte der Abgeordnete.

Benner sprach sich für die Klageerwiderungsfrist im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz aus, liege in diesem Bereich doch ein riesiges Beschleunigungspotential. Über die Länge der Frist könne man aber diskutieren. Wie auch Sozialdemokrat Mansoori kündigte Benner an, über die Frage diskutieren zu wollen, was beschleunigt werden soll. 

Linke übt Kritik an Fristverkürzungen

Für die Fraktion Die Linke sprach sich Susanne Hennig-Wellsow ebenfalls darüber aus, festzulegen, was priorisiert werden soll. Sie fragte, ob dazu der Ausbau von Autobahnen, der fossilen Infrastruktur oder Verkehrsflughäfen gehören sollten.

Es könne nicht in unserem Sinne sein, die Klimakrise schneller zu befeuern, meinte die Abgeordnete. Kritisch sah Henning-Wellsow zudem die geplanten Änderungen bei der Verkürzung des Instanzenweges sowie Fristverkürzungen.

FDP: Deutschland soll „High Performer“ werden

Für die FDP-Fraktion nannte Dr. Thorsten Lieb den Gesetzentwurf einen Baustein von vielen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Damit könnten gerichtliche Verfahren deutlich agiler, schneller und straffer organisiert werden, meinte der Liberale.

Bei Planungs- und Genehmigungsverfahren „erstickt Deutschland geradezu in Langsamkeit“. „Wir wollen endlich High Performer werden als Bundesrepublik Deutschland“, betonte Lieb. Es sei Zeit für einen Umsetzungsturbo, so Lieb.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben könnten aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern, heißt es in dem Entwurf. Ziel sei es daher, „die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen“.

Unter Wahrung der Rechte der Beteiligten sollen laut Bundesregierung entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können. „Die Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist sowohl angesichts der angestrebten Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, einschließlich des erforderlichen Ausbaus der Stromnetze, als auch im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau und die erforderliche Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur dringlich“, heißt es. Sie sei erforderlich, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung innerhalb der dafür verbleibenden Zeit zu erreichen, da hierfür eine schnelle Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung und eine Anpassung der Infrastruktur unerlässlich sei.

Vorrang- und Beschleunigungsgebot vorgesehen

Vorgesehen ist unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, durch das eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Verfahren gewährleistet werden soll. Im Rahmen eines Erörterungstermins in einem frühen Verfahrensstadium sollen zum einen die Möglichkeiten einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits ausgelotet werden, zum anderen soll, wenn es nicht zu einer solchen Beilegung kommt, ein Verfahrensplan festgelegt werden, mit dem das weitere Verfahren strukturiert wird.

Durch die Verschärfung und Ausweitung der innerprozessualen Präklusion soll der Prozessstoff begrenzt und das Verfahren damit gestrafft werden. Modifikationen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sollen zudem dazu beitragen, „dass schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden kann“. Daneben soll die Spezialisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der infrastrukturrelevanten Verfahren weiter gefördert werden. Zudem würden energiewirtschaftliche Fachgesetze sowie das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) punktuell geändert, um auch insofern verwaltungsgerichtliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. (scr/hau/19.01.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Kaweh Mansoori

Kaweh Mansoori

© SPD-Fraktion/ photothek

Mansoori, Kaweh

SPD

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Matthias Gastel

Matthias Gastel

© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Felix Schreiner

Felix Schreiner

© Felix Schreiner/ Tobias Koch

Schreiner, Felix

CDU/CSU

Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Tobias Holzweiler

Rinkert, Daniel

SPD

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/5165 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
    PDF | 417 KB — Status: 11.01.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/5165 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Beschleunigungsgesetz stößt in Anhörung auf Kritik

Zeit: Montag, 23. Januar 2023, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (20/5165) ist am Montag, 23. Januar 2023, bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss überwiegend auf Ablehnung und teils scharfe Kritik annähernd aller geladenen Sachverständigen gestoßen. Die Bundesregierung will in Verwaltungsgerichtsverfahren zu bestimmten Infrastrukturvorhaben durch Änderungen in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine zeitliche Straffung erreichen. 

Die Sachverständigen aus der Richterschaft meldeten grundsätzliche Zweifel an, ob sich im gerichtlichen Verfahren überhaupt eine relevante Beschleunigung erreichen lässt. Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, führte in seiner Stellungnahme aus, dass in der Praxis weitestgehend Einigkeit darüber bestehe, dass die Möglichkeiten der Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren nahezu ausgeschöpft seien. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen führten – mit Ausnahme der Verkürzung des Instanzenweges – „bestenfalls zu keiner Verzögerung der gerichtlichen Verfahren“, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige. 

„Bessere Ausstattung der Gerichte ist notwendig“

Ähnlich argumentierte die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Prof. Dr. Ulrike Bick. Das vom Gesetzentwurf formulierte Ziel sei „insofern praxisfremd, als es die wahren Gründe für die erheblich zu lange Planungsdauer großer Infrastrukturprojekte ausblendet“, schrieb Bick in ihrer Stellungnahme. Vor den Abgeordneten führte die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige zudem aus, dass eine bessere Ausstattung der Gerichte – mehr Richterinnen und Richter, mehr wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – notwendig sei. Diese Forderung wurde auch von vielen anderen Sachverständigen erhoben.

Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Prof. Dr. Peter Wysk, resümierte ebenso, dass verwaltungsgerichtliche Verfahren „ein von vornherein wenig geeigneter Bereich für die schnellere Realisierung umweltrelevanter Vorhaben sind“. Er verwies auf die Vorgaben des Unions- und Völkerrechts sowie die Rechtsprechung des EuGH. Daran gemessen sei das „prozessuale Beschleunigungspotenzial“ durch frühere Beschleunigungsgesetzgebung „weitgehend ausgeschöpft“, kritisierte der von der CDU/CSU vorgeschlagene Sachverständige in seiner Stellungnahme. 

„Geplante Regelungen sind schädlich“

Etwas positiver äußerte sich der Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Dr. Fabian Scheffczyk. Die vorgeschlagenen Regelungen könnten „überwiegend dazu beitragen, gewisse Beschleunigungseffekte im gerichtlichen Verfahren zu erzielen“, führte der von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige aus. Allerdings nur, wenn bei den Themen früherer Erörterungstermin und Klageerwiderungsfrist nachgesteuert werden, sonst drohe der Entwurf als „Gesetz zur Verzögerung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ ins Bundesgesetzblatt einzugehen, sagte der Richter vor den Abgeordneten. 

Dr. Franziska Heß, Rechtsanwältin und stellvertretende Vorsitzende Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Sachsen, forderte die Abgeordneten dazu auf, den Entwurf nicht weiter zu verfolgen. „Die geplanten Regelungen sind nicht nur nicht hilfreich, sondern schädlich“, sagte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Sachverständige. 

Frühere Erörterungstermin in Gerichtsverfahren

Eine grundsätzlich positive Einschätzung des Entwurfes vertrat die Rechtsanwältin Prof. Dr. Ines Zenke. Positiv hob sie die geplanten Regelungen zur innerprozessualen Präklusion und Priorisierung hervor. „Wenn man nicht losläuft, kommt man nicht an“, sagte die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige.

Unisono kritisch gesehen wurde von den sich dazu äußernden Sachverständigen der im Entwurf vorgesehene frühere Erörterungstermin in Gerichtsverfahren zu besonders bedeutsamen Vorhaben. Bei zu priorisierenden Verfahren soll das Gericht danach innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Klageerwiderung einen Erörterungstermin einberufen, um eine gütliche Einigung zu erzielen beziehungsweise eine Strukturierung des weiteren Verfahrens zu ermöglichen. Die Sachverständigen argumentierten, dass diese Regelung bei den Gerichten zu einem höheren Aufwand führen würde, ohne dass eine tatsächliche Beschleunigung zu erwarten sei.

Einführung einer präklusionsbewehrten Klageerwiderungsfrist

Weniger eindeutig fiel das Meinungsbild der Sachverständigen zu der im Entwurf vorgesehenen Einführung einer präklusionsbewehrten Klageerwiderungsfrist von zehn Wochen im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz aus. Sehr kritisch äußerten sich vor allem die Sachverständigen aus der Richterschaft. Richter Seegmüller sagte beispielsweise, die vorgeschlagene Regelung gehe „an der Praxis vorbei“. Sie zwinge die Beklagten zu einer kleinteiligen Erwiderung und führe zu weiterem Prüfungsaufwand bei Gericht. Zudem könne dann, sollte ein Punkt nicht erwidert worden sein, eine eigentlich rechtmäßige Planung aufgrund der Präklusion für rechtswidrig erklärt werden müssen. Der Vorschlag konterkariere die Intention des Entwurfes, führte Seegmüller aus. 

Für diese Regelung sprachen sich hingegen BUND-Vertreterin Heß, Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger und der Rechtsanwalt Philipp Schulte aus. Schulte schrieb in seiner Stellungnahme, dass durch so eine Frist verhindert werden könne, dass der Zeitgewinn durch die Klagebegründungsfrist „durch eine späte oder unvollständige Erwiderung der Beklagtenseite sogleich wieder eingebüßt wird“. Diese Frist müsse aber auch für Beigeladene greifen, forderte der von der Grünen-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige. 

Ausbau der Windenergie

Strittig wurde zudem die Vorschriften zum Eilrechtsschutz im vorgeschlagenen Paragraf 80c Absatz II VwGO diskutiert. In diesen Verfahren soll das Gericht bestimmte angegriffene Mängel an Verwaltungsakten außer Acht lassen können, wenn es davon ausgeht, dass der Mangel geheilt werden kann. In ihrer Stellungnahme verwies BUND-Vertreterin Heß auf europa- und verfassungsrechtliche Bedenken. Richterin Bick schrieb in ihrer Stellungnahme, dass die Regelung „keinen relevanten Anwendungsbereich“ habe. Der von der Fraktion Die Linke vorgeschlagene Sachverständige Remo Klinger, Rechtsanwalt und Mitglied im Ausschuss für Umweltrecht des Deutschen Anwaltvereins, führte zudem aus, dass die Änderung gerade im Bereich der Windkraftanlagen nach hinten losgehen und den Ausbau der Windenergie in dieser Legislaturperiode deutlich ausbremsen könnten, sei dies doch der für dieses Verfahren relevante Bereich. 

Norm in modifizierter Form

Für die Norm in modifizierter Form sprach sich die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold von der Justus-Liebig-Universität Gießen aus. Sie schlug zudem vor, eine entsprechende Kostenregelung zu finden. Wenn ein Kläger so durch seine Klage eine Heilung des Verwaltungsaktes anstoße, dürfe er nicht mit den Kosten belastet werden, führte die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige aus.

Der von CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige Prof. Dr. Winfried Kluth führte in seiner Stellungnahme aus, dass gegen diese Regelung – und die weiteren Regelungen in Abschnitt 80c zur Vollzugsfolgeabwägungen  rechtlich nichts einzuwenden sei. Es solle aber auch nicht erwartet werden, dass von dieser Regelung „ein spürbarer Beschleunigungseffekt ausgehen“ werde, schreib der Rechtswissenschaftler von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben könnten aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern, heißt es in dem Entwurf. Ziel sei es daher, „die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen“.

Unter Wahrung der Rechte der Beteiligten sollen laut Bundesregierung entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können. „Die Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist sowohl angesichts der angestrebten Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, einschließlich des erforderlichen Ausbaus der Stromnetze, als auch im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau und die erforderliche Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur dringlich“, heißt es. Sie sei erforderlich, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung innerhalb der dafür verbleibenden Zeit zu erreichen, da hierfür eine schnelle Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung und eine Anpassung der Infrastruktur unerlässlich sei.

Vorrang- und Beschleunigungsgebot vorgesehen

Vorgesehen ist unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, durch das eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Verfahren gewährleistet werden soll. Im Rahmen eines Erörterungstermins in einem frühen Verfahrensstadium sollen zum einen die Möglichkeiten einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits ausgelotet werden, zum anderen soll, wenn es nicht zu einer solchen Beilegung kommt, ein Verfahrensplan festgelegt werden, mit dem das weitere Verfahren strukturiert wird.

Durch die Verschärfung und Ausweitung der innerprozessualen Präklusion soll der Prozessstoff begrenzt und das Verfahren damit gestrafft werden. Modifikationen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sollen zudem dazu beitragen, „dass schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden kann“. Daneben soll die Spezialisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der infrastrukturrelevanten Verfahren weiter gefördert werden. Zudem würden energiewirtschaftliche Fachgesetze sowie das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) punktuell geändert, um auch insofern verwaltungsgerichtliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. (irs/hau/23.01.2023)

Dokumente

  • 20/5165 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
    PDF | 417 KB — Status: 11.01.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 39. Sitzung - 23. Januar 2023, 13.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Ulrike Bick
  • Stellungnahme Dr. Franziska Heß
  • Stellungnahme Prof. Dr. Winfried Kluth
  • Stellungnahme Dr. Fabian Scheffczyk
  • Stellungnahme Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold
  • Stellungnahme Dr. Philipp Schulte
  • Stellungnahme Dr. Robert Seegmüller
  • Stellungnahme Prof. Dr. habil. Peter Wysk
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ines Zenke

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Straffung gerichtlicher Ver­fahren für Infra­struk­tur­vorhaben gebilligt

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Februar 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben (20/5165) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (20/5570) zugrunde. Ein von der AfD vorgelegter Entschließungsantrag (20/5586) zum Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

Mit der Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben will die Bundesregierung verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich straffen. Ziel ist es, die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer „hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung“ weiter zu reduzieren, „ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen“, heißt es. Die Änderungen betreffen vor allem die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Für die zu beschleunigenden Verfahren will die Bundesregierung beispielsweise die Regelung zur innerprozessualen Präklusion verschärfen und ausweiten. Abweichend von der bisherigen Kann-Regelung in Paragraf 87b VwGO soll das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlung entscheiden müssen, wenn „die Verspätung nicht genügend entschuldigt und über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist“. Laut Begründung soll so der Prozessstoff begrenzt und das Verfahren dadurch gestrafft werden.

FDP: Wir beschleunigen Deutschland

Für die FDP-Fraktion stellte Dr. Thorsten Lieb den Gesetzentwurf in einen größeren Zusammenhang. „Wir beschleunigen Deutschland – und zwar nachhaltig und grundlegend“, sagte der Rechtspolitiker. Der vorliegende Entwurf sei bereits das siebte Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, mindestens ebenso viele würden noch folgen.

Auch in den letzten Wahlperioden sei schon viel passiert, „aber wir nehmen jetzt zusätzlich Fahrt auf“, betonte Lieb. Die Beschleunigung von Planung und Genehmigung sei auch „eine Frage des Vertrauens in die Politik und die Handlungsfähigkeit des Staates“. Lieb verwies darauf, dass der Entwurf im Licht der Sachverständigenanhörung noch geändert worden sei: „Aus einem sehr guten Regierungsentwurf ist ein noch besseres Gesetz geworden.“ 

Union befürchtet weitere Verzögerungen

Für die CDU/CSU-Fraktion widersprach Stephan Mayer dieser Einschätzung nachdrücklich. Der Regierungsentwurf sei – das hätten auch alle Sachverständigen in der Anhörung deutlich gemacht – vollkommen mangelhaft und unzureichend gewesen.

Mit ihren Änderungen hätten die Koalitionsfraktionen ihn etwas besser gemacht, aber deshalb sei der Entwurf „noch lange nicht gut“, sagte Mayer. Der Entwurf würde „hoffentlich maximal ein Nullum als Wirkung entfalten“; er befürchte aber, dass einige der Regelung tatsächlich zu weiteren Verzögerungen führten. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Beschleunigungs- und Priorisierungsgebot bringe nichts, wenn nicht auch die Personalausstattung an den Gerichten verbessert werde. „Wenn das das neue Deutschlandtempo ist, dann schwant mir wirklich Übles für unser Land und für die Zukunft der verwaltungsgerichtlichen Verfahren“, kritisierte Mayer.

SPD: Gerichte haben nun maximale Flexibilität

Für die SPD-Fraktion sprach Kaweh Mansoori hingegen von einem „guten Gesetz“. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen, dass wir bei den wichtigen Projekten zügig entscheiden, zügig Rechtssicherheit schaffen und zügig umsetzen.“ Das sei kein Selbstzweck, „sondern das ist die notwendige Bedingung für den Erhalt unserer natürlichen Lebensbedingungen und für den Wohlstand in unserem Land“, sagte der Sozialdemokrat.

Es sei „vollkommen unbestritten“, dass die großen Potenziale zur Beschleunigung nicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sondern an anderer Stellen liegen würden – das könne aber nicht bedeuten, in diesem Bereich nichts zu tun. Mansoori hob unter anderem die Neuregelung im Eilrechtsschutz hervor. Damit werde für einen „gesunden Pragmatismus“ gesorgt. Die Regelung sei nicht unbestimmt, wie Mayer kritisiert hatte, sondern biete „Maximum an Flexibilität für die Gerichte“, so der Rechtspolitiker.

AfD: Nichts geht mehr im Infrastrukturbereich

Für die AfD-Fraktion kritisierte Tobias Matthias Peterka, dass die Leistungsfähigkeit des Staates über Jahre hinweg „von Seiten des eher linken Spektrums bis weit in die Mitte hinein“ für unbegrenzt gehalten worden sei. „Dieser Wildwuchs von grün-linkem Jakobinertum frisst jetzt endlich mal vor aller Augen ihre eigenen Kinder“.

Nichts gehe mehr im Infrastrukturbereich, der „Rechtsstaat als Lastentier“ drohe zusammenzubrechen. Zwar sei diese Erkenntnis nun eingetreten, die Antwort der Koalition sei aber wiederum „mehr Last auf die Schultern von Verwaltung und Gerichten“, kritisierte Peterka. Die Koalition agiere nicht als handlungsfähige Bundesregierung, sondern wie in der „Eheberatung im Endstadium“, sagte Peterka.

Grüne: Progressive Rechtspolitik erfordert Mut

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstrich Lukas Benner die Notwendigkeit, Planung und Genehmigung in Deutschland schneller zu machen. Dass es für die Genehmigung einer Windkraftanlagen „zig Aktenordner“ brauche, landauf, landab Brücken zerfallen und für eine neue Bahnstrecke 30 Jahre benötig würden, sorge natürlich für „Frust und Verärgerung bei Bürgerinnen und Bürgern, bei Unternehmen, aber auch bei den Kommunen.“

Daher sei die Beschleunigung eines, wenn auch nicht das zentrale Aufgabenfeld dieser Koalition. Dass es an dem nun vorliegenden Entwurf Kritik gab, begründete Benner damit, dass die Koalition neue Wege gehe. „Progressive Rechtspolitik erfordert Mut – das gibt auch mal Gegenwind, aber das müssen wir wagen, wenn wir beschleunigen wollen“, so der Grünen-Abgeordnete.

Linke grundsätzlich zustimmend

Für die Fraktion Die Linke drückte Susanne Henning-Wellsow grundsätzliche Zustimmung zu dem Koalitionsvorhaben aus. Sie kritisierte indes, dass die Koalition mehr tun könne, etwa indem sie die Länder beim Personal an den Gerichten im Rahmen eines Pakts für den Rechtsstaat unterstützt.

Die Verfahren würden auch nicht schneller, „wenn man beim Versuch, Blockaden zu lösen und Geschwindigkeit aufzunehmen, nicht ausreichend mutig an allen Stellenschrauben dreht oder sehr wichtige Stellenschrauben vergisst“, sagte Henning-Wellsow. 

Wesentliche Änderungen am Regierungsentwurf

Die Koalitionsfraktionen setzten im parlamentarischen Verfahren wesentliche Änderungen an der Regierungsvorlage durch. So wird nun auf die im Regierungsentwurf vorgesehene Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verzichtet. Diese Regelung war in einer öffentlichen Anhörung insbesondere von den Sachverständigen aus der Richterschaft als kontraproduktiv kritisiert worden. Erweitert wird hingegen nun der Anwendungsbereich der Klagebegründungsfrist. Sie soll auch auf Fälle erstreckt werden, „in denen ein Verfahren zur Durchführung eines Planergänzungs- oder Planänderungsverfahrens ausgesetzt wird“. 

Angepasst wurde zudem die im neuen Paragraf 87c VwGO vorgesehene Maßgabe zur Beschleunigung bestimmter Verfahren. Hatte es im Regierungsentwurf noch geheißen, dass diese Verfahren beschleunigt durchzuführen sind, ist nunmehr vorgesehen, dass diese Verfahren beschleunigt werden sollen. Neu gefasst wurde zudem die Regelung in Absatz 2 desselben Paragrafen zu einem frühen Erörterungstermin in diesen Verfahren. Dieser Regelungsvorschlag war in der Anhörung ebenfalls umfassend kritisiert worden. Ansinnen der Bundesregierung ist es, bei diesem frühen Erörterungstermin eine gütliche Einigung zu erzielen oder zumindest das weitere Verfahren zu strukturieren. Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, diesen Termin innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Klageerwiderung stattfinden zu lassen. In der vom Ausschuss verabschiedeten Fassung ist im Gesetzestext keine feste zeitliche Frist mehr angegeben, sondern es soll in „in geeigneten Fällen“ zu einem „frühen ersten Termin zur Erörterung“ geladen werden. Laut Begründung liegt ein „geeigneter Fall“ dann vor, wenn von dem Erörterungstermin eine Beschleunigungswirkung zu erwarten ist. In der Begründung wird zudem auf die Zwei-Monats-Frist verwiesen.
Aufgegriffen wurde zudem ein Vorschlag aus der Anhörung zur Besetzung der Senate an den Oberverwaltungsgerichten beziehungsweise am Bundesverwaltungsgericht bei bestimmten Verfahrenskonstellationen und unter bestimmten Bedingungen. Bei zu beschleunigenden Verfahren soll künftig an Oberverwaltungsgerichten die Entscheidung an einen Einzelrichter übertragen werden können, wenn „die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher aufweist“ und „die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat“. Im Regelfall entscheiden dort aktuell drei Richter. Analog soll am Bundesverwaltungsgericht der Senat in der Besetzung von drei Richtern entscheiden können, im Regelfall sind es aktuell fünf Richter.

Die Koalitionsfraktionen passten zudem die Regelung zum Eilrechtsschutz in den zu beschleunigenden Verfahren an, die in einem neuen Paragrafen 80c VwGO geregelt werden. Vorgesehen ist, dass das Gericht Mängel an einem angegriffenen Verwaltungsakt außer Acht lassen kann, „wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird“. Zur Behebung des Mangels soll das Gericht nunmehr eine Frist setzen, im Regierungsentwurf war die Vorgabe noch als Kann-Regelung ausgestaltet. Zudem soll die neue Vorschrift für Verfahrensfehler gemäß Paragraf 4 Absatz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nunmehr „grundsätzlich“ nicht gelten. Ein im Regierungsentwurf vorgesehener „ausnahmsloser und vollständiger Ausschluss“ dieser Verfahrensfehler sei durch das Unionsrecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht geboten, schreiben die Koalitionsfraktionen zur Begründung.

Kostenregelung hinzugefügt

Neu aufgenommen in den Entwurf wurde eine Regelungen zu den Kosten in diesen Verfahren. Die Kosten sollen demnach vom obsiegenden Teil getragen werden, wenn der Kläger nur deswegen unterliegt, weil das Gericht den Mangel am angegriffenen Verwaltungsakt gemäß der neuen Vorschrift außer Acht lässt.

Die Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung sollen auf Verfahren, für die nach Paragraf 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 VwGO die erstinstanzliche Zuständigkeit bei den Oberverwaltungsgerichten beziehungsweise nach Paragraf 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO die Zuständigkeit beim Bundesverwaltungsgericht liegt. Ausgenommen davon sind durch eine Änderung der Koalition nunmehr Verfahren, die das Anlegen von Verkehrsflughäfen und -plätzen betreffen sowie Planfeststellungsverfahren für Braunkohletagebaue. Durch eine Anpassung in Paragraf 99 Absatz 1 VwGO sind die Behörden zudem künftig aufgefordert, Akten, wenn sie elektronisch geführt werden, als „digital durchsuchbare Dokumente vorzulegen, soweit dies technisch möglich ist“. Diese Regelung - sowie eine Regelung zur Einrichtung von Planungssenaten an den Gerichten - soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. (scr/eis/10.02.3023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Kaweh Mansoori

Kaweh Mansoori

© SPD-Fraktion/ photothek

Mansoori, Kaweh

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

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Lukas Benner

Lukas Benner

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Susanne Hennig-Wellsow

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Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

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Philipp Amthor

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Amthor, Philipp

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Stephan Brandner

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Brandner, Stephan

AfD

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Katrin Uhlig

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Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

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Esther Dilcher

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Dilcher, Esther

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Carsten Müller

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CDU/CSU

Bärbel Bas

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Bas, Bärbel

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Harald Ebner

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Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

Timon Gremmels

Timon Gremmels

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Gremmels, Timon

SPD

Bärbel Bas

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Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/5165 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
    PDF | 417 KB — Status: 11.01.2023
  • 20/5570 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5165 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
    PDF | 379 KB — Status: 08.02.2023
  • 20/5586 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/5165, 20/5570 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
    PDF | 166 KB — Status: 08.02.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/5165 (Beschlussempfehlung 20/5570 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/5570 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/5586 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Stand: 24.06.2025