Klimaschutz

Grünes Licht für Kom­pen­sation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Januar 2023, der Verordnung der Bundesregierung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (20/4855, 20/4974 Nr. 2) zugesteimmt. Zu dieser sogenannten BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung (20/5285) vorgelegt. Einzig die Fraktion der AfD votierte gegen die Verordnung. 

Verordnung der Bundesregierung

Ziel der Verordnung ist es laut Bundesregierung, finanzielle Doppelbelastungen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu vermeiden. Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels seien die fossilen Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt worden. Für Betreiber von Anlagen, die unter das EU-Emissionshandelssystem (European Union Emissions Trading System, EU-ETS) fallen, in denen Brennstoffe eingesetzt werden, für die nach dem BEHG Emissionszertifikate abgegeben wurden, könne so eine finanzielle Doppelbelastung entstehen, heißt es in der Verordnung.

Den Angaben zufolge sieht deshalb Paragraf 11 Absatz 2 des BEHG eine vollständige finanzielle Kompensation für Anlagenbetreiber im Sinne des Paragrafen 3 Nummer 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vor, für die nach dem BEHG Emissionszertifikate abgegeben wurden und für deren Einsatz in der emissionshandelspflichtigen Anlage bereits nach dem TEHG Berechtigungen abgegeben werden müssen.

Die Bundesregierung schreibt in der Verordnung, dass eine Doppelbelastung bereits durch eine Befreiung des Verantwortlichen von der Abgabepflicht für Lieferungen an ETS-Anlagen vermieden werden sollen (Paragraf 7 Absatz 5 des BEHG). „In Fällen, in denen Doppelbelastungen infolge des Einsatzes von Brennstoffen in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage vorab nicht zu vermeiden sind, wird mit der vorliegenden Verordnung die gesetzlich vorgesehene nachträgliche Kompensation ermöglicht“, heißt es weiter. (vom/emu/26.01.2023)

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