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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Umwelt

Plenum überweist Vorlage zur Abfallvermeidung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Oktober 2022, über die Änderung einer EU-Richtlinie über Abfalldeponien beraten. Als Grundlage für die Debatte diente ein von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Antrag mit dem Titel „Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien“ (20/3948). 

Der Antrag wurde anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion will zusätzliche Belastungen von Unternehmen im Zusammenhang mit den im Rahmen des Europäischen Green Deals geplanten Änderungen an der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) sowie der Abfalldeponien-Richtlinie vermeiden. Die Bundesregierung solle bei den Verhandlungen darüber sicherstellen, dass Unternehmen in der aktuellen Energiekrise nicht durch die neuen Regelungen „unverhältnismäßig stark belastet“ werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. 

Finanzielle und personelle Belastungen der Unternehmen durch die geplante Änderung der IED-Richtlinie müssten minimiert und „Doppelregelungen“ durch die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen umgangen werden, heißt es dort. Weitere Forderungen der Abgeordneten betreffen schnelle und bürokratiearme Genehmigungsverfahren, stärkere Mitsprache der Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen sowie einen transparenteren und effizienteren „Sevilla-Prozess“. In diesem werden europaweit einheitliche Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen erarbeitet.

Auch für eine Abschaffung der Umweltleistungsgrenzwerte etwa zu Verbrauchswerten, Ressourceneffizienz und Abfallmengen solle sich die Bundesregierung einsetzen, verlangt die Union. Ziel müsse sein, Wettbewerbsverzerrungen und Produktionsverlagerungen ins Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. (sas/hau/13.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Christian Hirte

Christian Hirte

© Christian Hirte/Tobias Koch

Hirte, Christian

CDU/CSU

Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

Tessa Ganserer

Tessa Ganserer

© Tessa Ganserer/Stefan Kaminski

Ganserer, Tessa

Bündnis 90/Die Grünen

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Judith Skudelny

Judith Skudelny

© FDP Landesverband Baden-Württemberg/ Stephanie Trenz

Skudelny, Judith

FDP

Alexander Engelhard

Alexander Engelhard

© Alexander Engelhard / Tobias Koch

Engelhard, Alexander

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3948 - Antrag: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien
    PDF | 195 KB — Status: 12.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3948 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Experten kritisieren geplante Verschärfung von Emissions-Vorgaben

Zeit: Mittwoch, 1. März 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Die Pläne der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) stößt auf ein geteiltes Echo der Experten. In einer Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 1. März 2023, deren Grundlage ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine Stellungnahme des Bundestags zur der geplanten Novelle war (20/3948), kritisierten Vertreter aus Wirtschaft und Industrie unter anderem das Vorhaben, Vorschriften für den Ausstoß von Schadstoffen zu verschärfen deutlich: Die Kommissionsvorschläge gefährdeten die Produktion in Deutschland, warnte etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Vertreter von Umweltrechtsorganisationen pochten hingegen auf die Ansetzung strengerer Grenzwerte. Bislang hätten Behörden in Deutschland und der EU nur die schwächsten Anforderungen an Anlagenbetreiber gestellt. 

Hauptverantwortung bei Luftschadstoffen

Bellinda Bartolucci von der Umweltrechtsorganisation Client Earth bezeichnete die IED als „das zentrale Regelwerk“ um EU-Mitgliedstaaten und Betreibern der „größten und umweltschädlichen“ Industrien die nötigen Instrumente zur Erreichung der europäischen Umwelt- und Klimaziele an die Hand  zu geben. Dafür allerdings müsse die Richtlinie auch entsprechend gestaltet sein, mahnte die Expertin. Anders als bisher sollten zukünftig die „strengstmöglichen Grenzwerte“ angewendet werden. Klimastandards dürften nicht länger in der IED ignoriert werden. Zudem müsse eine effektive Umsetzung gewährleistet werden: „Es braucht klare Befugnisse für Behörden“, forderte Bartolucci.

Auch Christian Schaible vom European Environmental Buraeu drängte zu einer effektiveren Umsetzung nach dem Stand der „besten verfügbaren Technik“. Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten hätten das bisher versäumt  und sich stattdessen auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner, sprich den rechtlich verpflichtenden Grenzwert“ beschränkt. „Es macht jedoch einen wesentlichen Unterschied in der Schadstofffreisetzung, wenn ein Grenzwert doppelt, siebenfach oder 40-fach höher festgelegt wird“, hob Schaible hervor. Deutschland stehe als größtes Industrieland in der EU und Hauptverursacher von Luftschadstoffen in einer besonderen Handlungspflicht.

Deutschland nicht mehr Vorreiter

Dies sah Christian Tebert vom Ökopol Institut für Ökologie und Politik ähnlich: Er erinnerte in seiner Stellungnahme daran, dass Deutschland anfangs Vorreiter im Umweltschutz gewesen sei, diese Vorreiterrolle aber weitgehend verloren habe. In der Praxis würden nur noch die obersten Werte der besten verfügbaren Technik, also Mindestanforderungen, umgesetzt, monierte er. 

Frederik Moch vom Deutschen Gewerkschaftsbund hingegen kritisierte, die EU-Kommission lasse bei der Novellierung der IED die veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg außer Acht, von denen viele Unternehmen „existenzbedrohend“ betroffen seien. Der Sachverständige äußerte die Befürchtung, dass die geplante Revision zu noch höheren Anforderungen für die Anlagenbetreiber und in der Folge zu noch längeren Genehmigungsverfahren führen werde – das widerspreche jedoch dem Ziel der Planungsbeschleunigung. 

Ansätze im Koalitionsvertrag

Hauke Dierks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer teilte diese Sorge und riet den Abgeordneten dazu, nicht dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und sich besser an den „vielen guten Ansätzen im Koalitionsvertrag“ zu orientieren, die ihren Niederschlag unter anderem im LNG-Beschleunigungsgesetz oder im Wind-an-Land-Gesetz  gefunden hätten. 
Ähnlich äußerten sich auch andere Wirtschaftsvertreter: Annette Giersch vom BDI warnte vor einem „gewaltigen Genehmigungsmarathon“, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Der IED-Vorschlag sei „kontraproduktiv“, gefährde die Genehmigungsfähigkeit der Industrieanlagen und damit die gesamte Industrieproduktion in Deutschland. Für eine Änderung der IED bestehe keine Notwendigkeit, so die BDI-Vertreterin in ihrer Stellungnahme.

Puya Raad von der Thyssenkrupp Steel Europe unterstrich, dass sein Unternehmen mit allein 50 Anlagen und „vielen tausend gut bezahlten Arbeitsplätzen“ in Deutschland, vor einer „beispiellosen Transformation“ hin zu einer klimaneutralen Produktion stehe. Große Teile der Anlagen müssten in den kommenden Jahren erneuert und umgebaut werden. Schon jetzt seien Genehmigungsverfahren komplex und langwierig – die IED-Novelle werde diese Situation noch verschlechtern. 

Ausstoß von Ammoniak oder Methan

Vor Standortnachteilen warnte Frederik Benjamin Wiechmann vom Verband der Chemischen Industrie: Die IED-Novelle „baue neue und teils unüberwindbare Hürden“ für die Genehmigung und den Betrieb von Chemieanlagen auf. Anforderungen an die heimische Industrieproduktion dürften jedoch nicht strenger sein als die an Importeure. 

Der Einzelsachverständige Achim Bernhard Rietmann, selbst Inhaber eines mittelständischen landwirtschaftlichen Betriebs, wandte sich gegen die Ausweitung der Gültigkeit der IED auf weitere landwirtschaftliche Betriebe. Die „drastische Senkung“ der Größen-Untergrenze werde für die betroffenen Betriebe untragbare Folgen haben: Schon bei „500 Mastschweinen, 150 Rindern oder 10.000 Legehennen“ müssten die Landwirte in die Nachrüstung investieren, um den Ausstoß von Schadstoffen wie Ammoniak oder Methan zu reduzieren. Das bedeute nicht nur unverhältnismäßige bauliche Probleme, sondern laufe auch dem Ziel des Tierwohls entgegen, gab Rietmann zu bedenken. Freiluftställe etwa seien mit den Filterauflagen der IED-Novelle nicht vereinbar.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion will zusätzliche Belastungen von Unternehmen im Zusammenhang mit den im Rahmen des Europäischen Green Deals geplanten Änderungen an der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) sowie der Abfalldeponien-Richtlinie vermeiden. Die Bundesregierung solle bei den Verhandlungen darüber sicherstellen, dass Unternehmen in der aktuellen Energiekrise nicht durch die neuen Regelungen „unverhältnismäßig stark belastet“ werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Finanzielle und personelle Belastungen der Unternehmen durch die geplante Änderung der IED-Richtlinie müssten minimiert und „Doppelregelungen“ durch die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen umgangen werden, heißt es dort.

Weitere Forderungen der Abgeordneten betreffen schnelle und bürokratiearme Genehmigungsverfahren, stärkere Mitsprache der Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen sowie einen transparenteren und effizienteren „Sevilla-Prozess“. In diesem werden europaweit einheitliche Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen erarbeitet. Auch für eine Abschaffung der Umweltleistungsgrenzwerte etwa zu Verbrauchswerten, Ressourceneffizienz und Abfallmengen solle sich die Bundesregierung einsetzen, verlangt die Union. Ziel müsse sein, Wettbewerbsverzerrungen und Produktionsverlagerungen ins Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. (sas/hau/01.03.2023)

Dokumente

  • 20/3948 - Antrag: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien
    PDF | 195 KB — Status: 12.10.2022

Tagesordnung

  • 35. Sitzung, am Mittwoch, 1. März 2023, 11 Uhr, öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll 35. Sitzung, Öffentliche Anhörung auf Antrag der Fraktion CDU/CSU Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien, BT-Drs. 20/3948

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bellinda Bartolucci (ClientEarth), A.-Drs. 20(16)135-G
  • Stellungnahme Frederik Moch (Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)), A.-Drs. 20(16)135-F(NEU)
  • Stellungnahme Dr. Puya Raad (Thyssenkrupp Steel Europe AG), A.-Drs. 20(16)135-A
  • Stellungnahme Hauke Dierks (Deutsche Industrie- und Handelskammer), A.-Drs. 20(16)135-E
  • Stellungnahme Frederik Benjamin Wiechmann (Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)), A.-Drs. 20(16)135-C
  • Stellungnahme Christian Schaible (Europäisches Umweltbüro (EEB), Zero Pollution Industry), A.-Drs. 20(16)135-D
  • Stellungnahme Annette Giersch (Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)), A.-Drs. 20(16)135-B
  • Stellungnahme Dipl.-Ing. Christian Tebert (Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH), A.-Drs. 20(16)135-H

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Oppositionsanträge zur EU-Richt­linie über Industrie­emissionen abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Mai 2023, einen Antrag der CDU/CSU abgelehnt, mit dem die Fraktion „zusätzliche Belastungen“ von Unternehmen im Zusammenhang mit den im Rahmen des Europäischen Green Deals geplanten Änderungen an der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) sowie der Abfalldeponien-Richtlinie vermeiden wollte. Gegen den Antrag (20/3948) stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zugrunde (20/6757). 

Abgelehnt mit allen übrigen Stimmen wurde darüber hinaus ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stopp der Verhandlungen zur EU-Richtlinie Industrieemissionen“ (20/6716).

Antrag der Union

Die Bundesregierung sollte bei den Verhandlungen mit der EU sicherstellen, dass Unternehmen in der aktuellen Energiekrise nicht durch die neuen Regelungen „unverhältnismäßig stark belastet“ werden, schrieben die Abgeordneten in ihrem Antrag mit dem Titel „Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010 / 75 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999 / 31 / EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien“.

Finanzielle und personelle Belastungen der Unternehmen durch die geplante Änderung der IED-Richtlinie müssten minimiert und „Doppelregelungen“ durch die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen umgangen werden, hieß es dort. Weitere Forderungen der Abgeordneten betrafen schnelle und bürokratiearme Genehmigungsverfahren, stärkere Mitsprache der Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen sowie einen transparenteren und effizienteren „Sevilla-Prozess“. In diesem werden europaweit einheitliche Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen erarbeitet. Auch für eine Abschaffung der Umweltleistungsgrenzwerte etwa zu Verbrauchswerten, Ressourceneffizienz und Abfallmengen sollte sich die Bundesregierung einsetzen. Ziel sollte sein, Wettbewerbsverzerrungen und Produktionsverlagerungen ins Nicht-EU-Ausland zu vermeiden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will eine Änderung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) verhindern. Die Bundesregierung solle sich für ein Ende der Verhandlungen einsetzen oder der Neufassung der Richtlinie nicht zustimmen, heißt es in ihrem Antrag. Maßnahmen des europäischen Umweltschutzes dürften nicht zu einer „Deindustrialisierung Deutschlands oder zur Zerstörung der deutschen Landwirtschaft führen“.

Wenn die Industrie- oder Agrarproduktion in andere Teile der Welt abwanderten, in denen „weit schlechtere oder sogar überhaupt keine Umweltstandards gelten“, sei dem Umweltschutz nicht gedient, argumentieren die Abgeordneten. Umweltschutzauflagen müssten deshalb „stets maßvoll und in einem Rahmen erfolgen, der es den Betrieben ermöglicht, sich daran anzupassen, ohne ihre Wirtschaftlichkeit zu schwächen oder gar deren Existenz zu gefährden“. Der EU-Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) und der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien werde dem nicht gerecht und dürfe deshalb in Deutschland keine Anwendung finden, verlangt die Fraktion. (sas/hau/12.05.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Tessa Ganserer

Tessa Ganserer

© Tessa Ganserer/Stefan Kaminski

Ganserer, Tessa

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Tobias Holzweiler

Rinkert, Daniel

SPD

Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

Nils Gründer

Nils Gründer

© Nils Gründer/ Stefan Trocha

Gründer, Nils

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Anja Karliczek

Anja Karliczek

© Tobias Koch

Karliczek, Anja

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Alexander Bartz

Alexander Bartz

© Alexander Bartz/Mo Samir

Bartz, Alexander

SPD

Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3948 - Antrag: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien
    PDF | 195 KB — Status: 12.10.2022
  • 20/6716 - Antrag: Stopp der Verhandlungen zur EU-Richtlinie über Industrieemissionen
    PDF | 176 KB — Status: 09.05.2023
  • 20/6757 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/3948 - Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien
    PDF | 206 KB — Status: 10.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/6757 (Antrag 20/3948 ablehnen) angenommen
  • Antrag 20/6716 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-umwelt-industrieemissionen-934906

Stand: 20.07.2025