Anträge zur Verringerung von Lebensmittel-Verschwendung überwiesen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. April 2023, über das Problem der Verschwendung von Lebensmitteln debattiert. Zu der Aussprache hatten die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und Die Linke Anträge vorgelegt. Der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Lebensmittelverschwendung wirksam verringern – Lebensmittelspenden fördern“ (20/6407) wurde im Anschluss an die Debatte ebenso an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur weiteren Beratung überwiesen werden, wie der Antrag der Linksfraktion „Lebensmittelverschwendung durch Wegwerfverbot noch verzehrfähiger Nahrungsmittel verringern“ (20/6413).
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aktuell würden in Deutschland pro Jahr elf Millionen Tonnen an Lebensmitteln im Mülleimer landen. „Alle Beteiligten in der Lieferkette sind deshalb aufgefordert, ihre jeweiligen Möglichkeiten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu nutzen. Insbesondere eine bessere Kenntnis der Haltbarkeit von Lebensmitteln bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie rechtliche Erleichterungen für Lebensmittelspenden“, schreiben die Abgeordneten der Unionsfraktion in ihrem Antrag.
Zum einen wird die Bundesregierung aufgefordert, die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln an die Tafeln, soziale Einrichtungen und Organisationen zu vereinfachen, indem spendende Unternehmen von Haftungsrisiken insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch befreit werden. Außerdem soll geprüft werden, ob gemeinnützige Organisationen projektbezogen stärker finanziell unterstützt werden könnten, um sie beim Aufbau notwendiger Infrastruktur zur Annahme von Lebensmittelspenden zu unterstützen. Auf EU-Ebene solle darauf hingewirkt werden, dass eine Ausweitung der Ausnahmeregelung von der Mindesthaltbarkeitsdatum-Kennzeichnung für Lebensmittel - unter Einbindung der betroffenen Akteure - erarbeitet werden könne, insbesondere im Hinblick auf trockene Lebensmittel wie beispielsweise Nudeln und Reis. Die EU solle darüber hinaus dafür sorgen, dass es eine einheitliche Berichterstattung der Mitgliedstaaten gebe, und sich für eine Ausweitung des Messumfangs der Lebensmittelverschwendung einsetzen, um eine vollständige und vergleichbare Datenlage zu erhalten.
Antrag der Linken
Das Wegwerfen und Zerstören von Nahrungsmitteln soll nach Meinung der Fraktion Die Linke verboten werden. In ihrem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, „Maßnahmen zum umgehenden Stopp von Lebensmittelverschwendung vorzulegen“. Demnach solle es Lebensmittelmärkten und Discountern ab einer Ladenfläche von 400 Quadratmetern sowie lebensmittelherstellenden und -verarbeitenden Unternehmen, Großmärkten, Großküchen, der Großgastronomie sowie großen landwirtschaftlichen Erzeugern ab 50 Beschäftigen und 10 Millionen Euro Jahresumsatz verboten werden, Lebensmittel zu vernichten. Anstatt in die Mülltonne zu wandern, sollten noch verzehrfähige Lebensmittelreste an soziale Einrichtungen abgegeben werden.
Die sozialen Einrichtungen sollten von der Produkthaftung befreit werden. Verstöße seien durch Bußgelder in Höhe von bis zu 0,1 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens zu ahnden; die Strafzahlungen sollten in einen Fonds fließen, der die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung unterstütze, zum Beispiel im Bereich Bildung. „Gut ausgestattete Kontrollbehörden sollen die Einhaltung des Gesetzes garantieren“, heißt es zudem in dem Antrag, der am Mittwochabend erstmals im Bundestag zur Debatte steht. (nki/hau/19.04.2023)