• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragter
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
    • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
      • Kinderkommission
    • Digitales und Staatsmodernisierung
    • Europäische Union
    • Finanzen
    • Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
    • Gemeinsamer Ausschuss
    • Gesundheit
    • Haushalt
      • Bundesfinanzierungsgremium
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
      • Vertrauensgremium
    • Inneres
    • Kultur und Medien
    • Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionen
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Sport und Ehrenamt
    • Tourismus
    • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    • Verkehr
    • Vermittlungsausschuss
    • Verteidigung
    • Wahlprüfungsausschuss
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft und Energie
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • weitere Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Wahlausschuss
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2023
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • 1. Lesung (Koaliton)
  • Anhörung
  • Anhörung (Koalition)
  • 2./3. Lesung
Landwirtschaft

Bundestag überweist Gesetz zur Tierhaltungs­kenn­zeichnung

Auf heftige Kritik ist am Donnerstag, 15. Dezember 2022, die Gesetzesinitiative für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gestoßen. Mit dem Gesetzentwurf „zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden“ (20/4822) stellte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) den Dreh- und Angelpunkt für die Agrarpolitik der Bundesregierung vor. Die Kritiker bemängelten, der Entwurf nehme weder Bezug auf die aktuelle Krise der Landwirte, noch nehme er die Verbraucher mit oder bringe Tierschutzaspekte in das bestehende System der Nutztierhaltung. Der Entwurf wurde nach der Debatte zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Nach jahrelangen Debatten hat das Bundeskabinett im Oktober den Entwurf aus dem BMEL auf den Weg gebracht, wonach ein verpflichtendes Kennzeichen für die Schweinehaltung ab 2023 starten soll – vorerst allerdings nur bezogen auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Schrittweise sollen weitere Bereiche wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung sowie Tierarten wie Rinder und Geflügel dazukommen.

Vorgesehen ist ein Modell mit fünf Haltungskategorien während der Mast: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio. In der Stufe „Stall und Platz“ stehen Schweinen mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindeststandards zur Verfügung. So seien „die Buchten durch verschiedene Elemente strukturiert“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies könnten „zum Beispiel Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein“.

Verschiedene Haltungskategorien

Im Frischluftstall werde den Schweinen innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies werde erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen sei, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen könnten. In der Stufe „Auslauf/Freiland“ steht den Schweinen ganztägig, „mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung, bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten“. „Bio“ entspreche den Anforderungen der Tierhaltung laut EU-Ökoverordnung, was bedeute, dass die Schweine „eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall haben“. Fleisch aus dem Ausland soll auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.

Bereits die Vorgänger Cem Özdemirs im Bundeslandwirtschaftsministerium, Christian Schmidt (CSU) und Julia Klöckner (CDU), hatten Vorschläge für ein staatliches Tierwohllabel gemacht. Doch weder die Ideen des Wissenschaftlichen Beirates des Bundeslandwirtschaftsministeriums von 2015 noch die Ergebnisse der Borchert-Kommission von 2020 wurden umgesetzt.

Agrarminister: Wir müssen jetzt endlich loslegen

„Wir müssen jetzt endlich loslegen. Die Zeit ist jetzt“, sagte Minister Özdemir. Er baue nun vor allem auf die Verbraucher. „80 Prozent der Endverbraucher geben – gefragt nach den Kriterien bei der Lebensmittelauswahl – an, dass sie darauf achten, wie das Tier gehalten wurde, von dem das Lebensmittel stammt. Auf die Frage, welche Angaben ihnen auf Lebensmittelverpackungen wichtig sind, geben 89 Prozent an, dass ihnen Angaben zu den Haltungsbedingungen der Tiere bei Produkten tierischen Ursprungs wichtig oder sehr wichtig sind“, erklärte der Agrarminister.

„Der Umbau der Tierhaltung ist ein Marathon“, sagte Özdemir weiter und verwies auf die Eierkennzeichnung vor 20 Jahren, die seine grüne Vorgängerin im Amt, Renate Künast, angeschoben hatte. „Jetzt ist es Zeit für den nächsten großen Schritt“, sonst gebe es künftig nur noch Fleisch aus dem Ausland. Dort würden Tiere jedoch nicht besser gehalten. Sein schrittweises Vorgehen sei auch den Erfahrungen der letzten 16 Jahre geschuldet, so Özdemir, „alles auf einmal“ habe beim Umbau der Tierhaltung nicht umgesetzt werden können.

Union: Regierung ignoriert Vorbehalte

Die Opposition läuft Sturm gegen den Entwurf. „Für das Gesetz gibt es die Schulnote fünf“, sagte Albert Stegemann (CDU/CSU). Der Gesetzentwurf bringe weniger Tierwohl und mehr Bürokratie. Trotz massiver Einwände aller landwirtschaftlichen Akteure – von Landwirten über Verbände, Handel und Tierschutz – denke die Bundesregierung gar nicht daran, auf diese Vorbehalte einzugehen.

Vor allem an der Benachteiligung inländischer Erzeuger gegenüber günstiger Ware aus dem Ausland wolle Cem Özdemir nichts ändern und verweise „gebetsmühlenartig“ auf einen etwaigen Vorschlag der EU-Kommission zu einer möglichen EU-weiten Herkunftskennzeichnung. Anstatt die Ergebnisse der Borchert-Kommission umzusetzen, würden immer neue Runden gedreht. Stegemann forderte „ein Nacharbeiten des Gesetzes“.

Sein Fraktionskollege Max Straubinger (CDU/CSU) sprach davon, dass die deutschen Tierhalter „Schiffsbruch“ erleiden würden. Mit dem in dieser Form vorliegenden Entwurf werde es zu massiven Schließungen landwirtschaftlicher Betriebe kommen.

AfD sieht Bestand deutscher Schweinehalter bedroht

Auch Stephan Protschka (AfD) sieht den Bestand deutscher Schweinehalter bedroht. Das geplante Tierkennzeichen habe weder für die Verbraucher noch für die Tiere Vorteile, so der Abgeordnete. Lediglich die Mast der Tiere werde bewertet, die Herkunft und die Aufzucht bleibe im Dunkeln.

Das Gesetz komme zudem „zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt“, weil sich die Lebensmittelpreise durch steigende Energiekosten und zweistellige Inflationsraten aktuell immer weiter verteuerten. Obwohl der Gesetzentwurf „von allen Seiten nur Missmut erntet, ignoriert der Minister jede Kritik“, sagte Protschka.

Linke: Entwurf geht nicht weit genug

Auch Ina Latendorf (Die Linke) bemängelte „Lücken im Entwurf“, doch sie begrüßte den Vorstoß der Regierung, die Tierhaltung umzubauen. Eine staatliche Kennzeichnung müsse aber alle Tierarten und auch die komplette Lebensphase der Tiere beinhalten. Die Verbraucher müssten im Laden auf einen Blick sehen können, woher das Fleisch stamme, wie das Tier gehalten wurde und wo es verarbeitet wurde.

Die Forderungen der Borchert-Kommission seien „viel weitreichender gewesen als das, was nun vorliegt“, sagte Latendorf. Zudem sehe sie die Gefahr, dass beim Umbau der Ställe die Kosten bei den Bundesländern blieben.

FDP wirbt für Klarheit beim Umbau der Tierställe

Um von Anfang an Klarheit beim Umbau der Tierställe zu bekommen, fordert Carina Konrad (FDP), dass alle notwendigen Änderungen im Bau- und Immissionsschutzrecht parallel zu den Beratungen zum Tierwohlkennzeichen laufen müssten. „Die Zeit der Verantwortungsschiebereien muss ein Ende haben“, so die Liberale.

Neben dem Tierwohl stehe schließlich auch die Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Land auf dem Spiel. „Hier ist neben dem Bundeslandwirtschaftsministerium vor allem das Bundesbauministerium in der Bringschuld“, erklärte Konrad. Es sei zwar zu begrüßen, dass die Bundesbauministerin bereits signalisiert habe, die Anliegen der Landwirte zu berücksichtigen, doch nun gehe es darum, „Worten Taten folgen zu lassen“.

SPD: Tierhaltung wird transparenter

Susanne Mittag (SPD) unterstützte den Entwurf von Minister Özdemir und betonte, dass das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung lediglich eins von insgesamt neun Vorhaben zum Umbau der Tierhaltung sei. Innerhalb der nächsten Monate würden weitere Pläne vorgestellt. Jeder Landwirt könne nun entscheiden, ob er sich an dem System beteiligen wolle.

Die Tierhaltung werde durch einheitliche staatliche Vorgaben „besser kontrollierbar und transparenter“, sagte Mittag. Die aktuell „bestehende Bilder- und Labelflut im Handel“ verunsichere die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr, als dass sie informiere, so die Sozialdemokratin.

Grüne: Erste Schritt für ein neues System

Für Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) geht es „um die Zukunft der Tierhaltung“. Mit der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung werde „der erste Schritt für ein neues System gemacht“, sagte die frühere Agrarministerin, die am Donnerstag ihren 67. Geburtstag beging. Das Gesetz müsse nun erst einmal durch die Notifizierung der Europäischen Union in Brüssel, „sonst kann es nicht gemacht werden“, so die Grünenabgeordnete. Das sei die erste große Hürde, die genommen werden müsse, danach gehe es dann durch die parlamentarische Beratung.

Anschließend werde „Verordnung für Verordnung kommen“. Als nächster Schritt stehe die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Fleisch im Handel, in der Gastronomie und in der Außer-Haus-Verpflegung an. Die Frage sei: „Wie schaffen wir jetzt den ersten Schritt umzusetzen, damit wir wirklich in dieser Legislaturperiode durch alle Bereiche durchkommen?“, so Künast. Ihrer Meinung nach seien Tempo und Entschlossenheit gefragt, und in Richtung der von CDU/CSU geführten Vorgängerregierung stellte sie fest: „16 Jahre immer nur Vorspiel sind nicht genug, es muss auch mal zum Äußersten kommen.“

Antrag der AfD-Fraktion

Ebenfalls erstmals beraten wurde auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eine transparente Herkunftskennzeichnung als Voraussetzung für eine freie und mündige Kaufentscheidung“ (20/4889). Die Vorlage wurde im Anschluss der Aussprache an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Darin fordert die Fraktion eine Herkunftskennzeichnung für „Lebensmittel in Fertigpackungen“. Mit dem geplanten Label sollen Verbraucher im Supermarkt sofort erkennen, woher das Fleisch stammt und wie die Tiere gehalten wurden. (nki/hau/15.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Cem Özdemir

Cem Özdemir

© Cem Oezdemir/ Sedat Mehder

Özdemir, Cem

Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Albert Stegemann

Albert Stegemann

© Albert Stegemann/ Jens Jeske

Stegemann, Albert

CDU/CSU

Susanne Mittag

Susanne Mittag

© Photothek/SPD-Fraktion

Mittag, Susanne

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Stephan Protschka

Stephan Protschka

© DBT/Haar

Protschka, Stephan

AfD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

Christina Stumpp

Christina Stumpp

© Christina Stumpp / CDU / Steffen Boettcher

Stumpp, Christina

CDU/CSU

Luiza Licina-Bode

Luiza Licina-Bode

© Luiza Licina-Bode/ Inga Haar

Licina-Bode, Luiza

SPD

Peter Felser

Peter Felser

© Peter Felser

Felser, Peter

AfD

Gero Clemens Hocker

Gero Clemens Hocker

© Gero Hocker/Roland Furtwängler

Hocker, Dr. Gero Clemens

FDP

Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

Peggy Schierenbeck

Peggy Schierenbeck

© Peggy Schierenbeck/ Katja Thiele

Schierenbeck, Peggy

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
    PDF | 1 MB — Status: 07.12.2022
  • 20/4889 - Antrag: Eine transparente Herkunftskennzeichnung als Voraussetzung für eine freie und mündige Kaufentscheidung
    PDF | 241 KB — Status: 14.12.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4822 und 20/4889 beschlossen


Bekanntgabe des korrigierten Ergebnisses der zweiten namentlichen Abstimmung zu TOP 8

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bauwesen

Gesetzentwurf zur baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. April 2023, einen von den Ampel-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (20/6422) beraten. Darüber hinaus stand erstmals auch ein AfD-Antrag mit dem Titel „Heimische Nutztierhaltung erhalten – Betriebe beim Stallumbau unterstützen“ (20/6418) auf der Tagesordnung. Nach knapp halbstündiger Debatte wurde der Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur weiteren Beratung an den federführenden Bauausschuss überwiesen. Der Antrag der AfD soll im Landwirtschaftsausschuss federführend weiterberaten werden.

Gesetzentwurf der Ampel

In dem Entwurf der Koalitionsfraktionen heißt es: „Der Gesetzentwurf greift die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen bauplanungsrechtlich auf.“ Der Ende März gefundene Kompromiss der Regierungsparteien sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Stufe umzustellen. Gültig wären die Umbauten laut Gesetzentwurf für die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsstufen drei, vier und fünf - also den Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio sowie Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssten ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Möglich sei zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen könne, als das Altgebäude gestanden habe. Damit solle es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten. Vorgesehen sei zudem, dass nach Fertigstellung die alten Stallanlagen beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurückgebaut werden müssten. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine EU-weite, einheitliche Nutztierhaltung und drängt in einem Antrag (20/6418 ) darauf, ein „sofortiges Moratorium zu den Umsetzungsterminen der siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erlassen“. 

Hintergrund sei, dass die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung heimische Schweinehalter dazu zwinge, „entweder in Um- und/oder Neubaumaßnahmen zu investieren oder die Ferkelerzeugung spätestens 2026 aufzugeben“, heißt es in dem Papier. Trotz bestehender Investitionsförderung von derzeit 40 Prozent seien Umbauten „mit massiven Kosten für die Betriebe verbunden“. Zudem solle sich die Bundesregierung „für EU-weit einheitliche Nutztierhaltungsvorgaben einsetzen, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden“. (nki/eis/20.04.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Franziska Mascheck

Franziska Mascheck

© Franziska Mascheck/ Marc Mascheck

Mascheck, Franziska

SPD

Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Protschka

Stephan Protschka

© DBT/Haar

Protschka, Stephan

AfD

Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6418 - Antrag: Heimische Nutztierhaltung erhalten - Betriebe beim Stallumbau unterstützen
    PDF | 189 KB — Status: 18.04.2023
  • 20/6422 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    PDF | 200 KB — Status: 18.04.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Föst, Daniel (FDP) Mittag, Susanne (SPD) Breher, Silvia (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/6422 und 20/6418 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Ernährung

Pläne zum Tierhaltungslabel gehen Experten nicht weit genug

Zeit: Montag, 16. Januar 2023, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Großen Änderungsbedarf sieht die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen am Gesetzesvorhaben (20/4822) der Bundesregierung, ein verpflichtendes Tierhaltungskennzeichen für Schweinefleisch einzuführen. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 16. Januar 2023. Der vorliegende Entwurf, der Ende Dezember in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, verbessere weder die Lebensbedingungen der Nutztiere, noch werde der Verbraucherschutz erhöht.

Die Experten verwiesen auf den Abschlussbericht des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung (Borchert-Kommission), das bereits vor drei Jahren ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland vorgelegt habe.

Experte: Viele Bereiche blieben ausgespart

Laut Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der „Initiative Tierwohl“, sei das Vorhaben, eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln auf den Weg zu bringen, zwar zu begrüßen, jedoch blieben viele Bereiche ausgespart. So fehle „der wichtige Bereich der Gastronomie komplett“, sagte Hinrichs. Ebenso seien be- und verarbeitete Waren wie Wurst und mariniertes Fleisch nicht mit einbezogen. Damit würden schätzungsweise zwei Drittel des Schweinefleischabsatzes in Deutschland kennzeichnungsfrei bleiben. Auch die Sauenhaltung und die Ferkelaufzucht wie auch andere Tierarten seien nicht in die Kennzeichnung einbezogen. 

Außerdem bestehe die Gefahr, so Hinrichs, dass bestehende Label, die der Verbraucher kenne und anerkenne, verdrängt würden. Davon betroffen wären seiner Meinung nach die Kennzeichnungen der „Initiative Tierwohl“ und die „Haltungsform-Kennzeichnung“. Beide Kennzeichen seien bei den Verbrauchern bekannt und als Orientierung beim Einkauf geschätzt. In einer Forsa-Befragung aus dem Sommer 2022 gaben 68 Prozent der Befragten an, diese Haltungsform-Kennzeichnung zu kennen.

Neben der „Initiative Tierwohl“, betonte deren Geschäftsführer, habe Anfang 2020 das „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ (Borchert-Kommission) Empfehlungen zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland erarbeitet. Im Vergleich dazu biete der aktuelle Gesetzentwurf ausschließlich eine Kennzeichnung mit Stufendefinitionen an. Einen Weg, wie die Tierhalter in welchem Zeitraum welches Zielbild entwickeln sollten, zeige der Gesetzentwurf hingegen nicht auf, kritisierte Hinrichs.

Landwirtschaftliche Praxis und Wirtschaftlichkeit

Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Neuland-Schweinehalter in Niedersachsen, machte deutlich, dass eine reine Kennzeichnung nicht den großflächigen Umbau der Tierhaltung zur Folge haben werde. „Ein reines Einsortieren der Tierhaltung in bestimmte Kategorien erzeugt noch keinen Anreiz für Betriebe, ihre Ställe in artgerechtere Haltungssysteme umzubauen“, sagte Schulz. Dazu brauche es vor allem auch finanzielle Anreize und die Unterstützung bei der Entwicklung eines entsprechenden Marktes.

Zahlreiche privatwirtschaftliche Markenfleischprogramme, inklusive der Tierhaltung im ökologischen Landbau, hätten in den letzten Jahrzehnten einen erheblichen Teil der Tierhaltung in Deutschland auf ein höheres Tierwohlniveau bringen können. Ein Programm wie Neuland zeige seit 35 Jahren, wie eine landwirtschaftliche Tierhaltung mit wesentlich besseren Tierwohlbedingungen in artgerechten Stallsystemen in der landwirtschaftlichen Praxis auch wirtschaftlich funktionieren könne. Die Erfahrung habe jedoch auch gezeigt, dass alleine aus dem Markt heraus ein Umbau der Tierhaltung finanziell nicht gelingen werde.

Der größte Kritikpunkt der AbL, so deren Vorsitzender Schulz, liege darin, dass in der Kennzeichnung nur rund 60 Prozent des Schweinelebens abgebildet werde, die Sauenhaltung und die damit verbundene Ferkelaufzucht fänden dagegen keine Berücksichtigung. Im Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung – der Borchert-Kommission – seien jedoch weitestgehend Kriterien für die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht erarbeitet worden. Diese bildeten die Grundlage für eine schnelle Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auch auf Sauen und Ferkel. 

Bauernverband: Lenkungswirkung wird verfehlt

Dirk Hesse, Sprecher der Initiative Schweinehaltung Deutschland (ISD), machte darauf aufmerksam, dass die Produktionskosten des deutschen Schweinefleisches bereits jetzt im weltweit oberen Drittel lägen. Dies insbesondere auf Grund der gesetzlichen Haltungsvorgaben. Bereits heute stammten mit steigender Tendenz über 28 Prozent des verzehrten Schweinefleisches aus Importen. Zusätzlich steige die Abhängigkeit von lebend importierten Ferkeln und Mastschweinen, und damit auch die Zahl der Tiertransporte. In Deutschland sei die Zahl der geschlachteten Mastschweine in den letzten sieben Jahren um mehr als 17 Prozent gesunken, mit noch stärker sinkender Tendenz. Die weitere Reduzierung der Tierhaltung werde zu zusätzlichen Arbeitsplatzverlusten zwischen 30 und 50 Prozent in der Nahrungsmittelbranche führen. Etwa 45 Prozent der Konsumenten in Deutschland sähen die Versorgungssicherheit als wichtig an. „Die ISD fordert die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierhaltung, dabei insbesondere eine weitere Steigerung des Tierwohls und die Verbesserung der Umweltwirkung“, sagte Hesse.

Auch Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, verwies auf die Ergebnisse der Borchert-Kommission. „Vor Jahren wurde damals unter etlichen anderen Punkten eine Kennzeichnungsregelung gefordert“, erklärte Krüsken. Umso enttäuschender sei es aus Sicht der Landwirtschaft, dass der nun vorliegende Entwurf gravierende Schwachstellen aufweise, mit denen die angestrebte Lenkungswirkung nicht nur verfehlt, sondern in Teilen auch konterkariert werde. Die vorgesehenen Regelungen für eine freiwillige Kennzeichnung böten große Schlupflöcher für Verarbeiter, die sich der Kennzeichnung entziehen wollten, beispielsweise indem sie einen Verarbeitungsschritt ins europäische Ausland verlagerten. Solchen Umgehungsmöglichkeiten seien auch angesichts unzureichender Kontrolle Tür und Tor geöffnet. Die fehlenden Kontrollmöglichkeiten im Ausland seien völlig inakzeptabel. „Es ist unverständlich, dass nicht auf bestehende und funktionierende Kontrollsysteme zurückgegriffen werden soll“, sagte Krüsken. Schließlich bleibe noch anzumahnen, dass die eingangs erwähnten weiteren Bestandteile eines schlüssigen Gesamtkonzeptes für die Weiterentwicklung der Tierhaltung – ein Tierwohl-Vorrang im Bau- und Genehmigungsrecht und ein tragfähiges und langfristig angelegtes Finanzierungskonzept für Tierwohlprämien – zügig und möglichst zeitgleich angegangen werden müssten.

„Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung fehlen komplett“

Für Prof. Dr. Lars Schrader, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung am Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, geht es bei dem Gesetzentwurf in erster Linie um Verbraucherschutz und nicht in erster Linie um Tierwohl. Das Zuordnen in fünf Haltungsstufen sei „sehr formalistisch“ und greife zu kurz. Er betonte, dass das „Management der Tierhaltung“ entscheidend sei, das schlichte Einsortieren in Haltungsstufen führe nicht zu mehr Tierschutz. Vielmehr müsse sich der Gesetzgeber auf bauliche Standards und den Umgang der Halter mit seinen Tieren konzentrieren. Schrader betonte, er hätte sich eine freiwillige Kennzeichnung gewünscht, doch der Koalitionsvertrag sehe die Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung vor.

Anne Hamester, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft des Vereins Provieh, übte scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf. Er sorge weder für mehr Transparenz, noch schaffe er Anreize für bessere Tierhaltungsbedingungen. Der Einzelhandel, die Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung fehlten komplett. Die fünf Haltungsformen im Kennzeichenentwurf seien irreführend und setzten „völlig falsche Anreize sowohl in Bezug auf defizitäre als auch tiergerechte Haltungsverfahren von Schweinen“, so die Verbandsvertreterin. So sei die Haltungsform „Stall und Platz“ als Stufe über dem gesetzlichen Mindeststandard aus tierschutzfachlicher Sicht untragbar. Die Haltungsform nach dem gesetzlichen Mindeststandard müsse Schweinen einen deutlichen Mehrwert bieten und sich als Haltungssystem deutlich abgrenzen.

Hamester forderte, statt der Haltungsstufe „Stall und Platz“ nach dem gesetzlichen Mindeststandard die Haltungsform, „Frischluftstall“ folgen zu lassen. Danach solle die Haltungsform „Auslaufstall“ als dritte Haltungsform folgen, in dieser Stufe sei nur die Stallhaltung mit angegliedertem Auslauf enthalten. Als zusätzliche Haltungsform solle „Freiland“ für das Schweineleben auf Naturboden eingeführt werden, statt sie in die Haltungsform „Auslauf /Freiland“ zu integrieren. Die Kennzeichnung müsse über die Haltung des kompletten Lebens der Tiere informieren und den Verlauf von der Geburt bis zur Schlachtung abbilden. 

„Mehr Verwirrung als Klarheit“

Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin Bundesverband Rind und Schwein, schloss sich der Ablehnung des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Fassung an. „Der Entwurf lässt ein Gesamtkonzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vermissen“, sagte Hammer. Auch sie verwies darauf, dass durch das neue Label mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen werde, zudem adressiere der Entwurf lediglich einen sehr kleinen Teil des Fleischmarktes und bevorteile ausländische Ware. Sie schließe sich der Kritik der Landesagrarminister, der Agrar- und Wirtschaftsausschüsse sowie der Bundesratsausschüsse für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und des Wirtschaftsausschusses an, die bereits im vergangenen Jahr zahlreiche Änderungsvorschläge gemacht hätten. 

Wie einige ihrer Vorredner verwies auch Hammer auf die Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, der Borchert-Kommission. Damit sei bereits Anfang 2020 ein „schlüssiges Gesamtkonzept entwickelt worden“, sagte Hammer. Die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks beruhten auf wissenschaftlichen Studien und Folgenabschätzungen, berücksichtigten das Marktgeschehen und hätten „das große Ganze“ im Blick. Die Umsetzung der Empfehlungen sei mit etlichen Akteuren in diversen Arbeitsgruppen diskutiert worden, und es seien Lösungsvorschläge vorgelegt worden. „Diese sehr breit unterstützte Tierwohlstrategie wäre eine große Chance für eine deutlich breitere Akzeptanz der Nutztierhaltung in der Gesellschaft mit gleichzeitigem Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit“, betonte Hammer. Der Gesetzentwurf verdeutliche hingegen, dass „künftig sehr einseitig nur noch Bio-, Neuland- und Tierschutzbund-Betriebe unterstützt werden sollen“, bemängelte Hammer. Diese Betriebe machten jedoch lediglich ein Prozent der Schweinproduktion in Deutschland aus. Die konventionell wirtschaftende Schweinehaltung werde dagegen von jedweden Perspektiven weitgehend ausgeschlossen. Das könne, insbesondere vor dem Hintergrund der Forderung nach bezahlbaren und vor allem verfügbaren tierischen Produkten, nicht mit einer bundesweiten Nutztierstrategie gewollt sein.

„Stufenweises Erweitern von Vorgaben ist sinnvoll ist“

Peter Röhrig, Geschäftsführender Vorstand beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), verwies auf die seit Jahren anhaltenden Diskussionen über Haltungsbedingungen bei Nutztieren. Bereits 2015 habe der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Haltungsbedingungen eines Großteils der Nutztierhaltung in Deutschland als „nicht zukunftsfähig“ beschrieben. Die gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung seien seitdem immer weiter gestiegen. Das Thünen-Institut habe im Rahmen der Borchert-Kommission geschlussfolgert, dass ohne einen ambitionierten Umbauplan viele tierhaltende Betriebe keine Perspektive hätten. Deshalb „ist es gut, dass das Gesetz die Perspektive der über 17.000 Bio-Tierhalter in Deutschland berücksichtigt, die vorbildhaft den Umbau der Tierhaltung gestalten und darüber hinaus umfassende Umweltleistungen erbringen“, sagte Röhrig. Es sei aber auch klar, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur einen ersten Schritt hin zu einer umfassenden verpflichtenden Kennzeichnung darstelle.

Die Gründe für das stufenweise Vorgehen seien grundsätzlich nachvollziehbar, vor allem im Hinblick auf die EU-Notifizierung. Im Bio-Recht der Europäischen Union sei bereits heute neben Haltungsvorgaben für alle Lebensphasen aller relevanten Nutztiere auch die Kennzeichnung in allen Vertriebsbereichen gesetzlich geregelt. „Wir wissen aus der Entwicklung des Bio-Rechts, dass ein stufenweises Erweitern von Vorgaben sinnvoll ist, um die Entwicklung in anfänglich auch kleineren Märkten zu ermöglichen“, sagte Röhrig und nannte das Beispiel der Hühnerhaltung. Mittlerweile sei eine eigene Bio-Elterntierhaltung etabliert, und gesetzliche Regelungen dafür seien eingeführt worden. Wie im Eierbereich sei zu erwarten, dass über die staatlichen Kennzeichnungsstufen hinaus weitere Qualitäten angeboten würden.  (nki/16.01.2023)

Dokumente

  • 20/4822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
    PDF | 1 MB — Status: 07.12.2022

Tagesordnung

  • 26. Sitzung - öffentliche Anhörung am Montag, dem 16. Januar 2023, 12:00 bis 14:00 Uhr (inklusive Liste der Sachverständigen)

Protokolle

  • Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung am 16. Januar 2023 zum "Tierhaltungskennzeichnungsgesetz"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Nora Hammer
  • Stellungnahme Dr. Alexander Hinrichs
  • Stellungnahme Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V.
  • Stellungnahme Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V.
  • Stellungnahme Deutscher Bauernverband e. V.
  • Stellungnahme Initiative Schweinehaltung Deutschland
  • Stellungnahme PROVIEH e. V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bau

Kritik am Entwurf zum Umbau von Tierhaltungsanlagen

Zeit: Montag, 8. Mai 2023, 11.30 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900 (Hybridsitzung)

Zwar ist das Vorhaben der Bundesregierung, mehr Tierwohl durch Stallumbau zu gewährleisten, von allen Experten begrüßt worden, jedoch stieß der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (20/6422) auf breite Kritik. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hatte am Montag, 8. Mai 2023, insgesamt neun Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung geladen, um die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen bauplanungsrechtlich zu diskutieren.

Baurechtliche Privilegierung für Stallumbau

Der Ende März gefundene Kompromiss der Regierungsparteien für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Stufe umzustellen.

Gültig wären die Umbauten laut Gesetzentwurf für die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsstufen drei, vier und fünf - also den Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio - sowie für Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssten ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Experte weist auf höhere Immissionen hin

Nicht nur von Seiten der Tier- und Umweltverbände kamen erneut Änderungsvorschläge. Helmar Hentschke, Rechtsanwälte Hentschke & Partner, forderte, dass der Anwendungsbereich ausgeweitet werden müsse: Neben Bestandbauten sollten auch Anlagen einbezogen werden, die noch nicht errichtet worden seien, für die es aber bereits Genehmigungen gebe. Zudem „ist es sinnvoll, den Ersatzneubau in den Gesetzentwurf aufzunehmen“, sagte Hentschke.

Kritisch zu bewerten bei einer höheren Auslaufhaltung sei, dass es zu höheren Immissionen komme. Darüber hinaus stuften die Gerichte selbst die Verbesserung der Immissionssituation bei den gesetzlich geschützten Biotopen in Bezug auf eine Belastung zum Teil als nicht genehmigungsfähig ein.

Frage nach „Zulässigkeit von Belastungen“

Auch Martin Kamp, Referent und Leiter Sachgebiet Immissionsschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, ging auf mögliche Belastungen im Außenbereich ein, die durch die Tierhaltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio entstehen könnten. „Der Begriff ,Belastung' im Gesetzentwurf ist so unkonkret, dass er zu einer Verunsicherung der Genehmigungsbehörde führen dürfte“, sagte Kamp. Denn die Zulässigkeit von Belastungen, seien es naturschutzfachliche wie etwa Bodenversiegelung oder immissionsschutzfachliche wie Gerüche, seien durch die entsprechenden Fachgesetze abgedeckt. Wenn es jedoch um den Vergleich zur Alternative „Umbau“ statt eines Neubaus gehe, sei nicht ersichtlich, warum ein höherer Anspruch an ein Vorhaben aus Anlass für mehr Tierwohl gestellt werden solle, als fachgesetzlich erforderlich.

Bernd Düsterdiek, Beigeordneter beim Dezernat Umwelt und Städtebau des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, sieht in dem vorliegenden Entwurf „noch offene Fragestellungen“, einerseits mit Blick auf eine notwendige Beibehaltung der kommunalen Steuerungsfähigkeit und andererseits hinsichtlich des Ziels, eine weitere Bodenversiegelung möglichst zu vermeiden. Auch Düsterdiek machte auf „immissionsschutzrechtliche Probleme“ aufmerksam, die durch eine bauliche Anpassung zu offenen Ställen hervorgerufen werden könnten. „Insofern muss diese Thematik bei der weiteren Umsetzung im Blick behalten werden“, so Düsterdiek.

Markus Altenhöner, Verwaltungsleitung, Kreisdirektor und Kämmerer im Kreis Herford, bezeichnete den Gesetzentwurf als „gelungen, weil er bauplanungsrechtlich einen bestmöglichen Interessenausgleich zwischen Tierwohl, Unternehmen und Verbrauchern schafft und dabei kommunale Belange nicht außer Acht lässt“. Die Anzahl der von der Regelung betroffenen Betriebe sei abschließend. Von daher seien die anzunehmenden Veränderungen für die Kommunen grundsätzlich vorhersehbar. Im Gesetzesentwurf hätten fachliche Eingaben Berücksichtigung gefunden, wie beispielsweise der Bau in die Höhe, um Versiegelungen zu reduzieren, damit seien Unternehmen auch weiterhin zukunftsfähig aufgestellt und die Betriebe könnten ohne eine Tierbestandreduktion fortgeführt werden. „Diese Anhörung dient der Fortentwicklung des Bauplanungsrechts und nimmt Tierwohlaspekte mit auf. Fragestellungen von Immissionen finden in anderen Gesetzen Berücksichtigung“, sagte Altenhöner.

Kommunen für Erleichterungen beim Baurecht

Nadine Schartz, zuständig für Umwelt und Klimaschutz, Bauen und Wohnen, Abfallwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft beim Deutschen Landkreistag, sowie Vertreterin für den Deutschen Städtetag, sagte, baurechtliche Änderungen sollten erleichtert werden, um mehr Tierwohl zu erzeugen. „Das entspricht dem gesellschaftlichen Wunsch zu einer besseren Tierhaltungsbedingungen“, betonte Schartz.

Da nach dem geltenden Baurecht Umbauten und Erweiterungen von Ställen „nicht ohne weiteres möglich sind“, sollten die Rahmenbedingungen nun erleichtert und angepasst werden. Da bei älteren Ställen ein Umbau nicht immer möglich oder wirtschaftlich sei, sollten auch Ersatzbauten in den Entwurf aufgenommen werden. Jedoch müssten im Hinblick auf den Immissionsschutz gegebenenfalls Änderungen oder Zusatzregelungen der TA-Luft vorgenommen werden.

Landwirt warnt vor „starren Definitionen“

Jens van Bebber, Schweinehalter aus Niedersachen, und Jochen Dettmer, Vorstandssprecher von Neuland und Landwirt aus Sachsen-Anhalt, forderten ein „Gesamtkonzept“ zum Umbau der Tierhaltung. Das vorgelegte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und die nun angedachten baurechtlichen Anpassungen gingen nicht weit genug. Van Bebber warnte vor „starren Definitionen von Stallvarianten“ ohne Einbeziehung von Entwicklungsmöglichkeiten. Die nun geplante Veränderung des Baugesetzes ziele auf die Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung ab. Bauvorhaben würden dann ermöglicht, wenn Ställe den Anforderungen der Kategorien Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio gerecht würden.

„Die Frage ist nur, ob die Tierhaltungskennzeichnung eine geeignete Definition eines artgerechten Stalles bietet“, so van Bebber. Der heutige konventionelle Maststall sei das Resultat einer über 50-jährigen fortwährenden Entwicklung. Die heutigen Stallkonzepte einer alternativen Haltung hingegen bestünden in nur einem sehr geringen Umfang und seien bislang noch nicht Gegenstand einer breit angelegten intensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Diese sei aber notwendig, um eine praxistaugliche Umstellung der Tierhaltung zu erreichen.

Sachverständiger kritisiert zu geringe Förderung

Jochen Dettmer bemängelte, dass die Bundesregierung bislang lediglich eine Milliarde Euro für den Umbau der Tierhaltung vorsehe. Dabei habe die Borchert-Kommission bereits vor Jahren vorgerechnet, dass der Umbau jährlich bis zu fünf Milliarden Euro kosten könnte. „Zudem zeigt die Entwurfsfassung des Bundesprogrammes Umbau der Tierhaltung noch erhebliche Defizite auf, die zu einer Minderung der Motivation zum Umbau der Tierhaltung bei den Bauern und Bäuerinnen führt“, sagte Dettmer.

Nach eigenen Berechnungen Dettmers dürfte das Potential von tierhaltenden Betrieben, die auf die Haltungsstufen drei, vier und fünf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes umstellen wollten, bei rund 100 Betrieben liegen. Davon seien zehn Prozent als gewerbliche Betriebe einzuschätzen. „Wir reden also von zirka zehn Betrieben, die in naher Zukunft von den Erleichterungen des hier vorliegenden Gesetzentwurfsprofitieren würden“, so Dettmer.

Bauernverband verweist auf steigende Importzahlen

Petra Nüssle, Leiterin des Referats Agrar- und Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz beim Deutschen Bauernverband, sprach bei dem Gesetzentwurf „von Sand im Getriebe“. Weder sei eine „tragfähige Perspektive für Tierhalter“ erkennbar, noch seien die „Zielkonflikte zwischen Tierwohl und Immissionsschutz und Umweltrecht ausgeräumt“. Vor diesem Hintergrund würden die Landwirte eher verunsichert, als dazu ermuntert, Stallumbauten in Angriff zu nehmen.

Nüssle verwies auf die steigenden Importzahlen von Schweinefleisch, das vor allem aus Spanien komme. In etlichen EU-Ländern seien die Standards zur Fleischproduktion sehr viel geringer als hierzulande, deshalb solle die Haltungsstufe „Stall und Platz“ in den Entwurf aufgenommen werden.

Provieh: Haltungsbedingungen führen zu Leiden

Einen solchen Ansatz lehnt Anne Hamester, Stellvertretende Leiterin Facharbeit und Politik bei Provieh, entschieden ab. „Mit dem aktuellen Gesetzentwurf werden Haltungsbedingungen gefördert, die das Leiden von Schweinen statt ihr Wohlergehen fördern“, sagte Hamester. Die Ausgestaltung durch die Grundlage des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und die Förderung der Haltungsform „Frischluftstall“ müssten daher ausdrücklich abgelehnt werden.

Die Haltungsstufe „Frischluftstall“ beinhalte Ställe ohne Zugang nach draußen für alle Tiere, somit ohne frische Luft und Außenklimareize wie Regen, Sonne, Wind, ohne getrennte Funktionsbereiche zum Fressen, Koten, Spielen und Liegen, dafür aber mit gesundheitsschädlichen Vollspaltenböden. Diese Haltungsbedingungen führten zu haltungsbedingten Schäden und Leiden sowie zu der Verhaltensstörung des Schwanzbeißens. Solche Haltungsbedingungen würden mit dem aktuellen Gesetzentwurf für mindestens 20 Jahre zementiert werden. Dabei sei im Nachbarland Österreich ein solches Haltungssystem mit Vollspaltenböden „als tierquälerisch“ verboten.

Gesetzentwurf der Ampel

In der Vorlage heißt es: „Der Gesetzentwurf greift die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen bauplanungsrechtlich auf.“ Der Ende März gefundene Kompromiss der Regierungsparteien sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Stufe umzustellen. Gültig wären die Umbauten laut Gesetzentwurf für die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsstufen drei, vier und fünf – also den Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio sowie Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssten ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Möglich sei zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen könne, als das Altgebäude gestanden habe. Damit solle es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten. Vorgesehen sei zudem, dass nach Fertigstellung die alten Stallanlagen beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurück gebaut werden müssten. (nki/10.05.2023)

Dokumente

  • 20/6422 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    PDF | 200 KB — Status: 18.04.2023

Tagesordnung

  • 42. Sitzung am Montag, 8. Mai 2023, 12.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 42. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "Tierhaltungsanlagen"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Anne Hamester (Stellv. Leitung Facharbeit und Politik, PROVIEH e. V.) für die öffentliche Anhörung am 8. Mai 2023 - A-Drs. 20(24)130-A
  • Stellungnahme Petra Nüssle (Leiterin des Referats Agrar- und Lebensmittelrecht/Verbraucherschutz, Deutscher Bauernverband) für die öffentliche Anhörung am 8. Mai 2023 - A-Drs. 20(24)130-B
  • Stellungnahme kommunaler Spitzenverbände für die öffentliche Anhörung am 8. Mai 2023- A-Drs. 20(24)130-C
  • Stellungnahme RA Dr. Hentschke (HSA Rechtsanwälte Hentschke & Part mbH) für die öffentliche Anhörung am 8. Mai 2023 - A-Drs. 20(24)130-D
  • Stellungnahme Dr. Jens van Bebber (Landwirt) für die öffentliche Anhörung am 8. Mai 2023 - A-Drs. 20(24)130-E
  • Stellungnahme Dipl.-Ing. Martin Kamp (Referent und Leiter Sachgebiet Immissionsschutz, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) für die öffentliche Anhörung am 8. Mai 2023 - A-Drs. 20(24)130-F
  • Stellungnahme Jochen Dettmer (Vorstandssprecher NEULAND e. V.) für die öffentliche Anhörung am 8. Mai 2023 - A-Drs. 20(24)130-G

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verbraucherschutz

Bundestag beschließt ein staatliches Tierhaltungslabel für Schweinefleisch

Der Bundestag hat am Freitag, 16. Juni 2023, ein verbindliches Sigel für unverarbeitetes Schweinefleisch beschlossen, so dass der Verbraucher an der Ladentheke feststellen kann, wie das Tier gehalten wurde. Das Fleisch soll mit den fünf Haltungsstufen Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio ausgewiesen werden. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (20/4822) in einer vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen. Mit einem in diesem Zusammenhang angenommenen Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen wurde zudem eine umfassenden Informationskampagne zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz befürwortet.

Ebenfalls angenommen wurde ein vom Ausschuss geänderter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (20/6422). Der Entwurf wurde mit der Mehrheit der Ampelfraktionen und FDP gegen das Votum der Union und Linksfraktion beschlossen. Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Eine transparente Herkunftskennzeichnung als Voraussetzung für eine freie und mündige Kaufentscheidung“ (20/4889) wurde hingegen mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Zu allen drei Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Landwirtschaftsausschusses (20/6498, 20/7245, 20/5429) vor.

Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Nach jahrelangen Debatten hat das Bundeskabinett im vergangenen Oktober den Entwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf den Weg gebracht, wonach ein verpflichtendes Kennzeichen für die Schweinehaltung ab 2023 starten soll – vorerst allerdings nur bezogen auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Schrittweise sollen weitere Bereiche wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung sowie Tierarten wie Rinder und Geflügel dazukommen.

Vorgesehen ist ein Modell mit fünf Haltungskategorien während der Mast: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio. In der Stufe „Stall und Platz“ stehen Schweinen mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindeststandards zur Verfügung. So seien „die Buchten durch verschiedene Elemente strukturiert“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies könnten „zum Beispiel Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein“.

Verschiedene Haltungskategorien

Im Frischluftstall werde den Schweinen innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies werde erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen sei, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen könnten. In der Stufe „Auslauf/Freiland“ steht den Schweinen ganztägig, „mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung, bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten“. „Bio“ entspreche den Anforderungen der Tierhaltung laut EU-Ökoverordnung, was bedeute, dass die Schweine „eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall haben“. Fleisch aus dem Ausland soll auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.

Bereits die Vorgänger Cem Özdemirs im Bundeslandwirtschaftsministerium, Christian Schmidt (CSU) und Julia Klöckner (CDU), hatten Vorschläge für ein staatliches Tierwohllabel gemacht. Doch weder die Ideen des Wissenschaftlichen Beirates des Bundeslandwirtschaftsministeriums von 2015 noch die Ergebnisse der Borchert-Kommission von 2020 wurden umgesetzt.

Gesetzentwurf der Koalition

In dem Entwurf der Koalitionsfraktionen heißt es: „Der Gesetzentwurf greift die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen bauplanungsrechtlich auf.“ Der Ende März gefundene Kompromiss der Regierungsparteien sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Stufe umzustellen. Gültig wären die Umbauten laut Gesetzentwurf für die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsstufen drei, vier und fünf - also den Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio sowie Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssten ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Möglich sei zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen könne, als das Altgebäude gestanden habe. Damit solle es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten. Vorgesehen sei zudem, dass nach Fertigstellung die alten Stallanlagen beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurückgebaut werden müssten. 

Antrag der AfD

Eine Herkunftskennzeichnung für „Lebensmittel in Fertigpackungen“ fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (20/4889). Mit dem geplanten Label sollen Verbraucher im Supermarkt sofort erkennen, woher das Fleisch stammt und wie die Tiere gehalten wurden. (nki/ste/16.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

Albert Stegemann

Albert Stegemann

© Albert Stegemann/ Jens Jeske

Stegemann, Albert

CDU/CSU

Susanne Mittag

Susanne Mittag

© Photothek/SPD-Fraktion

Mittag, Susanne

SPD

Hermann Färber

Hermann Färber

© Hermann Färber/ photothek/ Thomas Tuchel

Färber, Hermann

CDU/CSU

Susanne Mittag

Susanne Mittag

© Photothek/SPD-Fraktion

Mittag, Susanne

SPD

Stephan Protschka

Stephan Protschka

© DBT/Haar

Protschka, Stephan

AfD

Ingo Bodtke

Ingo Bodtke

© Ingo Bodtke/ Mandy Bestehorn

Bodtke, Ingo

FDP

Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

Christina-Johanne Schröder

Christina-Johanne Schröder

© Christina-Johanne Schröder/Claus G. Pagel

Schröder, Christina-Johanne

Bündnis 90/Die Grünen

Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

Luiza Licina-Bode

Luiza Licina-Bode

© Luiza Licina-Bode/ Inga Haar

Licina-Bode, Luiza

SPD

Enak Ferlemann

Enak Ferlemann

© Tobias Koch

Ferlemann, Enak

CDU/CSU

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier/ Angelika Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Enak Ferlemann

Enak Ferlemann

© Tobias Koch

Ferlemann, Enak

CDU/CSU

Franziska Mascheck

Franziska Mascheck

© Franziska Mascheck/ Marc Mascheck

Mascheck, Franziska

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
    PDF | 1 MB — Status: 07.12.2022
  • 20/4889 - Antrag: Eine transparente Herkunftskennzeichnung als Voraussetzung für eine freie und mündige Kaufentscheidung
    PDF | 241 KB — Status: 14.12.2022
  • 20/5429 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4889 - Eine transparente Herkunftskennzeichnung als Voraussetzung für eine freie und mündige Kaufentscheidung
    PDF | 188 KB — Status: 27.01.2023
  • 20/6422 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    PDF | 200 KB — Status: 18.04.2023
  • 20/6498 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4822 - Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz -TierHaltKennzG)
    PDF | 1 MB — Status: 21.04.2023
  • 20/7245 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/6422 - Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    PDF | 197 KB — Status: 14.06.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/4822 (Beschlussempfehlung 20/6498 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/6498 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/6422 (Beschlussempfehlung 20/7245: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/5429 (Antrag 20/4889 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2023
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19-pa-bau-tierhaltung-944700

Stand: 15.07.2025