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Klimaschutz

Abgeordnete überweisen das Energieeffizienzgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Mai 2023, erstmals über den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872) der Bundesregierung beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Grüne: Wichtiger Baustein der Energiewende

Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) nannte Energieeffizienz als einen wichtigen Baustein der Energiewende und damit des Klimawandels. Mit dem Gesetzentwurf setzte die Bundesregierung klare und realistische Ziele. „Der Markt kann nicht alles regeln“, sagte Uhlig. Die Steigerung der Energieeffizienz brauche einen Rahmen zur Umsetzung. Doch dieser Rahmen schaffe auch Planungssicherheit für die Unternehmen und diese sei zentral für derenn weiteren Erfolg.

„Natürlich erfordert die Umstellung Investitionen“, so die Grüne. „Doch mittel- und langfristig können auch  Kosten eingespart werden.“ Ein „Immer-weiter-so“ sei kein Geschäftsmodell.

CDU/CSU ist gegen nationale Sonderwege

Thomas Gebhart (CDU/CSU) befand, man sei in den vergangenen Jahren in Sachen Energiesicherheit schon weit gekommen. „Die Unternehmen haben sich angestrengt, es ist nicht so, als würden wir am Anfang stehen“, sagte Gebhart. Um jetzt weiter voranzukommen, brauche es marktwirtschaftliche Instrumente: „Wer mehr macht, muss mehr profitieren“, schloss Gebhart.

Der Gesetzentwurf der Ampelparteien gehe jedoch darüber hinaus, was derzeit in der EU-Kommission diskutiert werde. Der Christdemokrat kritisierte, dass dies nicht in die aktuelle Lage passe, in der Unternehmen ohnehin schon unter Druck stünden: „Das Letzte, was wir brauchen, sind nationale Sonderwege und Extrahürden für einheimische Unternehmen.“

SPD: Unternehmen brauchen klare Vorgaben

Bengt Bergt (SPD) mahnte zu mehr Ruhe und Sachlichkeit in der Debatte. „Es ist richtig, dass wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt haben.“ Doch viele „clevere Unternehmerinnen und Unternehmer“ hätten bereits von sich aus Maßnahmen zum Energiesparen ergriffen, weil sie erkannt haben, dass es notwendig ist. „Viele haben es begriffen – viele aber noch nicht“, sagte Bergt.

Für diese Unternehmen brauche es klare Vorgaben, diese bedeuteten jedoch auch Planbarkeit, führte der Sozialdemokrat aus. „Es ist jedoch genauso wichtig, dass der Staat mit gutem Beispiel vorangeht: Bis zum Jahr 2023 soll er 50 Terrawattstunden Endenergie einsparen“.

AfD:  Frontalangriff auf den Wirtschaftsstandort

Rainer Kraft (AfD) nannte das von der Regierung vorgelegte Gesetz ein „Energieinsuffizienzgesetz“: Nach dem Atomausstieg sei nun zu wenig Energie da, deshalb fordere die Regierung nun, Energie zu sparen. „Ihr Ziel ist die Rationierung von Energie“, sagte Kraft im Plenum.

Das geplante Gesetz zwinge Unternehmen zu unwirtschaftlichen Maßnahmen. Die „wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen“ würden zu Abwanderungen oder Übernahmen von Unternehmen sorgen und auch zum Verlust von Arbeitsplätzen. „Das ist ein Frontalangriff auf den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagte Kraft.

FDP: Einsparungen müssen nutzen bringen

Michael Kruse (FDP) stellte als Reaktion auf seinen Vorredner klar: „Das Gesetz ist keine Folge aus dem Ausstieg aus der Kernenergie.“ Diese Behauptung sei eine Verdrehung der Tatsachen. Mit dem Gesetz setze man übergeordnetes europäisches Recht um.

Es gebe noch einige Stellen des Entwurfs, an denen er Optimierungspotenzial sehe, so Kruse. So müsse der Staat dafür sorgen, dass insbesondere in den Kommunen nicht nur Kosten durch die Umsetzung des Gesetzes entstünden, sondern es auch einen Nutzen durch die Einsparungen gebe.

Linke fordert Nachschärfung des Gesetzes

Anke Domscheit-Berg (Die Linke) sagte, dass die Klimakrise keine Zeit mehr für Freiwilligkeit lasse, es müsse mehr getan werden, um Energie einzusparen: „Ein unnötiger Bedarf bleibt unnötig, auch wenn er effizient ist.“ Sie fokussierte sich auf die Abwärme von Rechenzentren, die stärker genutzt werden müssten.

Das neue Gesetz betreffe nur künftige und sehr große Rechenzentren. „An mindestens 98 Prozent der 55.000 Rechenzentren geht das Gesetz komplett vorbei“, sagte Domscheit-Berg. Ihre Fraktion fordere zudem eine Nachschärfung des Gesetzes um weitere Bereiche, in denen man viel Energie sparen könne, wie beispielsweise energieeffizienteres Licht durch den Einsatz von LEDs.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch würden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen bestimmt. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.

Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten: Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf.

Energie- oder Umweltmanagementsysteme

Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen. Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen.

Für den Bund ergäben sich einmalige Kosten in Höhe von acht Millionen Euro und laufende Kosten in Höhe von 5,85 Millionen Euro pro Jahr. Für die Länder betrage der einmalige Erfüllungsaufwand 47,9 Millionen Euro und die laufenden Kosten 34,26 Millionen Euro pro Jahr. Der Wirtschaft entstünden durch die Einführung und den Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in der Umsetzung dieses Gesetzes einmalige Kosten in Höhe von 262,1 Millionen Euro – allein durch die durch Managementsysteme ausgelösten unmittelbaren Effekte (Verhaltensänderungen und Betriebsoptimierungen) ergäben sich auf der anderen Seite aber Einsparungen an Energiekosten in Höhe von 581,7 Millionen Euro pro Jahr, so die Rechnung der Bundesregierung.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Bund aufgefordert, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen. Dies gelte insbesondere auch für die sich aus der angestrebten Verpflichtung der Kommunen durch entsprechende Regelungen auf Landesebene ergebenden finanziellen Aufwände.

Das lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab: „Die Pflichten der Länder resultieren aus der Umsetzung der EED-Novelle. Die Länder sind hierbei – wie der Bund – durch die EED unmittelbar verpflichtet diese umzusetzen. Ein Anspruch auf den Ausgleich etwaiger Mehraufwände durch den Bund besteht insofern nicht. Im Übrigen ist eine Verpflichtung der Kommunen im Gesetz nicht vorgesehen.“ (vom/mis/25.05.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

Anne König

Anne König

© Anne König/Anja Tiwisina

König, Anne

CDU/CSU

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Kathrin Henneberger

Kathrin Henneberger

© Kathrin Henneberger

Henneberger, Kathrin

Bündnis 90/Die Grünen

Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/Tobias Koch

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

Nicolas Zippelius

Nicolas Zippelius

© Tobias Koch

Zippelius, Nicolas

CDU/CSU

Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/6872 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/6872 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Klimaschutz

Energieeffizienzgesetz der Regierung stößt auf Lob und Kritik

Zeit: Montag, 12. Juni 2023, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Industrieverbände stehen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (20/6872) ablehnend gegenüber. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Montag, 12. Juni 2023, deutlich. Zuspruch erfuhr die Regelung von Umweltverbänden, wobei teils das Fehlen verbindlicher Vorgaben kritisiert wurde.

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Mit ihm wird laut Bundesregierung erstmals ein sektorübergreifender Rahmen für mehr Energieeffizienz geschaffen. Für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden soll künftig die Pflicht gelten, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten. Für Rechenzentren soll es zukünftig Energieeffizienzstandards geben.

Umsetzungspläne erzeugen „unnötige Bürokratie“

Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sah in den erweiterten Vorgaben für Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen eine „unnötige Bürokratie“, die in weiten Teilen ohnehin Bestandteil der einschlägigen Normenanforderungen sei. Der DIHK plädiere dafür, die EU-Energieeffizienzrichtlinie 1:1 umzusetzen, sagte er. Aus den Vorgaben ergebe sich keine Verpflichtung, dass sich Deutschland ein verbindliches Endenergieeinsparziel setzt.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) muss „Qualität vor Tempo gehen“. Ein „Augen zu und durch, egal wie“ zum Abschluss des Gesetzes in ein oder zwei Wochen dürfe es nicht geben, sagte BDI-Vertreter Eberhard von Rottenburg. Das Gesetz gehe an verschiedenen Stellen teils sehr deutlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. „Bei sehr vielen Unternehmen stößt dies gerade zum jetzigen Zeitpunkt auf blankes Unverständnis“, sagte Rottenburg. Die deutsche Industrie sei schon jetzt hocheffizient und dafür auch international bekannt. Durch die Energiepreise werde sie zu weiteren Effizienzanstrengungen angereizt, „ganz ohne staatliches Handeln“.

Die pauschale Nutzung von Abwärme, wie sie das Gesetz vorschreibe, ist nach Einschätzung von Martin Kaspar vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) „wenig hilfreich“, weil die Abwärmenutzung im Zielkonflikt mit anderen investiven Maßnahmen stehe. Sinnvoll sei eine Betrachtung der Abwärme im Gesamtkontext, statt deren Herauslösung. Kritisch sieht der VCI seiner Aussage nach auch die geplanten Veröffentlichungspflichten. Dort schlummerten auch viele Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Stärkung der Effizienz

Tatjana Ruhl von der Deutschen Unternehmensinitiative für Energieeffizienz sieht hingegen durch den Entwurf die Wirtschaft und den Standort durch höhere Energieproduktivität gestärkt. Das sei auch notwendig, „denn Deutschland ist kein Vorreiter der Energieeffizienz und wird gegenüber vielen Ländern mit günstigeren Standortbedingungen absehbar höhere Energiepreise haben“. Nur eine höhere Energieeffizienz führe dann zu wettbewerbsfähigen Energiekosten.

Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München bemängelte, dass der Entwurf keine verbindlichen Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzziele enthalte. So werde es nicht gelingen, die vorhandenen Potenziale zu heben, sagte er. Dabei sei aus allen erdenklichen Politikbereichen bekannt, „dass freundliche Einladungen und freiwillige Selbstverpflichtungen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt haben“. Selbst hochwirtschaftliche Effizienzmaßnahmen würden bisher nicht umgesetzt.

Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren

Zum Thema Abwärmenutzung von Rechenzentren äußerte sich Günter Eggers vom Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom). Unausgewogen und inkonsequent sei der Entwurf, so Eggers. Er verkenne die Potenziale der Digitalisierung zur Erreichung der Klimaziele, indem die dafür notwendigen Rechenzentren als infrastrukturelle Basis mit nicht erfüllbaren Vorgaben belastet würden. Bitkom unterstütze die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren, „wo immer dies heute und zukünftig sinnvoll möglich ist“, sagte er. Rechenzentren sollten daher konzeptionell die Nutzung von Abwärme vorsehen. Über die konkrete Nutzung müsse jedoch im lokalen Einzelfall entschieden werden.

Der Strombedarf von Rechenzentren steige sehr stark an, sagte Jens Gröger vom Öko-Institut. Der Strom, der dort hineingeht, verlasse das Rechenzentrum später als Wärme wieder. „Diese Wärme sollten wir als Grundlast in Wärmenetze einspeisen“, forderte er. Rechenzentrum könnten also trotz hohem Energieverbrauch auch Teil der Lösung sein. Durch das geplante Energieeffizienzregister für Rechenzentren werde erstmalig eine umfassende Übersicht darüber geschaffen, wie hoch der Energieverbrauch von Rechenzentren in Deutschland ist und welche Treibhausgasemissionen auf diese Branche entfallen. Damit könne Deutschland international eine Vorbildrolle einnehmen.

Ähnlich sah das Marina Köhn vom Umweltbundesamt. Bei Rechenzentren gebe es große Effizienzpotenziale. Daher sei es richtig, dass der Gesetzgeber die IT-Betreiber zwinge, „die Auslastung ihrer Rechner zu monitoren und darüber Bericht zu erstatten“. So könne es endlich einen fairen Wettbewerb zu mehr Energieeffizienz geben, der derzeit nicht stattfinde. „Das Gesetzt stärkt den Standort Deutschland, weil die Rechenzentren effizienter werden“, sagte Köhn. So komme man einer nachhaltigen Digitalisierung immer näher.

Verfügbare Energieeffizienz-Technologien

Marius Madsen, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Niederrhein und Koautoren der „Kurzstudie Energieeffizienzmaßnahmen in der Industrie“ sagte, die deutsche Industrie sei in der Lage, rund 44 Prozent ihres Endenergiebedarfs des Jahres 2021, also 410 von 940 TWh/a, durch wirtschaftliche und standardmäßig verfügbare Energieeffizienz-Technologien zu erschließen. Dies könne ohne Produktionsbeschränkungen erfolgen und gleichzeitig zu einer hohen wirtschaftlichen Zusatzrendite führen, betonte er. Allerdings würden derzeit 60 Prozent dieser Energieeffizienzpotenziale nicht erschlossen. Obwohl sie wirtschaftlich attraktiv seien, erfüllten sie nicht die Kriterien der „Marktnähe“, weil sie zwar eine sehr attraktive Rendite hätten, „sich aber nicht innerhalb von drei Jahren amortisieren“.

Als Vertreterin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes begrüßte Marianna Roscher, dass die im Referentenentwurf noch enthaltenen „explizit kommunalen Verpflichtungen“ herausgenommen worden seien, „um Raum für die Kommunen und Länder in einem Konsens zu schaffen, so dass hier landesgesetzliche Regelungen genug Spielraum haben“. Wichtig sei die Stärkung von Quartiers- und Portfolioansätzen, sagte Roscher. Die Möglichkeiten zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen seien oft sehr unterschiedlich und teilweise eingeschränkt, insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden. Vorab geklärt werden müsse die Finanzierungsfrage der Effizienzmaßnahmen. Bund und Länder sollten den Kommunen allgemein keine Pflichten auferlegen, ohne eine entsprechende Finanzierung sicherzustellen, um auch die Akzeptanz vor Ort zu gewährleisten.

Zertifizierung und Warnung vor Abwanderung

Für die Einführung eines zertifizierten Energiemanagements warb Gregor Hillebrand-Kandzia von der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH. Die Projektergebnisse der SAENA mit sächsischen Kommunen hätten nachgewiesen, dass als Folge der Einführung eines zertifizierten Energiemanagements durchschnittlich 15 Prozent der Wärme- und Stromverbräuche in kommunalen Gebäuden „durch rein organisatorische Maßnahmen und ohne größere Investitionen eingespart werden konnten“. Einen wesentlichen Erfolgsfaktor stelle dabei die Energieverbrauchsdatenerfassung dar.

Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, befürchtet, dass als Folge der Regelung Investitionen in Rechenzentren in Deutschland nicht mehr realisiert werden. Hohe Energiekosten und ausufernde Bürokratie würden auch in dieser Branche zur Abwanderung führen, sagte er. Die Verlagerung von Datenverarbeitung ins Ausland sei aber für die weitere Digitalisierung kontraproduktiv und der Datensicherheit abträglich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch würden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen bestimmt. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.

Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten: Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf.

Regierung: Kohlendioxid-Preissignal reicht nicht aus

Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen. Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen.

Für den Bund ergäben sich einmalige Kosten in Höhe von acht Millionen Euro und laufende Kosten in Höhe von 5,85 Millionen Euro pro Jahr. Für die Länder betrage der einmalige Erfüllungsaufwand 47,9 Millionen Euro und die laufenden Kosten 34,26 Millionen Euro pro Jahr. Der Wirtschaft entstünden durch die Einführung und den Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in der Umsetzung dieses Gesetzes einmalige Kosten in Höhe von 262,1 Millionen Euro - allein durch die durch Managementsysteme ausgelösten unmittelbaren Effekte (Verhaltensänderungen und Betriebsoptimierungen) ergäben sich auf der anderen Seite aber Einsparungen an Energiekosten in Höhe von 581,7 Millionen Euro pro Jahr, so die Rechnung der Bundesregierung.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Bund aufgefordert, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen. Dies gelte insbesondere auch für die sich aus der angestrebten Verpflichtung der Kommunen durch entsprechende Regelungen auf Landesebene ergebenden finanziellen Aufwände. Das lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab: „Die Pflichten der Länder resultieren aus der Umsetzung der EED-Novelle. Die Länder sind hierbei - wie der Bund - durch die EED unmittelbar verpflichtet diese umzusetzen. Ein Anspruch auf den Ausgleich etwaiger Mehraufwände durch den Bund besteht insofern nicht. Im Übrigen ist eine Verpflichtung der Kommunen im Gesetz nicht vorgesehen.“ (hau/mis/12.06.2023)

Dokumente

  • 20/6872 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023

Tagesordnung

  • 66. Sitzung am Montag, dem 12. Juni 2023, 14:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich

Protokolle

  • Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)372 Stellungnahme des Umweltinstituts München e.V.
  • 20(25)371 Stellungnahme des Bitkom e.V.
  • 20(25)375 Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)
  • 20(25)376 Stellungnahme des Sachverständigen Marius Madsen, Hochschule Niederrhein - Institut für Energietechnik & Energiemanagement
  • 20(25)373 Stellungnahme des Öko-Instituts e.V.
  • 20(25)379 Stellungnahme des SV Gregor Hillebrand-Kandzia, SAENA Sächsische Energieagentur GmbH
  • 20(25)381 Stellungnahme des Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
  • 20(25)380 Stellungnahme der Deutschen Unternehmensinitiative für Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
  • 20(25)382 Stellungnahme des Umweltbundesamtes
  • 20(25)383 Stellungnahme SV Dipl.-Ing. Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung
  • 20(25)384 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)386 Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.
  • 20(25)398 Zusammenstellung der Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Gesetzentwurf zur Einsparung von Energie nicht abgestimmt

Der Bundestag hat am Freitag, 7. Juli 2023, nicht wie vorgesehen den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (20/6872) beschließen können. Die AfD-Fraktion hatte kurz vor der Abstimmung vor Sitzungsschluss die Beschlussfähigkeit des Bundestages angezweifelt.

Als amtierende Bundestagspräsidentin ließ Aydan Özoğuz (SPD) zur Feststellung der Beschlussfähigkeit einen „Hammelsprung“ durchführen. Dabei verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal, um je nach Abstimmungsverhalten durch unterschiedliche Türen wieder einzutreten. Beim Eintritt in den Saal werden sie gezählt. Das Ergebnis der Auszählung erbrachte, dass die Anzahl von 241 Abgeordneten festgestellt wurde. Für die Beschlussfähigkeit des Bundestages wären 369 Stimmen erforderlich gewesen. Denn in der Geschäftsordnung des Parlaments ist festgelegt, dass der Bundestag beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Entsprechend der Geschäftsordnung hob Vizepräsidentin Özoğuz die Sitzung nach Paragraph 45 Absatz 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die 116. Plenarsitzung des Bundestages auf. Die Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung  (20/7632) sowie der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung (20/7633) vorgelegt. Abgestimmt werden sollte außerdem ein Entschließungsantrag, den die CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf eingebracht (20/7635) hatte. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch würden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen bestimmt. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.

Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten: Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf.

Anreize zur Energieeffizienz schaffen

Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen. Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen.

Für den Bund ergäben sich einmalige Kosten in Höhe von acht Millionen Euro und laufende Kosten in Höhe von 5,85 Millionen Euro pro Jahr. Für die Länder betrage der einmalige Erfüllungsaufwand 47,9 Millionen Euro und die laufenden Kosten 34,26 Millionen Euro pro Jahr. Der Wirtschaft entstünden durch die Einführung und den Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in der Umsetzung dieses Gesetzes einmalige Kosten in Höhe von 262,1 Millionen Euro - allein durch die durch Managementsysteme ausgelösten unmittelbaren Effekte (Verhaltensänderungen und Betriebsoptimierungen) ergäben sich auf der anderen Seite aber Einsparungen an Energiekosten in Höhe von 581,7 Millionen Euro pro Jahr, so die Rechnung der Bundesregierung.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Bund aufgefordert, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen. Dies gelte insbesondere auch für die sich aus der angestrebten Verpflichtung der Kommunen durch entsprechende Regelungen auf Landesebene ergebenden finanziellen Aufwände. Das lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab: „Die Pflichten der Länder resultieren aus der Umsetzung der EED-Novelle. Die Länder sind hierbei - wie der Bund - durch die EED unmittelbar verpflichtet diese umzusetzen. Ein Anspruch auf den Ausgleich etwaiger Mehraufwände durch den Bund besteht insofern nicht. Im Übrigen ist eine Verpflichtung der Kommunen im Gesetz nicht vorgesehen.“ (mis/07.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Dr. Kristina Sinemus

Dr. Kristina Sinemus

© Staatskanzlei Hessen/MinD

Sinemus, Dr. Kristina

Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, Hessen

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6872 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • 20/7632 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6872 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 806 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7633 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 181 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7635 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 159 KB — Status: 05.07.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • 16:18:32: Beginn Hammelsprung
  • 16:29:11: Ende Hammelsprung
  • weist auf das unparlamentarische Verhalten einiger MdBs der AfD-Fraktion hin, die den Plenarsaal nicht durch die Hammelsprungtüren betreten haben
  • Gesamt: 241
  • Bundestag ist nicht beschlussfähig, Sitzung wird aufgehoben

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Geschäftsordnung zur Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
  • Hammelsprung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Bundestag stimmt für das Energiedienst­leistungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. September 2023, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (20/6872) beschlossen. Die Abgeordneten haben mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke den Gesetzentwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7632) zugrunde. Des Weiteren lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/7633) vor. Demzufolge ist der Entwurf „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“. Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/8424), der die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von ein Euro je Megawattstunde bei Eigennutzern und Letztverbrauchern für nicht-betriebliche Zwecke und 50 Cent je Megawattstunde bei Versorgern und Letztverbrauchern für betriebliche Zwecke fordert, wurde in namentlicher Abstimmung mit 379 Stimmen gegen 279 Stimmen bei einer Enthaltungen abgelehnt. Ein ebenfalls von der Union zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/7635) wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen.

Der Gesetzentwurf sollte eigentlich schon am Freitag, 7. Juli 2023, verabschiedet werden, was aber nicht möglich war, weil zu dem Zeitpunkt der Bundestag nicht beschlussfähig war. Bei einem „Hammelsprung“ wurde seinerzeit die Anzahl von 241 anwesenden Abgeordneten festgestellt. Für die Beschlussfähigkeit des Bundestages wären 369 Abgeordnete erforderlich gewesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch würden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen bestimmt.

Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.

Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten: Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf.

Anreize zur Energieeffizienz schaffen

Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen.

Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen. (mis/hau/21.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Nicolas Zippelius

Nicolas Zippelius

© Tobias Koch

Zippelius, Nicolas

CDU/CSU

Kathrin Henneberger

Kathrin Henneberger

© Kathrin Henneberger

Henneberger, Kathrin

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6872 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
  • 20/7632 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6872 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 806 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7633 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 181 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7635 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 159 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/8424 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    PDF | 160 KB — Status: 19.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Scheer, Dr. Nina (SPD)


namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag 20/8424
16:46:59: Beginn der Abstimmung
17:09:34: Ende der Abstimmung
Endgültiges Ergebnis
Gesamt: 659 Ja: 279 Nein: 379 Enthaltungen 1
Änderungsantrag 20/8424 abgelehnt

Gesetzentwurf 20/6872 (Beschlussempfehlung 20/7632: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/7635 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-de-energieeffizienz-965048

Stand: 16.06.2025