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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. September 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: 

Inklusion: Die CDU/CSU-Fraktion drängt auf einen barrierefreien Zugang zu Kultureinrichtungen und -veranstaltungen. In einem Antrag (20/8527), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen wurde, fordert sie die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Maßnahmen im Bereich Kultur umzusetzen, gegebenenfalls zu evaluieren und fortzuschreiben. Zudem soll ein Runder Tisch „Barrierefreie Reise- und Kulturerlebnisse“ unter gemeinsamer Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden. Nach den Vorstellungen der Union soll unter anderem eine Datenbank mit allen barrierearmen und barrierefreien Angebote von Bundeskultureinrichtungen erstellt, ein Leitfaden für die barrierefreie Durchführung von Kulturveranstaltungen aufgelegt und mit geeigneten Förderinstrumenten Barrierefreiheit als Qualitätskriterium zum Standard bei Bundeskultureinrichtungen gemacht und der Kulturpass für 18-Jährige barrierefrei angeboten werden. Die Union verweist darauf, dass in der UN-Behindertenrechtskonvention die volle Teilhabe und Zugänglichkeit, das heißt Barrierefreiheit, in allen Lebensbereichen gefordert werde. Insbesondere Artikel 30 der Konvention benenne die Zugänglichkeit von Kulturorten sowie die Teilhabe von Künstlern mit Beeinträchtigungen. Daraus ergebe sich ein politischer Handlungsauftrag. „Eine Konzeption zur nationalen Umsetzung dieses Artikels im Kulturbereich gibt es aber bislang nicht“, heißt es im Antrag. Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP werde im Kapitel zur „Inklusion“ zwar der Sport, aber nicht die Kultur erwähnt.

Abgesetzt: Physiotherapie: Die Union hat einen Antrag zur „Reform der Ausbildung der Physiotherapieberufe“ (20/8530) vorgelegt, der eine „Evolution statt Revolution“ einfordert. Die Vorlage wird jedoch nicht, wie ursprünglich geplant, auf die Tagesordnung aufgesetzt.

Chemikalienmissbrauch: Die Unionsfraktion fordert eine strenge Regulierung für die Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL), die missbräuchlich als K.-o.-Tropfen verwendet wird. GBL werde im Körper in Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) umgewandelt und führe zur Eintrübung des Bewusstseins bis hin zur vollständigen Bewusstlosigkeit, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/8528), der ebenfalls an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Täter nutzten die geruchs- und geschmacksneutrale Chemikalie, um sie ihren Opfern in Bars oder Diskotheken in die Gläser zu träufeln und sie dann auszurauben oder sexuell zu missbrauchen. Die Opfer könnten sich später nicht mehr erinnern. So liefen die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden meist ins Leere, während besonders die sexuell missbrauchten Opfer noch lange an den psychischen Folgen zu leiden hätten. Das GHB falle seit 2002 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Beim GBL folge eine Strafbarkeit aus Paragraf 95 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Im Gegensatz zu GHB sei aber der bloße Besitz von GBL nicht strafbar, obwohl die psychoaktive Wirkung von GBL mit der von GHB identisch sei. GBL werde vor allem als Lösemittel verwendet. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, wirksame gesetzliche Initiativen zu ergreifen, damit die freie Verfügbarkeit von GBL-Endverbraucherprodukten und anderen als „K.o.-Tropfen“ verwendeten Substanzen sowie der bloße Besitz der Chemikalie GBL von Privatpersonen streng reguliert und unter Strafe gestellt wird. Die industrielle Verwendung der Chemikalie GBL müsse aber weiter zulässig und straffrei sein. Zu prüfen sei die Aufnahme von GBL in die Anlage „verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ des BtMG. Ferner sollte eine rechtskonforme Regulierung von GBL in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) geprüft werden sowie eine Regulierung über das europäische Chemikalienrecht.

Anbindehaltung: „Kein Verbot der Anbindehaltung aus ideologischen Gründen“ lautet der Titel eines Antrags (20/8533), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Die Vorlage wird federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten. Darin fordern die Antragsteller eine Sicherstellung der Anbindehaltung von Rindern. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass es für Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung „eine großzügige Übergangsregelung von bis zu 15 Jahren gibt“. Zudem sollten „positive Anreize“ für Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung geschaffen werden, um ihnen eine Weiterentwicklung der Kombination von Anbindehaltung mit Weide oder Laufhof zu ermöglichen.

Hilfsmittel: An den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zugang zu medizinischen Hilfsmitteln entbürokratisieren“ (20/8534). Die Versorgung mit einem Hilfsmittel müsse derzeit von der gesetzlichen Krankenkasse vorher genehmigt werden, soweit diese nicht darauf verzichte. Das gelte auch, wenn das Hilfsmittel vom behandelnden Arzt verordnet wurde, heißt es im Antrag. Die Genehmigungspflicht für Hilfsmittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) begrenze die Leistungspflicht und damit die Kosten der Krankenkassen, schaffe jedoch individuelle Versorgungslücken für einzelne Patienten und verursache einen hohen bürokratischen Aufwand. Daher sollte, sofern eine Verordnung durch einen Vertragsarzt vorliege, die Genehmigungspflicht für Hilfsmittel abgeschafft und stattdessen eine Regelung eingeführt werden, nach der für die betroffenen Hilfsmittel Festbeträge erstattet werden. Dadurch würden alle Patienten eine Kostenerstattung für die ihnen ärztlich verordneten Hilfsmittel erhalten, während die Festbeträge eine Kontrolle der Kosten ermöglichten.

Übersterblichkeit: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten wird ein AfD-Antrag mit dem Titel „Übersterblichkeit untersuchen – Ursachen aufklären“ (20/7463).

Antidiskriminierungsstelle: Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (20/2696), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken und dadurch den Diskriminierungsschutz zu erweitern. Darin kritisiert sie unter anderem, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Betroffene nur unzureichend vor Diskriminierung schütze. „Es umfasst nicht alle Formen von Ungleichbehandlung, die es zu bekämpfen gilt“, heißt es in dem Antrag. Vor allem das Diskriminierungsmerkmal „sozialer Status“ fehle, obwohl gerade der soziale Status den Betroffenen viele Chancen verwehre und andere Diskriminierungsmerkmale verstärke. Deshalb sei es nötig, die Diskriminierungsmerkmale weiterzuentwickeln. Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung, eine Änderung des AGG vorzulegen. So soll unter anderem der Begriff „Rasse“ gestrichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden. Die Diskriminierungsmerkmale sollen um das Merkmal „sozialer Status“ erweitert werden. Eine weitere Forderung ist, die bestehenden Schutzlücken im privaten und öffentlichen Bereich zu schließen, unter anderem mit einem umfassenden Verbandsklagerecht, verlängerten Klagefristen (insbesondere im Arbeitsrecht) und durch die Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände und der sogenannten. Kirchenklausel. Nur so könne gegen Diskriminierungen strukturell und nachhaltig vorgegangen werden, heißt es in dem Antrag, der zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und für ausgewählte Fälle ein eigenes Klagerecht erhalten.

Milcherzeugung: „Milcherzeugung in Deutschland retten – Marktmacht der Konzerne brechen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/8522), der im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten wird. Die Bundesregierung solle das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz umsetzen und damit den Abschluss von umfassenden schriftlichen Milchlieferverträgen bei fester Vereinbarung von Menge, Preis und Lieferzeitraum unabhängig von der Rechtsform der Beteiligten verpflichtend einführen, heißt es darin. Zudem sei es notwendig, sich auf EU-Ebene für die Einrichtung eines Frühwarnsystems für Marktverwerfungen einzusetzen, das einen freiwilligen Lieferverzicht gegen staatliche Entschädigung ermöglicht, um durch eine Verringerung der Angebotsmenge den Milchmarkt zu stabilisieren und steigende Verluste für Milcherzeuger zu verhindern. Darüber hinaus sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie der Verkauf von Lebensmitteln unter den Produktionskosten als unlautere Handelspraktik ausgeschlossen werden kann.

(eis/irs/che/pk/nki/aw/28.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2696 - Antrag: Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken - Diskriminierungsschutz erweitern
    PDF | 200 KB — Status: 07.07.2022
  • 20/7463 - Antrag: Übersterblichkeit untersuchen - Ursachen aufklären
    PDF | 159 KB — Status: 26.06.2023
  • 20/8522 - Antrag: Milcherzeugung in Deutschland retten - Marktmacht der Konzerne brechen
    PDF | 160 KB — Status: 26.09.2023
  • 20/8527 - Antrag: Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen - Inklusion ist Handlungsauftrag
    PDF | 184 KB — Status: 26.09.2023
  • 20/8528 - Antrag: Missbrauch der Chemikalie GBL als "K. o. -Tropfen" stoppen
    PDF | 170 KB — Status: 26.09.2023
  • 20/8530 - Antrag: Reform der Ausbildung der Physiotherapieberufe - Evolution statt Revolution
    PDF | 184 KB — Status: 26.09.2023
  • 20/8533 - Antrag: Kein Verbot der Anbindehaltung aus ideologischen Gründen
    PDF | 162 KB — Status: 26.09.2023
  • 20/8534 - Antrag: Zugang zu medizinischen Hilfsmitteln entbürokratisieren
    PDF | 144 KB — Status: 26.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Stärkung der Antidiskriminierungsstelle umstritten

Zeit: Mittwoch, 8. November 2023, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Ein Vorstoß der Fraktion Die Linke zur Erweiterung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und für einen verbesserten Schutz vor Diskriminierung ist in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 8. November 2023, von den Sachverständigen unterschiedlich beurteilt worden.

Antrag der Linken

In dem der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Linksfraktion (20/2696) wird eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch Einstufung als oberste Bundesbehörde gefordert.

Außerdem werden in dem Antrag Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verlangt. So soll unter anderem der Begriff „Rasse“ gestrichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden. Die Diskriminierungsmerkmale sollen um das Merkmal „sozialer Status“ erweitert werden, da gerade der soziale Status den Betroffenen viele Chancen verwehre und andere Diskriminierungsmerkmale verstärke.

Bestehende Schutzlücken sollen unter anderem mit einem umfassenden Verbandsklagerecht und verlängerten Klagefristen (besonders im Arbeitsrecht) geschlossen werden. Die Antidiskriminierungsstelle soll ein eigenes Klagerecht erhalten. 

„Die Politik muss ein Zeichen setzen“

Eva Andrades (Geschäftsführerin Antidiskriminierungsverband Deutschland, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) sagte, es sei derzeit ein „beängstigendes Ausmaß“ an Diskriminierung zu sehen. „Die Politik muss nun endlich ein Zeichen setzen, damit Diskriminierung konsequent bekämpft wird“, forderte Andrades. 

Studien würden zeigen, dass Fachkräfte Deutschland wegen Diskriminierungen verlassen würden. Wichtig sei unter anderem die Verlängerung von Fristen, wie in dem Antrag der Linksfraktion gefordert werde.

Sachverständige uneins über Reform des AGG 

Tabea Benz (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, vorgeschlagen von der FDP-Fraktion) bezeichnete das gesetzliche Schutzniveau als ausreichend. Der Diskriminierungsschutz sei für die Arbeitgeber ein wichtiges Anliegen. Benz sprach sich aber gegen die Einführung eines Klagerechts für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus, da diese damit ihrer gesetzlich zugeschriebenen Vermittlerfunktion nicht mehr hinreichend nachkommen könne. Die geforderte Ausweitung der AGG-Merkmale um das Merkmal sozialer Status sei „reine Symbolpolitik“ und steigere die Gefahr neuer Rechtsstreitigkeiten. Die Unternehmen hätten damit keine rechtssichere Handhabe mehr, wenn es darum gehe, erfolglose Bewerber abzulehnen. Die Einführung eines Verbandsklagerechts sei systemfremd.

Vera Egenberger (Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) hielt eine Reform des AGG für dringend geboten. Die Hürden, das AGG zu nutzen, seien zu hoch und machten das Gesetz daher nur bedingt wirksam. „Seit bekannt ist, dass eingewanderte Fachkräfte aus Drittstaaten in erheblichem Maße von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen sind und deswegen Deutschland auch wieder verlassen, ist deutlich, dass Rassismus als eine Diskriminierungsdimension nicht nur Betroffenen, sondern auch der deutschen Wirtschaft schadet“, sagte Egenberger. Auch sei es notwendig, die Aufgaben der innerbetrieblichen Beschwerdestellen zu schärfen, zu spezifizieren und zu verdeutlichen.

Prof. Dr. Judith Froese (Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Nebengebieten, Universität Konstanz, vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion) hielt eine Umstrukturierung der Antidiskriminierungsstelle für nicht erforderlich. Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle seien bereits gesetzlich vorgegeben. Eine Organisation als oberste Bundesbehörde würde erheblich mehr personelle, technische und finanzielle Ressourcen erfordern. Die geforderte Streichung des Merkmals „Rasse“ und seine Ersetzung durch die Formulierung „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ sei nicht zu empfehlen. Dadurch könne es nämlich zu einer Absenkung oder andererseits zu einer juristisch schwer handhabbaren Ausweitung des Schutzniveaus kommen. Der Begriff „Rasse“ finde sich zudem im europäischen und internationalen Recht. Auch die Aufnahme des Merkmals „sozialer Status“ sei mit Blick auf die juristische Handhabbarkeit bedenklich. Der Begriff sei facettenreich und betreffe unterschiedliche Lebensbereiche; dies sei rechtlich kaum abbildbar und kaum handzuhaben.

Verweis auf Unterstützung aus der Zivilgesellschaft

Dr. Noa K. Ha (Wissenschaftliche Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, vorgeschlagen von Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Unterstützung aus der Zivilgesellschaft für die Forderungen in dem Antrag. Dies betreffe insbesondere das Verbandsklagerecht, verlängerte Fristen sowie die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle als oberste Bundesbehörde mit eigenem Klagerecht. Unter Bezug auf Untersuchungen wies Ha darauf hin, dass offenkundige Diskriminierung am stärksten schwarze Menschen betreffe. Besonders häufig sei Diskriminierung in den Bereichen Arbeit, Bildung und Justiz erlebt worden.

Univ.-Prof. Dr. Felix Hartmann (Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Arbeitsrecht, Freie Universität Berlin, vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion) sprach sich dagegen aus, im Gesetz auf eine Diskriminierung aus rassistischen Gründen abzustellen. Mit dieser Formulierung nehme der Gesetzgeber Bezug auf eine politische und soziologische Kategorie, der es an jeder definitorischen Klarheit fehle. Im Ergebnis drohe eine potentiell uferlose Ausdehnung des Antidiskriminierungsrechts. Eine Erweiterung um das Merkmal des sozialen Status lehnte Hartmann ebenfalls ab. Er verwies darauf, dass der soziale Status als Diskriminierungsmerkmal nicht im Unionsrecht verankert sei.

„Untergräbt das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat“

Prof. Dr. Ulrike Lembke (Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) bezeichnete eine Änderung des AGG als notwendig. Die unzureichende Umsetzung der europäischen Vorgaben durch das AGG sei ebenso bekannt wie die mangelhaften Durchsetzungsmechanismen und deren Folgen. Die Mängel seien bis heute nicht behoben und führten dazu, dass Deutschland beim Diskriminierungsschutz in Europa weit zurückliege. „Die bald jahrzehntelange Duldung eines unionsrechtswidrigen Zustandes untergräbt das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat“, kritisierte Lembke in ihrer Stellungnahme. Es könne nicht nur darum gehen, die Europarechtskonformität des AGG herzustellen. Das sei nicht genug. Sie widersprach Befürchtungen, das Antidiskriminierungsrecht gefährde die Wettbewerbsfähigkeit und zeigte sich zuversichtlich, „dass die deutsche Wirtschaft auch ohne ungehinderte Diskriminierung wettbewerbsfähig ist“.

Prof. Dr. Mehrdad Payandeh (Bucerius Law School, Lehrstuhl für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht, vorgeschlagen von der SPD Fraktion), sprach sich für eine Reform des AGG aus. Empfehlungen von UN-Gremien an Deutschland hätten den Reformbedarf eindringlich aufgezeigt. Auch das Ausmaß und die Bedeutung von Diskriminierung und Benachteiligung in Deutschland sollten bei der Entscheidung über eine AGG-Reform eine zentrale Rolle spielen. Zahlreiche Untersuchungen würden belegen, dass viele Menschen alltäglich Diskriminierung erfahren würden. Daher seien die Steigerung der Effektivität des gesetzlichen Schutzes vor Diskriminierung und die Erleichterung der Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Diskriminierung zentrale gesellschaftliche Anliegen.

Remzi Uygyner (Fair mieten – Fair wohnen. Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, vorgeschlagen von der Linksfraktion) unterstützte die Einfügung des Merkmals „sozialer Status“ in das AGG. Der soziale Status werde sehr oft als Diskriminierungsgrund genannt. So würden Wohnungsvermietungen häufig abgelehnt, weil die Interessenten Bürgergeld beziehen würden. Das sei erniedrigend und stigmatisierend. Durch das Fehlen des Merkmals sozialer Status sei diese Art der Diskriminierung bisher nicht justiziabel. Beschwerden würden erfolglos bleiben. (hle/08.11.2023)

Dokumente

  • 20/2696 - Antrag: Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken - Diskriminierungsschutz erweitern
    PDF | 200 KB — Status: 07.07.2022

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 74. Sitzung - 8. November 2023, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V., Berlin
  • Stellungnahme Büro zu Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. BUG
  • Stellungnahme Prof. Dr. Judith Froese
  • Stellungnahme Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung - DeZIM e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Felix Hartmann, LL.M. (Harvard)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ulrike Lembke
  • Stellungnahme Prof. Dr. Mehrdad Payandeh
  • Stellungnahme Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw39-de-ueberweisungen-967344

Stand: 15.06.2025