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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Verteidigung

Gesetz zur Entlassung verfassungs­feindlicher Soldaten aus der Bundes­wehr

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (20/8672) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein neuer Entlassungstatbestand geschaffen wird, der im Kern auf die Gruppe der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie auf Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer bereits mindestens vierjährigen Dienstzeit abzielt.

Künftig sollen diese Soldatinnen und Soldaten aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können, wenn sie in schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, oder wenn sie die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder wenn sie gegen den Gedanken der Völkerverständigung, vor allem gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.

Schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen

Der Entlassungstatbestand knüpft an schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen an. Wer solche unterstützt oder verfolgt, ist laut Bundesregierung nicht geeignet, in den Streitkräften Dienst zu leisten. Diese Soldatinnen und Soldaten sollen künftig aus ihrem Wehrdienstverhältnis durch Verwaltungsakt entlassen werden können.

Werden sie entlassen und wird die Entlassungsverfügung bestandskräftig, so endet das Dienstverhältnis unmittelbar mit Bekanntgabe des Verwaltungsakts, heißt es weiter. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sollen darüber hinaus ihren Dienstgrad und grundsätzlich auch die ihnen nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zustehenden Ansprüche und Versorgungsleistungen verlieren. (vom/19.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Siemtje Möller

Siemtje Möller

© Siemtje Möller/ Ulf Duda

Möller, Siemtje

Parlamentarische Staatssekretärin der Verteidigung

Henning Otte

Henning Otte

© Henning Otte/Michael M. Mey

Otte, Henning

CDU/CSU

Jan Ralf Nolte

Jan Ralf Nolte

© Jan Nolte/Ferdinand Vogel

Nolte, Jan Ralf

AfD

Martina Renner

Martina Renner

© Julia Bornkessel

Renner, Martina

Die Linke

Falko Droßmann

Falko Droßmann

© Falko Droßmann / Maurice Weiss

Droßmann, Falko

SPD

Armin Schwarz

Armin Schwarz

© CDU Waldeck-Frankenberg/Tobias Koch

Schwarz, Armin

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
    PDF | 373 KB — Status: 06.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Wagener, Niklas (B90/Grüne), Müller, Alexander (FDP)
  • Überweisung 20/8672 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verteidigung

Kritik am Gesetz zur Ent­lassung von Verfassungs­feinden aus der Truppe

Zeit: Montag, 13. November 2023, 14 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Interessenvertretungen von Soldaten und Gewerkschaften haben Bedenken gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur schnelleren Entlassung von Verfassungsfeinden aus der Bundeswehr (20/8672). Dies zeigte sich in der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 13. November 2023. Einig zeigten sich die geladenen Sachverständigen in der Einschätzung, dass Verfassungsfeinde keinen Platz in den Streitkräften haben und diese schnellstmöglich aus dem Dienst zu entfernen seien. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zeit- und Berufssoldaten, die bereits mehr als vier Jahre in den Streitkräften dienen, durch einen Verwaltungsakt aus dem Dienst entlassen werden können, wenn sie in „schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet sind. Nach der geltenden Rechtslage können Zeit- und Berufssoldaten nach vier Jahren Dienst erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Disziplinarverfahrens entlassen werden.

„Bundeswehr ist nicht von Extremisten“

Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Soldaten der Bundeswehr, Hauptmann Andreas Füllmeier, argumentierte, dass die derzeitige Rechtslage ausreichend sei, um verfassungsfeindliche Soldaten aus der Truppe zu entlassen. Die Bundeswehr sei „nicht von Extremisten“ durchsetzt, betonte Füllmeier. Dies zeigten auch die aktuellen Zahlen. Der Gesetzentwurf aber setze die Unschuldsvermutung außer Kraft, stelle die Soldaten unter eine Art Generalverdacht und schade somit dem wechselseitigen Dienst- und Treuegebot zwischen dem Dienstherrn und den Soldaten. Zudem eröffne das Gesetz die Möglichkeit einer missbräuchlichen Anwendung, um unliebsame Soldaten aus dem Dienst zu entfernen. Um verfassungsfeindliche Soldaten schneller aus der Truppe entfernen zu können, wäre es sinnvoller, die vorhanden und zuständigen Truppendienstgerichte personell aufzustocken. 

Für eine bessere personelle Ausstattung der Truppendienstgerichte plädierte auch André Wüstner vom Deutschen Bundeswehrverband. Dies sei sicherlich der beste Weg, um verfassungsfeindliche Soldaten schneller aus der Bundeswehr zu entfernen. Die derzeitigen Disziplinarverfahren dauerten mit teilweise mehreren Jahren deutlich zu lange. Im Gegensatz zum Verband der Soldaten der Bundeswehr unterstützt der Deutsche Bundeswehr-Verband den Gesetzentwurf hingegen ausdrücklich. Wüstner bezeichnete das geplante Gesetz als eine Art „Not-Aus“ für Verfassungsfeinde und verwies auf den Fall des Soldaten Franco A. 

Experte: Keine Regelungen für eine Rehabilitierung

Deutlich kritischer beurteilte den Gesetzentwurf hingegen Christian Hoffmeister von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die Entfernung eines Soldaten durch einen bloßen Verwaltungsaktes eines Dienstvorgesetzten bei begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten für den Soldaten laufe Gefahr, zu Lasten eines fairen Verfahrens zu gehen. Der Verweis auf den nachträglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz reiche nicht aus, da dies zu einer Verlagerung des Prozessrisikos auf den Soldaten führe und ihn bis zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Entscheidung über seine Klage mit wirtschaftlichen und sozialen Unsicherheiten belaste. 

In diesem Sinnen argumentierte auch Thomas Kleinschnittger von der Allianz vernetzte Beamtinnen und Beamte in der EU in Deutschland - bei Bund, Ländern und Kommunen. Kleinschnittger monierte zudem, dass der Gesetzentwurf keine Regelungen für eine Rehabilitierung beziehungsweise Entschädigung enthalte für den Fall, dass sich nachträglich herausstellt, dass der aus dem Dienst entfernte Soldat unschuldig ist. Darüber hinaus mahnte Kleinschnittger an, die Regelungen für Beamte, Angestellte und Soldaten bezüglich einer Entlassung aus dem Dienst im Fall einer verfassungsfeindlichen Betätigung zu harmonisieren. „Verfassungsfeind bleibt Verfassungsfeind“, betonte er. Dies sei unabhängig von seinem Status. 

Warnung vor möglichem Missbrauch des Gesetzes

Auch der Rechtsanwalt Dr. Johannes M. Jäger übte Kritik an der Gesetzesvorlage. Sie sei zwar nicht per se verfassungswidrig, verlasse aber den verfassungshistorischen und bisherigen verfassungspolitischen Konsens im Dienst- und Disziplinarrecht der Beamten und Berufs- und Zeitsoldaten seit Bestehen der Bundesrepublik. Ohne den sogenannten Richtervorbehalt sei die prozessuale Fairness zwischen dem Soldaten und seinem Dienstherrn nicht zu sichern. Auch Jäger warnte vor einem möglichen Missbrauch des Gesetzes. Die Änderung des gerichtlichen Entlassungsverfahrens in ein einfaches Verwaltungsverfahren sei nicht angemessen, führte Jäger an. 

Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Kathrin Groh räumte zwar ein, dass die Gesetzesvorlage einen Systemwechsel darstelle, dieser aber sei „verfassungsrechtlich unbedenklich“. Groh verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2020, in der das Gericht entschieden habe, dass es im Berufsbeamtentum keinen hergebrachten Grundsatz gibt, nach dem die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis einem Richtervorbehalt unterliegt. Für die Entfernung von Soldaten aus dem Dienstverhältnis gelte dies erst recht. (aw/14.11.2023)

Dokumente

  • 20/8672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
    PDF | 373 KB — Status: 06.10.2023

Tagesordnung

  • 51. Sitzung des Verteidigungsausschusses am Montag, 13. November 2023 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der Anhörung zur Entfernung von Verfassungsfeinden aus der Bundeswehr

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung am 13. November 2023

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Sachverständigen Prof. Dr. Kathrin Groh, Universität der Bundeswehr München
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Johannes Jäger, Rechtsanwalt
  • Stellungnahme des Sachverständigen Hauptmann Andreas Füllmeier, Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Christian Hoffmeister, ver.di
  • Stellungnahme des Sachverständigen Herrn Thomas Kleinschnittger, Allianz vernetzte Beamtinnen und Beamte in der EU in Deutschland - bei Bund, Ländern und Kommunen

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verteidigung

Gesetz zur Entfernung von Verfassungs­feinden aus der Bundeswehr gebilligt

Nachdem der Verteidigungsausschuss noch eine Reihe von Änderungen vorgenommen hatte, hat der Bundestag nun den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr (20/8672) beschlossen. Für das Gesetz haben die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestimmt. Union und AfD votierten dagegen, die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Der Abstimmung am Freitag, 17. November 2023, lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (20/9339) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Verfassungsfeindliche Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr sollen künftig einfacher und schneller aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können. Vorgesehen ist, dass Zeit- und Berufssoldaten, die bereits mehr als vier Jahre in den Streitkräften dienen, durch einen Verwaltungsakt aus dem Dienst entlassen werden können, wenn sie in „schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz), gerichtet sind“.

Nach der derzeitigen Rechtslage können Zeit- und Berufssoldaten nach vier Jahren Dienst erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Disziplinarverfahrens entlassen werden. In der Praxis dauern solche Disziplinarverfahren nach Angaben der Bundesregierung jedoch durchschnittlich bis zu vier Jahre. Dies sei nicht hinzunehmen, zumal die Soldaten während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten, heißt es in der Gesetzesbegründung. (vom/aw/17.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Johannes Arlt

Johannes Arlt

© Johannes Arlt/Hans Ziertmann

Arlt, Johannes

SPD

Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

© Kerstin Vieregge/ Sören Düning

Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

© Agnieszka Brugger/Anne Hufnagl

Brugger, Agnieszka

Bündnis 90/Die Grünen

Jan Ralf Nolte

Jan Ralf Nolte

© Jan Nolte/Ferdinand Vogel

Nolte, Jan Ralf

AfD

Marcus Faber

Marcus Faber

© Marcus Faber/Dominik Konrad

Faber, Dr. Marcus

FDP

Martina Renner

Martina Renner

© Julia Bornkessel

Renner, Martina

Die Linke

Falko Droßmann

Falko Droßmann

© Falko Droßmann / Maurice Weiss

Droßmann, Falko

SPD

Henning Otte

Henning Otte

© Henning Otte/Michael M. Mey

Otte, Henning

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
    PDF | 373 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/9339 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8672 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
    PDF | 231 KB — Status: 15.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8672 (Beschlussempfehlung 20/9339: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 21.06.2025