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Haushalt

Lindner wirbt für Haushalt „mit weniger Schulden und mehr Chancen“

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat zum Auftakt der viertägigen Etatberatungen im Bundestag erneut für einen „notwendigen haushaltspolitischen Kurswechsel“ geworben. Es brauche eine Rückkehr zu „langfristig tragfähigen Staatsfinanzen“, sagte er am Dienstag, 5. September 2023. Wer den Ausstieg aus der Krisenpolitik nicht finde, gefährde dauerhaft die Stabilität des Gemeinwesens, so der Minister. „Es geht jetzt um die Anerkennung finanzieller Realitäten nach Jahren, in denen Geld scheinbar keine Rolle spielte.“

Lindner hatte den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800) sowie des Finanzplans des Bundes für die Jahre 2023 bis 2027 (20/7801) am Morgen im Parlament vorgestellt. Demnach sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 445 Milliarden Euro vorgesehen, rund 30 Milliarden Euro weniger als 2023. Die Neuverschuldung wird mit 16,6 Milliarden Euro ausgewiesen – ebenfalls rund 30 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen wurde, ist nicht vorgesehen.

Minister: Müssen „fiskalische Resilienz“ gewinnen

In seiner Einbringungsrede zu Beginn der ersten Lesung im Parlament sagte der Finanzminister: In Zeiten akuter Krisen sei es richtig gewesen, finanzpolitisch gegenzusteuern. Jetzt gehe es allerdings darum, wieder „fiskalische Resilienz“ zu gewinnen. „Wir können uns uferlos neue Schulden schlicht nicht erlauben.“

Mit dem Haushaltsplan 2024 werde die Neuverschuldung „massiv“ zurückgefahren. Lindner zeigte sich optimistisch, dass mit der jetzigen Haushaltsstrategie das Vorkrisenniveau bei der Staatsverschuldung „viel schneller“ erreicht würde, „als heute manche glauben“. Gleichwohl betonte er, die Gesamtausgaben 2024 lägen nominal rund 25 Prozent oberhalb des Vorkrisenniveaus von 2019. Von einem „Kahlschlag“ könne somit nicht die Rede sein, sagte Lindner.

„Schuldenbremse ist keine Investitionsbremse“

Kritik, die Schuldenbremse verhindere notwendige Investitionen, wies der Minister zurück: Die Schuldenbremse sei keine Investitionsbremse, sie zwinge aber zur Prioritätensetzung. „Unsere Herausforderung ist nicht mangelndes Kapital, unsere Herausforderung ist das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren, um aus dem Geld überhaupt Gutes zu machen.“

Ein entscheidendes Instrument, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen, sei der Klima- und Transformationsfonds, mit dem in den kommenden Jahren 211 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Erneuerung am Wirtschaftsstandort Deutschland zur Verfügung ständen. Damit schaffe die Regierung die Grundlagen für Dekarbonisierung und Digitalisierung, so der Minister. Auf Kritik an solchen Sondervermögen entgegnete er: Diese seien zwar nicht per se falsch, trotzdem werde die Bundesregierung ihre Zahl in den kommenden Jahren reduzieren.

Inflation, schwächelnde Wirtschaft, Ukraine-Krieg 

Angesichts der hohen Inflation und der schwächelnden Wirtschaft sprach Lindner von einem „herausfordernden ökonomischen Umfeld“. Die erste Priorität habe die Bekämpfung der Inflation. „So schnell wie möglich müssen wir zurückkehren zur geldwerten Stabilität“, so der Minister. Dazu kämen neue sicherheitspolitische Aspekte aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Neben der Priorisierung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum trage dieser Haushaltsentwurf deshalb auch den „geopolitischen und geoökonomischen Realitäten“ Rechnung.

Der Ukraine zu helfen sei „in unserem ureigensten staatspolitischen Interessen“. In der Ukraine werde für die Friedens- und Freiheitsordnung in Europa insgesamt gekämpft. „Deshalb werden wir die Ukraine weiter unterstützen.“ Bei dieser „Schicksalsfrage“ werde die Bundesrepublik Deutschland „einen langen Atem“ haben. Gleichzeitig müsse auch die Fähigkeit Deutschlands zur Landes- und Bündnisverteidigung verbessert werden, so Lindner: „Die Zeiten haben sich gewendet: von der Zeit der Friedensdividende hin zur Zeit der Investition in Sicherheit, Freiheit und Frieden.“

„Kritik“ und „Anregungen“ am Entwurf

Der Haushalt 2024 sei ein Haushalt mit „weniger Schulden und mehr Chancen“, so Lindner. Zu Kritik etwa aus der Opposition, aber auch zu „Anregungen“ aus den Koalitionsfraktionen sagte der Minister: Es werde „nicht alles so finanziert, wie man es sich wünscht“. Entscheidend werde am Ende sein, dass ein Ergebnis erreicht werden, das „von allen Seiten als fair betrachtet“ werde.

Die Vorlagen werden am Freitag, 8. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die Fachausschüsse können zum Haushalt gutachtliche Stellungnahmen abgeben. Der Etat soll am Freitag, 1. Dezember 2023, vom Bundestag verabschiedet werden. Letzte Änderungen sollen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag, 16. November, vorgenommen werden. 

Ausgaben von 445,69 Milliarden Euro

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,69 Milliarden Euro vor. Das sind rund 30,6 Milliarden Euro oder 6,4 Prozent weniger als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung für 2024 wird in dem Entwurf mit 16,56 Milliarden Euro ausgewiesen, in diesem Jahr sind es im Soll 45,61 Milliarden Euro. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen wurde, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen.

Die Steuereinnahmen sind mit 375,3 Milliarden Euro veranschlagt und fallen um 4,8 Prozent höher aus als das Soll in diesem Jahr (358,1 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 55,2 Milliarden Euro ausgewiesen (2023: 71,5 Milliarden Euro). Für die kommenden Haushaltsjahre sind laut Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 126,82 Milliarden Euro (2023: 126,59 Milliarden Euro) vorgesehen.

Einzelpläne und Sondervermögen

Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2024 sind darin Ausgaben in Höhe von 171,67 Milliarden Euro eingeplant, das sind 5,44 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Der zweitgrößte Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung soll mit 51,8 Milliarden Euro um rund 1,68 Milliarden Euro wachsen. Die relativ größten Einsparungen sind im Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehen: Statt 24,48 Milliarden Euro wie in diesem Jahr sind nur noch Ausgaben von 16,22 Milliarden Euro eingeplant, ein Rückgang um 33,7 Prozent.

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes stellt im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ für 2024 Einnahmen und Ausgaben von 19,73 Milliarden Euro fest. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ zum Wiederaufbau nach den Flutzerstörungen im Ahrtal 2021 sind Einnahmen und Ausgaben von 11,06 Milliarden Euro vorgesehen. Der Wirtschaftsplan für den dritten Teil des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ zur Abfederung der Folgen der Energiekrise sieht für 2024 Einnahmen und Ausgaben von 46,82 Milliarden Euro vor.

Finanzplan des Bundes

Laut Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 (20/7801) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,3 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 45,6 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2024 plant mit Ausgaben von rund 445,7 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von rund 16,6 Milliarden Euro.

Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2025 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 451,8 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 16 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 460,3 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 15,4 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 394,6 Milliarden Euro 2025 auf 421,3 Milliarden Euro 2027 steigen. Für Investitionen sind 2025 60,2, 2026 59,1 und 2027 57,2 Milliarden Euro eingeplant. (irs/vom/05.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 102 MB — Status: 18.08.2023
  • 20/7801 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027
    PDF | 1 MB — Status: 18.08.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Der Weg zum Bundes­haushalt 2024 vom Entwurf zum Beschluss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Schlussrunde zum Abschluss der ersten Lesung des Etats 2024

Zum Abschluss der ersten Lesung des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) und des Finanzplans für die Jahre 2023 bis 2027 (20/7801) hat der Bundestag am Freitag, 8. September 2023, in einer Schlussrunde gut eineinhalb Stunden lang Bilanz der viertägigen Beratungen gezogen. Im Anschluss werden wurden die Vorlagen zur federführenden Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen.

Weiterberatung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) wird das Haushaltsgesetz mit seinen Anlagen, den Einzelplänen, sowie den Finanzplan in den kommenden Sitzungswochen beraten und gegebenenfalls Änderungen am Regierungsentwurf beschließen. Dabei wird er auch die Fachausschüsse des Bundestages gutachtlich zu Rate ziehen.

Die letzten Entscheidungen werden voraussichtlich am Donnerstag, 16. November, in der sogenannten „Bereinigungssitzung“ im Haushaltsausschuss getroffen. Diese Sitzung dauert häufig bis in die frühen Morgenstunden. Die viertägige zweite Beratung des Haushalts im Plenum soll in der Sitzungswoche vom 28. November bis 1. Dezember stattfinden.

Die Fraktionen haben die Möglichkeit, während der zweiten Beratung ihre Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz insgesamt oder zu den Einzelplänen einzubringen, über die direkt im Anschluss an die jeweilige Debatte abgestimmt wird. Die dritte Lesung und Verabschiedung des Haushalts ist für Freitag, 1. Dezember, vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird dann auch über Entschließungsanträge der Fraktionen abgestimmt.

Ausgaben von 445,69 Milliarden Euro vorgesehen

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 sieht Ausgaben von 445,69 Milliarden Euro vor. Das sind 30,6 Milliarden Euro weniger als im Haushalt für 2023 eingestellt sind. Der Anteil der Investitionen liegt bei 54,2 Milliarden Euro, das sind 17,3 Milliarden Euro weniger als 2023.

Es werden Steuereinnahmen von 375,3 Milliarden Euro erwartet, 17,2 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Deutlich zurückgeführt werden soll die Nettokreditaufnahme, und zwar von 45,61 Milliarden Euro 2023 auf nun 16,56 Milliarden Euro.

Einzelpläne ohne Debatte in erster Lesung

Mit dem Haushaltsgesetz überwiesen werden ohne Debatte auch die Einzelpläne 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt), 02 (Deutscher Bundestag) und 03 (Bundesrat). Beim Bundespräsidialamt sind Ausgaben von 47,36 Millionen Euro vorgesehen (2023: 44,98 Millionen Euro), beim Bundestag von 1,21 Milliarden Euro (2023: 1,14 Milliarden Euro) und beim Bundesrat von 38,95 Millionen Euro (2023: 39,68 Millionen Euro).

Die Einnahmen belaufen sich beim Bundespräsidialamt auf 103.000 Euro (wie 2023), beim Bundestag auf 2,2 Millionen Euro (2023: 1,92 Millionen Euro) und beim Bundesrat auf 51.000 Euro (wie 2023).

Verfassungsgericht, Datenschutz, Kontrollrat

Das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) soll 2023 41,31 Millionen Euro ausgeben können (2023: 40,47 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen wie 2023 40.000 Euro betragen. Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) sollen 45,40 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2023: 45,70 Millionen Euro), wobei sich die Einnahmen wie 2023 auf 85.000 Euro belaufen sollen.

Der Unabhängige Kontrollrat (Einzelplan 22), der die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrolliert, soll elf Millionen Euro (2023: 16,39 Millionen Euro) erhalten, Einnahmen sind nicht eingeplant. (vom/08.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

Felix Döring

Felix Döring

© Felix Döring / Anna Voelske

Döring, Felix

SPD

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

Felix Döring

Felix Döring

© Felix Döring / Anna Voelske

Döring, Felix

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Ingeborg Gräßle

Dr. Ingeborg Gräßle

© Dr. Ingeborg Gräßle/ Thomas Zender

Gräßle, Dr. Ingeborg

CDU/CSU

Wiebke Papenbrock

Wiebke Papenbrock

© Wiebke Papenbrock/Juliane Kiefer

Papenbrock, Wiebke

SPD

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Yannick Bury

Yannick Bury

© Yannick Bury/Tobias Koch

Bury, Dr. Yannick

CDU/CSU

Michael Thews

Michael Thews

© SPD

Thews, Michael

SPD

Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 102 MB — Status: 18.08.2023
  • 20/7801 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027
    PDF | 1 MB — Status: 18.08.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Ordnungsruf Gottschalk, Kay (AfD)
  • Überweisung 20/7800 und 20/7801 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Der Weg zum Bundes­haushalt 2024 vom Entwurf zum Beschluss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Karlsruhe: Umwidmung von Corona-Mitteln in Klimafonds nichtig

Acht Richterinnen und Richter stehen in roten Roben in einem Saal hinter vor ihren Plätzen, während Doris König einen Zettel in den Händen hält und das Urteil spricht

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts: Thomas Offenloch (v.l.), Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Sibylle Kessal-Wulf, Doris König (Vorsitzende), Peter Müller, Christine Langenfeld und Rhona Fetzer während der Verkündung des Urteils in Sachen „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ (© picture-alliance / dpa | Uli Deck)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch, 15. November 2023, entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit der Schuldenregel des Grundgesetzes (Artikel 109 Absatz 3) sowie mit den Artikeln 110 Absatz 2 und 115 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und damit nichtig ist (Aktenzeichen: 2 BvF 1 / 22). 197 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion hatten sich gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das am 27. Januar 2022 vom Bundestag verabschiedete Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (20/300, 20/351, 20/400, 20/530, 20/401) gewandt.

Rückwirkende Übertragung der Kreditermächtigung

Mit diesem Gesetz wurde eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbstständiges Sondervermögen des Bundes, übertragen, um sie für künftige Haushaltsjahre nutzbar zu machen. Die Zuführung fand im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021. Der EKF wurde zwischenzeitlich in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt.

Nach Darstellung des Gerichts entspricht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen. Erstens habe der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt.

Verstoß gegen Verfassungsgebote

Zweitens widerspreche die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den „Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit“. Die Vorschrift besagt, dass im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, die Kreditobergrenzen auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses des Bundestages überschritten werden können.

Die „faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren“ ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 sei daher unzulässig, heißt es in dem Beschluss.

Umfang des KTF wird um 60 Milliarden Euro reduziert

Schließlich verstoße drittens die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den „Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit“ aus Artikel 110 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Der Haushaltsplan wird für ein oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt, vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt.“

Die Entscheidung hat zur Folge, so das Gericht, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, müsse der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.

Coronabedingte Aufstockung nicht mehr benötigt

Wie im Beschluss weiter ausgeführt wird, sah der Bundeshaushalt 2021 ursprünglich Kreditermächtigungen in Höhe von etwa 180 Milliarden Euro vor. Im April 2021 seien mit dem (ersten) Nachtragshaushaltsgesetz 2021 die Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 um weitere 60 Milliarden Euro auf etwa 240 Milliarden Euro aufgestockt worden. Ermöglicht habe dies ein Bundestagsbeschluss vom 23. April 2021, mit dem das Bestehen einer – coronabedingten – außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes, einer Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenze, festgestellt wurde.

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2021 habe sich gezeigt, dass diese Aufstockungen nicht benötigt wurden. Vor diesem Hintergrund sei „im politischen Raum“ die Vorstellung aufgekommen, die mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2021 eingeräumten Kreditermächtigungen in der vollen Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den EKF für künftige Haushaltsjahre nutzbar zu machen.

Erhöhtes Gesamtvolumen des Bundeshaushalts 2021

Aufgrund von Artikel des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 seien das Gesamtvolumen des Bundeshaushalts 2021 von 547,7 Milliarden Euro auf 572,7 Milliarden Euro und das Volumen des EKF von 42,6 Milliarden Euro auf 102,6 Milliarden Euro erhöht worden. Insoweit sei der Bundeshaushaltsplan 2021 entsprechend angepasst worden. Nach Artikel 2 des Gesetzes sei die Änderung mit Wirkung vom 1. Januar 2021 und damit rückwirkend in Kraft getreten, so die Richterinnen und Richter. Das Gesetz wurde am 25. Februar 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Mit Beschluss vom 22. November 2022 hatte der Zweite Senat zunächst einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, den die Unionsabgeordneten mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden hatten. (vom/15.11.2023)

Dokumente

  • 20/300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 914 KB — Status: 13.12.2021
  • 20/351 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) - Drucksache 20/300 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 191 KB — Status: 30.12.2021
  • 20/400 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 14.01.2022
  • 20/401 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 351 KB — Status: 14.01.2022
  • 20/530 - Ergänzung zur Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351, 20/400, 20/401 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 483 KB — Status: 26.01.2022

Weitere Informationen

  • Bundestag billigt den zweiten Nachtrag für den Haushalt 2021
  • Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil
  • Leitsätze zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
  • Internetauftritt des Bundesverfassungsgerichts

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Haushalt

Bereinigung: Eckdaten des Haushalts 2024 stehen noch nicht fest

Symbolbild mit Bundestagsadler, der auf einer Euromünze und Geldscheinen liegt.

Artikel 110 des Grundgesetzes schreibt vor, dass der Deutsche Bundestag das Budgetrecht hat und den Haushaltsplan festlegt, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. (© picture alliance | Christian Ohde)

Der Haushaltsausschuss hat am Freitag, 17. November 2023, in den frühen Stunden die Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 beendet. Einen Beschluss über das Haushaltsgesetz sowie über das Haushaltsfinanzierungsgesetz fasste der Ausschuss wie angekündigt nicht. In der Sitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu den Einzelplänen an. Die inhaltlichen Beratungen des Haushalts sind damit weitestgehend abgeschlossen. Nach Angaben von Vertretern der Koalitionsfraktionen sind die Einzelpläne 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) noch offen. Damit stehen auch die Eckdaten des Haushalts 2024 noch nicht fest.

Sondersitzung des Ausschusses geplant

Die abschließende Beratung des Haushalts in einer Sondersitzung des Ausschusses ist für Donnerstag, 23. November 2023, geplant. Am Dienstag ist zudem eine Sachverständigenanhörung geplant. Diese hatte die CDU/CSU-Fraktion beantragt, um die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 bewerten zu lassen. Das Gericht hatte den Nachtragsetat, der eine Verschiebung von pandemiebedingten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds vorsah, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Entscheidung hat wesentliche Konsequenzen für die Finanzplanung der Bundesregierung und könnte zudem grundsätzliche Wirkungen etwa für den Umgang mit Sondervermögen des Bundes bedeuten.

Die Union hatte am gestrigen Donnerstag erklärt, dass aufgrund dieser möglichen Folgen der Haushaltsentwurf nicht verabschiedungsreif sei. Vertreter der Fraktion äußerten zudem verfassungsrechtliche Bedenken. Als Konsequenz daraus verzichtete die Fraktion darauf, ihre zur Bereinigungssitzung vorbereiteten Änderungsanträge einzubringen. 

Änderungen der Bereinigungssitzung

Zu den bereits bekannt gewordenen Änderungen der Bereinigungssitzung gehört unter anderem die Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe. Zudem soll die geplante Reform beim Elterngeld später greifen und stufenweise erfolgen. Weitere Beschlüsse bezogen sich unter anderem auf den Schutz jüdischen Lebens und die Bekämpfung des Antisemitismus, die politische Bildung sowie die Kosten für Integrationskurse. Ferner nahm der Ausschuss gestern Nachmittag noch erhebliche Änderungen am Kulturetat vor. 

Der Regierungsentwurf hatte für 2024 Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro vorgesehen bei einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro. Abschließend beraten werden soll der Etatentwurf in der Woche vom 27. November bis 1. Dezember 2023. (scr/17.11.2023)

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  • Haushaltsausschuss

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Haushalt

Experten bewerten die Folgen des Urteils zum Nachtragshaushalt

Zeit: Dienstag, 21. November 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin

Der Haushaltsausschuss hat sich am Dienstag, 21. November 2023, mit den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 auf den Haushalt 2024 sowie mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298) befasst. Die öffentliche Anhörung hatte der Ausschuss vergangene Woche kurzfristig angesetzt und den Beschluss über den Bundeshaushalt 2024 (20/7800) verschoben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den zweiten Nachtragshaushalt 2021, mit dem die Bundesregierung Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) übertragen wollte, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dazu hatte der Bundestag erneut eine Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen und die Notsituation mit den Folgen der Corona-Pandemie begründet. Geklagt hatten Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Plädoyer für Nachtragshaushalt

In der Anhörung sprachen sich mehrere Sachverständige dafür aus, einen Nachtragshaushalt für 2023 zu verabschieden, der die Erklärung einer Notlage im Sinne der Schuldenbremse vorsieht. Damit solle laut Expertenmeinung sichergestellt werden, dass die aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in diesem Jahr abgeflossenen Mittel verfassungsrechtlich gedeckt sind.

Der Bundestag hatte 2022 beschossen, zur Bekämpfung der Energiepreiskrise insgesamt Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro in den WSF zu überführen, um damit in den Jahren 2022, 2023 und 2024 unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse zu finanzieren. Auch diese Übertragung von Kreditermächtigungen, die auf Grundlage einer Ausnahme von der Schuldenregel beschlossen worden waren, steht nach Auffassung der Experten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf verfassungsrechtlich wackligen Beinen.

Uneinigkeit über weiteres Vorgehen

Uneinig waren sich die Sachverständigen in der Frage, ob der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Bundeshaushalt 2024 zeitnah beschlossen werden sollte oder nicht.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hanno Kube von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg legte dar, dass er nachdrücklich keine Beschlussreife des Haushaltsentwurfs sehe. Kube, der in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Unionsabgeordneten vertrat, sprach sich dafür aus, zunächst einen „Kassensturz“ vorzunehmen, auch mit Blick auf den Haushalt 2023. Dabei bezog sich der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige zum einen auf die Problematik rund um die Kreditermächtigungen des WSF, zum anderen auf die Nachberechnung der Ausgaben aus den Sondervermögen. Kube verwies auf die Möglichkeiten einer vorläufigen Haushaltsführung, sollte kein Haushalt für 2024 beschlossen werden.

„Verfassungsrechtlich höchst risikobehaftet“

Ähnliche positionierte sich auch der Bundesrechnungshof. In ihrer Stellungnahme führten die unabhängigen Rechnungsprüfer an, dass die Nettokreditaufnahme (NKA) im Jahr 2023 nach Maßgaben des Urteils - bezogen auf den WSF und die Anrechnung der Kreditaufnahme der Sondervermögen - tatsächlich bei 184,4 Milliarden Euro liegen würde. Das seien 138,8 Milliarden Euro mehr als nach der Schuldenregel zulässig (und im Bundeshaushalt ausgewiesen). Für den Regierungsentwurf 2024 bezifferte der Bundesrechnungshof, der ebenfalls von der Union zur Anhörung benannt worden war, die tatsächliche NKA mit 65,1 Milliarden Euro, die um 48,5 Milliarden Euro über der Schuldenregel und der im Entwurf vorgesehenen Neuverschuldung liege. „Sollte der Bundestag den Haushalt 2024 sowie den Wirtschaftsplan des WSF für das Jahr 2024 auf Grundlage des Regierungsentwurfs ohne wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts beschließen, hielte der Bundesrechnungshof dies für verfassungsrechtlich höchst risikobehaftet“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Henning Tappe von der Universität Trier hingegen betonte, dass unmittelbar aus dem Urteil für den Kernhaushalt - abseits vom Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds - nur „redaktionelle Änderungsbedarfe“ bestünden. Eine andere Frage sei indes, wie man auf die fehlenden 60 Milliarden Euro reagieren wolle, sagte der von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Experte befürchtet ökonomische Verunsicherung

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Thiel von der BSP Business & Law School Berlin führte aus, dass das Grundgesetz zwar ermögliche, einen Haushalt auch nach Beginn des Haushaltsjahres zu verabschieden. Wünschenswert sei aber, dies nicht zu tun. Er halte die Verabschiedung „trotz der Komplexität“ für machbar, sagte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

Aus ökonomischer Perspektive sprach sich der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Jens Südekum von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für eine Verabschiedung des Haushaltes 2024 aus. Weitergehende Fragen ließen sich gegebenenfalls über einen Nachtragshaushalt klären. Südekum führte aus, dass durch das Urteil sowie dessen Folgen für den KTF und die darin enthaltenen Programme Verunsicherung bei Unternehmen und Privathaushalten entstehen werde. Die im KTF enthaltenen Projekte seien aber weiterhin notwendig und müssten rechtssicher dargestellt werden, sagte der ebenfalls von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

Die Standortattraktivität Deutschlands

Ähnliche argumentierte der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Berthold U. Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie. Es entstünden „zusätzliche Unsicherheiten“, sagte Wigger mit Verweis auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland. Wichtig sei nun die Priorisierung im Haushalt. Steuererhöhungen, um einnahmenseitig zu reagieren, sah der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige skeptisch. Die steuerlichen Rahmenbedingungen beeinflussten die Standortattraktivität - und Deutschland habe in den vergangenen 15 Jahren an Standortattraktivität verloren, so Wigger.

Für eine Priorisierung im Haushalt sprach sich auch der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Dirk Meyer von der Universität der Bundeswehr Hamburg aus. Eine weitere Möglichkeit sah Meyer unter anderem in der stärkeren Nutzung von Marktmechanismen wie dem CO2-Preis. Würde man langfristig von einer „Verordnungspolitik“ samt Technologielenkung wegkommen, ließen sich Haushaltsmittel freikriegen, sagte der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige.

Insgesamt äußerten sich zehn Sachverständige auf Fragen der Abgeordneten und in schriftlichen Stellungnahmen. (scr/21.11.2023)

Dokumente

  • 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 102 MB — Status: 18.08.2023
  • 20/8298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
    PDF | 357 KB — Status: 11.09.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 67. Sitzung am Dienstag, dem 21. November, 11 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 67. Sitzung
  • Anlage zum Stenografischen Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Henning Tappe - Universität Trier
  • Prof. Dr. Dirk Meyer - Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Prof. Dr. Michael Hüther - Institut der deutschen Wirtschaft Köln
  • Prof. Dr. Hanno Kube - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Ministerialrat BRH Dr. Jan Keller - Bundesrechnungshof
  • Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)
  • Prof. Dr. Thiess Büttner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
  • Prof. Dr. Berthold U. Wigger (Karlsruher Institut für Technologie)

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss
  • Karlsruhe: Umwidmung von Corona-Mitteln in Klimafonds nichtig

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Haushalt

Dissens über Ausnahme von der Schuldenregel im Haushalt 2024

Zeit: Donnerstag, 11. Januar 2024, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Haushaltshaltausschuss hat sich am Donnerstag, 11. Januar 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem noch in der Beratung befindlichen Haushalt 2024 befasst. Gegenstand war zum einen der jüngst von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Der Entwurf enthält Regelungen, um geplante Sparmaßnahmen beziehungsweise Steuererhöhungen umzusetzen. Zum anderen wurde in der Sitzung der Haushalt 2024 allgemein behandelt, insbesondere im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021.

Umstritten zwischen den geladenen Expertinnen und Experten war unter anderem die Frage, ob für die im Jahr 2024 eingeplanten Mittel zur Unterstützung des Wiederaufbaus in den von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Regionen beziehungsweise zur Unterstützung der Ukraine eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes möglich wäre. Hier zeigte sich auch ein Dissens zwischen jeweils von Fraktionen der Koalition benannten Sachverständigen. 

Ausnahme von der Schuldenregel

Bezogen auf die Unterstützung für die Flutregionen ging es vornehmlich um die Frage, ob die im Etatentwurf vorgesehenen 2,7 Milliarden Euro eine „erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage“ darstellen, für die - das Vorliegen einer Notlage angenommen - eine Kreditaufnahme auf Grundlage einer Ausnahme von der Schuldenregel möglich wäre. Dies bejahten die von der SPD-Fraktion als Sachverständige benannten Professoren Armin Steinbach (HEC Paris) und Alexander Thiele (BSP Business & Law School Berlin).

Der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Steinbach führte aus, dass der Haushaltsgesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht einen Beurteilungsspielraum habe, was eine „erhebliche Beeinträchtigung“ sei. Er betonte, dass dabei nicht der gesamte Bundeshaushalt als Bezugspunkt herangezogen werden sollte. Denkbar sei eine Orientierung am betroffenen Einzelplan sowie an Regelungen der Bundeshaushaltsordnung. 

Ähnlich äußerte sich Rechtswissenschaftler Thiele. Er führte aus, dass auch die haushalterische und die ökonomische Gesamtsituation eine Rolle spielten, ebenso das Vorhandensein mehrerer Notlagen. So könnten auch kleinere Beträge eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Wie auch Steinbach legte Thiele dar, dass die verfassungsrechtlichen Fragen dazu noch nicht abschließend von Karlsruhe beantwortet worden seien. Der Gesetzgeber müsse sich entscheiden, welche Ansicht er für überzeugender halte. Das letzte Wort habe das Bundesverfassungsgericht.

Unterstützung der Ukraine

Die Gegenansicht vertraten die von der FDP-Fraktion als Sachverständige benannten Professoren Lars P. Feld vom Walter Eucken Institut und Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg sowie der von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständiger benannte Prof. Hans-Günter Henneke. Wirtschaftswissenschaftler Feld widersprach der Auffassung von Steinbach und Thiele hinsichtlich der zugrunde zu legenden „erheblichen Einschränkungen“. Die Frage der Erheblichkeit müsse auf den Gesamthaushalt bezogen werden; der Betrag, um den es bei der Fluthilfe gehe, sei viel zu klein, um eine Notlage festzustellen, meinte Feld. Ähnlich argumentierten die Rechtswissenschaftler Kirchhof und Henneke. Eine ähnliche Diskussion entbrannte um eine mögliche Erklärung einer Notlage und der damit verbundenen Kreditaufnahme für die Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen Russland. Dazu umriss der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständiger benannte Politikwissenschaftler Christian Mölling (Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik) die Unwägbarkeiten der gegenwärtigen Lage in der Ukraine sowie auf geopolitischer Ebene.

Mit Blick auch auf den Karlsruher Urteilsspruch sahen die von den Oppositionsfraktionen benannten Sachverständigen die Haushaltsplanung für das laufende Jahr kritisch. Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige Prof. Christian Waldhoff monierte, dass die Ersatzbeschaffung von an die Ukraine abgetretenen Rüstungsgütern aus dem Sondervermögen Bundeswehr vorgenommen werden soll. Der ebenfalls von der Unionsfraktion benannte Sachverständige Prof. Thiess Büttner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg problematisierte unter anderem die im Entwurf für das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgesehene Pflicht zur Rückzahlung von Zuschüssen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die während der Corona-Pandemie an die BA überführten Mittel seien mit Notlagen-Krediten finanziert worden. Eine Rückübertragung dieser Mittel, um sie nun für andere Zwecke auszugeben, sei auch mit Blick auf verfassungsrechtliche Fragestellungen „außerordentlich problematisch“.

Rolle der Sondervermögen

Ähnlich äußerte sich der von der AfD-Fraktion als Sachverständiger benannte Prof. Fritz Söllner, TU Ilmenau. Söllner mahnte zudem eine Änderung der Buchungspraxis der Kreditaufnahme in Sondervermögen an. Die aktuelle Handhabung, die Kreditaufnahme nicht zu berücksichtigen, halte er für „ganz klar verfassungswidrig“. Es gebe dabei keine Unterscheidung zwischen Notlagenkrediten und regulären Krediten, meinte der Wirtschaftswissenschaftler. Eine andere Auffassung dazu vertrat der von der SPD-Fraktion als Sachverständiger benannte Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Nach Auffassung des Rechtswissenschaftlers sei diese Frage im Urteil des Bundesverfassungsgerichts beantwortet worden. Demnach gelten die Vorgaben der Jährlichkeit und Jährigkeit nur für durch Notlagen bedingte Kredite. Sondervermögen, die nicht nur durch Notlagenkredite finanziert worden seien, hätten in dem Verfahren überhaupt keine Rolle gespielt, so Wieland.

Mehrere Sachverständige ließen sich zudem zu grundsätzlichen Überlegungen zu einer Reform der Schuldenbremse ein. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständige benannte Prof. Monika Schnitzer vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage etwa warb dafür, Konstruktionsschwächen der Schuldenbremse zu korrigieren. Die Wirtschaftswissenschaftlerin verwies beispielsweise auf den zu niedrig angelegten Verschuldungsspielraum der Schuldenregel, die Konjunkturkomponente sei zudem schlecht konstruiert.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Gegenstand der Vorlage sind Änderungen bei der Luftverkehrsteuer, im Windenergie-auf-See-Gesetz sowie in den Bereichen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darüber hinaus wird das schrittweise Auslaufen der Steuerentlastung nach Paragraf 57 Energiesteuergesetz geregelt. 

Mehreinnahmen sollen durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer erzielt werden. Dazu sollen laut Entwurf zum einen die Steuersätze erhöht werden. Zum anderen soll der im Luftverkehrssteuergesetz vorgesehene Mechanismus zur Absenkung der Steuersätze geändert werden und erst ab dem Jahr 2025 greifen. Für 2024 ist durch die Änderung laut Entwurf von Steuermehreinnahmen in Höhe von 445 Millionen auszugehen, in den Folgejahren von jeweils 580 Millionen Euro, die volle Jahreswirkung betrage insgesamt 625 Millionen Euro. Die Koalition geht davon aus, dass die Steuererhöhung an die Verbraucher weitergegeben wird.

Änderungen in SGB II, SGB III und SGB VI

Einnahme- und ausgabeseitig sollen jeweils Änderungen im Zweiten (SGB II), Dritten (SGB III) und Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuches wirken. Laut Entwurf soll unter anderem der sogenannte Bürgergeldbonus im SGB II gestrichen werden. Diesen sollten Bürgergeldempfänger in Weiterbildung erhalten. Das Einsparpotenzial wird im Entwurf mit 100 Millionen Euro beziffert. Minderausgaben in Höhe von jährlich 170 Millionen Euro, davon 20 Millionen Euro bei den Kommunen, will die Koalition durch strengere Regeln im Umgang mit bestimmten Bürgergeldempfängern erzielen. Bei „nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit“ sollen ihnen künftig Leistungen entzogen werden.

Durch Änderungen im SGB III soll die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2024 bis 2027 zu Zahlungen an den Bund verpflichtet werden. Damit soll laut Entwurf ein teilweiser „Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den vergangenen Jahren“ geleistet werden. Für 2024 und 2025 sind jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, für die Folgejahre von jeweils 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Geändert werden soll zudem eine Regelung zur Anpassung von Beitragssätzen.

Mit Minderausgaben in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich kalkuliert die Koalition durch eine Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Änderung ist im SGB VI vorgesehen.

Energiesteuergesetz und Windenergie-auf-See-Gesetz

Ab 2025 soll eine Änderung im Energiesteuergesetz greifen, die sich auf die Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft bezieht. Diese Subvention soll laut Entwurf degressiv zurückgeführt werden. 2025 sollen so zunächst Steuermehreinnahmen von rund 142 Millionen Euro erzielt werden. Bis 2028 soll der Betrag auf jährlich 453 Millionen aufwachsen.

Keine direkten Auswirkungen auf Ausgaben beziehungsweise Einnahmen hat eine im Entwurf vorgesehene Änderung im Windenergie-auf-See-Gesetz. Geplant ist demnach, „die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen in dem Jahr 2023“ breiter zu verwenden. Ein Teil soll als „Transformationskomponente“ an den Bundeshaushalt fließen. Bislang war eine engere Zweckbindung für den Meeresnaturschutz sowie die Fischerei vorgesehen.

Bereits Mitte Dezember 2023 hatte der Bundestag im Zuge der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2023 ein erstes Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Auch dieses enthält gesetzliche Anpassungen, etwa beim Elterngeld, die in diesem Jahr greifen sollen. (scr/11.01.2024)

Dokumente

  • 20/9999 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
    PDF | 292 KB — Status: 08.01.2024

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 72. Sitzung am Donnerstag, dem 11. Januar 2024, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 72. Sitzung
  • Anlage zum Stenografischen Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Hans-Günter Henneke - Universität Osnabrück
  • Prof. Dr. Hans-Günter Henneke - Universität Osnabrück - ergänzende Stellungnahme
  • Prof. Dr. Thiess Büttner - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr. Alexander Thiele - BSP Business & Law School Berlin
  • Prof. Dr. Fritz Söllner - TU Ilmenau
  • Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach - HEC Paris
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schnitzer - Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
  • Prof. Dr. Gregor Kirchhof - Universität Augsburg
  • Prof. Dr. Joachim Wieland - Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Dr. Christian Mölling - Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

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Haushalt

Ausschuss beschließt Haushalt 2024

Abgeordnete vor und bei der Besprechung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages mit der finalen Beratung des Etats für 2024 im Paul-Löbe-Haus.

Der Haushaltsausschuss hatte die ursprünglich für Donnerstag, 23. November 2023, geplante Abstimmung über den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und den Regierungsentwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz abgesagt. (© picture alliance / SZ Photo | Friedrich Bungert)

Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagabend, 18. Januar 2024, nach rund neuneinhalb-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.

Für den Etatentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Die finale Abstimmung im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 geplant. 

Steuereinnahmen höher taxiert

Der im Ausschuss beschlossene Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Einnahmeseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021.

In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben. 

Konsolidierungsbeschlüsse umgesetzt 

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeldbonus gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der „Totalverweigerer“-Regelung Rechnung zu tragen.

Einnahmeseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.  

Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen

Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen verabschiedete der Ausschuss den Entwurf eines zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.
Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung geleistet wurden. 

Auch diese Änderung geht auf einen Antrag der Fraktionen zurück. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen – sowie weitere Maßnahmen – hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen.

Beschluss verzögerte sich

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen.

Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt. (scr/18.01.2024)

Dokumente

  • 20/9999 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
    PDF | 292 KB — Status: 08.01.2024

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss sagt finale Abstimmung über den Bundesetat 2024 ab
  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Ausgaben von 476,81 Milliarden Euro in zweiter Lesung beschlossen

Ohne Aussprache haben die Abgeordneten des Bundestages am Freitag, 2. Februar 2024, in zweiter Beratung den Entwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (20/7800, 20/7802) in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses ab (20/8601, 20/8602, 20/8604, 20/8605, 20/8606, 20/8607, 20/8608, 20/8609, 20/8610, 20/8611, 20/8612, 20/8614, 20/8616, 20/8617, 20/8630, 20/8632, 20/8660, 20/8661, 20/8662, 20/8663) angenommen. Die Vorlagen wurden mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD beschlossen.

Danach sind für das Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro vorgesehen. Der Entwurf der Bundesregierung hatte mit Ausgaben von 445,69 Milliarden Euro geplant. Die Soll-Ausgaben des Bundeshaushalts für 2023 beliefen sich auf 461,21 Milliarden Euro. 

Neuverschuldung und Steuereinnahmen

Die Neuverschuldung für 2024 betrug im Regierungsentwurf 16,56 Milliarden Euro, der Haushaltsausschuss erhöhte sie auf 39,03 Milliarden Euro, was der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme entspricht (2023: 27,41 Milliarden Euro).

Die Steuereinnahmen sollen sich auf 377,61 Milliarden Euro belaufen (Regierungsentwurf: 375,34 Milliarden Euro, 2023: 356,32 Milliarden Euro). Die sonstigen Einnahmen sind mit 60,17 Milliarden Euro ausgewiesen (Regierungsentwurf: 53,79 Milliarden Euro, 2023: 104,89 Milliarden Euro). Die Investitionen betragen 70,52 Milliarden Euro gegenüber 54,23 Milliarden Euro im Regierungsentwurf und 61,12 Milliarden Euro 2023.

Finanzplan des Bundes

Laut Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 (20/7801, 20/8664) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,3 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 45,6 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2024 plant mit Ausgaben von 445,7 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro.

Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2025 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 451,8 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 16,0 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 460,3 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 15,4 Milliarden Euro) und 2027 bei 467,2 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 15,0 Milliarden Euro) liegen.

Die Steuereinnahmen sollen von 394,6 Milliarden Euro 2025 auf 421,3 Milliarden Euro 2027 steigen. Bei den Investitionen ist ein Anstieg von 54,2 Milliarden Euro 2024 auf 60,2 Milliarden Euro 2025 und anschließend eine Absenkung auf 59,1 Milliarden Euro 2026 und auf 57,2 Milliarden Euro 2027 geplant. (vom/scr/02.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 102 MB — Status: 18.08.2023
  • 20/7801 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027
    PDF | 1 MB — Status: 18.08.2023
  • 20/7802 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - und Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 - Drucksache 20/7801 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 11.10.2023
  • 20/8601 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt
    PDF | 207 KB — Status: 22.09.2023
  • 20/8602 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag
    PDF | 237 KB — Status: 17.11.2023
  • 20/8604 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes
    PDF | 207 KB — Status: 04.10.2023
  • 20/8605 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
    PDF | 212 KB — Status: 16.10.2023
  • 20/8606 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
    PDF | 369 KB — Status: 20.10.2023
  • 20/8607 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
    PDF | 280 KB — Status: 20.10.2023
  • 20/8608 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
    PDF | 215 KB — Status: 16.11.2023
  • 20/8609 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
    PDF | 236 KB — Status: 04.10.2023
  • 20/8610 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
    PDF | 232 KB — Status: 29.09.2023
  • 20/8611 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
    PDF | 204 KB — Status: 20.10.2023
  • 20/8612 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
    PDF | 280 KB — Status: 04.10.2023
  • 20/8614 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
    PDF | 204 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/8616 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    PDF | 322 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/8617 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    PDF | 379 KB — Status: 16.10.2023
  • 20/8630 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 207802 - hier: Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
    PDF | 206 KB — Status: 16.10.2023
  • 20/8632 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 32 Bundesschuld
    PDF | 202 KB — Status: 25.01.2024
  • 20/8660 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
    PDF | 594 KB — Status: 25.01.2024
  • 20/8661 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 -
    PDF | 8 MB — Status: 25.01.2024
  • 20/8662 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8962 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 450 KB — Status: 25.01.2024
  • 20/8663 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8962 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 3 MB — Status: 26.01.2024
  • 20/8664 - Beschlussempfehlung: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/7801, 20/7802, 20/8962 Nr. 1 - Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027
    PDF | 128 KB — Status: 25.01.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2024 (Beschlussempfehlung 20/8662 und 20/8663: Haushaltsgesetz 2024 in Ausschussfassung annehmen) in Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 20/8664 (Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 auf 20/7801 und 20/7802 zur Kenntnis nehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Bundestag verabschiedet Haushalt 2024

Der Bundestag hat am Freitag, 2. Februar 2024, den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Namentlich wurde das Haushaltsgesetz 2024 (20/7800, 20/7802) mit 388 Ja-Stimmen gegen 279 Nein-Stimmen verabschiedet. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (20/9999) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Haushaltsausschusses (20/10150) zugrunde. Ein von der CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/10202) wurde namentlich mit 375 Stimmen gegen 284 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. Mit der breiten Mehrheit des Plenums gegen die Stimmen der Antragssteller wurde zudem ein von der AfD zu dem Entwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/10191) abgelehnt.

Der Abstimmung zum Haushaltsgesetz 2024 lagen mehrere Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zugrunde (20/8601, 20/8602, 20/8604, 20/8605, 20/8606, 20/8607, 20/8608, 20/8609, 20/8610, 20/8611, 20/8612, 20/8614, 20/8616, 20/8617, 20/8630, 20/8632, 20/8660, 20/8661, 20/8662, 20/8663). Darüber hinaus wurden im Zuge der Schlussabstimmung durch die Mehrheit der Koalitionsfraktionen mehrere Entschließungs- und Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Davon entfielen fünf Entschließungsanträge (20/10190, 20/10192, 20/10193, 20/10194, 20/10195) und ein Änderungsantrag (20/10189) auf die AfD und ein Entschließungsantrag (20/10196) auf die Union. Darunter wurde ein Entschließungsantrag (20/10194) der AfD namentlich abgestimmt und mit 585 Stimmen gegen 66 Stimmen abgelehnt.

Union: Beratungen zum Haushalt schreiben Geschichte

Dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU), zufolge haben die Beratungen zum Haushalt 2024 68 Stunden und 35 Minuten gedauert. „Das sind drei Tage und drei Nächte“, sagte Braun zu Beginn der Debatte. Mit gleich zwei Bereinigungssitzungen habe man Geschichte geschrieben. 1.438 Anträge seien insgesamt abgestimmt worden – 566 davon angenommen worden. 258 Anträge habe seine Fraktion gestellt, sagte der Unionsabgeordnete. Heute lege man den 259. Antrag vor, bei dem es darum gehe, die Streichung der Agrardieselsubventionen zurückzunehmen. Eine Zustimmung der Koalition wäre nicht nur gut für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, sondern auch im Sinne der Ministerpräsidenten der Länder, befand Braun. 

Der Unionsabgeordnete ging auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November zum Nachtragshaushalt ein. In gleich drei Dimensionen habe das Gericht „die Verfassungswidrigkeit des Haushaltsgesetzgebers deutlich gemacht“. Aus seiner Sicht hätte dies dazu führen müssen, dass der Bundeshaushalt „sehr sorgfältig auf dem Boden des Grundgesetzes ausformuliert wird“. Dass die Bundesregierung sich entschieden habe, die Buchungswege nur im Hinblick auf die Notlagenkredite zu verändern, sei ein großes Manko des Haushalts, sagte Braun.

SPD: Demokratie gibt es nicht umsonst

Dennis Rohde (SPD) sprach von einem guten Haushalt. Mit ihm werde sowohl die innere, die äußere wie auch die soziale Sicherheit gestärkt. Es werde ein Beitrag geleistet, jüdischen Leben sichtbar zu machen und zugleich der Freiheitskampf der Ukraine unterstützt. Die soziale Sicherheit werde gestärkt, in dem ein zentrales Versprechen eingelöst werde, dass die Konsolidierung in diesem Land „nicht auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft stattfindet“. 

Demokratie gebe es nicht umsonst, sagte Rohde. Das Parlament habe umgeschichtet und im Haushalt eigene Schwerpunkte gesetzt. Es werde nun unter anderem mehr Geld für die Arbeitsmarktintegration ausgegeben, der Kulturpass gesichert, mehr Geld für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt, in Integrationskurse investiert, das THW unterstützt sowie die politische Bildung ebenso wie der Agar- und Küstenschutz gestärkt.

AfD kritisiert neue Milliardenverpflichtungen

Verfassungskonforme Haushalte, so Peter Boehringer (AfD), seien nur mit „ideologiefreier Allgemeinpolitik“ zu erreichen. „Das klappt nicht, wenn man wegen der rein ideologisch motivierten und mit langer Ansage gescheiterten Energietransformation als Notreserve Gaskraftwerke für 750 Milliarden Euro bauen muss“, sagte er. Bezahlen müssten diese gigantische Summe die deutschen Stromkunden, „die sich auf drastisch steigende Rechnungen einstellen müssen“. 

Erst gestern habe zudem Bundeskanzler Scholz im Europäischen Rat Deutschland viele neue Milliardenverpflichtungen für die Ukraine aufgebürdet. Das sei über ein 50 Milliarden Euro Schuldenprogramm der EU erfolgt, dass im „Brüsseler Nirvana“ verbucht werde. „Vorbei am deutschen Haushalt, aber ganz sicher nicht am deutschen Steuerzahler“, sagte Boehringer. Mit AfD-Regierungen seit 2010 hätte es seiner Aussage nach keine Verschuldung für die Euro-Rettung, keine für den „Corona-Irrsinn“ und auch keine Verschuldung für den Ukrainekrieg gegeben. 

Grüne werfen Union Unehrlichkeit vor

Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Haushaltsberatungen außergewöhnlich. Die Wirtschaftslage sei wegen des Ukrainekrieges angespannt – dazu sei das Verfassungsgerichtsurteil mit weitreichenden Konsequenzen gekommen. Rückwirkend betrachtet stellte Höhnel fest, dass die KTF-Buchungspraxis ein Fehler gewesen sei. Dieser betreffe die Bundesregierung wie auch die Union, die sich in den Ländern der gleichen Konstruktion bedient habe. Unterschiedlich seien aber die politischen Reaktionen auf das Urteil. Die Ampel habe den eigenen Fehler eingestanden, das Urteil ernst genommen, den Wirtschaftsplan des KTF angepasst und unter Einhaltung der Schuldenbremse einen verfassungsmäßigen Haushalt vorgelegt. 

Die Union hingegen habe erst beklagt, die Ampel gebe zu viel Geld aus. Dann sei in den Einzelplanberatungen die Rücknahme von Kürzungen gefordert worden. Schließlich habe die Union in der Bereinigungssitzung keinen eigene Haushaltsantrag zur Gegenfinanzierung vorgelegt. „Diesen Dreiklang der Unehrlichkeit lassen wir Ihnen nicht durchgehen“, sagte der Grünenabgeordnete.

FDP: Investitionsquote auf Rekordniveau

Ähnlich Vorwürfe in Richtung Union erhob auch Otto Fricke (FDP). Auch beim Antrag zu den Agrardieselsubventionen fehle die Deckung. Das liege daran, dass „seitens der größten Oppositionsfraktion der Diskurs nicht gesucht wird“. Bei der nächsten Haushaltsberatung müsse da einfach mehr kommen, forderte der FDP-Abgeordnete. 

Fricke wies daraufhin, dass bei dem Haushalt die Schuldenbremse eingehalten werde. Zudem sei die Investitionsquote „auf Rekordniveau“. Besonders freue ihn, „dass die Steuerquote sinkt“. Gleichzeitig werde das soziale Niveau gehalten. „Wir tun Gutes“, so Fricke. Zum Gutes tun gehöre aber auch, zu sagen, „dass es manchmal nicht anders geht“.

Regierung:  Bundeshaushalt kommt ohne Notlage aus

Florian Toncar (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), sprach von einem Ergebnis, das sich sehen lassen könne. Anders als es in vielen – auch unionsgeführten Bundesländern - der Fall sei, komme der Bundeshaushalt ohne eine Notlage aus. 

Mit Blick auf die Subventionsprogramme in den USA sagte der BMF-Staatsekretär, die Einhaltung der Schuldenbremse schaffe neue Spielräume auf der Zeitachse, Geld auszugeben. Die USA müssten zurzeit 2,5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts nur für Zinsen ausgeben. Bei Deutschland liege der Wert bei knapp mehr als ein Prozent. „Hätten wir eine Schuldenquote wie die USA, müssten wir im Bundeshaushalt weitere 35 bis 40 Milliarden Euro einsparen“, sagte Toncar. „Das wir das nicht tun müssen zeigt, wie stark die Schuldenbremse uns auch hilft, politische Schwerpunkte setzten zu können“, befand er. 

Haushaltsgesetz 2024

Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,21 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro. Der Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem des Regierungsentwurfs für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben.

Konsolidierungsbeschlüsse umgesetzt

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der „Totalverweigerer“-Regelung Rechnung zu tragen.

Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen

Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen hatte der Haushaltsausschuss den Entwurf des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) beschlossen. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.

Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die zur Unterstützung während der Corona-Pandemie ausgezahlt worden waren. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden.

Erstes Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen sowie weitere Maßnahmen hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen (20/8298, 20/8765, 20/9666, 20/9792). Ebenfalls im Dezember hatte der Bundestag das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beschlossen (20/9500, 20/9600).

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt. (hau/vom/scr/02.02.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Helge Braun

Helge Braun

© Helge Braun/Susanne Hofmann

Braun, Dr. Helge

CDU/CSU

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Yannick Bury

Yannick Bury

© Yannick Bury/Tobias Koch

Bury, Dr. Yannick

CDU/CSU

Frank Junge

Frank Junge

© SPD-Fraktion

Junge, Frank

SPD

Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

Jamila Anna Schäfer

Jamila Anna Schäfer

© Jamila Anna Schäfer/ St. Kaminski

Schäfer, Jamila

Bündnis 90/Die Grünen

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

Dr. Ingeborg Gräßle

Dr. Ingeborg Gräßle

© Dr. Ingeborg Gräßle/ Thomas Zender

Gräßle, Dr. Ingeborg

CDU/CSU

Frank Schäffler, FDP

Frank Schäffler, FDP

© DBT/ Inga Haar

Schäffler, Frank

FDP

Dr. Ingeborg Gräßle

Dr. Ingeborg Gräßle

© Dr. Ingeborg Gräßle/ Thomas Zender

Gräßle, Dr. Ingeborg

CDU/CSU

Wiebke Papenbrock

Wiebke Papenbrock

© Wiebke Papenbrock/Juliane Kiefer

Papenbrock, Wiebke

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

fraktionslos

Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Rainer, Alois

CDU/CSU

Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Svenja Stadler/ Susie Knoll

Stadler, Svenja

SPD

Roderich Kiesewetter

Roderich Kiesewetter

© Roderich Kiesewetter/ Tobias Koch

Kiesewetter, Roderich

CDU/CSU

Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Svenja Stadler/ Susie Knoll

Stadler, Svenja

SPD

Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

fraktionslos

Michael Thews

Michael Thews

© SPD

Thews, Michael

SPD

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 102 MB — Status: 18.08.2023
  • 20/7802 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - und Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 - Drucksache 20/7801 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 11.10.2023
  • 20/8298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
    PDF | 357 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8601 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt
    PDF | 207 KB — Status: 22.09.2023
  • 20/8602 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag
    PDF | 237 KB — Status: 17.11.2023
  • 20/8604 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes
    PDF | 207 KB — Status: 04.10.2023
  • 20/8605 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
    PDF | 212 KB — Status: 16.10.2023
  • 20/8606 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
    PDF | 369 KB — Status: 20.10.2023
  • 20/8607 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
    PDF | 280 KB — Status: 20.10.2023
  • 20/8608 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
    PDF | 215 KB — Status: 16.11.2023
  • 20/8609 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
    PDF | 236 KB — Status: 04.10.2023
  • 20/8610 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
    PDF | 232 KB — Status: 29.09.2023
  • 20/8611 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
    PDF | 204 KB — Status: 20.10.2023
  • 20/8612 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
    PDF | 280 KB — Status: 04.10.2023
  • 20/8614 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
    PDF | 204 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/8616 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    PDF | 322 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/8617 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    PDF | 379 KB — Status: 16.10.2023
  • 20/8630 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 207802 - hier: Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
    PDF | 206 KB — Status: 16.10.2023
  • 20/8632 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 32 Bundesschuld
    PDF | 202 KB — Status: 25.01.2024
  • 20/8660 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
    PDF | 594 KB — Status: 25.01.2024
  • 20/8661 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 -
    PDF | 8 MB — Status: 25.01.2024
  • 20/8662 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8962 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 450 KB — Status: 25.01.2024
  • 20/8663 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8962 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 3 MB — Status: 26.01.2024
  • 20/8765 - Unterrichtung: Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes - Drucksache 20/8765 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 11.10.2023
  • 20/9500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2023 nebst Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
    PDF | 1 MB — Status: 27.11.2023
  • 20/9600 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9500 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
    PDF | 754 KB — Status: 07.12.2023
  • 20/9666 - Beschlussempfehlung und Bericht: Erste Beschlussempfehlung und Erster Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
    PDF | 381 KB — Status: 07.12.2023
  • 20/9792 - Beschlussempfehlung und Bericht: Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
    PDF | 326 KB — Status: 13.12.2023
  • 20/9999 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
    PDF | 292 KB — Status: 08.01.2024
  • 20/10150 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9999 - Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
    PDF | 263 KB — Status: 22.01.2024
  • 20/10189 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8609, 20/8661, 20/8662, 20/8663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
    PDF | 185 KB — Status: 29.01.2024
  • 20/10190 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8609, 20/8661, 20/8662, 20/8663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
    PDF | 180 KB — Status: 29.01.2024
  • 20/10191 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/9999, 20/10150 - Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
    PDF | 145 KB — Status: 29.01.2024
  • 20/10192 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8661, 20/8662, 20/8663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 156 KB — Status: 29.01.2024
  • 20/10193 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8661, 20/8662, 20/8663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 171 KB — Status: 29.01.2024
  • 20/10194 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8661, 20/8662, 20/8663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 149 KB — Status: 29.01.2024
  • 20/10195 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8661, 20/8662, 20/8663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 153 KB — Status: 29.01.2024
  • 20/10196 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8661, 20/8662, 20/8663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 163 KB — Status: 29.01.2024
  • 20/10202 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/9999, 20/10150 - Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
    PDF | 140 KB — Status: 30.01.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 20/10202
  • 10:58:38: Beginn der Abstimmung
  • 11:18:24: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 663 Ja: 284 Nein: 375 Enthaltungen: 4
  • Änderungsantrag 20/10202 abgelehnt


Änderungsantrag 20/10191 abgelehnt

11:18:38: Beginn der Sitzungsunterbrechung
11:25:47: Ende der Sitzungsunterbrechung

Gesetzentwurf 20/9999 (Beschlussempfehlung 20/10150: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

namentliche Abstimmung zu Haushaltsgesetz 2024 auf 20/7800, 20/7802, 20/8601, 20/8602, 20/8604, 20/8605, 20/8606, 20/8607, 20/8608, 20/8609, 20/8610, 20/8611, 20/8612, 20/8614, 20/8616, 20/8617, 20/8630, 20/8632, 20/8660, 20/8661, 20/8662, 20/8663
11:31:36: Beginn der Abstimmung
11:55:02: Ende der Abstimmung
Gesamt: 667 Ja: 388 Nein: 279 Enthaltungen: 0
Haushaltsgesetz 2024 angenommen

Entschließungsantrag 20/10196 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/10190 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/10192 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/10193 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/10195 abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 20/10194
12:16:55: Beginn der Abstimmung
12:37:18: Ende der Abstimmung
Gesamt: 651 Ja: 66 Nein: 585 Enthaltungen: 0
Entschließungsantrag 20/10194 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-pa-haushalt-bereinigungssitzung-978074

Stand: 24.05.2025