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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Änderung des Bundes­vertriebenengesetzes in erster Lesung beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmals über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlingen (Bundesvertriebenengesetz, BVFG,  20/8537) beraten, den die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt haben.

Gegenstand der Debatte war zudem ein Antrag mit dem Titel „Spätaussiedler willkommen heißen – Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennen“ (20/8532), den die AfD-Fraktion einbrachte. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. 

Gesetzentwurf der Koalition

Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll ein „mittelfristig drohender Rückgang der Aufnahmemöglichkeiten für Spätaussiedler“ verhindert werden. Wie die drei Fraktionen ausführen, sind die „Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum, das für die Spätaussiedleraufnahme erforderlich ist“, durch höchstrichterliche Rechtsprechung angehoben worden (BVerwG, Urteil vom 26.01.2021, Az.: 1 C 5.20.). Dies gelte für diejenigen Spätaussiedler, die ein sogenanntes Gegenbekenntnis abgegeben haben, also in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Dieses Gegenbekenntnis stehe einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum so lange entgegen, bis davon wirksam abgerückt wurde. 

Für ein solches Abrücken reiche aber nach der Rechtsprechung allein die formelle Änderung der Eintragung in amtlichen Dokumenten auf eine deutsche Volkszugehörigkeit nicht aus, heißt es in der Vorlage weiter. Vielmehr müssten die Antragsteller äußere Tatsachen nachweisen, „die einen inneren Bewusstseinswandel und den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volk anzugehören“. Diese erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung seien naturgemäß einzelfallbezogen und entzögen sich stereotypen Darlegungen, so dass die Betroffenen sie nur schwer nachvollziehen könnten. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis habe demzufolge zu deutlich mehr Ablehnungen geführt und werde mittelfristig den Spätaussiedlerzuzug stark begrenzen.

Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis

Die geplante Änderung soll daher den Koalitionsfraktionen zufolge die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglichen. Diese habe eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete erlaubt. 

Mit einer weitere Änderung des Bundesvertriebenengesetzes sollen laut Vorlage zudem die Vertriebenenbehörden in die Lage versetzt werden, zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Auskünfte aus den entsprechenden Daten und Verwaltungsvorgängen geben zu können. Hierdurch solle verhindert werden, dass nach dem Bundesvertriebenengesetze Aufgenommene ihren Status im Nachhinein nicht mehr nachweisen können, weil die entsprechenden Akten nicht mehr vorhanden sind. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt auf Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Gesetz „mit Blick auf den Krieg in der Ukraine an die Herausforderungen von Krieg, Katastrophen und anderwärtigen Gefahren für Leib und Leben anzupassen, um den Verlust des Aufnahmeanspruches in diesen Fällen bei Verlassen des Aussiedlergebietes auszuschließen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge Paragraf 6 des Gesetzes so ergänzen, „dass das aktuelle Bekenntnis zum deutschen Volkstum maßgeblich für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger ist“.

Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Sprachmittlerorganisationen in den Aussiedlungsgebieten instand zu setzen, Sprachkursangebote stark auszuweiten, an deutlich mehr Orten anzubieten sowie die Kurse und den Erwerb von Sprachzertifikaten für Deutsche kostenfrei anzubieten. Daneben sollen nach dem Willen der Fraktion die diplomatischen Vertretungen Deutschlands beziehungsweise die Vertretungen der deutschen Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten „personell instand“ gesetzt und Spätaussiedlern bei der Antragstellung auch „personell zumindest eine vergleichbare Unterstützung (...) wie Asylbewerbern bei deren Antragstellung in Deutschland“ gewährt werden.

Des Weiteren soll die Bundesregierung laut Vorlage die Zeiten für die Bearbeitung von Anträgen verkürzen und die Kosten für die Antragstellung („Fahrten zum Konsulat, Übersetzungen, Notarkosten“) im Falle der Anerkennung übernehmen. Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion in dem Antrag unter anderem, „die nach dem 24. Februar 2022 von der Bundesregierung unterbrochenen Kontakte mit offiziellen Stellen der Russischen Föderation in Bezug auf Fragen, die die deutsche Minderheit betreffen, unverzüglich wieder aufzunehmen“. (vom/sto/28.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Natalie Pawlik

Natalie Pawlik

© Natalie Pawlik/ Photothek Media Lab

Pawlik, Natalie

SPD

Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Roger Beckamp

Roger Beckamp

© Roger Beckamp

Beckamp, Roger

AfD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Eugen Schmidt

Eugen Schmidt

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Schmidt, Eugen

AfD

Sandra Bubendorfer-Licht

Sandra Bubendorfer-Licht

© DBT/Inga Haar

Bubendorfer-Licht, Sandra

FDP

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Die Linke

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

Simona Koß

Simona Koß

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek

Koß, Simona

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8532 - Antrag: Spätaussiedler willkommen heißen - Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennen
    PDF | 199 KB — Status: 26.09.2023
  • 20/8537 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
    PDF | 328 KB — Status: 26.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8537 und 20/8532 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Erleichterungen bei Spätaussiedler­bewerbungen begrüßt

Zeit: Montag, 13. November 2023, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600

Weniger restriktive Verfahren bei Spätaussiedler-Bewerbungen fanden die Unterstützung von Experten bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Mittwoch, 13. November 2023. Es ging um den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG, 20/8537). Ein zentraler Punkt war das „Gegenbekenntnis“: Wenn Spätaussiedler bei den Behörden des Landes, aus dem sie aussiedeln wollen, mit einer anderen als der deutschen Nationalität in den Personaldokumenten eingetragen sind.

Bekenntnis zum deutschen Volkstum

Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der Vertriebenen, sprach vom „sogenannten Gegenbekenntnis“. Er gab zu bedenken, dass das Bekenntnis zum deutschen Volkstum insbesondere in der Russischen Föderation unter den derzeitigen politischen Rahmenbedingungen nicht erwartet werden dürfe. Es bestehe hier die ernsthafte Gefahr, dass ein solcher Schritt zu Repressionen führen werde. Zum Nachweis eines aktuellen Bekenntnisses sollten zertifizierte deutsche Sprachkenntnisse ausreichen.

Nils Friedrichs vom Sachverständigenrat für Integration und Migration wertete geplante Erleichterungen bei der Bewertung einer früheren Eintragung einer nichtdeutschen Nationalität als positiv. Er verwies ebenfalls auf Repressionen bereits in der Sowjetunion. Zudem habe sich die Diskriminierung auf den Gebrauch der deutschen Sprache erstreckt - ein Nachteil für Spätaussiedlerbewerber aus Russland beispielsweise gegenüber denen aus Rumänien oder Polen.

Aufbewahrung der Spätaussiedlerdaten

Thomas Herzog, lange Zeit im Innenministerium mit der Thematik befasst, begrüßte die Einfügung eines neuen Paragrafen zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung der bei den Vertriebenenbehörden befindlichen Spätaussiedlerdaten. Die Bedeutung der erhobenen Daten für Status und Aufenthalt der Spätaussiedler und ihrer Angehörigen berühre deren schutzwürdiges Interesse.

Elisabeth Kunze von der Ukrainehilfe Lobetal - Cura hominum befürwortete, dass die Rückbesinnung auf die Zugehörigkeit zum deutschen Volk erleichtert werden soll. Sie verwies auf schwerwiegende Nachteile für Bürger deutscher Nationalität schon in der Sowjetunion. Wenn unter solchen Bedingungen jemand seinem Kind die russische Nationalität in die Geburtsurkunde habe schreiben lassen oder sich selbst für die russische Nationalität entschieden habe, würde sie das eher als Überlebensstrategie werten, nicht als Bekenntnis zum russischen Volk.

Hürden bei der Ausreise aus Russland

Olga Martens von der Sprach- und Partnerschaftsinitiative Gelnhausen äußerte sich als Betroffene, die vor Kurzem nach Deutschland eingereist sei. Sie meinte, zurzeit finde eine Veränderung des politischen Umfelds in Russland statt. Die Lebensrealitäten für Angehörige der deutschen Minderheit verschlechterten sich zusehends. Jede Initiative zur Ausreise solle in Kürze als extremistisch eingestuft werden.

Thomas Puhe, Fachanwalt für Migrationsrecht und Sozialrecht, hob hervor, bei der Einschätzung der Sprachkenntnisse müsse berücksichtigt werden, dass die Goethe-Institute in Russland und der Ukraine kaum oder gar nicht mehr präsent seien. Den geplanten Gesetzesänderungen bescheinigte er, zu mehr Einzelfallgerechtigkeit zu führen.

Eintragung der russischen Nationalität

Frank Schleicher, Fachanwalt für Sozialrecht, befand, in der juristischen Praxis bedeute die Gesetzesänderung einen erheblichen verfahrensrechtlichen Vorteil für den Spätaussiedlerbewerber. Bundesverwaltungsamt oder Gerichte dürften dann nicht mehr prüfen, ob der Bewerber bei der Erstausstellung der behördlichen Urkunden wollte, dass eine andere als die deutsche Nationalität eingetragen wurde oder ob die Eintragung der russischen Nationalität zwangsweise erfolgte.

Johann Thießen von der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland berichtete von zahlreichen Hilferufen von Landsleuten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die einen Ablehnungsbescheid zu ihrem Aufnahmeantrag als Spätaussiedler erhalten hätten. Der häufigste Ablehnungsgrund sei eben das „Gegenbekenntnis“. Die Eintragung der russischen Nationalität sei meist eigenmächtig durch sowjetische Beamte erfolgt. Dass dieses Problem nun an die Lebenswirklichkeit angepasst werden solle, sei zu begrüßen. (fla/13.11.2023)

Dokumente

  • 20/8537 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
    PDF | 328 KB — Status: 26.09.2023

Tagesordnung

  • 59. Sitzung am Montag, dem 13. November 2023, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung
  • 20(4)331 - Änderungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537

Protokolle

  • Protokoll - 59. Sitzung - 13. November 2023, 14.00 Uhr - Bundesvertriebenengesetz

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 10. November 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 13. November 2023, 14.00 Uhr - Bundesvertriebenengesetz
  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 13. November 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 13. November 2023, 14.00 Uhr - Bundesvertriebenengesetz

Stellungnahmen

  • 20(4)333 A - Stellungnahme Dr. Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der Vertriebenen - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537
  • 20(4)333 B - Stellungnahme Dr. Thomas Herzog, Bonn - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537
  • 20(4)333 C - Stellungnahme Elisabeth Kunze, Ukraine-Hilfe Lobetal, Bernau - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537
  • 20(4)333 D - Stellungnahme Frank Schleicher, Rechtsanwalt - Fachanwalt für Sozialrecht, Essen - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537
  • 20(4)333 E - Stellungnahme Johann Thießen, Bundesvorsitzender - Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V., Stuttgart - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537
  • 20(4)333 F - Stellungnahme Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537
  • 20(4)333 G - Stellungnahme Dr. Nils Friedrichs, Sachverständigenrat für Integration und Migration gGmbH, Berlin - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537
  • 20(4)333 H - Stellungnahme Thomas Puhe, Fachanwalt für Migrationsrecht und Sozialrecht, Frankfurt am Main - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537
  • 20(4)333 I - Stellungnahme Dr. Olga Martens, Vorsitzende der Sprach- und Partnerschaftsinitiative e.V, Gelnhausen - Bundesvertriebenengesetz - BT-Drucksache 20/8537

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Bundestag novelliert das Bundesvertriebenengesetz

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 16. November 2023, den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, 20/8537) gebilligt. Damit soll ein „mittelfristig drohender Rückgang der Aufnahmemöglichkeiten für Spätaussiedler“ verhindert werden. Für das im Innenausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (20/9347) stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt. Zur Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (20/9386). Ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/9353) fand keine Mehrheit.

Auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Spätaussiedler willkommen heißen – Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennen“ (20/8532) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gemäß einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (20/9347) abgelehnt.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Wie es in der Novelle heißt, seien die „Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum, das für die Spätaussiedleraufnahme erforderlich ist“, durch höchstrichterliche Rechtsprechung angehoben worden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021, Aktenzeichen: 1 C 5.20.).

Dies gilt dem Gesetz zufolge für diejenigen Spätaussiedler, die ein sogenanntes Gegenbekenntnis abgegeben haben, also in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Dieses Gegenbekenntnis stehe einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum so lange entgegen, bis davon wirksam abgerückt wurde.

Erhöhte Anforderungen der Rechtsprechung

Für ein solches Abrücken reiche aber nach der Rechtsprechung allein die formelle Änderung der Eintragung in amtlichen Dokumenten auf eine deutsche Volkszugehörigkeit nicht aus, heißt es im Gesetz weiter. Vielmehr müssten die Antragsteller äußere Tatsachen nachweisen, „die einen inneren Bewusstseinswandel und den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volk anzugehören“.

Diese erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung seien naturgemäß einzelfallbezogen und entzögen sich stereotypen Darlegungen, sodass die Betroffenen sie nur schwer nachvollziehen könnten. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis habe demzufolge zu deutlich mehr Ablehnungen geführt und werde mittelfristig den Spätaussiedlerzuzug stark begrenzen, argumentierten die Koalitionsfraktionen.

Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis

Die beschlossene Änderung soll daher die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglichen. Diese habe eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete erlaubt.

Mit einer weiteren Änderung des Bundesvertriebenengesetzes sollen laut Vorlage zudem die Vertriebenenbehörden in die Lage versetzt werden, zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Auskünfte aus den entsprechenden Daten und Verwaltungsvorgängen geben zu können. Hierdurch soll verhindert werden, dass nach dem Bundesvertriebenengesetz Aufgenommene ihren Status im Nachhinein nicht mehr nachweisen können, weil die entsprechenden Akten nicht mehr vorhanden sind.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion drang ebenfalls auf Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes. In ihrem abgelehnten Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, das Gesetz „mit Blick auf den Krieg in der Ukraine an die Herausforderungen von Krieg, Katastrophen und anderwärtigen Gefahren für Leib und Leben anzupassen, um den Verlust des Aufnahmeanspruches in diesen Fällen bei Verlassen des Aussiedlergebietes auszuschließen“. Auch sollte die Bundesregierung Paragraf 6 des Gesetzes so ergänzen, „dass das aktuelle Bekenntnis zum deutschen Volkstum maßgeblich für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger ist“.

Zudem wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, die Sprachmittlerorganisationen in den Aussiedlungsgebieten instand zu setzen, Sprachkursangebote stark auszuweiten, an deutlich mehr Orten anzubieten sowie die Kurse und den Erwerb von Sprachzertifikaten für Deutsche kostenfrei anzubieten. Daneben sollten nach dem Willen der Fraktion die diplomatischen Vertretungen Deutschlands beziehungsweise die Vertretungen der deutschen Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten „personell instand“ gesetzt und Spätaussiedlern bei der Antragstellung auch „personell zumindest eine vergleichbare Unterstützung (...) wie Asylbewerbern bei deren Antragstellung in Deutschland“ gewährt werden.

Des Weiteren sollte die Bundesregierung laut Vorlage die Zeiten für die Bearbeitung von Anträgen verkürzen und die Kosten für die Antragstellung („Fahrten zum Konsulat, Übersetzungen, Notarkosten“) im Falle der Anerkennung übernehmen. Darüber hinaus forderte die AfD-Fraktion unter anderem, „die nach dem 24. Februar 2022 von der Bundesregierung unterbrochenen Kontakte mit offiziellen Stellen der Russischen Föderation in Bezug auf Fragen, die die deutsche Minderheit betreffen, unverzüglich wieder aufzunehmen“. (vom/sto/ste/16.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Natalie Pawlik

Natalie Pawlik

© Natalie Pawlik/ Photothek Media Lab

Pawlik, Natalie

SPD

Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

Sandra Bubendorfer-Licht

Sandra Bubendorfer-Licht

© DBT/Inga Haar

Bubendorfer-Licht, Sandra

FDP

Eugen Schmidt

Eugen Schmidt

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Schmidt, Eugen

AfD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8532 - Antrag: Spätaussiedler willkommen heißen - Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennen
    PDF | 199 KB — Status: 26.09.2023
  • 20/8537 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
    PDF | 328 KB — Status: 26.09.2023
  • 20/9347 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8537 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Eugen Schmidt, Dr. Götz Frömming, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8532 - Spätaussiedler willkommen heißen - Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennen
    PDF | 292 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9353 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/8537, 20/9347 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
    PDF | 163 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9386 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/8537, 20/9347 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
    PDF | 205 KB — Status: 15.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Pau, Petra (Die Linke), Göring-Eckardt, Katrin (B90/Grüne), Koß, Simona (SPD)


Gesetzentwurf 20/8537 Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 4 in Ausschussfassung angenommen
Änderungsantrag 20/9353 abgelehnt
Gesetzentwurf 20/8537 übrige Teile angenommen
Gesetzentwurf 20/8537 (Beschlussempfehlung 20/9347 Buchstabe a: Gesetzentwurf 20/8537 in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/9347 Buchstabe b (Antrag 20/8532 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 20.06.2025