Geschäftsordnung

Bundestag lehnt Einspruch gegen Ordnungsruf ab

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, 1. Dezember 2023, den Einspruch des Abgeordneten Matthias Helferich gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der fraktionslose Abgeordnete hatte den in Rede stehenden Ordnungsruf im Anschluss an einen Wortbeitrag am Vortag von der sitzungsleitenden Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erhalten. Bas begründete die Maßnahme damit, in einer Art und Weise angesprochen worden zu sein, die im Präsidium nicht geduldet würde. Helferichs Rede stand im Kontext der Debatte zum sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetz“, das die Bundesregierung eingebracht hatte. Bei der Abstimmung über den Einspruch enthielt sich die Fraktion der AfD, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (ste/01.12.2023)

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