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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Staatsangehörigkeitsrecht soll überarbeitet werden

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 30. November 2023, mit der Erleichterung des Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit befasst. Die Abgeordneten haben erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (20/9044) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Ministerin: Das Gesetz nutz unserem Land

„Wir brauchen das Gesetz, weil es unserem Land nutzt“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu Beginn der Debatte. Es mache Deutschland stärker, moderner und international wettbewerbsfähiger. Nach dem schon beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz werde nun der nächste notwendige Schritt gegangen. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht gehöre zu einer modernen Einwanderungspolitik, sagte die Ministerin. Gerade bei Hochqualifizierten könne mit dem Pfund einer Einbürgerung gewuchert werden. So täten es Einwanderungsländer wie Kanada und die USA ebenfalls. „Den Wohlstand von morgen schaffen wir nicht mit den Regeln von gestern“, sagte Faeser. 

Die Innenministerin ging auch auf die antisemitischen Demonstrationen in Deutschland in den vergangenen Wochen ein. Für die Einbürgerung werde ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung „ohne Wenn und Aber“ gefordert. „Wer sich antisemitisch betätigt, darf kein Deutscher werden“, machte sie deutlich. Dieses Stoppschild sei schon lange vor dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober im Gesetzentwurf verankert worden. Es gelte auch für alle, die Israel das Existenzrecht absprechen. „Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass es im Gesetz dazu Änderungsbedarf gibt, stehe ich dem ausdrücklich offen gegenüber“, sagte Faeser.

CDU/CSU: Gesetzentwurf spaltet das Land

Von einem „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“ sprach Alexander Throm (CDU/CSU). „Daran ist auch nichts modern“, fügte er hinzu. Es sei denn, man bezeichne den Verzicht auf eigene innerstaatliche Interessen zukünftig als modern. „Solche Gesetzentwürfe spalten unser Land“, sagte Throm. Seiner Aussage nach ist die Einbürgerung nicht das Thema Nummer eins bei den hochqualifizierten Zuwanderern. Bei einer OEDC-Studie tauche das Thema im Ranking noch nicht einmal auf. 

Der Unionsabgeordneten kritisierte auch die verkürzen Fristen bei der Einbürgerung. Es handle sich nicht um eine Wartefrist, sondern um eine Prüffrist des Staates, ob die Integration tatsächlich nachhaltig gelungen ist. Eine Turboeinbürgerung innerhalb von fünf oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar nur drei Jahren sei dafür zu kurz bemessen. Auf Ablehnung stößt bei der Union auch die geplante Akzeptanz einer Mehrstaatlichkeit bei der Einbürgerung. Das sei generell falsch, befand Throm. Wenn nun aber die Ministerin ausgerechnet Frankreich und Holland anführe, müsse deutlich gesagt werden, „dass diese Länder ganz gewiss keine Beispiele für gelungene Integration sind“. Sie stellten eher einen Beweggrund dar, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. 

Grüne: Deutschland ist ein Einwanderungsland

Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von Versäumnissen bei der Anerkennung der Lebensleistung von Migranten, wenn diese teils erst nach mehr als 20 Jahren eingebürgert würden. „Das wollen wir besser machen“, kündigte sie an. Mehr als elf Millionen Menschen würden derzeit in Deutschland ohne die deutsche Staatsangehörigkeit leben. 1,7 Millionen Menschen von ihnen hätten keinen deutschen Pass, „obwohl sie hier geboren sind“. Dieses starke Ungleichgewicht zwischen der Bevölkerung, die hier wohnt und derjenigen, die hier wählen darf, erzeuge Gefühle der Ausgrenzung und sei demokratietheoretisch bedenklich. 

Deutschland, so Polat, sei ein Einwanderungsland, dessen offene Gesellschaft „seine Einheit nur in Vielfalt gestalten kann“. Dennoch liege die Einbürgerungsquote im EU-Vergleich weit hinten. „Deshalb kürzen wir die Einbürgerungsfristen, während die Voraussetzungen gleichbleiben“, sagte sie. Als einen Meilenstein bezeichnete Polat die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit, die der Lebensrealität vieler Menschen gerecht werde. Die Grünenabgeordnete forderte zugleich, dass es bei der Einbürgerung nicht zu Ungerechtigkeiten kommen dürfe. Frauen, Rentner, Menschen mit Behinderungen oder Menschen, „die unverschuldet arbeitslos geworden sind“, dürften nicht schlechter gestellt werden. „Das werden wir in den Beratungen berücksichtigen“, betonte sie.

AfD: Verschleuderung der Staatsangehörigkeit

Gottfried Curio (AfD) warnte vor einer Verschleuderung der Staatsangehörigkeit. Die Regierung wolle durch deutlich abgeschwächte Bedingungen mehr Ausländer einbürgern. Das Gesetz gebe das klare Signal: „Niemand muss sich mehr integrieren.“ Das illegale Eindringen nach Deutschland über ungesicherte Grenzen werde mit einer „hinterhergeworfenen Staatsbürgerschaft“ noch attraktiver, sagte Curio. Als Lohn erhoffe man sich ein paar Dankeskreuzchen auf dem Wahlzettel. „Die Umverteilungspartei importiert sich extra ihr eigenes Wählerprekariat“, sagte Curio und sprach von einem „kalten Staatsstreich per Umbau der Wählerdemografie“. Es dürfe nicht sein, dass „absterbende Parteien“ den Bürgern das eigene Land unter den Füßen wegziehen. 

Der AfD-Abgeordnete sprach sich gegen eine „Zementierung der illegalen Massenzuwanderung“ durch eine künstlich forcierte und sachwidrige Einbürgerung aus. „Weg mit diesem Gesetz“, forderte er. 

Minister: Müssen uns von jahrelangen Illusionen trennen

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) sieht in dem Gesetzentwurf eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts „im Lichte unserer Interessen“. Mit ihm trenne man sich von jahrelangen Illusionen. Eine davon sei der Glaube, ohne Einwanderungen in den Arbeitsmarkt auskommen zu können. Fakt sei aber, dass Menschen gebraucht würden, „die nach Deutschland kommen, um hier von ihrer eigenen Arbeit zu leben und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen“. 

Eine weitere Illusion sei, dass jeder Mensch, der nach Deutschland kommt, „willens und in der Lage ist, den Unterhalt für sich und seine Familie durch eigene Arbeit zu bestreiten“. Zu viele lebten derzeit von Transfereinkommen, sagte Buschmann. „Wer als Ausländer von Sozialleistungen lebt, wird künftig kein Staatsbürger mehr werden können“, so der Minister. Eine Verschleuderung der Staatsangehörigkeit sei für ihn nicht erkennbar, da die Anforderungen sogar gesteigert würden. Ausnahmen würden nur für Gast- und Vertragsarbeiter gelten, die ein ganzen Leben in Deutschland gearbeitet hätten. 

Linke: Langfristige Perspektiven eröffnen

Gökay Akbulut (Die Linke) begrüßte den Gesetzentwurf. Derzeit lebten fast zwölf Millionen Menschen in Deutschland, die nicht Staatsbürger seien und von politischer Teilhabe ausgeschlossen seien. Daher sei das Gesetz richtig. Erst die Staatsbürgerschaft eröffne den Menschen eine langfristige Perspektive für ihr Leben in Deutschland, sagte Akbulut. „Der deutsche Pass steht daher nicht am Ende eines langwierigen mühsamen Integrationsprozesses. Die Staatsbürgerschaft ist die Bedingung für erfolgreiche Integration“, sagte die Linken-Abgeordnete. 

In keiner Weise einverstanden sei sie jedoch mit der geplanten Verschärfung bei der Sicherung des Lebensunterhalts. „Wer Sozialleistungen bezieht, darf kein Deutscher werden? Das lehnen wir ab“, sagte sie. Einkommensverhältnisse dürften kein Kriterium dafür sein, wer den deutschen Pass bekommt. 

SPD: Lebensrealitäten anerkennen

Das Gesetz, so sagte Dirk Wiese (SPD), ermögliche Menschen, die schon lange in Deutschland seien, das „finale Heimischwerden“, ohne ihre Wurzeln abbrechen zu müssen. Damit würden Lebensrealitäten anerkannt. Von einer Verramschung der Staatsbürgerschaft kann aus Sicht des SPD-Abgeordneten nicht gesprochen werden. „Das Gegenteil ist der Fall.“ 

Es werde anerkannt, wenn sich die Menschen hier besonders einbringen, sie besondere berufliche Leistungen erbringen und sich ehrenamtlich engagieren. „Das setzen wir für eine schnellere Einbürgerung voraus“, sagte Wiese. Wenn dennoch getäuscht werde, sei die Einbürgerung rückwirkend zehn Jahre widerrufbar.

FDP: Ordnung und Kontrolle bei der Migration

Das Gesetz sei ein Beitrag zu Ordnung und Kontrolle bei der Migration, sagte Konstantin Kuhle (FDP). Mit Blick auf die antisemitischen Exzesse auf deutschen Straßen wies er daraufhin, dass derartige Handlungen künftig eine Einbürgerung entgegenstünden.

In der Vergangenheit sei mit dem geltenden Recht nicht genau genug hingeschaut worden, wer eingebürgert wird. „Das wollen wird ändern“, sagte Kuhle. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit ihrem ersten Gesetzentwurf (20/9044) will die Bundesregierung den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und zugleich einen Anreiz zur schnellen Integration schaffen. Vorgesehen ist, bei Einbürgerungen künftig Mehrstaatigkeit generell hinzunehmen. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren.

Auch die für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils in der Bundesrepublik soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden und die bisherige Optionsregelung vollständig entfallen.

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als einer Voraussetzung für eine Einbürgerung soll dem Entwurf zufolge gesetzlich klargestellt werden, dass „antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und gegen dessen freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen.

Mit dem Gesetzentwurf soll auch gewährleistet werden, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden durch die Staatsanwaltschaften sicher von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren, denen antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde liegen.

Hinderungsgründe für eine Einbürgerung

Ausgeschlossen sein soll eine Einbürgerung auch im Fall einer Mehrehe oder wenn jemand durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Bei der Sicherheitsabfrage ist eine Erweiterung des Kreises der zu beteiligenden Sicherheitsbehörden vorgesehen.

Bei der Anspruchseinbürgerung gilt laut Vorlage mit Ausnahme bestimmter Fälle, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bestritten werden muss.

Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer

Ausnahmen davon sollen für Personen gelten, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, für Menschen, die mit einer in Vollzeit tätigen Person sowie einem Kind in familiärer Gemeinschaft leben sowie für die sogenannten Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind.

Gast- und Vertragsarbeiter müssen dem Entwurf zufolge zudem keinen Einbürgerungstest absolvieren und lediglich mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungsvorschlägen. So plädiert er unter anderem für eine ausdrückliche Klarstellung, dass auch „geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Dem stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu und empfiehlt, diese Unvereinbarkeit für „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ festzuschreiben. (hau/sto/30.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

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Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Nancy Faeser

Nancy Faeser

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Faeser, Nancy

Bundesministerin des Innern und für Heimat

Alexander Throm

Alexander Throm

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Throm, Alexander

CDU/CSU

Filiz Polat

Filiz Polat

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Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

Gottfried Curio

Gottfried Curio

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Curio, Dr. Gottfried

AfD

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

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Buschmann, Dr. Marco

FDP

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

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Akbulut, Gökay

Die Linke

Dirk Wiese

Dirk Wiese

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Wiese, Dirk

SPD

Philipp Amthor

Philipp Amthor

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Amthor, Philipp

CDU/CSU

Lamya Kaddor

Lamya Kaddor

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Kaddor, Lamya

Bündnis 90/Die Grünen

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

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Kuhle, Konstantin

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Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

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Yüksel, Gülistan

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Alexander Hoffmann

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Hoffmann, Alexander

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Canan Bayram

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Hakan Demir

Hakan Demir

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Demir, Hakan

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
    PDF | 883 KB — Status: 01.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9044 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Expertenstreit über Reform des Staatsbürger­schaftsrechts

Zeit: Montag, 11. Dezember 2023, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 200

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, 11. Dezember 2023, deutlich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/9044) sieht vor, bei Einbürgerungen künftig Mehrstaatigkeit generell hinzunehmen. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. Beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als einer Voraussetzung für eine Einbürgerung soll dem Entwurf zufolge gesetzlich klargestellt werden, dass „antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Ausgeschlossen sein soll eine Einbürgerung auch im Fall einer Mehrehe oder wenn jemand durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Bei der Anspruchseinbürgerung gilt laut Vorlage mit Ausnahme bestimmter Fälle, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) bestritten werden muss.

Förderung von Integration und Teilhabe

Prof. Sina Fontana von der Universität Augsburg sieht in der Reform „einen wichtigen Schritt zur Förderung von Integration und Teilhabe“. Das Gesetz entspräche den Anforderungen eines modernen Einwanderungslandes, sagte sie. Verfassungsrechtlich hoch problematisch sei aber die „Verschärfung beim Lebensunterhalt“. Die Regelung wirke sich als mittelbare Diskriminierung von Personengruppen aus, die sich in prekären Lebenssituationen befänden. Dies beträfe insbesondere Frauen und Menschen mit Behinderungen.

Auch aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) darf Partizipation „nicht an das Einkommen oder die soziale Lage gebunden werden“, wie DGB-Vertreter Gerd Wiegel sagte. Die Verschärfungen beim Lebensunterhalt würden dieses Prinzip aber untergraben. Damit würden Menschen von der Einbürgerung ausgeschlossen, die zum Teil völlig unverschuldet in eine Notlage geraten seien. Die Verkürzung der Fristen und die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit stießen indes beim DGB auf Zustimmung. Alles in allem sei das Gesetz ein „Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft“.

Anerkennung der Mehrstaatigkeit 

Die Anerkennung der Mehrstaatigkeit wurde auch von Prof. Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin begrüßt. Dies zeige, dass in Deutschland künftig gleichberechtigte Teilhabe unabhängig von der Herkunft gelten solle. Der Entwurf enthalte aber Regelungen, die in der Praxis anfällig für Diskriminierungen seien. Das beträfe die Regelungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung „und noch mehr die Regelungen zur Gleichberechtigung von Mann und Frau“. Es könne hier zu „pauschalisierenden und stigmatisierenden Umsetzungen“ kommen, was „absehbar vor allem die muslimische Bevölkerung treffen könnte“, sagte Tabbara.

Trotz viele positiver Veränderungen werde die Situation der mehr als 126.000 von Staatenlosigkeit betroffenen Menschen in Deutschland durch das Gesetz nicht hinreichend erfasst, kritisierte Christiana Bukalo vom Verein Statefree. Sie forderte eine explizite Nennung von Staatenlosigkeit im Staatsangehörigkeitsgesetz. Die derzeit fehlende Nennung führe oft zur mangelhaften Anwendung der Regelung auf Staatenlose. Zugleich verlangte Bukalo einen erleichterten Staatsangehörigkeitserwerb durch staatenlose Kinder.

Einbürgerungsanträge und der Einbürgerungen

Die in der Gesetzesbegründung angeführte Stagnation der Einbürgerungszahlen in Deutschland sei nicht zutreffend, sagte Wilhelm Kanther vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Die Zahl der Einbürgerungsanträge und der Einbürgerungen sei in den vergangenen Jahren bundesweit erheblich gestiegen. Die Einbürgerungsbehörden seien bereits jetzt überlastet, so Kanther. Er lehnte zugleich die vorgesehenen Absenkungen der Einbürgerungsvoraussetzungen ebenso ab wie die Mehrstaatigkeit. Die derzeit geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen hätten sich seiner Einschätzung nach im Wesentlichen bewährt. Dass die erleichterte Einbürgerung eine verbesserte Integration zur Folge habe, sei nicht belegt. Vielmehr könne der Wunsch, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten ein wesentlicher Anreiz für verstärkte Integration sein - etwa für den verstärkten Erwerb der deutschen Sprache.

Auch Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sieht die Reform kritisch. Die Einbürgerung dürfe kein Selbstzweck sein. Sie müsse am Ende einer gelungenen Integration stehen. Der derzeit geltende Voraufenthalt von acht beziehungsweise in besonderen Fällen von sechs Jahren sei richtig, um sicherzustellen, dass sich die Bewerber erfolgreich in Deutschland integriert haben. „Davon sollte nicht abgewichen werden“, sagte Ritgen. Seiner Ansicht nach müsse auch der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit Voraussetzung für die Einbürgerung sein.

Vollzugsprobleme und systemische Konkurrenz

Daniela Schneckenburger vom Deutschen Städtetag sah ebenso wie ihre beiden Vorredner Vollzugsprobleme. Eine Beschleunigung der Einbürgerung werde es mit dem Gesetz nicht geben. Die zu erwartende hohe Anzahl von Neubewerbungen werde eher zu einer Verlangsamung der Bearbeitung führen. Grundsätzlich sieht Schneckenburger den Entwurf jedoch als einen Beitrag zu mehr Demokratie und Teilhabe an. Sie begrüßte die Absenkung der Wartezeit. Die Ausnahmen bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts müssten durch einen Katalog klarer definiert werden, befand sie. Sie müssten auch so gefasst sein, „dass unbillige Härten für vulnerable Gruppe vermieden werden“.

Die Reform sei dysfunktional und verkenne insbesondere die Implikationen der „Zeitenwende“, die gerade auch im Staatsangehörigkeitsrecht zu berücksichtigen seien, sagte Prof. Matthias Friehe von der Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden. Da sich Deutschland in einer systemischen Konkurrenz zum Autoritarismus befinde, stellten sich zumindest mehrfache Staatsangehörigkeiten mit autoritären Staaten als „Übel“ dar, die es zu vermeiden gelte, betonte er. Völlig unverständlich sei, warum in der aktuellen sicherheitspolitischen Situation Russen ermöglicht werden soll, ohne Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit Deutsche zu werden. Eine Loyalität mit dem russischen Regime und mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes würden sich wechselseitig ausschließen.

Zulassung von Mehrstaatigkeit

Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit werde eine „Ineinssetzung von soziokultureller Identität mit Pässen betrieben“, sagte Ferdinand Weber von der Universität Göttingen. Es irritiere, „wie selbstverständlich die Anhänger des Doppelpasses diesen als Ausdruck von Modernität feiern und die Kritik als latent nationalistisch abtun, obgleich der Doppelpass seinerseits eine ethnokulturelle Herkunftslandbindung perpetuiert“, heißt es in seiner Stellungnahme. Es stimme keineswegs, dass der Doppelpass in einem „modernen“ Einwanderungsland selbstverständlich ist, befand Weber.

Ulrich Vosgerau, Privatdozent der Universität Köln, hielt die weitere „Modernisierung“ des Staatsangehörigkeitsrechts „weder für sinnvoll noch für verfassungsgemäß“. Sie schade staatlichen Interessen und füge dem deutschen Volk Schaden zu, sagte er. Klar sei, dass jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeschoben werden könne. Das sei schon jetzt mit Blick auf die Aktivitäten des Remmo-Clans, der Silvester-Straftaten junger Männer mit Migrationshintergrund und der antisemitischen Demonstrationen ein Problem, „weil die alle eingebürgert sind“, sagte Vosgerau. (hau/11.12.2023)

Dokumente

  • 20/9044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
    PDF | 883 KB — Status: 01.11.2023

Tagesordnung

  • 65. Sitzung am Montag, dem 11. Dezember 2023, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 65. Sitzung - 11. Dezember 2023 - Staatsangehörigkeitsrecht

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 8. Dezember 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 11. Dezember 2023, 14.00 Uhr - Staatsangehörigkeitsrecht

Stellungnahmen

  • 20(26)88-11 - Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 A - Stellungnahme Daniela Schneckenburger, Deutscher Städtetag, Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 B - Stellungnahme Prof. Dr. Sina Fontana, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Krisenresilienz, Universität Augsburg - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 C - Stellungnahme Gerd Wiegel, Leiter der Abteilung Demokratie, Migration- und Antirassismuspolitik, Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 D - Stellungnahme Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 E - Stellungnahme Christiana Bukalo, Statefree e. V., München - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 F - Stellungnahme Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 G - Stellungnahme Dr. Wilhelm Kanther, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Wiesbaden - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 H - Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH, Wiesbaden - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 I - Stellungnahme Prof. Dr. Tarik Tabbara, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 J neu - Stellungnahme Dr. Ferdinand Weber, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Universität Göttingen - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)349 K - Stellungnahme Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau, Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)284 - Stellungnahme - Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)304 - Stellungnahme - KJS Katholische Jugendsozialarbeit - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)350 - Stellungnahme Prof. Dr. Uwe Berlit, Leipzig - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)253 - Stellungnahme - DaMigra Dachverband der Migrantinnenorganisationen e. V. - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044
  • 20(4)351 - Gemeinsame Stellungnahme, Kommissariat der deutschen Bischöfe und Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksache 20/9044

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Bundestag erleichtert Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (20/9044) wurde am Freitag, 19. Januar 2024, mit 382 Stimmen gegen 234 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (20/10093), die zudem einige Änderungen am Ursprungsentwurf enthält. Ein von den Abgeordneten Gökay Akbulut und Martina Renner zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/10095) wurde mehrheitlich abgelehnt.

Gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der AfD und Zustimmung durch die Union wurde zudem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Den Wert der deutschen Staatsangehörigkeit bewahren“ (20/9764) abgelehnt. Der Antrag hatte den Verzicht auf die geplante Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts gefordert.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Bei Einbürgerungen soll Mehrstaatigkeit künftig generell hingenommen werden. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren.

Auch die für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils in der Bundesrepublik wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. Die bisherige Optionsregelung entfällt vollständig.

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als einer Voraussetzung für eine Einbürgerung soll gesetzlich künftig Klarheit darüber bestehen, dass „antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und gegen dessen freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen.

Mit dem Gesetz soll auch gewährleistet werden, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden durch die Staatsanwaltschaften sicher von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren, denen antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde liegen.

Hinderungsgründe für eine Einbürgerung

Ausgeschlossen sein soll eine Einbürgerung auch im Fall einer Mehrehe oder wenn jemand durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Bei der Sicherheitsabfrage ist eine Erweiterung des Kreises der zu beteiligenden Sicherheitsbehörden vorgesehen.

Bei der Anspruchseinbürgerung gilt laut Vorlage mit Ausnahme bestimmter Fälle, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bestritten werden muss.

Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer

Ausnahmen davon sollen für Personen gelten, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, für Menschen, die mit einer in Vollzeit tätigen Person sowie einem Kind in familiärer Gemeinschaft leben sowie für die sogenannten Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind.

Gast- und Vertragsarbeiter müssen dem Gesetz zufolge zudem keinen Einbürgerungstest absolvieren und lediglich mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion drang auf einen Verzicht der von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts. Diese seien „grundlegend falsch“, schrieb die Fraktion in ihrem Antrag (20/9764), in dem sie die Bundesregierung aufforderte, ihren Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht (20/9044) zurückzuziehen. Dieser Entwurf, der insbesondere eine Halbierung der Einbürgerungsfristen, die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit und die Streichung der Einbürgerungsvoraussetzung einer „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ enthalte, ignoriere „die Migrationskrise und Integrationsprobleme“, kritisierte die Fraktion.

Stattdessen sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Staatsangehörigkeitsrecht behutsam und an der Realität ausgerichtet weiterentwickelt“, hieß es in dem Antrag weiter. Dabei sollte nach dem Willen der CDU/CSU eine Einbürgerung künftig nur noch möglich sein, „wenn der Ausländer in den vorangegangenen 24 Monaten ununterbrochen erwerbstätig war und zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine angemessene Altersversorgung nachweislich zu erwarten ist“. Auch wollte die Fraktion die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem von dem ausdrücklichen Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abhängig machen. Zudem sollte nach ihrem Willen künftig jeder Einbürgerungsbewerber vor Übergabe der Einbürgerungsurkunde geloben, dass er „das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte“. (ste/sto/19.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Reem Alabali-Radovan

Reem Alabali-Radovan

© Photothek

Alabali-Radovan, Reem

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge, Integration

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

Schahina Gambir

Schahina Gambir

© BTG Fraktion B90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Gambir, Schahina

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Dr. Stefan Heck

Dr. Stefan Heck

© Dr. Stefan Heck/Tobias Koch

Heck, Dr. Stefan

CDU/CSU

Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

Ann-Veruschka Jurisch

Ann-Veruschka Jurisch

© Ann-Veruschka Jurisch/Ulrike Sommer

Jurisch, Dr. Ann-Veruschka

FDP

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

fraktionslos

Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

© DBT/Inga Haar

Yüksel, Gülistan

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/9044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
    PDF | 883 KB — Status: 01.11.2023
  • 20/9764 - Antrag: Den Wert der deutschen Staatsangehörigkeit bewahren
    PDF | 152 KB — Status: 13.12.2023
  • 20/10093 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9044 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
    PDF | 260 KB — Status: 17.01.2024
  • 20/10095 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/9044, 20/10093 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
    PDF | 156 KB — Status: 17.01.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/10095 abgelehnt


namentliche Abtimmung zu Gesetzentwurf 20/9044 (Beschlussempfehlung 20/10093: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
12:41:25: Beginn der Abstimmung
13:01:13: Ende der Abstimmung
Gesamt: 639 Ja: 382 Nein: 234 Enthaltungen: 23
Gesetzentwurf 20/9044 angenommen

Antrag 20/9764 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-staatsangehoerigkeitsrecht-979630

Stand: 23.06.2025