Gesundheit

Kirsten Kappert-Gonther: Cannabis wird ab 1. April 2024 legal

Das Cannabis-Gesetz ist eines der strittigsten Gesetzesvorhaben der Ampelregierung. Der Termin für die Legalisierung von Cannabis soll daher auf den 1. April 2024 verschoben werden. Ursprünglich war die Legalisierung ab dem 1. Januar 2024 geplant. „Das ist ein sehr komplexes Vorhaben. Es ist immerhin ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), am Freitag, 1. Dezember 2023, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen. Derzeit befassen sich die Koalitionsfraktionen mit dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (20/8704).

Entlastung für Polizei und Justiz

Die bisher illegale Droge Cannabis soll unter bestimmten Bedingungen wie einer begrenzten Ausgabe von 25 Gramm sowie dem Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen legalisiert werden. Entscheidend an dem Gesetzentwurf sei, dass sowohl der Eigenanbau als auch der gemeinschaftliche Anbau für Personen ab 18 Jahren erlaubt werden soll. Letzterer werde „unter dem Dach der Cannabis-Clubs“ und „unter bestimmten Bedingungen, die einerseits, den Sicherheitsanforderungen, die wir als Bundestag an dieses Gesetz stellen, Rechnung tragen und andererseits praktikabler machen“ stattfinden.

Geplant sei, dass die Kontrolle dieser Bedingungen von „bestimmten Stellen in den Kommunen“ übernommen werden soll. „Wir gehen davon aus, dass die Bedingungen unter den klaren Definitionen, die es jetzt erst mal geben wird, dann auch entsprechend eingehalten werden. Ganz anders als auf dem Schwarzmarkt.“ Damit sei der Paradigmenwechsel nicht nur für den Jugend- und Gesundheitsschutz gut, sondern entlaste auch die Polizei und die Justiz. 

Gesetz dient dem Gesundheitsschutz

Die Warnung der Bundesärztekammer vor einer Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jüngeren Generation räumte die Ausschussvorsitzende und Fachärztin für Psychiatrie aus: „Aus meiner Sicht ist das Gegenteil der Fall.“ Grund dafür sei, dass die Gefährdung der Substanz Cannabis auf dem Schwarzmarkt deutlich steige. „Auf dem Schwarzmarkt gibt es weder Jugendschutz noch Gesundheitsschutz. Das heißt, dieses Gesetzesvorhaben macht den Konsum sicherer.“

Ein weiteres Problem sei, dass man auf dem Schwarzmarkt nicht wisse, was man kaufe und konsumiere. „Das wäre, wie wenn Sie in der Kneipe sagen, ‚ein Glas Alkohol bitte‘ und Sie wissen nicht, kriegen Sie Bier oder Wodka.“ Dies mache für Wirkung und Nebenwirkung einen relevanten Unterschied. Denn auf dem Schwarzmarkt seien „erhebliche Streckmittel“ wie geriebenes Glas oder Haarspray im Umlauf. Diese synthetischen Cannabinoide seien sehr gefährlich. „Die Konsumierenden, die auf dem Schwarzmarkt ihr Cannabis beziehen, haben keine Ahnung, ist das enthalten oder nicht.“ Daher werde das Gesetz dem Gesundheitsschutz „deutlich dienen“. 

Mehr Qualität durch Krankenhausreform

Kappert-Gonther sagte zudem zur geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Das Entscheidende ist ein Qualitätszugewinn.“ Die derzeitige heterogene Krankenhauslandschaft in Deutschland führe dazu, dass einige Krankenhäuser „aufgrund von ökonomischen Notwendigkeiten“ Eingriffe machten, „die sie nur sehr, sehr selten durchführen“. Je seltener ein Eingriff durchgeführt werde, desto unsicherer sei dies für die Patienten. Dies soll sich durch die Krankenhausreform ändern.

Die Tatsache, dass die Bundesländer eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes fordern und den Entwurf daher an den Vermittlungsausschuss überwiesen haben, bedauerte Kappert-Gonther. Zwar sei dies eine „demokratisch notwendige Möglichkeit“, doch bedeute es auch, dass die vorgesehene finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser nicht fließen könne. (mtt/01.12.2023)

Marginalspalte