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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Regierung will digitalen Datenaustausch im Ausländer- und Sozialrecht

Das Parlament hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (20/9470) beraten. Nach 30-minütiger Debatte wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen „Leistungsbehörden“ verbessert werden. Zugleich sollen die Behörden durch eine möglichst automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister (AZR) „von den zahlreichen standardmäßigen manuellen Abfragen“ entlastet und zugleich etwaigem Leistungsmissbrauch vorgebeugt werden, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt. Danach werde mit dem Gesetz zudem die Erfüllung der Verpflichtung aus der EU-„Migrationsstatistik-Verordnung“ zur Erfassung des Leistungsbezuges von Geflüchteten ermöglicht.

Künftig sollen der Vorlage zufolge bestimmte Daten zu existenzsichernden Leistungen - und zwar solche zur zuständigen Leistungsbehörde, dem Bezugszeitraum und zur Art der Leistung - im AZR abgebildet werden und den Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den Leistungsbehörden zum Abruf zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür sei die automatisierte und unverzügliche Übertragung dieser Daten an das AZR durch die für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen Stellen nach dem Zweiten, dem Achten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Unterhaltsvorschussgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Abrufmöglichkeit von Daten zu existenzsichernden Leistungen über das AZR führe dazu, „dass die bei der Leistungsgewährung beteiligten Leistungsbehörden bei ihrer Entscheidung anderweitig gewährte Leistungen berücksichtigen können“, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Wesentlichen würden „im Leistungsbereich bestehende Datenübermittlungsverpflichtungen“ künftig automatisiert beziehungsweise digitalisiert über das AZR erfolgen, damit Einzelfallrecherchen und Anfragen zu diesen personenbezogenen Daten künftig nicht mehr erforderlich sind.

In Fällen, bei denen die Erteilung eines Aufenthaltstitels von einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Ausreisekosten des Ausländers abhängt, soll Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen durch eine Anpassung der Rechtslage ermöglicht werden, die Bonität des Verpflichtungsgebers prüfen zu können. So soll zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Verpflichtungsgebers eine Recherche im AZR möglich sein, wie viele Verpflichtungserklärungen er bereits abgegeben hat und ob im jeweiligen Fall öffentliche Mittel aufgewendet werden mussten, weil seine Inanspruchnahme nicht möglich war. Dadurch werde die Prüfung von Verpflichtungserklärungen und damit die Erteilung von Visa erheblich vereinfacht, heißt es in der Begründung. (sto/hau/14.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern und für Heimat

Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

Misbah Khan

Misbah Khan

© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Janich, Steffen

AfD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

© DBT/Inga Haar

Yüksel, Gülistan

SPD

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
    PDF | 1 MB — Status: 27.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Wegge, Carmen (SPD)
  • Überweisung 20/9470 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Digitalisierungsvorstoß im Ausländer- und Sozialrecht überwiegend begrüßt

Zeit: Montag, 15. Januar 2024, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Weitere Digitalisierung rund um das Ausländerzentralregister (AZR): Der entsprechende Gesetzentwurf hat ganz überwiegend die grundsätzliche Zustimmung der Experten gefunden, die das Vorhaben am Montag, 15. Januar 2024, im Ausschuss für Inneres und Heimat bewertet haben. Es ging um die „Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (20/9470). Unter anderem soll der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen Leistungsbehörden verbessert werden.

Zwischen Verwaltungsdigitalisierung und Datenschutz

Prof. Dr. Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, begrüßte die angestrebte weitere Digitalisierung migrationsrechtlicher Verwaltungsverfahren. Sie bewege sich im Spannungsfeld zwischen Verwaltungsdigitalisierung und Datenschutz. Es bestehe das Risiko, sich im Dschungel der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu verheddern. Speziell gegen die Ausweitung auch auf Sozialdaten bestünden keine grundsätzlichen Bedenken. Die allgemein gehaltene Übermittlungsbefugnis an Strafverfolgungs- und Polizeibehörden verfehlten womöglich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 

Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, meinte, er begrüße grundsätzlich die Digitalisierung bei den Ausländer- und Leistungsbehörden. Hierdurch würde es ermöglicht werden, die Daten an zentraler Stelle sichtbar zu machen und eine einheitliche Protokollierung und Löschung der Daten zu den jeweiligen Zeitpunkten sicherzustellen. Zu mehreren Punkten des Gesetzentwurfs machte er gleichwohl kritische Anmerkungen. Es sei zu hoffen, dass die datenrechtlichen Erwartungen auch erfüllt werden.

Prof. Dr. jur. Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen, befand, aus praktischer Sicht bestünden akute gesetzliche Reformbedarfe und das Bedürfnis für verfahrensrechtliche Anpassungen im Ausländer- und Sozialrecht. Natürlich müsse man jede Art von Datenzentralisierung erst einmal kritisch hinterfragen. Die im Gesetzentwurf zur Erreichung dieser praktischen und verfassungsrechtlich legitimen Ziele vorgeschlagenen Maßnahmen seien in einer rechtlichen Gesamtbewertung geeignet, erforderlich und angemessen.

Kritik an verpflichtender Teilnahme

Dr. Malte Kröger, Richter am Verwaltungsgericht Stade, verwies darauf, dass laut Gesetzentwurf die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit verpflichtet sein sollen, am automatisierten Verfahren teilzunehmen. Angesichts des Umfangs der Daten, die danach abgerufen werden dürfen, könne es hierfür an der praktischen Notwendigkeit fehlen. Er riet dazu, von einer verpflichtenden Teilnahme am automatisierten Verfahren abzusehen.

Dr. Martin Lenz, Bürgermeister der Stadt Karlsruhe, meinte, der Gesetzentwurf bringe einige wesentliche Erleichterungen mit sich. Dazu gehöre, dass zukünftig die Staatsangehörigkeitsbehörden und die Unterhaltsvorschusskassen der Jugendämter zu den zugangsberechtigten Behörden gehören sollen. Er erwähnte auch Verbesserungen beim Erkennen des Doppelbezuges von Sozialleistungen. Er sprach von einem wichtigen Schritt für die kommunale Praxis vor Ort.

Sarah Lincoln, Gesellschaft für Freiheitsrechte, führte aus, das AZR verbinde bereits jetzt eine Flut von Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen miteinander und mache sie zahlreichen Behörden zugänglich. Das Register sei 2021 verfassungswidrig ausgeweitet worden. Die jetzt vorgesehenen Änderungen holten es nicht auf den Boden des Grundgesetzes zurück. Durch eine Erweiterung des Datenkranzes und neue abrufberechtigte Stellen und Organisationen würden die bereits bestehenden Probleme verschärft.

Plädoyer für „maßvolle“ Umsetzung

Dr. Kay Ruge erklärte namens der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Person des jeweiligen Ausländers müsse Dreh- und Angelpunkt aller Digitalisierungsansätze sein. Seine Anträge und Verfahren innerhalb der kommunalen und staatlichen Ausländer- und Leistungsverwaltung müssten vollständig digital abgebildet sein. Der Gesetzentwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung. Trotz gebotener Eile müsse die Umsetzung für die Behörden und das Personal maßvoll erfolgen. Es bedürfe eines ausreichend bemessenen Umsetzungszeitraums. Ruge forderte die klare Ausfinanzierung durch die Länder und die Unterstützung durch den Bund. Es gehe um die Erfüllung staatlicher Aufgaben, nicht um kommunale Selbstverwaltung.

Andre Schuster, Deutscher Städtetag, ergänzte Ruges Ausführungen mit einem Blick auf die Ausländerbehörden. Sie befänden sich in einem fortwährenden Krisenmodus und arbeiteten im gesamten Bundesgebiet an der Belastungsgrenze. Die Personalsituation sei viel zu knapp. Viele Behörden sähen sich aber auch technisch überfordert.

AZR als „Informationsplattform“

Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, beschied, der Gesetzentwurf begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Er erweise sich als notwendige Ergänzung ausländer- und sozialrechtlicher Vorschriften. Das AZR als Informationsplattform solle gestärkt werden, um so einen besseren Informationsaustausch zu gewährleisten und damit insbesondere auch der Gefahr eines Leistungsmissbrauchs vorzubeugen. Mit dem Gesetzentwurf werde das Untermaß dessen getroffen, was regelungstechnisch und inhaltlich möglich sei.

Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, erklärte, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen bei der Registrierung von Ausländern und beim digitalen Austausch seien im Interesse aller Beteiligten im Grunde zu begrüßen. Die Automatisierung der Prozesse habe aber neue Gefährdungen für den Datenschutz sowie weitere Grundrechte zur Folge. Möglichkeiten des Datenmissbrauchs würden erleichtert. Durch die digitale Verfügbarmachung von Dokumenten könnten von allen Sicherheitsbehörden höchstpersönliche Daten abgerufen werden, die aber nur im Einzelfall von Interesse sein dürften. (fla/15.01.2024)

Dokumente

  • 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
    PDF | 1 MB — Status: 27.11.2023

Tagesordnung

  • 67. Sitzung am Montag, dem 15. Januar 2024, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 67. Sitzung - 15. Januar 2024, 14.00 Uhr - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 11. Januar 2024 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 15. Januar 2024, 14.00 Uhr - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz

Stellungnahmen

  • 20(26)96-1 - Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 A - Stellungnahme Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 B - Stellungnahme Prof. Dr. jur. Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 C neu - Stellungnahme Dr. Martin Lenz, Stadt Karlsruhe, Dezernat 3 - Bürgermeister - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 D - Stellungnahme Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 E - Stellungnahme Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, Kiel - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 F - Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berlin - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 G - Stellungnahme Dr. Malte Kröger, Richter am Verwaltungsgericht, Stade - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 H - Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH, Wiesbaden - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470
  • 20(4)375 I - Stellungnahme Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., Berlin - Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz - BT-Drucksache 20/9470

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Grünes Licht für die Ein­führung einer Bezahlkarte für Asylsuchende

Der Bundestag hat am  Freitag, 12. April 2024, grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von  Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (DÜV-AnpassG, 20/9470, 20/10016, 20/10131 Nr. 1.22, 20/11019) gegeben. Damit stimmte das Parlament auch für die bundesrechtliche Absicherung zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. 

Mit dieser Karte sollen Asylsuchende künftig ihren monatlichen persönlichen Bedarf decken. Nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen sollen die Kommunen dadurch von Bürokratie entlastet werden. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte über ein sogenanntes Omnibusverfahren zuvor entsprechende Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen (20/11006). Für den dergestalt geänderten Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sowie die Gruppe BSW. Die CDU/CSU und die Gruppe Die Linke votierten gegen das Gesetz.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt hat das Parlament hingegen zwei Vorlagen der Union zur Einführung einer Bezahlkarte bei Asylleistungen (20/10722, 20/8729). Die AfD votierte für die Initiativen der CDU/CSU. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales Beschlussempfehlungen (20/11005) abgegeben.

Regelungen zur Bezahlkarte

Mit dem Gesetz wird die Option einer Bezahlkarte, also einer guthabenbasierten Karte, explizit ins AsylbLG aufgenommen, neben bereits bestehenden Regelungen zu Geld- oder Sachleistungen. Die Bundesländer können zwar auch in eigener Verantwortung eine solche Bezahlkarte einführen und tun dies teilweise auch schon. Sie hatten jedoch auf eine bundesweit einheitliche Regelung gepocht, um die Bezahlkarte rechtlich besser abzusichern. Ob sie die Karte einführen und wie sie die Nutzung konkret ausgestalten, bleibt dem Entwurf zufolge den Bundesländern überlassen, um den „individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort“ gerecht werden zu können. Es ist also den Leistungsbehörden auch möglich, sich im Rahmen der Ermessensausübung im Einzelfall gegen den Einsatz der Karte zu entscheiden.

Dies könne etwa bei Leistungsberechtigten der Fall sein, die Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Aubildungsvergütung oder BAföG auf ein eigenes Girokonto erhalten, so dass eine Überweisung von aufstockenden AsylbLG-Leistungen auf dieses Konto zweckmäßiger sei, schreiben die Koalitionsfraktionen. Neu ist außerdem, dass, wenn einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) nicht über eine Bezahlkarte gedeckt werden können, diese als Geldleistung erbracht werden sollen.

Über die Höhe des auf der Karte verfügbaren Betrages sollen die Behörden in den Kommunen selbst entscheiden. Unter anderem über den Betrag von 50 Euro, der in einigen Modellprojekten der Länder als Guthaben auf der Karte festgelegt wurde, hatte es zuletzt immer wieder Diskussionen gegeben.

CDU/CSU: Grüne bleiben Geisterfahrer

Die Debatte im Bundestag verlief keineswegs nach dem Motto: Ende gut, alles gut. Das Thema birgt auch nach dem Beschluss viel Konfliktpotenzial. Insbesondere die Grünen mussten sich heftige Vorwürfe gefallen lassen. So kritisierte Stephan Stracke (CDU/CSU), wie in den Debatten zuvor, die Grünen heftig.

„In der Migrationspolitik bleiben die Grünen Geisterfahrer“, sie stünden nicht hinter den Zielen der Bezahlkarte. Es gehe der Partei nur darum, Migrationsströme zu managen, „uns geht es aber um eine klare Begrenzung und Ordnung der Migration“, sagte er. 

AfD: Sozialleistungen begrenzen, wo es nur geht

Der AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter warf den Grünen und der Koalition insgesamt vor: „Sie tun so, als gehörten Sozialleistungen zum Ausländerdasein dazu. Das ist aber nicht so, denn es sind deutsche Steuergelder. Deswegen dürfen wir Sozialleistungen für Ausländer nicht systematisieren, sondern müssen sie begrenzen, wo es nur geht.“ 

Regierung: Wir setzen um, woran andere gescheitert sind

Dem widersprach nicht nur Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD): „Woran andere gescheitert sind, was 16 Jahre lang Bundesinnenminister der CDU nicht geschafft haben, das setzen wir um.“ 

Die Regierung habe  nicht nur die Bezahlkarte beschlossen, sondern auch ein Gesetz für schnellere Abschiebungen und auf europäischer Ebene für einen Asylkompromiss gerungen.

SPD: Es gibt nicht nur einen Pull-Faktor

Rasha Nasr (SPD) sagte, Grüne und SPD leugneten nicht die Pull-Faktoren. Es sei jedoch falsch, wie Union und AfD so zu tun, als gebe es nur den einen entscheidenden Pull-Faktor, nämlich Sozialleistungen. 

„Weder ist die Bezahlkarte die Lösung für alles, noch schafft sie das Grundrecht auf Asyl ab“, mahnte Nasr zu Sachlichkeit. Sie verteidigte die gefundene Lösung als „pragmatisch“, sie gebe den Behörden vor Ort genügend Ermessensspielraum und ermögliche nun auch Direktzahlungen für Strom und Miete.

Grüne: Wir ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) warf Union und AfD vor, „komplett die andere Seite der Debatte zu ignorieren“. Wenn, wie im Bundestag zuvor geschehen, die AfD „Brot, Bett und Seife“ für Asylsuchende fordere, sei eine Grenze überschritten: „Das werden wir nie zulassen!“, betonte er. 

Mit der Klarstellung, dass die Kommunen vor Ort das Existenzminimum zu garantieren haben, sei es nun „ausgeschlossen, dass Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden.“ 

FDP: Kommunen werden entlastet

Stephan Thomae (FDP) hob die Entlastung der Kommunen hervor, da sich am Monatsende nun nicht mehr lange Schlangen vor den Ausgabestellen der Leistungsbehörden bilden würden. 

Er habe aber eigentlich nie verstanden, wo das Problem mit der Bezahlarte liege, weil diese rechtlich schon längst möglich sei. Da es aber offenbar das Bedürfnis nach Rechtsklarheit gegeben habe, sei diese bundesweite Regelung nun eine „gute Sache“.

Linke und BSW kritisieren Migrationspolitik

Clara Bünger (Gruppe Die Linke) kritisierte die Debatte um die Bezahlkarte generell als vorurteilsbehaftet: Die AsylbLG-Leistungen lägen unter dem Existenzminimum. „Die Idee, dass Asylsuchende nichts anderes zu tun haben, als große Geldbeträge ins Ausland zu transferieren, ist doch total absurd.“

Für die Gruppe BSW warf Alexander Ulrich Grünen und SPD vor, die Existenz von Pull-Faktoren zu leugnen und trotz Bezahlkarte bei anderen migrationspolitischen Fragen nicht konsequent genug zu ein.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll im Übrigen der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen „Leistungsbehörden“ verbessert werden. Zugleich sollen die Behörden durch eine möglichst automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister (AZR) „von den zahlreichen standardmäßigen manuellen Abfragen“ entlastet und zugleich etwaigem Leistungsmissbrauch vorgebeugt werden, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt. Danach werde mit dem Gesetz zudem die Erfüllung der Verpflichtung aus der EU-„Migrationsstatistik-Verordnung“ zur Erfassung des Leistungsbezuges von Geflüchteten ermöglicht.

Künftig sollen der Vorlage zufolge bestimmte Daten zu existenzsichernden Leistungen – und zwar solche zur zuständigen Leistungsbehörde, dem Bezugszeitraum und zur Art der Leistung – im AZR abgebildet werden und den Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den Leistungsbehörden zum Abruf zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür sei die automatisierte und unverzügliche Übertragung dieser Daten an das AZR durch die für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen Stellen nach dem Zweiten, dem Achten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Unterhaltsvorschussgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Digitaler Datenaustausch

Die Abrufmöglichkeit von Daten zu existenzsichernden Leistungen über das AZR führe dazu, „dass die bei der Leistungsgewährung beteiligten Leistungsbehörden bei ihrer Entscheidung anderweitig gewährte Leistungen berücksichtigen können“, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Wesentlichen würden „im Leistungsbereich bestehende Datenübermittlungsverpflichtungen“ künftig automatisiert beziehungsweise digitalisiert über das AZR erfolgen, damit Einzelfallrecherchen und Anfragen zu diesen personenbezogenen Daten künftig nicht mehr erforderlich sind.

In Fällen, bei denen die Erteilung eines Aufenthaltstitels von einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Ausreisekosten des Ausländers abhängt, soll Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen durch eine Anpassung der Rechtslage ermöglicht werden, die Bonität des Verpflichtungsgebers prüfen zu können. So soll zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Verpflichtungsgebers eine Recherche im AZR möglich sein, wie viele Verpflichtungserklärungen er bereits abgegeben hat und ob im jeweiligen Fall öffentliche Mittel aufgewendet werden mussten, weil seine Inanspruchnahme nicht möglich war. Dadurch werde die Prüfung von Verpflichtungserklärungen und damit die Erteilung von Visa erheblich vereinfacht, heißt es in der Begründung. 

Stellungnahme des Bundesrats 

In seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf äußerte der Bundesrat (20/10016) eine Reihe von Änderungsvorschlägen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nur zum Teil zustimmte. So bat der Bundesrat unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „ob unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben das AZR-Gesetz dahingehend ertüchtigt werden kann, dass auch Daten zur Krankenversicherung oder Krankenversorgung eingetragen, gespeichert und abgerufen werden können“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung schrieb, hatte sie den Vorschlag geprüft und stimmt ihm nicht zu. Die geforderte Verarbeitung der sensiblen personenbezogenen Daten zur Krankenversicherung oder Krankenversorgung begegne neben datenschutzrechtlichen auch verfassungs- und europarechtlichen Bedenken, führte sie zur Begründung aus.

Gesetzentwurf der Union 

Die Unionsfraktion verwies in ihrem vom Plenum angelehnten Gesetzentwurf zur „rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz“ auf die Besprechungen von Bund und Ländern vom 6. November 2023, bei denen Einigkeit darüber bestanden habe, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG weiter einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu sollten bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen, schrieb die Fraktion und kritisierte, dass dies bisher nicht geschehen sei.

Das AsylbLG sollte nach dem Vorschlag der Abgeordneten so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, sollte in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schrieb die CDU/CSU-Fraktion. 

Antrag der Union

In ihrem abgelehnten Antrag forderte die CDU/CSU-Fraktion die Abkehr von der bisherigen Praxis der Bargeldauszahlung im System des AsylbLG. Stattdessen sollte „das Sachleistungsprinzip konsequent umgesetzt werden“, lautete die zentrale Forderung der Unionsabgeordneten. „Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Geflüchtete einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bevorzugen. Um Anreize zu verringern, ohne die Leistungshöhe für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG abzusenken, sollten Bargeldzahlungen von Leistungen so weit wie möglich vermieden werden“, schrieben sie in dem Antrag weiter. 

Die Fraktion forderte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte für all jene regelt, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Diese sollte von allen Bundesländern gleichermaßen verwendet werden. Die Bezahlkarte sollte dabei technisch ausschließlich für Zahlungen innerhalb Deutschlands verwendet werden können. „Der Einsatzbereich muss auch darüber hinaus innerhalb Deutschlands eingeschränkt werden können, insbesondere, um den Einsatz auf die notwendigen Bedarfe des täglichen Lebens zu beschränken“, schrieben die Abgeordneten. Für die Nutzung von bestimmten Unternehmen, wie beispielsweise Glückspielanbieter, sollte sie gesperrt werden. Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte sollten bis maximal 50 Euro pro Monat möglich sein. (sto/che/ste/12.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Nancy Faeser

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© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Faeser, Nancy

Bundesministerin des Innern und für Heimat

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Andreas Audretsch

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© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

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Steffen Janich

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© Steffen Janich

Janich, Steffen

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Stephan Thomae

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© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

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© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Detlef Seif

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Seif, Detlef

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Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

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© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

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AfD

Jens Teutrine

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© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

FDP

Maximilian Mörseburg

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Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

Rasha Nasr

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© Photothek Media Lab

Nasr, Rasha

SPD

Petra Nicolaisen

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Nicolaisen, Petra

CDU/CSU

Clara Bünger

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© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Gruppe Die Linke

Misbah Khan

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© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

Alexander Ulrich

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© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Gruppe BSW

Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8729 - Antrag: Bezahlkarte einführen - Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen
    PDF | 165 KB — Status: 10.10.2023
  • 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
    PDF | 1 MB — Status: 27.11.2023
  • 20/10016 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) - Drucksache 20/9470 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 225 KB — Status: 10.01.2024
  • 20/10131 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 1. Dezember 2023 bis 10. Januar 2024)
    PDF | 170 KB — Status: 19.01.2024
  • 20/10722 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz - BezahlkG)
    PDF | 187 KB — Status: 19.03.2024
  • 20/11005 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/10722 - Entwurf eines Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz - BezahlkG) b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/8729 - Bezahlkarte einführen - Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen
    PDF | 176 KB — Status: 10.04.2024
  • 20/11006 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9470, 20/10016, 20/10131 Nr. 1.22 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
    PDF | 952 KB — Status: 10.04.2024
  • 20/11019 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9470, 20/11006 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
    PDF | 174 KB — Status: 10.04.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/9470, 20/10016 (Beschlussempfehlung 20/11006: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/10722 (Beschlussempfehlung 20/11005 Buchstabe a: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/11005 (Antrag 20/8729 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw50-de-duev-anpassung-980618

Stand: 23.06.2025