Geschäftsordnung

Bundestag stimmt gegen Zulässigkeit eines Abwahlantrags

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 18. Januar 2024, in einer Geschäftsordnungsangelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD gegen die Zulässigkeit eines Antrags auf Abwahl der Vizepräsidentin Petra Pau gestimmt. Die AfD-Fraktion hatte zuvor einen Antrag vorgelegt, der auf die Abwahl der Vizepräsidentin ausgerichtet war. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schloss dies jedoch aus. „Unsere Geschäftsordnung lässt eine Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums nicht zu“, erläuterte die Bundestagspräsidentin, weil nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung die Mitglieder des Präsidiums „für die Dauer der Wahlperiode“ gewählt werden. Ein Antrag, der auf eine solche Abwahl ziele, sei dementsprechend unzulässig. „Ich habe daher den Antrag nicht verteilen lassen“, erklärte Bas und ließ sich diese Rechtsauffassung durch das Votum des Plenums bestätigen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, monierte während einer Aussprache dazu, dass „offensichtlich zulässige Anträge seiner Fraktion“ verhindert würden. Katja Mast, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, warf ihrem Vorredner daraufhin vor, sich als Opfer inszenieren zu wollen. Denn bereits im Dezember sei die AfD-Fraktion mit demselben Antrag im Plenum gescheitert. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, erklärte, dass die Rechtsklage in der Sache klar und der Antrag deshalb unzulässig sei. Deswegen sei es richtig gewesen, den Antrag nicht zur Abstimmung zu vorzulegen. (eis/18.01.2024)

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