Vermittlungsausschuss

Bund und Länder suchen nach Kompromiss beim Onlinezugangsgesetz

Mitglieder des Vermittlungsausschusses sitzen am rechteckigen Konferenztisch des Sitzungssaales.

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. (Bundesrat | Thomas Trutschel)

Für das von der Bundesregierung geplante sogenannte Onlinezugangsgesetz (20/8093, 20/10417, 20/10419) soll im Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss gesucht werden. Dies geht aus einer entsprechenden Unterrichtung hervor, die die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet hat (20/11021). Der Bundesrat hatte dem Gesetz in seiner 1042. Sitzung am 22. März 2024 die Zustimmung versagt (20/10845). 

Entwicklung digitaler Services

Das 2017 beschlossene Gesetz hatte zum Ziel, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Durch die neuen Regelungen sollen die Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen.

Union und AfD votierten gegen das Gesetz

Der Bundestag hatte das Gesetz am Freitag, 23. Februar 2024, gebilligt. Für die umfassend im Innenausschuss noch geänderte Novelle stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Union und AfD votierten dagegen. Ein Termin für die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss steht noch nicht fest. 

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (ste/15.04.2024)

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