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  • 1. Lesung
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  • 2./3. Lesung
  • Vermittlungsausschuss
  • 2./3. Lesung (Vermittlungsausschuss)
Inneres

Regierung will Onlinezugangsgesetz novellieren

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)“ (20/8093) stand am Mittwoch, 20. September 2023, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Regelung sollen die neu geschaffenen Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen. (joh/hau/20.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

Judith Gerlach

Judith Gerlach

© StMD-Anne Hufnagl

Gerlach, Judith

Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Bayern

Maximilian Funke-Kaiser

Maximilian Funke-Kaiser

© Maximilian Funke-Kaiser/Stefan Trocha

Funke-Kaiser, Maximilian

FDP

Judith Gerlach

Judith Gerlach

© StMD-Anne Hufnagl

Gerlach, Judith

Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Bayern

Misbah Khan

Misbah Khan

© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

Barbara Benkstein

Barbara Benkstein

© Barbara Benkstein/Eckhard Kahle

Benkstein, Barbara

AfD

Volker Redder

Volker Redder

© Volker Redder/Ismail Gök

Redder, Dr. Volker

FDP

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8093 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Parlament

Antrag für mehr Tempo bei digitaler Verwaltung beraten

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Mehr Tempo bei digitaler Verwaltung – Onlinezugangsgesetz (OZG) fortführen, Nutzungslücken schließen, Rechtsanspruch einführen“ (20/4313) stand am Mittwoch, 9. November 2022, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. 

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine gesetzliche Nachfolgeregelung, die die Fortsetzung des auslaufenden Onlinezugangsgesetzes sichert. Darin heißt es, es brauche einen rechtlichen, zeitlichen und finanzieller Rahmen für ein OZG 2.0, um den Ländern und Kommunen Planungssicherheit zu geben. Der IT-Planungsrat müsse vor Beginn des formalen Gesetzgebungsverfahrens in ausreichender Form beteiligt werden, schreibt die Fraktion weiter. Die Bundesregierung solle zudem einen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2025 auf die im OZG definierten Verwaltungsleistungen des Bundes vorlegen. 

Im Hinblick auf den Umsetzungsrückstand zum Fristablauf des OZG soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass „einzelne verfügbare Online-Leistungen auch flächendeckend für alle Nutzerinnen und Nutzer beschleunigt umgesetzt werden“, um eine Zersplitterung des Bereitstellungangebotes zu verhindern, fordert die Fraktion. Über eine gezielte Kommunikationsstrategie in Zusammenarbeit mit allen OZG-Dienstleistern müsse zudem der Bekanntheitsgrad und das Nutzungsverhalten von digitalen Verwaltungsdienstleistungen bei den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden. (lbr/eis/09.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

Barbara Benkstein

Barbara Benkstein

© Barbara Benkstein/Eckhard Kahle

Lenk, Barbara

AfD

Misbah Khan

Misbah Khan

© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

Volker Redder

Volker Redder

© Volker Redder/Ismail Gök

Redder, Dr. Volker

FDP

Reinhard Brandl

Reinhard Brandl

© Reinhard Brandl/ Stefan Bösl

Brandl, Dr. Reinhard

CDU/CSU

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4313 - Antrag: Mehr Tempo bei digitaler Verwaltung - Onlinezugangsgesetz fortführen, Nutzungslücken schließen, Rechtsanspruch einführen
    PDF | 161 KB — Status: 08.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Pau, Petra (Die Linke)
  • Überweisung 20/4313 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Kritik am Stand der Verwaltungsdigi­talisierung

Zeit: Montag, 9. Oktober 2023, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Sachverständige aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kommunalverbänden haben am Montag, 9. Oktober 2023, die Forderung bekräftigt, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung mit Nachdruck voranzutreiben. Dazu sei der vorliegende Entwurf einer Novelle des Onlinezugangsgesetzes (OZG) (20/8093) zwar ein „Schritt in die richtige Richtung“, aber nach wie vor unzureichend, hieß es in einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat.

Mit dem 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetz hatten sich Bund und Länder die Aufgabe gestellt, den Bürgern bis Ende 2022 ein Paket von 575 staatlichen Dienstleistungen auf digitalem Wege zugänglich zu machen. Zum vergangenen Jahreswechsel waren davon indes nur 105 Angebote online geschaltet, mittlerweile sind es einige mehr. Dass das Gesetz sein Ziel bisher verfehlt hat, war Konsens unter den Sachverständigen. Umstritten war, ob die Einführung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf digitale Verwaltungsleistungen, wie ihn die Unionsfraktion in einem Antrag (20/4313) fordert, ein geeignetes Mittel der Beschleunigung sei.

Staatliches Handeln im digitalen Zeitalter

Der ehemalige Bevollmächtigte des Saarlandes für Innovation und Strategie, Ammar Alkassar, würdigte in der Anhörung das OZG „trotz aller Defizite“ als bisher umfangreichste Initiative, um staatliches Handeln auf das digitale Zeitalter einzustellen. Die jetzt vorliegende Novelle sei „positiv“, bleibe aber „hinter den Erfordernissen einer raschen Verwaltungsdigitalisierung“ zurück, sagte Alkassem. Es fehlten nicht nur „einige grundlegende Bausteine“, sondern ein „gemeinsames Zielbild“ im Sinne eines „plattformbasierten Ökosystems der öffentlichen Hand“. Zudem sei „Überkomplexität“ abzubauen: „Eine konsequente Umsetzung der Vewaltungsdigitalisierung erfordert einen echten Einschnitt“, mahnte Alkassem.

„Nach fünf Jahren OZG ist Deutschland nicht dort, wo es in der Verwaltungsdigitalisierung sein sollte“, klagte Grudrun Aschenbrenner von Vorstand der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern. Sie wünsche sich „disruptive Änderungen“ und mehr Mut. In anderen Ländern gelte längst das Prinzip, Verwaltungsvorgänge nur noch digital abzuwickeln: „Was hält uns davon ab?“

Standards, Zielsetzung und Kosten

Als Vertreterin des Deutschen Städtetages wies Uda Bastians auf die zunehmende Personalnot der öffentlichen Verwaltung bei wachsenden Anforderungen hin, die die Umstellung auf digitale Verfahren zu einem zwingenden Gebot werden ließen. Bis 2030 werde ein Drittel der derzeit Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Zugleich drehe sich das Karussell der Gesetzesnovellen immer schneller. So sei allein das Aufenthaltsrecht seit 2015 nicht weniger als 59 Mal geändert worden: „Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um das Land am Laufen zu halten.“ Gemessen daran bleibe der vorliegende Entwurf hinter den Erwartungen zurück. Es fehlten klare Festlegungen auf Standards, Zielsetzung und Kosten.

Für den Deutschen Landkreistag wies Ariane Berger die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen, der nach Vorstellung der Union 2025 in Kraft treten soll, als untauglich zurück. Die kommunale IT müsse für die Erfordernisse einer weitgehenden Digitalisierung „aufnahmefähig“ gemacht werden. Es bedürfe eines „Standardisierungprogramms“ für die Verwaltung.

Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen

„Grundsätzlich begrüßenswert“, aber nicht ausreichend, um das „E-Government-Entwicklungsland“ in einen „digitalen Staat“ zu verwandeln, nannte Jonas Botta vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer den vorliegenden Gesetzentwurf und empfahl, ihn „nachzuschärfen“. Die Novelle müsse, wie das bisherige OZG, erneut eine Frist für die Umsetzung enthalten. Es bedürfe klarer Kriterien, um den Realisierungsfortschritt durch eine unabhängige Stelle regelmäßig evaluieren zu lassen. Nicht zuletzt erklärte Botta einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen für sinnvoll.

Auch Marc Danneberg von Branchenverband Bitcom sah hier eine Möglichkeit, um den „Umsetzungsdruck“ zu erhöhen. Das Gesetz müsse „Planungssicherheit“ gewährleisten sowie Nutzern einen „niedrigschwelligen“ und flexiblen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglichen. Es müsse auch unterschiedliche Wege eröffnen, um Zahlungen an Behörden zu leisten.

„International einmaliges Gesetz“

Annette Guckelberger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, erklärte es für „vertretbar“, dass der Entwurf im Unterschied zum bisherigen OZG keine „pauschale Umsetzungsfrist“ enthält. Es müsse aber einen Zeitplan geben und jährliche Fortschrittsberichte, die an den Bundestag zu erstatten seien. Einen Rechtsanspruch halte sie nicht für sinnvoll, sagte Guckelberger. Digitalisierung sei ein komplexer Prozess, das OZG darin nur einer von mehreren Schritten. Auch die Länder seien gefragt, Regelungen zu beschließen.

Das OZG sei gescheitert, stellte Professor Gerhard Hammerschmid von der Berliner Hertie-School fest. Es sei in seiner Zeit zwar ein „international einmaliges Gesetz“ gewesen, aber mit einem so hohen Anspruch, dass es „zum Scheitern verurteilt“ gewesen sei. Hammerschmid sprach sich gegen einen Rechtsanspruch aus, der „administrativ nicht umsetzbar“ sei, dafür umso nachdrücklicher für ein „verbindliches und transparentes“ Monitoring durch unabhängige Experten, zumal, da es künftig keine verpflichtende Umsetzungsfrist mehr geben solle.

Kompetenzen zwischen Bund und Ländern

„Wir müssen uns gemeinsam auf die zentralen Dinge konzentrieren und das umsetzen, was schnell Nutzen bringt“, mahnte Alexander Handschuh vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Er wandte sich gegen die Absicht des Gesetzgebers, mit dem vorliegende Entwurf die Kommunen direkt statt allein der Länder für die Digitalisierung in die Pflicht zu nehmen. Dies schaffe „keinen Mehrwert“, ebenso wenig wie die Forderung nach einem Rechtsanspruch.

Inga Karrer von der Koordinationsstelle E-Government bei der Deutschen Industrie- und Handelsammer gab zu bedenken, dass eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie möglicherweise bedeute, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz neu zu verteilen. Sie erfordere ein Maß an Zentralisierung, das nach aktueller Verfassungslage nicht zulässig sei.

Sicherheit der Nutzerkonten und der Postfächer

Als „Teil der digitalen Zivilgesellschaft“, deren Leben mit der Gesetzesnovelle „schneller und einfacher“ werden solle, stellte sich Bianca Kastl vom Berliner Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit vor. Sie bemängelte fehlende Klarheit und Transparenz im vorliegenden Entwurf. Dieser können „allenfalls ein Auftaktprozess einer zukunftsfähigen Verwaltung sein, die bei den Menschen ankommt, mehr leider nicht“.

„Klare gesetzliche Vorgaben für die Sicherheit der Nutzerkonten und der Postfächer“ mahnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber an. Auch er stellte fest, Deutschland sei „gefährlich unterdigitalisiert“. Jörg Kremer als Vertreter der Föderalen IT-Kooperation, einer in Frankfurt ansässigen Anstalt öffentlichen Rechts, die Bund und Länder bei der Verwaltungsdigitalisierung unterstützen soll, nannte das bestehende OZG „suboptimal“, aber doch zugleich eine „Initialzündung“ für digitalen Wandel. Erforderlich sei, die oftmals zu trägen Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung der digitalen Welt anzupassen. Malte Spitz von Nationalen Normenkontrollrat warnte, dass auch die OZG-Novelle scheitern könnte, wenn sie nicht nachgebessert werde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen die neu geschaffenen Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert eine gesetzliche Nachfolgeregelung, die die Fortsetzung des auslaufenden Onlinezugangsgesetzes (OZG) sichert. In ihrem Antrag heißt es, es brauche einen rechtlichen, zeitlichen und finanzieller Rahmen für ein OZG 2.0, um den Ländern und Kommunen Planungssicherheit zu geben. Der IT-Planungsrat müsse vor Beginn des formalen Gesetzgebungsverfahren in ausreichender Form beteiligt werden, schreibt die Fraktion weiter. Die Bundesregierung solle zudem einen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2025 auf die im OZG definierten Verwaltungsleistungen des Bundes vorlegen.

Im Hinblick auf den Umsetzungsrückstand zum Fristablauf des OZG soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass „einzelne verfügbare Online-Leistungen auch flächendeckend für alle Nutzerinnen und Nutzer beschleunigt umgesetzt werden“, um eine Zersplitterung des Bereitstellungangebotes zu verhindern, fordert die Fraktion. Über eine gezielte Kommunikationsstrategie in Zusammenarbeit mit allen OZG-Dienstleistern müsse zudem der Bekanntheitsgrad und das Nutzungsverhalten von digitalen Verwaltungsdienstleistungen bei den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden. (wid/joh/lbr/ste/09.10.2023)

Dokumente

  • 20/4313 - Antrag: Mehr Tempo bei digitaler Verwaltung - Onlinezugangsgesetz fortführen, Nutzungslücken schließen, Rechtsanspruch einführen
    PDF | 161 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023

Tagesordnung

  • 51. Sitzung am Montag, dem 9. Oktober 2023, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 51. Sitzung - 9. Oktober 2023 - Onlinezugangsgesetz

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 5. Oktober 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 9. Oktober 2023, 14.00 Uhr - Onlinezugangsgesetz

Stellungnahmen

  • 20(26)78-14 - Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksache 20/8093
  • 20(4)301 - Stellungnahme AOK-Bundesverband - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksache 20/8093 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)302 - Stellungnahme Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksache 20/8093 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 A - Stellungnahme Bianca Kastl, Innovationsverband Öffentliche Gesundheit e. V. , Berlin - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksachen 20/8093, 20/4313 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 B - Stellungnahme Inga Karrer, Deutsche Industrie- und Handelskammer, Berlin - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksachen 20/8093, 20/4313 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 C - Stellungnahme Dr. Jonas Botta, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksachen 20/8093, 20/4313 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 D - Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksachen 20/8093, 20/4313 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 E - Stellungnahme Malte Spitz, Nationaler Normenkontrollrat, Berlin - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksachen 20/8093, 20/4313 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 F - Stellungnahme Marc Danneberg, Bitkom e. V., Berlin - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksachen 20/8093, 20/4313 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 G - Stellungnahme Gudrun Aschenbrenner, AKDB - Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksachen 20/8093, 20/4313 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 H - Stellungnahme Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksache 20/8093 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 I - Stellungnahme Jörg Kremer, FITKO, Frankfurt am Main - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksachen 20/8093, 20/4313 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 J - Stellungnahme Prof. Dr. Annette Guckelberger, Universität des Saarlandes, Saarbrücken - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksache 20/8093 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)303 K - Stellungnahme Ammar Alkassar, Ehemaliger Bevollmächtigter des Saarlandes für Innovation und Strategie sowie CIO der Landesregierung - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksache 20/8093 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)307 - Stellungnahme Bundessteuerberaterkammer, Berlin - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksache 20/8093 - 9. Oktober 2023
  • 20(4)309 - Stellungnahme GKV-Spitzenverband, Berlin - Onlinezugangsgesetz - BT-Drucksache 20/8093 - 9. Oktober 2023

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Bundestag beschließt Än­derungen am Online­zugangsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar 2024, das sogenannte „Onlinezugangsgesetz“ novelliert (20/8093). Das 2017 beschlossene Gesetz hatte zum Ziel, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Durch die neuen Regelungen sollen die Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen.

Annahme mit Ampel-Mehrheit

Der Abstimmung im Plenum lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/10417) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/10419) vor. Für die umfassend im Innenausschuss noch geänderte Novelle stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Union und AfD votierten dagegen. 

Einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/10423) zu dem Gesetz wies das Parlament mehrheitlich zurück. Darin mahnten die Abgeordneten zu mehr „Verbindlichkeit, um die Verwaltungsdigitalisierung mit ausreichend Dynamik und Priorität fortzusetzen“.

Änderung im Ausschuss

Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens hatte der der Ausschuss für Inneres am Mittwoch, 21. Februar, einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf angenommen, mit dem unter anderem Nutzern nach Ablauf des vierten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Jahres ein Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes eingeräumt wird. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sollen dabei ausgeschlossen sein.

Wie die Koalitionsfraktionen dazu in der Begründung ausführten, besteht der einklagbare Anspruch analog zu der behördlichen Verpflichtung, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Somit sei der Anspruch auf den elektronischen Zugang des Nutzers zu der jeweiligen Verwaltungsleistung beschränkt und vermittelte kein Recht auf eine vollständig elektronische Abwicklung weiterer, insbesondere behördeninterner, Verfahrensschritte. Auch bestehe kein Anspruch auf den elektronischen Zugang zu einer Verwaltungsleistung, „soweit deren elektronisches Angebot aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen ist“, hieß es weiter. Darüber hinaus soll der Anspruch nicht im Hinblick auf Verwaltungsleistungen bestehen, deren elektronisches Angebot wirtschaftlich unzumutbar ist. (sto/ste/23.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Johann Saathoff

Johann Saathoff

© DBT/Stella von Saldern

Saathoff, Johann

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern und für Heimat

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Misbah Khan

Misbah Khan

© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

Barbara Benkstein

Barbara Benkstein

© Barbara Benkstein/Eckhard Kahle

Benkstein, Barbara

AfD

Volker Redder

Volker Redder

© Volker Redder/Ismail Gök

Redder, Dr. Volker

FDP

Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Gruppe Die Linke

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Reinhard Brandl

Reinhard Brandl

© Reinhard Brandl/ Stefan Bösl

Brandl, Dr. Reinhard

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/10417 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 453 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10419 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093, 20/10417 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 164 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10423 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8093, 20/10417 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 178 KB — Status: 21.02.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8093 (Beschlussempfehlung 20/10417: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/10423 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Vermittlungsausschuss

Bund und Länder suchen nach Kompromiss beim Onlinezugangsgesetz

Mitglieder des Vermittlungsausschusses sitzen am rechteckigen Konferenztisch des Sitzungssaales.

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. (© Bundesrat | Thomas Trutschel)

Für das von der Bundesregierung geplante sogenannte Onlinezugangsgesetz (20/8093, 20/10417, 20/10419) soll im Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss gesucht werden. Dies geht aus einer entsprechenden Unterrichtung hervor, die die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet hat (20/11021). Der Bundesrat hatte dem Gesetz in seiner 1042. Sitzung am 22. März 2024 die Zustimmung versagt (20/10845). 

Entwicklung digitaler Services

Das 2017 beschlossene Gesetz hatte zum Ziel, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Durch die neuen Regelungen sollen die Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen.

Union und AfD votierten gegen das Gesetz

Der Bundestag hatte das Gesetz am Freitag, 23. Februar 2024, gebilligt. Für die umfassend im Innenausschuss noch geänderte Novelle stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Union und AfD votierten dagegen. Ein Termin für die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss steht noch nicht fest. 

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (ste/15.04.2024)

Dokumente

  • 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/10417 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 453 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10419 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093, 20/10417 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 164 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10845 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417, 20/10419 - Zustimmungsversagung
    PDF | 118 KB — Status: 26.03.2024
  • 20/11021 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417, 20/10419, 20/10845 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 111 KB — Status: 10.04.2024

Weitere Informationen

  • Bundestag beschließt Än­derungen am Online­zugangsgesetz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Parlament

Zustimmung zu vier Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses

Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag, 14. Juni 2024, hat der Bundestag nach knapp halbstündiger Aussprache vier Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat angenommen. Dabei handelt es sich um die Einigungsvorschläge zum Gesetz zur Förderung des  Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (20/11770), zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/11780), zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (20/11790) und zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/11800).

Der Bundesrat hat am 14. Juni der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, der Änderung des Onlinezugangsgesetzes und der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt und beschlossen, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen. Damit können alle Gesetze nach Ausfertigung und Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Videokonferenztechnik in Zivilprozessen

Der Beschlussempfehlung (20/11770) zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit (20/8095, 20/9354, 20/9877) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Unionsfraktion und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich.

Der Einigungsvorschlg sieht vor, dass die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in Zivilprozessen, aber auch vor den Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten erleichtert werden soll. Videoverhandlungen sollen demnach nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. 

Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben. Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Nach dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann er auch den anderen Mitgliedern des Gerichts die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten, sofern erhebliche Gründe vorliegen.

Bundesschienenwegeausbaugesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11780) zum Bundesschienenwegeausbaugesetz (20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416, 20/10846) stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu, während die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dagegen stimmten. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. 

Der Einigungsvorschlag betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Demnach soll das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen nicht zulasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.

Onlinezugangsgesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11790) zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (20/8093, 20/10417, 20/10419, 20/10845, 20/11021) stimmten die Koalitionsfraktionen, die Unionsfraktion und die Gruppe Die Linke zu, die AfD-Fraktion lehnte ihn bei Abwesenheit der Gruppe BSW ab. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen und eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

Der Vorschlag sieht vor, dass das etablierte Elster-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können. Das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto (Bund-ID) doll zu einer Deutschland-ID weiterentwickelt werden. Dies soll durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.

Straßenverkehrsgesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11800) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/8293, 20/8678, 20/8896, 20/9522, 20/11710) stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu. Gegenstimmen kamen von der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. 

Vorgesehen ist, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen bekommen. Damit soll mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken geschaffen werden. Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen an die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen und stellt klar, dass die Sicherheit des Verkehrs dabei nicht nur zu berücksichtigen ist, sondern nicht beeinträchtigt werden darf.

Gremium von Bundestag und Bundesrat

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.

Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/14.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Torsten Herbst

Torsten Herbst

© Torsten Herbst/ karsten prausse fotodessign

Herbst, Torsten

FDP

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 279 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 220 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8651 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksache 20/8288 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 250 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8678 - Unterrichtung: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 20/8293 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 207 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8896 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8819 Nr. 12 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 265 KB — Status: 18.10.2023
  • 20/9354 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8095 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
    PDF | 474 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9522 - Unterrichtung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8896 - Zustimmungsversagung
    PDF | 117 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9877 - Unterrichtung: Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten - Drucksachen 20/8095, 20/9354 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 139 KB — Status: 19.12.2023
  • 20/10414 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10416 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/8819 Nr. 6, 20/10414 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 175 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10417 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 453 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10419 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093, 20/10417 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 164 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10845 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417, 20/10419 - Zustimmungsversagung
    PDF | 118 KB — Status: 26.03.2024
  • 20/10846 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 140 KB — Status: 26.03.2024
  • 20/11021 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417, 20/10419, 20/10845 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 111 KB — Status: 10.04.2024
  • 20/11710 - Unterrichtung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678 20/8896, 20/9522 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 112 KB — Status: 07.06.2024
  • 20/11770 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten - Drucksachen 20/8095, 20/9354 -
    PDF | 176 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11780 - Beschlussempfehlung: zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414 -
    PDF | 184 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11790 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417 -
    PDF | 191 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11800 - Beschlussempfehlung: zu dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8896 -
    PDF | 160 KB — Status: 12.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/11770 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11780 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11790 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11800 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Erklärung des Vermittlungsausschusses zum Onlinezugangsgesetz
  • Gebärdensprachvideo

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-vermittlungsausschuss-997604

Stand: 20.06.2025