Antrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Echten Verbraucherschutz jetzt voranbringen“ (20/11965) erstmals beraten. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.
Antrag der Unionsfraktion
Die CDU/CSU-Fraktion fordert von der Bundesregierung, den Verbraucherschutz als Querschnittsthema zu begreifen und die entsprechenden Fachressorts bei der Anpassung von verbraucherschutzpolitischen Rahmenbedingungen einzubeziehen. In ihrem Antrag verlangen die Abgeordneten, verbraucherschutzrelevante Regelungen aus den Bereichen Telekommunikation, Verkehr (Bahn und Flugzeug), das Bezahlen mit Bargeld sowie die Einsetzung von Produktlabels anzupassen.
So solle beispielsweise der in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung festgeschriebene individuelle Rechtsanspruch auf eine Breitbandmindestversorgung „zügig flächendeckend“ durchgesetzt werden. Für Reisende solle die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Fluggästen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gestärkt werden und mit „Blick auf ältere Menschen“ der Fortbestand der Bahncard „auch im gewohntem Kartenformat“ gewährleistet werden.
Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr gewährleisten
Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher im stationären Handel „weiterhin überall frei entscheiden können“, ob Sie in bar oder – sofern angeboten – mit Karte zahlen möchten, damit die Wahlfreiheit jedes einzelnen Bürgers im Zahlungsverkehr gewährleistet bleibe. Um Mieter besser zu schützen, solle mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sichergestellt werden, dass Vermieter, die einen Tarif für ihre Mieter abschließen, nicht als Gewerbekunden eingestuft werden und somit unter die oft teurere Ersatzversorgung anstelle der Grundversorgung fallen.
Außerdem solle die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, um zu verhindern, dass bei der Vermietung von möblierten Wohnungen mieterschützende Regelungen umgangen werden. (hau/nki/04.07.2024)