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Auswärtiges

Einsatz der Bundeswehr im Irak

Der Bundestag hat am Freitag, 27. September 2024, über die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak beraten. Die Bundesregierung hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (20/12893(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag wurde im Anschluss der Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den weiteren Beratungen hat der Auswärtige Ausschuss übernommen. 

Antrag der Bundesregierung

Vorgesehen ist demnach die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe der Kampf gegen die Bedrohung durch den IS eine zentrale Herausforderung für den Irak. Eine weiterhin teils unklare Sicherheitsverantwortung in den zwischen der irakischen Zentralregierung und der Region Kurdistan-Irak umstrittenen Gebieten ermögliche es dem territorial weitestgehend eingehegten IS, sich Rückzugsräume zu sichern und zu erhalten. „Mit asymmetrischen Mitteln und Methoden führt IS seinen Kampf fort und besitzt weiterhin die Fähigkeit und den Willen, Anschläge in Irak, Syrien, Europa und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben.“

Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve) oder einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation erbracht. Völkerrechtliche Grundlage ist die Zustimmung der irakischen Regierung, die darüber hinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Iraks, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen IS im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, schreibt die Bundesregierung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum des Mandats vom 1. November 2024 bis 31. Januar 2026 werden auf voraussichtlich 104,4 Millionen Euro beziffert. (hau/ahe/27.09.2024)

Dokumente

  • 20/12893 - Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
    PDF | 203 KB — Status: 18.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Auswärtiges

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, im Anschluss an eine rund 40-minütige Debatte die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak beschlossen. Zu dem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (20/12893(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es eine Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (20/13297(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der 539 Abgeordnete zustimmten. 93 Abgeordnete lehnten die Verlängerung ab, es gab zwei Enthaltungen. 

Des Weiteren lag den Abgeordneten ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (20/13298(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), demzufolge der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“ ist.

Bundeswehreinsatz im Irak

Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

Die AfD-Fraktion hatte zur Abstimmung einen Entschließungsantrag (20/13394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein detailliertes Mandat für die deutsche Beteiligung an der Operation Inherent Resolve sowie an der nachfolgenden US-amerikanisch-irakischen Sicherheitskooperationen und für die Beteiligung an der Nato-Mission Iraq/ Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte zur Entscheidung vorzulegen. 

Die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion lehnten den Entschließungsantrag ab, die AfD-Fraktion stimmte dafür, die Gruppe Die Linke enthielt sich, die Gruppe BSW nahm an der Abstimmung nicht teil.

Antrag der Bundesregierung

Der angenommene Antrag der Regierung sieht die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten vor, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe der Kampf gegen die Bedrohung durch den IS eine zentrale Herausforderung für den Irak. 

Eine weiterhin teils unklare Sicherheitsverantwortung in den zwischen der irakischen Zentralregierung und der Region Kurdistan-Irak umstrittenen Gebieten ermögliche es dem territorial weitestgehend eingehegten IS, sich Rückzugsräume zu sichern und zu erhalten. „Mit asymmetrischen Mitteln und Methoden führt IS seinen Kampf fort und besitzt weiterhin die Fähigkeit und den Willen, Anschläge in Irak, Syrien, Europa und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben“, schreibt die Regierung.

Befähigung irakischer Streit- und Sicherheitskräfte

Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve) oder einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation erbracht. 

Völkerrechtliche Grundlage ist die Zustimmung der irakischen Regierung, die darüberhinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Iraks, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen IS im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, schreibt die Bundesregierung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum des Mandats vom 1. November 2024 bis 31. Januar 2026 werden auf voraussichtlich 104,4 Millionen Euro beziffert. (hau/ahe/17.10.2024)

Dokumente

  • 20/12893 - Antrag: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
    PDF | 203 KB — Status: 18.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13297 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 20/12893 - Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
    PDF | 199 KB — Status: 10.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13298 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksachen 20/12893, 20/13297 - Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
    PDF | 152 KB — Status: 10.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13394 - Entschließungsantrag: zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung - Drucksachen 20/12893, 20/13297 - Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
    PDF | 154 KB — Status: 15.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Stand: 08.06.2026