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Gesundheit

Kontroverse Debatte über die geplante Krankenhausreform

In einer kontroversen und teilweise emotionalen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, über die geplante Krankenhausreform beraten. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung  (20/11854, Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) sieht unter anderem eine Änderung der Vergütungsstrukturen vor. 

Die Oppositionsfraktionen von Union und AfD machten in der ersten Beratung des Entwurfs deutlich, dass eine Krankenhausreform zwar grundsätzlich sinnvoll sei, aber in der jetzt geplanten Form unzulänglich. Redner der Koalition werteten die Vorlage hingegen als wichtigen Schritt zur überfälligen Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Gesundheitsausschuss die Federführung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der großen Krankenhausreform ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung, wie es im Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) heißt. Das derzeit auf Fallpauschalen (DRG) basierende System der Krankenhausvergütung sei stark mengenorientiert. Für die Kliniken bestehe ein ökonomischer Anreiz, möglichst viele Patienten zu behandeln. 

Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltepauschale abgegolten werden. Die Mittel für die Vorhaltevergütung würden generiert, indem die Fallpauschalen abgesenkt werden, heißt es in dem Entwurf. In einer Konvergenzphase soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um eine Vorhaltevergütung ergänzte Finanzierungssystematik vollzogen werden.

Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen

Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die insgesamt 65 Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen. Die Medizinischen Dienste sollen regelmäßig prüfen, ob Krankenhäuser die erforderlichen Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen einhalten. 

Festgelegt werden sollen die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien durch eine zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung. Die notwendige elektronische Datenübermittlung soll über digitale Informationsportale ermöglicht werden. Das soll zu mehr Effizienz und weniger Bürokratie beitragen. Um strukturschwache Regionen zu unterstützen, ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen. 

Transformationsfonds mit 50 Milliarden Euro

Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt. Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein sogenannter Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, jeweils zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes. 

Die Liquidität der Krankenhäuser wird der Vorlage zufolge außerdem durch die vollständige Tarifrefinanzierung sowie durch die Anwendung des vollen Orientierungswertes verbessert. Für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser sollen die jährlichen Förderbeträge erhöht werden.

Minister: Die Ökonomie ist zu weit gegangen

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) sprach vom Einstieg in eine wichtige Reform. Deutschland weise mehr Krankenhausbetten aus als andere Länder und auch mehr stationäre Behandlungen, aber jedes dritte Bett stehe leer. Die Fallkosten explodierten, die Krankenhäuser beklagten zugleich Personalmangel, Schichten seien unterbesetzt. Viele Krankenhäuser auf dem Land erwirtschafteten Defizite und kämpften gegen die Insolvenz. Der Minister warnte, ohne die Krankenhausreform müssten bis 2030 vermutlich rund 25 Prozent der Kliniken in die Insolvenz gehen.

Lauterbach kritisierte die übertriebene Ökonomisierung in der Abrechnung über Fallpauschalen. So liefen die Patienten quasi mit einem Preisschild herum. Er räumte ein: „Die Ökonomie ist zu weit gegangen.“ Problematisch sei auch die ausufernde Bürokratie in den Krankenhäusern. Die vielen Mitarbeiter würden durch bürokratische Vorgaben erdrückt, das müsse sich ändern. Er nannte zudem die mangelhafte Spezialisierung. So böten in einigen Ballungsräumen zahlreiche Kliniken bestimmte Leistungen an, für die sie streng genommen nicht qualifiziert seien. „Das ist nicht die Qualität, die wir wollen und brauchen.“ Lauterbach geht von weiter kontroversen Gesprächen mit den Ländern aus, sieht sich aber insgesamt auf einem guten Weg. So würden die künftigen Leistungsgruppen allein von den Ländern zugeteilt. „Die Länder sind die Herren der Sicherstellung“, sagte er, fügte jedoch hinzu: „Wir machen keine Zugeständnisse bei der Qualität.“

Union: Unausgegoren und Verschlimmbesserung

Die Unionsfraktion sieht die Krankenhausreform grundsätzlich auch als geboten an, erneuerte aber ihre Kritik am Vorgehen Lauterbachs. Tino Sorge (CDU/CSU) hielt dem Minister vor, sich mit den entscheidenden Akteuren nicht ausreichend ausgetauscht zu haben. Der Minister habe die Reform damit an den Rand des Scheiterns geführt. So sei der neu eingeführt Klinik-Atlas „unausgegoren“. 

Lauterbach habe offenbar die Orientierung und das Koordinatensystem verloren. Die Länder kritisierten, dass der Minister sich nicht an Absprachen halte. Es wäre sinnvoll gewesen, mehr mit Kliniken und Ländern zu sprechen sowie eine Bedarfs- und Auswirkungsanalyse zu erstellen, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker. Nötig seien auch Öffnungsklauseln und eine Übergangsfinanzierung. Sorge betonte: „Wir brauchen mehr gemeinsames Handeln.“

Sepp Müller (CDU/CSU) ergänzte, die Reform laufe auf eine „Verschlimmbesserung“ hinaus und wies auf die regional unterschiedlichen Bedingungen hin. Die Regierung setze sich zudem über das Planungshoheitsrecht der Länder hinweg, weshalb die Länder aufbegehrten. Zu erwarten seien auch steigende Beiträge, sagte Müller in Anspielung auf den geplanten Transformationsfonds und sprach von einer „Teuerkoalition“.

AfD: Defizite deuten auf falsche Rahmenbedingungen hin

Ähnlich kritisch zu den Reformplänen äußerte sich Thomas Dietz (AfD), der das hochmotivierte Personal in den Krankenhäusern lobte. Viele Mitarbeiter beklagten einen Personalmangel. Auch Dietz forderte die Regierung auf, stärker auf die Betroffenen zu hören. Die Defizite vieler Häuser deuteten auf falsche Rahmenbedingungen hin. Vorhaltepauschalen und die Überwindung der Sektorengrenzen seien richtig, aber der Gesetzentwurf bleibe hinter den Möglichkeiten zurück.

 Dietz mahnte, die Krankenhäuser häuften ein immer größeres Defizit an und stünden mit dem Rücken zur Wand. Er sprach von einem „totalen politischen Kontrollverlust“. Das reiche Deutschland finanziere alles Mögliche in der Welt, aber zu Hause brächen die Strukturen weg. Die Regierung handele planlos. Nötig sei eine umfassende und geeignete Reform mit nachhaltigen Lösungen.

Grüne: Wohnortnahe Versorgung verbessern

Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Krankenhausreform sei unverzichtbar, nachdem jahrelang nichts gegen Fehlentwicklungen unternommen worden sei. Kosten explodierten, Kliniken in der Grundversorgung schrieben trotzdem rote Zahlen, Patienten würden unzureichend versorgt. Leidtragende dieser Fehlentwicklung seien die Mitarbeiter im Gesundheitssystem und die Bürger, die sich auf eine gute Versorgung verlassen können müssen. 

Einige Privatkliniken machten hohe Profite, während andere Kliniken vor der Insolvenz stünden. Es gehe darum, die wohnortnahe Versorgung zu verbessern, ein unkontrolliertes Kliniksterben zu verhindern und Qualität abzusichern, auch über bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus. Die Ökonomisierung habe nicht geholfen, jetzt werde ein relevanter Schritt nach vorne unternommen. „Wir trauen uns an eine große Reform heran.“

FDP: Gesundheitssystem auf der Intensivstation

Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP) formulierte die Problemlage noch drastischer und sagte: „Das Gesundheitssystem in Deutschland liegt auf der Intensivstation.“ Es sei eines der teuersten und ineffektivsten der ganzen Welt. Die Krankenhäuser seien zu einer reinen Reparaturwerkstatt geworden mit Reparaturen am Fließband. Es gebe zu wenig Personal, Fehlanreize und überbordende Bürokratie. „Wir müssen das ändern, und das tun wir jetzt.“  Mit der Reform würden „Unwuchten“ zerstört. Ein Ziel sei, dem Personal wieder Luft zum Atmen zu geben. 

Um die Krankenhäuser für die Zukunft fit zu machen, sei eine Strukturreform nötig mit einer „Entfesselung der Ambulantisierung“. Zudem gehe es um eine verbessere Patientensteuerung im Notfall, die mit einer separaten Notfallreform angegangen werde. Ullmann betonte, die Länder seien weiter für die Planung verantwortlich und mahnte: „Ohne gute Schienen kann die Lokomotive nicht fahren.“ Er versicherte zugleich, Einwände, Ängste und Sorgen würden ernst genommen. Es gebe die Chance, das Gesundheitssystem fair, modern und zeitgemäß zu gestalten.

SPD: Notwendige Reformen zu lange aufgeschoben

Dagmar Schmidt (SPD) erinnerte an die enorme Bedeutung von Krankenhäusern für die Gesundheitsversorgung der Menschen. Wenn Patienten in ein Krankenhaus kämen, werde vielen sofort klar, dass ihre Beiträge zur Krankenversicherung auch ihren Wert hätten. Sie erinnerte daran, dass komplexe Operationen sehr viel Geld kosten. „Die Hochleistungsmedizin kostet einiges, und das ist es uns auch wert.“ 

Wer jeden Monat Beiträge zahle, erwarte eine gute, wohnortnahe Versorgung. Viel zu lange seien notwendige Reformen aufgeschoben worden. Sie versicherte, dass mit allen Betroffenen gesprochen werde, aus der Summe von Einzelinteressen ergebe sich aber noch keine gute Reform. Im Vordergrund stünden die Patienten. Schmidt mahnte, die Bürger dürften das Vertrauen in das Gesundheitssystem nicht verlieren. Das System müsse besser und effizienter werden. (pk/27.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

Ricarda Lang

Ricarda Lang

© Grüne Fraktion/ Stefan Kaminski

Lang, Ricarda

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Gruppe Die Linke

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/11854 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    PDF | 1 MB — Status: 17.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/11854 beschlossen

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten sehen einige Regelungen in der Kranken­hausreform skeptisch

Zeit: Mittwoch, 25. September 2024, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheitsexperten halten die Krankenhausreform grundsätzlich für sinnvoll, sehen den von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf aber teilweise kritisch. Vor allem die Finanzierungs- und Qualitätsvorgaben stoßen auf Skepsis, wie eine öffentliche Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, 20/11854) gezeigt hat. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. September 2024, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

„Reform konsequent umsetzen“

Die Allianz kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband, der AOK-Bundesverband, die DAK und die Deutsche Krebsgesellschaft meldeten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zu Wort und forderten eine konsequente Umsetzung der Reform, um eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu schaffen. 

Dazu bedürfe es einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung. Mit der geplanten jährlichen Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Fallzahlen würde jedoch keine wesentliche Änderung zum bestehenden System geschaffen, gaben die Verbände zu Bedenken. Denn Mengenanreize blieben bestehen und die Ambulantisierung von Leistungen werde gebremst.

Zeitnah entwickelt werden müsse ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur Bedarfsermittlung. Zudem dürfe die Strukturreform nicht von der Finanzreform entkoppelt werden. Nötig seien verbindliche Qualitätsvorgaben für Krankenhäuser auf Basis wissenschaftlicher Evidenz. Die Festlegung von Leistungsgruppen sowie von Qualitäts- und Strukturvorgaben sei eine komplexe Aufgabe, für die eine breite Konsensfindung nötig sei.

„Reform ist ein Etikettenschwindel“

Nach Ansicht der Initiative „Krankenhaus statt Fabrik“, in der sich unter anderen die Gewerkschaft Verdi und Ärzte engagieren, ist die jetzt geplante Reform ein Etikettenschwindel. Der Gesetzentwurf löse das Versprechen einer Entökonomisierung der Krankenhausversorgung und der Überwindung des Fallpauschalensystems (DRG) nicht ein, denn auch das Vorhaltebudget errechne sich aus Anzahl und Schwere der Behandlungsfälle und nicht aus den zur Bedarfsdeckung nötigen Vorhaltekosten. 

Zudem liege der DRG-Anteil an der Vergütung weiter bei 40 Prozent. Damit würden Fehlanreize fortgeschrieben. Das Bündnis fordert die vollständige Abschaffung der DRGs und die volle Finanzierung aller bedarfsnotwendigen Kosten. Die geplanten Leistungsgruppen und die Festlegung von Qualitätskriterien unterlägen einem hohen Missbrauchspotenzial. Die Bedarfsplanung sollte daher auf Basis wissenschaftlicher Daten, regional und demokratisch umgesetzt werden.

„Inflationsausgleich zwingend notwendig“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, insbesondere die nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 hätten die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser massiv verschärft. Zwingend notwendig sei ein Inflationsausgleich für diese beiden Jahre und die vollständige Refinanzierung der Personalkostensteigerungen. DKG-Vorstandschef Gerald Gaß warnte in der Anhörung vor einer „kalten Marktbereinigung“. Die Vorhaltevergütung verursacht nach Ansicht der DKG außerdem erheblichen Bürokratieaufwand.

Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) beklagte, die Reform ziele auf eine Stärkung der stationären Versorgung und vernachlässige die ambulante Seite. Es sei wissenschaftlich unbestritten, dass eine umfassende Krankenhausreform zur Hebung der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung notwendig ist. Die Reform müsse jedoch auf eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung fokussieren und zugleich die ambulante Versorgung stärken. Diese Zielsetzung lasse der Entwurf vermissen.

„Erhebliche Mehrausgaben zulasten der Beitragszahler“

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte, es sei kritisch zu sehen, dass Struktur- und Finanzierungsreform voneinander entkoppelt würden. Ein großer Teil der Fallpauschalenvergütung solle der Vorlage zufolge lediglich auf einem anderen Weg an die Krankenhäuser verteilt werden. 

Auch führten die Regelungen zu erheblichen Mehrausgaben zulasten der Beitragszahler, erklärte der Verband mit Blick auf den geplanten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro. Der Auf- und Umbau der Krankenhauslandschaft sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund und Länder dürften ihre Finanzierungsverantwortung nicht auf die GKV abwälzen.

„Unterfinanzierung der Krankenhäuser beseitigen“

Auf den Transformationsfonds gingen in der Anhörung auch andere Sachverständige ein. Der Deutsche Städtetag begrüßte den Fonds, hält aber die Finanzierung aus GKV-Mitteln für fragwürdig. Zudem könne mit der geplanten Vorhaltevergütung die Existenzsicherung der Krankenhäuser nicht gewährleistet werden. 

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müsse die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser beseitigt werden. Der Städtetag forderte, nicht finanzierte Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 über eine Zwischenfinanzierung auszugleichen und die Reform für eine konsequente Entbürokratisierung und Deregulierung zu nutzen.

„Private Krankenversicherung an Kosten beteiligen“

Der Sozialverband VdK wies auf die Bedeutung der Reform hin. Das Krankenhaussystem stehe vor einem Kollaps. Die Finanzierung setze falsche Anreize, die Länder kämen ihrem Finanzierungsauftrag nicht nach und das Personal gehe auf dem Zahnfleisch. Pfleger und Ärzte beklagten eine ständige Überlastung. Zudem leide die Qualität unter dem Fallpauschalensystem. Der Gesetzentwurf stelle eine solide Grundlage und einen guten Fahrplan dar. So sei die angestrebte stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung zu begrüßen. 

Nicht nachvollziehbar sei jedoch, weshalb die GKV die Mittel für den Transformationsfonds aufbringen solle. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich der Bund an den GKV-Mitteln bediene, um Lücken im Haushalt zu stopfen. Nötig sei eine verpflichtende Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) an den Kosten der Reform sowie eine finanzielle Beteiligung des Bundes.

„Sektorenübergreifende Versorgung überfällig“

In der Anhörung spielten die geplanten 65 Leistungsgruppen eine wichtige Rolle. Verschiedene Experten machten deutlich, dass die Idee dahinter gut ist, allerdings werde die Reform damit auch sehr komplex. 

Der Einzelsachverständige Ferdinand Gerlach von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main brachte eine Leistungsgruppe hausärztliche Versorgung ins Spiel, um die Sektorengrenzen zu überwinden. Eine sektorenübergreifende Versorgung sei überfällig. Gerlach beklagte in der Anhörung „Wir haben eine dicke Mauer zwischen den Sektoren.“ 

Anträge der Opposition

Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen – Fehlanreize beseitigen“ (20/5550), „Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern bundesweit einrichten – Krankenhausstandorte erhalten und stärken“  (20/5556), „Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten – Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ (20/5558) sowie der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur geplanten Krankenhausreform – Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens“ (20/11433). (pk/25.09.2024)

Dokumente

  • 20/5550 - Antrag: Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen
    PDF | 168 KB — Status: 07.02.2023
  • 20/5556 - Antrag: Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern bundesweit einrichten - Krankenhausstandorte erhalten und stärken
    PDF | 157 KB — Status: 07.02.2023
  • 20/5558 - Antrag: Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten - Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken
    PDF | 157 KB — Status: 07.02.2023
  • 20/11433 - Antrag: Nein zur geplanten Krankenhausreform - Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens
    PDF | 164 KB — Status: 15.05.2024
  • 20/11854 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    PDF | 1 MB — Status: 17.06.2024

Tagesordnung

  • 120. Sitzung am Mittwoch, den 25. September 2024, 15:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 120. Sitzung vom 25. September 2024

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Netzwerk BiG
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
  • Gemeinsame Stellungnahme AKG, AOK, DEKV, DKG
  • Gemeinsame Stellungnahme DKG, DGGG, AGO
  • Krankenhaus statt Fabrik
  • GKV-Spitzenverband
  • Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFA)
  • Medizinischer Dienst Bund
  • Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser
  • Deutscher Hebammen Verband
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • BKK Dachverband
  • Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
  • Deutscher Pflegerat
  • Marburger Bund
  • iKK
  • Deutscher Städtetag
  • Sozialverband VdK Deutschland
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken
  • AOK Bundesverband
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • Wissenschaftliches Institut der AOK (wIdO)
  • Deutscher Landkreistag
  • Verband der Ersatzkassen (vdek)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinderchirugie, GkinD, VLKKD, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizin Fachgesellschaft e. V. (AWMF)
  • Deutscher Caritasverband, Die katholischen Krankenhäuser
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (dgi)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe)
  • Deutsche Gesellschaft für Orthopädie (DGOU) und Unfallchirurgie, Deutsche Gesellschaft für Ortopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC)
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
  • Sachverständige Laura Valentukeviciute
  • Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästesisten (BDA)

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Änderungsantrag 0 der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) — Drucksache 20/11854
  • Stellungnahme nicht geladener Sachverständige

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Krankenhausreform nach hitziger Debatte beschlossen

Nach einer teilweise hitzigen Debatte mit gegenseitigen Vorwürfen von Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Für den in den Beratungen noch veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG, 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4) votierten am Donnerstag, 17, Oktober 2024, in namentlicher Abstimmung 373 Abgeordnete, 285 stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung. Die Opposition – Union, AfD, Linke und BSW – hatte angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen. In der Schlussberatung sprachen Redner der Opposition von einer unzureichenden Reform mit großen Risiken und ungeklärten Fragen. 

Gesetzentwurf zur Krankenhausreform

Der Gesundheitsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (20/13407) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/13408) abgegeben. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge, die die CDU/CSU, die AfD sowie die Gruppe Die Linke jeweils zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten (20/13410, 20/13411, 20/13412).

Gesundheitsminister: Wir brauchen diese Reform

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hob die Bedeutung der Krankenhausreform hervor, die nach zweieinhalb Jahren Beratung verabschiedet werde und sprach von einer historischen Reform. Die Veränderungen seien überfällig und dringlich, denn der Krankenhaussektor befinde sich in der Krise. 

Zwar habe Deutschland die teuerste Krankenhausversorgung Europas, aber nicht die beste. Die Behandlungsqualität bei wichtigen Eingriffen wie Krebs sei mittelmäßig. Jedes dritte Bett stehe leer. Es gehe darum, eine moderne, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung zu schaffen. Er betonte: „Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt.“

Lauterbach: Keine Abstriche bei der Qualität

Lauterbach sprach von einem Nebeneinander an Über-, Unter- und Fehlversorgung. Als Beispiel für die Unterversorgung benannte er die Kinderbehandlung, die Geburtshilfe und Schlaganfallpatienten, die zum Teil erst nach 50 Minuten in einer geeigneten Einrichtung versorgt werden könnten. Die Fehlversorgung betreffe beispielsweise Krebsbehandlungen, die von zu vielen Kliniken übernommen würden, die aber zu wenig Erfahrung damit hätten, weil sie nicht darauf spezialisiert seien. 

Fälle von Überversorgung gebe es bei Knieprothesen. Patienten würden als „Cashcows“ angesehen, weil der Austausch von Kniegelenken lukrativ sei. Der Minister betonte: „Das ist falsch und herabwürdigend und unethisch, dass wir Menschen, die eine Hüftgelenks- oder Kniegelenks-Operation benötigen, als Cashcows der Kliniken betrachten.“ 

Kliniken müssten auch überleben können ohne diese starken wirtschaftlichen Anreize. Lauterbach versprach: „Wir machen nur noch das, was medizinisch sinnvoll ist und nicht das, was Geld bringt.“ Bei der Qualität würden keine Abstriche gemacht, das sei das Kernziel der Reform. Er sicherte auch Kliniken auf dem Land eine Existenzgrundlage zu. Diese dringend benötigen Häuser bekämen Zuschläge und würden von Auflagen ausgenommen, wenn sie auf komplizierte Eingriffe verzichten. 

Union sieht Versorgung im ländlichen Raum gefährdet

Tino Sorge (CDU/CSU) gestand zu, dass eine Struktur- und Finanzreform im Krankenhaussektor sinnvoll sei, allerdings sei die Herangehensweise „eine Farce“. Er hielt Lauterbach vor, sich weder mit den Kliniken noch mit den Ländern ausreichend abgestimmt zu haben, die für die Krankenhausplanung zuständig sind. Er erinnerte daran, dass der Gesetzentwurf ursprünglich im Bundesrat zustimmungspflichtig sein sollte.

Sorge rügte auch, dass die versprochene Auswirkungsanalyse nicht vorliege. Es sei eine Frechheit, dass diese Analyse offenbar insbesondere der Opposition vorenthalten werde. Sorge mutmaßte, die jetzt geplante Reform werde nicht funktionieren. Gefährdet sei vor allem die Versorgung im ländlichen Raum. Zudem drehe sich in den Krankenhäusern das berüchtigte Hamsterrad weiter. Für die Unionsfraktion forderte er eine Übergangsfinanzierung, um ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu verhindern.

AfD warnt vor weiterem Kliniksterben

Dr. Christina Baum (AfD) beklagte, das einst international so gerühmte deutsche Gesundheitswesen sei rein wirtschaftlichen Interessen geopfert worden. Nicht der Bedarf stehe im Mittelpunkt, sondern die Ökonomie. Ständig neue Gesetze hätten die Versorgung teuer, aber qualitativ mittelmäßig gemacht. Die steigenden Kosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hingen auch mit versicherungsfremden Leistungen zusammen und Personen, die nie in das Gesundheitssystem eingezahlt hätten. Das führe zu immer weiter steigenden Beiträgen. 

Auch Baum rügte, dass die Auswirkungsanalyse zu der Krankenhausreform nicht vorliege. Aus Sicht der AfD trage die Reform zu einem weiteren Kliniksterben bei und verschlechtere insbesondere die Versorgung im ländlichen Raum durch immer weitere Anfahrtswege. Sie schlug vor, Standorte der medizinischen Versorgung nicht zu schließen, sondern umzuwidmen, etwa für die Pflege oder Rehabilitation. Im Mittelpunkt stehen müsse die bedarfsorientierte Versorgung.

Grüne: Reform ist ein Riesenfortschritt

Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass die Krankenhausreform schon viel früher hätte kommen müssen. Nun steckten die Kliniken finanziell, personell und konzeptionell in der Krise. Die Inflation und tarifbedingte Kostensteigerungen hätten viele Häuser in die roten Zahlen getrieben. Der Bund habe die Kliniken in der Coronakrise bereits mit mehr als 30 Milliarden Euro gestützt. Grau versprach: „Wir bauen einen Schirm auf für die Krankenhäuser.“ 

Er wies Vorhaltungen zurück, dass willkürlich in die Krankenhauslandschaft eingegriffen werde. Die Reform sei kein „wildgewordener Rasenmäher“ und werde außerdem von den Ländern mitgestaltet. Ein Ziel sei, die Zahl der ambulanten Behandlungen zu erhöhen sagte er und betonte mit Blick auf die erwartete Entlastung von Klinikpersonal: „Das Hamsterrad, das halten wir an.“ Grau versicherte: „Diese Reform ist ein Riesenfortschritt.“

FDP: Qualität statt Quantität

Ähnlich zuversichtlich äußerte sich Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), die darauf hinwies, dass die Länder ihren Investitionsverpflichtungen für die Krankenhäuser bisher nicht nachgekommen seien. Hier gehe es inzwischen um eine Summe von 30 Milliarden Euro, die an Investitionen ausgeblieben seien. Das System sei insgesamt ineffizient geworden, nun werde gehandelt. Es werde eine flächendeckende Versorgung auf dem Land und in der Stadt gewährleistet. Anderslautende Behauptungen seien „Schwachsinn.“ 

Das Ziel der Reform sei, sinnvolle Eingriffe nur noch unter den besten Bedingungen zu organisieren. In der Zukunft bestimme die Qualität die Versorgung, nicht die Quantität. Zudem werde die Bürokratie in den Kliniken reduziert.

Kritik an fehlender Auswirkungsanalyse

Weniger begeistert äußerte sich der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der von einem der wichtigsten Gesundheitsgesetze seit Jahren sprach. Er verwies auf das Planungsrecht der Länder und entsprechende Vorarbeiten in seinem Land. 

Laumann sagte, die Länder hätten sich bemüht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Voraussetzung sei jedoch ein zustimmungspflichtiges Gesetz gewesen. Von diesem Weg sei die Ampel-Koalition dann abgewichen, das sei Wortbruch. Laumann kritisierte, ohne die Auswirkungsanalyse sei gar nicht klar, was das Gesetz eigentlich bewirke. 

Er wolle die Reform nicht stoppen, sagte er mit Blick auf die Entscheidung im Bundesrat, aber eine Überarbeitung sei nötig. Landesplanung und Finanzierung müssten zusammenpassen. Es gehe nicht darum, etwas für den Bund zu tun oder für die Ländern, sondern für die Patienten.

SPD: Historischer Tag für Krankenhauslandschaft

Dr. Christos Pantazis (SPD) hielt im Gegenzug den Ländern vor, das Krankenhaus-Transparenzgesetz blockiert und den gemeinsamen Weg verlassen zu haben. Er wertete die Verabschiedung der Krankenhausreform als historischen Tag für die deutsche Krankenhauslandschaft. Mit dieser tiefgreifenden Reform werde die Versorgungsqualität nachhaltig verbessert. 

Er habe als Arzt im Krankenhaus selbst erlebt, unter welchem Druck die Beschäftigten arbeiten. Er betonte: „Wir wollen der Kommerzialisierung energisch entgegenwirken.“ Damit werde nicht zuletzt die Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus gesteigert. Pantazis betonte: „Unser Ziel ist es, Stärken zu stärken und Schwächen zu schwächen.“ Er fügte hinzu: „Mit dieser Reform wagen wir Fortschritt.“ 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einer großen Krankenhausreform sollen die Vergütungsstrukturen verändert und die Versorgung verbessert werden. Das Ziel sei die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung, heißt es in dem Entwurf (20/11854) der Bundesregierung für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). 

Das derzeit auf Fallpauschalen (DRG) basierende System der Krankenhausvergütung sei stark mengenorientiert. Für die Kliniken bestehe ein ökonomischer Anreiz, möglichst viele Patienten zu behandeln. Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltepauschale abgegolten werden. Die Mittel für die Vorhaltevergütung würden generiert, indem die Fallpauschalen abgesenkt werden, heißt es in dem Entwurf. In einer Konvergenzphase soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um eine Vorhaltevergütung ergänzte Finanzierungssystematik vollzogen werden.

Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die insgesamt 65 Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen. Die Medizinischen Dienste sollen regelmäßig prüfen, ob Krankenhäuser die erforderlichen Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen einhalten. 

Festgelegt werden sollen die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien durch eine zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung. Die notwendige elektronische Datenübermittlung soll über digitale Informationsportale ermöglicht werden. Das soll zu mehr Effizienz und weniger Bürokratie beitragen. Um strukturschwache Regionen zu unterstützen, ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen.

Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt. Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein sogenannter Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, jeweils zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes. Die Liquidität der Krankenhäuser wird der Vorlage zufolge außerdem durch die vollständige Tarifrefinanzierung sowie durch die Anwendung des vollen Orientierungswertes verbessert. Für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser sollen die jährlichen Förderbeträge erhöht werden.

Änderungen im Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss nahm am Mittwoch, 16. Oktober, 50 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf an, die sich vielfach mit der technischen Umsetzung der Reform befassen.

Bei den Änderungen geht es unter anderem um eine künftige ärztliche Personalbemessung im Krankenhaus, die Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung, Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle in Krankenhäusern, die Streichung der Stichprobenprüfung und Entbürokratisierung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Transformationsfonds einschließlich einer Beteiligung der Privaten Krankenversicherung und die geplante Evaluation des Gesetzes.

Anträge der Opposition abgelehnt

Zur Abstimmung standen zudem mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. Keine Mehrheit fand ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern“ (20/8402). Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/9975) wies das Parlament die Vorlage gegen das Votum der Antragsteller und der AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke zurück. 

Auch mehrere Anträge der AfD-Fraktion lehnte das Parlament ab. Die Vorlage mit dem Titel „Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen, Fehlanreize beseitigen“ (20/5550) wurde gegen das Votum von AfD und BSW zurückgewiesen. Gegen den Antrag mit dem Titel „Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern bundesweit einrichten – Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ (20/5556) stimmten alle übrigen Fraktionen und Gruppen. Die Vorlage „Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten – Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ (20/5558) lehnte das Parlament gegen das Votum der Antragsteller und des BSW ab. 

Auch ein Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur geplanten Krankenhausreform – Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens (20/11433) wurde gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung von AfD und Linken abgelehnt. Zur Abstimmung über die Anträge der Oppositionsfraktionen hat der Gesundheitsausschuss ebenfalls Beschlussempfehlungen (20/13407) abgegeben. 

Antrag der Union

Die Unionsfraktion warnt vor einer kalten Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft und fordert ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung der Häuser. Die Krankenhäuser seien durch die Energiepreissteigerungen sowie durch die inflationsbedingten Mehrkosten in weiten Teilen zu einem finanziellen Notfall geworden, heißt es in einem Antrag (20/8402) der Fraktion. Dabei kritisierten die Krankenhäuser eine chronische Unterfinanzierung bei den Betriebskosten und bei den Investitionskosten, die sich in Teilen auf unzureichende Investitionsmittel einiger Länder zurückführen lasse. Krankenhäuser könnten Preissteigerungen nicht einfach an ihre Patienten oder an die Krankenkassen weitergeben.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erwarte Ende 2023 ein Defizit von rund zehn Milliarden Euro für alle deutschen Kliniken. Es drohten Insolvenzen, solange die geplante Krankenhausstrukturreform nicht greife und keine Brückenfinanzierung sichergestellt werde. Die Abgeordneten fordern neben einer Analyse des zusätzlichen Finanzbedarfs der Krankenhäuser ein Vorschaltgesetz, um Insolvenzen zu verhindern und die Stabilisierung der stationären Versorgung bis zu dem Zeitpunkt sicherzustellen, an dem die geplante Krankenhausreform ihre Wirkung entfalte. Dabei müsse sichergestellt werden, dass insbesondere Energiepreise und Personalkosten auch zeitgleich in die Verhandlungen über die Landesbasisfallwerte einfließen könnten.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert einen Ausbau der Geburtshilfe, um flächendeckend die Versorgung zu verbessern. Der Deutsche Hebammenverband kritisiere, dass Frauen und Neugeborene im Kreißsaal immer öfter unzureichend versorgt seien, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/5550). Die Schließung von Kreißsälen führe dazu, dass Frauen abgewiesen würden oder weite Wege zu großen Spezialabteilungen zurücklegen müssten.

Die Abgeordneten fordern, durch den Aufbau neuer Krankenhausabteilungen die Erreichbarkeit einer Geburtshilfestation innerhalb von 40 Minuten zu gewährleisten. Zudem müssten schwangere Frauen in einer Eins-zu-Eins-Betreuung durch eine Hebamme versorgt werden. Beim Einsatz freiberuflich tätiger Hebammen in Geburtsstationen müsse eine Haftpflichtversicherung durch den Auftraggeber bestehen. Ferner gelte es, bei der Vergütung geburtshilflicher Leistungen ökonomische Fehlanreize zu vermeiden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert, bundesweit Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern einzurichten. Nach einer Krankenhausbehandlung führe der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen oft dazu, dass Patienten über das notwendige Maß hinaus in der Klinik blieben, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/5556). In Nordrhein-Westfalen werde mit einem Pilotprojekt ermöglicht, Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern anzubieten, die für eine begrenzte Zeit von maximal acht Wochen im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die notwendige pflegerische Versorgung sicherstellen könnten. 

Nordrhein-Westfalen sei damit das erste Bundesland, in dem Krankenhäuser freie Ressourcen für die Kurzzeitpflege nutzen könnten. Nicht nur für Patienten nach einer stationären Behandlung, sondern auch für ambulante Patienten, bei denen in Krisen vorübergehend stationäre statt ambulante oder teilstationäre Pflege erforderlich sei, fehlten Kurzzeitpflegeplätze. Es müssten deshalb Möglichkeiten geschaffen werden, Abteilungen für Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern einzurichten. Dazu sollten auch die Pflegekassen eingebunden werden.

Dritter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine flächendeckende Frührehabilitation an Krankenhäusern. Seit 2001 sei die Frührehabilitation Teil der Krankenhausbehandlung. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) habe aber 2021 eine nicht bedarfsdeckende Zahl an Einrichtungen der Frührehabilitation in Krankenhäusern festgestellt, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/5558).

Solche Abteilungen für die gesetzlich vorgesehene nahtlose Rehabilitationskette seien flächendeckend nicht ausreichend vorhanden. Gleichzeitig gebe es Sorgen um die Zukunft der Krankenhäuser in Deutschland. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, Fachabteilungen für fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend an den Krankenhäusern in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen und dafür eine kostendeckende Finanzierung vorzusehen.

Antrag der Gruppe BSW

Die Gruppe BSW fordert einen Stopp der Krankenhausreform und ein Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens. Seit 2020 seien bereits mehr als 60 Krankenhäuser geschlossen worden, und mit der Reform werde es etwa 400 weitere treffen, heißt es in einem Antrag (20/11433) der Abgeordneten. Damit gehe ein massiver Bettenabbau einher. Mehr als 400.000 Menschen verfügten schon jetzt nicht mehr über die Gesundheitsversorgung im Sinne der Quantität und Qualität, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sei.

Das öffentliche Gesundheitswesen befinde sich im “freien Fall„. Die Zerstörung des öffentlichen Gesundheitswesens sei ein massiver Angriff auf die soziale und demokratische Republik. Die Abgeordneten fordern, die Krankenhausreform und damit auch die Schließung von Häusern und den Bettenabbau zu stoppen. Nötig sei zudem ein Sofortprogramm zur Rettung und Wiederherstellung des öffentlichen Gesundheitswesens mit einer kostendeckenden Finanzierung der Krankenhäuser durch Bund und Länder. Fallpauschalen oder leistungsbasierte Vorhaltepauschalen seien keine Lösung. (pk/eis/17.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Karl-Josef Laumann

Karl-Josef Laumann

© Bundesrat

Laumann, Karl-Josef

Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Kay-Uwe Ziegler

Kay-Uwe Ziegler

© Kay-Uwe Ziegler/ Nikolaus Becker

Ziegler, Kay-Uwe

AfD

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Gruppe Die Linke

Judith Gerlach

Judith Gerlach

© StMD-Anne Hufnagl

Gerlach, Judith

Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Bayern

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Andrej Hunko

Andrej Hunko

© Christoph Giebeler

Hunko, Andrej

Gruppe BSW

Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/5550 - Antrag: Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen
    PDF | 168 KB — Status: 07.02.2023
  • 20/5556 - Antrag: Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern bundesweit einrichten - Krankenhausstandorte erhalten und stärken
    PDF | 157 KB — Status: 07.02.2023
  • 20/5558 - Antrag: Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten - Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken
    PDF | 157 KB — Status: 07.02.2023
  • 20/8402 - Antrag: Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern
    PDF | 157 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/9975 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8402 - Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, GökayAkbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/7568 - Keine Krankenhausschließungen aus wirtschaftlichen Gründen - Defizitausgleich als Vorschaltgesetz vor Krankenhausreform
    PDF | 202 KB — Status: 03.01.2024
  • 20/11433 - Antrag: Nein zur geplanten Krankenhausreform - Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens
    PDF | 164 KB — Status: 15.05.2024
  • 20/11854 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    PDF | 1 MB — Status: 17.06.2024
  • 20/12894 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - Drucksache 20/11854 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 505 KB — Status: 18.09.2024
  • 20/13059 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 29. August bis 18. September 2024)
    PDF | 145 KB — Status: 27.09.2024
  • 20/13407 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5556 - Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern bundesweit einrichten - Krankenhausstandorte erhalten und stärken d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5558 - Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten - Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW - Drucksache 20/11433 - Nein zur geplanten Krankenhausreform - Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens
    PDF | 3 MB — Status: 16.10.2024
  • 20/13408 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4, 20/13407 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    PDF | 198 KB — Status: 16.10.2024
  • 20/13410 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4, 20/13407 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    PDF | 206 KB — Status: 16.10.2024
  • 20/13411 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4, 20/13407 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    PDF | 164 KB — Status: 16.10.2024
  • 20/13412 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4, 20/13407 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    PDF | 158 KB — Status: 16.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/11854, 20/12894 (Beschlussempfehlung 20/13407: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) - 3. Lesung
  • 13:28:00: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 13:51:00: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 659 Ja: 373 Nein: 285 Enthaltungen 1
  • Gesetzentwurf 20/11854, 20/12894 angenommen


Beschlussempfehlung 20/13407 Buchstabe b (Antrag 20/5550 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/13407 Buchstabe c (Antrag 20/5556 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/13407 Buchstabe d (Antrag 20/5558 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/13407 Buchstabe e (Antrag 20/11433 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/9975 Buchstabe a (Antrag 8402 ablehnen) angenommen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 19.07.2025