Parlamentarisches Kontrollgremium

Anhörung mit den Präsi­denten der Nachrichten­dienste des Bundes

Der Bundestagsadler ist hinter einer Fensterscheibe zu sehen, in der sich Personen spiegeln.

Das Parlamentarische Kontrollgremium befragt die Präsidenten von BfV und BND sowie die Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst. (© DBT/Thomas Imo/ photothek.net)

Zeit: Montag, 14. Oktober 2024, 10 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Europasaal (4.900)
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages befragt am Montag, 14. Oktober 2024, die Präsidenten und Präsidentin der Nachrichtendienste des Bundes in einer öffentlichen Anhörung. Sie beginnt um 10 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert drei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Zwei Präsidenten und eine Präsidentin

Im Einzelnen stellen sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Dr. Bruno Kahl, und die Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (Bamad), Martina Rosenberg, den Fragen der Abgeordneten. Paragraf 10 Absatz 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkleit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz) besagt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidentinnen und Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durch.“

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.
 

Hinweis zur Anmeldung

Sollten Sie Interesse daran haben, auf der Tribüne an der öffentlichen Anhörung teilzunehmen und zuzuhören, bitten wir um schriftliche Mitteilung bis 7. Oktober 2024. Bitte beachten Sie, dass Sie kein Rede- und Fragerecht haben und Ihr Mobiltelefon auf lautlos schalten müssen.

Bitte teilen Sie uns zur Anmeldung per E-Mail (vorzimmer.pk1@bundestag.de) folgende Angaben mit:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum

Bei einer Teilnahme geben Sie bitte auch an, ob Sie einen Rollstuhl benutzen und/oder Unterstützung benötigen.

Wegen des erfahrungsgemäß großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Eine Teilnahme kann auch grundsätzlich nicht garantiert werden. Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen amtlichen Ausweis mit.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsprüfung, insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht bzw. vernichtet. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Deutschen Bundestages (htpps://www.bundestag.de/datenschutz).

Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

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